aNGEBotE - Arbeitsmedizinischer Dienst Salzburg
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6 I<br />
rEChtSPraxiS<br />
sonDerreGelunG Für<br />
ContaIner als arbeItsPlätze<br />
Bei größeren Umbauarbeiten kann es vorkommen,<br />
dass teile von arbeitsstätten vorrübergehend<br />
in Containern untergebracht werden. dazu<br />
gibt es gesetzlich zulässige abweichungen und<br />
regelungen für Container und ähnliche Einrichtungen<br />
(§31 aStV):<br />
Die unten angeführten ausnahmen gelten für<br />
container, wohnwagen oder sonstige ähnliche<br />
einrichtungen, sofern sie in folgenden fällen als<br />
arbeitsräume verwendet werden:<br />
1. als provisorische, zeitlich begrenzte Behelfslösung,<br />
insbesondere wenn die nutzung eines gebäudes<br />
wegen umbaumaßnahmen vorübergehend<br />
nicht möglich ist;<br />
2. wenn wegen der art der durchzuführenden arbeiten<br />
häufig, mindestens aber einmal im Jahr, ein<br />
standortwechsel erforderlich ist, wie insbesondere<br />
bei mobilen Verkaufs- oder sammeleinrichtungen.<br />
Für arbeitsräume im Sinne der oben angeführten<br />
definition gilt folgendes:<br />
1. Die sonst notwendige mindestraumhöhe von<br />
drei metern ist nicht anzuwenden; die lichte höhe<br />
hat bei wohnwagen oder ähnlichen einrichtungen<br />
mindestens 2,3 meter, bei stationären containern<br />
mindestens 2,5 meter zu betragen.<br />
2. Die sonst notwendige mindestgröße von 8 m�<br />
ist nicht anzuwenden; die Bodenfläche des raumes<br />
hat pro arbeitnehmer/in in containern mindestens<br />
4 m� zu betragen.<br />
3. Das sonst vorgeschriebene mindestraumvolumen<br />
pro arbeitnehmer von 12 m� ist nicht anzuwenden;<br />
der freie, durch das Volumen von einbauten nicht<br />
verringerte luftraum hat in containern pro arbeitnehmer/in<br />
mindestens 10 m� zu betragen.<br />
4. Die anforderungen von § 27 abs. 3 und 4 astV<br />
(mechanische Belüftung) ist nicht anzuwenden.<br />
5. container, wohnwagen oder sonstige ähnliche<br />
einrichtungen dürfen als arbeitsräume nur verwendet<br />
werden, wenn Decken, wände und Böden<br />
ausreichend wärmeisoliert sind.<br />
6. für container, wohnwagen oder sonstige ähnliche<br />
einrichtungen, die am 31.12.1998 bereits als<br />
arbeitsräume genutzt wurden, gelten abweichend<br />
von abs. 1 bis 3 die in § 30 abs. 4 astV angeführten<br />
ausnahmen. Dies gilt auch für vorwiegend als<br />
witterungsschutz errichtete räume wie Verkaufsstände<br />
oder Kassenschalter, die am 31.12.1998<br />
bereits als arbeitsräume im sinne des § 1 abs. 4<br />
genutzt wurden.<br />
Gesundheitszirkel in öffentlicher Institution<br />
Probleme GemeInsam lösen<br />
Um psychische Fehlbeanspruchungsfolgen<br />
in Betrieben zu orten und Maßnahmen<br />
dagegen zu entwickeln, gibt es von<br />
Seiten des aMd <strong>Salzburg</strong>s verschiedene<br />
angebote zur Gesundheitsförderung. in<br />
einer öffentlichen institution in <strong>Salzburg</strong><br />
wurden diesbezüglich eine Befragung der<br />
Mitarbeitenden durchgeführt und im rahmen<br />
eines Gesundheitszirkels entsprechende<br />
Gegenmaßnahmen entwickelt.<br />
nach Burn-out-fällen und einem suizid-<br />
Versuch in einer abteilung, wandten sich<br />
die führungskräfte über die betreuende<br />
arbeitsmedizinerin<br />
Dr.<br />
elisabeth<br />
Berghofer an<br />
den amD salzburg.<br />
nach einer<br />
anonymen<br />
Befragung<br />
im rahmen<br />
des orientierungsverfahrens<br />
analysierte eine arbeitspsychologin<br />
des amD salzburg hinsichtlich<br />
Belastungen wie stress, psychische ermüdung,<br />
monotonie und psychische sättigung.<br />
Die ergebnisse gaben aufschluss über faktoren,<br />
die sich im täglichen arbeitsablauf<br />
"Wer sich in der Schwangerschaft gesund<br />
ernährt, macht zwei Menschen glücklich“<br />
– das ist die Kernbotschaft von „Baby<br />
isst mit“. die <strong>Salzburg</strong>er Gebietskrankenkasse<br />
und das land <strong>Salzburg</strong> starten mit<br />
„Baby isst mit“ ein Ernährungsprojekt für<br />
werdende Mütter.<br />
Dass gesunde ernährung nicht schwierig<br />
und langweilig sein muss, können werdende<br />
mütter in 150 workshops und Kochevents<br />
ausprobieren - aVos, gesellschaft für Prävention<br />
und gesundheitsförderung, fungiert<br />
als Projektpartner. Die workshops können<br />
flexibel angeboten werden – die Zusammenarbeit<br />
mit Betrieben ist jederzeit möglich!<br />
ansprechpartnerinnen in der sgKK zur aktion<br />
negativ auf die mitarbeitenden auswirken.<br />
während mehrerer gesundheitszirkelsitzungen<br />
wurden daraufhin gemeinsam mit<br />
den mitarbeitenden geeignete, gesundheitsförderliche<br />
maßnahmen abgeleitet -<br />
ein erfolg für die abteilung, wie Dr. elisabeth<br />
Berghofer im rückblick erklärt: "alle<br />
arbeitnehmenden haben miteinander über<br />
die Probleme gesprochen und so gemeinsam<br />
lösungsvorschläge gefunden."<br />
aMd-aNGEBot<br />
analyse psychischer<br />
belastungen im betrieb:<br />
�orientierungsverfahren: Befragung mittels<br />
checkliste zur erfassung von psychischen<br />
fehlbeanspruchungsfolgen (chef)<br />
von mitarbeitenden.<br />
�Gesundheitszirkel: in mehreren, von<br />
amD-arbeitspsychologinnen moderierten<br />
sitzungen werden ressourcen und<br />
Belastungen am arbeitsplatz konkret herausgearbeitet.<br />
aus den Vorschlägen der<br />
mitarbeitenden werden maßnahmen zur<br />
gesundheitsförderlichen arbeitsgestaltung<br />
entwickelt.<br />
�Kontakt: arbeitspsychologin silvia huber,<br />
tel.: 0662/88 75 88-0, amd@amd-sbg.at.<br />
ernäHrunG Für sCHWanGere<br />
"Baby isst mit!" sind mag. margit somweber<br />
und sophie simmer: tel. 0662/8889 -1042/-<br />
1043, email: info@baby-isst-mit.at, mehr<br />
infos unter www.baby-isst.mit.at.