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Oberbergische Impulse IV / 2006 - Gründer

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Neuer Gründungszuschuss:<br />

Geld in zwei Phasen<br />

Die Förderung von Existenzgründerinnen<br />

und –gründern sollte klarer geordnet<br />

werden. Das war das Ziel der<br />

Bundesregierung. Jetzt sind die Ich-<br />

AG-Förderung und das Überbrükkungsgeld<br />

abgeschafft. Seit dem<br />

1. August hat der neue Gründungszuschuss<br />

die alten Finanzhilfen abgelöst.<br />

Gleich bleibt, dass die Bundesagentur<br />

für Arbeit die Gründungsförderung<br />

finanziert.<br />

Das sind die Zahlen: In den ersten neun<br />

Monaten erhalten <strong>Gründer</strong>innen und<br />

<strong>Gründer</strong> einen Zuschuss in Höhe des<br />

Arbeitslosengeldes I – zuzüglich einer<br />

Pauschale von 300 Euro. Diese 300<br />

Euro sind gedacht für die soziale Absicherung.<br />

Wer länger Zuschüsse benötigt,<br />

dem kann die Arbeitsagentur<br />

während der zweiten Förderphase den<br />

300-Euro-Zuschuss für ein weiteres<br />

halbes Jahr gewähren. Allerdings müssen<br />

<strong>Gründer</strong>innen oder <strong>Gründer</strong> dafür<br />

eine intensive Geschäftstätigkeit nach-<br />

18<br />

Ihre Vorteile :<br />

● Keine Mitgliedschaft<br />

● Keine Jahresgebühren<br />

● 100%ige Auszahlung<br />

der Hauptforderung<br />

● Keinerlei Vorkosten<br />

zum Zeitpunkt der<br />

Auftragserteilung<br />

● Umfangreiche, individuelle<br />

Reportings und<br />

Sachstandsberichte<br />

● Individuelle Betreuung<br />

– bundesweit<br />

weisen – sie kann beispielsweise durch<br />

einen ersten Geschäftsbericht belegt<br />

werden.<br />

So kommt man ans Geld: Eine fachkundige<br />

Stelle muss die Tragfähigkeit und<br />

die persönliche wie auch die fachliche<br />

Eignung von <strong>Gründer</strong>in oder <strong>Gründer</strong><br />

bestätigen. Bestehen Zweifel an der<br />

Eignung, kann die Bundesagentur für<br />

Arbeit die Teilnahme an entsprechenden<br />

Fortbildungsmaßnahmen verlangen.<br />

Wer den Gründungszuschuss erhalten<br />

will, muss noch einen Restanspruch<br />

auf das Arbeitslosengeld I von<br />

mindestens 90 Tagen haben – dieser<br />

Restanspruch wird dann mit dem<br />

Gründungsgeld verrechnet.<br />

Wie bei den ehemaligen Finanzspritzen<br />

ist auch der neue Gründungszuschuss<br />

eine steuerfreie Einnahme. Die so geförderten<br />

<strong>Gründer</strong>innen und <strong>Gründer</strong><br />

sind nicht automatisch Pflichtmitglied<br />

in der gesetzlichen Krankenkasse. Eine<br />

Gute Aussichten<br />

für Ihr Geld…<br />

Wir kennen<br />

den Weg!<br />

G R Ü N D U N G S I N F O S<br />

freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen<br />

Krankenkasse ist möglich. Die<br />

Basis, auf der der Versicherungsbeitrag<br />

berechnet wird, sind der Gründungszuschuss<br />

und die Einnahmen aus dem<br />

neuen Unternehmen – die 300 Euro<br />

pauschalen Zuschusses werden nicht<br />

eingerechnet.<br />

psch<br />

Mehr Infos<br />

GO MIT-Gründungslotse<br />

Jens Birkholz<br />

T: 02261 814-509<br />

E: info@go-mit.net<br />

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Leistungen :<br />

● Inkasso<br />

Professioneller Komplettservice im<br />

vorgerichtlichen und gerichtlichen<br />

Beitreibungsverfahren.<br />

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Online-Zugriff auf Wirtschafts- und<br />

Konsumenten-Auskünfte mit<br />

visualisierter Bonität (Risiko-<br />

Skala).<br />

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Forderungen mit automatisierten<br />

Mahnabläufen.<br />

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das gesamte Mahnwesen bis hin<br />

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OBERBERGISCHE<br />

impulse<br />

Foto: ce

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