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Holzkirchner - Holzkirchen

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04/2008 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99<br />

für das Gebiet an der Heignkamer Straße/-Am<br />

Ladehof<br />

Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses<br />

(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und der öffentlichen<br />

Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz 1<br />

Nr. 2 BauGB<br />

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

am 29.01.2008 beschlossen, für das o.g. Gebiet<br />

den Bebauungsplan zu ändern (Ziel und<br />

Zweck der Planung: Für den nicht einer gewerblichen<br />

Nutzung vorbehaltenen Teil des<br />

Plangebiets soll der Bebauungsplan v.a. hinsichtlich<br />

seiner Festsetzungen zur Gebäudehöhe,<br />

zur Zahl der Wohneinheiten, zur Stellplatzunterbringung<br />

und zur Dachgestaltung<br />

den den Grundzügen des Bebauungsplanes<br />

nicht widersprechenden Bebauungsvorstellungen<br />

des Grundstückseigentümers angepasst<br />

werden. Zudem wird angestrebt die<br />

Möglichkeiten zur Errichtung von Solaranlagen<br />

in den Dachflächen und zur Errichtung<br />

von Nebengebäuden zu verbessern. Mit der<br />

Änderung erfährt der Bebauungsplan eine<br />

Anpassung an die benachbarten Bebauungspläne<br />

Nr. 114 (Neutrassierung der Straße Am<br />

Ladehof) und 118c (Nordumfahrung Bauabschnitt<br />

BA 03)).<br />

Der vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum<br />

München ausgearbeitete Bebauungs-planentwurf<br />

i.d.F. vom 29.01.2008 mit<br />

Begründung liegt in der Zeit vom 25.03 bis<br />

24.04.2008 in den Amtsräumen des Bauamtes<br />

(Rathaus, 2. Stock) aus. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass während der genannten<br />

Frist Stellungnahmen abgegeben werden können,<br />

dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung über<br />

den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben<br />

können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) zur Einleitung<br />

einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit<br />

mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen der<br />

Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Von einer Umweltprüfung (UP) wird im Rahmen<br />

des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens<br />

abgesehen.<br />

I.A. Wiedemann, Bauamt/Verw.<br />

Geltungsbereich<br />

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 99<br />

informationen<br />

Wichtiger Hinweis zu Bekanntmachungen<br />

der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong>:<br />

Bekanntmachungen im Gemeindeblatt zu Bauleitplanverfahren<br />

haben nur ergänzenden informellen<br />

Charakter. Die nach den baurechtlichen<br />

Bestimmungen erforderliche ortsübliche Bekanntmachung<br />

einzelner Verfahrensschritte im<br />

Bauleitplanverfahren erfolgt durch Anschlag an<br />

den Amtstafeln in <strong>Holzkirchen</strong>, Großhartpenning<br />

und Föching. Nur durch diesen Anschlag an den<br />

Amtstafeln werden Fristen in Gang gesetzt. Den<br />

Gemeindebürgern wird deshalb zur Wahrung<br />

ihrer Interessen empfohlen, sich regelmäßig an<br />

den Amtstafeln über aktuelle Bauleitplanverfahren<br />

zu informieren.

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