Holzkirchner - Holzkirchen
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04/2008 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99<br />
für das Gebiet an der Heignkamer Straße/-Am<br />
Ladehof<br />
Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses<br />
(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und der öffentlichen<br />
Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz 1<br />
Nr. 2 BauGB<br />
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />
am 29.01.2008 beschlossen, für das o.g. Gebiet<br />
den Bebauungsplan zu ändern (Ziel und<br />
Zweck der Planung: Für den nicht einer gewerblichen<br />
Nutzung vorbehaltenen Teil des<br />
Plangebiets soll der Bebauungsplan v.a. hinsichtlich<br />
seiner Festsetzungen zur Gebäudehöhe,<br />
zur Zahl der Wohneinheiten, zur Stellplatzunterbringung<br />
und zur Dachgestaltung<br />
den den Grundzügen des Bebauungsplanes<br />
nicht widersprechenden Bebauungsvorstellungen<br />
des Grundstückseigentümers angepasst<br />
werden. Zudem wird angestrebt die<br />
Möglichkeiten zur Errichtung von Solaranlagen<br />
in den Dachflächen und zur Errichtung<br />
von Nebengebäuden zu verbessern. Mit der<br />
Änderung erfährt der Bebauungsplan eine<br />
Anpassung an die benachbarten Bebauungspläne<br />
Nr. 114 (Neutrassierung der Straße Am<br />
Ladehof) und 118c (Nordumfahrung Bauabschnitt<br />
BA 03)).<br />
Der vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum<br />
München ausgearbeitete Bebauungs-planentwurf<br />
i.d.F. vom 29.01.2008 mit<br />
Begründung liegt in der Zeit vom 25.03 bis<br />
24.04.2008 in den Amtsräumen des Bauamtes<br />
(Rathaus, 2. Stock) aus. Es wird darauf<br />
hingewiesen, dass während der genannten<br />
Frist Stellungnahmen abgegeben werden können,<br />
dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen<br />
bei der Beschlussfassung über<br />
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben<br />
können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) zur Einleitung<br />
einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit<br />
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />
die vom Antragsteller im Rahmen der<br />
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Von einer Umweltprüfung (UP) wird im Rahmen<br />
des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens<br />
abgesehen.<br />
I.A. Wiedemann, Bauamt/Verw.<br />
Geltungsbereich<br />
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 99<br />
informationen<br />
Wichtiger Hinweis zu Bekanntmachungen<br />
der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong>:<br />
Bekanntmachungen im Gemeindeblatt zu Bauleitplanverfahren<br />
haben nur ergänzenden informellen<br />
Charakter. Die nach den baurechtlichen<br />
Bestimmungen erforderliche ortsübliche Bekanntmachung<br />
einzelner Verfahrensschritte im<br />
Bauleitplanverfahren erfolgt durch Anschlag an<br />
den Amtstafeln in <strong>Holzkirchen</strong>, Großhartpenning<br />
und Föching. Nur durch diesen Anschlag an den<br />
Amtstafeln werden Fristen in Gang gesetzt. Den<br />
Gemeindebürgern wird deshalb zur Wahrung<br />
ihrer Interessen empfohlen, sich regelmäßig an<br />
den Amtstafeln über aktuelle Bauleitplanverfahren<br />
zu informieren.