Qualitätsanforderungen an zahnärztliche Gerichtsgutachten
Qualitätsanforderungen an zahnärztliche Gerichtsgutachten
Qualitätsanforderungen an zahnärztliche Gerichtsgutachten
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(Tab. 2). Um zu prüfen, ob diese Anforderungen<br />
vollständig sind, wurden exemplarisch<br />
Richter von Amts-, L<strong>an</strong>d- und Oberl<strong>an</strong>desgerichten<br />
sowie Fach<strong>an</strong>wälte für Medizinrecht<br />
um eine Expertise zu Qualitätsmerkmalen<br />
zahnmedizinischer Sachverständigengutachten<br />
gebeten. Als Hauptqualitätskriterium<br />
stellte sich bei dieser Befragung eindeutig der<br />
Wunsch nach einem verständlichen Gutachten<br />
heraus. Hierbei wurden mehrfach Zahnschemata<br />
sowie erklärende Skizzen gefordert.<br />
Die erstellte Checkliste wurde <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d von 25<br />
Sachverständigengutachten, die von erfahrenen<br />
Gutachtern verfasst wurden, auf Praktikabilität<br />
überprüft. Die Checkliste erwies sich<br />
als vollständig, praktikabel und trennscharf<br />
[3].<br />
Diskussion<br />
Der vorliegende Beitrag stellt die Qualitätskriterien<br />
<strong>zahnärztliche</strong>r Sachverständigengutachten<br />
im Zivilprozess zusammen. Aus Sicht der<br />
Zahnärzteschaft ist es unabdingbar, sich mit<br />
dem Thema Gutachten zu beschäftigen, da<br />
rechtliche Ausein<strong>an</strong>dersetzungen zwischen<br />
Zahnarzt und Patient zugenommen haben und<br />
vermutlich weiter steigen werden. Darüber hinaus<br />
gibt das Sachverständigengutachten Auskunft<br />
über das <strong>zahnärztliche</strong> Selbstverständnis<br />
[4, 17]. Der <strong>zahnärztliche</strong> Berufsst<strong>an</strong>d hat somit<br />
ein Interesse <strong>an</strong> einer sachgerechten Darstellung<br />
des aktuellen zahnmedizinischen<br />
Wissenst<strong>an</strong>ds und einer adäquaten Beurteilung<br />
<strong>zahnärztliche</strong>r Beh<strong>an</strong>dlungsmaßnahmen<br />
und Therapieergebnisse durch den Sachverständigen.<br />
In großen Teilen der Bevölkerung<br />
herrscht die rein mech<strong>an</strong>istische Vorstellung<br />
der Zahnmedizin vor [16]. Das berufsständische<br />
Interesse muss darauf abzielen, die Zahnmedizin<br />
in der Öffentlichkeit in ihrer tatsächlichen<br />
Komplexität und Kompliziertheit darzustellen<br />
und nicht naiv technisch zu vereinfachen.<br />
Sachverständigengutachten als innerprofessionelle<br />
Stellungnahmen können einen<br />
Beitrag leisten, den zahnmedizinischen Eingriff<br />
vor dem öffentlichen Bewusstsein entsprechend<br />
zu vertreten. Gutachten als „Aushängeschild“<br />
der Profession sollten klar strukturiert<br />
und fehlerfrei sein sowie sich durch logische<br />
Argumentation und Stringenz auszeichnen.<br />
Zusammenfassung<br />
Ein <strong>zahnärztliche</strong>s <strong>Gerichtsgutachten</strong> sollte für<br />
den verständigen Laien vor allem verständlich<br />
und nachvollziehbar sein. Dies hilft allen beteiligten<br />
Parteien. Daher sollte bei der Erstellung<br />
des Gutachtens nachgedacht werden, ob ein<br />
Zahnschema und Skizzen zum besseren Verständnis<br />
beitragen können. Im guten Gutachten<br />
ZWR ̶ Das Deutsche Zahnärzteblatt 2008; 117 (10)<br />
Fortbildung ̶ Allgemeine Zahnheilkunde<br />
Tab. 2 Die Checkliste für das „gute“ <strong>zahnärztliche</strong> Gutachten [3]<br />
CHECKLISTE ☑<br />
Das „gute“ <strong>zahnärztliche</strong> Gutachten im Zivilprozess Seite 2<br />
V. Beurteilung<br />
V.1 Enthält sich der Gutachter juristischer Ausführungen? █<br />
V.2 Wurden Versorgungsstufe, Zeitpunkt der Beh<strong>an</strong>dlung und Methodenfreiheit<br />
beachtet?<br />
V.3 Liegt keine Beurteilung in dubio pro aegroto vor? █<br />
V.4 Ist die Beurteilung, insbesondere bei schwierigen Ged<strong>an</strong>kengängen,<br />
nachvollziehbar?<br />
V.5 Hat die Beurteilung ein eindeutiges Ergebnis? █<br />
V.6 Wurde die tatsächliche Kompliziertheit zugrunde gelegt und dargestellt?<br />
V.7 Gründet sich die Beurteilung nicht auf einer rein mech<strong>an</strong>istischen<br />
Betrachtungsweise?<br />
V.8 Wurde, falls zutreffend, auf eine psychosomatische Erkr<strong>an</strong>kung aufmerksam<br />
gemacht?<br />
V.9 Wurden die Erwartungen des Patienten in der Beurteilung berücksichtigt? █<br />
V.10 Wurde bei strittigen Sachverhalten eine getrennte Beurteilung gegeben?<br />
V.11 Liegt bei Fragen nach der Kausalität kein Post-hoc-ergo-propter-hoc-<br />
Trugschluss vor?<br />
V.12 Überschätzt der Sachverständige nicht seine eigene Expertenschaft? █<br />
V.13 Setzt sich der Gutachter mit „Vorgutachten“ ausein<strong>an</strong>der? █<br />
V.14 Wurden Meinungsstreitigkeiten in der Literatur, falls vorh<strong>an</strong>den, dargestellt?<br />
V.15 Weist die Beurteilung einen adäquaten Umf<strong>an</strong>g auf? █<br />
VI. Zusammenfassung<br />
VI.1 Ist eine Zusammenfassung vorh<strong>an</strong>den und ist diese knapp gehalten? █<br />
VI.2 Sind die Fragen des Beweisbeschlusses präzise und schlüssig be<strong>an</strong>twortet?<br />
VI.3 Stimmt die Zusammenfassung mit den vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen Ausführungen<br />
überein?<br />
VII. Literaturzitate<br />
VII.1 Wurde wissenschaftliche Literatur zitiert? █<br />
VII.2 Wurde Bezug auf das Erfahrungswissen des Sachverständigen genommen?<br />
VII.3 Wurden Leitlinien, Empfehlungen, Richtlinien etc. im Gutachten berücksichtigt?<br />
VII.4 War die zitierte Literatur zum strittigen Zeitpunkt bereits veröffentlicht? █<br />
VII.5 Wurde aus allgemeinen St<strong>an</strong>dardwerken zitiert? █<br />
VII.6 Sind die Literaturfundstellen adäquat? █<br />
untermauern entsprechende Literaturbelege<br />
die Beurteilungen des Sachverständigen. Anh<strong>an</strong>d<br />
der vorgestellten Checkliste hat ein <strong>zahnärztliche</strong>r<br />
Sachverständiger nach Erstellung<br />
seines Gutachtens die Möglichkeit dieses nochmals<br />
zu reflektieren. Dies dient einerseits der<br />
Qualitätssicherung durch ein Werkzeug, das<br />
die Qualität <strong>zahnärztliche</strong>r Gutachten tr<strong>an</strong>sparent<br />
macht und <strong>an</strong>dererseits dazu, dass der<br />
Sachverständige sein Gutachten selbstbewusst<br />
abliefern k<strong>an</strong>n.<br />
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