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Qualitätsanforderungen an zahnärztliche Gerichtsgutachten

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(Tab. 2). Um zu prüfen, ob diese Anforderungen<br />

vollständig sind, wurden exemplarisch<br />

Richter von Amts-, L<strong>an</strong>d- und Oberl<strong>an</strong>desgerichten<br />

sowie Fach<strong>an</strong>wälte für Medizinrecht<br />

um eine Expertise zu Qualitätsmerkmalen<br />

zahnmedizinischer Sachverständigengutachten<br />

gebeten. Als Hauptqualitätskriterium<br />

stellte sich bei dieser Befragung eindeutig der<br />

Wunsch nach einem verständlichen Gutachten<br />

heraus. Hierbei wurden mehrfach Zahnschemata<br />

sowie erklärende Skizzen gefordert.<br />

Die erstellte Checkliste wurde <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d von 25<br />

Sachverständigengutachten, die von erfahrenen<br />

Gutachtern verfasst wurden, auf Praktikabilität<br />

überprüft. Die Checkliste erwies sich<br />

als vollständig, praktikabel und trennscharf<br />

[3].<br />

Diskussion<br />

Der vorliegende Beitrag stellt die Qualitätskriterien<br />

<strong>zahnärztliche</strong>r Sachverständigengutachten<br />

im Zivilprozess zusammen. Aus Sicht der<br />

Zahnärzteschaft ist es unabdingbar, sich mit<br />

dem Thema Gutachten zu beschäftigen, da<br />

rechtliche Ausein<strong>an</strong>dersetzungen zwischen<br />

Zahnarzt und Patient zugenommen haben und<br />

vermutlich weiter steigen werden. Darüber hinaus<br />

gibt das Sachverständigengutachten Auskunft<br />

über das <strong>zahnärztliche</strong> Selbstverständnis<br />

[4, 17]. Der <strong>zahnärztliche</strong> Berufsst<strong>an</strong>d hat somit<br />

ein Interesse <strong>an</strong> einer sachgerechten Darstellung<br />

des aktuellen zahnmedizinischen<br />

Wissenst<strong>an</strong>ds und einer adäquaten Beurteilung<br />

<strong>zahnärztliche</strong>r Beh<strong>an</strong>dlungsmaßnahmen<br />

und Therapieergebnisse durch den Sachverständigen.<br />

In großen Teilen der Bevölkerung<br />

herrscht die rein mech<strong>an</strong>istische Vorstellung<br />

der Zahnmedizin vor [16]. Das berufsständische<br />

Interesse muss darauf abzielen, die Zahnmedizin<br />

in der Öffentlichkeit in ihrer tatsächlichen<br />

Komplexität und Kompliziertheit darzustellen<br />

und nicht naiv technisch zu vereinfachen.<br />

Sachverständigengutachten als innerprofessionelle<br />

Stellungnahmen können einen<br />

Beitrag leisten, den zahnmedizinischen Eingriff<br />

vor dem öffentlichen Bewusstsein entsprechend<br />

zu vertreten. Gutachten als „Aushängeschild“<br />

der Profession sollten klar strukturiert<br />

und fehlerfrei sein sowie sich durch logische<br />

Argumentation und Stringenz auszeichnen.<br />

Zusammenfassung<br />

Ein <strong>zahnärztliche</strong>s <strong>Gerichtsgutachten</strong> sollte für<br />

den verständigen Laien vor allem verständlich<br />

und nachvollziehbar sein. Dies hilft allen beteiligten<br />

Parteien. Daher sollte bei der Erstellung<br />

des Gutachtens nachgedacht werden, ob ein<br />

Zahnschema und Skizzen zum besseren Verständnis<br />

beitragen können. Im guten Gutachten<br />

ZWR ̶ Das Deutsche Zahnärzteblatt 2008; 117 (10)<br />

Fortbildung ̶ Allgemeine Zahnheilkunde<br />

Tab. 2 Die Checkliste für das „gute“ <strong>zahnärztliche</strong> Gutachten [3]<br />

CHECKLISTE ☑<br />

Das „gute“ <strong>zahnärztliche</strong> Gutachten im Zivilprozess Seite 2<br />

V. Beurteilung<br />

V.1 Enthält sich der Gutachter juristischer Ausführungen? █<br />

V.2 Wurden Versorgungsstufe, Zeitpunkt der Beh<strong>an</strong>dlung und Methodenfreiheit<br />

beachtet?<br />

V.3 Liegt keine Beurteilung in dubio pro aegroto vor? █<br />

V.4 Ist die Beurteilung, insbesondere bei schwierigen Ged<strong>an</strong>kengängen,<br />

nachvollziehbar?<br />

V.5 Hat die Beurteilung ein eindeutiges Ergebnis? █<br />

V.6 Wurde die tatsächliche Kompliziertheit zugrunde gelegt und dargestellt?<br />

V.7 Gründet sich die Beurteilung nicht auf einer rein mech<strong>an</strong>istischen<br />

Betrachtungsweise?<br />

V.8 Wurde, falls zutreffend, auf eine psychosomatische Erkr<strong>an</strong>kung aufmerksam<br />

gemacht?<br />

V.9 Wurden die Erwartungen des Patienten in der Beurteilung berücksichtigt? █<br />

V.10 Wurde bei strittigen Sachverhalten eine getrennte Beurteilung gegeben?<br />

V.11 Liegt bei Fragen nach der Kausalität kein Post-hoc-ergo-propter-hoc-<br />

Trugschluss vor?<br />

V.12 Überschätzt der Sachverständige nicht seine eigene Expertenschaft? █<br />

V.13 Setzt sich der Gutachter mit „Vorgutachten“ ausein<strong>an</strong>der? █<br />

V.14 Wurden Meinungsstreitigkeiten in der Literatur, falls vorh<strong>an</strong>den, dargestellt?<br />

V.15 Weist die Beurteilung einen adäquaten Umf<strong>an</strong>g auf? █<br />

VI. Zusammenfassung<br />

VI.1 Ist eine Zusammenfassung vorh<strong>an</strong>den und ist diese knapp gehalten? █<br />

VI.2 Sind die Fragen des Beweisbeschlusses präzise und schlüssig be<strong>an</strong>twortet?<br />

VI.3 Stimmt die Zusammenfassung mit den vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen Ausführungen<br />

überein?<br />

VII. Literaturzitate<br />

VII.1 Wurde wissenschaftliche Literatur zitiert? █<br />

VII.2 Wurde Bezug auf das Erfahrungswissen des Sachverständigen genommen?<br />

VII.3 Wurden Leitlinien, Empfehlungen, Richtlinien etc. im Gutachten berücksichtigt?<br />

VII.4 War die zitierte Literatur zum strittigen Zeitpunkt bereits veröffentlicht? █<br />

VII.5 Wurde aus allgemeinen St<strong>an</strong>dardwerken zitiert? █<br />

VII.6 Sind die Literaturfundstellen adäquat? █<br />

untermauern entsprechende Literaturbelege<br />

die Beurteilungen des Sachverständigen. Anh<strong>an</strong>d<br />

der vorgestellten Checkliste hat ein <strong>zahnärztliche</strong>r<br />

Sachverständiger nach Erstellung<br />

seines Gutachtens die Möglichkeit dieses nochmals<br />

zu reflektieren. Dies dient einerseits der<br />

Qualitätssicherung durch ein Werkzeug, das<br />

die Qualität <strong>zahnärztliche</strong>r Gutachten tr<strong>an</strong>sparent<br />

macht und <strong>an</strong>dererseits dazu, dass der<br />

Sachverständige sein Gutachten selbstbewusst<br />

abliefern k<strong>an</strong>n.<br />

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