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Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW

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Bun<strong>des</strong>wehr-Sozialwerk<br />

Das <strong>BwSW</strong> ist e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>nütziger Vere<strong>in</strong> und erhält daher Steuervergünstigungen, die vor allem den sozial schwächer gestellten teilnehmenden Personen zugute kommen. Die Geme<strong>in</strong>nützigkeit<br />

muss dem F<strong>in</strong>anzamt jährlich nachgewiesen werden. Um diesen Nachweis erbr<strong>in</strong>gen zu können ist es notwendig, dass die Fragen beantwortet bzw. die entsprechenden Besche<strong>in</strong>igungen<br />

beigefügt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis!<br />

Die Angaben zum Bruttofamiliene<strong>in</strong>kommen, Vermögen und die vorgelegten Besche<strong>in</strong>igungen dienen der steuerlichen Unterscheidung "geme<strong>in</strong>nützig/nicht geme<strong>in</strong>nützig".<br />

Teilnehmende Personen, die nicht als „geme<strong>in</strong>nützig“ e<strong>in</strong>gestuft werden können, müssen jedoch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Haus <strong>des</strong> <strong>BwSW</strong> (diese s<strong>in</strong>d gekennzeichnet) e<strong>in</strong>en Zuschlag von 7 % auf den<br />

Pensionspreis entrichten. Der Zuschlag auf den Pensionspreis entfällt:<br />

1. für alle Personen, für die der beantragte Erholungsurlaub ärztlich festgestellt wird (ärztl. Besche<strong>in</strong>igung ist beizufügen bzw. s. unten stehen<strong>des</strong> Feld);<br />

2. für alle Personen, die das 75. Lebensjahr überschritten haben;<br />

3. für alle schwerbeh<strong>in</strong>derten Personen mit e<strong>in</strong>em Grad der Beh<strong>in</strong>derung (GdB) von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 80; die Ablichtung <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong>/Ausweises ist beizufügen;<br />

4. für alle antragstellenden Personen, deren Bruttofamiliene<strong>in</strong>kommen/Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet; Berechnung auf der Basis der „Selbstberechnung <strong>des</strong><br />

Bruttofamiliene<strong>in</strong>kommens“.<br />

Nachweis zur Geme<strong>in</strong>nützigkeit:<br />

GdB oder älter als 75 Jahre oder Bruttofamiliene<strong>in</strong>kommen/ Vermögen<br />

1. Person %<br />

2. Person %<br />

3. Person %<br />

4. Person %<br />

5. Person %<br />

6. Person %<br />

Berechnungsblatt zur Selbstberechnung <strong>des</strong> E<strong>in</strong>kommens und Vermögens der Reisenden und der Haushaltsangehörigen sowie <strong>des</strong> eigenen E<strong>in</strong>kommens<br />

und Vermögens der sonstigen teilnehmenden Personen zum Vergleich mit den Regelsätzen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetzes<br />

Regelsätze (ab 01.01.2013) Haushaltsvorstand/Alle<strong>in</strong>stehende: 1.910,00 €<br />

Fehlende Angaben zum Bruttofamiliene<strong>in</strong>kommen<br />

können E<strong>in</strong>fluss auf die Zuteilung<br />

e<strong>in</strong>es Aufenthaltes haben!<br />

42 Bun<strong>des</strong>wehr-Sozialwerk 04|2012<br />

Haushaltsangehörige: + Ehe-/Lebenspartner 1.380,00 € €<br />

+ Volljährige im Haushalt 1.224,00 € x Pers. = €<br />

+ Jugendliche bis 17 Jahre 1.156,00 € x Pers. = €<br />

+ K<strong>in</strong>der bis 13 Jahre 1.020,00 € x Pers. = €<br />

+ K<strong>in</strong>der bis 5 Jahre 896,00 € x Pers. = €<br />

Gesamtsumme (für Sie zutreffender Regelsatz) = €<br />

=====================<br />

Bruttofamiliene<strong>in</strong>kommen:<br />

1. Monatliche Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten, Unterhaltsansprüche<br />

(Summe der monatlichen Bruttobezüge e<strong>in</strong>schl. K<strong>in</strong>dergeld, abzügl. Unterhaltsverpflichtungen) = €<br />

2. andere monatliche E<strong>in</strong>künfte (E<strong>in</strong>nahmen ./. Werbungskosten) = €<br />

(Anhalt: 1/12 der E<strong>in</strong>künfte <strong>des</strong> letzten E<strong>in</strong>kommensteuer-/ oder Lohnsteuerjahresbeschei<strong>des</strong>)<br />

Summe = €<br />

abzügl. 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag – je Arbeitnehmer und je Pensionär __________ x 83,33 € = €<br />

S<strong>in</strong>d die monatlichen Werbungskosten (z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,<br />

Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, Fortbildungskosten) höher als 83,33 € dann ist der<br />

Mehrbetrag dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 83,33 € h<strong>in</strong>zuzurechnen.<br />

abzügl. 1/12 von 648,00 € der Versorgungsfreibeträge der Bruttobezüge<br />

(ändert sich jährlich zum 01.01.) je Pensionär __________ x 54,00 € = €<br />

abzügl. 1/12 von 102,00 € je Rentner __________ x 8,50 € = €<br />

abzügl. 1/12 von 184,00 € je Empfänger sonstiger Bezüge (z.B. Unterhalt) __________ x 15,33 € = €<br />

abzügl. 1/12 von 180,00 € für den Haushaltsvorstand = ./. 15,00 €<br />

a) Die teilnehmenden Personen haben e<strong>in</strong> Bruttofamiliene<strong>in</strong>kommen, dass die Regelsätze <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetztes der Abgabenordnung<br />

oder … die Erholungsbedürftigkeit für alle<br />

teilnehmenden Personen wird ärztlich festgestellt.<br />

Stempel, Unterschrift <strong>des</strong> Arztes<br />

Mit den Regelsätzen zu vergleichen<strong>des</strong> Bruttofamiliene<strong>in</strong>kommen: = €<br />

Nicht übersteigt übersteigt<br />

b) Die teilnehmenden Personen haben e<strong>in</strong> Familienvermögen ohne Hausrat, Schmuck,<br />

selbstbewohntes E<strong>in</strong>familienhaus, das den Betrag von 16.250,00 €<br />

Anmeldeverfahren:<br />

Die Anmeldung ist über die zuständige Bereichsgeschäftsführung, Regional- oder Betreuungsstelle e<strong>in</strong>zureichen. Bei Anmeldeterm<strong>in</strong>en ist das E<strong>in</strong>gangsdatum bei den Geschäftsführungen<br />

maßgebend. Für den gleichen Erholungszeitraum ist das Mitglied nur zur Abgabe e<strong>in</strong>er Anmeldung berechtigt.<br />

Das <strong>BwSW</strong> gewährt auf Antrag nach der „Richtl<strong>in</strong>ie zur Gewährung e<strong>in</strong>es Zuschusses im Rahmen der Erholungsfürsorge <strong>des</strong> <strong>BwSW</strong>“ Zuschüsse zu den Aufenthalten. Nähere Auskünfte erteilen<br />

die Bereichsgeschäftsführungen und Regional- oder Betreuungsstellen.<br />

Anmeldebed<strong>in</strong>gungen:<br />

1. Bestandteil <strong>des</strong> Anmeldeformulars ist die AGB <strong>des</strong> <strong>BwSW</strong> sowie die Richtl<strong>in</strong>ie für die Buchung und Stornierung von Erholungsaufenthalten <strong>in</strong> den Häusern <strong>des</strong> <strong>BwSW</strong> e.V.<br />

2. Das Mitglied hat grundsätzlich ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch auf e<strong>in</strong>e Erholungsmaßnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Haus oder zu e<strong>in</strong>er bestimmten Zeit. Die Zuweisung geschieht ausschließlich<br />

nach der AGB und den bestehenden Richtl<strong>in</strong>ien.<br />

Wer wird <strong>in</strong> die Mitgliedschaft mit e<strong>in</strong>bezogen?<br />

Ehepartner/Ehepartner<strong>in</strong> bzw. Lebensgefährte/Lebensgefährt<strong>in</strong> und k<strong>in</strong>dergeldberechtigenden K<strong>in</strong>der <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> die Mitgliedschaft mit e<strong>in</strong>bezogen. E<strong>in</strong>e Kennzeichnung auf dem<br />

Antrag „Anmeldung e<strong>in</strong>er Reise“ erfolgt dann unter >Mitglied im <strong>BwSW</strong>andere Organisation< (s. Vorderseite)<br />

auf dem Antrag bestätigen.<br />

Bitte nicht vom Mitglied ausfüllen! Prüfvermerk <strong>des</strong> zuständigen Bereiches<br />

Die Angaben s<strong>in</strong>d nach überschlägiger Prüfung glaubhaft. Bereichsgeschäftsführung:___________________________________<br />

_________________________________ _____________________________________<br />

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