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Soziale Arbeit mit psychisch Erkrankten - DBSH LV Niedersachsen

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<strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong> <strong>psychisch</strong> <strong>Erkrankten</strong><br />

„Von der Raupe zum Schmetterling“<br />

KOKON - ein Wohnangebot für Menschen <strong>mit</strong> <strong>psychisch</strong>er Erkrankung<br />

und ihre Kinder ● Brigitte Kreiner<br />

© Jean-Claude Drillon - Fotolia.com<br />

Ausgangspunkt von KOKON war, die Versorgungslücke für<br />

<strong>psychisch</strong> kranke Erwachsene zu schließen, die <strong>mit</strong> ihren Kindern<br />

trotz ihrer Erkrankung zusammen leben möchten. Diese Lücke<br />

sollte durch das Kooperationsprojekt KOKON der Bremer<br />

Werkgemeinschaft (BWG) und der Caritas-Erziehungshilfe gGmbH<br />

geschlossen werden. Unter einem Dach finden sowohl das<br />

Betreute Wohnen für <strong>psychisch</strong> erkrankte Elternteile als auch die<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe statt.<br />

Der Name KOKON weist einerseits auf den geschützten Rahmen<br />

zur Entwicklung und Entfaltung hin, andererseits markiert er einen<br />

lebendigen dynamischen Veränderungsprozess, dessen Ziel die<br />

Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der BewohnerInnen ist. Der<br />

Wohngemeinschaftscharakter spielt in dem Projekt eine wichtige<br />

Rolle. Die BewohnerInnen können von ihren jeweiligen<br />

Erfahrungen (Erziehung der Kinder, Umgang <strong>mit</strong> Krisen etc.)<br />

lernen, nach Wunsch zusammen den Alltag teilen (Haushalt,<br />

Kinderbetreuung) und sich auf diese Weise gegenseitig<br />

unterstützen.<br />

Ziel des Wohnprojektes KOKON ist es, den BewohnerInnen Halt<br />

und Struktur in <strong>psychisch</strong>en Krisen zu bieten, den Kindern<br />

Entwicklungschancen zu sichern, mögliche Beziehungsabbrüche<br />

zu vermeiden und beim Aufbau einer tragfähigen Beziehung<br />

zwischen Eltern und Kindern zu helfen. Langfristig zielt das<br />

Hilfsangebot darauf hin, die Mütter und Väter zu unterstützen,<br />

außerhalb stationärer Einrichtungen zusammen <strong>mit</strong> ihren Kindern<br />

leben zu können.<br />

Für KOKON gibt es zwei Zugangswege: zum Einen können<br />

betroffene Eltern sich an das Jugendamt wenden, wo der Bedarf<br />

für Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII und in<br />

diesem Rahmen ein zusätzlicher Bedarf nach intensiverer<br />

Betreuung festgestellt wird.<br />

Das „Wohnangebot für Menschen <strong>mit</strong> <strong>psychisch</strong>er<br />

Erkrankung und ihre Kinder – KOKON“<br />

hat im Frühjahr 2007 zum ersten Mal seine<br />

Türen geöffnet für eine <strong>psychisch</strong> kranke Mutter<br />

und ihren zweijährigen Sohn. Sie war infolge<br />

einer drogeninduzierten psychotischen<br />

Episode über einen längeren Zeitraum nicht<br />

mehr in der Lage, ihren Sohn adäquat zu versorgen.<br />

Um eine Fremdplatzierung des Kindes<br />

zu verhindern, nahm die Mutter das gemeinsame<br />

Wohnangebot sehr gerne an. Ihre<br />

Krise dauerte ca. ein halbes Jahr, dann konnte<br />

sie – deutlich stabilisiert – in ihre alte<br />

Wohnform zurückziehen.<br />

Die zuständige CasemanagerIn setzt sich dann <strong>mit</strong> dem KOKON-<br />

Koordinationsteam in Verbindung und veranlasst die weiteren<br />

Schritte.<br />

Zum Zweiten kann eine Mutter/ein Vater über den sozialpsychiatrischen<br />

Dienst, die behandelnde Nervenärztin, das Fachpersonal<br />

der behandelnden Klinik u. a. auf das Wohnprojekt KOKON als<br />

mögliche Betreuungsform hingewiesen werden und einen Antrag<br />

auf diese Form des betreuten Wohnens bei der Bremer Werkgemeinschaft<br />

stellen. Nach dem Erstellen einer Diagnose kann im<br />

Rahmen von SGB XII § 53 Abs. 4 ff sowie SGB II ein Antrag auf<br />

die Betreuung durch KOKON gestellt werden.<br />

Zu den Bedingungen für die Aufnahme in das KOKON-Projekt<br />

gehört neben der Diagnose einer <strong>psychisch</strong>en Erkrankung und<br />

des festgestellten Bedarfs an Familienhilfe ebenfalls die Kündigung<br />

der bisherigen Wohnung. Die Mietkosten für das Appartement<br />

im KOKON werden bei Hartz-IV-Bezug (<strong>Arbeit</strong>slosengeld,<br />

Sozialhilfe und Grundsicherung) von der BAgIS bzw. dem Sozialamt<br />

übernommen.<br />

Bei der Zielgruppe für die KOKON - Nutzung handelte es sich<br />

bislang überwiegend um<br />

� junge (werdende) <strong>psychisch</strong> kranke Mütter, die bei den<br />

Eltern, beim Freund oder in eher prekären<br />

Wohnverhältnissen lebten und direkt nach einem stationären<br />

Aufenthalt in der Psychiatrie noch während ihrer<br />

Schwangerschaft oder direkt nach der Entbindung ihres<br />

Kindes in das Wohnprojekt KOKON überwechselten oder um<br />

� Familien, bei denen das Kind bzw. die Kinder infolge einer<br />

akuten <strong>psychisch</strong>en Krise der Mutter oder des Vaters kurz<br />

oder selten auch längerfristig fremdplatziert wurde/n und die<br />

Einrichtung KOKON als Klärungsmöglichkeit für eine<br />

Rückführung genutzt werden konnte.<br />

<strong>DBSH</strong>-Landesrundbrief <strong>Niedersachsen</strong>/Hamburg/Bremen/Schleswig-Holstein 01/10 Seite 3

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