Merkblatt Ferien - Amt für Wirtschaft und Arbeit - Basel-Stadt
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<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong><br />
Seite 3<br />
Falls ein Feiertag in die arbeitsfreie Zeit fällt, kann dieser nicht an einem <strong>Arbeit</strong>stag eingezogen<br />
werden, d.h. falls der Teilzeitarbeitende beispielsweise immer am Montag frei hat, kann<br />
der auf den Montag fallende Feiertag nicht an einem <strong>Arbeit</strong>stag kompensiert werden. Deshalb<br />
verlängern sich auch die <strong>Ferien</strong> der Teilzeitarbeitenden nicht, wenn ein Feiertag in die<br />
<strong>Ferien</strong> fällt, an dem er ohnehin nicht hätte arbeiten müssen.<br />
Weitere Merkblätter finden Sie im Internet unter<br />
http://www.awa.bs.ch/an_arbeitsvertragsrecht<br />
Stand: 12.12.1212012