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Merkblatt Ferien - Amt für Wirtschaft und Arbeit - Basel-Stadt

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<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

Seite 3<br />

Falls ein Feiertag in die arbeitsfreie Zeit fällt, kann dieser nicht an einem <strong>Arbeit</strong>stag eingezogen<br />

werden, d.h. falls der Teilzeitarbeitende beispielsweise immer am Montag frei hat, kann<br />

der auf den Montag fallende Feiertag nicht an einem <strong>Arbeit</strong>stag kompensiert werden. Deshalb<br />

verlängern sich auch die <strong>Ferien</strong> der Teilzeitarbeitenden nicht, wenn ein Feiertag in die<br />

<strong>Ferien</strong> fällt, an dem er ohnehin nicht hätte arbeiten müssen.<br />

Weitere Merkblätter finden Sie im Internet unter<br />

http://www.awa.bs.ch/an_arbeitsvertragsrecht<br />

Stand: 12.12.1212012

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