Hinweise zur Exmatrikulation - IA Zulassung und Immatrikulation ...
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<strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Exmatrikulation</strong><br />
<strong>Exmatrikulation</strong> auf Antrag<br />
Wer die Mitgliedschaft an der Technischen Universität Berlin beenden möchte, kann mit einem<br />
entsprechenden Vordruck die <strong>Exmatrikulation</strong> beantragen. Das Formular ist im Campus-Center oder im<br />
Internet<br />
http://www.redaktion.tu-berlin.de/fileadmin/ref6/Dateien_<strong>IA</strong>2_3/Antraege/Erstattungsantrag_2011.pdf<br />
Sofern die <strong>Exmatrikulation</strong> innerhalb von 6 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit wirksam wird, zählt das<br />
betreffende Semester nicht mit. In dieser Zeit erworbene Leistungsnachweise behalten ihre Gültigkeit.<br />
Ist die <strong>Exmatrikulation</strong> bis zum 1.4. (Sommersemester) bzw. 1.10. (Wintersemester) erfolgt, kann eine<br />
vollständige Erstattung der gezahlten Gebühr <strong>und</strong> der Beiträge beantragt werden. Hierzu ist das im Campus-<br />
Center oder im Internet erhältliche Erstattungsformular zu verwenden. Bei einer <strong>Exmatrikulation</strong> innerhalb<br />
von 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn, werden die für das betreffende Semester gezahlten Beträge<br />
erstattet, allerdings wird der Beitrag für das Semesterticket nur anteilig <strong>zur</strong>ückgezahlt (für jeden begonnenen<br />
Monat wird ein Sechstel des Semesterticketbeitrags abgezogen). Bei einer <strong>Exmatrikulation</strong>, die mehr als<br />
6 Wochen nach Vorlesungsbeginn erfolgt, ist keine Erstattung der Gebühr <strong>und</strong> der Beiträge für das<br />
Studentenwerk <strong>und</strong> die Studierendenschaft mehr möglich. Der Semesterticketbeitrag wird jedoch ggf.<br />
anteilig erstattet.<br />
<strong>Hinweise</strong> zum Verfahren der <strong>Exmatrikulation</strong> finden Sie auf der Rückseite.<br />
Die <strong>Exmatrikulation</strong> kann frühestens ab dem Tag des Eingangs des Antrages bei der Technischen<br />
Universität Berlin an wirksam werden.<br />
<strong>Exmatrikulation</strong> von Amts wegen<br />
Sie werden durch die Hochschule von Amts wegen, d.h. automatisch, ohne dass es dazu eines Antrages<br />
bedarf, exmatrikuliert, wenn<br />
���� die Rückmeldung nicht fristgerecht (ggf. unter Beifügen von erforderlichen Nachweisen) erfolgt ist<br />
���� Gebühren <strong>und</strong> Beiträge einschließlich der Sozialbeiträge zum Studentenwerk, des Beitrags für die<br />
Studierendenschaft <strong>und</strong> des Beitrages für das Semesterticket trotz schriftlicher Mahnung <strong>und</strong><br />
Androhung der <strong>Exmatrikulation</strong> nicht gezahlt wurden,<br />
���� die bei der Rückmeldung geforderten Nachweise über die Teilnahme eines Beratungsgespräches<br />
oder über Studien- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen nicht vorgelegt wurden,<br />
���� die Abschlussprüfung bestanden wurde oder vorgeschriebene Leistungsnachweise oder eine<br />
vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden wurden <strong>und</strong> nicht innerhalb von 2 Monaten die<br />
Notwendigkeit der <strong>Immatrikulation</strong> für die Erreichung eines weiteren Studienziels nachgewiesen<br />
wurde,<br />
���� das Studium in keinem Studiengang fortgeführt werden darf,<br />
���� das Studium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang trotz schriftlicher Aufforderung <strong>und</strong><br />
Androhung der <strong>Exmatrikulation</strong> nicht unverzüglich aufgenommen wurde.<br />
Ein bei der <strong>Exmatrikulation</strong> bestehender Anspruch auf <strong>Zulassung</strong> zu Prüfungen nach Maßgabe der für den<br />
betreffenden Studiengang geltenden Prüfungsordung bleibt gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen.<br />
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen im Campus<br />
Center. Die Öffnungszeiten sind umseitig aufgeführt.<br />
Bitte wenden
Verfahrenshinweise <strong>zur</strong> <strong>Exmatrikulation</strong><br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches:<br />
Bei Wechsel des Studienabschlusses, der Änderung des Studienganges oder bei Studienfachwechsel ist<br />
keine <strong>Exmatrikulation</strong> nötig. In diesen Fällen beantragen Sie lediglich einen Studiengangwechsel.<br />
Ablauf:<br />
Das Formular ist sowohl als Download (siehe unten) vorhanden oder als Vordruck im Campus-Center<br />
erhältlich. Der ausgefüllte <strong>und</strong> unterschriebene Antrag, sowie die ggf. dem Antrag beizufügenden<br />
Unterlagen (siehe unten) können per Post beim <strong>Immatrikulation</strong>sbüro oder persönlich im Campus-Center<br />
eingereicht werden.<br />
Fristen:<br />
Eine <strong>Exmatrikulation</strong> ist zu jedem Datum ab Antragsstellung möglich. Eine rückwirkende <strong>Exmatrikulation</strong> ist<br />
ausgeschlossen. Auch wenn die <strong>Exmatrikulation</strong> erst mit Ende des Semesters wirksam wird,<br />
erhalten Sie die Bescheinigung sofort.<br />
Downloads:<br />
<strong>Exmatrikulation</strong>santrag<br />
http://www.referat-1a.tu-berlin.de/fileadmin/ref6/Dateien_<strong>IA</strong>2_3/<strong>Exmatrikulation</strong>santrag.pdf<br />
Erstattungsantrag<br />
http://www.redaktion.tu-berlin.de/fileadmin/ref6/Dateien_<strong>IA</strong>2_3/Antraege/Erstattungsantrag_2011.pdf<br />
Nachweise:<br />
Folgende Unterlagen sind persönlich oder auf dem Postweg ein<strong>zur</strong>eichen:<br />
<strong>Exmatrikulation</strong>sdatum zum Semesterende<br />
���� Ausgefüllter <strong>und</strong> unterschriebener Antrag auf <strong>Exmatrikulation</strong><br />
���� Sind Sie bereits für das folgende Semester rückgemeldet, müssen Sie das komplette<br />
Stammdatenblatt (Computerausdruck mit allen Studienbescheinigungen) <strong>und</strong> den<br />
Semesterticketaufkleber einreichen. Den noch gültigen Studierendenausweis reichen Sie nach<br />
Ablauf des Semesters ein.<br />
<strong>Exmatrikulation</strong>sdatum während des Semesters<br />
���� Ausgefüllter <strong>und</strong> unterschriebener Antrag auf <strong>Exmatrikulation</strong><br />
���� Antrag auf Erstattung<br />
���� Studienbescheinigungen (des betreffenden Semesters, soweit noch vorhanden) <strong>und</strong> den<br />
Studierendenausweis<br />
Erstattung:<br />
���� <strong>Exmatrikulation</strong> bis einen Tag vor Vorlesungsbeginn ⇒ Volle Erstattung der Verwaltungs-<br />
gebühr <strong>und</strong> der Beiträge <strong>zur</strong> Studierendenschaft, Semesterticket anteilig für nicht angebrochene<br />
Monate<br />
���� <strong>Exmatrikulation</strong> ab Vorlesungsbeginn ⇒ Verwaltungsgebühr, AStA-Beitrag, Semesterticket wird<br />
anteilig für nicht angebrochene Monate erstattet.<br />
���� <strong>Exmatrikulation</strong> ab 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn ⇒ Semesterticket wird anteilig für nicht<br />
angebrochene Monate erstattet.<br />
Der Semesterticketbeitrag wird nur erstattet, wenn das Semesterticket abgegeben wurde.<br />
Antragsadresse:<br />
Persönlich: Postadresse:<br />
Campus Center<br />
Hauptgebäude / Erdgeschoss H 30<br />
Straße des 17. Juni 135<br />
Sprechst<strong>und</strong>e: Mo. bis Do. 9 30 - 15 00 Uhr <strong>und</strong> Fr.9 30 - 14 00 Uhr<br />
Telefonservice: 314-29999<br />
Technische Universität Berlin<br />
Straße des 17. Juni 135<br />
10623 Berlin<br />
Servicebereich für : Diplom / Magister<br />
Bachelor / Staatsexamen <strong>IA</strong>2 / <strong>IA</strong>3<br />
Servicebereich für Master <strong>IA</strong>1<br />
Stand: November_2011