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Konzept zum Vertretungsunterricht an der Grundschule Loxten ...

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Hauptst<strong>an</strong>dort: Mittel <strong>Loxten</strong> 4 – Tel. 05423 / 8577<br />

T eilst<strong>an</strong>dort: Eschkamp 30 – Tel. 05423/42353<br />

33775 Versmold<br />

<strong>Grundschule</strong>.<strong>Loxten</strong>-Bockhorst@t-online .de<br />

www. <strong>Grundschule</strong>-loxten-bockhorst.de<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>zum</strong> <strong>Vertretungsunterricht</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Grundschule</strong> <strong>Loxten</strong>-Bockhorst<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einführung<br />

erstellt auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> Veröffentlichung des Schulamtes Gütersloh:<br />

<strong>Konzept</strong>e zur Weiterentwicklung von Schulen<br />

Leitfaden für den <strong>Vertretungsunterricht</strong><br />

Hrsg.: Schulamt für den Kreis Gütersloh, J<strong>an</strong>uar 2007<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

3. Vertretungsgründe<br />

4. Ziele des <strong>Konzept</strong>es für <strong>Vertretungsunterricht</strong><br />

Gemeinschaftsgrundschule<br />

<strong>Loxten</strong>-Bockhorst<br />

Grundschulverbund <strong>der</strong> Stadt Versmold<br />

St<strong>an</strong>d März 2009<br />

5. Grundsätze <strong>zum</strong> <strong>Vertretungsunterricht</strong> <strong>der</strong> <strong>Grundschule</strong><br />

<strong>Loxten</strong>-Bockhorst<br />

5.1. Lehrerinnen und Lehrer<br />

5.2. Lehramtsauszubildende<br />

5.3. Schwerbehin<strong>der</strong>te


6. Bausteine des <strong>Vertretungsunterricht</strong>s<br />

6.1. <strong>Vertretungsunterricht</strong> durch das Kollegium<br />

6.2. <strong>Vertretungsunterricht</strong>, <strong>der</strong> vom Schulamt geleistet wird<br />

7. Aufgaben von Schulleitung<br />

8. Tr<strong>an</strong>sparenz für Eltern und Erziehungsberechtigte<br />

9. Anlagen<br />

2


1. Einführung<br />

3<br />

„Je<strong>der</strong> <strong>Vertretungsunterricht</strong> soll auf <strong>der</strong> Grundlage einer pädagogischen<br />

Gesamtkonzeption <strong>der</strong> Schule org<strong>an</strong>isiert und erteilt werden.<br />

Unterrichtsverteilung, Personaleinsatz und Stundenpl<strong>an</strong>gestaltung bieten dafür<br />

eine breite Grundlage. Sie können die Erstellung von Vertretungsplänen erleichtern<br />

o<strong>der</strong> auch erschweren. Das zeigt, wie wichtig es ist, von vornherein eine möglichst<br />

optimale <strong>Konzept</strong>ion im Kollegium zu vereinbaren, die von allen solidarisch getragen<br />

wird.<br />

Im System Schule ist jede Kollegin und je<strong>der</strong> Kollege dafür ver<strong>an</strong>twortlich, die<br />

Unterrichtsorg<strong>an</strong>isation und die Unterrichtsabläufe mit zu bedenken, sodass die<br />

Vertretung problemlos gesichert ist. Qualität und Qu<strong>an</strong>tität des Unterrichts sind<br />

dabei weitestgehend zu gewährleisten.<br />

Da es kein allgemein gültiges Vertretungskonzept für alle Schulen geben k<strong>an</strong>n, ist<br />

es notwendig, dass jede Schule nach ihren Gegebenheiten individuelle Lösungen<br />

findet, die sich <strong>an</strong> den rechtlichen Vorgaben orientieren und im Schulprogramm<br />

dokumentiert werden.“<br />

(aus: Leitfaden für den <strong>Vertretungsunterricht</strong>. Schulamt für den Kreis Gütersloh.<br />

2007).<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

Vertretung und Mehrarbeit sind rechtlich geregelt in den nachfolgend<br />

aufgeführten Gesetzen und Verordnungen:<br />

Schulgesetz § 68 Abs. 1: Die Lehrerkonferenz entscheidet über folgende<br />

Angelegenheiten:<br />

� Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von<br />

Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,<br />

� Allgemeine Dienstordnung (ADO) § 11 (BASS 21 – 02 Nr. 4)<br />

Weitere rechtliche Grundlagen:<br />

� Schulgesetz § 69: Beteiligung des Lehrerrates bei Ersatzeinstellungen<br />

� L<strong>an</strong>desbeamtengesetz (LBG) § 78a<br />

� Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) § 48 Abs.1<br />

� Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über die Gewährung<br />

von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MvergV VwV)


4<br />

Vorgen<strong>an</strong>nte rechtliche Regelungen finden auch auf Lehrer im<br />

Angestelltenverhältnis Anwendung<br />

(Nr. 3 <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>regelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 II BAT).<br />

3. Vertretungsgründe<br />

Vertretungsfälle können eintreten bei:<br />

� kurzfristigen Erkr<strong>an</strong>kungen,<br />

� Abwesenheit bei Fortbildungen,<br />

� längerfristigen Erkr<strong>an</strong>kungen,<br />

� Mutterschutz,<br />

� Elternzeit (EZ),<br />

� Beurlaubungen/Son<strong>der</strong>urlaub,<br />

� <strong>an</strong><strong>der</strong>en dienstlichen Verpflichtungen<br />

4. Ziele des <strong>Konzept</strong>es für <strong>Vertretungsunterricht</strong><br />

St<strong>an</strong>d 01/07<br />

Das <strong>Konzept</strong> soll für das gesamte Kollegium tr<strong>an</strong>sparent und nachvollziehbar sowie<br />

eindeutig und berechenbar sein. Aus diesem Grund werden Vertretungspläne mit<br />

dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichtes so weit wie möglich zu erhalten<br />

und gleichzeitig so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Dabei muss<br />

sich das Maß <strong>der</strong> Mehrarbeit, die durch <strong>Vertretungsunterricht</strong> verursacht wird,<br />

für das Kollegium in einem notwendigen Rahmen bewegen.<br />

5. Grundsätze <strong>zum</strong> <strong>Vertretungsunterricht</strong> <strong>der</strong> <strong>Grundschule</strong><br />

<strong>Loxten</strong>-Bockhorst<br />

5.1. Lehrerinnen und Lehrer<br />

<strong>Vertretungsunterricht</strong> ist Best<strong>an</strong>dteil unseres schulischen Alltags. Um zeitnah und<br />

möglichst umfassend <strong>Vertretungsunterricht</strong> pl<strong>an</strong>en zu können, gelten folgende<br />

Grundsätze:<br />

� <strong>Vertretungsunterricht</strong> ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel<br />

Fachunterricht.<br />

� <strong>Vertretungsunterricht</strong> verl<strong>an</strong>gt ein beson<strong>der</strong>es Maß <strong>an</strong><br />

Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten.<br />

� Alle Mitglie<strong>der</strong> des Kollegiums nehmen zweimal täglich Kenntnis vom


5<br />

St<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Vertretungspl<strong>an</strong>ung (vor dem eigenen Unterrichtsbeginn<br />

und vor dem endgültigen Verlassen <strong>der</strong> Schule).<br />

� Termine, die zu vorhersehbaren Vertretungen führen, z.B. Begleitung<br />

von AO-SF- Verfahren, Delfin 4, etc. sollten spätestens drei Tage<br />

vorher bek<strong>an</strong>nt gegeben werden. Ist dies <strong>der</strong> Fall, muss die zu<br />

vertretende Lehrkraft vorbereitete Unterrichtsunterlagen für ihre<br />

Stunden im eigenen Fach deponieren, auf das die Vertretungslehrer<br />

zurückgreifen können o<strong>der</strong> diese Unterlagen direkt <strong>an</strong> die Vertretung<br />

abgeben.<br />

� Bei unvorhergesehener Abwesenheit muss dies am 1. Tag telefonisch<br />

bis spätestens 7.30 Uhr am St<strong>an</strong>dort <strong>Loxten</strong>, bis spätestens 7.45 Uhr<br />

am St<strong>an</strong>dort Bockhorst gemeldet sein.<br />

� Schulische Ver<strong>an</strong>staltungen, z. B. Klassenfahrten, W<strong>an</strong><strong>der</strong>tage, etc.<br />

sollten nach Möglichkeit/ Absprache für die Klassen einer o<strong>der</strong><br />

mehrerer Jahrg<strong>an</strong>gsstufe(n) jeweils zur selben Zeit stattfinden.<br />

Dadurch lässt sich <strong>der</strong> <strong>Vertretungsunterricht</strong>, <strong>der</strong> durch diese<br />

Ver<strong>an</strong>staltungen bedingt wird, in Grenzen halten.<br />

� Die Anmeldung von Kolleginnen und Kollegen zu Fortbildungen sollte<br />

rechtzeitig mit <strong>der</strong> Schulleitung, ggf. mit dem Lehrerrat,<br />

abgesprochen werden, um Vertretung erfolgreich koordinieren zu<br />

können.<br />

5.2. Lehramtsauszubildende<br />

Lehramtsauszubildende (LAA) können nach Rücksprache im Vertretungspl<strong>an</strong><br />

eingesetzt werden, sofern es sich um den eigenen Ausbildungsunterricht h<strong>an</strong>delt.<br />

Ist keine Rücksprache erfolgt, so wird <strong>der</strong> <strong>Vertretungsunterricht</strong> von einer<br />

Kollegin bzw. einem Kollegen durchgeführt.<br />

5.3. Schwerbehin<strong>der</strong>te<br />

� Zu Vertretungsstunden sind schwerbehin<strong>der</strong>te Lehrer und<br />

Lehrerinnen nur in <strong>an</strong>gemessenen Grenzen her<strong>an</strong>zuziehen. Zur Frage<br />

<strong>der</strong> Belastbarkeit sind sie vorher zu hören.<br />

� Schwerbehin<strong>der</strong>te Lehrer und Lehrerinnen werden nicht für die<br />

Vertretungsreserve eingesetzt.


6. Bausteine des <strong>Vertretungsunterricht</strong>s<br />

6.1. <strong>Vertretungsunterricht</strong> durch das Kollegium<br />

6<br />

Definition<br />

Als <strong>Vertretungsunterricht</strong> bezeichnet m<strong>an</strong> <strong>zum</strong> einen die Stunden, die von einer<br />

Kollegin bzw. einem Kollegen als Mehrarbeit geleistet werden. Zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en werden<br />

auch die Stunden hier erfasst, die sich durch Zusammenlegung von Klassen/<br />

Lerngruppen ergeben.<br />

Org<strong>an</strong>isation des <strong>Vertretungsunterricht</strong>s<br />

� Aufteilungspl<strong>an</strong><br />

Bei Abwesenheit einer Lehrkraft gilt für die betroffenen Kin<strong>der</strong> die<br />

vorgeschriebene Stundentafel. Zum einen können die Kin<strong>der</strong>, je nach<br />

Vertretungspl<strong>an</strong>, in <strong>der</strong> Parallelklasse mit unterrichtet werden. Zum<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en gibt es eine Klassenaufteilung in kleinere Gruppen. Diese<br />

gehen d<strong>an</strong>n in eine ihr im Vorfeld zugewiesene Lerngruppe. Eine<br />

entsprechende Aufteilung nimmt jede Klassenlehrkraft zu Beginn des<br />

Schuljahres für die eigene Klasse vor und deponiert im Sekretariat<br />

bzw. Lehrerzimmer und in <strong>der</strong> Klasse (Pult) eine entsprechende Liste.<br />

Im Bedarfsfall begeben sich die Kleingruppen in die, von <strong>der</strong><br />

Klassenlehrkraft vorgesehenen, Lerngruppe.<br />

� Arbeitsmaterialien<br />

Da es von großer Bedeutung ist, dass die Schüler ihrem Lern- und<br />

Leistungsgegenst<strong>an</strong>d entsprechende Unterrichtsmaterialien<br />

bearbeiten und nicht nur beaufsichtigt sind, stellt jede Lehrkraft<br />

Materialien zu Verfügung, die die Schüler selbständig zu<br />

unterschiedlichen Aufgabenbereichen (evtl. auch Fächern) und ohne<br />

Hilfestellung arbeiten können.<br />

Materialien dieser Art können Karteiarbeit, Werkstätten o<strong>der</strong> auch<br />

Freiarbeitsmaterialien z.B. ‚Mathe-Ass’ mit verschiedenen<br />

Schwerpunkten sein. In <strong>der</strong> Anlage finden sich die von <strong>der</strong> GS <strong>Loxten</strong>-<br />

Bockhorst genutzten Materialien.<br />

� Arbeitspläne<br />

Bei längerfristigem Vertretungsbedarf haben die Vertretungskräfte<br />

durch die erstellten Arbeitspläne und Klassenbücher konkrete<br />

Aussagen darüber, welche Unterrichtsthemen bereits beh<strong>an</strong>delt bzw.<br />

welche noch bearbeitet werden müssen. Die Arbeitspläne stehen in<br />

einem Ordner im Sekretariat in <strong>Loxten</strong>.


7<br />

� R<strong>an</strong>dstunde<br />

Außerhalb des Vertretungspl<strong>an</strong>es gewährleisten die<br />

R<strong>an</strong>dstundenbetreuungen bei<strong>der</strong> St<strong>an</strong>dorte zusätzlich eine geregelte<br />

Betreuungszeit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>. In <strong>Loxten</strong> können Kin<strong>der</strong> von 7.30 Uhr bis<br />

13.15 Uhr betreut werden. Am St<strong>an</strong>dort Bockhorst beginnt die<br />

R<strong>an</strong>dstunde um 7.45 Uhr und endet nach Bedarf.<br />

6.2. <strong>Vertretungsunterricht</strong>, <strong>der</strong> vom Schulamt geleistet wird<br />

� Lehrkräfte aus dem Vertretungspool<br />

� Erziehungsvertretung<br />

� Abordnung/ Teilabordnung einer Lehrkraft<br />

7. Aufgaben von Schulleitung<br />

� Erstellung des Vertretungspl<strong>an</strong>s<br />

� Informationsentgegennahme <strong>zum</strong> Inhalt des <strong>Vertretungsunterricht</strong>s<br />

durch die zu vertretende Lehrkraft<br />

� Information <strong>der</strong> Eltern und Erziehungsberechtigten<br />

� Information <strong>der</strong> längerfristigen Vertretungslehrkräfte durch<br />

persönliches Gespräch und Weitergabe von Klassen- bzw.<br />

Lerngruppenständen<br />

� Weitergabe beson<strong>der</strong>er Hinweise und Mitteilungen<br />

8. Tr<strong>an</strong>sparenz für Eltern und Erziehungsberechtigte<br />

Nach § 59.7 des Schulgesetztes hat die Schulleitung einmal jährlich Rechenschaft<br />

über Unterrichtsausfall und das Vertretungskonzept gegenüber <strong>der</strong><br />

Schulkonferenz abzulegen.<br />

9. Anlagen<br />

� Dokument für den Vertretungspl<strong>an</strong><br />

• Für einen Tag<br />

• Für eine Woche<br />

� Dokument <strong>der</strong> Aufteilungsliste<br />

� Feiarbeitsmaterialien für die einzelnen Fächer und Jahrg<strong>an</strong>gsstufen

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