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Projektbericht Projektbegleitung zur energetischen Sanierung eines ...

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Vorteile für den Vermieter:<br />

� Es ergeben sich folgende Vorteile für den Vermieter,<br />

wenn er auf Passivhaus-Niveau saniert!<br />

Institut für Nachhaltiges Bauen und Gestalten<br />

<strong>Projektbericht</strong> | MFH-Baumholder, KSG Birkenfeld | 08.06.2010 INBG<br />

1. fast gleiche Amortisationszeit wie eine <strong>Sanierung</strong> nach EnEV-Neubau-Niveau<br />

2. höhere Gewinne nach der Amortisationszeit<br />

3. nur Passivhaus lässt überhaupt eine Heizkostenpauschale nach dem Gesetz zu<br />

4. Wertsteigerung der Immobilie auf lange Sicht<br />

5. Attraktivitätssteigerung auf dem Wohnungsmarkt<br />

6. aktiver Beitrag zum Klimaschutz wird geleistet<br />

Vorteile für den Mieter:<br />

� Es ergeben sich folgende Vorteile für den Mieter<br />

bei <strong>Sanierung</strong> auf Passivhaus-Niveau!<br />

1. es fallen keine Heizkosten an - Mieter wohnt warm für kalt<br />

2. Mieter wird unabhängig von steigenden Energiekosten<br />

3. Mieterhöhungen nur noch nur im Rahmen der gesetzlichen Mietpreissteigerungen<br />

4. Behaglichkeit, verbesserte Wohnqualität, gesteigerte Lebensqualität<br />

5. hoher Wohnstandard auf lange Sicht garantiert<br />

Empfehlung für die Umsetzung und Vorgehensweise:<br />

Die Reduktion des Energieverbrauchs durch eine energetische <strong>Sanierung</strong> ist ein extrem<br />

wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, da die Hälfte der beheizten Wohnfläche in<br />

Mietwohngebäuden zu finden ist.<br />

Die an den Varianten 0-4 aufgezeigten Modernisierungsmaßnahmen bewirken die<br />

Reduktion des Heizwärmebedarfs auf max. nur noch 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter<br />

Wohnfläche und Jahr (1-Liter-Haus = Variante 4). Der ursprüngliche Heizwärmebedarf im<br />

unsanierten Zustand beträgt im Vergleich dazu mehr als das Zehnfache. Der geringe<br />

Restenergiebedarf, z.B. in Variante 4, kann wahrscheinlich durch erneuerbare Energien<br />

bereitgestellt werden, womit das Objekt in Bezug auf die Heizenergie von künftigen<br />

Energiepreiserhöhungen völlig abgekoppelt wird.<br />

Bei energetisch hochwertigen Modernisierungen zeigt sich grundsätzlich, dass der hohe<br />

Nutzen für den Mieter, nämlich durch Komfortgewinn und Heizkostenminderung, dem<br />

Investor keinen Ertrag in Form wesentlich erhöhter Kaltmieten einbringt. Der Vermieter<br />

kann zwar 11% der aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen (BGB),<br />

das Mieterhöhungspotential ist jedoch auf rechtliche und marktabhängige Begrenzungen<br />

beschränkt.<br />

Die Umlage von Investitionskosten ist also gesetzlich zwar möglich, bietet aber faktisch<br />

kaum einen Anreiz für Vermieter, energetische Modernisierungen durchzuführen.<br />

INBG | Institut für Nachhaltiges Bauen und Gestalten<br />

Fachhochschule Kaiserslautern | Campus Kammgarn | Schoenstr.6 | 67659 Kaiserslautern | T: +49 631 3724 420<br />

Copyright © 2010 INBG |<br />

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