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Brennpunkt Wärmepreise und Preisgleitklauseln - GGSC Seminare

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Wesentliche Eckpunkte der Rechtsprechung: Indizes<br />

• Die Preisgleitklausel muss die kostenmäßigen Zusammenhänge<br />

möglichst „nah“ abbilden<br />

• Kostenorientierung bedeutet dabei aber nicht zwingend „Kostenechtheit“,<br />

es ist keine spiegelbildliche Abbildung der Ist-Kosten erforderlich<br />

• Tarife müssen sich nicht spiegelbildlich zur Kostenstruktur entwickeln,<br />

Indizes sind zulässig trotz der damit verb<strong>und</strong>enen Pauschalisierung<br />

• Ein Index wird aber unzulässig, wenn sich durch seine Verwendung oder<br />

seine Gewichtung der Gesamtwärmepreis von den kostenmäßigen<br />

Zusammenhängen löst<br />

• In Anwendung gebrachte Indizes müssen öffentlich zugänglich sein<br />

• Bei Verwendung von Indizes muss das angemessene Verhältnis von<br />

Markt- <strong>und</strong> Kostenelementen gewahrt bleiben<br />

Dr. Thomas Reif [<strong>GGSC</strong>] Augsburg, 19. April 2012<br />

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