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Brennpunkt Wärmepreise und Preisgleitklauseln - GGSC Seminare

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I. Der Weg des Preises in den Vertrag<br />

• Eine Preisklausel des gezeichneten Wärmelieferungsvertrages verweist<br />

auf das Preisblatt des Versorgers in der Anlage (Regelfall)<br />

• Dieses Preisblatt enthält in der Regel:<br />

- Hausanschlusskosten + Baukostenzuschuss<br />

- Gr<strong>und</strong>preis + Arbeitspreis<br />

- eventuell: Messpreis (Verrechnungspreis für Kosten der Messeinrichtung;<br />

eher selten verwendet)<br />

• Ausnahmefälle: tatsächlicher Wärmebezug ohne schriftlichen Vertrag<br />

� es gelten die allgemein bekannt gemachten Preise gemäß<br />

§ 2 Absatz 2 i.V.m. § 1 Absatz 4 AVBFernwärmeV<br />

Dr. Thomas Reif [<strong>GGSC</strong>] Augsburg, 19. April 2012<br />

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