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Brennpunkt Wärmepreise und Preisgleitklauseln - GGSC Seminare

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Wesentliche Eckpunkte der Rechtsprechung: Kosten <strong>und</strong> Markt<br />

• Die Preisgleitklausel muss klar, nachvollziehbar <strong>und</strong> verständlich sein<br />

• Zwingend: Kombination aus Betrachtung des Wärmemarktes +<br />

angemessener Berücksichtigung der im Unternehmen anfallenden Kosten<br />

� Zweck: Interessenausgleich Versorger � K<strong>und</strong>e<br />

• Kosten- <strong>und</strong> Marktelement sind in der Regel gleichwertig<br />

� müssen je zu circa 50 % in Ansatz gebracht werden (nicht schematisch)<br />

• Wärmemarkt meint dabei nicht „lokaler Wärmemarkt“, sondern den Markt<br />

aller Energieträger zur Wärmeversorgung<br />

• Wurde ein wesentliches Kostenelement nicht angemessen <strong>und</strong> zutreffend<br />

berücksichtigt<br />

Wettbewerbselement allein kann die Preisgleitklausel nicht mehr „retten“<br />

Dr. Thomas Reif [<strong>GGSC</strong>] Augsburg, 19. April 2012<br />

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