02.01.2013 Aufrufe

Brennpunkt Wärmepreise und Preisgleitklauseln - GGSC Seminare

Brennpunkt Wärmepreise und Preisgleitklauseln - GGSC Seminare

Brennpunkt Wärmepreise und Preisgleitklauseln - GGSC Seminare

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

III. Die gerichtliche Überprüfung von Preisen<br />

Drei Ansatzmöglichkeiten:<br />

Billigkeitskontrolle – Kontrolle der Preisgleitklausel – Kartellrecht<br />

• Nur bei einem einseitigen Recht zur Anpassung der Preise findet eine<br />

gerichtliche Überprüfung auf Billigkeit nach § 315 Absatz 3 BGB statt<br />

- Ausgangspunkt: Angemessenheit des Preises, unternehmensspezifische<br />

Kostenkontrolle<br />

- zu Gunsten des Versorgers wird ein angemessener Gewinn berücksichtigt,<br />

aus welchem Rücklagen gebildet <strong>und</strong> Investitionen getätigt werden können<br />

- angemessene Verzinsung ist zu ermöglichen, damit Fremdkapital<br />

aufgenommen <strong>und</strong> Anlagekapital gewonnen werden kann<br />

Abwägung der wirtschaftlichen Interessen der Parteien<br />

Dr. Thomas Reif [<strong>GGSC</strong>] Augsburg, 19. April 2012<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!