Verträge über Namensrechte an Sportstätten ... - sportrecht.org
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Vor allem Fußball ist mehr denn je ein Fernsehsport 68 , was ein Engagement für das<br />
Sponsoring so attraktiv macht.<br />
Letztlich zielt m<strong>an</strong> aber natürlich nicht nur auf eine Ausweitung des<br />
Bek<strong>an</strong>ntheitsgrades, sondern vor allem auch auf die Ausdehnung des Markt<strong>an</strong>teils. 69<br />
Gibt ein Sponsor einer Sportstätte seinen Namen, so wird er nicht zuletzt versuchen, die<br />
Sympathiewerte des Vereins oder des Sports allgemein auf die eigene Marke<br />
beziehungsweise das Unternehmen zu <strong>über</strong>tragen. 70 Gerade in Deutschl<strong>an</strong>d ist dafür die<br />
Volkssportart Fußball mehr als geeignet. Kein <strong>an</strong>derer Sport begeistert hierzul<strong>an</strong>de<br />
mehr Menschen. Durch ein Engagement in diesem Bereich lassen sich also ungleich<br />
mehr Leute erreichen, als in vergleichbaren Feldern.<br />
Neben diesen Anreizen stellen sich noch ein paar weitere marketing- aber auch<br />
steuerlichorientierte Möglichkeiten für den Sponsor im Rahmen der Naming-Rights-<br />
<strong>Verträge</strong>, die aber nicht im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen sollen. 71<br />
2) Ch<strong>an</strong>cen und Risiken<br />
Obwohl in der Literatur bei derartigen <strong>Verträge</strong>n oft von einer win-win-Situation<br />
gesprochen wird, bestehen neben zahlreichen Ch<strong>an</strong>cen für die Vertragsparteien<br />
durchaus auch Risiken.<br />
Gerade im „emotional aufgeladenen“ Fußball k<strong>an</strong>n es dem einen oder <strong>an</strong>deren F<strong>an</strong><br />
schwer zu vermitteln sein, dass sein lieb gewonnenes „Westfalen-Stadion“ bald „Signal<br />
Iduna Park“ heißen soll. Der Sponsor tut also gut dar<strong>an</strong>, durch weitere Aktionen das<br />
Herz der F<strong>an</strong>s zu gewinnen und die Akzept<strong>an</strong>z allgemein zu erhöhen. Denkbar wären<br />
z.B. verschiedene Gewinnspiele im Rahmenprogramm eines Spieles oder die Kür zum<br />
„F<strong>an</strong> des Monats“. 72<br />
Fakt ist, dass gerade in Deutschl<strong>an</strong>d nur eine begrenzte Anzahl <strong>an</strong> Arenen für derartige<br />
Sponsoringmöglichkeiten in Betracht kommt. Wenn es einem Unternehmen also<br />
gelingen k<strong>an</strong>n, sich ein Naming-Right zu sichern, entsteht dadurch ein gewisser<br />
Wettbewerbsvorteil gegen<strong>über</strong> potentiellen Konkurrenten, der nicht zu verachten ist. 73<br />
68<br />
Tegelbeckers/Milles, S. 13.<br />
69<br />
Ahlert/Woisetschläger/Vogel-Grass/Backhaus, S. 147; Nesem<strong>an</strong>n, NJW 2007, 2083 (2083).<br />
70<br />
Vgl. dazu Wittneben, GRUR 2006, 814 (815), der in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g von „emotional<br />
aufladen“ spricht.<br />
71<br />
Siehe auch die Aufstellungen dazu bei Ahlert/Woisetschläger/Vogel-Grass/Backhaus, S. 147 und bei<br />
Trosien/Dinkel-Petry, S. 123 f., die Prüfliste zur Pl<strong>an</strong>ung von Einzelmaßnahmen im Sportsponsoring<br />
bei Bruhn, S. 95 f., sowie einen Überblick <strong>über</strong> die steuerlichen Aspekte bei Wei<strong>an</strong>d/Poser, S. 10 ff.<br />
und S. 106 ff.<br />
72<br />
Müller, Causa Sport 2006, 555 (559).<br />
73<br />
Humberg, JR 2005, 89 (90); Thiele, ecolex 2005, 773 (774).<br />
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