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Thema - Schwerhoerigen-Netz

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und URTEILE<br />

cht<br />

auch eine Berufsgenossenschaft muss<br />

gegebenenfalls Hörgerätekosten übernehmen,<br />

die einen Festbetrag weit übersteigen<br />

(LSG Berlin Urteil vom 27.<br />

August 2002 L 2 U 39/00).<br />

Versorgungsämter<br />

Die gesetzliche Anspruchsgrundlage ergibt<br />

sich aus §§ 10, 11 Nr. 8, 13 BVG in<br />

Verbindung mit §§ 16 Nr. 1, 17 Abs. 1<br />

Orthopädieverordnung. Diese Vorschriften<br />

gelten zum Beispiel für Kriegsopfer,<br />

Gewalttat- oder Impfschadensopfer, deren<br />

Schwerhörigkeit als „Schädigungsfolge“<br />

behördlich anerkannt ist.<br />

Was für Krankenkassen gilt, gilt bei einer<br />

Schwerhörigkeit als anerkannte Schädigungsfolge<br />

erst recht: Die Versorgungsämter<br />

müssen Hörgerätekosten übernehmen,<br />

die einen Krankenkassen-Festbetrag<br />

gegebenenfalls weit übersteigen<br />

(vgl. Sozialgericht Koblenz Urteil vom<br />

13. Mai 1993 S 8 V 63/92).<br />

Rentenversicherung<br />

Die Rentenversicherungsträger haben<br />

einen Ermessensspielraum hinsichtlich<br />

der Kostenübernahme für eine Versorgung<br />

mit Hörgeräten. Rechtsgrundlage<br />

sind §§ 9, 16 SGB VI in Verbindung mit §<br />

33 Abs. 3 Nr. 6, Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 SGB IX.<br />

Eine schwerhörige Steuerfachangestellte<br />

hat einen Anspruch gegenüber der Rentenversicherung<br />

auf Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben erstritten. Konkreter<br />

Inhalt ihres Anspruchs: Die Kostenübernahme<br />

„dem Grunde nach“ für eine<br />

Versorgung mit digitalen automatischen<br />

Mehrkanalhörgeräten mit Störschallunterdrückung<br />

(LSG Niedersachsen-Bremen<br />

Urteil vom 28. Juni 2005 L 10 R<br />

480/05).<br />

Bundesagentur für Arbeit<br />

Auch die Bundesagentur für Arbeit hat<br />

einen Ermessensspielraum. Die Rechtsgrundlage<br />

ergibt sich aus §§ 97 ff. SGB III<br />

in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 6, Abs.<br />

8 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Für eine schwerhö-<br />

rige Vertriebsassistentin, die insbesondere ständig mit Kunden telefonieren muss,<br />

kommt die Kostenübernahme für eine hochwertige Hörgeräteversorgung als Leistung<br />

zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht. Zur Finanzierung einer „optimalen“<br />

Hörgeräteversorgung ist die Bundesagentur für Arbeit allerdings nicht automatisch<br />

verpflichtet (Sozialgericht Berlin Urteil vom 9. Januar 2006 77 AL 3061/05).<br />

Integrationsämter<br />

Integrationsämter können gemäß § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a SGB IX in Verbindung<br />

mit § 19 SchwbAV einen Zuschuss zu den Kosten für beruflich benötigte<br />

Hörgeräte gewähren. In einem Fall aus Freiburg war zusätzlich zum Krankenkassen-Festbetrag<br />

ein Zuschuss des Integrationsamtes in Höhe von 2.586,47 Euro<br />

geleistet worden. Damit blieb immer noch eine finanzielle Eigenbeteiligung in<br />

Höhe von rund 900 Euro, die der schwerhörigen Klägerin nicht erstattet wurden;<br />

ihre Klage blieb ohne Erfolg (Verwaltungsgericht Freiburg Urteil vom 15. September<br />

2005 5 K 949/05). �<br />

DATENBANK<br />

der Hörgeräteversorgung<br />

Von Stephan Wilke, Sozialpolitischer Referent des DSB<br />

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. beabsichtigt, eine Datenbank zur Hörgeräteversorgung<br />

aufzubauen. Mit der Datenbank wollen wir die Höhe der Zuzahlungen<br />

und den Anpassungsaufwand von hochgradig Hörgeschädigten in Deutschland<br />

erfassen. Wir werden im Juli dieses Jahres mit dem Projekt beginnen. Im Internet werden<br />

die Formulare zum Herunterladen zur Verfügung gestellt, sie können aber auch<br />

direkt von der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Die Daten werden unter<br />

Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes in der Geschäftsstelle aufbewahrt und<br />

bearbeitet.<br />

Was wollen wir mit der Datenbank erreichen? Wir wollen a) herausbekommen, wie<br />

viel hochgradig Hörgeschädigte für ihre Hörgeräte dazubezahlen mussten, und b)<br />

wie hoch der Anpassungsaufwand der Hörgeräte beim Hörgeräteakustiker war, d.h.<br />

wie viel Zeit musste der Betroffene beim Hörgeräteakustiker verbringen, bis das optimale<br />

Hörgerät gefunden und entsprechend angepasst wurde. Aber auch den Reparaturaufwand<br />

wollen wir erfassen, damit wir aussagekräftige Daten zur Reparaturpauschale<br />

gewinnen können.<br />

Es müssen personenbezogene Daten ausgefüllt werden, damit eine Authentizität der<br />

Daten gewährleistet ist und die wissenschaftlichen Standards der Statistik eingehalten<br />

werden. Wir wollen eine repräsentative Studie zur Hörgeräteversorgung von<br />

hochgradig Hörgeschädigten in Deutschland veröffentlichen. Es ist beabsichtigt, im<br />

Juli 2007 einen vorläufigen Zwischenbericht zu veröffentlichen, der Abschlussbericht<br />

soll im Sommer 2008 erfolgen. Beim letztgenannten Bericht wird der Anpassungsaufwand<br />

und die Reparaturpauschale von hochgradig Hörgeschädigten mit fundierten<br />

Daten bekannt gegeben, deswegen muss hier ein längerer Zeitraum der Datenerhebung<br />

eingehalten werden, um die nötigen Daten sammeln zu können.<br />

Wir wollen mit der repräsentativen Studie die Festbetragsproblematik der Hörgeräteversorgung<br />

von hochgradig Hörgeschädigten wissenschaftlich erfassen, um eine aussagekräftige<br />

Basis unserer politischen Verbandsarbeit gegenüber der Politik, Verwaltung<br />

und Krankenkassen aufstellen zu können. Bisher haben wir im Deutschen<br />

Schwerhörigenbund e.V. das Problem, dass wir über keine deutschlandweit erfassten<br />

Statistiken zur Hörgeräteversorgung verfügen. Wir haben bestenfalls exemplarische<br />

Einzelfälle parat, aber keine Sammlung der Einzelfälle. Diesem Manko wollen wir uns<br />

jetzt stellen.<br />

Daher haben wir eine dringende Bitte an Sie, liebe Mitglieder: Beteiligen Sie sich! Je<br />

mehr Daten wir sammeln und auswerten können, desto größer ist auch die Chance,<br />

dass wir mit dem Abschlussbericht eine Erleichterung bei der Hörgeräteversorgung<br />

von hochgradig Hörgeschädigten erreichen können. Die Datenbank wird ein Standbein<br />

unserer politischen Verbandsarbeit für die nächsten zwei Jahre darstellen. Ab<br />

Juli 2006 können die Formulare entweder von der Bundesgeschäftsstelle angefordert<br />

oder im Internet unter www.schwerhoerigen-netz.de herunter geladen werden. Ich<br />

werde auch der Ansprechpartner für die Ausführung und den Aufbau der Datenbank<br />

sein. Wenn Sie Fragen haben, so können Sie mich jederzeit in der Bundesgeschäftsstelle<br />

anrufen, anschreiben, anfragen etc. Über jede Frage, Anregung oder Kritik werde<br />

ich mich freuen. �<br />

DSBreport 3/06<br />

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