Thema - Schwerhoerigen-Netz
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und URTEILE<br />
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auch eine Berufsgenossenschaft muss<br />
gegebenenfalls Hörgerätekosten übernehmen,<br />
die einen Festbetrag weit übersteigen<br />
(LSG Berlin Urteil vom 27.<br />
August 2002 L 2 U 39/00).<br />
Versorgungsämter<br />
Die gesetzliche Anspruchsgrundlage ergibt<br />
sich aus §§ 10, 11 Nr. 8, 13 BVG in<br />
Verbindung mit §§ 16 Nr. 1, 17 Abs. 1<br />
Orthopädieverordnung. Diese Vorschriften<br />
gelten zum Beispiel für Kriegsopfer,<br />
Gewalttat- oder Impfschadensopfer, deren<br />
Schwerhörigkeit als „Schädigungsfolge“<br />
behördlich anerkannt ist.<br />
Was für Krankenkassen gilt, gilt bei einer<br />
Schwerhörigkeit als anerkannte Schädigungsfolge<br />
erst recht: Die Versorgungsämter<br />
müssen Hörgerätekosten übernehmen,<br />
die einen Krankenkassen-Festbetrag<br />
gegebenenfalls weit übersteigen<br />
(vgl. Sozialgericht Koblenz Urteil vom<br />
13. Mai 1993 S 8 V 63/92).<br />
Rentenversicherung<br />
Die Rentenversicherungsträger haben<br />
einen Ermessensspielraum hinsichtlich<br />
der Kostenübernahme für eine Versorgung<br />
mit Hörgeräten. Rechtsgrundlage<br />
sind §§ 9, 16 SGB VI in Verbindung mit §<br />
33 Abs. 3 Nr. 6, Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 SGB IX.<br />
Eine schwerhörige Steuerfachangestellte<br />
hat einen Anspruch gegenüber der Rentenversicherung<br />
auf Leistungen zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben erstritten. Konkreter<br />
Inhalt ihres Anspruchs: Die Kostenübernahme<br />
„dem Grunde nach“ für eine<br />
Versorgung mit digitalen automatischen<br />
Mehrkanalhörgeräten mit Störschallunterdrückung<br />
(LSG Niedersachsen-Bremen<br />
Urteil vom 28. Juni 2005 L 10 R<br />
480/05).<br />
Bundesagentur für Arbeit<br />
Auch die Bundesagentur für Arbeit hat<br />
einen Ermessensspielraum. Die Rechtsgrundlage<br />
ergibt sich aus §§ 97 ff. SGB III<br />
in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 6, Abs.<br />
8 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Für eine schwerhö-<br />
rige Vertriebsassistentin, die insbesondere ständig mit Kunden telefonieren muss,<br />
kommt die Kostenübernahme für eine hochwertige Hörgeräteversorgung als Leistung<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht. Zur Finanzierung einer „optimalen“<br />
Hörgeräteversorgung ist die Bundesagentur für Arbeit allerdings nicht automatisch<br />
verpflichtet (Sozialgericht Berlin Urteil vom 9. Januar 2006 77 AL 3061/05).<br />
Integrationsämter<br />
Integrationsämter können gemäß § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a SGB IX in Verbindung<br />
mit § 19 SchwbAV einen Zuschuss zu den Kosten für beruflich benötigte<br />
Hörgeräte gewähren. In einem Fall aus Freiburg war zusätzlich zum Krankenkassen-Festbetrag<br />
ein Zuschuss des Integrationsamtes in Höhe von 2.586,47 Euro<br />
geleistet worden. Damit blieb immer noch eine finanzielle Eigenbeteiligung in<br />
Höhe von rund 900 Euro, die der schwerhörigen Klägerin nicht erstattet wurden;<br />
ihre Klage blieb ohne Erfolg (Verwaltungsgericht Freiburg Urteil vom 15. September<br />
2005 5 K 949/05). �<br />
DATENBANK<br />
der Hörgeräteversorgung<br />
Von Stephan Wilke, Sozialpolitischer Referent des DSB<br />
Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. beabsichtigt, eine Datenbank zur Hörgeräteversorgung<br />
aufzubauen. Mit der Datenbank wollen wir die Höhe der Zuzahlungen<br />
und den Anpassungsaufwand von hochgradig Hörgeschädigten in Deutschland<br />
erfassen. Wir werden im Juli dieses Jahres mit dem Projekt beginnen. Im Internet werden<br />
die Formulare zum Herunterladen zur Verfügung gestellt, sie können aber auch<br />
direkt von der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Die Daten werden unter<br />
Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes in der Geschäftsstelle aufbewahrt und<br />
bearbeitet.<br />
Was wollen wir mit der Datenbank erreichen? Wir wollen a) herausbekommen, wie<br />
viel hochgradig Hörgeschädigte für ihre Hörgeräte dazubezahlen mussten, und b)<br />
wie hoch der Anpassungsaufwand der Hörgeräte beim Hörgeräteakustiker war, d.h.<br />
wie viel Zeit musste der Betroffene beim Hörgeräteakustiker verbringen, bis das optimale<br />
Hörgerät gefunden und entsprechend angepasst wurde. Aber auch den Reparaturaufwand<br />
wollen wir erfassen, damit wir aussagekräftige Daten zur Reparaturpauschale<br />
gewinnen können.<br />
Es müssen personenbezogene Daten ausgefüllt werden, damit eine Authentizität der<br />
Daten gewährleistet ist und die wissenschaftlichen Standards der Statistik eingehalten<br />
werden. Wir wollen eine repräsentative Studie zur Hörgeräteversorgung von<br />
hochgradig Hörgeschädigten in Deutschland veröffentlichen. Es ist beabsichtigt, im<br />
Juli 2007 einen vorläufigen Zwischenbericht zu veröffentlichen, der Abschlussbericht<br />
soll im Sommer 2008 erfolgen. Beim letztgenannten Bericht wird der Anpassungsaufwand<br />
und die Reparaturpauschale von hochgradig Hörgeschädigten mit fundierten<br />
Daten bekannt gegeben, deswegen muss hier ein längerer Zeitraum der Datenerhebung<br />
eingehalten werden, um die nötigen Daten sammeln zu können.<br />
Wir wollen mit der repräsentativen Studie die Festbetragsproblematik der Hörgeräteversorgung<br />
von hochgradig Hörgeschädigten wissenschaftlich erfassen, um eine aussagekräftige<br />
Basis unserer politischen Verbandsarbeit gegenüber der Politik, Verwaltung<br />
und Krankenkassen aufstellen zu können. Bisher haben wir im Deutschen<br />
Schwerhörigenbund e.V. das Problem, dass wir über keine deutschlandweit erfassten<br />
Statistiken zur Hörgeräteversorgung verfügen. Wir haben bestenfalls exemplarische<br />
Einzelfälle parat, aber keine Sammlung der Einzelfälle. Diesem Manko wollen wir uns<br />
jetzt stellen.<br />
Daher haben wir eine dringende Bitte an Sie, liebe Mitglieder: Beteiligen Sie sich! Je<br />
mehr Daten wir sammeln und auswerten können, desto größer ist auch die Chance,<br />
dass wir mit dem Abschlussbericht eine Erleichterung bei der Hörgeräteversorgung<br />
von hochgradig Hörgeschädigten erreichen können. Die Datenbank wird ein Standbein<br />
unserer politischen Verbandsarbeit für die nächsten zwei Jahre darstellen. Ab<br />
Juli 2006 können die Formulare entweder von der Bundesgeschäftsstelle angefordert<br />
oder im Internet unter www.schwerhoerigen-netz.de herunter geladen werden. Ich<br />
werde auch der Ansprechpartner für die Ausführung und den Aufbau der Datenbank<br />
sein. Wenn Sie Fragen haben, so können Sie mich jederzeit in der Bundesgeschäftsstelle<br />
anrufen, anschreiben, anfragen etc. Über jede Frage, Anregung oder Kritik werde<br />
ich mich freuen. �<br />
DSBreport 3/06<br />
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