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Vertrag - Schwerhoerigen-Netz

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<strong>Vertrag</strong> über die Versorgung der Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres mit Hörsystemen gemäß § 127 Abs. 2 SGB V<br />

§ 13 Salvatorische Klausel<br />

Sollte eine Bestimmung des vorstehenden <strong>Vertrag</strong>es ganz oder teilweise nichtig bzw.<br />

rechtswidrig sein oder werden, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Inhalte nicht betroffen<br />

sein. Die Parteien sind in einem solchen Fall dazu verpflichtet, eine vertragliche<br />

Regelung zu treffen, mit der der gewollte Zweck erreicht wird.<br />

___________________________________ ___________________________________<br />

Ort, Datum AOK-Bundesverband<br />

___________________________________ ___________________________________<br />

Ort, Datum Leistungserbringer<br />

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