Vertrag - Schwerhoerigen-Netz
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Anlage 5 zum <strong>Vertrag</strong> über die Versorgung der Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit<br />
ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hörsystemen gemäß § 127 Abs. 2 SGB V<br />
Verzeichnis der aufzahlungsfrei angebotenen Hörsysteme<br />
Musterdatenblatt nach § 4 Abs. 4:<br />
Mindestinhalte:<br />
- 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer<br />
- Gerätebezeichnung<br />
- Hersteller<br />
- Vertrieb ab<br />
- tatsächlicher Maximalwert (Scheitelwert) in 2 cmm-Kuppler-Bewertung<br />
- Anzahl Kanäle<br />
- Anzahl Programme<br />
- Art der Mikrofontechnik<br />
- Störgeräuschreduzierung (ja/nein)<br />
- Audioeingang (ja/nein)<br />
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