TAGESORDNUNG - Gemeinde Lermoos
TAGESORDNUNG - Gemeinde Lermoos
TAGESORDNUNG - Gemeinde Lermoos
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
zu TO 1)<br />
Zum Protokollentwurf der Sitzung vom 22.12.2010 werden keine Einwendungen erhoben<br />
und wird dieses einstimmig genehmigt.<br />
Ebenso gibt es zum geänderten Entwurf vom 30.11.2010 keine Einwendungen und wird<br />
dieses von den damals anwesenden <strong>Gemeinde</strong>räten einstimmig genehmigt.<br />
Bgm. Zwölfer beantragt die Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Grundtausch mit<br />
Hofherr Rigobert“. Der GR stimmt der Ergänzung der Tagesordnung einstimmig zu, die<br />
Behandlung erfolgt unter TO 2c.<br />
zu TO 2)<br />
a) Das Endprojekt für das Seminarzentrum am Hochmoos und der auf dieses Projekt<br />
abstellende allgemeine und ergänzende Bebauungsplan werden zur Kenntnis gebracht.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing. Mark<br />
Andreas vom 03.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des Entwurfes<br />
des „allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes“ für die Gp. 1124/2, KG <strong>Lermoos</strong>.<br />
einstimmig<br />
b) Herr Fasser Michael plant bei seinem Gebäude Moosweg 3, 6631 <strong>Lermoos</strong>, einen<br />
Zubau, wobei aufgrund der schon früher geltenden „besonderen Bauweise“ – wegen der<br />
gegenseitigen Vereinbarung mit Fasser Fridolin zur Duldung verringerter Abstände – der<br />
allgemeine und ergänzende Bebauungsplan neu zu erlassen ist. Für das Erweiterungsprojekt<br />
liegt eine neue Vereinbarung zwischen Fasser Michael und Fasser Fridolin vor,<br />
wonach die verringerten Abstände auch für dieses Projekt gelten und analog auch für<br />
ein Vorhaben von Fasser Fridolin gelten würden. Das Erweiterungsprojekt von Fasser<br />
Michael und der Bebauungsplanentwurf werden zur Kenntnis gebracht.<br />
1) Daraufhin beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing.<br />
Mark Andreas vom 02.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des<br />
Entwurfes des „allgemeinen Bebauungsplanes“ für die Gpn. 645/6 und 645/7, beide KG<br />
<strong>Lermoos</strong>.<br />
2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />
Zudem beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG auch die dem Entwurf<br />
entsprechende Erlassung des „allgemeinen Bebauungsplanes“, wobei dieser Beschluß<br />
jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme<br />
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />
2) Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing.<br />
Mark Andreas vom 02.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des<br />
Entwurfes des „ergänzenden Bebauungsplanes“ für die Gp. 645/6, KG <strong>Lermoos</strong>.<br />
2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />
Dazu beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG auch die dem Entwurf<br />
entsprechende Erlassung des „ergänzenden Bebauungsplanes“, wobei dieser Beschluß<br />
jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme<br />
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />
3