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TAGESORDNUNG - Gemeinde Lermoos

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zu TO 1)<br />

Zum Protokollentwurf der Sitzung vom 22.12.2010 werden keine Einwendungen erhoben<br />

und wird dieses einstimmig genehmigt.<br />

Ebenso gibt es zum geänderten Entwurf vom 30.11.2010 keine Einwendungen und wird<br />

dieses von den damals anwesenden <strong>Gemeinde</strong>räten einstimmig genehmigt.<br />

Bgm. Zwölfer beantragt die Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Grundtausch mit<br />

Hofherr Rigobert“. Der GR stimmt der Ergänzung der Tagesordnung einstimmig zu, die<br />

Behandlung erfolgt unter TO 2c.<br />

zu TO 2)<br />

a) Das Endprojekt für das Seminarzentrum am Hochmoos und der auf dieses Projekt<br />

abstellende allgemeine und ergänzende Bebauungsplan werden zur Kenntnis gebracht.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing. Mark<br />

Andreas vom 03.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des Entwurfes<br />

des „allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes“ für die Gp. 1124/2, KG <strong>Lermoos</strong>.<br />

einstimmig<br />

b) Herr Fasser Michael plant bei seinem Gebäude Moosweg 3, 6631 <strong>Lermoos</strong>, einen<br />

Zubau, wobei aufgrund der schon früher geltenden „besonderen Bauweise“ – wegen der<br />

gegenseitigen Vereinbarung mit Fasser Fridolin zur Duldung verringerter Abstände – der<br />

allgemeine und ergänzende Bebauungsplan neu zu erlassen ist. Für das Erweiterungsprojekt<br />

liegt eine neue Vereinbarung zwischen Fasser Michael und Fasser Fridolin vor,<br />

wonach die verringerten Abstände auch für dieses Projekt gelten und analog auch für<br />

ein Vorhaben von Fasser Fridolin gelten würden. Das Erweiterungsprojekt von Fasser<br />

Michael und der Bebauungsplanentwurf werden zur Kenntnis gebracht.<br />

1) Daraufhin beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing.<br />

Mark Andreas vom 02.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des<br />

Entwurfes des „allgemeinen Bebauungsplanes“ für die Gpn. 645/6 und 645/7, beide KG<br />

<strong>Lermoos</strong>.<br />

2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />

Zudem beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG auch die dem Entwurf<br />

entsprechende Erlassung des „allgemeinen Bebauungsplanes“, wobei dieser Beschluß<br />

jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme<br />

zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />

2) Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing.<br />

Mark Andreas vom 02.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des<br />

Entwurfes des „ergänzenden Bebauungsplanes“ für die Gp. 645/6, KG <strong>Lermoos</strong>.<br />

2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />

Dazu beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG auch die dem Entwurf<br />

entsprechende Erlassung des „ergänzenden Bebauungsplanes“, wobei dieser Beschluß<br />

jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme<br />

zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />

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