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INDEX / ANHANG<br />
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />
Stand 1. April 2010<br />
serer Mitteilung noch bestehen. Bereits erbrachte Gegenleistungen<br />
wer<strong>den</strong> wir dem Käufer unverzüglich erstatten.<br />
4.4 Wir liefern unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vertragsgemäßer<br />
Belieferung durch unsere Lieferanten.<br />
4.5 Gerät der Käufer mit der Abnahme der Ware in Ver<strong>zu</strong>g,<br />
berechnen wir Lagerkosten in Höhe von 4,85 % des Rechnungsbetrages<br />
pro Monat. Nach erfolglosem Ablauf einer<br />
Nachfrist von 14 Tagen sind wir berechtigt, vom Vertrag<br />
<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>treten oder einen pauschalierten Scha<strong>den</strong>sersatz<br />
in Höhe von 30 % der Auftragssumme <strong>zu</strong> verlangen. Dem<br />
Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Scha<strong>den</strong> sei<br />
nicht entstan<strong>den</strong> oder wesentlich niedriger als die vorstehend<br />
geltend gemachte Pauschale. Wir behalten uns ebenfalls<br />
<strong>den</strong> Nachweis eines höheren Scha<strong>den</strong>s vor.<br />
6.2. 2<br />
5. Versand, Gefahrübergang, Verpackung<br />
5.1 Die Gefahr des <strong>zu</strong>fälligen Untergangs und der <strong>zu</strong>fälligen<br />
Verschlechterung des Leistungsgegenstandes geht mit der<br />
Verladung der Ware auf <strong>den</strong> Käufer über. Dies gilt unabhängig<br />
davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus<br />
erfolgt und wer die Transportkosten trägt. Bei Streckengeschäften,<br />
Reservierungen oder Einlagerungen in unseren<br />
Lagern erfolgt der Gefahrübergang mit der Mitteilung,<br />
dass die Ware <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />
5.2 Mehrwegverpackungen (z. B. Europaletten) wer<strong>den</strong> dem<br />
Käufer nur leihweise <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. <strong>Sie</strong> wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong><br />
bestimmten, mit uns vereinbarten Zeiten <strong>zu</strong>r Abholung<br />
bereitgestellt. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, rückwirkend<br />
eine Leihgebühr <strong>zu</strong> verlangen oder <strong>den</strong> Wert der<br />
Verpackung in Rechnung <strong>zu</strong> stellen, die sofort nach Erhalt<br />
der Rechnung <strong>zu</strong>r Zahlung fällig wird.<br />
6. Mängelrüge und Gewährleistung<br />
6.1 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach<br />
Eintreffen auf Menge und vertragsgemäße Beschaffenheit<br />
<strong>zu</strong> untersuchen. Beanstandungen mit einer genauen Beschreibung<br />
etwaiger Mängel sind uns innerhalb von zwei<br />
Werktagen schriftlich mit<strong>zu</strong>teilen. Transportschä<strong>den</strong> müssen<br />
beim Empfang der Ware sofort festgestellt wer<strong>den</strong>;<br />
vom Frachtführer bzw. Spediteur ist eine Bestätigung über<br />
derartige Schä<strong>den</strong> <strong>zu</strong> verlangen.<br />
6.2 Eine Weiterverarbeitung beanstandeter Ware ist nur in<br />
dringen<strong>den</strong> Fällen <strong>zu</strong>r Abwehr unverhältnismäßig großer<br />
Schä<strong>den</strong> gestattet, wobei wir hierüber unverzüglich <strong>zu</strong> verständigen<br />
sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf unser<br />
Verlangen die Möglichkeit <strong>zu</strong> geben, <strong>den</strong> gerügten Mangel<br />
an Ort und Stelle fest<strong>zu</strong>stellen bzw. <strong>den</strong> beanstandeten Gegenstand<br />
oder Muster davon <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen.<br />
6.3 Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich nach <strong>den</strong> gesetzlichen<br />
Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Käufer<br />
<strong>zu</strong>nächst nur Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung<br />
oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen kann.<br />
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner<br />
Wahl die Herabset<strong>zu</strong>ng des Kaufpreises verlangen oder<br />
vom Vertrag <strong>zu</strong>rücktreten, ohne dass es hierfür einer Fristset<strong>zu</strong>ng<br />
bedarf. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel<br />
beträgt ein Jahr, berechnet ab dem Tag der Lieferung.<br />
7. Haftung<br />
7.1 Für eine von uns <strong>zu</strong> vertretende Verlet<strong>zu</strong>ng wesentlicher<br />
Vertragspflichten haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen<br />
Vorschriften. Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten<br />
<strong>zu</strong>r Last fällt, haften wir allerdings nur für <strong>den</strong> typischerweise<br />
eintreten<strong>den</strong> vorhersehbaren Scha<strong>den</strong>.<br />
7.2 Für alle übrigen Pflichtverlet<strong>zu</strong>ngen haften wir nur, wenn<br />
ein Scha<strong>den</strong> durch einen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wor<strong>den</strong><br />
ist. Ausgenommen hiervon sind Schä<strong>den</strong> aus der Verlet<strong>zu</strong>ng<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die<br />
wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften haften. Im<br />
Übrigen sind Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche aus Pflichtverlet<strong>zu</strong>ngen<br />
gegen uns ausgeschlossen.<br />
7.3 Beruht ein Scha<strong>den</strong> auf Fehlern eines Dritten, sind wir<br />
berechtigt, die eigenen Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche gegen<br />
<strong>den</strong> Dritten an <strong>den</strong> Käufer ab<strong>zu</strong>treten. Wir können erst in<br />
Anspruch genommen wer<strong>den</strong>, wenn der Käufer erfolglos<br />
Ansprüche gegen <strong>den</strong> Dritten gerichtlich geltend gemacht<br />
hat.<br />
7.4 Soweit die Scha<strong>den</strong>sersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen<br />
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick<br />
auf die persönliche Scha<strong>den</strong>sersatzhaftung unserer Angestellten,<br />
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />
8. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung<br />
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns<br />
gelieferten Waren bis <strong>zu</strong>r Bezahlung aller unserer Forderungen<br />
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.<br />
Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen<br />
von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrentverhältnis)<br />
aufgenommen wur<strong>den</strong> und der Saldo gezogen<br />
und anerkannt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung<br />
für unsere Saldoforderung dient. Die Bezahlung des<br />
Kaufpreises für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen<br />
berührt deshalb unseren Eigentumsvorbehalt<br />
nicht. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst bei Bezahlung<br />
unserer sämtlichen Forderungen. Als Bezahlung gilt der<br />
Eingang des Gegenwertes bei uns.<br />
8.2 Der Käufer wird die unter Eigentumsvorbehalt stehen<strong>den</strong><br />
Waren auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschä<strong>den</strong>, Einbruch<br />
und Diebstahl versichern. Auf Verlangen ist uns die<br />
Versicherungspolice <strong>zu</strong>r Einsicht <strong>zu</strong> übermitteln. Der Käufer<br />
tritt uns im Voraus die Ansprüche gegen die Versicherung<br />
ab.<br />
8.3 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der<br />
Käufer uns unverzüglich <strong>zu</strong> benachrichtigen. Der Käufer<br />
trägt alle Kosten, die <strong>zu</strong>r Aufhebung des Zugriffs und <strong>zu</strong><br />
einer Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren<br />
aufgewendet wer<strong>den</strong> müssen.<br />
8.4 Im Falle der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung<br />
der Vorbehaltsware gilt Folgendes:<br />
8.4.1 Wird Vorbehaltsware vom Käufer <strong>zu</strong> einer neuen beweglichen<br />
Sache verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung<br />
für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet wer<strong>den</strong>;<br />
die neue Sache geht mit der Verarbeitung in unser<br />
Eigentum über.