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INDEX / ANHANG<br />

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />

Stand 1. April 2010<br />

serer Mitteilung noch bestehen. Bereits erbrachte Gegenleistungen<br />

wer<strong>den</strong> wir dem Käufer unverzüglich erstatten.<br />

4.4 Wir liefern unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vertragsgemäßer<br />

Belieferung durch unsere Lieferanten.<br />

4.5 Gerät der Käufer mit der Abnahme der Ware in Ver<strong>zu</strong>g,<br />

berechnen wir Lagerkosten in Höhe von 4,85 % des Rechnungsbetrages<br />

pro Monat. Nach erfolglosem Ablauf einer<br />

Nachfrist von 14 Tagen sind wir berechtigt, vom Vertrag<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>treten oder einen pauschalierten Scha<strong>den</strong>sersatz<br />

in Höhe von 30 % der Auftragssumme <strong>zu</strong> verlangen. Dem<br />

Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Scha<strong>den</strong> sei<br />

nicht entstan<strong>den</strong> oder wesentlich niedriger als die vorstehend<br />

geltend gemachte Pauschale. Wir behalten uns ebenfalls<br />

<strong>den</strong> Nachweis eines höheren Scha<strong>den</strong>s vor.<br />

6.2. 2<br />

5. Versand, Gefahrübergang, Verpackung<br />

5.1 Die Gefahr des <strong>zu</strong>fälligen Untergangs und der <strong>zu</strong>fälligen<br />

Verschlechterung des Leistungsgegenstandes geht mit der<br />

Verladung der Ware auf <strong>den</strong> Käufer über. Dies gilt unabhängig<br />

davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus<br />

erfolgt und wer die Transportkosten trägt. Bei Streckengeschäften,<br />

Reservierungen oder Einlagerungen in unseren<br />

Lagern erfolgt der Gefahrübergang mit der Mitteilung,<br />

dass die Ware <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

5.2 Mehrwegverpackungen (z. B. Europaletten) wer<strong>den</strong> dem<br />

Käufer nur leihweise <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. <strong>Sie</strong> wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong><br />

bestimmten, mit uns vereinbarten Zeiten <strong>zu</strong>r Abholung<br />

bereitgestellt. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, rückwirkend<br />

eine Leihgebühr <strong>zu</strong> verlangen oder <strong>den</strong> Wert der<br />

Verpackung in Rechnung <strong>zu</strong> stellen, die sofort nach Erhalt<br />

der Rechnung <strong>zu</strong>r Zahlung fällig wird.<br />

6. Mängelrüge und Gewährleistung<br />

6.1 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach<br />

Eintreffen auf Menge und vertragsgemäße Beschaffenheit<br />

<strong>zu</strong> untersuchen. Beanstandungen mit einer genauen Beschreibung<br />

etwaiger Mängel sind uns innerhalb von zwei<br />

Werktagen schriftlich mit<strong>zu</strong>teilen. Transportschä<strong>den</strong> müssen<br />

beim Empfang der Ware sofort festgestellt wer<strong>den</strong>;<br />

vom Frachtführer bzw. Spediteur ist eine Bestätigung über<br />

derartige Schä<strong>den</strong> <strong>zu</strong> verlangen.<br />

6.2 Eine Weiterverarbeitung beanstandeter Ware ist nur in<br />

dringen<strong>den</strong> Fällen <strong>zu</strong>r Abwehr unverhältnismäßig großer<br />

Schä<strong>den</strong> gestattet, wobei wir hierüber unverzüglich <strong>zu</strong> verständigen<br />

sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf unser<br />

Verlangen die Möglichkeit <strong>zu</strong> geben, <strong>den</strong> gerügten Mangel<br />

an Ort und Stelle fest<strong>zu</strong>stellen bzw. <strong>den</strong> beanstandeten Gegenstand<br />

oder Muster davon <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen.<br />

6.3 Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich nach <strong>den</strong> gesetzlichen<br />

Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Käufer<br />

<strong>zu</strong>nächst nur Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung<br />

oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen kann.<br />

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner<br />

Wahl die Herabset<strong>zu</strong>ng des Kaufpreises verlangen oder<br />

vom Vertrag <strong>zu</strong>rücktreten, ohne dass es hierfür einer Fristset<strong>zu</strong>ng<br />

bedarf. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel<br />

beträgt ein Jahr, berechnet ab dem Tag der Lieferung.<br />

7. Haftung<br />

7.1 Für eine von uns <strong>zu</strong> vertretende Verlet<strong>zu</strong>ng wesentlicher<br />

Vertragspflichten haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen<br />

Vorschriften. Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten<br />

<strong>zu</strong>r Last fällt, haften wir allerdings nur für <strong>den</strong> typischerweise<br />

eintreten<strong>den</strong> vorhersehbaren Scha<strong>den</strong>.<br />

7.2 Für alle übrigen Pflichtverlet<strong>zu</strong>ngen haften wir nur, wenn<br />

ein Scha<strong>den</strong> durch einen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wor<strong>den</strong><br />

ist. Ausgenommen hiervon sind Schä<strong>den</strong> aus der Verlet<strong>zu</strong>ng<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die<br />

wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften haften. Im<br />

Übrigen sind Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche aus Pflichtverlet<strong>zu</strong>ngen<br />

gegen uns ausgeschlossen.<br />

7.3 Beruht ein Scha<strong>den</strong> auf Fehlern eines Dritten, sind wir<br />

berechtigt, die eigenen Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche gegen<br />

<strong>den</strong> Dritten an <strong>den</strong> Käufer ab<strong>zu</strong>treten. Wir können erst in<br />

Anspruch genommen wer<strong>den</strong>, wenn der Käufer erfolglos<br />

Ansprüche gegen <strong>den</strong> Dritten gerichtlich geltend gemacht<br />

hat.<br />

7.4 Soweit die Scha<strong>den</strong>sersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen<br />

oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick<br />

auf die persönliche Scha<strong>den</strong>sersatzhaftung unserer Angestellten,<br />

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

8. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung<br />

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns<br />

gelieferten Waren bis <strong>zu</strong>r Bezahlung aller unserer Forderungen<br />

aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.<br />

Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen<br />

von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrentverhältnis)<br />

aufgenommen wur<strong>den</strong> und der Saldo gezogen<br />

und anerkannt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung<br />

für unsere Saldoforderung dient. Die Bezahlung des<br />

Kaufpreises für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen<br />

berührt deshalb unseren Eigentumsvorbehalt<br />

nicht. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst bei Bezahlung<br />

unserer sämtlichen Forderungen. Als Bezahlung gilt der<br />

Eingang des Gegenwertes bei uns.<br />

8.2 Der Käufer wird die unter Eigentumsvorbehalt stehen<strong>den</strong><br />

Waren auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschä<strong>den</strong>, Einbruch<br />

und Diebstahl versichern. Auf Verlangen ist uns die<br />

Versicherungspolice <strong>zu</strong>r Einsicht <strong>zu</strong> übermitteln. Der Käufer<br />

tritt uns im Voraus die Ansprüche gegen die Versicherung<br />

ab.<br />

8.3 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der<br />

Käufer uns unverzüglich <strong>zu</strong> benachrichtigen. Der Käufer<br />

trägt alle Kosten, die <strong>zu</strong>r Aufhebung des Zugriffs und <strong>zu</strong><br />

einer Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren<br />

aufgewendet wer<strong>den</strong> müssen.<br />

8.4 Im Falle der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung<br />

der Vorbehaltsware gilt Folgendes:<br />

8.4.1 Wird Vorbehaltsware vom Käufer <strong>zu</strong> einer neuen beweglichen<br />

Sache verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung<br />

für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet wer<strong>den</strong>;<br />

die neue Sache geht mit der Verarbeitung in unser<br />

Eigentum über.

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