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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />
Stand 1. April 2010<br />
8.4.2 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer<br />
Vorbehaltsware mit uns nicht gehören<strong>den</strong> Waren<br />
(„Fremdwaren“) erwerben wir Miteigentum an<br />
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer<br />
Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag ein schließlich<br />
USt.) <strong>zu</strong> dem der Fremdwaren <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erfolgt<br />
die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in<br />
der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache<br />
an<strong>zu</strong>sehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer<br />
uns entsprechend dem vorgenannten Wertverhältnis<br />
von Vorbehaltsware <strong>zu</strong> Fremdware anteilmäßig Miteigentum<br />
überträgt.<br />
8.4.3 Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung<br />
entstehende Sache gilt Ziff. 8.1 entsprechend.<br />
8.4.4 Der Käufer verwahrt für uns das nach Ziff. 8.4.1 und<br />
8.4.2 entstan<strong>den</strong>e Alleineigentum oder Miteigentum<br />
unentgeltlich.<br />
8.5 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im or<strong>den</strong>tlichen<br />
Geschäftsgang weiter<strong>zu</strong>verkaufen; er tritt uns jedoch bereits<br />
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages<br />
(einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm<br />
aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder<br />
Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die<br />
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder<br />
Vermischung weiterverkauft wor<strong>den</strong> ist.<br />
8.6 Wir ermächtigen <strong>den</strong> Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen<br />
Forderungen für unsere Rechnung im eigenen<br />
Namen ein<strong>zu</strong>ziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst<br />
ein<strong>zu</strong>ziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten<br />
uns jedoch, die Forderung nicht ein<strong>zu</strong>ziehen, solange der<br />
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus <strong>den</strong> vereinnahmten<br />
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsver<strong>zu</strong>g<br />
gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines<br />
Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt<br />
ist, Zahlungseinstellung, Scheck- oder Wechselprotest vorliegt.<br />
Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass<br />
der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren<br />
Schuldner bekannt gibt und alle <strong>zu</strong>m Ein<strong>zu</strong>g erforderlichen<br />
Angaben macht. Wir sind jedoch ermächtigt, seinen Abnehmern<br />
die Abtretung auch selbst an<strong>zu</strong>zeigen.<br />
8.7 Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer<br />
nur unter der Vorausset<strong>zu</strong>ng gestattet, dass uns dies<br />
unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen<br />
Konten des Käufers schriftlich angezeigt wird.<br />
Der Käufer tritt uns bereits jetzt seine gegenwärtigen und<br />
<strong>zu</strong>künftigen Ansprüche gegen <strong>den</strong> Factor aus dem Ankauf<br />
der Weiterveräußerungsforderungen ab, soweit sie von uns<br />
gelieferte Ware betreffen. Er verpflichtet sich, diese Abtretung<br />
dem Factor an<strong>zu</strong>zeigen und diesen an<strong>zu</strong>weisen, insoweit<br />
nur an uns Zahlung <strong>zu</strong> leisten.<br />
8.8 Wir verpflichten uns, die uns <strong>zu</strong>stehen<strong>den</strong> Sicherheiten auf<br />
Verlangen des Käufers insoweit frei<strong>zu</strong>geben, als der realisierbare<br />
Wert unserer Sicherheiten die <strong>zu</strong> sichernde Forderung<br />
um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der frei<strong>zu</strong>geben<strong>den</strong><br />
Sicherheiten obliegt uns.<br />
www.papyrus.com/de<br />
9. Aufrechnungsverbot und Ausschluss des<br />
Zurückbehaltungsrechts<br />
Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur<br />
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder<br />
von uns anerkannten Gegenforderungen <strong>zu</strong>lässig. Außerdem<br />
ist er <strong>zu</strong>r Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit<br />
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen<br />
Vertragsverhältnis beruht.<br />
10. Datenschutz<br />
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im<br />
Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen<br />
Daten gem. <strong>den</strong> Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
verarbeiten.<br />
11. Urheberrecht<br />
11.1 Der Käufer darf die von uns bereitgestellten Druckunterlagen,<br />
Stanzeinrichtungen, Werkzeuge, Klischees, Lithos,<br />
Grafiken, Dateien und das ihm überlassene Know-how nur<br />
dann an Dritte weitergeben oder ihnen bekannt machen,<br />
wenn wir <strong>zu</strong>vor schriftlich <strong>zu</strong>gestimmt haben. Eigentums-<br />
und Urheberrechte daran behalten wir uns ausdrücklich<br />
vor.<br />
11.2 Bei Lieferungen nach Zeichnungen, Muster oder Angaben<br />
des Käufers stellt dieser uns von allen Schutzrechtsansprüchen<br />
Dritter frei. Bei Vertragsverlet<strong>zu</strong>ngen des Käufers stehen<br />
seine Schutzrechte einer Verwertung der Ware durch<br />
uns nicht entgegen.<br />
12. Gerichtsstand, an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong>des Recht<br />
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten<br />
in Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung<br />
ist nach unserer Wahl der Sitz des klagen<strong>den</strong> oder<br />
beklagten Unternehmens oder die Niederlassung, an die<br />
der Auftrag erteilt wurde. Wir sind auch berechtigt, <strong>den</strong><br />
Käufer an seinem Sitz <strong>zu</strong> verklagen. Für <strong>den</strong> Fall der Klageerhebung<br />
gegen uns wer<strong>den</strong> wir innerhalb von zwei<br />
Wochen nach schriftlicher Aufforderung unser Wahlrecht<br />
ausüben.<br />
12.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Davon ausgenommen,<br />
d. h. unanwendbar, ist das UN-Abkommen über<br />
<strong>den</strong> Internationalen Warenkauf.<br />
12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages<br />
lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
und <strong>den</strong> Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der<br />
unwirksamen Bestimmung, soweit sie keine Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen sind, tritt eine Regelung, die in ihrem<br />
wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten<br />
kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.<br />
6.2. 3<br />
INDEX / ANHANG