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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />

Stand 1. April 2010<br />

8.4.2 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer<br />

Vorbehaltsware mit uns nicht gehören<strong>den</strong> Waren<br />

(„Fremdwaren“) erwerben wir Miteigentum an<br />

der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer<br />

Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag ein schließlich<br />

USt.) <strong>zu</strong> dem der Fremdwaren <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erfolgt<br />

die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in<br />

der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache<br />

an<strong>zu</strong>sehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer<br />

uns entsprechend dem vorgenannten Wertverhältnis<br />

von Vorbehaltsware <strong>zu</strong> Fremdware anteilmäßig Miteigentum<br />

überträgt.<br />

8.4.3 Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung<br />

entstehende Sache gilt Ziff. 8.1 entsprechend.<br />

8.4.4 Der Käufer verwahrt für uns das nach Ziff. 8.4.1 und<br />

8.4.2 entstan<strong>den</strong>e Alleineigentum oder Miteigentum<br />

unentgeltlich.<br />

8.5 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im or<strong>den</strong>tlichen<br />

Geschäftsgang weiter<strong>zu</strong>verkaufen; er tritt uns jedoch bereits<br />

jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages<br />

(einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm<br />

aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder<br />

Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die<br />

Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder<br />

Vermischung weiterverkauft wor<strong>den</strong> ist.<br />

8.6 Wir ermächtigen <strong>den</strong> Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen<br />

Forderungen für unsere Rechnung im eigenen<br />

Namen ein<strong>zu</strong>ziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst<br />

ein<strong>zu</strong>ziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten<br />

uns jedoch, die Forderung nicht ein<strong>zu</strong>ziehen, solange der<br />

Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus <strong>den</strong> vereinnahmten<br />

Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsver<strong>zu</strong>g<br />

gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines<br />

Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt<br />

ist, Zahlungseinstellung, Scheck- oder Wechselprotest vorliegt.<br />

Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass<br />

der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren<br />

Schuldner bekannt gibt und alle <strong>zu</strong>m Ein<strong>zu</strong>g erforderlichen<br />

Angaben macht. Wir sind jedoch ermächtigt, seinen Abnehmern<br />

die Abtretung auch selbst an<strong>zu</strong>zeigen.<br />

8.7 Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer<br />

nur unter der Vorausset<strong>zu</strong>ng gestattet, dass uns dies<br />

unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen<br />

Konten des Käufers schriftlich angezeigt wird.<br />

Der Käufer tritt uns bereits jetzt seine gegenwärtigen und<br />

<strong>zu</strong>künftigen Ansprüche gegen <strong>den</strong> Factor aus dem Ankauf<br />

der Weiterveräußerungsforderungen ab, soweit sie von uns<br />

gelieferte Ware betreffen. Er verpflichtet sich, diese Abtretung<br />

dem Factor an<strong>zu</strong>zeigen und diesen an<strong>zu</strong>weisen, insoweit<br />

nur an uns Zahlung <strong>zu</strong> leisten.<br />

8.8 Wir verpflichten uns, die uns <strong>zu</strong>stehen<strong>den</strong> Sicherheiten auf<br />

Verlangen des Käufers insoweit frei<strong>zu</strong>geben, als der realisierbare<br />

Wert unserer Sicherheiten die <strong>zu</strong> sichernde Forderung<br />

um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der frei<strong>zu</strong>geben<strong>den</strong><br />

Sicherheiten obliegt uns.<br />

www.papyrus.com/de<br />

9. Aufrechnungsverbot und Ausschluss des<br />

Zurückbehaltungsrechts<br />

Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur<br />

mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder<br />

von uns anerkannten Gegenforderungen <strong>zu</strong>lässig. Außerdem<br />

ist er <strong>zu</strong>r Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit<br />

befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen<br />

Vertragsverhältnis beruht.<br />

10. Datenschutz<br />

Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im<br />

Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen<br />

Daten gem. <strong>den</strong> Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

verarbeiten.<br />

11. Urheberrecht<br />

11.1 Der Käufer darf die von uns bereitgestellten Druckunterlagen,<br />

Stanzeinrichtungen, Werkzeuge, Klischees, Lithos,<br />

Grafiken, Dateien und das ihm überlassene Know-how nur<br />

dann an Dritte weitergeben oder ihnen bekannt machen,<br />

wenn wir <strong>zu</strong>vor schriftlich <strong>zu</strong>gestimmt haben. Eigentums-<br />

und Urheberrechte daran behalten wir uns ausdrücklich<br />

vor.<br />

11.2 Bei Lieferungen nach Zeichnungen, Muster oder Angaben<br />

des Käufers stellt dieser uns von allen Schutzrechtsansprüchen<br />

Dritter frei. Bei Vertragsverlet<strong>zu</strong>ngen des Käufers stehen<br />

seine Schutzrechte einer Verwertung der Ware durch<br />

uns nicht entgegen.<br />

12. Gerichtsstand, an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong>des Recht<br />

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten<br />

in Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung<br />

ist nach unserer Wahl der Sitz des klagen<strong>den</strong> oder<br />

beklagten Unternehmens oder die Niederlassung, an die<br />

der Auftrag erteilt wurde. Wir sind auch berechtigt, <strong>den</strong><br />

Käufer an seinem Sitz <strong>zu</strong> verklagen. Für <strong>den</strong> Fall der Klageerhebung<br />

gegen uns wer<strong>den</strong> wir innerhalb von zwei<br />

Wochen nach schriftlicher Aufforderung unser Wahlrecht<br />

ausüben.<br />

12.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Davon ausgenommen,<br />

d. h. unanwendbar, ist das UN-Abkommen über<br />

<strong>den</strong> Internationalen Warenkauf.<br />

12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages<br />

lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

und <strong>den</strong> Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der<br />

unwirksamen Bestimmung, soweit sie keine Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen sind, tritt eine Regelung, die in ihrem<br />

wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten<br />

kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.<br />

6.2. 3<br />

INDEX / ANHANG

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