- Seite 1: Die dogmatische Struktur der Mänge
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(2) Integration des Gewährleistung
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c. Die Angleichung der Rechtsfolgen
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wohl aber auf die §§ 281, 283 ver
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Anders als der Gattungsverkäufer v
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(3) Die ausdrückliche Regelung des
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3. Kritik an der Erfüllungstheorie
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dings ohne weiteres vermuten, dass
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Leistungsstörung nicht erklären.
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Entwurfs zum BGB beruht ohne Zweife
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‚Fehler’ nur eine dem Käufer u
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Es muss dabei hervorgehoben werden,
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tung, bei der der Verkäufer die si
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Entspringt die Wandelungsposition d
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Nach § 463 S. 2 aF konnte der Käu
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Zusicherung und Nachlieferung bedeu
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liegenden Garantie für die Verscha
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Gattung die Mangelfreiheit versproc
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über den Irrtum über die Eigensch
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und Wirklichkeit, präziser dem Sch
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Schadensersatzverpflichtung aus §
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Kapitel 4 Vertragsrecht und Haftung
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Im heutigen Vertragsrecht stellt de
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ßend. Hatten die Parteien dennoch
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schen Moraltheologen, namentlich Mo
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wurde dahin interpretiert, dass Jus
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seitdem als Rechtsgrund für die Ve
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Grundordnung nannte Pufendorf Natur
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Aquilia beschränkte sich in der Re
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uns darin zunächst die der einzeln
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zwangsläufig zur Begriffsjurisprud
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a. Das rechtsgeschäftliche Schuldv
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stehen lassen. Davon grenzte er die
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(3) Die Rechtfertigungsversuche der
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gewisser Art verantwortlich oder er
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denszufügung an einer körperliche
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Unbilligkeit dieses Ergebnisses bei
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ohne dass es darauf ankomme, ob das
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lich ohne Zweifel die Vertragspartn
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Das BGB wies - so verstanden - jene
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Dementsprechend konnten die Verfass
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nis Sorgfaltspflichten für Leben u
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dass die Schutzpflicht keinen wirks
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Stadium gleichermaßen nur danach r
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Natur nach Sanktion. Ihr Geltungsgr
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lehre insbesondere für die Wahrung
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Dabei räumte Savigny die Unterschi
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(3) Die Picker’sche Lehre Das nat
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lung und Schaden eine Beziehung zwi
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die Verletzung des um die Leistung
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fen, § 433 Abs. 1 S. 2. Der Nacher
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2. Rücktritt und Minderung Anders
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Wiederum kann man anführen, dass n
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dass der verkaufte Sklave nicht ang
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Auch im Rahmen der Arglist verhielt
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lasse sich nur insoweit auf die pos
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2. Der Haftungsgrund für den Ersat
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. Der Haftungsumfang des Verkäufer
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vermögensaufstockenden Leistungspf
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können.“ 437 Das Schuldverhältn
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des § 241 Abs. 1 Leistungspflichtv
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K hat zunächst die Rückzahlung de
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Das Schutzverhältnis entsteht nach
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Beeinträchtigt der Verkäufer nich
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Jakobs, Horst Heinrich / Schubert,
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Struktur und Zwang im Schuldvertrag
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Zur Frage der Haftung für fehlerha
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Medicus, Dieter Bürgerliches Recht
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Peters, Frank Die Schadensersatzpfl
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