4-Phasenmodell zur Gleisanschlussreaktivierung - MAEKAS ...
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Projektberichte des Instituts für Produktion<br />
und Industrielles Informationsmanagement<br />
Management von projektbezogenen Allianzen zwischen lokalen und überregionalen<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen für kundenspezifische Akquisitionsstrategien<br />
Dipl.-Kfm. Nazif Günes<br />
Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong><br />
Gleisanschlussförderrichtlinie – Beispielrechnungen – Förderanträge<br />
<strong>MAEKAS</strong>-Projektbericht Nr. 13<br />
ISSN 1866-9255<br />
© Institut für Produktion und Industrielles Informationsmanagement – alle Rechte vorbehalten – Essen 2010
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite I<br />
Abstract<br />
Das Güterverkehrsaufkommen in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich<br />
angestiegen. Das Wachstum fiel dabei insbesondere zu Gunsten des Verkehrsträgers Straße aus. Ein<br />
wichtiger Grund für diese Entwicklung besteht darin, dass sich der Schienengüterverkehr für viele<br />
Verlader wirtschaftlich gesehen nicht lohnt, da ein direkter Zugang zum öffentlichen Schienennetz<br />
fehlt und somit kosten- und zeitintensive Umschlagsvorgänge notwendig werden. Um den Ver-<br />
kehrsträger Schiene gegenüber dem Verkehrsträger Straße für Verlader wieder attraktiver zu gestal-<br />
ten, hat die Bundesregierung ein Förderprogramm für Gleisanschlüsse ins Leben gerufen. Hierbei<br />
werden neben der Reaktivierung ehemals bestehender Gleisanschlüsse auch deren Aus- und Neubau<br />
gefördert. In den Förderprozess, der von der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel bis zu<br />
deren Auszahlung und der abschließenden Verwendungsprüfung reicht, sind verschiedene Institu-<br />
tionen wie das Eisenbahn-Bundesamt, die Landeseisenbahnaufsicht, Eisenbahnverkehrsunterneh-<br />
men, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Planungs-/Ingenieurbüros involviert. Dieser Förder-<br />
prozess wird im Rahmen des vorliegenden Projektberichtes aus der Sicht eines Verladers beschrie-<br />
ben, der einen vorhandenen aber <strong>zur</strong>zeit passiven Gleisanschluss reaktivieren oder einen neuen<br />
Gleisanschluss errichten will und dabei die staatlich angebotene Gleisanschlussförderung nutzen<br />
möchte.
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite II<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Abstract ............................................................................................................................ I<br />
Abkürzungs-, Akronym und Symbolverzeichnis ......................................................... III<br />
1 Güter von der Straße auf die Schiene ..................................................................... 1<br />
2 Bedeutung eines Gleisanschlusses ........................................................................... 3<br />
3 Begriffe und Definitionen der Gleisanschlussförderrichtlinie ............................... 4<br />
3.1 Förderempfänger ........................................................................................................ 4<br />
3.2 Förderungsvoraussetzungen........................................................................................ 4<br />
3.3 Förderungshöhe .......................................................................................................... 5<br />
3.4 Umfang der Förderung ............................................................................................... 6<br />
3.5 Verpflichtungen des Förderungsempfängers ............................................................... 8<br />
4 Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der Gleisanschlussförderung ................................................ 9<br />
4.1 Überblick über die Phasen der Gleisanschlussförderung ............................................. 9<br />
4.2 Phase I: Planung ......................................................................................................... 9<br />
4.3 Phase II: Genehmigung ............................................................................................ 12<br />
4.4 Phase III: Ausführung............................................................................................... 14<br />
4.5 Phase IV: Kontrolle .................................................................................................. 15<br />
Literaturverzeichnis....................................................................................................... 19
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite III<br />
Abkürzungs-, Akronym und Symbolverzeichnis<br />
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
CO2<br />
Kohlendioxid<br />
DESTATIS Deutsches Statistisches Bundesamt<br />
d.h. das heißt<br />
EBA Eisenbahnbundesamt<br />
EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
€ Euro<br />
e.V. eingetragener Verein<br />
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
Hrsg. Herausgeber<br />
http Hypertext Transfer Protocol<br />
insb. insbesondere<br />
Lkw Lastkraftwagen<br />
<strong>MAEKAS</strong> Management von projektbezogenen Allianzen zwischen lokalen und<br />
max. maximal<br />
Mio. Millionen<br />
Mrd. Milliarden<br />
NOx<br />
überregionalen Eisenbahnverkehrsunternehmen für kundenspezifische<br />
Akquisitionsstrategien<br />
Stickoxid<br />
NRW Nordrhein-Westfalen<br />
% Prozent<br />
S. Seite<br />
SO2<br />
Schwefeldioxid<br />
sog. sogenannte<br />
t Tonnen<br />
tkm Tonnenkilometer
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite IV<br />
URL Uniform Ressource Locator<br />
vgl. vergleiche<br />
www world wide web<br />
z.B. zum Beispiel
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 1<br />
1 Güter von der Straße auf die Schiene<br />
Das Güterverkehrsaufkommen ist in Deutschland in den letzen fünf Jahren um etwa 16% gestiegen.<br />
Zuletzt (in 2009) lag das gesamtwirtschaftliche Güterverkehrsaufkommen bei etwa 4 Mrd. t. 1 Auch<br />
in Zukunft wird das gesamtwirtschaftliche Güterverkehrsaufkommen drastisch zunehmen. Laut Ex-<br />
perten ist bis 2025 eine Zunahme des Güterverkehrsaufkommens um 71% sehr wahrscheinlich. 2<br />
Das würde bedeuten, dass auf deutschen Straßen, Schienen und Wasserwegen im Jahre 2025 unge-<br />
fähr 7,6 Mrd. t Güter bewegt werden. Trifft dieses Szenario ein, wird der Güterverkehr keinen Halt<br />
vor schützenswerter Umwelt machen. Denn mit dem stark ansteigenden Güterverkehr wird auch der<br />
Flächenverbrauch für die Verkehrsinfrastruktur in gleichem Maße steigen. Ebenso werden der Ver-<br />
kehrslärm, der Energieverbrauch und die CO2-Belastung rapide steigen und die Umwelt so um ein<br />
Weiteres belasten. Schon heute ist der Verkehr verantwortlich für 70% des Mineralölverbrauchs<br />
und 20% der CO2-Emissionen in der EU. 3<br />
Das Güterverkehrsaufkommen wird derzeit zum größten Teil durch den Verkehrsträger Straße erb-<br />
racht. Der Verkehrsträger Schiene wird dabei von den Verladern meist außer Acht gelassen. Im<br />
Wettbewerb zwischen den beiden Verkehrsträgern Straße und Schiene konnte sich in den vergan-<br />
genen Jahren die Straße durchsetzen. Ein Blick auf die aktuellen Statistiken verdeutlicht die Über-<br />
legenheit des Verkehrsträgers Straße gegenüber dem Verkehrsträger Schiene im Bereich des Güter-<br />
verkehrsaufkommens. Während der Verkehrsträger Schiene in 2007 gerade einmal einen Anteil in<br />
Höhe von 7,1% am gesamtwirtschaftlichen Güterverkehrsaufkommens besaß, ist der Verkehrsträger<br />
Straße mit einem Anteil in Höhe von 77% am gesamtwirtschaftlichen Güterverkehrsaufkommen der<br />
Hauptverkehrsträger in Deutschland. 4 Kein anderer Verkehrsträger ist bei den Verladern 5 so beliebt<br />
wie die Straße, und kein anderer Verkehrsträger belastet die Umwelt und die Gesellschaft stärker<br />
als die Straße. So hat der Verkehrsträger Straße nicht nur im Bereich der transportieren Tonnage<br />
(Güterverkehrsaufkommen) „die Nase vorn“. Auch im Bereich der Umweltbelastung 6 und der ex-<br />
1 Vgl. DESTATIS (2010).<br />
2 Vgl. RANDOW (2008), S. 50<br />
3 Vgl. RANDOW (2008), S. 50<br />
4 Vgl. DESTATIS (2008), S. 11 und 57<br />
5 Mit Verladern sind hier Unternehmen gemeint, die zum Zwecke der Beförderung ihrer Güter Güterverkehrsleis-<br />
tungen in Anspruch nehmen.<br />
6 Mit Umweltbelastung sind im Rahmen des vorliegenden Projektberichtes die Luftverschmutzung, die Klimaschäden,<br />
Unfälle und Verkehrslärm gemeint. Im Bereich der Luftverschmutzung werden neben dem CO2-Ausstoß auch<br />
der Ausstoß von NOx, SO2, Staub und organische Verbindungen berücksichtigt. Die Folge dieser Luftverschmutzung<br />
sind Gesundheitsschäden, Materialschäden (z.B. an Gebäuden), Tierschäden, Mindererträge bei Nutzpflanzen<br />
und Waldschäden. Klimaschäden setzen sich aus den Folgeschäden der erhöhten Ozonkonzentration, Kosten des<br />
anthropogenen Treibhauseffektes und anderen Klimafolgeschäden zusammen. Der Verkehrslärm beeinträchtigt die<br />
Lebensqualität der Menschen. Vgl. INFRAS (2007), S. 5 ff.
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 2<br />
ternen Kosten 7 ist der Verkehrsträger Straße der „Spitzenreiter“. Nach einer Studie des Forschungs-<br />
unternehmens INFRAS sind die durch den Verkehrsträger Straße verursachten externen Kosten um<br />
einen Faktor 4,1 höher als bei dem Verkehrsträger Schiene. Nachfolgende Abbildung gibt einen ge-<br />
naueren Überblick über die externen Kosten, die durch die beiden Verkehrsträger Straße und Schie-<br />
ne verursacht werden.<br />
Abbildung 1: Externe Kosten der Verkehrsträger Straße und Schiene 8<br />
Vor dem Hintergrund eines in Zukunft signifikant ansteigenden Güterverkehrs und angesichts der<br />
Unterschiede hinsichtlich der Umweltbelastung und der externen Kosten, die durch die beiden Ver-<br />
kehrsträger Straße und Schiene verursacht werden, erscheint eine Verkehrsverlagerung des Güter-<br />
verkehrsaufkommens von dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger Schiene als wün-<br />
schenswert.<br />
7 Unter externen (Verkehrs-) Kosten werden diejenigen Kosten verstanden, die durch einen am Verkehr teilnehmenden<br />
verursacht, jedoch nicht von ihm selbst getragen werden<br />
8 Eigene Darstellung in Anlehnung an INFRAS (2007), S.7.
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 3<br />
2 Bedeutung eines Gleisanschlusses<br />
Anders als bei dem Verkehrsträger Straße müssen Verlader, die Güter über den Verkehrsträger<br />
Schiene transportieren wollen und über keinen eigenen (privaten) Gleisanschluss 9 verfügen, einen<br />
Vorlauf per Lkw vom privaten Unternehmensgelände bis <strong>zur</strong> nächsten Schieneninfrastruktur in<br />
Kauf nehmen. Mit einem Vorlauf per Lkw ist ein zeit- und kostenintensiver Umschlag der Güter<br />
verbunden. Daher lohnt sich die Nutzung des Verkehrsträgers Schiene für solche Verlader mit ge-<br />
ringerem Transportaufkommen oder geringere Transportleistung 10 und kürzeren Transportwegen<br />
nicht. Anders sieht es aus, wenn der Verlader seine Transportgüter über einen eigenen (privaten)<br />
Gleisanschluss, der an das öffentliche Schienennetz angebunden ist, versenden oder in Empfang<br />
nehmen kann. Empirische Untersuchungen zeigen, dass das Güterverkehrsaufkommen im Wagen-<br />
ladungsverkehr mit gezielten Verbesserungen der Anschlussbedingungen der Verlader an das öf-<br />
fentliche Schienennetz signifikant gesteigert werden kann. 11<br />
Um den Verkehrsträger Schiene im intermodalen Wettbewerb gegenüber dem Verkehrsträger Stra-<br />
ße zu stärken und eventuelle Verlagerungspotenziale ausschöpfen zu können, ist der Zugang <strong>zur</strong><br />
Schieneninfrastruktur zu erleichtern. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung eine Förderung von<br />
Gleisanschlüssen beschlossen. Die Initiative der Bundesregierung, Gleisanschlüsse zu fördern,<br />
mündete am 3. August 2004 in der Richtlinie <strong>zur</strong> Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reak-<br />
tivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie). 12 Die erste Gleisan-<br />
schlussförderrichtlinie von 2004 ist mit dem 31. August 2009 ausgelaufen, wurde aber nahtlos wei-<br />
tergeführt mit der zweiten inhaltlich gleichen Gleisanschlussförderrichtlinie, 13 die zum 21. Sep-<br />
tember 2009 in Kraft getreten ist und bis zum 31. August 2012 fortgeführt wird.<br />
Der Weg zum Gleisanschluss ist jedoch durch ein hohes Maß an Komplexität gekennzeichnet, da<br />
eine Vielzahl verschiedener Institutionen in den Prozess der Planung und Implementierung invol-<br />
viert ist und diverse Phasen zu durchlaufen sind. Vor diesem Hintergrund soll der vorliegende Pro-<br />
jektbericht einen Überblick über die Schritte geben, die bei einem Neubau oder einer Reaktivierung<br />
eines Gleisanschlusses zu durchlaufen sind.<br />
9 Ein privater Gleisanschluss im Sinne der Gleisanschlussförderrichtlinie ist eine Schienenanlage, die im Eigentum<br />
eines Wirtschaftsunternehmens steht und über die es im Rahmen seines Gewerbebetriebes Güter versendet oder<br />
empfängt. Diese Schienenanlage muss die Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens<br />
herstellen. Vgl. BMVBS (2004), S. 2.<br />
10 Mit geringerem Transportaufkommen oder geringerer Transportleistung sind hier Einzelwagenverkehre gemeint.<br />
11 Vgl. WIELAND (2008). S. 1<br />
12 Vgl. BMVBS (2004), S. 7<br />
13 Vgl. BMVBS. (2009), S. 7
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 4<br />
3 Begriffe und Definitionen der Gleisanschlussförderrichtlinie<br />
3.1 Förderempfänger<br />
Die Fördermittel können nur den Verladern 14 gewährt werden, die die Reaktivierung, den Neu- oder<br />
Ausbau von privaten Gleisanschlüssen bezwecken wollen. Verlader, deren hauptsächlicher Ge-<br />
schäftszweck in der Erbringung von Schienengüter-, Personenverkehrs- oder Schieneninfrastruktur-<br />
leistungen bestehen, werden nicht gefördert. 15 Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) entscheidet als<br />
Bewilligungsbehörde über die Gewährung der Förderung unter Berücksichtigung der Nachfrage<br />
und Dringlichkeit. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung. 16 Verla-<br />
der, die sich vor oder in einem Insolvenzverfahren 17 befinden, sind von der Gewährung der Förde-<br />
rungen ausgeschlossen. 18 Des Weiteren darf die Nutzung des Gleisanschlusses nicht in Wettbewerb<br />
zu bestehenden Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs treten. 19<br />
3.2 Förderungsvoraussetzungen<br />
Um die Zuwendung zu erhalten, müssen antragstellende Verlader einige Voraussetzungen erfüllen.<br />
Gemäß der Förderrichtlinie dürfen die zu fördernden Maßnahmen (z.B. der Abschluss von Liefer-<br />
und Leistungsverträgen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen) vor der Antragsstellung noch nicht<br />
begonnen worden sein und auch nicht allein durch die zu erwartenden Einnahmen rentabel sein. 20<br />
Darüber hinaus müssen Transporte auf Dauer per Gleisanschluss entstehen und abgewickelt wer-<br />
den. Zudem muss eine signifikante Menge 21 von dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger<br />
14 Mit Verladern sind hier Wirtschaftsunternehmen in privater Rechtsform gemeint, die zum Zwecke ihres Gewerbebetriebes<br />
Güter per Schiene empfangen oder versenden. Die Reaktivierung, der Neu- oder Ausbau von Schienenanlagen,<br />
die lediglich zum innerbetrieblichen Transport genutzt werden, werden nicht bezuschusst. Werden Schienenanlagen<br />
sowohl für den Zugang zum öffentlichen Schienennetz als auch für innerbetriebliche Transporte genutzt,<br />
muss auf Grundlage eines Bedarfs- und Nutzungsnachweises der Anteil der jeweiligen Transporte ermittelt<br />
werden. Zudem muss sich die Schienenanlage im Eigentum des antragstellenden Verladers befinden. Vgl. BMVBS<br />
(2004), S. 2.<br />
15 Vgl. SCHULZ (2004), S. 3<br />
16 Vgl. BMVBS (2004), S. 2<br />
17 Diese Regelung gilt nicht nur für das Insolvenzverfahren, sondern auch für Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations-<br />
und Gesamtvollstreckungsverfahren. Vgl. BMVBS (2004), S. 3.<br />
18 Vgl. BMVBS (2004), S. 3<br />
19 Vgl. BMVBS (2004), S. 3<br />
20 Vgl. BMVBS (2004), S. 4<br />
21 Hierfür ist in der Gleisanschlussförderrichtlinie keine bestimmte Mindestverlagerungsmenge vorgegeben. Es wurde<br />
in der Gleisanschlussförderrichtlinie vielmehr eine sog. Bagatellgrenze festgelegt, die einen Förderungsmindestbetrag<br />
in Höhe von 15.000 € festlegt. Inwieweit eine Verkehrsverlagerung von dem Verkehrsträger Straße auf<br />
den Verkehrsträger Schiene eine Förderhöhe von 15.000 € rechtfertigt, muss im Einzelfall geklärt werden. Vgl.<br />
BMVBS (2004), S. 5.
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 5<br />
Schiene verlagert werden. 22 Mit anderen Worten sind Neuverkehre für eine Förderungsbewilligung<br />
entscheidend, d.h. reine Verlagerungsverkehre 23 werden nicht gefördert. 24<br />
Ferner muss anhand des Wirtschaftlichkeitsnachweises festgelegt werden, dass eine Finanzierung<br />
allein durch privates Kapital nicht <strong>zur</strong> Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses führt. Wird diese<br />
Voraussetzung nicht erfüllt, ist das Unternehmen nicht förderfähig, da sonst eine Förderung einer<br />
Subvention gleich kommen würde und das würde gegen die Zielsetzung des Förderungsprogramms<br />
sprechen. 25<br />
Des Weiteren muss das Unternehmen das Güterverkehrsaufkommen oder die Güterverkehrsleis-<br />
tung, das über den Gleisanschluss abgewickelt werden soll, darlegen. Dies erfolgt unter Angabe des<br />
zu erwartenden Güterverkehrsaufkommens in t pro Jahr oder der zu erwartenden Güterverkehrsleis-<br />
tung in 1.000 tkm pro Jahr auf dem Schienennetz in Deutschland. Zudem muss die Herkunft der<br />
Transporte (Verkehre) bekannt gegeben werden. Beim Ausbau bereits vorhandener Gleisanschlüsse<br />
muss das Unternehmen das Güterverkehrsaufkommen und die Güterverkehrsleistung der letzten<br />
zwei Jahren angeben. Eine entsprechende Bestätigung der (des) Eisenbahnverkehrsunternehmen(s)<br />
ist beizufügen. 26<br />
3.3 Förderungshöhe<br />
Im Falle eines Gleisanschlussneubaus liegen die Höchstgrenzen der Förderung bei 8€/t pro Jahr<br />
oder 32€/1.000 tkm pro Jahr. Wird ein Gleisanschluss ausgebaut oder reaktiviert liegen die<br />
Höchstgrenzen der Förderung bei 4€/zusätzliche t pro Jahr oder wahlweise bei 16€/zusätzliche<br />
1.000 tkm pro Jahr. 27<br />
Bei der Gleisanschlussförderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. D.h., es werden ma-<br />
ximal 50% der zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Dies stellt<br />
gleichzeitig die Höchstgrenze der Förderung dar. Diese Höchstgrenze kann jedoch variieren, wenn<br />
das Unternehmen weitere öffentliche Fördermittel in Anspruch nimmt. Diese weiteren Fördermittel<br />
werden bei der Gewährung der Gleisanschlussförderung angerechnet. 28<br />
22 Vgl. BMVBS (2009), S. 3<br />
23 Mit Verlagerungsverkehr sind hier beispielsweise Transporte gemeint, die von einem Umschlagbahnhof auf einen<br />
anderen verlagert werden.<br />
24 Vgl. ZIMMERMANN (2008), S. 46<br />
25 Vgl. BMVBS (2009), S. 3<br />
26 Vgl. BMVBS (2009), S. 4<br />
27 Vgl. BMVBS (2009), S. 4<br />
28 Vgl. BMVBS (2009), S. 4
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 6<br />
Schienengüterverkehrsaufkommen Schienengüterverkehrsleistung<br />
Neubau 8€/t pro Jahr 32€/1.000tkm pro Jahr<br />
Ausbau 4€/zusätzliche t pro Jahr 16€/zusätzliche 1000tkm pro Jahr<br />
Reaktivierung 4€/t pro Jahr 16€/1000tkm pro Jahr<br />
Tabelle 1: Gleisanschlussfördermatrix 29<br />
3.4 Umfang der Förderung<br />
Förderfähig sind hauptsächlich Ausgaben für:<br />
eisenbahntechnische Anlagen, die <strong>zur</strong> Betriebsabwicklung erforderlich sind,<br />
Anlagen und Geräte, die für die Be- und Entladung der Güterwagen nutzbar<br />
und erforderlich sind,<br />
Planung. 30<br />
Die Fördermittel werden nicht <strong>zur</strong> Finanzierung der Anlagen des innerbetrieblichen Verkehrs, des<br />
Grunderwerbs, der Schienenfahrzeuge sowie der leasingfinanzierten Anlagen gewährt. Es werden<br />
ebenfalls keine Fördermittel für die Instandhaltung von Gleisanschlüssen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt, da<br />
sonst Nachteile für die Wettbewerber, die ihre Instandhaltungsaufgaben selbst erfüllen, entstehen. 31<br />
Die nachfolgende Tabelle 2 verdeutlicht die Ermittlung der Förderhöhe anhand eines fiktiven, aber<br />
konkreten Beispiels.<br />
29 Eigene Darstellung in Anlehnung an BMVBS (2009), S. 4.<br />
30 Hier sind die Planungskosten gemeint, die für die Planung der Reaktivierung, des Neu- oder Ausbaus eines Gleisanschlusses<br />
anfallen. Die Planungskosten werden in Abhängigkeit der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert.<br />
Bei den Planungskosten beläuft sich die Förderhöhe auf genau 10% der zuwendungsfähigen Baukosten. Vgl.<br />
BMVBS (2004), S. 5.<br />
31 Vgl. SONNTAG (2004), S. 2
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 7<br />
Antrag auf Baukosten 1.500.000 €<br />
Grundstück<br />
(nicht zuwendungsfähige Kosten)<br />
Rangierfahrzeug<br />
(nicht zuwendungsfähige Kosten)<br />
./. 100.000 €<br />
./. 100.000 €<br />
Summe der zuwendungsfähigen Baukosten = 1.300.000 €<br />
Planungskosten<br />
(10% der zuwendungsfähigen Baukosten)<br />
130.000 €<br />
Summe der zuwendungsfähigen Kosten = 1.430.000 €<br />
förderfähige Kosten<br />
(50% der zuwendungsfähigen Kosten)<br />
Basisdaten <strong>zur</strong> Ermittlung der Höchstgrenzen<br />
bei Neubau eines Gleisanschlusses:<br />
Güterverkehrsaufkommen<br />
pro Jahr 80.000 t<br />
durchschnittliche<br />
Transportweite 100 km<br />
= 715.000 €<br />
80.0000 t * 8 €/ t = 640.000 € maximale Förderhöhe 640.000 €<br />
80.0000 t * 100 km = 8.000.000 tkm<br />
8.000.000 tkm * 32 €/1.000 tkm = 256.000 €<br />
(Basis: Güterverkehrsaufkommen in t)<br />
maximale Förderhöhe 256.000 €<br />
(Basis: Güterverkehrsleistung in tkm)<br />
maßgebender einmaliger Zuschuss (maximal) 640.000 €<br />
Tabelle 2: Beispiel <strong>zur</strong> Ermittlung der Förderhöhe 32<br />
32 Eigene Darstellung in Anlehnung an Wieland (2008).
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 8<br />
3.5 Verpflichtungen des Förderungsempfängers<br />
Verlader sind als Förderungsempfänger verpflichtet, das vertraglich festgelegte Mindestgüterver-<br />
kehrsaufkommen in t pro Jahr oder die Mindestgüterverkehrsleistung in 1.000 tkm pro Jahr inner-<br />
halb von fünf Jahren per Gleisanschluss abzuwickeln. Für den Neubau oder die Reaktivierung gilt<br />
als Maß für das Mindestgüterverkehrsaufkommen oder die Mindestgüterverkehrsleistung das<br />
„neue“ Güterverkehrsaufkommen oder die neue Güterverkehrsleistung. Im Falle eines Gleisan-<br />
schlussausbaus gilt als Maßstab für die Erfüllung der Verpflichtung des Verladers das zusätzliche<br />
Güterverkehrsaufkommen oder die zusätzliche Güterverkehrsleistung, welches bzw. welche mit<br />
dem ausgebauten Gleisanschluss abgewickelt wird. Die Vergleichsgrundlage für den Ausbau stellt<br />
das Güterverkehrsaufkommen oder die Güterverkehrsleistung des Vorjahres dar. Die Angaben zum<br />
jährlichen Güterverkehrsaufkommen und <strong>zur</strong> jährlichen Güterverkehrsleistung müssen bis jeweils<br />
zum 31. März des Folgejahres bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.<br />
Bemerkt jedoch die Bewilligungsbehörde durch die regelmäßige Überwachung die Nichteinhaltung<br />
der Transportverpflichtung, so ist der Förderbetrag ggf. (anteilig) <strong>zur</strong>ückzuzahlen. Ferner hat der<br />
Förderungsempfänger eine Bürgschaft oder eine gleichwertige Sicherheit <strong>zur</strong> Absicherung seiner<br />
Rückzahlungen vorzulegen. 33<br />
33 Vgl. BMVBS (2009), S. 6
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 9<br />
4 Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der Gleisanschlussförderung<br />
4.1 Überblick über die Phasen der Gleisanschlussförderung<br />
Das Genehmigungsverfahren eines Gleisanschlusses lässt sich in vier Phasen gliedern.<br />
EVU<br />
Aufgabe des<br />
Gleisanschlussvorhabens<br />
EIU<br />
nicht<br />
erteilt<br />
Phase I<br />
Planung<br />
Phase II<br />
Genehmigung<br />
Genehmigung erteilt<br />
erteilt<br />
Phase III<br />
Ausführung<br />
Phase IV<br />
Kontrolle<br />
Abbildung 2: 4-<strong>Phasenmodell</strong> zum Genehmigungsverfahren einer Gleisanschlussförderung<br />
4.2 Phase I: Planung<br />
nicht<br />
erteilt<br />
In der ersten Phase wird der Ablauf des Verfahrens <strong>zur</strong> Genehmigung des Gleisanschlusses geplant.<br />
Interessiert sich ein Verlader für eine Gleisanschlussförderung, so empfiehlt es sich als erstes, mit<br />
einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in Kontakt zu treten. Das EVU stellt dem Verlader<br />
Informationen <strong>zur</strong> Verfügung. Das EVU prüft gemeinsam mit dem Verlader die Wirtschaftlichkeit<br />
des Vorhabens und entwirft ein Gutachten <strong>zur</strong> Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlussvorhabens aus
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 10<br />
EVU-Sicht. Weiterhin verweist das EVU auf ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), um ne-<br />
ben der wirtschaftlichen die technische Machbarkeit prüfen zu lassen. 34<br />
Ferner wird in dieser Phase entschieden, ob die Finanzierung des Gleisanschlusses eigenständig<br />
oder mit einer Förderung aus öffentlichen Mitteln durchgeführt werden soll. Bei dieser Entschei-<br />
dung kann der Verlader auf die Unterstützung von Planungs- und Beratungsbüros <strong>zur</strong>ückgreifen.<br />
Wählt der Verlader die Alternative Selbstfinanzierung, so kommt am Ende dieser Phase ein Infra-<br />
strukturvertrag zwischen dem Verlader und dem EIU und ein Transportrahmenvertrag zwischen<br />
dem Verlader und dem EVU zustande. Entscheidet sich der Verlader für eine Förderung aus öffent-<br />
lichen Mitteln, so darf er gemäß der Gleisanschlussförderrichtlinie keine Leistungsverträge vor An-<br />
tragsstellung abschließen. Im zweiten Fall ist ein formloser Antrag auf Fördermittel beim Eisen-<br />
bahn-Bundesamt (EBA) zu stellen. Allerdings sollte vor der Antragsstellung unbedingt das EBA<br />
kontaktiert werden. 35<br />
34 Vgl. GLEISANSCHLUSS.INFO (2008b)<br />
35 Ansprechpartner beim EBA:<br />
Herr Sonntag (Referatsleiter), Tel.: 0228/9826-440, E-Mail: SonntagM@eba.bund.de<br />
Herr Fehr (Gleisanschlüsse), Tel.: 0228/9826-443, E-Mail: FehrL@eba.bund.de<br />
Herr Langhammer (Gleisanschlüsse), Tel.: 0228-9826-449, E-Mail: LanghammerH@eba.bund.de
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 11<br />
EVU<br />
EIU<br />
Interesse an<br />
Gleisanschluss<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfung/<br />
Konzept-Entwurf<br />
Prüfung der technischen<br />
Machbarkeit<br />
ohne Förderung<br />
Vorhaben<br />
durch Förderung<br />
finanzierbar<br />
mit Förderung<br />
Leistungsvertrag mit<br />
EVU und EIU<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
gegeben<br />
gegeben<br />
technische<br />
Machbarkeit<br />
gegeben<br />
gegeben<br />
Prüfung, ob durch<br />
Förderung finanzierbar<br />
nicht<br />
gegeben<br />
nicht<br />
gegeben<br />
Aufgabe des<br />
Gleisanschlussvorhabens<br />
Aufgabe des<br />
Gleisanschlussvorhabens<br />
Förderantrag<br />
beim EBA stellen<br />
Abbildung 3: Phase I des Genehmigungsverfahrens: Planung
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 12<br />
4.3 Phase II: Genehmigung<br />
Dem Förderungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
1. Erläuterungsbericht, der den Status quo des Verladers, den Wirtschaftlichkeitsnachweis<br />
gemäß Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie, eine Begründung der Notwendigkeit der Fördermittel<br />
sowie die Darstellung des jährlichen Güterverkehrsaufkommens oder der Güterverkehrsleis-<br />
tung, welches über den neuen Gleisanschluss abgewickelt werden soll, beinhaltet.<br />
2. Übersichtsplan zu den durchzuführenden Maßnahmen.<br />
3. Lageplan des Geländes, auf dem der Gleisanschluss erbaut werden soll (Maßstab 1:1000).<br />
4. Kostenvoranschlag und Finanzierungskonzept der durchzuführenden Maßnahmen.<br />
5. Bankbürgschaft, die <strong>zur</strong> Absicherung der Rückzahlungspflicht bei Nichterfüllung der<br />
Transportverpflichtung oder für den Fall der Aufhebung des Zuwendungsbescheides dient.<br />
6. Verträge und Nachweise: Darunter sind der Infrastrukturvertrag, der mindestens eine 5 jäh-<br />
rige Anbindung an das öffentliche Schienennetz garantiert sowie der Transportrahmenver-<br />
trag mit dem EVU zu verstehen. Ferner ist der Nachweise über die technische Machbarkeit<br />
vorzulegen.<br />
7. Eidesstattliche Versicherung: Sie dient <strong>zur</strong> Klarstellung, dass kein Insolvenz-, Vergleichs-,<br />
Konkurs-, Sequestrations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren vorliegt.<br />
Nach der Prüfung der Förderungsvoraussetzungen auf Basis der eingereichten Unterlagen entschei-<br />
det das Eisen-Bahnbundesamt über die Genehmigung des Finanzierungsantrages. Sind alle Förde-<br />
rungsvoraussetzungen erfüllt, setzt die Genehmigungsbehörde die Förderungshöhe fest. Abschlie-<br />
ßend erteilt die Genehmigungsbehörde bei einer positiven Entscheidung dem Verlader einen Zu-<br />
wendungsbescheid. Die Bearbeitungsdauer nimmt je nach Komplexität des Antrages bis zu 6 Wo-<br />
chen in Anspruch. 36<br />
36 Vgl. BMVBS (2009), S.6
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 13<br />
nicht<br />
gegeben<br />
nicht<br />
ausreichend<br />
Unterlagen<br />
zusammen stellen<br />
Unterlagen einreichen<br />
Prüfung der Unterlagen<br />
Unterlagen<br />
ausreichend<br />
ausreichend<br />
Prüfung der Förderfähigkeit<br />
Förderfähigkeit<br />
gegeben<br />
gegeben<br />
Festlegung des<br />
Förderumfangs<br />
Zuwendungsbescheid an<br />
Antragsteller<br />
nicht<br />
ausreichend<br />
nicht<br />
gegeben<br />
notwendige Unterlagen<br />
Kostenvoranschlag<br />
und Finanzierungskonzept<br />
Bankbürgschaft<br />
Verträge und<br />
Nachweise<br />
eidesstattliche<br />
Versicherung<br />
Erläuterungsbericht<br />
Übersichtsplan für<br />
die durchzuführendden<br />
Maßnahmen<br />
Lageplan im<br />
Maßstab 1:1000<br />
Aufgabe des<br />
Gleisanschlussvorhabens<br />
Aufgabe des<br />
Gleisanschlussvorhabens<br />
Zuwendungsbescheid<br />
Abbildung 4: Phase II des Genehmigungsverfahrens: Genehmigung
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 14<br />
4.4 Phase III: Ausführung<br />
Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides kann mit den Baumaßnahmen des Gleisanschlusses<br />
gemäß dem erstellten Antrag begonnen werden. Bevor mit den Baumaßnahmen begonnen wird, ist<br />
zunächst ein Baudurchführungsvertrag mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu schließen.<br />
Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat wiederum einen Antrag auf „Änderung einer Eisen-<br />
bahnbetriebsanlage“ an das Eisenbahnbundesamt zustellen.<br />
Sind die Baumaßnahmen beendet, so sind der Infrastrukturanschlussvertrag sowie der Transport-<br />
rahmenvertrag entsprechend den Vorverträgen abzuschließen. Des Weiteren ist ein Bedienungsver-<br />
trag mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zu schließen.<br />
Im nächsten Schritt sind die Abnahme und die Erlaubnis zum Betrieb der Anschlussanlagen sowie<br />
der Anschlussweiche bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Diese Anträge können durch<br />
den Verlader sowie durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen gestellt werden. Wurden alle<br />
Anträge genehmigt, so kann die Inbetriebnahme des Gleisanschlusses erfolgen. Der Verlader trägt<br />
die volle Verantwortung für den Bau der Gleisanschlussanlagen. Hierzu kann der Verlader die Hilfe<br />
von sog. Planungs- und Beratungsbüros in Anspruch nehmen.
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 15<br />
Abschluss eines<br />
Infrastrukturanschlussvertrages<br />
mit EIU<br />
nicht<br />
erfolgreich<br />
4.5 Phase IV: Kontrolle<br />
Baudurchführungsvertrag<br />
zwischen Verlader und EIU<br />
Antrag des EIU auf<br />
Änderung einer Eisenbahnbetriebsanlage<br />
beim EBA<br />
Abschluss eines<br />
Transportrahmenvertrages<br />
mit dem EVU<br />
Durchführung der<br />
Baumaßnahmen<br />
Abnahme und Erlaubnisantrag<br />
zum Betrieb der<br />
Gleisanschlussanlage und<br />
Anschlussweiche<br />
Abnahme und<br />
Erlaubnisantrag<br />
erfolgreich<br />
erfolgreich<br />
Inbetriebnahme der<br />
Gleisanschlussanlage und<br />
Anschlussweiche<br />
Bedienungsvertrag<br />
mit dem EVU<br />
Abbildung 5: Phase III des Genehmigungsverfahrens: Ausführung<br />
In der vierten Phase finden die Kontrolle der Verwendung von Fördermitteln sowie eine Erfolgs-<br />
kontrolle statt. Es wird kontrolliert, ob der Verlader seinen bisherigen Verpflichtungen nachge-<br />
kommen ist. Die Kontrolle bezieht sich auf alle drei Phasen des Genehmigungsverfahrens und er-<br />
folgt somit projektbegleitend. Sämtliche förderfähige Kosten sind über Belege nachzuweisen. Die<br />
im Antrag <strong>zur</strong> Gleisanschlussförderung abgebildete Projektstruktur (Phase I) ist bei der Rechnungs-
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 16<br />
stellung einzuhalten. Der Nachweis für die Verwendung der Fördermittel ist 6 Monate nach Ab-<br />
schluss des Vorhabens vorzulegen. Zudem sind Zwischennachweise über das abgewickelte Trans-<br />
portaufkommen oder die abgewickelte Transportleistung jeweils zum 31. März eines jeden Jahres<br />
für das jeweilige Vorjahr ein<strong>zur</strong>eichen. 37<br />
Kommt es bei der Realisierung des Projektes zu Bauänderungen, so müssen sie vor Baubeginn an-<br />
gezeigt und genehmigt werden. Kostensteigerungen, die durch Bauänderungen zustande kommen,<br />
werden von den Genehmigungsbehörden streng kontrolliert und bis maximal 20% des jeweiligen<br />
Freigabebetrages genehmigt. Allerdings muss dann eine Einsparung an einer anderen Stelle wegen<br />
des im Förderbescheid festgelegten Höchstbetrages erfolgen. Eine Kostensteigerung über den<br />
Höchstbetrag des Förderbescheides hinaus kann mit einer entsprechenden Begründung und durch<br />
eine sorgfältige Kontrolle der Genehmigungsbehörde dennoch akzeptiert werden. 38<br />
Die Genehmigungsbehörde kontrolliert nach Ablauf von fünf Jahren 39 , ob die im Förderbescheid<br />
festgelegte Transportverpflichtung, für das der Förderbetrag genehmigt wurde, auch tatsächlich ab-<br />
gewickelt worden ist. Hat der Antragsteller seine Transportverpflichtung nicht erfüllt, wird in Rela-<br />
tion <strong>zur</strong> Transportverpflichtung ein Erfüllungsgrad errechnet, der die Höhe der anteilmäßigen oder<br />
vollständigen Rückzahlung bestimmt. 40<br />
37 Vgl. EBA (2009), S. 15<br />
38 Vgl. EBA (2009), S. 16<br />
39 Fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gleisanschlussanlage und Anschlussweiche.<br />
40 Vgl. BMVBS (2009), S. 6 f.
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 17<br />
Zwischennachweis<br />
für t=3<br />
Zwischennachweis<br />
für t=2<br />
Zwischennachweis<br />
für t=1<br />
Antragsteller<br />
Antragsteller<br />
Antragsteller<br />
Antragsteller<br />
Zwischennachweis<br />
für t=4<br />
Zwischennachweise für<br />
den Zeitraum von t=2 bis<br />
t=3 bis zum 31.03 von t=3<br />
einreichen<br />
Zwischennachweise für den<br />
Zeitraum von t=3 bis t=4 bis<br />
zum 31.03 von t=4<br />
einreichen<br />
Zwischennachweise für den<br />
Zeitraum von t=0 bis t=1 bis<br />
zum 31.03 von t=1<br />
einreichen<br />
Zwischennachweise für den<br />
Zeitraum von t=1 bis t=2 bis<br />
zum 31.03 von t=2<br />
einreichen<br />
t=0 t=1 t=2 t=3 t=4 t=5<br />
Bilanz über das (die) mit dem<br />
Gleisanschluss erbrachte<br />
Transportaufkommen<br />
(Transportleistung) erstellen<br />
Inbetriebnahme der<br />
Gleisanschlussanlage und<br />
Anschlussweiche<br />
Bilanz des EBA<br />
EBA<br />
keine Konsequenzen<br />
durchschnittliche<br />
jährliche Transportverpflichtung<br />
eingehalten<br />
Antragsteller<br />
Nachweise über die<br />
Verwendung der Fördermittel<br />
innerhalb der ersten 6 Monate<br />
nach Inbetriebnahme<br />
einreichen<br />
Nachweis über<br />
Verwendung der<br />
Fördermittel<br />
eingehalten<br />
nicht<br />
eingehelten<br />
Abbildung 6: Phase IV des Genehmigungsverfahrens: Kontrolle<br />
Prüfung, ob<br />
Kostensteigerung<br />
vorliegt<br />
liegt<br />
nicht vor<br />
keine Konsequenzen<br />
Fördersumme <strong>zur</strong>ückzahlen<br />
Bankbürgschaft<br />
(<strong>zur</strong> Absicherung)<br />
der Rückzahlung)<br />
liegt vor<br />
Genehmigung der<br />
Kostensteigerung bis<br />
maximal 20% des<br />
Freigabebetrages<br />
Die Nachfolgende Abbildung 7 gibt einen zusammenfassenden Überblick über alle Phasen des Ge-<br />
nehmigungsverfahrens <strong>zur</strong> Gleisanschlussförderung.
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 18<br />
Phase III: Ausführung<br />
Baudurchführungsvertrag<br />
zwischen Verlader und EIU<br />
Phase II: Genehmigung<br />
Phase I: Planung<br />
Interesse an<br />
Gleisanschluss<br />
Antrag des EIU auf<br />
Änderung einer Eisenbahnbetriebsanlage<br />
beim EBA<br />
notwendige Unterlagen<br />
Unterlagen<br />
zusammen stellen<br />
Erläuterungsbericht<br />
Kostenvoranschlag<br />
und Finanzierungskonzept<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfung/<br />
Konzept-Entwurf<br />
EVU<br />
Übersichtsplan für<br />
die durchzuführendden<br />
Maßnahmen<br />
Bankbürgschaft<br />
Bedienungsvertrag<br />
mit dem EVU<br />
Abschluss eines<br />
Transportrahmenvertrages<br />
mit dem EVU<br />
Abschluss eines<br />
Infrastrukturanschlussvertrages<br />
mit EIU<br />
Lageplan im<br />
Maßstab 1:1000<br />
Verträge und<br />
Nachweise<br />
Unterlagen einreichen<br />
Aufgabe des<br />
Gleisanschlussvorhabens<br />
negativ<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
gegeben<br />
nicht<br />
ausreichend<br />
eidesstattliche<br />
Versicherung<br />
positiv<br />
Durchführung der<br />
Baumaßnahmen<br />
Prüfung der Unterlagen<br />
Prüfung der technischen<br />
Machbarkeit<br />
EIU<br />
nicht<br />
gegeben<br />
Abnahme und Erlaubnisantrag<br />
zum Betrieb der<br />
Gleisanschlussanlage und<br />
Anschlussweiche<br />
nicht<br />
erfolgreich<br />
Aufgabe des<br />
Gleisanschlussvorhabens<br />
nicht<br />
ausreichend<br />
Unterlagen<br />
ausreichend<br />
Aufgabe des<br />
Gleisanschlussvorhabens<br />
negativ<br />
technische<br />
Machbarkeit<br />
gegeben<br />
Unterlagen ausreichend<br />
positiv<br />
Abnahme und<br />
Erlaubnisantrag<br />
erfolgreich<br />
Prüfung der Förderfähigkeit<br />
Prüfung, ob durch<br />
Förderung finanzierbar<br />
erfolgreich<br />
Inbetriebnahme der<br />
Gleisanschlussanlage und<br />
Anschlussweiche<br />
Aufgabe des<br />
Gleisanschlussvorhabens<br />
nicht<br />
gegeben<br />
Förderfähigkeit<br />
gegeben<br />
Vorhaben<br />
negativ durch Förderung<br />
positiv<br />
finanzierbar<br />
positiv<br />
Phase IV: Kontrolle<br />
Förderantrag<br />
beim EBA stellen<br />
Leistungsvertrag mit<br />
EVU, EIU<br />
Zwischennachweis<br />
für t=3<br />
Zwischennachweis<br />
für t=2<br />
Zwischennachweis<br />
für t=1<br />
Abbildung 7: Genehmigungsverfahren <strong>zur</strong> Gleisanschlussförderung: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong><br />
Festlegung des<br />
Förderumfangs<br />
Antragsteller<br />
Antragsteller<br />
Antragsteller<br />
Antragsteller<br />
Zwischennachweis<br />
für t=4<br />
Ende des<br />
Genehmigungsverfahrens<br />
Zwischennachweise für<br />
den Zeitraum von t=2 bis<br />
t=3 bis zum 31.03 von t=3<br />
Zuwendungsbescheid an<br />
Antragsteller<br />
Zuwendungsbescheid<br />
an<br />
Antragsteller<br />
einreichen<br />
Zwischennachweise für den<br />
Zeitraum von t=0 bis t=1 bis<br />
zum 31.03 von t=1<br />
einreichen<br />
Zwischennachweise für den<br />
Zeitraum von t=3 bis t=4 bis<br />
zum 31.03 von t=4<br />
einreichen<br />
Zwischennachweise für den<br />
Zeitraum von t=1 bis t=2 bis<br />
zum 31.03 von t=2<br />
einreichen<br />
t=0 t=1 t=2 t=3 t=4 t=5<br />
Inbetriebnahme der<br />
Gleisanschlussanlage und<br />
Anschlussweiche<br />
EBA<br />
Bilanz über das (die) mit dem<br />
Gleisanschluss erbrachte<br />
Transportaufkommen<br />
(Transportleistung) erstellen<br />
Bilanz des EBA<br />
keine Konsequenzen<br />
eingehalten<br />
durchschnittliche<br />
jährliche Transportverpflichtung<br />
eingehalten<br />
Antragsteller<br />
Nachweise über die<br />
Verwendung der Fördermittel<br />
innerhalb der ersten 6 Monate<br />
nach Inbetriebnahme<br />
einreichen<br />
Nachweis über<br />
Verwendung der<br />
Fördermittel<br />
nicht<br />
eingehelten<br />
Prüfung, ob<br />
Kostensteigerung<br />
vorliegt<br />
liegt<br />
nicht vor<br />
keine Konsequenzen<br />
Fördersumme <strong>zur</strong>ückzahlen<br />
Bankbürgschaft<br />
(<strong>zur</strong> Absicherung)<br />
der Rückzahlung)<br />
liegt vor<br />
Genehmigung der<br />
Kostensteigerung bis<br />
maximal 20% des<br />
Freigabebetrages
Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 19<br />
Literaturverzeichnis<br />
Vorbemerkungen:<br />
Alle Quellen werden im Literaturverzeichnis wie folgt aufgeführt: In der ersten Zeile wird der<br />
Referenztitel der Quelle angegeben. Er entspricht der Form, die im Text Verwendung findet,<br />
wenn auf die Quelle hingewiesen wird.<br />
Bei der Vergabe der Referenztitel wird bei einem Autor dessen Nachname, gefolgt von dem Erscheinungsjahr<br />
der Quelle in Klammern, verwendet. Existieren zwei oder drei Autoren, werden<br />
diese getrennt von einem Schrägstrich („/“) aufgeführt. Bei mindestens vier Autoren werden nur<br />
die ersten drei Autoren mit dem Zusatz „et al.“ aufgeführt.<br />
Zu Internetquellen wird die dafür verantwortliche Instanz aufgeführt. Dies können sowohl natürliche<br />
als auch juristische Personen sein. Zu den Internetquellen werden die zum Zugriffsdatum<br />
gültige Internetadresse (URL) und das Zugriffsdatum angegeben.<br />
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BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHUNGSWESEN (BMVBS): Richtlinie (Verwaltungsvorschrift)<br />
<strong>zur</strong> Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen<br />
(Gleisanschlussförderrichtlinie). Berlin 2004. URL: http://www.bmvbs.de/Anlage/orig<br />
inal_1099144/Gleisanschluss-foerderrichtlinie.pdf Zugriff am 12.05.2008.<br />
BMVBS (2009)<br />
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHUNGSWESEN (BMVBS): Richtlinie (Verwaltungsvorschrift)<br />
<strong>zur</strong> Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen<br />
(Gleisanschlussförderrichtlinie). Berlin 2009. URL: http://www.bmvbs.de/Anlage/origi<br />
nal_22556/Gleisanschluss-foerderrichtlinie.pdf. Zugriff am 29.10.2009.<br />
DESTATIS (2008)<br />
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Reihe 1.2. Wiesbaden 2008. URL: https://wwwec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.<br />
cls?CSPCHD=000000010000411f3hqg000000AFPpCgIP2RBa2ebvck5FBg--&cmspath=struktur,v<br />
ol lanzeige.csp&ID=1022722. Zugriff am 22.09.2008.<br />
DESTATIS (2010)<br />
DEUTSCHES STATISTISCHES BUNDESAMT (DESTATIS): Güterverkehr 2009: Starker Rückgang des<br />
Transportaufkommens um 11,2%. Pressemitteilung Nr.030 vom 21.01.2010. URL: http://ww<br />
w.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/01/PD10__030__46,te<br />
mplateId=renderPrint.psml. Zugriff am 12.04.2010.<br />
EBA (2004)<br />
EISENBAHN-BUNDESAMT (EBA): Partner bei der Realisierung und Umsetzung der Programme auf<br />
Bundesebene: Vortrag im Rahmen einer VDV-Informationsveranstaltung, Berlin 2004.<br />
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GLEISANSCHLUSS.INFO (2008b)<br />
GLEISANSCHLUSS.INFO: Leitfaden Gleisanschluss. Webseiteneintrag auf www.gleisanschluss.info,<br />
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RANDOW (2008)<br />
RANDOW, M.: Güterverkehr und Logistik als tragende Säule der Wirtschaft zukunftssicher gestalten.<br />
In: BAUMGARTEN, H. (Hrsg.): Der Beste in der Logistik. Innovationen, Strategien, Umsetzungen.<br />
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SCHULZ (2004)<br />
SCHULZ, L.: Frischer Wind durch frisches Fördergeld. In: Deutsche Verkehrs-Zeitung (DVZ), Jg<br />
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SONNTAG, M.: Güterverkehr-Kooperation gefragt; Fördermöglichkeiten. 2004. URL:http:/ /www.be<br />
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WIELAND, G.: Gleisanschlussförderung - Direkter Zugang zum Schienennetz. In IHK- Dokumentation.<br />
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ZIMMERMANN (2008)<br />
ZIMMERMANN, B.: Gleisanschlussförderung: Was bei Anträgen zu beachten ist. In Güterbahnen,<br />
Jahrgang 7, Heft 2, 2008.
Autor:<br />
Dipl.-Kfm. Nazif Günes<br />
wissenschaftlicher Mitarbeiter am<br />
Institut für Produktion und Industrielles<br />
Informationsmanagement<br />
Tel: +49 (0)201/183-3592<br />
Fax: +49 (0)201/183-4017<br />
E-Mail: nazif.guenes@pim.uni-due.de<br />
Internet: www.pim.wiwi.uni-due.de<br />
Projektberichte des Verbundprojekts <strong>MAEKAS</strong><br />
Impressum:<br />
Institut für Produktion und<br />
Industrielles Informationsmanagement<br />
Universität Duisburg-Essen, Campus Essen<br />
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften<br />
Universitätsstraße 9, 45141 Essen<br />
Website (Institut PIM): www.pim.wiwi.uni-due.de<br />
Website (<strong>MAEKAS</strong>): www.maekas.wiwi.uni-due.de<br />
ISSN: 1866-9255<br />
Das Drittmittelprojekt <strong>MAEKAS</strong> (“Management von projektbezogenen Allianzen zwischen lokalen und über-<br />
regionalen Eisenbahnverkehrsunternehmen für kundenspezifische Akquisitionsstrategien”) wird mit Mitteln<br />
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) innerhalb des Rahmenkonzepts “Intelligen-<br />
te Logistik im Güter- und Wirtschaftsverkehr” gefördert und vom Projektträger Mobilität und Verkehr, Bauen<br />
und Wohnen (PTMVBW), der TÜV Rheinland Consulting GmbH, betreut. Die Projektpartner danken für die<br />
großzügige Unterstützung ihrer Forschungs- und Transferarbeiten.<br />
Partner aus der Praxis:<br />
SBB Cargo GmbH<br />
Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH<br />
Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG<br />
Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH
Projektberichte des Verbundprojekts <strong>MAEKAS</strong><br />
Universität Duisburg-Essen – Campus Essen<br />
Institut für Produktion und Industrielles Informationsmanagement<br />
Projektberichte des Verbundprojekts <strong>MAEKAS</strong><br />
ISSN 1866-9255<br />
Nr. 1 Zelewski, S.: Überblick über das Verbundprojekt <strong>MAEKAS</strong> – Management von projektbezogenen<br />
Allianzen zwischen lokalen und überregionalen Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
für kundenspezifische Akquisitionsstrategien. Essen 2008.<br />
Nr. 2 Zelewski, S.; Saur, A.; Klumpp, M.: Co-operative Rail Cargo Transport Effects. Essen 2008.<br />
Nr. 3 Zelewski, S.; Koppers, L.; Klumpp, M.: Supply Chain Cooperation. Essen 2009.<br />
Nr. 4 Günes, N.: Analyse der Ausgangssituation bei den Praxispartnern: Leistungsangebot –<br />
Kompetenzen – Geschäftsprozesse. Essen 2009.<br />
Nr. 5 Hertrampf, S.: Kernkompetenzen aus der Perspektive des Resource-based View – mit Fokus<br />
auf Kernkompetenzen von Eisenbahnverkehrsunternehmen. Essen 2009.<br />
Nr. 6 Hertrampf, S.: Das Konzept virtueller Unternehmen – konkretisiert für projektbezogene<br />
strategische Allianzen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Essen 2009.<br />
Nr. 7 Hertrampf, S.: Motivationskonzepte für Wissensteilung und gemeinsame Wissensanwendung<br />
in virtuellen Unternehmen der zweiten Generation – unter besonderer Berücksichtigung<br />
des Wissensmanagements von Eisenbahnverkehrsunternehmen. Essen 2009.<br />
Nr. 8 Zelewski, S.; Saur, A.: Vermeidung von Leerfahrten für Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
durch „intelligente“ Nachfragebündelung – eine Beurteilung der ökonomischen und ökologischen<br />
Effizienz. Essen 2009.<br />
Nr. 9 Hertrampf, S.: Etablierung einer Kooperationsstruktur für ein virtuelles Unternehmen der<br />
zweiten Generation – ein Ansatz auf der Basis von Rollenmodellierung und Konfliktmanagement.<br />
Essen 2009.<br />
Nr. 10 Hertrampf, S.: Wissensmanagement in strategischen Allianzen lokaler und überregionaler<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen – Wissensbarrieren und Managementinstrumente zu ihrer<br />
Überwindung. Essen 2009.<br />
Nr. 11 Hertrampf, S.: Offenlegung, Verbreitung und Anwendung kooperationsrelevanten Wissens<br />
in Unternehmensnetzwerken – Entwicklung und Erprobung eines Unterstützungskonzepts<br />
für die betriebliche Praxis. Essen 2009.<br />
Nr. 12 Günes, N.: Schienengüterverkehrsmarkt 2009 im Ruhrgebiet: Marktanalyse – Logistikpotenzial<br />
– Branchenanalyse – Kunden. Essen 2009.<br />
Nr. 13 Günes, N.: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong>. Essen 2009.