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4-Phasenmodell zur Gleisanschlussreaktivierung - MAEKAS ...

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Projektberichte des Instituts für Produktion<br />

und Industrielles Informationsmanagement<br />

Management von projektbezogenen Allianzen zwischen lokalen und überregionalen<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen für kundenspezifische Akquisitionsstrategien<br />

Dipl.-Kfm. Nazif Günes<br />

Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong><br />

Gleisanschlussförderrichtlinie – Beispielrechnungen – Förderanträge<br />

<strong>MAEKAS</strong>-Projektbericht Nr. 13<br />

ISSN 1866-9255<br />

© Institut für Produktion und Industrielles Informationsmanagement – alle Rechte vorbehalten – Essen 2010


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite I<br />

Abstract<br />

Das Güterverkehrsaufkommen in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich<br />

angestiegen. Das Wachstum fiel dabei insbesondere zu Gunsten des Verkehrsträgers Straße aus. Ein<br />

wichtiger Grund für diese Entwicklung besteht darin, dass sich der Schienengüterverkehr für viele<br />

Verlader wirtschaftlich gesehen nicht lohnt, da ein direkter Zugang zum öffentlichen Schienennetz<br />

fehlt und somit kosten- und zeitintensive Umschlagsvorgänge notwendig werden. Um den Ver-<br />

kehrsträger Schiene gegenüber dem Verkehrsträger Straße für Verlader wieder attraktiver zu gestal-<br />

ten, hat die Bundesregierung ein Förderprogramm für Gleisanschlüsse ins Leben gerufen. Hierbei<br />

werden neben der Reaktivierung ehemals bestehender Gleisanschlüsse auch deren Aus- und Neubau<br />

gefördert. In den Förderprozess, der von der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel bis zu<br />

deren Auszahlung und der abschließenden Verwendungsprüfung reicht, sind verschiedene Institu-<br />

tionen wie das Eisenbahn-Bundesamt, die Landeseisenbahnaufsicht, Eisenbahnverkehrsunterneh-<br />

men, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Planungs-/Ingenieurbüros involviert. Dieser Förder-<br />

prozess wird im Rahmen des vorliegenden Projektberichtes aus der Sicht eines Verladers beschrie-<br />

ben, der einen vorhandenen aber <strong>zur</strong>zeit passiven Gleisanschluss reaktivieren oder einen neuen<br />

Gleisanschluss errichten will und dabei die staatlich angebotene Gleisanschlussförderung nutzen<br />

möchte.


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite II<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abstract ............................................................................................................................ I<br />

Abkürzungs-, Akronym und Symbolverzeichnis ......................................................... III<br />

1 Güter von der Straße auf die Schiene ..................................................................... 1<br />

2 Bedeutung eines Gleisanschlusses ........................................................................... 3<br />

3 Begriffe und Definitionen der Gleisanschlussförderrichtlinie ............................... 4<br />

3.1 Förderempfänger ........................................................................................................ 4<br />

3.2 Förderungsvoraussetzungen........................................................................................ 4<br />

3.3 Förderungshöhe .......................................................................................................... 5<br />

3.4 Umfang der Förderung ............................................................................................... 6<br />

3.5 Verpflichtungen des Förderungsempfängers ............................................................... 8<br />

4 Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der Gleisanschlussförderung ................................................ 9<br />

4.1 Überblick über die Phasen der Gleisanschlussförderung ............................................. 9<br />

4.2 Phase I: Planung ......................................................................................................... 9<br />

4.3 Phase II: Genehmigung ............................................................................................ 12<br />

4.4 Phase III: Ausführung............................................................................................... 14<br />

4.5 Phase IV: Kontrolle .................................................................................................. 15<br />

Literaturverzeichnis....................................................................................................... 19


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite III<br />

Abkürzungs-, Akronym und Symbolverzeichnis<br />

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

CO2<br />

Kohlendioxid<br />

DESTATIS Deutsches Statistisches Bundesamt<br />

d.h. das heißt<br />

EBA Eisenbahnbundesamt<br />

EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

€ Euro<br />

e.V. eingetragener Verein<br />

EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

Hrsg. Herausgeber<br />

http Hypertext Transfer Protocol<br />

insb. insbesondere<br />

Lkw Lastkraftwagen<br />

<strong>MAEKAS</strong> Management von projektbezogenen Allianzen zwischen lokalen und<br />

max. maximal<br />

Mio. Millionen<br />

Mrd. Milliarden<br />

NOx<br />

überregionalen Eisenbahnverkehrsunternehmen für kundenspezifische<br />

Akquisitionsstrategien<br />

Stickoxid<br />

NRW Nordrhein-Westfalen<br />

% Prozent<br />

S. Seite<br />

SO2<br />

Schwefeldioxid<br />

sog. sogenannte<br />

t Tonnen<br />

tkm Tonnenkilometer


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite IV<br />

URL Uniform Ressource Locator<br />

vgl. vergleiche<br />

www world wide web<br />

z.B. zum Beispiel


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 1<br />

1 Güter von der Straße auf die Schiene<br />

Das Güterverkehrsaufkommen ist in Deutschland in den letzen fünf Jahren um etwa 16% gestiegen.<br />

Zuletzt (in 2009) lag das gesamtwirtschaftliche Güterverkehrsaufkommen bei etwa 4 Mrd. t. 1 Auch<br />

in Zukunft wird das gesamtwirtschaftliche Güterverkehrsaufkommen drastisch zunehmen. Laut Ex-<br />

perten ist bis 2025 eine Zunahme des Güterverkehrsaufkommens um 71% sehr wahrscheinlich. 2<br />

Das würde bedeuten, dass auf deutschen Straßen, Schienen und Wasserwegen im Jahre 2025 unge-<br />

fähr 7,6 Mrd. t Güter bewegt werden. Trifft dieses Szenario ein, wird der Güterverkehr keinen Halt<br />

vor schützenswerter Umwelt machen. Denn mit dem stark ansteigenden Güterverkehr wird auch der<br />

Flächenverbrauch für die Verkehrsinfrastruktur in gleichem Maße steigen. Ebenso werden der Ver-<br />

kehrslärm, der Energieverbrauch und die CO2-Belastung rapide steigen und die Umwelt so um ein<br />

Weiteres belasten. Schon heute ist der Verkehr verantwortlich für 70% des Mineralölverbrauchs<br />

und 20% der CO2-Emissionen in der EU. 3<br />

Das Güterverkehrsaufkommen wird derzeit zum größten Teil durch den Verkehrsträger Straße erb-<br />

racht. Der Verkehrsträger Schiene wird dabei von den Verladern meist außer Acht gelassen. Im<br />

Wettbewerb zwischen den beiden Verkehrsträgern Straße und Schiene konnte sich in den vergan-<br />

genen Jahren die Straße durchsetzen. Ein Blick auf die aktuellen Statistiken verdeutlicht die Über-<br />

legenheit des Verkehrsträgers Straße gegenüber dem Verkehrsträger Schiene im Bereich des Güter-<br />

verkehrsaufkommens. Während der Verkehrsträger Schiene in 2007 gerade einmal einen Anteil in<br />

Höhe von 7,1% am gesamtwirtschaftlichen Güterverkehrsaufkommens besaß, ist der Verkehrsträger<br />

Straße mit einem Anteil in Höhe von 77% am gesamtwirtschaftlichen Güterverkehrsaufkommen der<br />

Hauptverkehrsträger in Deutschland. 4 Kein anderer Verkehrsträger ist bei den Verladern 5 so beliebt<br />

wie die Straße, und kein anderer Verkehrsträger belastet die Umwelt und die Gesellschaft stärker<br />

als die Straße. So hat der Verkehrsträger Straße nicht nur im Bereich der transportieren Tonnage<br />

(Güterverkehrsaufkommen) „die Nase vorn“. Auch im Bereich der Umweltbelastung 6 und der ex-<br />

1 Vgl. DESTATIS (2010).<br />

2 Vgl. RANDOW (2008), S. 50<br />

3 Vgl. RANDOW (2008), S. 50<br />

4 Vgl. DESTATIS (2008), S. 11 und 57<br />

5 Mit Verladern sind hier Unternehmen gemeint, die zum Zwecke der Beförderung ihrer Güter Güterverkehrsleis-<br />

tungen in Anspruch nehmen.<br />

6 Mit Umweltbelastung sind im Rahmen des vorliegenden Projektberichtes die Luftverschmutzung, die Klimaschäden,<br />

Unfälle und Verkehrslärm gemeint. Im Bereich der Luftverschmutzung werden neben dem CO2-Ausstoß auch<br />

der Ausstoß von NOx, SO2, Staub und organische Verbindungen berücksichtigt. Die Folge dieser Luftverschmutzung<br />

sind Gesundheitsschäden, Materialschäden (z.B. an Gebäuden), Tierschäden, Mindererträge bei Nutzpflanzen<br />

und Waldschäden. Klimaschäden setzen sich aus den Folgeschäden der erhöhten Ozonkonzentration, Kosten des<br />

anthropogenen Treibhauseffektes und anderen Klimafolgeschäden zusammen. Der Verkehrslärm beeinträchtigt die<br />

Lebensqualität der Menschen. Vgl. INFRAS (2007), S. 5 ff.


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 2<br />

ternen Kosten 7 ist der Verkehrsträger Straße der „Spitzenreiter“. Nach einer Studie des Forschungs-<br />

unternehmens INFRAS sind die durch den Verkehrsträger Straße verursachten externen Kosten um<br />

einen Faktor 4,1 höher als bei dem Verkehrsträger Schiene. Nachfolgende Abbildung gibt einen ge-<br />

naueren Überblick über die externen Kosten, die durch die beiden Verkehrsträger Straße und Schie-<br />

ne verursacht werden.<br />

Abbildung 1: Externe Kosten der Verkehrsträger Straße und Schiene 8<br />

Vor dem Hintergrund eines in Zukunft signifikant ansteigenden Güterverkehrs und angesichts der<br />

Unterschiede hinsichtlich der Umweltbelastung und der externen Kosten, die durch die beiden Ver-<br />

kehrsträger Straße und Schiene verursacht werden, erscheint eine Verkehrsverlagerung des Güter-<br />

verkehrsaufkommens von dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger Schiene als wün-<br />

schenswert.<br />

7 Unter externen (Verkehrs-) Kosten werden diejenigen Kosten verstanden, die durch einen am Verkehr teilnehmenden<br />

verursacht, jedoch nicht von ihm selbst getragen werden<br />

8 Eigene Darstellung in Anlehnung an INFRAS (2007), S.7.


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 3<br />

2 Bedeutung eines Gleisanschlusses<br />

Anders als bei dem Verkehrsträger Straße müssen Verlader, die Güter über den Verkehrsträger<br />

Schiene transportieren wollen und über keinen eigenen (privaten) Gleisanschluss 9 verfügen, einen<br />

Vorlauf per Lkw vom privaten Unternehmensgelände bis <strong>zur</strong> nächsten Schieneninfrastruktur in<br />

Kauf nehmen. Mit einem Vorlauf per Lkw ist ein zeit- und kostenintensiver Umschlag der Güter<br />

verbunden. Daher lohnt sich die Nutzung des Verkehrsträgers Schiene für solche Verlader mit ge-<br />

ringerem Transportaufkommen oder geringere Transportleistung 10 und kürzeren Transportwegen<br />

nicht. Anders sieht es aus, wenn der Verlader seine Transportgüter über einen eigenen (privaten)<br />

Gleisanschluss, der an das öffentliche Schienennetz angebunden ist, versenden oder in Empfang<br />

nehmen kann. Empirische Untersuchungen zeigen, dass das Güterverkehrsaufkommen im Wagen-<br />

ladungsverkehr mit gezielten Verbesserungen der Anschlussbedingungen der Verlader an das öf-<br />

fentliche Schienennetz signifikant gesteigert werden kann. 11<br />

Um den Verkehrsträger Schiene im intermodalen Wettbewerb gegenüber dem Verkehrsträger Stra-<br />

ße zu stärken und eventuelle Verlagerungspotenziale ausschöpfen zu können, ist der Zugang <strong>zur</strong><br />

Schieneninfrastruktur zu erleichtern. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung eine Förderung von<br />

Gleisanschlüssen beschlossen. Die Initiative der Bundesregierung, Gleisanschlüsse zu fördern,<br />

mündete am 3. August 2004 in der Richtlinie <strong>zur</strong> Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reak-<br />

tivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie). 12 Die erste Gleisan-<br />

schlussförderrichtlinie von 2004 ist mit dem 31. August 2009 ausgelaufen, wurde aber nahtlos wei-<br />

tergeführt mit der zweiten inhaltlich gleichen Gleisanschlussförderrichtlinie, 13 die zum 21. Sep-<br />

tember 2009 in Kraft getreten ist und bis zum 31. August 2012 fortgeführt wird.<br />

Der Weg zum Gleisanschluss ist jedoch durch ein hohes Maß an Komplexität gekennzeichnet, da<br />

eine Vielzahl verschiedener Institutionen in den Prozess der Planung und Implementierung invol-<br />

viert ist und diverse Phasen zu durchlaufen sind. Vor diesem Hintergrund soll der vorliegende Pro-<br />

jektbericht einen Überblick über die Schritte geben, die bei einem Neubau oder einer Reaktivierung<br />

eines Gleisanschlusses zu durchlaufen sind.<br />

9 Ein privater Gleisanschluss im Sinne der Gleisanschlussförderrichtlinie ist eine Schienenanlage, die im Eigentum<br />

eines Wirtschaftsunternehmens steht und über die es im Rahmen seines Gewerbebetriebes Güter versendet oder<br />

empfängt. Diese Schienenanlage muss die Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens<br />

herstellen. Vgl. BMVBS (2004), S. 2.<br />

10 Mit geringerem Transportaufkommen oder geringerer Transportleistung sind hier Einzelwagenverkehre gemeint.<br />

11 Vgl. WIELAND (2008). S. 1<br />

12 Vgl. BMVBS (2004), S. 7<br />

13 Vgl. BMVBS. (2009), S. 7


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 4<br />

3 Begriffe und Definitionen der Gleisanschlussförderrichtlinie<br />

3.1 Förderempfänger<br />

Die Fördermittel können nur den Verladern 14 gewährt werden, die die Reaktivierung, den Neu- oder<br />

Ausbau von privaten Gleisanschlüssen bezwecken wollen. Verlader, deren hauptsächlicher Ge-<br />

schäftszweck in der Erbringung von Schienengüter-, Personenverkehrs- oder Schieneninfrastruktur-<br />

leistungen bestehen, werden nicht gefördert. 15 Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) entscheidet als<br />

Bewilligungsbehörde über die Gewährung der Förderung unter Berücksichtigung der Nachfrage<br />

und Dringlichkeit. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung. 16 Verla-<br />

der, die sich vor oder in einem Insolvenzverfahren 17 befinden, sind von der Gewährung der Förde-<br />

rungen ausgeschlossen. 18 Des Weiteren darf die Nutzung des Gleisanschlusses nicht in Wettbewerb<br />

zu bestehenden Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs treten. 19<br />

3.2 Förderungsvoraussetzungen<br />

Um die Zuwendung zu erhalten, müssen antragstellende Verlader einige Voraussetzungen erfüllen.<br />

Gemäß der Förderrichtlinie dürfen die zu fördernden Maßnahmen (z.B. der Abschluss von Liefer-<br />

und Leistungsverträgen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen) vor der Antragsstellung noch nicht<br />

begonnen worden sein und auch nicht allein durch die zu erwartenden Einnahmen rentabel sein. 20<br />

Darüber hinaus müssen Transporte auf Dauer per Gleisanschluss entstehen und abgewickelt wer-<br />

den. Zudem muss eine signifikante Menge 21 von dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger<br />

14 Mit Verladern sind hier Wirtschaftsunternehmen in privater Rechtsform gemeint, die zum Zwecke ihres Gewerbebetriebes<br />

Güter per Schiene empfangen oder versenden. Die Reaktivierung, der Neu- oder Ausbau von Schienenanlagen,<br />

die lediglich zum innerbetrieblichen Transport genutzt werden, werden nicht bezuschusst. Werden Schienenanlagen<br />

sowohl für den Zugang zum öffentlichen Schienennetz als auch für innerbetriebliche Transporte genutzt,<br />

muss auf Grundlage eines Bedarfs- und Nutzungsnachweises der Anteil der jeweiligen Transporte ermittelt<br />

werden. Zudem muss sich die Schienenanlage im Eigentum des antragstellenden Verladers befinden. Vgl. BMVBS<br />

(2004), S. 2.<br />

15 Vgl. SCHULZ (2004), S. 3<br />

16 Vgl. BMVBS (2004), S. 2<br />

17 Diese Regelung gilt nicht nur für das Insolvenzverfahren, sondern auch für Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations-<br />

und Gesamtvollstreckungsverfahren. Vgl. BMVBS (2004), S. 3.<br />

18 Vgl. BMVBS (2004), S. 3<br />

19 Vgl. BMVBS (2004), S. 3<br />

20 Vgl. BMVBS (2004), S. 4<br />

21 Hierfür ist in der Gleisanschlussförderrichtlinie keine bestimmte Mindestverlagerungsmenge vorgegeben. Es wurde<br />

in der Gleisanschlussförderrichtlinie vielmehr eine sog. Bagatellgrenze festgelegt, die einen Förderungsmindestbetrag<br />

in Höhe von 15.000 € festlegt. Inwieweit eine Verkehrsverlagerung von dem Verkehrsträger Straße auf<br />

den Verkehrsträger Schiene eine Förderhöhe von 15.000 € rechtfertigt, muss im Einzelfall geklärt werden. Vgl.<br />

BMVBS (2004), S. 5.


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 5<br />

Schiene verlagert werden. 22 Mit anderen Worten sind Neuverkehre für eine Förderungsbewilligung<br />

entscheidend, d.h. reine Verlagerungsverkehre 23 werden nicht gefördert. 24<br />

Ferner muss anhand des Wirtschaftlichkeitsnachweises festgelegt werden, dass eine Finanzierung<br />

allein durch privates Kapital nicht <strong>zur</strong> Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses führt. Wird diese<br />

Voraussetzung nicht erfüllt, ist das Unternehmen nicht förderfähig, da sonst eine Förderung einer<br />

Subvention gleich kommen würde und das würde gegen die Zielsetzung des Förderungsprogramms<br />

sprechen. 25<br />

Des Weiteren muss das Unternehmen das Güterverkehrsaufkommen oder die Güterverkehrsleis-<br />

tung, das über den Gleisanschluss abgewickelt werden soll, darlegen. Dies erfolgt unter Angabe des<br />

zu erwartenden Güterverkehrsaufkommens in t pro Jahr oder der zu erwartenden Güterverkehrsleis-<br />

tung in 1.000 tkm pro Jahr auf dem Schienennetz in Deutschland. Zudem muss die Herkunft der<br />

Transporte (Verkehre) bekannt gegeben werden. Beim Ausbau bereits vorhandener Gleisanschlüsse<br />

muss das Unternehmen das Güterverkehrsaufkommen und die Güterverkehrsleistung der letzten<br />

zwei Jahren angeben. Eine entsprechende Bestätigung der (des) Eisenbahnverkehrsunternehmen(s)<br />

ist beizufügen. 26<br />

3.3 Förderungshöhe<br />

Im Falle eines Gleisanschlussneubaus liegen die Höchstgrenzen der Förderung bei 8€/t pro Jahr<br />

oder 32€/1.000 tkm pro Jahr. Wird ein Gleisanschluss ausgebaut oder reaktiviert liegen die<br />

Höchstgrenzen der Förderung bei 4€/zusätzliche t pro Jahr oder wahlweise bei 16€/zusätzliche<br />

1.000 tkm pro Jahr. 27<br />

Bei der Gleisanschlussförderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. D.h., es werden ma-<br />

ximal 50% der zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Dies stellt<br />

gleichzeitig die Höchstgrenze der Förderung dar. Diese Höchstgrenze kann jedoch variieren, wenn<br />

das Unternehmen weitere öffentliche Fördermittel in Anspruch nimmt. Diese weiteren Fördermittel<br />

werden bei der Gewährung der Gleisanschlussförderung angerechnet. 28<br />

22 Vgl. BMVBS (2009), S. 3<br />

23 Mit Verlagerungsverkehr sind hier beispielsweise Transporte gemeint, die von einem Umschlagbahnhof auf einen<br />

anderen verlagert werden.<br />

24 Vgl. ZIMMERMANN (2008), S. 46<br />

25 Vgl. BMVBS (2009), S. 3<br />

26 Vgl. BMVBS (2009), S. 4<br />

27 Vgl. BMVBS (2009), S. 4<br />

28 Vgl. BMVBS (2009), S. 4


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 6<br />

Schienengüterverkehrsaufkommen Schienengüterverkehrsleistung<br />

Neubau 8€/t pro Jahr 32€/1.000tkm pro Jahr<br />

Ausbau 4€/zusätzliche t pro Jahr 16€/zusätzliche 1000tkm pro Jahr<br />

Reaktivierung 4€/t pro Jahr 16€/1000tkm pro Jahr<br />

Tabelle 1: Gleisanschlussfördermatrix 29<br />

3.4 Umfang der Förderung<br />

Förderfähig sind hauptsächlich Ausgaben für:<br />

eisenbahntechnische Anlagen, die <strong>zur</strong> Betriebsabwicklung erforderlich sind,<br />

Anlagen und Geräte, die für die Be- und Entladung der Güterwagen nutzbar<br />

und erforderlich sind,<br />

Planung. 30<br />

Die Fördermittel werden nicht <strong>zur</strong> Finanzierung der Anlagen des innerbetrieblichen Verkehrs, des<br />

Grunderwerbs, der Schienenfahrzeuge sowie der leasingfinanzierten Anlagen gewährt. Es werden<br />

ebenfalls keine Fördermittel für die Instandhaltung von Gleisanschlüssen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt, da<br />

sonst Nachteile für die Wettbewerber, die ihre Instandhaltungsaufgaben selbst erfüllen, entstehen. 31<br />

Die nachfolgende Tabelle 2 verdeutlicht die Ermittlung der Förderhöhe anhand eines fiktiven, aber<br />

konkreten Beispiels.<br />

29 Eigene Darstellung in Anlehnung an BMVBS (2009), S. 4.<br />

30 Hier sind die Planungskosten gemeint, die für die Planung der Reaktivierung, des Neu- oder Ausbaus eines Gleisanschlusses<br />

anfallen. Die Planungskosten werden in Abhängigkeit der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert.<br />

Bei den Planungskosten beläuft sich die Förderhöhe auf genau 10% der zuwendungsfähigen Baukosten. Vgl.<br />

BMVBS (2004), S. 5.<br />

31 Vgl. SONNTAG (2004), S. 2


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 7<br />

Antrag auf Baukosten 1.500.000 €<br />

Grundstück<br />

(nicht zuwendungsfähige Kosten)<br />

Rangierfahrzeug<br />

(nicht zuwendungsfähige Kosten)<br />

./. 100.000 €<br />

./. 100.000 €<br />

Summe der zuwendungsfähigen Baukosten = 1.300.000 €<br />

Planungskosten<br />

(10% der zuwendungsfähigen Baukosten)<br />

130.000 €<br />

Summe der zuwendungsfähigen Kosten = 1.430.000 €<br />

förderfähige Kosten<br />

(50% der zuwendungsfähigen Kosten)<br />

Basisdaten <strong>zur</strong> Ermittlung der Höchstgrenzen<br />

bei Neubau eines Gleisanschlusses:<br />

Güterverkehrsaufkommen<br />

pro Jahr 80.000 t<br />

durchschnittliche<br />

Transportweite 100 km<br />

= 715.000 €<br />

80.0000 t * 8 €/ t = 640.000 € maximale Förderhöhe 640.000 €<br />

80.0000 t * 100 km = 8.000.000 tkm<br />

8.000.000 tkm * 32 €/1.000 tkm = 256.000 €<br />

(Basis: Güterverkehrsaufkommen in t)<br />

maximale Förderhöhe 256.000 €<br />

(Basis: Güterverkehrsleistung in tkm)<br />

maßgebender einmaliger Zuschuss (maximal) 640.000 €<br />

Tabelle 2: Beispiel <strong>zur</strong> Ermittlung der Förderhöhe 32<br />

32 Eigene Darstellung in Anlehnung an Wieland (2008).


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 8<br />

3.5 Verpflichtungen des Förderungsempfängers<br />

Verlader sind als Förderungsempfänger verpflichtet, das vertraglich festgelegte Mindestgüterver-<br />

kehrsaufkommen in t pro Jahr oder die Mindestgüterverkehrsleistung in 1.000 tkm pro Jahr inner-<br />

halb von fünf Jahren per Gleisanschluss abzuwickeln. Für den Neubau oder die Reaktivierung gilt<br />

als Maß für das Mindestgüterverkehrsaufkommen oder die Mindestgüterverkehrsleistung das<br />

„neue“ Güterverkehrsaufkommen oder die neue Güterverkehrsleistung. Im Falle eines Gleisan-<br />

schlussausbaus gilt als Maßstab für die Erfüllung der Verpflichtung des Verladers das zusätzliche<br />

Güterverkehrsaufkommen oder die zusätzliche Güterverkehrsleistung, welches bzw. welche mit<br />

dem ausgebauten Gleisanschluss abgewickelt wird. Die Vergleichsgrundlage für den Ausbau stellt<br />

das Güterverkehrsaufkommen oder die Güterverkehrsleistung des Vorjahres dar. Die Angaben zum<br />

jährlichen Güterverkehrsaufkommen und <strong>zur</strong> jährlichen Güterverkehrsleistung müssen bis jeweils<br />

zum 31. März des Folgejahres bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.<br />

Bemerkt jedoch die Bewilligungsbehörde durch die regelmäßige Überwachung die Nichteinhaltung<br />

der Transportverpflichtung, so ist der Förderbetrag ggf. (anteilig) <strong>zur</strong>ückzuzahlen. Ferner hat der<br />

Förderungsempfänger eine Bürgschaft oder eine gleichwertige Sicherheit <strong>zur</strong> Absicherung seiner<br />

Rückzahlungen vorzulegen. 33<br />

33 Vgl. BMVBS (2009), S. 6


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 9<br />

4 Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der Gleisanschlussförderung<br />

4.1 Überblick über die Phasen der Gleisanschlussförderung<br />

Das Genehmigungsverfahren eines Gleisanschlusses lässt sich in vier Phasen gliedern.<br />

EVU<br />

Aufgabe des<br />

Gleisanschlussvorhabens<br />

EIU<br />

nicht<br />

erteilt<br />

Phase I<br />

Planung<br />

Phase II<br />

Genehmigung<br />

Genehmigung erteilt<br />

erteilt<br />

Phase III<br />

Ausführung<br />

Phase IV<br />

Kontrolle<br />

Abbildung 2: 4-<strong>Phasenmodell</strong> zum Genehmigungsverfahren einer Gleisanschlussförderung<br />

4.2 Phase I: Planung<br />

nicht<br />

erteilt<br />

In der ersten Phase wird der Ablauf des Verfahrens <strong>zur</strong> Genehmigung des Gleisanschlusses geplant.<br />

Interessiert sich ein Verlader für eine Gleisanschlussförderung, so empfiehlt es sich als erstes, mit<br />

einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in Kontakt zu treten. Das EVU stellt dem Verlader<br />

Informationen <strong>zur</strong> Verfügung. Das EVU prüft gemeinsam mit dem Verlader die Wirtschaftlichkeit<br />

des Vorhabens und entwirft ein Gutachten <strong>zur</strong> Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlussvorhabens aus


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 10<br />

EVU-Sicht. Weiterhin verweist das EVU auf ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), um ne-<br />

ben der wirtschaftlichen die technische Machbarkeit prüfen zu lassen. 34<br />

Ferner wird in dieser Phase entschieden, ob die Finanzierung des Gleisanschlusses eigenständig<br />

oder mit einer Förderung aus öffentlichen Mitteln durchgeführt werden soll. Bei dieser Entschei-<br />

dung kann der Verlader auf die Unterstützung von Planungs- und Beratungsbüros <strong>zur</strong>ückgreifen.<br />

Wählt der Verlader die Alternative Selbstfinanzierung, so kommt am Ende dieser Phase ein Infra-<br />

strukturvertrag zwischen dem Verlader und dem EIU und ein Transportrahmenvertrag zwischen<br />

dem Verlader und dem EVU zustande. Entscheidet sich der Verlader für eine Förderung aus öffent-<br />

lichen Mitteln, so darf er gemäß der Gleisanschlussförderrichtlinie keine Leistungsverträge vor An-<br />

tragsstellung abschließen. Im zweiten Fall ist ein formloser Antrag auf Fördermittel beim Eisen-<br />

bahn-Bundesamt (EBA) zu stellen. Allerdings sollte vor der Antragsstellung unbedingt das EBA<br />

kontaktiert werden. 35<br />

34 Vgl. GLEISANSCHLUSS.INFO (2008b)<br />

35 Ansprechpartner beim EBA:<br />

Herr Sonntag (Referatsleiter), Tel.: 0228/9826-440, E-Mail: SonntagM@eba.bund.de<br />

Herr Fehr (Gleisanschlüsse), Tel.: 0228/9826-443, E-Mail: FehrL@eba.bund.de<br />

Herr Langhammer (Gleisanschlüsse), Tel.: 0228-9826-449, E-Mail: LanghammerH@eba.bund.de


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 11<br />

EVU<br />

EIU<br />

Interesse an<br />

Gleisanschluss<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfung/<br />

Konzept-Entwurf<br />

Prüfung der technischen<br />

Machbarkeit<br />

ohne Förderung<br />

Vorhaben<br />

durch Förderung<br />

finanzierbar<br />

mit Förderung<br />

Leistungsvertrag mit<br />

EVU und EIU<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

gegeben<br />

gegeben<br />

technische<br />

Machbarkeit<br />

gegeben<br />

gegeben<br />

Prüfung, ob durch<br />

Förderung finanzierbar<br />

nicht<br />

gegeben<br />

nicht<br />

gegeben<br />

Aufgabe des<br />

Gleisanschlussvorhabens<br />

Aufgabe des<br />

Gleisanschlussvorhabens<br />

Förderantrag<br />

beim EBA stellen<br />

Abbildung 3: Phase I des Genehmigungsverfahrens: Planung


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 12<br />

4.3 Phase II: Genehmigung<br />

Dem Förderungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

1. Erläuterungsbericht, der den Status quo des Verladers, den Wirtschaftlichkeitsnachweis<br />

gemäß Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie, eine Begründung der Notwendigkeit der Fördermittel<br />

sowie die Darstellung des jährlichen Güterverkehrsaufkommens oder der Güterverkehrsleis-<br />

tung, welches über den neuen Gleisanschluss abgewickelt werden soll, beinhaltet.<br />

2. Übersichtsplan zu den durchzuführenden Maßnahmen.<br />

3. Lageplan des Geländes, auf dem der Gleisanschluss erbaut werden soll (Maßstab 1:1000).<br />

4. Kostenvoranschlag und Finanzierungskonzept der durchzuführenden Maßnahmen.<br />

5. Bankbürgschaft, die <strong>zur</strong> Absicherung der Rückzahlungspflicht bei Nichterfüllung der<br />

Transportverpflichtung oder für den Fall der Aufhebung des Zuwendungsbescheides dient.<br />

6. Verträge und Nachweise: Darunter sind der Infrastrukturvertrag, der mindestens eine 5 jäh-<br />

rige Anbindung an das öffentliche Schienennetz garantiert sowie der Transportrahmenver-<br />

trag mit dem EVU zu verstehen. Ferner ist der Nachweise über die technische Machbarkeit<br />

vorzulegen.<br />

7. Eidesstattliche Versicherung: Sie dient <strong>zur</strong> Klarstellung, dass kein Insolvenz-, Vergleichs-,<br />

Konkurs-, Sequestrations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren vorliegt.<br />

Nach der Prüfung der Förderungsvoraussetzungen auf Basis der eingereichten Unterlagen entschei-<br />

det das Eisen-Bahnbundesamt über die Genehmigung des Finanzierungsantrages. Sind alle Förde-<br />

rungsvoraussetzungen erfüllt, setzt die Genehmigungsbehörde die Förderungshöhe fest. Abschlie-<br />

ßend erteilt die Genehmigungsbehörde bei einer positiven Entscheidung dem Verlader einen Zu-<br />

wendungsbescheid. Die Bearbeitungsdauer nimmt je nach Komplexität des Antrages bis zu 6 Wo-<br />

chen in Anspruch. 36<br />

36 Vgl. BMVBS (2009), S.6


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 13<br />

nicht<br />

gegeben<br />

nicht<br />

ausreichend<br />

Unterlagen<br />

zusammen stellen<br />

Unterlagen einreichen<br />

Prüfung der Unterlagen<br />

Unterlagen<br />

ausreichend<br />

ausreichend<br />

Prüfung der Förderfähigkeit<br />

Förderfähigkeit<br />

gegeben<br />

gegeben<br />

Festlegung des<br />

Förderumfangs<br />

Zuwendungsbescheid an<br />

Antragsteller<br />

nicht<br />

ausreichend<br />

nicht<br />

gegeben<br />

notwendige Unterlagen<br />

Kostenvoranschlag<br />

und Finanzierungskonzept<br />

Bankbürgschaft<br />

Verträge und<br />

Nachweise<br />

eidesstattliche<br />

Versicherung<br />

Erläuterungsbericht<br />

Übersichtsplan für<br />

die durchzuführendden<br />

Maßnahmen<br />

Lageplan im<br />

Maßstab 1:1000<br />

Aufgabe des<br />

Gleisanschlussvorhabens<br />

Aufgabe des<br />

Gleisanschlussvorhabens<br />

Zuwendungsbescheid<br />

Abbildung 4: Phase II des Genehmigungsverfahrens: Genehmigung


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 14<br />

4.4 Phase III: Ausführung<br />

Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides kann mit den Baumaßnahmen des Gleisanschlusses<br />

gemäß dem erstellten Antrag begonnen werden. Bevor mit den Baumaßnahmen begonnen wird, ist<br />

zunächst ein Baudurchführungsvertrag mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu schließen.<br />

Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat wiederum einen Antrag auf „Änderung einer Eisen-<br />

bahnbetriebsanlage“ an das Eisenbahnbundesamt zustellen.<br />

Sind die Baumaßnahmen beendet, so sind der Infrastrukturanschlussvertrag sowie der Transport-<br />

rahmenvertrag entsprechend den Vorverträgen abzuschließen. Des Weiteren ist ein Bedienungsver-<br />

trag mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zu schließen.<br />

Im nächsten Schritt sind die Abnahme und die Erlaubnis zum Betrieb der Anschlussanlagen sowie<br />

der Anschlussweiche bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Diese Anträge können durch<br />

den Verlader sowie durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen gestellt werden. Wurden alle<br />

Anträge genehmigt, so kann die Inbetriebnahme des Gleisanschlusses erfolgen. Der Verlader trägt<br />

die volle Verantwortung für den Bau der Gleisanschlussanlagen. Hierzu kann der Verlader die Hilfe<br />

von sog. Planungs- und Beratungsbüros in Anspruch nehmen.


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 15<br />

Abschluss eines<br />

Infrastrukturanschlussvertrages<br />

mit EIU<br />

nicht<br />

erfolgreich<br />

4.5 Phase IV: Kontrolle<br />

Baudurchführungsvertrag<br />

zwischen Verlader und EIU<br />

Antrag des EIU auf<br />

Änderung einer Eisenbahnbetriebsanlage<br />

beim EBA<br />

Abschluss eines<br />

Transportrahmenvertrages<br />

mit dem EVU<br />

Durchführung der<br />

Baumaßnahmen<br />

Abnahme und Erlaubnisantrag<br />

zum Betrieb der<br />

Gleisanschlussanlage und<br />

Anschlussweiche<br />

Abnahme und<br />

Erlaubnisantrag<br />

erfolgreich<br />

erfolgreich<br />

Inbetriebnahme der<br />

Gleisanschlussanlage und<br />

Anschlussweiche<br />

Bedienungsvertrag<br />

mit dem EVU<br />

Abbildung 5: Phase III des Genehmigungsverfahrens: Ausführung<br />

In der vierten Phase finden die Kontrolle der Verwendung von Fördermitteln sowie eine Erfolgs-<br />

kontrolle statt. Es wird kontrolliert, ob der Verlader seinen bisherigen Verpflichtungen nachge-<br />

kommen ist. Die Kontrolle bezieht sich auf alle drei Phasen des Genehmigungsverfahrens und er-<br />

folgt somit projektbegleitend. Sämtliche förderfähige Kosten sind über Belege nachzuweisen. Die<br />

im Antrag <strong>zur</strong> Gleisanschlussförderung abgebildete Projektstruktur (Phase I) ist bei der Rechnungs-


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 16<br />

stellung einzuhalten. Der Nachweis für die Verwendung der Fördermittel ist 6 Monate nach Ab-<br />

schluss des Vorhabens vorzulegen. Zudem sind Zwischennachweise über das abgewickelte Trans-<br />

portaufkommen oder die abgewickelte Transportleistung jeweils zum 31. März eines jeden Jahres<br />

für das jeweilige Vorjahr ein<strong>zur</strong>eichen. 37<br />

Kommt es bei der Realisierung des Projektes zu Bauänderungen, so müssen sie vor Baubeginn an-<br />

gezeigt und genehmigt werden. Kostensteigerungen, die durch Bauänderungen zustande kommen,<br />

werden von den Genehmigungsbehörden streng kontrolliert und bis maximal 20% des jeweiligen<br />

Freigabebetrages genehmigt. Allerdings muss dann eine Einsparung an einer anderen Stelle wegen<br />

des im Förderbescheid festgelegten Höchstbetrages erfolgen. Eine Kostensteigerung über den<br />

Höchstbetrag des Förderbescheides hinaus kann mit einer entsprechenden Begründung und durch<br />

eine sorgfältige Kontrolle der Genehmigungsbehörde dennoch akzeptiert werden. 38<br />

Die Genehmigungsbehörde kontrolliert nach Ablauf von fünf Jahren 39 , ob die im Förderbescheid<br />

festgelegte Transportverpflichtung, für das der Förderbetrag genehmigt wurde, auch tatsächlich ab-<br />

gewickelt worden ist. Hat der Antragsteller seine Transportverpflichtung nicht erfüllt, wird in Rela-<br />

tion <strong>zur</strong> Transportverpflichtung ein Erfüllungsgrad errechnet, der die Höhe der anteilmäßigen oder<br />

vollständigen Rückzahlung bestimmt. 40<br />

37 Vgl. EBA (2009), S. 15<br />

38 Vgl. EBA (2009), S. 16<br />

39 Fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gleisanschlussanlage und Anschlussweiche.<br />

40 Vgl. BMVBS (2009), S. 6 f.


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 17<br />

Zwischennachweis<br />

für t=3<br />

Zwischennachweis<br />

für t=2<br />

Zwischennachweis<br />

für t=1<br />

Antragsteller<br />

Antragsteller<br />

Antragsteller<br />

Antragsteller<br />

Zwischennachweis<br />

für t=4<br />

Zwischennachweise für<br />

den Zeitraum von t=2 bis<br />

t=3 bis zum 31.03 von t=3<br />

einreichen<br />

Zwischennachweise für den<br />

Zeitraum von t=3 bis t=4 bis<br />

zum 31.03 von t=4<br />

einreichen<br />

Zwischennachweise für den<br />

Zeitraum von t=0 bis t=1 bis<br />

zum 31.03 von t=1<br />

einreichen<br />

Zwischennachweise für den<br />

Zeitraum von t=1 bis t=2 bis<br />

zum 31.03 von t=2<br />

einreichen<br />

t=0 t=1 t=2 t=3 t=4 t=5<br />

Bilanz über das (die) mit dem<br />

Gleisanschluss erbrachte<br />

Transportaufkommen<br />

(Transportleistung) erstellen<br />

Inbetriebnahme der<br />

Gleisanschlussanlage und<br />

Anschlussweiche<br />

Bilanz des EBA<br />

EBA<br />

keine Konsequenzen<br />

durchschnittliche<br />

jährliche Transportverpflichtung<br />

eingehalten<br />

Antragsteller<br />

Nachweise über die<br />

Verwendung der Fördermittel<br />

innerhalb der ersten 6 Monate<br />

nach Inbetriebnahme<br />

einreichen<br />

Nachweis über<br />

Verwendung der<br />

Fördermittel<br />

eingehalten<br />

nicht<br />

eingehelten<br />

Abbildung 6: Phase IV des Genehmigungsverfahrens: Kontrolle<br />

Prüfung, ob<br />

Kostensteigerung<br />

vorliegt<br />

liegt<br />

nicht vor<br />

keine Konsequenzen<br />

Fördersumme <strong>zur</strong>ückzahlen<br />

Bankbürgschaft<br />

(<strong>zur</strong> Absicherung)<br />

der Rückzahlung)<br />

liegt vor<br />

Genehmigung der<br />

Kostensteigerung bis<br />

maximal 20% des<br />

Freigabebetrages<br />

Die Nachfolgende Abbildung 7 gibt einen zusammenfassenden Überblick über alle Phasen des Ge-<br />

nehmigungsverfahrens <strong>zur</strong> Gleisanschlussförderung.


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 18<br />

Phase III: Ausführung<br />

Baudurchführungsvertrag<br />

zwischen Verlader und EIU<br />

Phase II: Genehmigung<br />

Phase I: Planung<br />

Interesse an<br />

Gleisanschluss<br />

Antrag des EIU auf<br />

Änderung einer Eisenbahnbetriebsanlage<br />

beim EBA<br />

notwendige Unterlagen<br />

Unterlagen<br />

zusammen stellen<br />

Erläuterungsbericht<br />

Kostenvoranschlag<br />

und Finanzierungskonzept<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfung/<br />

Konzept-Entwurf<br />

EVU<br />

Übersichtsplan für<br />

die durchzuführendden<br />

Maßnahmen<br />

Bankbürgschaft<br />

Bedienungsvertrag<br />

mit dem EVU<br />

Abschluss eines<br />

Transportrahmenvertrages<br />

mit dem EVU<br />

Abschluss eines<br />

Infrastrukturanschlussvertrages<br />

mit EIU<br />

Lageplan im<br />

Maßstab 1:1000<br />

Verträge und<br />

Nachweise<br />

Unterlagen einreichen<br />

Aufgabe des<br />

Gleisanschlussvorhabens<br />

negativ<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

gegeben<br />

nicht<br />

ausreichend<br />

eidesstattliche<br />

Versicherung<br />

positiv<br />

Durchführung der<br />

Baumaßnahmen<br />

Prüfung der Unterlagen<br />

Prüfung der technischen<br />

Machbarkeit<br />

EIU<br />

nicht<br />

gegeben<br />

Abnahme und Erlaubnisantrag<br />

zum Betrieb der<br />

Gleisanschlussanlage und<br />

Anschlussweiche<br />

nicht<br />

erfolgreich<br />

Aufgabe des<br />

Gleisanschlussvorhabens<br />

nicht<br />

ausreichend<br />

Unterlagen<br />

ausreichend<br />

Aufgabe des<br />

Gleisanschlussvorhabens<br />

negativ<br />

technische<br />

Machbarkeit<br />

gegeben<br />

Unterlagen ausreichend<br />

positiv<br />

Abnahme und<br />

Erlaubnisantrag<br />

erfolgreich<br />

Prüfung der Förderfähigkeit<br />

Prüfung, ob durch<br />

Förderung finanzierbar<br />

erfolgreich<br />

Inbetriebnahme der<br />

Gleisanschlussanlage und<br />

Anschlussweiche<br />

Aufgabe des<br />

Gleisanschlussvorhabens<br />

nicht<br />

gegeben<br />

Förderfähigkeit<br />

gegeben<br />

Vorhaben<br />

negativ durch Förderung<br />

positiv<br />

finanzierbar<br />

positiv<br />

Phase IV: Kontrolle<br />

Förderantrag<br />

beim EBA stellen<br />

Leistungsvertrag mit<br />

EVU, EIU<br />

Zwischennachweis<br />

für t=3<br />

Zwischennachweis<br />

für t=2<br />

Zwischennachweis<br />

für t=1<br />

Abbildung 7: Genehmigungsverfahren <strong>zur</strong> Gleisanschlussförderung: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong><br />

Festlegung des<br />

Förderumfangs<br />

Antragsteller<br />

Antragsteller<br />

Antragsteller<br />

Antragsteller<br />

Zwischennachweis<br />

für t=4<br />

Ende des<br />

Genehmigungsverfahrens<br />

Zwischennachweise für<br />

den Zeitraum von t=2 bis<br />

t=3 bis zum 31.03 von t=3<br />

Zuwendungsbescheid an<br />

Antragsteller<br />

Zuwendungsbescheid<br />

an<br />

Antragsteller<br />

einreichen<br />

Zwischennachweise für den<br />

Zeitraum von t=0 bis t=1 bis<br />

zum 31.03 von t=1<br />

einreichen<br />

Zwischennachweise für den<br />

Zeitraum von t=3 bis t=4 bis<br />

zum 31.03 von t=4<br />

einreichen<br />

Zwischennachweise für den<br />

Zeitraum von t=1 bis t=2 bis<br />

zum 31.03 von t=2<br />

einreichen<br />

t=0 t=1 t=2 t=3 t=4 t=5<br />

Inbetriebnahme der<br />

Gleisanschlussanlage und<br />

Anschlussweiche<br />

EBA<br />

Bilanz über das (die) mit dem<br />

Gleisanschluss erbrachte<br />

Transportaufkommen<br />

(Transportleistung) erstellen<br />

Bilanz des EBA<br />

keine Konsequenzen<br />

eingehalten<br />

durchschnittliche<br />

jährliche Transportverpflichtung<br />

eingehalten<br />

Antragsteller<br />

Nachweise über die<br />

Verwendung der Fördermittel<br />

innerhalb der ersten 6 Monate<br />

nach Inbetriebnahme<br />

einreichen<br />

Nachweis über<br />

Verwendung der<br />

Fördermittel<br />

nicht<br />

eingehelten<br />

Prüfung, ob<br />

Kostensteigerung<br />

vorliegt<br />

liegt<br />

nicht vor<br />

keine Konsequenzen<br />

Fördersumme <strong>zur</strong>ückzahlen<br />

Bankbürgschaft<br />

(<strong>zur</strong> Absicherung)<br />

der Rückzahlung)<br />

liegt vor<br />

Genehmigung der<br />

Kostensteigerung bis<br />

maximal 20% des<br />

Freigabebetrages


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 19<br />

Literaturverzeichnis<br />

Vorbemerkungen:<br />

Alle Quellen werden im Literaturverzeichnis wie folgt aufgeführt: In der ersten Zeile wird der<br />

Referenztitel der Quelle angegeben. Er entspricht der Form, die im Text Verwendung findet,<br />

wenn auf die Quelle hingewiesen wird.<br />

Bei der Vergabe der Referenztitel wird bei einem Autor dessen Nachname, gefolgt von dem Erscheinungsjahr<br />

der Quelle in Klammern, verwendet. Existieren zwei oder drei Autoren, werden<br />

diese getrennt von einem Schrägstrich („/“) aufgeführt. Bei mindestens vier Autoren werden nur<br />

die ersten drei Autoren mit dem Zusatz „et al.“ aufgeführt.<br />

Zu Internetquellen wird die dafür verantwortliche Instanz aufgeführt. Dies können sowohl natürliche<br />

als auch juristische Personen sein. Zu den Internetquellen werden die zum Zugriffsdatum<br />

gültige Internetadresse (URL) und das Zugriffsdatum angegeben.<br />

BMVBS (2004)<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHUNGSWESEN (BMVBS): Richtlinie (Verwaltungsvorschrift)<br />

<strong>zur</strong> Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen<br />

(Gleisanschlussförderrichtlinie). Berlin 2004. URL: http://www.bmvbs.de/Anlage/orig<br />

inal_1099144/Gleisanschluss-foerderrichtlinie.pdf Zugriff am 12.05.2008.<br />

BMVBS (2009)<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHUNGSWESEN (BMVBS): Richtlinie (Verwaltungsvorschrift)<br />

<strong>zur</strong> Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen<br />

(Gleisanschlussförderrichtlinie). Berlin 2009. URL: http://www.bmvbs.de/Anlage/origi<br />

nal_22556/Gleisanschluss-foerderrichtlinie.pdf. Zugriff am 29.10.2009.<br />

DESTATIS (2008)<br />

DEUTSCHES STATISTISCHES BUNDESAMT (DESTATIS): Verkehr. Verkehr im Überblick. Fachserie 8<br />

Reihe 1.2. Wiesbaden 2008. URL: https://wwwec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.<br />

cls?CSPCHD=000000010000411f3hqg000000AFPpCgIP2RBa2ebvck5FBg--&cmspath=struktur,v<br />

ol lanzeige.csp&ID=1022722. Zugriff am 22.09.2008.<br />

DESTATIS (2010)<br />

DEUTSCHES STATISTISCHES BUNDESAMT (DESTATIS): Güterverkehr 2009: Starker Rückgang des<br />

Transportaufkommens um 11,2%. Pressemitteilung Nr.030 vom 21.01.2010. URL: http://ww<br />

w.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/01/PD10__030__46,te<br />

mplateId=renderPrint.psml. Zugriff am 12.04.2010.<br />

EBA (2004)<br />

EISENBAHN-BUNDESAMT (EBA): Partner bei der Realisierung und Umsetzung der Programme auf<br />

Bundesebene: Vortrag im Rahmen einer VDV-Informationsveranstaltung, Berlin 2004.<br />

GLEISANSCHLUSS.INFO (2008a)<br />

GLEISANSCHLUSS.INFO: Wirtschaftlichkeitsnachweis. Webseiteneintrag auf www.gleisanschluss.info.<br />

Mainz 2009. URL: http://www.gleisanschluss.info/veroffentlichungen.html.Zugriff am 30.04.2008.<br />

GLEISANSCHLUSS.INFO (2008b)<br />

GLEISANSCHLUSS.INFO: Leitfaden Gleisanschluss. Webseiteneintrag auf www.gleisanschluss.info,<br />

Mainz 2009. URL: http://www.gleisanschluss.info/veroffentlichungen.html. Zugriff am 05.05.2008.<br />

INFRAS (2007)<br />

INFRAS: Externe Kosten des Verkehrs in Deutschland. Im Auftrag der Allianz pro Schiene e.V.<br />

Zürich 2007. Online-Dokument im Internet abrufbar unter der URL: http://www.allianz-proschiene.de/cms/upload/pdf-Dateien/Publikationen/070300_Externe-Kosten_Management_Summary<br />

.pdf. Zugriff am 22.08.2008.


Günes: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong> Seite 20<br />

RANDOW (2008)<br />

RANDOW, M.: Güterverkehr und Logistik als tragende Säule der Wirtschaft zukunftssicher gestalten.<br />

In: BAUMGARTEN, H. (Hrsg.): Der Beste in der Logistik. Innovationen, Strategien, Umsetzungen.<br />

Springer Verlag, Berlin, Heidelberg 2008, S. 47-53.<br />

SCHULZ (2004)<br />

SCHULZ, L.: Frischer Wind durch frisches Fördergeld. In: Deutsche Verkehrs-Zeitung (DVZ), Jg<br />

2004,. Heft 46, S. 3.<br />

SONNTAG (2008)<br />

SONNTAG, M.: Güterverkehr-Kooperation gefragt; Fördermöglichkeiten. 2004. URL:http:/ /www.be<br />

zreg-arnsberg.nrw.de/mittelstandsforum/programm/gueterverkehr/vortrag_sonntag.pdf. Zugriff am<br />

30.04.2008.<br />

WIELAND (2005)<br />

WIELAND, G.: Gleisanschlussförderung - Direkter Zugang zum Schienennetz. In IHK- Dokumentation.<br />

München 2005. URL: http://www.muenchen .ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/stando<br />

rtpolitik/Anhaenge/mike_text.pdf. Zugriff am 22.07.2008.<br />

ZIMMERMANN (2008)<br />

ZIMMERMANN, B.: Gleisanschlussförderung: Was bei Anträgen zu beachten ist. In Güterbahnen,<br />

Jahrgang 7, Heft 2, 2008.


Autor:<br />

Dipl.-Kfm. Nazif Günes<br />

wissenschaftlicher Mitarbeiter am<br />

Institut für Produktion und Industrielles<br />

Informationsmanagement<br />

Tel: +49 (0)201/183-3592<br />

Fax: +49 (0)201/183-4017<br />

E-Mail: nazif.guenes@pim.uni-due.de<br />

Internet: www.pim.wiwi.uni-due.de<br />

Projektberichte des Verbundprojekts <strong>MAEKAS</strong><br />

Impressum:<br />

Institut für Produktion und<br />

Industrielles Informationsmanagement<br />

Universität Duisburg-Essen, Campus Essen<br />

Fakultät für Wirtschaftswissenschaften<br />

Universitätsstraße 9, 45141 Essen<br />

Website (Institut PIM): www.pim.wiwi.uni-due.de<br />

Website (<strong>MAEKAS</strong>): www.maekas.wiwi.uni-due.de<br />

ISSN: 1866-9255<br />

Das Drittmittelprojekt <strong>MAEKAS</strong> (“Management von projektbezogenen Allianzen zwischen lokalen und über-<br />

regionalen Eisenbahnverkehrsunternehmen für kundenspezifische Akquisitionsstrategien”) wird mit Mitteln<br />

des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) innerhalb des Rahmenkonzepts “Intelligen-<br />

te Logistik im Güter- und Wirtschaftsverkehr” gefördert und vom Projektträger Mobilität und Verkehr, Bauen<br />

und Wohnen (PTMVBW), der TÜV Rheinland Consulting GmbH, betreut. Die Projektpartner danken für die<br />

großzügige Unterstützung ihrer Forschungs- und Transferarbeiten.<br />

Partner aus der Praxis:<br />

SBB Cargo GmbH<br />

Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH<br />

Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG<br />

Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH


Projektberichte des Verbundprojekts <strong>MAEKAS</strong><br />

Universität Duisburg-Essen – Campus Essen<br />

Institut für Produktion und Industrielles Informationsmanagement<br />

Projektberichte des Verbundprojekts <strong>MAEKAS</strong><br />

ISSN 1866-9255<br />

Nr. 1 Zelewski, S.: Überblick über das Verbundprojekt <strong>MAEKAS</strong> – Management von projektbezogenen<br />

Allianzen zwischen lokalen und überregionalen Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

für kundenspezifische Akquisitionsstrategien. Essen 2008.<br />

Nr. 2 Zelewski, S.; Saur, A.; Klumpp, M.: Co-operative Rail Cargo Transport Effects. Essen 2008.<br />

Nr. 3 Zelewski, S.; Koppers, L.; Klumpp, M.: Supply Chain Cooperation. Essen 2009.<br />

Nr. 4 Günes, N.: Analyse der Ausgangssituation bei den Praxispartnern: Leistungsangebot –<br />

Kompetenzen – Geschäftsprozesse. Essen 2009.<br />

Nr. 5 Hertrampf, S.: Kernkompetenzen aus der Perspektive des Resource-based View – mit Fokus<br />

auf Kernkompetenzen von Eisenbahnverkehrsunternehmen. Essen 2009.<br />

Nr. 6 Hertrampf, S.: Das Konzept virtueller Unternehmen – konkretisiert für projektbezogene<br />

strategische Allianzen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Essen 2009.<br />

Nr. 7 Hertrampf, S.: Motivationskonzepte für Wissensteilung und gemeinsame Wissensanwendung<br />

in virtuellen Unternehmen der zweiten Generation – unter besonderer Berücksichtigung<br />

des Wissensmanagements von Eisenbahnverkehrsunternehmen. Essen 2009.<br />

Nr. 8 Zelewski, S.; Saur, A.: Vermeidung von Leerfahrten für Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

durch „intelligente“ Nachfragebündelung – eine Beurteilung der ökonomischen und ökologischen<br />

Effizienz. Essen 2009.<br />

Nr. 9 Hertrampf, S.: Etablierung einer Kooperationsstruktur für ein virtuelles Unternehmen der<br />

zweiten Generation – ein Ansatz auf der Basis von Rollenmodellierung und Konfliktmanagement.<br />

Essen 2009.<br />

Nr. 10 Hertrampf, S.: Wissensmanagement in strategischen Allianzen lokaler und überregionaler<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen – Wissensbarrieren und Managementinstrumente zu ihrer<br />

Überwindung. Essen 2009.<br />

Nr. 11 Hertrampf, S.: Offenlegung, Verbreitung und Anwendung kooperationsrelevanten Wissens<br />

in Unternehmensnetzwerken – Entwicklung und Erprobung eines Unterstützungskonzepts<br />

für die betriebliche Praxis. Essen 2009.<br />

Nr. 12 Günes, N.: Schienengüterverkehrsmarkt 2009 im Ruhrgebiet: Marktanalyse – Logistikpotenzial<br />

– Branchenanalyse – Kunden. Essen 2009.<br />

Nr. 13 Günes, N.: Das 4-<strong>Phasenmodell</strong> der <strong>Gleisanschlussreaktivierung</strong>. Essen 2009.

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