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Anlagen zur 18. Sitzung des Ausschusses für ... - Stadt Butzbach

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Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

3. Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen<br />

3.1 Die Gebietsausweisung erfolge in Kenntnis der von der Bun<strong>des</strong>straße B 3 ausgehenden<br />

Emissionen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> habe Sorge da<strong>für</strong> zu tragen, dass Vorkehrungen zum Schutz<br />

vor Umwelteinflüssen bzw. <strong>zur</strong> Minderung solcher Einwirkungen getroffen werden. Das Hessen<br />

Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement übernehme keinerlei Forderungen hinsichtlich Lärm-,<br />

Abgas und Erschütterungsschutz, auch zu keinem späteren Zeitpunkt. Es wird um eine<br />

entsprechende Übernahme in die Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes gebeten.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />

Die Übernahme in den normativen Teil <strong>des</strong> Bebauungsplanes ist aufgrund <strong>des</strong> insoweit<br />

abschließenden Kataloges zulässiger Festsetzungen in § 9 Abs. 1 BauGB nicht möglich. Es ist<br />

aber auch nicht erforderlich, da die zwischenliegende Bebauung eine ausreichende Dämpfung<br />

gewährleistet. Ansprüche gegenüber dem Straßenbaulastträger auf Schallschutzmaßnahmen,<br />

resultierend aus dem Vollzug <strong>des</strong> vorliegenden Bebauungsplanes, werden somit nicht gestellt.<br />

4. Lan<strong>des</strong>amt <strong>für</strong> Denkmalpflege, Hessen Archäologie<br />

4.1 Die Archäologische und Paläontolgische Denkmalpflege weist auf den römischen Vicus <strong>des</strong><br />

Kastells Hunneburg hin. Durch die Baubeobachtung der letzten Jahre habe eine hervorragende<br />

Befund- und Funderhaltung <strong>des</strong> Handwerkerbereiches im umliegenden Gebiet erfolgen können.<br />

Der Bauleitplanung könne nur zugestimmt werden, wenn auf die Genehmigungspflicht <strong>für</strong><br />

Erdarbeiten hingewiesen werde.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird entsprochen und wird im Textteil <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

aufgenommen.<br />

5. Regierungspräsidium Darmstadt<br />

5.1 Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Planung keine grundsätzlichen<br />

Bedenken. Für das Gewerbegebiet sollten jedoch Festsetzungen zum Ausschluss von<br />

Einzelhandel getroffen werden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Anregung wird <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />

Da die Fläche u.a. aufgrund ihrer abseitigen Lage keine der Standortanforderungen <strong>des</strong><br />

Einzelhandels erfüllt, bedarf es hier auch keiner besonderen Festsetzungen, um z. B.<br />

innenstadtrelevante Sortimente anzuschließen. Zulässig bleiben dadurch Wohn- und

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