Anlagen zur 18. Sitzung des Ausschusses für ... - Stadt Butzbach
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Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Anregung wird entsprochen.<br />
3. Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen<br />
3.1 Die Gebietsausweisung erfolge in Kenntnis der von der Bun<strong>des</strong>straße B 3 ausgehenden<br />
Emissionen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> habe Sorge da<strong>für</strong> zu tragen, dass Vorkehrungen zum Schutz<br />
vor Umwelteinflüssen bzw. <strong>zur</strong> Minderung solcher Einwirkungen getroffen werden. Das Hessen<br />
Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement übernehme keinerlei Forderungen hinsichtlich Lärm-,<br />
Abgas und Erschütterungsschutz, auch zu keinem späteren Zeitpunkt. Es wird um eine<br />
entsprechende Übernahme in die Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes gebeten.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Hinweis wird <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />
Die Übernahme in den normativen Teil <strong>des</strong> Bebauungsplanes ist aufgrund <strong>des</strong> insoweit<br />
abschließenden Kataloges zulässiger Festsetzungen in § 9 Abs. 1 BauGB nicht möglich. Es ist<br />
aber auch nicht erforderlich, da die zwischenliegende Bebauung eine ausreichende Dämpfung<br />
gewährleistet. Ansprüche gegenüber dem Straßenbaulastträger auf Schallschutzmaßnahmen,<br />
resultierend aus dem Vollzug <strong>des</strong> vorliegenden Bebauungsplanes, werden somit nicht gestellt.<br />
4. Lan<strong>des</strong>amt <strong>für</strong> Denkmalpflege, Hessen Archäologie<br />
4.1 Die Archäologische und Paläontolgische Denkmalpflege weist auf den römischen Vicus <strong>des</strong><br />
Kastells Hunneburg hin. Durch die Baubeobachtung der letzten Jahre habe eine hervorragende<br />
Befund- und Funderhaltung <strong>des</strong> Handwerkerbereiches im umliegenden Gebiet erfolgen können.<br />
Der Bauleitplanung könne nur zugestimmt werden, wenn auf die Genehmigungspflicht <strong>für</strong><br />
Erdarbeiten hingewiesen werde.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Anregung wird entsprochen und wird im Textteil <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />
aufgenommen.<br />
5. Regierungspräsidium Darmstadt<br />
5.1 Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Planung keine grundsätzlichen<br />
Bedenken. Für das Gewerbegebiet sollten jedoch Festsetzungen zum Ausschluss von<br />
Einzelhandel getroffen werden.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Anregung wird <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />
Da die Fläche u.a. aufgrund ihrer abseitigen Lage keine der Standortanforderungen <strong>des</strong><br />
Einzelhandels erfüllt, bedarf es hier auch keiner besonderen Festsetzungen, um z. B.<br />
innenstadtrelevante Sortimente anzuschließen. Zulässig bleiben dadurch Wohn- und