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Wie helfe ich unserem Kind durch die Scheidung2 - pro familia ...

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Bei Angelegenheiten, <strong>die</strong> für das Wohl des <strong>Kind</strong>es von erhebl<strong>ich</strong>er Bedeutung<br />

sind, wie z.B.<br />

• Schule und Ausbildung,<br />

• religiöse Erziehung,<br />

• Aufenthaltsbestimmungsrecht (z.B. wo lebt das <strong>Kind</strong>),<br />

• finanzielle Fragen<br />

• medizinische Fragen (z.B. Operationen)<br />

haben beide Eltern <strong>die</strong> gle<strong>ich</strong>e Entscheidungsbefugnis. In <strong>die</strong>sen Dingen ist <strong>die</strong><br />

Kooperation zwischen den Eltern gefragt.<br />

2. 2. Umgangsrecht<br />

Umgangsrecht<br />

Laut dem <strong>Kind</strong>schaftsrecht <strong>die</strong>nt „das Umgangsrecht (...) dazu, den Kontakt des<br />

<strong>Kind</strong>es zu den Personen, <strong>die</strong> ihm besonders nahe stehen, aufrechtzuerhalten, zu<br />

pflegen und zu fördern.“ 1<br />

Da der Umgang mit beiden Elternteilen für <strong>die</strong> Entwicklung des <strong>Kind</strong>es von<br />

erhebl<strong>ich</strong>er Bedeutung ist, wurde dem <strong>Kind</strong> gesetzl<strong>ich</strong> ein Recht auf Umgang<br />

mit beiden Eltern eingeräumt.<br />

Umgekehrt haben <strong>die</strong> Eltern das Recht und <strong>die</strong> Pfl<strong>ich</strong>t auf Umgang mit ihrem<br />

<strong>Kind</strong>.<br />

Aber auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und Pflegeeltern haben ein Recht<br />

auf Umgang, wenn es dem Wohl des <strong>Kind</strong>es <strong>die</strong>nt.<br />

Durch <strong>die</strong>se Regelung wird berücks<strong>ich</strong>tigt, dass dem <strong>Kind</strong> sein soziales Umfeld,<br />

zu dem Verwandte und Freunde und weitere w<strong>ich</strong>tige Bezugspersonen zählen,<br />

erhalten bleibt.<br />

Die Art und der Umfang des Umgangs sind gesetzl<strong>ich</strong> n<strong>ich</strong>t festgelegt.<br />

Falls das Familienger<strong>ich</strong>t das <strong>Kind</strong>eswohl gefährdet sieht, kann es das<br />

Umgangsrecht jedoch einschränken, ausschließen oder einen begleiteten<br />

Umgang <strong>durch</strong> dritte Personen (z.B. <strong>durch</strong> Mitarbeiter des Jugendamtes)<br />

fordern.<br />

3. 3. 3. <strong>Kind</strong>esunterhalt<br />

<strong>Kind</strong>esunterhalt<br />

Der Elternteil, der n<strong>ich</strong>t mit dem <strong>Kind</strong> zusammenlebt und somit n<strong>ich</strong>t <strong>die</strong><br />

Alltagssorge übernimmt, ist dem <strong>Kind</strong> gegenüber unterhaltspfl<strong>ich</strong>tig<br />

(Barunterhalt).<br />

Der andere Elternteil kommt <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Betreuung der <strong>Kind</strong>er seiner<br />

Unterhaltspfl<strong>ich</strong>t nach (Betreuungsunterhalt).<br />

Der Barunterhalt und der Betreuungsunterhalt werden gle<strong>ich</strong> gew<strong>ich</strong>tet.<br />

1 Das neue <strong>Kind</strong>schaftsrecht 2001, S. 18<br />

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