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Beschaffung und Wareneingang der Ausgangsstoffe und ...

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Erläuterungen<br />

I Erläuterungen<br />

ANHANG I<br />

zur Leitlinie zur Qualitätssicherung<br />

<strong>Beschaffung</strong> <strong>und</strong> <strong>Wareneingang</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Ausgangsstoffe</strong> <strong>und</strong> Primärpackmittel<br />

Die Erläuterungen sind eine Zusammenfassung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen pharmazeutischer<br />

Regeln. Sie dienen <strong>der</strong> Information <strong>und</strong> als Empfehlung <strong>und</strong> ergänzen die Leitlinie zur<br />

Qualitätssicherung. Bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Prozesse bzw. <strong>der</strong> Erstellung von<br />

Standardarbeitsanweisungen (SOP) sind die Inhalte <strong>der</strong> Erläuterungen zu<br />

berücksichtigen.<br />

I-1 Bezugsquellen<br />

Bei <strong>der</strong> Bestellung <strong>der</strong> <strong>Ausgangsstoffe</strong> <strong>und</strong> Primärpackmittel ist zu achten auf:<br />

• die erfor<strong>der</strong>liche Qualität, ist z. B. Arzneibuch-Qualität notwendig (Herstellung <strong>und</strong><br />

Abgabe <strong>der</strong> Arzneimittel) o<strong>der</strong> technische Qualität (Rohe Salzsäure für Fliesenleger)<br />

ausreichend?<br />

• die bedarfsgerechte Bestellmenge<br />

• die exakte Bezeichnung, z. B. können Drogen verschiedener Zerkleinerungsgrade,<br />

Unterschiede in Gehalt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Wirksamkeit haben<br />

• zuverlässige Lieferanten, die die Qualität <strong>der</strong> <strong>Ausgangsstoffe</strong> <strong>und</strong> Primärpackmittel mit<br />

validen Prüfzertifikaten belegen. Für den Bezug <strong>der</strong> <strong>Ausgangsstoffe</strong> dürfen nur Betriebe<br />

mit Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG sowie amtlich zugelassene Sachverständige<br />

gemäß § 65 Abs. 4 AMG anerkannt werden (3). Werden diese Voraussetzungen nicht<br />

erfüllt, ist die Apotheke zur Qualitätsprüfung (Reinheitsprüfungen <strong>und</strong><br />

Gehaltsbestimmungen gemäß Arzneibuch-Monographie) des gelieferten<br />

<strong>Ausgangsstoffe</strong>s verpflichtet<br />

• die Bestellung kompletter Packmittel-Gebinde mit Prüfzertifikat, z. B. Aponorm®<br />

Bezugsquellennachweise für <strong>Ausgangsstoffe</strong> <strong>und</strong> Primärpackmittel, <strong>der</strong>en <strong>Beschaffung</strong><br />

problematisch sein kann, sind dem DAC/NRF Kapitel III.2. „Bezugsquellennachweis für<br />

Rezepturbestandteile“ zu entnehmen (4).<br />

I-2 <strong>Wareneingang</strong><br />

Die <strong>Wareneingang</strong>sprüfung ist <strong>der</strong> eigentlichen analytischen Prüfung vorgeschaltet. Sie wird<br />

in <strong>der</strong> Regel von nichtpharmazeutischem Personal (§ 3 Abs. 3 Satz 2 ApBetrO) durchgeführt<br />

(1,2). Nach <strong>der</strong> <strong>Wareneingang</strong>sprüfung wird die Ware entwe<strong>der</strong> zur weitergehenden<br />

analytischen <strong>und</strong> visuellen Prüfung dem Quarantänebereich zugeführt (§ 16 Abs. 1 ApBetrO)<br />

o<strong>der</strong>, falls das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Wareneingang</strong>sprüfung negativ verlaufen ist, an den Lieferanten<br />

zurückgesandt.<br />

Copyright © B<strong>und</strong>esapothekerkammer<br />

Seite 4

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