05.01.2013 Aufrufe

VbF - VERORDNUNG ÜBER BRENNBARE FLÜSSIGKEITEN

VbF - VERORDNUNG ÜBER BRENNBARE FLÜSSIGKEITEN

VbF - VERORDNUNG ÜBER BRENNBARE FLÜSSIGKEITEN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LAGERUNG BRANDGEFÄHRLICHER ARBEITSSTOFFE<br />

ZUSAMMENLAGERUNG GRÖSSERER LAGERMENGEN<br />

Bei einer Zusammenlagerung verschiedener Gefahrenklassen entsprechen:<br />

o zwei Liter der Gefahrenklasse II einem Liter der Gefahrenklasse I<br />

o 200 Liter der Gefahrenklasse III einem Liter der Gefahrenklasse I<br />

o 100 Liter der Gefahrenklasse III einem Liter der Gefahrenklasse II<br />

§ 8 <strong>VbF</strong><br />

FLUCHTWEGE<br />

o Bereiche, in denen Gefahren, wie bei Ausfließen von brennbaren Flüssigkeiten, Bränden<br />

und Explosionen, auftreten können, müssen auf Fluchtwegen jederzeit rasch,<br />

ungehindert und sicher verlassen werden können.<br />

o Von solchen Gefahren bedrohte Fahrzeuge müssen, soweit dies ohne Gefährdung von<br />

Personen möglich ist, aus diesen Bereichen entfernt werden können.<br />

ANGRIFFS- & RETTUNGSWEG<br />

o Angriffswege zur Brandbekämpfung und Rettungswege müssen so angelegt sein, dass<br />

Gefahrenstellen mit Lösch-, Rettungs- und Arbeitsfahrzeugen und -geräten rasch und<br />

ungehindert erreicht werden können.<br />

o Sind solche Wege nicht eindeutig erkennbar, so hat die Behörde deren Kennzeichnung<br />

vorzuschreiben.<br />

ANWENDUNG DER <strong>VERORDNUNG</strong> <strong>BRENNBARE</strong> <strong>FLÜSSIGKEITEN</strong><br />

Gilt:<br />

� Für jede Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten in Betriebsanlagen<br />

Gilt nicht:<br />

� Für den Transport � ADR, RID<br />

� Für Tankinhalte von Fahrzeugen und Maschinen bis zu 300 Liter<br />

� Für Ethanol in Nahrungsmittel, Kosmetika, Medizin bis zu bestimmten Höchstmengen<br />

Seite 10 von 24 � Thomas Docekal

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!