8 Neue Zeitschrift für Medizinstudenten „cerebellum” - Hartmannbund
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2 März/April 2008 Kluge Schachzüge, Strategien und Voraussicht:<br />
<strong>für</strong> Akteure im Gesundheitswesen immer wichtiger<br />
In dieser Ausgabe:<br />
Gesundheitswesen: (Be-)Handlungsbedarf<br />
Bisherige Reformen mögen analytisch richtig, in<br />
der Konsequenz aber falsch gewesen sein. Der HB<br />
hält an der Maxime Strukturwechsel fest.<br />
Punkte <strong>für</strong> die Zulassung<br />
Die Punktzahl ist nicht nur in der vertragsärztlichen<br />
Vergütung von Relevanz. Auch in Sachen<br />
Fortbildung ist sie wesentlich – <strong>für</strong> alle Ärzte.<br />
Central mit neuem Angebot<br />
Gesundheit bewegt die Central. Nun stehen auch<br />
Ärzte im Fokus der Krankenversicherung AG. Dazu<br />
hat sie ihre Kompetenzen gebündelt.<br />
1
Rubrik<br />
Würdigung herausragender Leistungen: der Horst Bourmer Preis 2008<br />
Der Wunsch, kollegiale Hilfe zu leisten, ist zentraler Gedanke der <strong>Hartmannbund</strong>-Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“. Seit vielen Jahren<br />
bietet sie Arztkindern, deren Eltern infolge unerwarteter Schicksalsschläge in finanzielle Not geraten sind, sowie Waisen aus Arztfamilien<br />
finanzielle Unterstützung an. So soll den Hilfesuchenden der Weg in die berufliche Existenz ermöglicht werden.<br />
Als weitere Motivation und Förderung dieser Kinder und Jugendlichen schreibt die Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“ nun erstmals auch<br />
den „Horst Bourmer* Preis“ <strong>für</strong> besonders herausragende Leistungen in den Kategorien:<br />
• Schulausbildung Berufsausbildung und Studienausbildung aus.<br />
Der Preis ist mit jeweils 1.000 Euro dotiert und wird im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung des <strong>Hartmannbund</strong>es verliehen.<br />
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche zwischen dem 15. und 29. Lebensjahr, die zu dem Personenkreis bedürftiger Arztkinder<br />
gehören. Einsendeschluss ist der 1. August 2008.<br />
Neben den herausragenden schulischen und fachlichen Leistungen werden die Gesichtspunkte einer erschwerten persönlichen Situation<br />
aufgrund finanzieller Bedürftigkeit oder sonstiger Umstände in die Wertung mit einbezogen.<br />
Bewerbung: Schriftlicher Antrag mit Kurzdarstellung der persönlichen und familiären Situation<br />
• Nachweis über Einkommenssituation<br />
• Nachweis über ärztliche Tätigkeit der Eltern<br />
• Nachweis über herausragende Leistungen im Rahmen der Schul-, Berufs- oder Studienausbildung<br />
<strong>Hartmannbund</strong><br />
Verband der Ärzte<br />
Deutschlands e.V.<br />
Schützenstraße 6a, 10117 Berlin<br />
Telefon 0 30 20 62 08 47<br />
Telefax 0 30 20 62 08 48<br />
ske@<strong>Hartmannbund</strong>.de<br />
www.hartmannbund.de<br />
SRH FernHochschule Riedlingen<br />
Riedlingen University<br />
Staatlich anerkannte Fachhochschule<br />
der SRH Hochschulen<br />
gemeinnützigen GmbH<br />
Ansprechpartner: Irene Störkle<br />
Lange Straße 19<br />
88499 Riedlingen<br />
Telefon 0 73 71 93 15 26<br />
Telefax 0 73 71 93 15 15<br />
Irene.stoerkle@fh-riedlingen.de<br />
www.fh-riedlingen.de<br />
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an den Vorsitzenden der <strong>Hartmannbund</strong>-Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“:<br />
Dr. Roland Quast<br />
Schützenstraße 6a, 10117 Berlin<br />
Mehr Informationen zum Horst Bourmer Preis erhalten Sie hier:<br />
<strong>Hartmannbund</strong>-Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“<br />
Johanna Czarnetzki<br />
Tel.: 030 – 206 208 53 ; Fax: 030 – 206 208 14<br />
E-Mail: info@aerzte-helfen-aerzten.de ; Internet: www.aerzte-helfen-aerzten.de<br />
*Prof. Dr. med. Horst Bourmer (1920-2001) gilt als Pionier ärztlicher Berufspolitik nach dem Zweiten<br />
Weltkrieg. Sein Verständnis von der sozialen Verpflichtung des Arztberufes und von der kollegialen<br />
Zusammenarbeit prägte sein Handeln. Im Laufe seines Lebens wirkte er in zahlreichen standespolitischen<br />
Ämtern. Unter anderem führte er von 1972 bis 1989 den <strong>Hartmannbund</strong>, dessen Ehrenvorsitzender<br />
er bis zu seinem Tod war.<br />
Eine Kooperation von<br />
<strong>Hartmannbund</strong> und SRH<br />
FernHochschule Riedlingen
Editorial Inhalt<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
in diesen Tagen ist „Wettbewerb” wohl<br />
einer der am häufigsten genannten Begriffe.<br />
Kaum noch eine Branche, gesellschaftliche<br />
Gruppe oder Einzelperson<br />
scheint inzwischen ohne Wettbewerb<br />
auszukommen – geschweige denn etwas<br />
zu erreichen. „Sich dem Wettbewerb stellen”,<br />
„dem Wettbewerb ausgesetzt ein”,<br />
„den Wettbewerb suchen”: In welchem<br />
Verhältnis wir auch immer zum Wettbewerb<br />
stehen, er bestimmt ganz offensichtlich<br />
unseren Alltag. Fast jeder<br />
fordert ihn, kaum einer möchte sich ihm<br />
(offen) verweigern.<br />
Doch was verbirgt sich eigentlich hinter<br />
diesem Begriff? Beim Googeln wird man<br />
da schnell fündig: „Rivalität”, „Wettkampf”<br />
und „Konkurrenz” spiegeln wohl<br />
am ehesten die Wortbedeutung von<br />
„Wettbewerb” wider. Auf dieser Grundlage<br />
frage ich mich: Was bedeutet Wettbewerb<br />
eigentlich <strong>für</strong> uns Ärzte? Und<br />
was bedeutet er <strong>für</strong> unsere Patienten?<br />
Bin ich <strong>für</strong> meinen Patienten unbedingt<br />
dann der beste Arzt, wenn ich mich im<br />
Sinne von „Wettkampf” am schnellsten<br />
aktuellen Entwicklungen anpasse? Bin<br />
ich <strong>für</strong> meinen Patienten dann der beste<br />
Arzt, wenn ich mich vom „Konkurrenzdenken”<br />
zwischen Fachgebieten leiten<br />
lasse? Bin ich <strong>für</strong> meinen Patienten dann<br />
der beste Arzt, wenn ich meine Kolleginnen<br />
und Kollegen im Ringen um meinen<br />
Anteil an den begrenzten Ressourcen im<br />
Gesundheitssystem als „Rivalen” sehe?<br />
Wenn ich diese Fragen mit ja beantworte,<br />
steht dann wirklich Qualität<br />
noch an erster Stelle? Führt uns dieser<br />
Wettbewerb am Ende zu einer optimalen<br />
Dr. med. Kuno Winn<br />
Vorsitzender des <strong>Hartmannbund</strong>es<br />
– Verband der Ärzte Deutschlands<br />
Versorgung unserer Patienten und sichert<br />
er uns zugleich eine angemessene<br />
Honorierung unserer erbrachten Leistungen?<br />
Daran sind durchaus Zweifel angebracht.<br />
Vielmehr liegt der Verdacht<br />
nahe, dass die, die ihn propagieren (ganz<br />
besonders aus den politischen Reihen),<br />
den Wettbewerb als Mittel der Mangelverwaltung<br />
instrumentalisieren.<br />
Ich kann den Wettbewerb um Patienten<br />
nun einmal nicht mit dem in der freien<br />
Wirtschaft gleichsetzen. Denn die Politik<br />
fordert zwar den Wettbewerb im Gesundheitswesen,<br />
hat aber gleichzeitig<br />
die allgemeingültigen Spielregeln außer<br />
Kraft gesetzt: sie budgetiert, reglementiert<br />
und reguliert.<br />
Was heißt das am Ende? Entweder die<br />
Politik schafft die Voraussetzungen <strong>für</strong><br />
einen echten Wettbewerb ohne die genannten<br />
Einschränkungen oder wir müssen<br />
das Märchen von einem Wettbewerb<br />
in einem regulierten System als Farce<br />
entlarven. Patienten sind nun einmal<br />
keine Kunden und mit Gesundheit kann<br />
man nicht handeln. Was wir hingegen<br />
können und wollen, ist die bestmögliche<br />
Versorgung der Patienten. Mit dem von<br />
der Politik inszenierten Wettbewerb hat<br />
das aus meiner Sicht nichts zu tun.<br />
STANDPUNKT<br />
Deutsches Gesundheitssystem:<br />
Therapieempfehlung 4<br />
Nachrichten 5<br />
AKTUELLES<br />
GOÄ und DRG 6<br />
WBO: Ärztliche Selbstverwaltung<br />
im Zugzwang 9<br />
MEDIZINSTUDENTEN<br />
Die neue <strong>„cerebellum”</strong> 8<br />
HARTMANNBUND-<br />
AKADEMIE<br />
Punkte <strong>für</strong> die Zulassung 10<br />
Seminare April/Mai 11<br />
RECHTSTIPPS 12<br />
AUS DEN LANDESVER-<br />
BÄNDEN<br />
LV Saarland, LV Baden-Württemberg,<br />
LV Bayern 14<br />
SERVICE<br />
Merkblätter 13<br />
Die „neue” Central 16<br />
MFA-Tarifverträge 17<br />
FIBUdoc 18<br />
Kleinanzeigen 19
Standpunkt<br />
4<br />
Gesundheitswesen in Deutschland<br />
Diagnose: chronisch krank<br />
Die Gesellschaft und mit ihr unser Gesundheitssystem<br />
unterliegen erheblichen<br />
Veränderungsprozessen. Die demographische<br />
Entwicklung und der medizinische<br />
Fortschritt sind dabei lediglich zwei<br />
von vielen maßgeblichen Faktoren. Das<br />
Gut Gesundheit wird, wie auch Angela<br />
Merkel, bevor sie zur Bundeskanzlerin gewählt<br />
wurde, zutreffend konstatiert hat,<br />
teurer werden. Vor dem Eindruck eines Kollabierens<br />
des bestehenden Systems muss<br />
diese Erkenntnis zwangsläufig in die Forderung<br />
nach einem grundsätzlichen und<br />
fundamentalen Systemwechsel münden.<br />
Deshalb hat der <strong>Hartmannbund</strong> seine gesundheitspolitischen<br />
Konzeptionen hin zu<br />
einem zukunftsweisenden echten Paradigmenwechsel<br />
des bestehenden Systems<br />
weiterentwickelt. Das Spannungsfeld ist<br />
vorprogrammiert: Während der Verband<br />
diese gänzlich anderen Konzeptionen einerseits<br />
grundsätzlich vertritt, wird er im<br />
politischen Alltag andererseits in Diskussionen<br />
innerhalb des bestehenden Systems<br />
gedrängt, wo die vorhandenen Probleme<br />
eben nicht wirklich gelöst werden können.<br />
Eine zentrale Kernforderung des <strong>Hartmannbund</strong>es<br />
besteht in einer durchgängigen<br />
Transparenz des Kosten- und<br />
Leistungsgeschehens sowie einer Versicherungspflicht<br />
im Umfang eines Grundleistungskataloges<br />
<strong>für</strong> jeden Bürger. Die<br />
direkte Vertragsbeziehung von Arzt und<br />
Patient sowie das entsprechende Versicherungsverhältnis<br />
des Patienten mit seiner<br />
Krankenversicherung werden in einem<br />
Kostenerstattungssystem mit individueller<br />
prozentualer Selbstbeteiligung über<br />
alle Leistungsbereiche geregelt. Eine einheitliche<br />
ärztliche Gebührenordnung in<br />
Euro und Cent findet universelle Anwendung.<br />
Das beinhaltet zukünftig steigende<br />
kapitaldeckende Elemente des Systems,<br />
eine Unabhängigkeit von der Lohnquote<br />
sowie wettbewerbliche Gestaltungen der<br />
Angebote der Krankenversicherungen. Die<br />
Ärzte sind zentrale Leistungsträger dieses<br />
Systems und eigenverantwortlich und freiberuflich<br />
über alle Versorgungsbereiche<br />
tätig.<br />
Gesundheitsfonds = Umbruch oder Farce?<br />
Der Gesundheitsfonds als einer der letzten<br />
(Teil-)Schritte bei der Umsetzung des GKV-<br />
WSG suggeriert Umbruchsszenarien. Anders<br />
als die Krankenkassen, die ihre letzten<br />
(verzweifelten) Anstrengungen <strong>für</strong> einen<br />
Abbruch des Projektes anlaufen lassen<br />
haben, redet Ulla Schmidt gar von einem<br />
Aufbruch in eine neue Zeit.<br />
Jedoch: Das alles geht letztlich gleichermaßen<br />
an der Sachlage und den Anforderungen<br />
an das System vorbei. Das<br />
GKV-WSG liefert wie seine Reformgeschwister<br />
der letzten zwanzig Jahre eine<br />
Bestandsaufnahme, die teils zutreffend<br />
analysiert, aber nicht die notwendigen<br />
Konsequenzen zieht. Die eigentlichen Ursachen<br />
liegen tief verankert in einem Mangelsystem,<br />
dessen unzulängliche finanzielle<br />
Ausstattung zumindest kein Politikvertreter<br />
öffentlich zu benennen wagt.<br />
Über die Vielzahl an Symptomen wird zwar<br />
heftig gestritten, aber keine Teilbehandlung<br />
wird dabei das Kernproblem lösen.<br />
Etwa die Auflösung der Sektorengrenzen<br />
hin zu einer echten Integrierten Versorgung<br />
würde die Fragmentierung vieler<br />
Teildiskussionen verdeutlichen ...<br />
Die erneut anstehende Tarifauseinandersetzung<br />
bei den angestellten Ärzten sowie<br />
die Honorarreform im niedergelassenen<br />
Bereich sind Charakteristika der chronischen<br />
Unterfinanzierung dieses Systems.<br />
So werden Ärzte über alle Versorgungsbereiche<br />
hinweg seit Jahren nicht mehr angemessen<br />
vergütet. Und das, obwohl der<br />
freiberuflich tätige Arzt in der Niederlassung<br />
oder in leitender Funktion im Krankenhaus<br />
in seinem Aufgabenprofil eindeutig<br />
wie der erfolgreiche Manager einer<br />
mittelständischen Organisationseinheit<br />
Mit diesen Mitteln noch zu retten?<br />
zu bewerten ist! Der allseits eingeforderte<br />
„Wettbewerb” (siehe Editorial) wird so<br />
durch die politischen Rahmenbedingungen<br />
konterkariert.<br />
(Teil-)Ergebnisse politischer Forderungen<br />
� Die Bestrebungen des VdAK in Nordhessen,<br />
ein MVZ zu installieren, das Teile<br />
der ambulanten Versorgung aus dem<br />
KV-Bestand herauslöst, scheint im<br />
Scheitern begriffen.<br />
� Sowohl die politische Signalwirkung<br />
als auch die finanziellen Volumina der<br />
Bestrebungen (der Allianz von MEDI/<br />
BDA und AOK) in Baden-Würtemberg,<br />
die komplette ambulante hausärztliche<br />
Versorgung einer Region aus dem KV-<br />
System herauszubrechen, stellt einen<br />
sehr viel weiter gehenden Versuch dar.<br />
Hier ist zu be<strong>für</strong>chten, dass der politische<br />
Wille zu einer möglicherweise in<br />
der Anfangsphase <strong>für</strong> alle Beteiligten<br />
Gesicht wahrenden und auch finanziell<br />
begrenzt lukrativen Form finden wird.<br />
In der nächsten Phase werden die Akteure<br />
dann ihr wahres Gesicht offenbaren<br />
und es wird deutlich werden, dass<br />
ein Wettbewerb um Qualität im Gesundheitswesen<br />
eher ein Ringen um<br />
sinkende Leistungen zum möglichst geringen<br />
Preis darstellt.<br />
� Kollege Hoppenthaller trommelt in Bayern<br />
bereits mit nachlassender Intensität.<br />
Der große Wurf wird hier wohl nicht<br />
mehr gelingen.<br />
Auch wenn diese Liste um Einiges zu ergänzen<br />
wäre, ist am Ende dennoch klar:<br />
Das deutsche Gesundheitssystem ist ein<br />
gewachsenes, tradiertes Konstrukt. Der<br />
große Wurf in eine zukunftsfähige Form<br />
durch reine Umstellung ist aber unwahrscheinlich.<br />
Der <strong>Hartmannbund</strong> unterstützt<br />
daher alle Schritte, die zum richtigen Systemwechsel<br />
beitragen. Das ist nicht zuletzt<br />
im Interesse des Patienten unsere Pflicht.
eGK-Terminal: Einigung bei der<br />
Kostenübernahme<br />
Die Verhandlungen der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung mit den Krankenkassen<br />
zur Kostenübernahme der Kartenterminals<br />
<strong>für</strong> die elektronische Gesundheitskarte<br />
(eGK) in Arztpraxen waren erfolgreich:<br />
Die Kassen haben einen Kostenzuschuss<br />
zugesagt. Über die Höhe wurden<br />
noch keine Aussagen getroffen. Der bereits<br />
verlautbarten Kritik einzelner Verbände darüber<br />
kann entgegnet werden, dass die<br />
unbestimmte Zuschuss-Summe eine taktische<br />
Maßnahme ist. So löst sie einen Preiswettbewerb<br />
unter den Herstellern aus, der<br />
sich positiv auf den Endpreis des Lesegerätes<br />
auswirkt.<br />
EU-Kommissariat <strong>für</strong> Gesundheit:<br />
Vassiliou kommt <strong>für</strong> Kyprianou<br />
Der EU-Gesundheitskommissar Markos<br />
Kyprianou hat sich Ende Februar von seinem<br />
Posten verabschiedet. Grund <strong>für</strong> das<br />
Ausscheiden des Zyprioten ist dessen Abberufung<br />
zum Außenminister seines Heimatlandes.<br />
Kyprianous Nachfolgerin ist<br />
seine Landsmännin Androula Vassiliou. Die<br />
EU-Regierungen müssen dem Wechsel<br />
noch zustimmen.<br />
<strong>Neue</strong> EBM-Ziffer <strong>für</strong> AGnES & Co.<br />
Bei der Beratung des Pflegereformgesetzes<br />
haben sich Union und SPD auf die Einführung<br />
einer EBM-Gebührenposition <strong>für</strong> ärztlich<br />
angeordnete Hilfeleistungen geeinigt.<br />
Somit können niedergelassene Ärzte ab<br />
2009 Leistungen abrechnen, die – von<br />
ihnen delegiert – durch eine andere Person<br />
im Haus des Patienten erbracht werden.<br />
Der Vorsitzende des <strong>Hartmannbund</strong>es, Dr.<br />
Kuno Winn, bezeichnete die Pläne der Regierung<br />
als „im Ansatz richtig“. Die Beschlüsse<br />
berücksichtigten die vom<br />
<strong>Hartmannbund</strong> auf seiner Hauptversammlung<br />
beschlossene Forderung, dass die Ent-<br />
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kra@hartmannbund.de<br />
scheidung über den Einsatz nicht-ärztlicher<br />
Gesundheitsberufe beim Arzt liegt. Bei<br />
ihm liefen die Fäden von der Diagnose bis<br />
zur Therapie weiterhin zusammen, er lenke<br />
den Heilungsprozess. Gleichzeitig warnte<br />
Winn die Politik vor dem Versuch, auf dem<br />
nun beschrittenen Weg eine verkappte<br />
Quersubventionierung der Pflege über den<br />
Honorartopf der Ärzte zu organisieren.<br />
Barmer-Hausärztevertrag gekippt<br />
Weil der Vertrag nicht den Voraussetzungen<br />
der Integrierten Versorgung (IV) nach §<br />
140 SGB V erfüllt, kann die Barmer-Ersatzkasse<br />
ihren Hausärztevertrag in der bisherigen<br />
Form nicht fortführen. Das Urteil des<br />
Bundessozialgerichts in Kassel (Az: B 6 KA<br />
27/07 R) hat <strong>für</strong> die Versicherten und Ärzte<br />
keine Konsequenzen. Allein die Barmer, die<br />
den Vertrag (in modifizierter Form) fortführt,<br />
muss die Mittel (rund 40 bis 60 Millionen<br />
Euro), die sie aus der Anschubfinanzierung<br />
<strong>für</strong> IV einbehalten hat, an die Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen nachzahlen.<br />
Kieferorthopäden müssen<br />
GKV-Honorare zurückzahlen<br />
Der Systemausstieg kommt 17 niedersächsischen<br />
Kieferorthopäden nun möglicherweise<br />
teuer zu stehen. Die vorläufig an sie<br />
geleisteten Behandlungshonorare aus den<br />
Jahren 2004 bis 2007 wurden zu Unrecht<br />
ausgezahlt. Basierend auf dem Urteil des<br />
Bundessozialgerichts vom Juni 2007 (hiernach<br />
haben Ärzte ohne Kassenzulassung<br />
grundsätzlich keinen Anspruch auf GKV-<br />
Vergütung) haben die Krankenkassenverbände<br />
in Niedersachsen nun Rückerstattungsforderungen<br />
erhoben. Der Betrag<br />
beläuft sich offensichtlich auf mehrere<br />
Millionen Euro. Die Aussteiger aus den<br />
Räumen Hildesheim und Hannover hatten<br />
vor dem Landessozialgericht die Entscheidung<br />
über eine vorbehaltliche Zahlung erwirkt,<br />
wurden aber von Beginn an über<br />
mögliche Rückforderungen informiert.<br />
Nachrichten<br />
kurz notiert<br />
5<br />
Rätsel um zahnärztliche<br />
Vergütung ab 2009<br />
Kommt der Gesundheitsfonds wie geplant<br />
zum 1. Januar 2009, fällt die Beitragshoheit<br />
der Kassen. Die Beiträge<br />
aus dem Fonds werden ihnen nach<br />
einem einheitlichen Verfahren zugewiesen.<br />
Vereinheitlicht sein wird zum<br />
selben Zeitpunkt auch die Vergütung<br />
vertragsärztlicher Leistungen – im<br />
Unterschied zur vertragszahnärztlichen<br />
Vergütung. Der Grund: Mit dem<br />
GKV-WSG wurde lediglich die vertragsärztliche,<br />
nicht aber die vertragszahnärztliche<br />
Honorierung reformiert.<br />
Die Ersatzkassenverbände<br />
sehen sich wegen ihrer vergleichsweise<br />
höheren Vergütung zahnärztlicher<br />
Leistungen benachteilt und<br />
haben ein Gutachten angefordert. Tatsächlich<br />
leisten sie pro Versicherten<br />
25,44 Euro mehr <strong>für</strong> zahnärztliche<br />
Leistungen als Primärkassen. Das<br />
hieße ab 2009: Was bisher über die<br />
autonome Beitragssatzbestimmung<br />
ausgeglichen wurde, führt durch die<br />
einheitliche Mittelzuweisung aus<br />
dem Fonds künftig zu notwendig werdenden<br />
Zusatzbeiträgen – und damit<br />
absehbar zum Mitgliederverlust.<br />
Bei Vereinheitlichung der Punktwerte<br />
auch im vertragszahnärztlichen Bereich,<br />
wie es das beauftragte Institut<br />
als Lösung vorschlägt, ist aus Sicht<br />
des <strong>Hartmannbund</strong>es zu be<strong>für</strong>chten,<br />
dass dieser einheitliche Punktwert<br />
tendenziell sinkt. Für Vertragszahnärzte<br />
würde dies weitere Einnahmeverluste<br />
bedeuten.
Aktuelles<br />
6 GOÄ und DRG – kompatibel?<br />
Das Jahr 2008 wird neben vielen anderen<br />
grundsätzlichen Entwicklungen<br />
im Gesundheitswesen auch die Entscheidung<br />
über die Zukunft der Gebührenordnung<br />
<strong>für</strong> Ärzte, kurz GOÄ, mit sich bringen.<br />
Nicht nur im ambulanten, sondern auch<br />
im stationären Sektor wird dies beobachtet<br />
und kritisch begleitet, zumal die Diskussion<br />
gerade mit der Einführung des<br />
DRG-Systems (Diagnosis Related Groups)<br />
neu entfacht wurde. Hintergrund: Die beiden<br />
Abrechnungssysteme sind so unterschiedlich,<br />
dass eine Harmonisierung<br />
sinnvoll erscheint und vom Gesetzgeber<br />
auch gefordert wird.<br />
Im klinischen Bereich bemisst sich die Liquidation<br />
wahlärztlicher Leistungen nach<br />
der GOÄ und wird zusätzlich zur DRG-Fallpauschale<br />
abgerechnet. Jährlich zahlt die<br />
Private Krankenversicherung 1,93 Milliarden<br />
Euro an Chefärzte und zusätzliche 5,4<br />
Milliarden Euro an die Kliniken. Es ist nur<br />
zu verständlich, dass aus der Sicht der Leistungserbringer<br />
diese Einnahmen durch<br />
eine Neugestaltung der GOÄ nicht geschmälert<br />
werden sollen. Genau dies steht<br />
aber <strong>für</strong> den Fall einer Umsetzung des Konzeptes<br />
der Privaten Krankenversicherer zu<br />
be<strong>für</strong>chten: Deren Entwurf einer Novellie-<br />
mehr erkennen...<br />
wirtschaftliche und<br />
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<strong>für</strong> Mitglieder des <strong>Hartmannbund</strong>es<br />
Hotline: (030) 22 64 12 15 www.ADVISION.de<br />
rung sieht die Ableitung einer neuen GOÄ<br />
aus den Kalkulationen des Institutes <strong>für</strong><br />
das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)<br />
vor, greift damit das Pauschalierungsprinzip<br />
der DRG auf und verabschiedet sich von<br />
der Einzelleistungsbetrachtung und -vergütung.<br />
Die Kritiker dieser Lösung sehen folgende<br />
Schwachpunkte: DRG weisen im Gegensatz<br />
zur bisherigen GOÄ weder einen direkten<br />
Fachbezug noch einen individuellen<br />
Leistungsbezug auf, so dass eine<br />
transparente und leistungsgerechte Darstellung<br />
und Zuordnung der einzelnen<br />
Leistungsanteile nicht möglich ist. Bereits<br />
jetzt besteht die Problematik, dass privatversicherte<br />
Patienten aufgrund der pauschalierten<br />
Abrechnung, die keinen Bezug<br />
zur individuellen Leistungserbringung erkennen<br />
lässt, sondern auf einer Durchschnittsbetrachtung<br />
aller Fälle basiert,<br />
ihre Krankenhausrechnungen nicht mehr<br />
verstehen. Hinzu kommt, dass nicht alle<br />
DRG bundesweit einheitlich bewertet sind<br />
und daneben Bereiche wie beispielsweise<br />
die Psychiatrie existieren, die noch nach<br />
tagesgleichen Pflegesätzen abrechnen. Ein<br />
einheitliches System könnte daher aus den<br />
DRG noch nicht abgeleitet werden.<br />
Favorisiert von<br />
Wahlärzten und den<br />
meisten Klinikträgern<br />
wird daher das<br />
Konzept der Bundesärztekammer<br />
(siehe<br />
Seite 7), nach dem<br />
sich die neue GOÄ<br />
aus Einzelleistungen<br />
einerseits und ablaufbezogenenLeistungskomplexen<br />
mit<br />
Arzt-, FachgebietsundProzedurenbezug<br />
andererseits als<br />
neue Komponente<br />
unter Orientierung<br />
DRG und GOÄ: Harmonisierung wünschenswert<br />
am OPS-Code (Operationenschlüssel) zusammensetzt.<br />
Die Einzelleistungen und<br />
Leistungskomplexe sollen nicht mehr in<br />
Verhandlungen bewertet, sondern durch<br />
empirische Analysen ermittelt werden.<br />
Damit strebt das Modell eine Harmonisierung<br />
mit dem DRG-System an, verabschiedet<br />
sich jedoch nicht von der einzelnen<br />
Arzt-Patienten-Beziehung sowie vom<br />
Fachgebietsbezug. Die vom Patienten gewünschte<br />
wahlärztliche Leistung kann so<br />
wie bisher individuell abgestimmt und<br />
auch entsprechend abgerechnet werden.<br />
Daneben wird der Erhalt der Wahlarztkette<br />
– der Vertrag mit dem (liquidationsberechtigten)<br />
Hauptleistungserbringer löst das<br />
Liquidationsrecht aller anderen an der Behandlung<br />
beteiligten Ärzte aus – gesichert<br />
und eine Ungleichbehandlung der liquidations-berechtigten<br />
Ärzte vermieden, so<br />
dass der ohnehin wacklige „soziale Frieden“<br />
in den Krankenhäusern nicht gefährdet<br />
wird.<br />
Insbesondere würde mit dieser Lösung<br />
aber das größte Schreckgespenst aller liquidationsberechtigten<br />
Ärzte verbannt:<br />
die von Politik und Bundesgesundheitsministerium<br />
im Hinblick auf die ordnungspolitischen<br />
Eckpunkte der Krankenhausfinanzierungsreform<br />
2009 erneut diskutierte<br />
Ersetzung der wahlärztlichen Leistungsabrechnung<br />
nach GOÄ durch einen<br />
pauschalen DRG-Zuschlag. Würde dies<br />
Realität, wäre es das Ende jeder Privatliquidation<br />
im Krankenhausbereich – eine<br />
Vielzahl von Streitigkeiten mit Chefärzten<br />
wäre vorprogrammiert.<br />
Stefanie Gehrlein
GOÄ in der Überarbeitung<br />
Nachdem die aktuelle Gebührenordnung<br />
<strong>für</strong> Ärzte (GOÄ) in weiten Teilen<br />
nicht mehr dem heutigen Stand der wissenschaftlichen<br />
Erkenntnisse entspricht,<br />
die Analogbewertung zunehmend auf<br />
Schwierigkeiten bei den privaten Krankenversicherern<br />
stößt und darüber hinaus<br />
auch Abrechnungskonflikte aus der unklaren<br />
Definition der Zielleistungen resultieren,<br />
drängt deren Reformierung mehr<br />
denn je.<br />
Die Bundesärztekammer (BÄK) arbeitet<br />
mit Hochdruck an einer neuen GOÄ, die sie<br />
im Sinne des Vorschlagsrechts dem Bundesgesundheitsministerium<br />
noch in diesem<br />
Jahr unterbreiten möchte. Sie verfolgt<br />
mit ihrem Konzept das Ziel, eine eigenständige<br />
Gebührenordnung zu implementieren,<br />
die neu strukturiert und entsprechend<br />
des medizinischen Fortschrittes aktualisiert<br />
ist. Zudem basiert das GOÄ-Konzept<br />
der BÄK auf Einzelleistungsvergütung<br />
und – als ein wesentliches Novum – auf ablaufbezogene<br />
Leistungskomplexe <strong>für</strong> die<br />
operativen Fächer. Mit der Einführung dieser<br />
Leistungskomplexe, die einen Arztund<br />
Fachgebiets- sowie Prozedurenbezug<br />
enthalten, soll die Transparenz in der Leistungsdefinition<br />
und -abrechnung erhöht<br />
werden. Zudem soll dort, wo es möglich ist,<br />
auf den im Krankenhaus und im Rahmen<br />
ambulanter Operationen bereits verwendeten<br />
Leistungsschlüssel OPS zurückgegriffen<br />
werden. Darüber hinaus strebt die<br />
BÄK an, Elemente der Qualitätssicherung<br />
und Innovationsförderung in die neue GOÄ<br />
einzubinden.<br />
Absolut neu ist die Leistungsbewertung<br />
der GOÄ-Positionen. Waren sie bisher<br />
das Ergebnis von Verhandlungen zwischen<br />
Bundesgesundheitsministerium<br />
und BÄK, sollen die Bewertungen künftig<br />
mittels einer algorithmischen Überprüfung<br />
empirisch belegt werden. Die Bewertung<br />
der einzelnen Leistung wird, neben<br />
den Sachkosten, insbesondere aus den<br />
bekannten Komponenten „Ärztliche Leistungskomponente“<br />
(AL) und „Technische<br />
Ressource” (TL) des Einheitli-<br />
Auf GOÄ-Hochtouren: die BÄK in Berlin<br />
Aktuelles<br />
7<br />
Aktueller Stand des GOÄ-Projektes<br />
Die BÄK befindet sich mitten in der Erarbeitung eines Entwurfes zur GOÄ. Hierzu hat<br />
sich das Projekt GOÄ-Novellierung in acht Teilprojekte untergliedert. Dies sind: (1) Aktualisierung,<br />
(2) Neustrukturierung, (3) OPS, (4) Bewertungsüberprüfung, (5) Harmonisierungskonzept<br />
GOÄ-DRG, (6) Qualitätssicherung, (7) Systempflege, (8) Finanzierungswirkungen.<br />
Die Arbeiten an der Aktualisierung und Neustrukturierung der GOÄ-<br />
Abschnitte wurden auf der Basis einer Abfrage bei den ärztlichen Berufsverbänden und<br />
medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften (Strukturerhebung) im Mai 2005<br />
begonnen. Die Aktualisierung und Neustrukturierung der Leistungen sind mittlerweile<br />
<strong>für</strong> die konservativen Fächer abgeschlossen und werden derzeit mit Unterstützung<br />
der Ärzteverbände bewertet.<br />
chen Bewertungsmaßstabes (EBM) abgeleitet.<br />
Was kann die Ärzteschaft von der neuen<br />
GOÄ nach dem BÄK-Konzept erwarten?<br />
Die GOÄ wird empirisch belegbar sein, aktuell<br />
alle Leistungen nach dem wissenschaftlichen<br />
Stand abdecken (was die<br />
Analogberechnung überflüssig macht)<br />
und ärztliche Arbeit sachgerechter bewerten.<br />
Für den Fall, dass die Empirie die bisherige<br />
Bewertung der verhandelten GOÄ<br />
nicht belegt, hätte das eventuell eine Honorarumverteilung<br />
zu Lasten einzelner<br />
Arztgruppen zur Folge. Nicht zu vergessen<br />
ist, dass der bisherige Gebührenrahmen<br />
auch in der neuen GOÄ seine Berechtigung<br />
haben soll.<br />
Nadine-Michèle Szepan<br />
Professionelles Abrechnungs- und Forderungsmanagement<br />
<strong>für</strong> Ärzte, Chefärzte<br />
und Krankenhäuser<br />
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<strong>Medizinstudenten</strong><br />
8<br />
<strong>Neue</strong> <strong>Zeitschrift</strong> <strong>für</strong> <strong>Medizinstudenten</strong><br />
<strong>„cerebellum”</strong> fördert Denkprozess<br />
Das Kleinhirn haben nicht nur alle <strong>Medizinstudenten</strong>,<br />
nun erreicht es auch alle,<br />
und zwar in Form der <strong>Zeitschrift</strong> <strong>„cerebellum”</strong>.<br />
Im Sommersemester 2008 gibt der<br />
<strong>Hartmannbund</strong> <strong>für</strong> die Nachwuchsmediziner<br />
erstmals eine eigene Publikation heraus.<br />
Das semesterweise erscheinende Heft<br />
ist ein Produkt des „Ausschusses <strong>Medizinstudenten</strong><br />
im <strong>Hartmannbund</strong>”. Es beinhaltet<br />
– zunächst auf acht Seiten – nicht nur Informationen<br />
über das Gremium, sondern<br />
setzt sich allen voran mit den studienrelevanten<br />
Themen auseinander. Ob Praktisches<br />
Jahr, Hammerexamen, Studiengebühren<br />
oder ganz individuelle Probleme<br />
oder Erfahrungen während des Medizinstudiums:<br />
Die <strong>„cerebellum”</strong> bietet all das.<br />
Die <strong>Zeitschrift</strong> liegt der an die <strong>Medizinstudenten</strong><br />
gerichteten Teilauflage des <strong>Hartmannbund</strong>-Magazins<br />
bei. Darüber hinaus<br />
verteilen die Univertreter des <strong>Hartmannbund</strong>es<br />
weitere Ausgaben vor Ort an den<br />
medizinischen Fakultäten. Nach diesem<br />
Prinzip erreicht die <strong>„cerebellum”</strong> einen hohen<br />
Verbreitungsgrad und kann einer großen<br />
Leserschaft vermitteln, dass es nicht<br />
nur Probleme und Forderungen gibt, sondern<br />
auch einen Verband, der Ideen, Unterstützung<br />
und Hilfestellung bietet.<br />
Wenn es heißt, dass die <strong>„cerebellum”</strong> eine<br />
<strong>Zeitschrift</strong> von und <strong>für</strong> <strong>Medizinstudenten</strong><br />
ist, heißt das zugleich, dass jeder mitmachen<br />
kann. Sei es ein konkreter redaktioneller<br />
Beitrag, ein Veranstaltungshinweis<br />
oder eine Anregung: Auch Sie können dazu<br />
beitragen, dass die noch in den Kinderschuhen<br />
steckende Publikation nicht nur<br />
reift, sondern auch wächst – auch wenn<br />
niemals ein Großhirn aus ihr wird.<br />
Wer den <strong>Medizinstudenten</strong>-Status schon<br />
hinter sich gelassen und in dieser Ausgabe<br />
des <strong>Hartmannbund</strong>-Magazins keine Beilage<br />
vorgefunden hat, der kann die <strong>„cerebellum”</strong><br />
auch online lesen: www.jungemediziner.de/03_wir_ueber_uns/studenten_magazin.php.<br />
Die nächste Ausgabe erscheint<br />
übrigens Anfang Oktober. Bis dahin<br />
freut sich die Redaktion auf Feedback,<br />
Ideen und Kritik: redaktion@hartmannbund.de.<br />
Übrigens:<br />
Wie in der vorigen Ausgabe des Magazins<br />
berichtet, hat die Medizinische Hochschule<br />
Hannover (MHH) eine PJ-Vergütung eingeführt.<br />
Das zeigt inzwischen Erfolg: die<br />
ersten Abteilungen berichten von guten Erfahrungen<br />
seit der Umsetzung. Die Bewerberzahl<br />
der Studenten steigt, die MHH-<br />
Lehrkrankenhäuser sind verunsichert. Die-<br />
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cerebellum<br />
<strong>Zeitschrift</strong> des Ausschusses <strong>Medizinstudenten</strong> im <strong>Hartmannbund</strong><br />
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Themen<br />
1. Editorial<br />
2. Hammerexamen<br />
4. PJ-Vergütung<br />
5. Studiengebühren<br />
6. Buchrezension<br />
7. Wir über uns<br />
Neu!<br />
Ausgabe 1/2008<br />
Das Deckblatt der ersten <strong>„cerebellum”</strong>-Ausgabe<br />
se müssen sich nun „Gedanken machen, wie<br />
sie die jungen Studierenden und Ärzte an<br />
sich binden, um im Kampf um Nachwuchskräfte<br />
in Form von PJlern und Assistenzärzten<br />
mithalten zu können”, so der hannoversche<br />
HB-Univertreter Constantin Janzen.<br />
�������
lung wurde von mehreren Landesärztekammern<br />
nicht angenommen. Dieses Szenario<br />
ist nicht neu, sondern wiederholte<br />
sich damit bereits zum dritten Mal (Vgl.<br />
Deutsche Ärztetage in Köln und Eisenach<br />
1996/1997 sowie in Rostock 2002/2003) –<br />
und bedeutet zum dritten Mal die Nichtanerkennung<br />
eines Kompromisses im Konflikt<br />
zwischen den Hausarztverbänden und<br />
den Vertretern der Internisten. Solange<br />
dieser Konflikt aber nicht beigelegt ist, wird<br />
es auch keine Weiterbildungsordnungen<br />
mit bundesweit einheitlichen Notifizierungen<br />
der Arztbezeichnungen geben – und<br />
hier wird das Problem wieder europäisch.<br />
Denn damit droht Deutschland sehr konkret<br />
nicht weniger als ein neues Vertragsverletzungsverfahren<br />
x beziehungsweise<br />
eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.<br />
Im Falle einer Verurteilung ist mit<br />
einem Bußgeld in Millionenhöhe zu rechnen.<br />
Würde es soweit kommen: Wer bezahlt<br />
das? Die Bußgeldforderung der EU<br />
ginge zuerst einmal an das Bundesministerium<br />
<strong>für</strong> Gesundheit. Dort bliebe sie aber<br />
nicht lange, sondern würde sicher an das<br />
beziehungsweise die betreffenden Länder<br />
weitergereicht. Diese Länder müssten<br />
dann zahlen (also zum Beispiel Baden-<br />
Württemberg oder auch Berlin).<br />
Aktuelles<br />
(Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
9<br />
Ärztliche Selbstverwaltung im Zugzwang<br />
Von einem geeinten Europa zu träumen,<br />
ist berechtigt: Noch sind die wirtschaftlichen<br />
Differenzen zwischen den<br />
Staaten zu groß und daraus resultierende<br />
Konflikte zu tiefgreifend, als dass jetzt bereits<br />
davon gesprochen werden könnte.<br />
Trotzdem ist ein einheitliches Europa bereits<br />
Realität. Das manifestiert sich vor<br />
allem in einheitlichen Gesetzen – dem Fundament<br />
einer europäischen Zukunft.<br />
Besonders zu spüren bekommt das derzeit<br />
die ärztliche Selbstverwaltung. Der seit<br />
vielen Jahren gärende Streit zwischen<br />
Hausärzten und Internisten spitzt sich<br />
unter dem Einfluss europäischer Gesetzgebung<br />
eklatant zu.<br />
Allerdings pocht die EU eigentlich nur auf<br />
die Einhaltung europaweit geltender<br />
Regelungen. In Bezug auf die gesamteuropäische<br />
Anerkennung ärztlicher Qualifikationen<br />
und mithin auf die ärztliche<br />
Weiterbildung fordern diese eine national<br />
einheitliche und EU-kompatible Notifizierung<br />
der Arztbezeichnungen – so auch <strong>für</strong><br />
den „Facharzt <strong>für</strong> Allgemeinmedizin“ und<br />
„Facharzt <strong>für</strong> Innere Medizin“. Die Kompetenzen<br />
dieser beiden Facharztgruppen<br />
überschneiden sich aber in Deutschland<br />
traditionell, und aufgrund der förderalen<br />
Struktur der ärztlichen Selbstverwaltung<br />
hat auch jede Kammer ihre eigene Lösung<br />
da<strong>für</strong> gefunden. Somit haben sich regional<br />
ganz unterschiedlich geartete Weiterbildungsordnungen<br />
und Definitionen <strong>für</strong> ein<br />
und dieselbe Facharztbezeichnung manifestiert.<br />
Dieser Umstand beschreibt – zumindest<br />
vordergründig – das zu lösende<br />
Problem ziemlich genau.<br />
Dem entsprechend und gemäß der EU-Forderungen<br />
fasste der 110. Deutsche Ärztetag<br />
vergangenes Jahr in Münster einen Beschluss<br />
zur (Muster-)Weiterbildungsordnung,<br />
mit der Empfehlung an die<br />
Landesärztekammern, diesen adäquat<br />
umzusetzen. Das Problem: Die Empfeh-<br />
?<br />
(R)eine Frage der Zuständigkeiten: die (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
x Wegen der unterschiedlichen Umsetzungen der<br />
Weiterbildungsordnungen in den LÄKs war bereits<br />
seit 1999 ein Vertragsverletzungsverfahren<br />
der EU anhängig. Ohne formellen Einstellungsbeschluss<br />
verfolgt die Kommission dieses jedoch<br />
seit Anfang 2005 nicht weiter.<br />
Spätestens jetzt – angesichts der ziemlich<br />
sinnlos eingesetzten Steuergelder – würde<br />
die Politik reagieren müssen. Wahrscheinliche<br />
Reaktion wäre der Entzug des Weiterbildungsauftrags<br />
aus den Händen der<br />
ärztlichen Selbstverwaltung, sprich der jeweiligen<br />
Landesärztekammer. Was wäre<br />
damit <strong>für</strong> die Hausärzte oder Internisten<br />
gewonnen? Nichts. Im Gegenteil: Damit<br />
verspielen die Ärzte ohne Not sowohl ihre<br />
politische Kraft als auch ihr Ansehen in der<br />
Öffentlichkeit. Der Gesetzgeber sollte auch<br />
nicht zusätzlich ermuntert werden, noch<br />
tiefer in die ärztliche Selbstverwaltung<br />
einzugreifen.<br />
Oberste Priorität ist aus Sicht des <strong>Hartmannbund</strong>s<br />
daher eine bundeseinheitliche<br />
Regelung auf der Grundlage des<br />
Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetags<br />
– und zwar im Interesse aller Ärzte. Die<br />
ärztliche Selbstverwaltung darf nicht <strong>für</strong><br />
politisch aufdoktrinierte Verteilungskämpfe<br />
aufs Spiel gesetzt werden. Zudem<br />
ist Kleinstaaterei ganz sicher keine erfolgreiche<br />
Strategie, das eigentliche Problem<br />
in Angriff zu nehmen – die (Unter-)Finanzierung<br />
des bundesdeutschen Gesundheitswesens<br />
nämlich –, das auch die<br />
aktuelle Gesundheitsreform nicht im Geringsten<br />
wird lösen können. SP
Fortbildung<br />
10 HB-Akademie<br />
hilft bei Fortbildungspflicht <strong>für</strong> Ärzte<br />
Punkte <strong>für</strong> die Zulassung<br />
Payback”, “Happy Digits”, “BSW bonus &<br />
club” etc.: Bei den meisten Konsumenten<br />
ist das ungezwungene Punktefieber<br />
ausgebrochen. Ist einmal eine bestimmte<br />
Anzahl gesammelt, winken Prämien. Bei<br />
den Ärzten ist das anders. Die nämlich<br />
müssen Punkte sammeln: Fortbildungspunkte.<br />
Prämien bekommen sie zwar<br />
nicht, da<strong>für</strong> wird aber ihre Zulassung gesichert.<br />
Gesetzliche Fortbildungspflicht<br />
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz<br />
2004 wurde erstmalig in Deutschland<br />
die Pflicht zur fachlichen Fortbildung eingeführt.<br />
Im Blickpunkt dessen stand ganz<br />
klar, dass die ärztliche Kompetenz dauerhaft<br />
erhalten, erweitert und aktualisiert<br />
wird. Dazu sind sowohl fachliche als auch<br />
interdisziplinäre Themen von Relevanz. Im<br />
§ 95 d SGB V heißt es dazu, dass jeder Vertragsarzt,<br />
Vertragszahnarzt und Vertragspsychotherapeut<br />
sowie alle angestellten<br />
Ärzte im MVZ oder in der Praxis verpflichtet<br />
sind, „sich in dem Umfang fachlich fortzubilden,<br />
wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung<br />
der zu seiner Berufsausübung<br />
erforderlichen Fachkenntnisse notwendig<br />
ist”.<br />
Seit 2006 sind zudem auch an der Patientenversorgung<br />
beteiligte Fachärzte im<br />
Krankenhaus verpflichtet, ihre Fortbildung<br />
gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V nachzuweisen.<br />
Der Nachweis der Fortbildungspflicht erfolgt<br />
durch ein Fortbildungszertifikat, das<br />
auf Antrag von der Ärztekammer ausgestellt<br />
wird. Dieses Fortbildungszertifikat<br />
wird der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung<br />
vorgelegt und von dieser als Nachweis<br />
der erfolgten Fortbildung anerkannt.<br />
Um dieses Fortbildungszertifikat zu erhalten,<br />
müssen alle oben genannten Ärzte in<br />
einem Zeitraum von fünf Jahren 250 Fortbildungs-<br />
beziehungsweise CME-Punkte<br />
(Continuous Medical Education – kontinuierliches<br />
berufsbegleitendes Weiterlernen)<br />
sammeln. Der Zertifikatszeitraum kann<br />
nicht verkürzt werden, so dass der Arzt das<br />
Zertifikat auch bei einer frühzeitigen Erreichung<br />
der 250 Fortbildungspunkte erst<br />
nach Ablauf der Fünfjahresfrist erhalten<br />
kann. Jedoch können bis zu 50 überzählige<br />
Punkte in den kommenden Fünfjahreszeitraum<br />
mitgenommen werden.<br />
Die erste Frist begann <strong>für</strong> bis dahin niedergelassene<br />
und ermächtigte Ärzte (wir berichteten<br />
in Ausgabe 1/2008) am 1. Juli<br />
2004. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt kann<br />
er CME-Punkte sammeln. Um seiner Nachweispflicht<br />
nachzukommen, muss er bis<br />
zum 30. Juni 2009 das Fortbildungszertifikat<br />
erworben haben. Bereits erworbene<br />
Punkte aus den Vorjahren können aufgrund<br />
einer Übergangsregelung einmalig<br />
mit angerechnet werden.<br />
Für alle anderen, die sich nach dem 1. Juli<br />
2004 niedergelassen haben oder bei einem<br />
Vertragsarzt angestellt sind, beginnt der<br />
Zertifizierungszeitraum mit Beginn des<br />
Quartals, das auf das Eintrittsdatum folgt<br />
und endet auch hier fünf Jahre später.<br />
Für Fachärzte, die bereits vor dem 1. Januar<br />
2006 im Krankenhaus tätig waren, begann<br />
die Fortbildungspflicht am 1. Januar<br />
2006, sodass der erste Nachweis am 31. Dezember<br />
2010 erfolgen muss. Auch hier können<br />
gesammelte Punkte aus den Vorjahren<br />
einmalig mit angerechnet werden. Für alle<br />
anderen Fachärzte, die ihre Tätigkeit nach<br />
dem 1. Januar 2006 aufgenommen haben,<br />
beginnt die Fortbildungspflicht mit Aufnahme<br />
der fachärztlichen Tätigkeit. Der<br />
Nachweis muss auch hier nach Ablauf von<br />
fünf Jahren erfolgen.<br />
Wo gibt es Punkte?<br />
Fortbildungspunkte können durch Fortbildungsveranstaltungen<br />
und interaktive<br />
Fortbildungsangebote erworben werden.<br />
Die Fortbildungen können fachspezifischen,<br />
fachübergreifenden und interdisziplinären<br />
Inhaltes sein. Wobei der Facharzt<br />
im Krankenhaus 150 so genannte fachspezifische<br />
Fortbildungspunkte nachweisen<br />
muss.<br />
Foto: Uniklinikum Heidelberg<br />
Auch Ärzte können stets dazu lernen<br />
Die <strong>Hartmannbund</strong>-Akademie bietet Ihnen<br />
ein breites Spektrum an Fortbildungen<br />
meist interdisziplinären Inhalts an.<br />
Das Angebot ist auf die konkreten Probleme<br />
und die alltäglichen Herausforderungen<br />
von Ärzten und <strong>Medizinstudenten</strong> abgestimmt.<br />
Als Mitglied des <strong>Hartmannbund</strong>es<br />
können wir Ihnen unser Fortbildungsangebot<br />
zwar nicht immer kostenfrei, aber<br />
generell zu günstigen Konditionen anbieten.<br />
Nutzen Sie den Vorteil – machen Sie<br />
sich fachlich fit und sammeln Sie mit uns<br />
Ihre Punkte.<br />
Zu wenig Punkte – Was nun?<br />
Die Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht<br />
hat Folgen. So ist die Kassenärztliche<br />
Vereinigung gemäß § 95 d Abs. 3 SGB V<br />
verpflichtet, „das an ihn zu zahlende Honorar<br />
aus der Vergütung [...] <strong>für</strong> die ersten<br />
vier Quartale, die auf den Fünfjahreszeitraum<br />
folgen”, von 10 Prozent und später sogar<br />
bis zu 25 Prozent zu kürzen. Der Nachweis<br />
der Fortbildung kann dann innerhalb<br />
von zwei Jahren nachgeholt werden. Erfolgt<br />
auch in dieser Frist kein Nachweis<br />
über die Fortbildungspflicht, ist die Kassenärztliche<br />
Vereinigung verpflichtet, einen<br />
Antrag auf Zulassungsentzug beim Zulassungsausschuss<br />
zu stellen. Für angestellte<br />
Ärzte kann die Nichtbeachtung<br />
der Fortbildungspflicht<br />
arbeitsrechtliche Konsequenzen<br />
haben.<br />
Johanna Czarnetzki<br />
Die <strong>Hartmannbund</strong>-Akademie<br />
Bei Fragen rund um die Fortbildung können<br />
Sie sich gerne an das Referat Stiftungen<br />
und Seminare beim <strong>Hartmannbund</strong>,<br />
Telefon 030/206 208 53, wenden.<br />
Informationen zu unseren aktuellen Seminarangeboten<br />
erhalten Sie unter<br />
www.hartmannbund.de/akademie.
HARTMANNBUND-AKADEMIE<br />
SEMINARKALENDER APRIL/MAI<br />
Nutzen Sie Ihren Vorteil. Machen Sie sich fachlich fit. Das aktuelle Seminarangebot des <strong>Hartmannbund</strong>es.<br />
Liquidität in der Arztpraxis –<br />
wichtiger denn je / 3 Fortbildungspunkte<br />
Datum 02.04.2008, 19:30 – 22 Uhr<br />
Veranstalter: <strong>Hartmannbund</strong> LV Baden-Württemberg, apoBank<br />
Ort: Höhenhotel Jägerhaus, Esslingen<br />
Berufspolitischer Qualitätszirkel zum Thema:<br />
„Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)“<br />
Datum: 08.04.2008, 19:30 Uhr<br />
Veranstalter: HB-LV Westfalen-Lippe<br />
Ort: Gesellschaft Harmonie Bochum<br />
Unternehmen Arztpraxis -<br />
Erfolgreich sein, erfolgreich bleiben! / Zertifizierung beantragt<br />
Datum: 09.04.2008, 15 – 18.30 Uhr<br />
Veranstalter: LV Nordrhein / Deutsche Ärzte Finanz /<br />
Kanzlei Hecker, Werner, Himmelreich & Nacken<br />
Ort: Hotel Maritim, Raum Liszt, Godesberger Allee,<br />
53175 Bonn<br />
Gebühr: kostenfrei<br />
QM in der Arztpraxis und im MVZ / Zertifizierung beantragt<br />
Datum: 09.04.2008, 16:30 Uhr<br />
Veranstalter: <strong>Hartmannbund</strong> LV Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Friedrich-Thieding-Stiftung<br />
Ort: Hotel Stadt Güstrow<br />
Arzneimitteltherapie aktuell /<br />
Die Veranstaltung wird mit 4 Punkten zertifiziert.<br />
Datum: 09.04.2008, 19 – 22 Uhr<br />
Veranstalter: <strong>Hartmannbund</strong> Landesverband Sachsen<br />
Ort: Hotel Andree, Ferdinandstraße 2, 01662 Meißen<br />
Gebühr: kostenfrei<br />
Existenzgründung – Strategie zum Erfolg<br />
Datum: 11.04.2008, 16 Uhr<br />
Veranstalter: <strong>Hartmannbund</strong> LV Bayern, apoBank, DUXXESS<br />
Ort: München<br />
– VORANKÜNDIGUNG –<br />
Symposium „<strong>Neue</strong> wirtschaftliche Herausforderungen <strong>für</strong> Ärzte in Deutschland“<br />
Veranstalter: <strong>Hartmannbund</strong> und SRH FernHochschule Riedlingen in Kooperation mit ADVISION und apoBank<br />
Datum: 27. September 2008, 9 – 17 Uhr<br />
Bewerberworkshop<br />
Ort: Hotel Mövenpick Airport, Flughafenstraße 50, 70629 Stuttgart<br />
Datum: 17.04.2008, 18:30 – 21 Uhr<br />
Veranstalter: <strong>Hartmannbund</strong> LV Bayern, Deutsche<br />
Ärzte Finanz<br />
Ort: Deutsche Ärzte Finanz, Service-Center München,<br />
Goethestraße 68, 80336 München<br />
Arzthaftung / Zertifizierung beantragt<br />
Datum 23.04.2008, 18 Uhr<br />
Veranstalter: <strong>Hartmannbund</strong> Landesverband Niedersachsen<br />
Ort: Ärztehaus Lüneburg, Jägerstraße 5, 21339 Lüneburg<br />
Gebühr: kostenfrei<br />
Arzneimitteltherapie aktuell /<br />
Die Veranstaltung wird mit 4 Punkten zertifiziert.<br />
Datum: 23.04.2008, 19 – 22 Uhr<br />
Veranstalter: <strong>Hartmannbund</strong> Landesverband Sachsen<br />
Ort: Solar Parkhotel, Pesterwitzerstraße 8,<br />
01705 Freital-Wurgwitz<br />
Gebühr: kostenfrei<br />
Berufsstarterseminar<br />
Datum: 24.04.2008, 18:30 – 21 Uhr<br />
Veranstalter: HB-LV Bayern und Deutsche Ärzte Finanz<br />
Ort: Deutsche Ärzte Finanz, Service-Center München,<br />
Goethestraße 68, 80336 München<br />
Abrechnungsseminar EBM 2008 und GOÄ /<br />
Zertifizierung beantragt<br />
Datum: 26.04.2008, 9 – 15 Uhr<br />
Veranstalter: <strong>Hartmannbund</strong>, ADVISION, apoBank, PVS, DÄF<br />
Ort: Düsseldorf, Tersteegenstr. 9, Raum H-EG 31<br />
Gebühr: HB-Mitglieder 39 Euro, Nicht-Mitglieder 59 Euro<br />
Praxisabgabe/Praxisübernahme<br />
Datum: 07.05.2008, 15 Uhr<br />
Veranstalter: LV Bremen<br />
Ort: Kassenärztliche Vereinigung Bremen<br />
Themen: Gesundheitspolitische Entwicklungen, <strong>Neue</strong> Versorgungsstrukturen aus betriebswirtschaftlicher,<br />
finanzieller und steuerlicher Sicht, Workshops<br />
Teilnahmegebühren: 30 Euro Studenten, 50 Euro Mitglieder <strong>Hartmannbund</strong> und Absolventen SRH FernHochschule<br />
Riedlingen, 80 Euro Nichtmitglieder<br />
ADVISION<br />
®<br />
wirtschaftliche und steuerliche<br />
Beratung <strong>für</strong> Ärzte und Zahnärzte
Aus der Rechtsabteilung<br />
12<br />
Arztberuf<br />
Wo etwas „anbrennen” kann ...<br />
Wirksam kündigen – auch Kleinigkeiten<br />
können bedeutsam sein<br />
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses<br />
durch Kündigung ist <strong>für</strong> alle Beteiligten<br />
unangenehm. Unabhängig von der<br />
Frage, ob die Kündigung wirksam ist oder<br />
der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt,<br />
muss bei einer Kündigung auch auf<br />
Formalitäten genau geachtet werden.<br />
So hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil<br />
vom 24. Januar 2008 entschieden, dass<br />
eine Kündigung nur dann der vorgeschriebenen<br />
Schriftform genügt, wenn das Kündigungsschreiben<br />
eigenhändig<br />
unterzeichnet ist. Nicht ausreichend ist<br />
dagegen die sogenannte Paraphierung,<br />
also die Unterzeichnung mit einem Namenskürzel.<br />
Es muss erkennbar sein, dass<br />
der Kündigende mit seinem vollen Namen<br />
und nicht etwa nur mit einer Abkürzung<br />
wie den Initialen unterschreiben wollte.<br />
Die Unterschrift muss zwar nicht lesbar<br />
sein, muss aber dennoch den vollen Namenszug<br />
darstellen. Darüber hinaus muss<br />
die Kündigung auch mit der Originalunterschrift<br />
versehen sein. Nicht ausreichend<br />
ist eine Übermittlung per Telefax<br />
oder E-Mail sowie die Übergabe einer bloßen<br />
Kopie. Ebenso wenig ausreichend ist<br />
die Unterzeichnung durch einen nicht<br />
Kündigungsberechtigten mit dem Zusatz<br />
„i. A.“. Schließlich muss die Unterschrift<br />
auch unter dem Text stehen und diesen<br />
räumlich abschließen.<br />
Auch eine Kündigung, die den genannten<br />
Formalien entspricht, kann aus unterschiedlichen<br />
Gründen unwirksam sein.<br />
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – der<br />
<strong>Hartmannbund</strong> berät Sie in dieser und in<br />
anderen Fragen des Arbeitsrechts gerne<br />
(030/206 208 43).<br />
Zulassungsausschuss entscheidet über<br />
Praxisverkaufspreise mit<br />
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-<br />
Württemberg hat noch einmal klargestellt,<br />
dass bei einem Praxisverkauf nicht<br />
in jedem Fall der Höchstbietende zum<br />
Zuge kommt, auch wenn sich Verkäufer<br />
und potentieller Käufer auf einen Kaufpreis<br />
geeinigt haben.<br />
In gesperrten Planungsbereichen kann<br />
der Zulassungsausschuss bei der Preisermittlung<br />
von abzugebenden Praxen mitreden.<br />
Nach einem Beschluss des LSG Baden-Württemberg<br />
(Az.: L 5 KA 41/07 ER-B)<br />
hat er das Recht, ein Gutachten über den<br />
Verkehrswert einzuholen und diesen als<br />
Grundlage seiner Entscheidung zu berücksichtigen.<br />
Haben mehrere Bewerber Interesse<br />
an einer zum Verkauf stehenden Praxis,<br />
ist der Zulassungsausschuss nach §<br />
103 Absatz 4 SGB V berechtigt, demjenigen<br />
den Vorzug zu geben, der sich mit dem<br />
Praxiseigner geeinigt hat – allerdings nur,<br />
soweit der vereinbarte Preis den Verkehrswert<br />
nicht übersteigt. Das bedeutet, dass<br />
bei mehreren gleichermaßen geeigneten<br />
Kandidaten nicht automatisch derjenige<br />
den Zuschlag erhält, der den höchsten<br />
Preis zu zahlen bereit ist – jedenfalls dann,<br />
wenn alle gleich geeigneten Bewerber zumindest<br />
den Verkehrswert zahlen würden.<br />
Der Gesetzgeber wollte damit verhindern,<br />
dass aus der Knappheit der Arztsitze durch<br />
die Bedarfsplanung Kapital geschlagen<br />
wird. Diese grundsätzlich nachvollziehbare<br />
Absicht lässt sich allerdings nur schwer<br />
umsetzen, da es keine allgemein anerkannten<br />
Grundsätze <strong>für</strong> die Ermittlung<br />
des Praxiswertes gibt. Während der materielle<br />
Praxiswert noch relativ leicht zu bestimmen<br />
ist, setzt sich der immaterielle<br />
Wert, der sogenannte „Goodwill“, aus vielen<br />
verschiedenen Faktoren zusammen,<br />
die mit verschiedenen Methoden bewertet<br />
und gewichtet werden. Bereits die<br />
Auswahl des Gutachters kann somit erheblichen<br />
Einfluss auf den erzielbaren<br />
Kaufpreis haben. Da der Gesetzgeber sich<br />
offensichtlich nicht in der Lage sah, Vorgaben<br />
<strong>für</strong> die Ermittlung des Verkehrswertes<br />
zu machen, müssen diese Lücke nun die<br />
Zulassungsgremien ausfüllen. Langwierige<br />
Auseinandersetzungen vor Gericht<br />
über die Höhe des Verkehrswertes und<br />
entsprechende Verzögerungen bei der Praxisübergabe<br />
sind damit vorprogrammiert.<br />
Vorsicht vor „kostenlosen“ Einträgen<br />
in Verzeichnissepreise<br />
Immer wieder wird versucht, niedergelassene<br />
Ärzte zu einem Eintrag in Adressbücher<br />
oder Internetverzeichnisse zu bewegen.<br />
Dabei wird in vielen Fällen mit unlauteren<br />
Mitteln vorgegangen; die Einträge<br />
sind oft ohne Nutzen <strong>für</strong> die Arztpraxis.<br />
Eine beliebte Vorgehensweise ist, den eigentlichen<br />
Auftrag als eine Rechnung <strong>für</strong><br />
einen bereits erteilten Auftrag zu tarnen,<br />
die dann oft im hektischen Praxisalltag<br />
„durchrutscht“. Gerne werden auch Elemente<br />
verwendet, die dem Ganzen einen<br />
„offiziellen“ Anstrich geben. In der Regel<br />
geht es bei den Forderungen um hohe<br />
dreistellige Eurobeträge.<br />
Mit diesen einfachen Maßnahmen können<br />
Sie sich gegen diese Forderungen<br />
wehren:<br />
� Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit<br />
einer Rechnung: Zahlen Sie den geforderten<br />
Betrag nicht! Fechten Sie den<br />
behaupteten Vertragsschluss wegen<br />
arglistiger Täuschung an.<br />
� Wenn Sie unaufgefordert in der Praxis<br />
besucht werden, unterzeichnen Sie<br />
keine Aufträge <strong>für</strong> Einträge in Verzeichnisse!<br />
Das gilt auch dann, wenn diese<br />
als kostenlos bezeichnet werden. Oft<br />
findet sich im Kleingedruckten der Hinweis,<br />
dass mit diesem Auftrag ein kostenpflichtiger,<br />
mehrjähriger Vertrag<br />
abgeschlossen wird. Weisen Sie Ihre<br />
Mitarbeiter entsprechend an.<br />
� Lassen Sie sich nicht einschüchtern!<br />
Oft werden Zahlungsaufforderungen<br />
von massiven Drohungen begleitet.<br />
Wenden Sie sich in diesem Fall an die<br />
Rechtsabteilung des <strong>Hartmannbund</strong>es<br />
oder an einen Rechtsanwalt.
[Faxvorlage: 030/206 208-49]<br />
Service aus der Rechtsabteilung<br />
Merkblätter<br />
Service<br />
13<br />
Im Rahmen seines Serviceangebotes hält der <strong>Hartmannbund</strong> Musterverträge, Merkblätter sowie verschiedene Informationsblätter<br />
<strong>für</strong> Sie bereit. Um Ihnen die Arbeit beziehungsweise etwaige Kosten <strong>für</strong> die Erstellung an anderer Stelle zu sparen, hat die Rechtsabteilung<br />
des <strong>Hartmannbund</strong>es die unten stehenden Merkblätter erarbeitet. Bei Bedarf kreuzen Sie einfach Ihr gewünschtes Merkblatt<br />
an und senden dieses mit dem Vermerk Ihres Namens und Ihrer Mitgliedsnummer per Fax an 030/206 208-49 oder per E-Mail an<br />
jl@hartmannbund.de.<br />
Gerne erhalten Sie juristische Beratung in dieser und weiteren Angelegenheiten auch telefonisch (030/206 208-43).<br />
M1 Rechtliche Hinweise zur ärztlichen Berufsausübung<br />
M2 Anhaltspunkte zur Gründung von ärztlichen Gemeinschaften<br />
M3 Praxisabgabe und Praxisübernahme<br />
M4 Checkliste des (Zahn-)Arztes <strong>für</strong> die Praxisgründung<br />
M5 Checkliste zur Gründung einer Privatpraxis<br />
M6 Mutterschutz, Erziehungsgeld und Elternzeit<br />
M7 Weiterbildungsassistenten in der Praxis des niedergelassenen Arztes<br />
M8 Aushilfskräfte in der Arztpraxis<br />
M9 Mitarbeit von Ehepartnern in der Arztpraxis<br />
M10 Vertreter in der ärztlichen Praxis<br />
M11 Konsiliararzttätigkeit<br />
M12 Berufsmöglichkeiten <strong>für</strong> angestellte und beamtete Ärzte<br />
M13 Die Einkommensteuer des Arztes<br />
M14 Ärzte im Wehr- oder Zivildienst<br />
M15 Auslands-Checkliste <strong>für</strong> PJ<br />
M16 Rechtsgrundlagen der Schweigepflicht und der Befugnis zur Weitergabe<br />
medizinischer Daten<br />
M17 Versicherungs-Leitfaden <strong>für</strong> angestellte Ärzte<br />
M18 Versicherungs-Leitfaden <strong>für</strong> <strong>Medizinstudenten</strong><br />
M19 Kostenloser Versicherungsschutz <strong>für</strong> <strong>Hartmannbund</strong>-Studenten<br />
M20 Nachlassangelegenheiten<br />
Ihre Felder <strong>für</strong> Name, E-Mail-Adresse u. Mitglieds-Nr.
Aus den Landesverbänden<br />
14<br />
LV Saarland<br />
Kurzfristig veranschlagt aber dennoch erfolgreich<br />
war die Fortbildungsveranstaltung<br />
Ende Februar 2008 im saarländischen<br />
Spiesen-Elversberg zum Thema „Arbeitsrechtliches<br />
Management in der modernen<br />
Arztpraxis“. 22 Teilnehmer ließen sich zunächst<br />
von dem Referenten Dierk<br />
Schramm, Rechtsanwalt in Ottweiler und<br />
Rechtsberater des Landesverbandes, rund<br />
um das Thema Arbeitsverhältnisse unterrichten.<br />
Im Anschluss daran bildeten sich<br />
drei Workshops zu den Themen „Anfertigung<br />
und Besprechung von Abmahnungen<br />
anhand ausgewählter Fallkonstellationen”,<br />
„Anfertigung von Kündigung, Erörterung<br />
der Kündigungsmöglichkeiten anhand<br />
ausgewählter Fallbeispiele” sowie<br />
„Aufhebungs- und Abwicklungsverträge,<br />
Inhalte und Beispiele”. Abschließend fand<br />
eine Lernerfolgskontrolle statt.<br />
RA Dierk Schramm referiert über<br />
Arbeitsrecht in der Arztpraxis<br />
LV Baden-Württemberg<br />
Die Messe Medizin ist die größte Fachmesse<br />
ihrer Art in Süddeutschland. Der LV<br />
Baden-Württemberg des <strong>Hartmannbund</strong>es<br />
ist seit einigen Jahren Kooperationspartner<br />
der „Medizin“, die Ende Januar<br />
2008 stattfand. Auch in diesem Jahr war<br />
der LV mit einem eigenen Stand vertreten.<br />
Der Vormittag galt speziell den Medizinstudierenden.<br />
Diese, aber auch Schüler, die<br />
demnächst das Medizinstudium aufnehmen<br />
werden, nutzten die Gelegenheit, das<br />
Seminar „Karriere in Weiß“, zu dem die<br />
Friedrich-Thieding-Stiftung des <strong>Hartmannbund</strong>es<br />
eingeladen hatte, zu besuchen.<br />
Fachkundige Referenten aus den<br />
Reihen des <strong>Hartmannbund</strong>es sowie der<br />
Kooperationspartner nahmen zu allen studien-<br />
und berufsbezogenen Themen Stellung.<br />
Der Nachmittag war dann den<br />
angestellten Ärzten gewidmet: In einer<br />
zertifizierten Fortbildung erhielten interessierte<br />
Zuhörer Informationen zu den<br />
Themen: „Aktuelles Arbeitsrecht <strong>für</strong> angestellte<br />
Ärzte“ und „Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
der Niederlassung“. Beide<br />
Veranstaltungen waren sehr gut besucht.<br />
So auch der <strong>Hartmannbund</strong>-Stand, an dem<br />
alle Vorstandsmitglieder des LV sowie die<br />
Ulmer Univertreterin aktiv mitgearbeitet<br />
haben. Den Forums-Beitrag gestaltete<br />
auch in diesem Jahr der Bezirksvorsitzende<br />
Südwürttemberg, Klaus Rinkel. Unter dem<br />
Titel „Ärztliche Leistung muss honoriert<br />
werden“ stellte er in einer knapp 30-minütigen<br />
Präsentation den Verband und seine<br />
Ziele vor.<br />
Ein Frage-Antwort-Spiel gab den Mandatsträgern<br />
eine gute Gelegenheit, mit interessierten<br />
Messebesuchern ins Gespräch<br />
zu kommen, Fragen zu beantworten und<br />
Probleme zu erörtern. Dabei gab es einen<br />
<strong>Hartmannbund</strong>-USB-Stick zu gewinnen.<br />
Und <strong>für</strong> diejenigen, die noch während der<br />
Messe ihren Beitritt erklärt haben, winkte<br />
ein Stethoskop mit HB-Gravur sowie die<br />
dreimonatige Beitragsfreiheit als Begrüßungsgeschenk<br />
.<br />
LV Bayern<br />
Der gut besuchte<br />
<strong>Hartmannbund</strong>-Stand<br />
auf der Messe<br />
„Medizin” in Stuttgart<br />
Eine Empfehlung des LV Bayern: Der neue<br />
EBM ist unter anderem begehrter Seminarinhalt.<br />
Nun wird er auch auf DVD erklärt.<br />
Der Referent Dr. Michael Braun tut<br />
dies gut verständlich und mit vielen Tipps<br />
versehen auf der Basis praktischer Erfahrung<br />
und berufspolitischer Kompetenz.<br />
Die DVD (127 min) mit integriertem Klick-<br />
Button-Menü können Sie beziehen über:<br />
dr.preusse@medizinfilm.de,<br />
Tel.: 089/8508136, Fax: 089/8504975. Preis:<br />
79 Euro (69 Euro <strong>für</strong> HB-Mitglieder)
Service<br />
16<br />
Neu aufgestellt <strong>für</strong> Ärzte<br />
Central bündelt Kompetenz<br />
Gesundheit bewegt uns”. Ob im Fernsehen<br />
oder in den Printmedien – mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit haben Sie den<br />
neuen Slogan der Central Krankenversicherung<br />
AG schon wahrgenommen. Obwohl<br />
die Central keinesfalls neu ist,<br />
kommt sie in gewisser Weise doch so herüber.<br />
Das soll auch so sein. Denn der „Gesundheitsspezialist”<br />
tritt nicht nur anders<br />
in Erscheinung, er ist auch neu aufgestellt.<br />
Die Central hat in den vergangenen Monaten<br />
ein Spezialistennetzwerk aufgebaut,<br />
um insbesondere Ärzte kompetent zu beraten.<br />
Inzwischen bieten 50 hauptberufliche<br />
Vertriebspartner, die sich mit den<br />
Belangen von Ärzten bestens auskennen,<br />
speziell auf die Berufsgruppe zugeschnittene<br />
Lösungen an. <strong>Neue</strong> Ideen bekommen<br />
auch neue Namen: Die „Kompetenz Gruppe<br />
Ärzteberatung” stellt sich dem gestiegenen<br />
Beratungs- und Betreuungsbedarf<br />
der Ärzte. Im Netzwerk von Versicherungen,<br />
Finanzdienstleistern, Steuer- und<br />
Rechtsexperten beantwortet die Kompetenz<br />
Gruppe die Fragen ganzheitlich.<br />
Durch die Bündelung dieser Betreuungsleistung<br />
entsteht <strong>für</strong> den Arzt ein echter<br />
Mehrwert.<br />
Die steigende Zahl der Anfragen von Ärzten<br />
zeugt vom Erfolg des Konzepts. „Vor allem<br />
die Einführung des PKV-Basistarifs zum 1.<br />
Januar 2009 beschäftigt die Ärzte zurzeit<br />
akut”, berichtet Falko Skowronnek (Foto<br />
oben). Der Senior Consultant der Kompetenz<br />
Gruppe fasst <strong>für</strong> Sie die wichtigsten<br />
Fragen und Antworten dazu zusammen:<br />
Wer kann den Basistarif abschließen bzw.<br />
in diesen wechseln?<br />
In den ersten sechs Monaten nach Wegfall<br />
der Versicherungspflicht können freiwillig<br />
GKV-Versicherte unabhängig von deren<br />
Gesundheitszustand ohne Risikozuschlag<br />
wechseln (Kontrahierungszwang). Aktuell<br />
Nicht-, aber ehemals PKV- Versicherte dürfen<br />
sich im Basistarif wieder privat versichern.<br />
Zudem können PKV-Bestands-<br />
versicherte ebenfalls in den neuen Tarif<br />
wechseln. Etwa unter Prämienaspekten<br />
kann das im Alter sinnvoll sein.<br />
Welche Leistungen bietet der Basistarif?<br />
Es besteht eine Grundabsicherung auf<br />
GKV-Niveau (Selbstbeteiligungsstufen mit<br />
dreijähriger Bindung in Höhe von 0/300/<br />
600/900/1.200 Euro). Die Ergänzung des<br />
Versicherungsschutzes über Zusatzbausteine<br />
ist zulässig, macht in der Regel aber<br />
eine Gesundheitsprüfung erforderlich.<br />
Wie hoch sind die Prämien im Basistarif?<br />
Die genauen Prämien stehen derzeit noch<br />
nicht fest. Wie üblich werden sich diese<br />
aber in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht<br />
ergeben, hier allerdings ohne Risikozuschlag.<br />
Die Prämie wird zudem auf<br />
den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag<br />
begrenzt.<br />
Warum wird der Basistarif eingeführt?<br />
Der Gesetzgeber möchte unter anderem<br />
damit den Wettbewerb unter den privaten<br />
Krankenversicherern verstärken, dass Versicherte<br />
beim PKV-Wechsel künftig einen<br />
Teil ihrer Rückstellungen mitnehmen können.<br />
Hierzu wird über den Basistarif eine<br />
einheitliche Bezugsgröße geschaffen.<br />
Außerdem soll allen nichtversicherten,<br />
der PKV zuzuordnenden Personen wieder<br />
ein Versicherungsschutz ermöglicht werden.<br />
Welche Auswirkungen hat der Basistarif<br />
auf die „Normaltarife”?<br />
Durch die generelle Mitgabe der Altersrückstellungen<br />
ab 2009 werden sich aufgrund<br />
erforderlicher Neukalkulationen die<br />
Neugeschäftsprämien erhöhen. Auch<br />
wegen der Prämienhalbierung von sozialbedürftigen<br />
Versicherten im Basistarif und<br />
die damit verbundene Umlage auf alle substitutiven<br />
Krankenversicherungen wirkt<br />
sich prämienerhöhend aus. In welcher<br />
Größenordnung das geschehen wird, ist<br />
bislang noch ungewiss.<br />
Wie verhält es sich künftig mit den Altersrückstellungen?<br />
Wie gesagt: Altersrückstellungen können<br />
ab 1. Januar 2009 generell mitgenommen<br />
werden. Für Bestandsversicherte gilt dies<br />
aber lediglich im ersten Halbjahr 2009. Relevant<br />
dabei ist der Zeitpunkt der Beantragung<br />
des Wechsels. Die Übertragbarkeit<br />
der Rückstellungen gilt nur <strong>für</strong> Krankheitskostenvollversicherungen<br />
und nur in<br />
Höhe des Basistarif-Leistungsumfangs.<br />
Sind die bisherigen Tarife weiter aktuell?<br />
Ja. Der Basistarif ist nur eine zusätzliche Alternative<br />
<strong>für</strong> Neu- und Bestandskunden.<br />
Die Central ist nicht nur einer der größten<br />
privaten Krankenversicherer <strong>für</strong> Ärzte, sondern<br />
auch Kooperationspartner des<br />
<strong>Hartmannbund</strong>es. Verbandsmitglieder<br />
haben damit die Möglichkeit der privaten<br />
Krankenversicherung im Gruppenvertrag.<br />
Neben einem am Bedarf von Ärzten ausgerichteten<br />
flexiblen Tarifwerk und außergewöhnlichen<br />
arztspezifische Tarifleistungen<br />
gelten dort <strong>für</strong> die meisten Tarife:<br />
� Beitragsvergünstigungen<br />
� Mitversicherungsmöglichkeiten von<br />
Familienangehörigen<br />
� Einbeziehungen von Vorerkrankungen,<br />
deren Behandlung vor Versicherungsbeginn<br />
abgeschlossen ist sowie<br />
� der Erlass von Wartezeiten beim<br />
Vertragseintritt.<br />
Ihre Kontaktperson bei der Kompetenz<br />
Gruppe der Central ist Falko Skowronnek:<br />
Tel.: 04532/500440 · Fax: 04532/500441<br />
E-Mail: fsk@kgaerzte.de<br />
Unter www.central.de > Beratung > Service<br />
<strong>für</strong> Ärzte > Mediziner-Berater finden Sie<br />
auch eine Übersicht über die Mediziner-<br />
Berater der Central <strong>für</strong> die einzelnen Landesverbände<br />
des <strong>Hartmannbund</strong>es.
Niedergelassene und die Bindung an Tarifverträge<br />
Tarifvertrag: Ja oder nein?<br />
Zum 1. Januar 2008 sind der Manteltarifvertrag<br />
und der Gehaltstarifvertrag<br />
<strong>für</strong> Medizinische Fachangestellte und<br />
Arzthelferinnen in Kraft getreten. Ab dem<br />
1. April 2008 besteht darüber hinaus der<br />
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung<br />
und Entgeltumwandlung. Diese<br />
Tarifverträge gelten <strong>für</strong> alle medizinischen<br />
Fachangestellten und Arzthelferinnen,<br />
die im Bundesgebiet in der ambulanten<br />
Versorgung beschäftigt werden. Die<br />
Tarifverträge wurden auf Arbeitgeberseite<br />
von der „ Arbeitsgemeinschaft zur Regelung<br />
der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/MedizinischenFachangestellten“<br />
und auf Arbeitnehmerseite vom<br />
„Verband medizinischer Fachberufe e.V.“<br />
abgeschlossen. Ob die Bestimmungen<br />
dieser Tarifverträge beachtet werden<br />
müssen, richtet sich danach, ob eine Tarifbindung<br />
besteht.<br />
Tarifvertrag nur <strong>für</strong> Mitglieder der tarifvertragsschließenden<br />
Parteien bindend<br />
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder<br />
in einem der am Tarifvertragsabschluss<br />
beteiligten Parteien (Arbeitnehmer-<br />
beziehungsweise Arbeitgeberverband)<br />
sind, müssen die Tarifbestimmungen<br />
zwingend beachtet werden. Daraus<br />
Foto: AOK<br />
folgt, dass zum Beispiel das tarifvertraglich<br />
festgelegte Gehalt oder der tarifliche<br />
Urlaubsanspruch nicht unterschritten<br />
werden dürfen. Abweichungen zu Gunsten<br />
des Arbeitnehmers (zum Beispiel<br />
übertarifliches Gehalt oder übertariflicher<br />
Urlaubsanspruch) sind allerdings zulässig.<br />
Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten<br />
auch <strong>für</strong> Nichtmitglieder<br />
Wird ein Tarifvertrag <strong>für</strong> allgemeinverbindlich<br />
erklärt, gilt er auch <strong>für</strong> nicht tarifgebundene<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer.<br />
Die Allgemeinverbindlicherklärung<br />
erfolgt durch das Bundesministerium <strong>für</strong><br />
Arbeit und Soziales und geschieht aus öffentlichem<br />
Interesse, um etwa tarifgebundene<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
vor Lohndumping tarifungebundener Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer zu schützen.<br />
Für den Bereich der ambulanten Versorgung<br />
ist derzeit nicht erkennbar, dass Tarifverträge<br />
<strong>für</strong> allgemeinverbindlich erklärt<br />
werden.<br />
Formulierungen im Arbeitsvertrag können<br />
Tarifbindung festlegen<br />
Wird in einem Arbeitsvertrag konkret auf<br />
einen Tarifvertrag Bezug genommen,<br />
Praxisarbeit ist Teamarbeit. Ob Arzt oder Arzthelferin: Die Bezahlung sollte stimmen.<br />
Service<br />
17<br />
werden die Tarifnormen zum Vertragsinhalt<br />
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.<br />
Für den Arbeitnehmer ungünstigere,<br />
weil vom Tarifvertrag abweichende Arbeitsbedingungen,<br />
sind damit unzulässig.<br />
Bisweilen herrscht die Meinung, Arbeitsverträge<br />
unterliegen der Tarifbindung,<br />
wenn sie durch Kammern, Berufsverbände<br />
oder Fachgesellschaften zur Verwendung<br />
herausgeben werden. Dies ist unzutreffend!<br />
Häufig nehmen solche Muster<br />
allerdings Bezug auf einen Tarifvertrag.<br />
Deshalb sollten Arbeitsvertragsmuster<br />
nie ungeprüft übernommen werden.<br />
Fazit<br />
Von einer „freiwilligen“ Tarifbindung ist<br />
dringend abzuraten. Beim Abschluss von<br />
Arbeitsverträgen, insbesondere bei der<br />
Verwendung von Musterverträgen, muss<br />
sorgfältig darauf geachtet werden, dass<br />
Tarifverträge nicht „durch die Hintertür“<br />
Bestandteil von individuellen Arbeitsverträgen<br />
werden.<br />
Autoren:<br />
� Dirk Errestink, Rechtsanwalt,<br />
Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
mbH, Essen<br />
� Rolf Krügermeyer-Kalthoff,<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt<br />
<strong>für</strong> Arbeitsrecht, Eisenbeis<br />
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,<br />
Köln<br />
Die Eisenbeis-Rechtsanwälte sind<br />
Kooperationspartner der ADVISION-<br />
Steuerberater.<br />
www.eisenbeis-rechtsanwaelte.de<br />
www.advision.de
Service<br />
18<br />
FIBU-doc mit neuem Finance-QM<br />
Finanzstatus selbst erstellen<br />
Die Notwendigkeit, in der Praxis Qualitätsmanagement<br />
(QM) einzuführen,<br />
steht außer Frage. Ganz gleich ob<br />
man es macht, um den gesetzlichen Anforderungen<br />
gerecht zu werden, oder ob<br />
man einfach nur seine Praxisabläufe<br />
verbessern möchte. Die Vorteile einer<br />
klaren Struktur liegen auf der Hand. Interessant<br />
ist dabei nur, dass die eingeführten<br />
QM-Systeme meist den Finanzbereich<br />
gänzlich außen vor lassen.<br />
Deshalb hat FIBU-light ein Finance-QM-<br />
System entwickelt, das Klarheit und Ordnung<br />
bei den Finanzen schafft, Ihnen<br />
Sicherheit im Umgang mit den Zahlen<br />
vermittelt und zu Arbeitseinsparungen<br />
führt. Es beinhaltet Checklisten und nützliche<br />
Hilfestellungen in den Bereichen<br />
Praxiskasse, Bankkonten, Darlehen, Versicherungen,<br />
Reisekosten, Buchhaltung,<br />
Steuern, Betriebswirtschaftliche Auswertung<br />
(BWA) und Controlling. So kann<br />
jederzeit schnell überprüft werden, wie<br />
lange zum Beispiel die Praxisdarlehen<br />
noch laufen, wann die Zinsbindung endet<br />
oder welche Versicherungskosten <strong>für</strong> den<br />
privaten Bereich und welche <strong>für</strong> die Praxis<br />
anfallen. Ein solcher Finanzstatus ist<br />
nicht nur <strong>für</strong> eingeführte Praxen hilfreich,<br />
sondern ist <strong>für</strong> Existenzgründer eine<br />
wesentliche Voraussetzung <strong>für</strong> eine<br />
sichere Finanzplanung.<br />
Um die Praxis immer auf Erfolgskurs<br />
steuern zu können, ist es aber auch<br />
wichtig, die Praxiszahlen sehr genau zu<br />
kennen. Die betriebswirtschaftlichen<br />
Auswertungen müssen klar verständlich<br />
und zeitnah vorliegen. Um dies zu erreichen,<br />
ist es hilfreich, die Praxisbuchhaltung<br />
mit FIBU-doc zu erstellen. Man kann<br />
FIBU-doc <strong>für</strong> das Buchen der Barzahlungen<br />
in der Praxis verwenden und die<br />
Bankzahlungen können aus dem Onlinebanking<br />
übernommen werden, so<br />
dass alle Zahlungsvorgänge ohne zusätzlichen<br />
Arbeitsaufwand in der Buchhaltung<br />
erfasst sind. Benutzerfreundliche<br />
Funktionen ermöglichen eine fast vollautomatische<br />
Kontierung, das heißt<br />
eine Zuordnung der Zahlungen zu den<br />
entsprechenden Erlös- beziehungsweise<br />
Kostenkonten. Die so mühelos erstellte<br />
Buchhaltung kann dann als Datei im<br />
Datev-Format an das Steuerbüro <strong>für</strong><br />
die steuerliche Beratung beziehungsweise<br />
zur Erstellung des Jahresabschlusses<br />
übergeben werden.<br />
Neu ist die Möglichkeit, die Patientenzahlungen<br />
als Datei aus der selbst erstellten<br />
Buchhaltung mit FIBU-doc an<br />
die Arztsoftware zu übermitteln, damit<br />
diese dort automatisch als bezahlt<br />
gebucht werden können.<br />
Damit Sie Ihre Praxis zielgerichtet<br />
steuern können, stellt FIBU-doc folgende<br />
Auswertungen per Knopfdruck zur<br />
Verfügung:<br />
Praxisergebnis (41,55 %)<br />
Abschreibungen/Gerätemiete (11,89 %)<br />
� Praxisspezifische BWA mit frei<br />
wählbarem Periodenvergleich<br />
� Monats-, Quartals- und Jahreswerte<br />
einzelner Kostenarten (zum Beispiel<br />
Personalkosten)<br />
� Graphische Darstellung aller Kontenentwicklungen<br />
� Tortendiagramm (Einnahmenaufteilung,<br />
Kostenverteilung, Praxisergebnis)<br />
� Unterjährige Hochrechnung der Praxiszahlen<br />
auf das ganze Jahr<br />
� Liquiditätsrechnung<br />
� Controllingdaten (Einnahmen, Ausgaben<br />
und Überschuss pro Praxisbereich und<br />
Stunde)<br />
� Planrechnung<br />
� Differenziertes Gewinnverteilungsschema<br />
<strong>für</strong> Praxiskooperationen<br />
Nutzen Sie die Gelegenheit und fordern Sie<br />
die <strong>für</strong> <strong>Hartmannbund</strong>-Mitglieder kostenlose<br />
Demoversion an oder lassen Sie sich<br />
kostenlos telefonisch von uns beraten. Infos<br />
unter: www.fibu-doc.de<br />
Praxisbedarf (14,49 %)<br />
Personalkosten (14,44 %)<br />
Personal aktive Behandlung<br />
Raumkosten (4,43 %)<br />
Sonstige Kosten (4,74 %)<br />
Zinsaufwand (5,08 %)
KLEINANZEIGEN –<br />
<strong>für</strong> Mitglieder kostenlos*<br />
Sie möchten auf eine Chiffreanzeige<br />
antworten? Dann wenden Sie sich<br />
bitte an: <strong>Hartmannbund</strong>, Frau Schröter,<br />
Schützenstraße 6a, 10117 Berlin,<br />
Tel.: 030/206 208-11, Fax: 030/206<br />
208-14, E-Mail: ps@hartmannbund.de.<br />
*Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist die Schaltung von<br />
zwei Anzeigen im Jahr. Rein gewerbliche Anzeigen sind<br />
von diesem Service ausgeschlossen.<br />
Gesucht: Arzt/Assistenzarzt<br />
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die Mitarbeit auf einer internistischen<br />
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sucht zum nächstmöglichen Zeit-<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Hartmannbund</strong> –<br />
Verband der Ärzte Deutschlands e.V.<br />
Schützenstraße 6a · 10117 Berlin<br />
Tel. (0 30) 20 62 08-0<br />
Fax (0 30) 20 62 08-29<br />
Internet: http://www.hartmannbund.de<br />
E-Mail: HB-INFO@hartmannbund.de<br />
Redaktion:<br />
Katja Krahmer (v.i.S.d.P.)<br />
Michael Rauscher<br />
Redaktionsausschuss:<br />
Dr. Roland Quast, Michael Rauscher,<br />
Bernd Thomas, Dr. Michael Vogt<br />
punkt Facharzt/-ärztin zwecks Praxiseinstieg<br />
ohne finanzielles Engagement. Flexible<br />
Arbeitszeitgestaltung möglich. Kontakt<br />
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0177/2248115, E-Mail: u.lahne@online.de<br />
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Fax (0 30) 20 62 08-14<br />
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53117 Bonn<br />
Druck und Vertrieb:<br />
Köllen Druck+Verlag GmbH<br />
Ernst-Robert-Curtius-Straße 14<br />
53117 Bonn<br />
Mitteilungsblatt des <strong>Hartmannbund</strong>es<br />
– Verband der Ärzte Deutschlands e.V.<br />
Erscheinungsort:<br />
Bonn – 8 Ausgaben jährlich.<br />
Einzelheft 1,50 Euro<br />
Jahresabonnement 12 Euro, incl. 7 %<br />
MwSt., zzgl. Versandkosten.<br />
Service<br />
19<br />
und interventionelle Kenntnisse wünschenswert,<br />
jedoch keine Voraussetzung.<br />
Interessante Perspektiven.<br />
HNO-Arzt in Nordbaden gesucht<br />
HNO-Arzt, operativ erfahren und kooperativ<br />
<strong>für</strong> Gem.-Praxis mit Belegabteilung<br />
in Nordbaden (gute Infrastruktur, ehemalige<br />
Kreisstadt) ab sofort gesucht. E- Mail:<br />
kontakt@hnopraxis-buchen.de, Tel.:<br />
06281-3711 (Praxis) oder 4170 (Privat)<br />
Info: www.hnopraxis-buchen.de<br />
www.neckar-odenwald-kliniken.de<br />
www.stadt-buchen.de<br />
Wohnung (Mainz) zu verkaufen<br />
Hochwertige Maisonette-Wohnung in<br />
Uni-Nähe, Südwestlage, ca. 70 qm, 3 Zimmer,<br />
2 Bäder, Loggia, Diele, Einbauküche,<br />
Kammer, Garage, Stellplatz. Dachbodenausbau<br />
21 qm. Wohnung trennbar (Studenten).<br />
Keine Makler. 184.000 Euro.<br />
Telefon: 0162-299-8539.<br />
Lernbeistand gesucht<br />
Junge Ärztin (Doctor of Medicine) sucht<br />
Lernbeistand durch einen Arzt/eine<br />
Ärztin im Ruhestand im Raum Bonn<br />
<strong>für</strong> die Vorbereitung auf die „Gleichwertigkeitsprüfung<br />
<strong>für</strong> zugewanderte Mediziner“.<br />
Bei Interesse bitte melden bei<br />
Frau Sanawbar Nawabi,<br />
Telefon 0228/42 27 787.<br />
Für Mit glieder des <strong>Hartmannbund</strong>es ist<br />
der Bezugspreis durch die Mitgliedschaft<br />
abgegolten. Nachdruck, Kopien,<br />
Aufnahme in elektron. Medien (auch<br />
auszugs weise) nur mit schriftl. Genehmigung<br />
der Redaktion. Für unverlangt<br />
eingesandte Manuskripte, Fotos etc.<br />
keine Gewähr.<br />
Namentlich gekennzeichnete Beiträge<br />
geben nicht unbedingt die Meinung der<br />
Redaktion wieder.
per Fax an: 030/206 208-14<br />
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passenden Immobilie?<br />
Möchten Sie Fachliteratur, medizinische Geräte, Praxismobiliar etc. an<br />
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Dann nutzen Sie Ihren Vorteil als <strong>Hartmannbund</strong>-Mitglied und geben eine kostenlose*<br />
Kleinanzeige<br />
auf!<br />
Rubrik<br />
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� Medizinische Geräte/Einrichtungen/Fachliteratur etc.<br />
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