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Ein Leitfaden für Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen

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Abrechnung<br />

Viele <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mietwagen</strong>unternehmen haben Verträge <strong>mit</strong> den Allgemeinen Ortskrankenkassen<br />

<strong>und</strong> den Ersatzkassen <strong>und</strong> können <strong>mit</strong> diesen direkt abrechnen. Aber<br />

auch <strong>mit</strong> allen anderen Trägern der > gesetzlichen Krankenversicherung kann zu<br />

diesen Bedingungen meist direkt abgerechnet werden. Direkt abrechnen kann der<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer auch <strong>mit</strong> den Trägern der > gesetzlichen Rentenversicherung<br />

<strong>und</strong> den Trägern der > gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Mit privaten Krankenversicherungen ist eine direkte Abrechnung nicht möglich.<br />

Der Versicherte muss hier in Vorleistung treten.<br />

AEV<br />

> VdAK/AEV<br />

Dachverband von drei Arbeiter-Ersatzkassen (ca. 1,5 Mio. Mitglieder). Die Name<br />

der Kassen finden Sie unter > Ersatzkassen<br />

AHB > Anschlussheilbehandlung<br />

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)<br />

Träger der > Gesetzlichen Krankenversicherung;<br />

die Allgemeinen Ortskrankenkassen sind jeweils <strong>für</strong> eine bestimmte Region<br />

zuständig. Seit 1993 haben sich die bisher auf Städte <strong>und</strong> Kreise bezogenen<br />

Allgemeinen Ortskrankenkassen zu größeren <strong>Ein</strong>heiten auf Länderebene<br />

zusammengeschlossen.<br />

AOK Bayern<br />

Direktion Bayreuth-Kulmbach<br />

Friedrich-Puchta-Straße 27<br />

95444 Bayreuth<br />

(0921) 288-0 Fax (0921) 288-211<br />

AOK-B<strong>und</strong>esverband www.aok.de/<br />

B<strong>und</strong>esverband der Ortskrankenkassen<br />

Kortrijker Str.1<br />

53127 Bonn<br />

(0228) 843-0<br />

Ambulante Behandlungen<br />

Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen nur<br />

bei Tumorpatienten, wenn durch eine Chemo- oder Strahlentherapie ein stationärer<br />

Klinikaufenthalt vermieden werden kann. Dies gilt auch <strong>für</strong> ambulante<br />

Dialysebehandlungen. Die Fahrten müssen vorher genehmigt werden. Der ><br />

Eigenanteil der Patienten beträgt in diesen Fällen 5-10 € je Fahrt.

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