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Ein Leitfaden für Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen

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Frankfurter Straße 84<br />

53721 Siegburg<br />

(02241) 108-0<br />

Verlegungsfahrt<br />

Wird ein Patient von einer Klinik in eine andere Klinik verlegt, werden die<br />

Fahrtkosten ohne > Eigenanteil vom zuständigen Kostenträger (Krankenkasse)<br />

übernommen (Ausnahme PBeamtKK TypA - Zuzahlung 5-10 €). Der Eigenanteil<br />

in Höhe von derzeit 5-10 € ist nur bei der <strong>Ein</strong>weisung in die Primärklinik <strong>und</strong> bei<br />

der Schlussentlassung zu bezahlen.<br />

Verordnung einer Krankenbeförderung<br />

Formular, welches nur von Ärzten unterschrieben, <strong>für</strong> den<br />

Beförderungsunternehmer Gültigkeit besitzt.<br />

Derzeit Muster 4 (Juli 2004)<br />

Für die Verordnung eines Rollstuhltaxis ist bei 2.Beförderungs<strong>mit</strong>tel das Feld andere<br />

anzukreuzen <strong>mit</strong> dem Zusatz BFD od. Rollstuhltaxi. Zusätzlich noch der Vermerk nicht<br />

umsetzbar aus Rollstuhl

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