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Ein Leitfaden für Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen

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<strong>Ein</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Krankenfahrten</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>Taxi</strong> <strong>und</strong> <strong>Mietwagen</strong><br />

Stand: 21.November 2004<br />

Alle Mitarbeiter von Arztpraxen, Krankenhausstationen, Alten- <strong>und</strong><br />

Pflegeheimen, sowie interessierte Patienten können durch Ihre gezielten<br />

Fragen dazu beitragen, den Inhalt zu erweitern <strong>und</strong> zu verbessern.<br />

Senden Sie Ihre Fragen an bayreuth@t-online.de oder rufen Sie mich an<br />

unter Telefon (0921) 66566.<br />

Vielen Dank!<br />

Ihr Rudolf Schröder<br />

Verantwortlich: Rudolf Schröder Fahrdienste <strong>mit</strong> <strong>Taxi</strong> <strong>und</strong> <strong>Mietwagen</strong> in Bayreuth<br />

Hegelstrasse 5, 95447 Bayreuth, Telefon (0921) 66566


Abrechnung<br />

Viele <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mietwagen</strong>unternehmen haben Verträge <strong>mit</strong> den Allgemeinen Ortskrankenkassen<br />

<strong>und</strong> den Ersatzkassen <strong>und</strong> können <strong>mit</strong> diesen direkt abrechnen. Aber<br />

auch <strong>mit</strong> allen anderen Trägern der > gesetzlichen Krankenversicherung kann zu<br />

diesen Bedingungen meist direkt abgerechnet werden. Direkt abrechnen kann der<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer auch <strong>mit</strong> den Trägern der > gesetzlichen Rentenversicherung<br />

<strong>und</strong> den Trägern der > gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Mit privaten Krankenversicherungen ist eine direkte Abrechnung nicht möglich.<br />

Der Versicherte muss hier in Vorleistung treten.<br />

AEV<br />

> VdAK/AEV<br />

Dachverband von drei Arbeiter-Ersatzkassen (ca. 1,5 Mio. Mitglieder). Die Name<br />

der Kassen finden Sie unter > Ersatzkassen<br />

AHB > Anschlussheilbehandlung<br />

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)<br />

Träger der > Gesetzlichen Krankenversicherung;<br />

die Allgemeinen Ortskrankenkassen sind jeweils <strong>für</strong> eine bestimmte Region<br />

zuständig. Seit 1993 haben sich die bisher auf Städte <strong>und</strong> Kreise bezogenen<br />

Allgemeinen Ortskrankenkassen zu größeren <strong>Ein</strong>heiten auf Länderebene<br />

zusammengeschlossen.<br />

AOK Bayern<br />

Direktion Bayreuth-Kulmbach<br />

Friedrich-Puchta-Straße 27<br />

95444 Bayreuth<br />

(0921) 288-0 Fax (0921) 288-211<br />

AOK-B<strong>und</strong>esverband www.aok.de/<br />

B<strong>und</strong>esverband der Ortskrankenkassen<br />

Kortrijker Str.1<br />

53127 Bonn<br />

(0228) 843-0<br />

Ambulante Behandlungen<br />

Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen nur<br />

bei Tumorpatienten, wenn durch eine Chemo- oder Strahlentherapie ein stationärer<br />

Klinikaufenthalt vermieden werden kann. Dies gilt auch <strong>für</strong> ambulante<br />

Dialysebehandlungen. Die Fahrten müssen vorher genehmigt werden. Der ><br />

Eigenanteil der Patienten beträgt in diesen Fällen 5-10 € je Fahrt.


Ambulante Operationen<br />

Kann durch eine ambulante Operation in einer Arztpraxis oder in einem<br />

Krankenhaus ein ansonsten notwendiger stationärer Klinikaufenthalt vermieden<br />

oder verkürzt werden, übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten. Bei<br />

ambulanten Operationen werden auch die Fahrten zur Operationsvorbereitung<br />

(max. eine Woche vorher) <strong>und</strong> zur Nachsorge (max. zwei Wochen danach) bezahlt.<br />

Der > Eigenanteil des Patienten beträgt in diesen Fällen jeweils 5-10 € bei der<br />

ersten <strong>und</strong> bei der letzten Fahrt.<br />

Ambulante Untersuchungen<br />

Fahrten zu Arztpraxen <strong>und</strong> ambulanten Untersuchungen in Kliniken werden nur<br />

nach Genehmigung übernommen.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> eine Genehmigung der Kasse ist in der Regel die <strong>Ein</strong>stufung in<br />

der Pflegeversicherung <strong>mit</strong> Pflegestufe 2/3 oder ein Schwerbehindertenausweis <strong>mit</strong><br />

den Vermerken aG, H oder Bl.<br />

Der > Eigenanteil des Patienten beträgt 5-10 € je Fahrt.<br />

Ist eine > Berufsgenossenschaft Kostenträger, werden <strong>mit</strong> ärztlicher Verordnung<br />

auch Fahrtkosten zu ambulanten Untersuchungen <strong>und</strong> Behandlungen ohne<br />

Genehmigung <strong>und</strong> Eigenanteil übernommen. > Wartezeit<br />

Anschlussheilbehandlung (AHB)<br />

Wird der Patient im Anschluss an einen Klinikaufenthalt durch einen Klinikarzt zu<br />

einer Anschlussheilbehandlung geschickt <strong>und</strong> eine Krankenfahrt verordnet,<br />

übernimmt bei Berufstätigen in der Regel der > Rentenversicherungsträger<br />

die Fahrtkosten (BfA oder LVA). Nur bei Rentnern ist die jeweilige Krankenkasse<br />

der Kostenträger.<br />

Bei Tumorpatienten (auch Rentnern) tritt bei AHB im Zusammenhang <strong>mit</strong> der<br />

Tumorerkrankung gr<strong>und</strong>sätzlich der Rentenversicherungsträger als Kostenträger<br />

ein.<br />

Immer häufiger schließen REHA-Kliniken Verträge <strong>mit</strong> Krankenkassen <strong>und</strong><br />

Rentenversicherungsträgern ab <strong>und</strong> treten dann selbst als Kostenträger <strong>für</strong> die<br />

Fahrkosten auf.<br />

AOK: Bei der Hinfahrt zur AHB ist kein Eigenanteil zu kassieren, auch wenn der<br />

Patient nach der Krankenhausentlassung bis zu sieben Tage zu Hause verbringt !<br />

Ansteckende Krankheiten<br />

Personen, die an einer ansteckenden Krankheit erkrankt oder derer verdächtig sind,<br />

müssen <strong>mit</strong> einem Krankentransportwagen befördert werden.<br />

Arbeitsunfall<br />

Nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin übernimmt die<br />

zuständige > Berufsgenossenschaft nicht nur die Behandlungskosten, sondern<br />

auch die Kosten <strong>für</strong> die Krankenbeförderung. Gr<strong>und</strong>sätzlich müssen in diesen<br />

Fällen keine > Eigenanteile bezahlt werden. Bezahlt werden auch Fahrten zu


Folgebehandlungen wie Krankengymnastik oder Bewegungstherapie. <strong>Ein</strong>e<br />

> Verordnung zur Krankenbeförderung muss von einem Arzt ausgestellt <strong>und</strong><br />

unterschrieben sein.<br />

Arztbesuche<br />

siehe > ambulante Untersuchungen<br />

Arztwahl<br />

Ambulante Fahrtkosten werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, nur im<br />

Nahbereich übernommen, da von einer sichergestellten medizinischen Versorgung<br />

vor Ort ausgegangen wird. Fahrten zu stationären Aufenthalten werden nur in die<br />

nächstmögliche medizinisch notwendige Klinik übernommen.<br />

„Unsere Sozialversicherung sichert den Patienten die freie Arztwahl zu, die dabei anfallenden<br />

Mehrkosten, z.B. Transportkosten, müssen die Patienten als Versicherte in der Regel jedoch<br />

selbst tragen.“<br />

Asylbewerber<br />

Als Kostenträger treten ab 01.01.2004 auch hier die Krankenkassen ein. Der<br />

Patient muß wie alle anderen Versicherten auch Zuzahlungen leisten!<br />

Bahn-BKK<br />

> Krankenkasse (gesetzliche) <strong>für</strong> Arbeiter <strong>und</strong> Angestellte der Deutschen Bahn<br />

AG <strong>und</strong> betriebliche Krankenkasse <strong>für</strong> Unternehmen des Verkehrsmarktes <strong>mit</strong> r<strong>und</strong><br />

700.000 K<strong>und</strong>en.<br />

Direkte Abrechnung zu den Bedingungen der Ortskrankenkasse.<br />

Bahn-BKK<br />

Regionalgeschäftsstelle Süd<br />

Tegernseestraße 16<br />

83022 Rosenheim www.bahn-bkk.de<br />

Telefon-Hotline der Bahn-BKK zum Nulltarif: 0800 224 6255<br />

Befreiungsausweis der Krankenkasse<br />

Berechtigt das Krankenkassen<strong>mit</strong>glied <strong>mit</strong> einer entsprechenden > Verordnung<br />

einer Krankenbeförderung <strong>und</strong> Genehmigung der Krankenkasse (bei ambulanten<br />

Fahrten) ohne Zuzahlungen ein <strong>Taxi</strong> zu benutzen. Der Befreiungsausweis wird<br />

befristet bis Jahresende ausgestellt, wenn der Patient seine Zuzahlungsgrenze (1%<br />

bzw. 2% des Jahreseinkommens) erreicht hat.<br />

Die Kostenbefreiung gilt auch <strong>für</strong> die > <strong>mit</strong>versicherten Familienangehörigen,<br />

welche in der Regel dann einen eigenen Befreiungsausweis erhalten.


Behinderten-/Rollstuhlfahrdienste<br />

Von den Hilfsorganisationen (BRK, Malteser, ASB, Johanniter) oder auch privat<br />

betriebene Fahrdienste, bei denen Fahrzeuge zum <strong>Ein</strong>satz kommen, die durch ihre<br />

Bauart in der Lage, behinderte Patienten z.B. in ihrem Rollstuhl sitzend zu<br />

befördern.<br />

Viele Kommunen <strong>und</strong> Landkreise bieten zur Steigerung der Mobilität im privaten<br />

Bereich ihren behinderten Bürgern quartalsweise budgetierte Gutscheine zur<br />

Bezahlung dieser Dienste an. Fahrten zur Arbeit oder zu Arztbesuchen dürfen<br />

da<strong>mit</strong> nicht bezahlt werden.<br />

Stadt Bayreuth (max. 215,00 € / geistig Behinderte<br />

- Sozial- <strong>und</strong> Versicherungsamt - <strong>und</strong> 427,50 € / aG-Vermerk je Quartal<br />

Herr Matzner abhängig vom Grad der Behinderung,<br />

Dr.Franz-Strasse 6 dem <strong>Ein</strong>kommen <strong>und</strong> der Verfügbarkeit<br />

95444 Bayreuth eines eigenen PKW; Stand: 2004)<br />

Telefon (0921) 25-1342<br />

e-mail: guenter.matzner@stadt.bayreuth.de<br />

Landratsamt Bayreuth (zwischen max.165,00 € / geistig Behinderte<br />

- Sozialhilfeverwaltung - <strong>und</strong> 330,00 € / aG-Vermerk je Quartal<br />

Frau Lottes abhängig vom Grad der Behinderung,<br />

Markgrafenallee 5 dem <strong>Ein</strong>kommen <strong>und</strong> der Verfügbarkeit<br />

95448 Bayreuth eines eigenen PKW; Stand: 01.04.2004)<br />

Telefon (0921) 728-257<br />

e-mail: sabine.lottes@lra-bt.bayern.de<br />

Fahrdienste Schröder<br />

„Das Bayreuther Rollstuhltaxi“<br />

Telefon (0921) 66566 bayreuth@t-online.de<br />

Behindertenfahrdienst des BRK<br />

Telefon (0921) 403-40<br />

<strong>Taxi</strong>-Busch in Speichersdorf Telefon (09275) 1656<br />

„Ihr Chauffeur“ in Bindlach, Inh. Dieter Besold Telefon (09208) 588478<br />

Berufsgenossenschaften<br />

Träger der > gesetzlichen Unfallversicherung, die die Aufgabe haben,<br />

Arbeitsunfälle zu verhüten bzw. nach <strong>Ein</strong>tritt eines Arbeitsunfalls den Verletzten ,<br />

dessen Angehörige oder Hinterbliebene zu unterstützen durch Wiederherstellung<br />

der Erwerbsfähigkeit (Rehabilitation), durch Arbeits- <strong>und</strong> Berufsförderung <strong>und</strong><br />

durch Erleichterung der Verletzungsfolgen oder durch Rentengewährung.<br />

Kostenträger <strong>für</strong> <strong>Krankenfahrten</strong> <strong>mit</strong> (ärztlicher) > Verordnung nach einem<br />

>Arbeitsunfall.<br />

Ohne Zuzahlungen des Patienten werden auch die Folgefahrten z.B. zu


Krankengymnastik oder Bewegungsbad übernommen.<br />

Es muß aber geklärt sein, daß zweifelsfrei eine BG Kostenträger ist !<br />

Die Berufsgenossenschaften sind auf Gr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Risiken nach<br />

Gewerbezweigen, teilweise auch regional aufgegliedert.<br />

Betriebskrankenkassen (BKK)<br />

<strong>Ein</strong> Träger der > gesetzlichen Krankenversicherung, welcher in erster Linie <strong>für</strong><br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter eines Unternehmens sowie deren<br />

Familienangehörige zugänglich ist. Seit Anfang 1996 können sich die BKK <strong>für</strong><br />

weitere Versicherte öffnen, also auch nicht im Unternehmen beschäftigte Personen<br />

aufnehmen. In Deutschland sind ca. 14 Millionen Personen in r<strong>und</strong> 200<br />

Betriebskrankenkassen versichert.<br />

B<strong>und</strong>esverband der Betriebskrankenkassen www.bkk.de<br />

Kronprinzenstraße 6<br />

45128 Essen<br />

(0201) 17910-0<br />

Beurlaubungsfahrten<br />

Bei Langzeitpatienten werden z.B. zur Unterstützung der Wiedereingliederung in<br />

das häusliche Umfeld oder anderen Gründen sog. Beurlaubungsfahrten oder<br />

Familienheimfahrten zur Wohnung <strong>und</strong> zurück ohne Zuzahlung des Patienten<br />

übernommen. Solche Fahrten sind freiwillige Leistungen unbedingt vorher durch<br />

die Krankenkasse einzeln zu genehmigen!<br />

BfA > Rentenversicherungsträger<br />

BG > Berufsgenossenschaften<br />

Bluttransporte<br />

Der Transport von Blutkonserven <strong>und</strong> medizinischem Untersuchungsmaterial geht<br />

nicht zu Lasten der Krankenkassen. Hier ist der jeweilige Auftraggeber zugleich<br />

Kostenträger (z.B. Blutspendedienst des BRK, Laborgemeinschaften, Zentrallabore<br />

der Krankenhäuser, Intensivstationen der Krankenhäuser)<br />

B<strong>und</strong>esknappschaft<br />

Die B<strong>und</strong>esknappschaft ist einer der Träger der<br />

> gesetzlichen Krankenversicherung <strong>für</strong> im Bergbau beschäftigte Personen <strong>und</strong><br />

ihre Angehörigen. Die B<strong>und</strong>esknappschaft ist auch ein Rentenversicherungsträger.


Regionalgeschäftsstelle <strong>für</strong> Nordbayern:<br />

B<strong>und</strong>esknappschaft www.b<strong>und</strong>esknappschaft.de<br />

Geschäftsstelle Amberg<br />

Herrnstr. 12<br />

92224 Amberg<br />

(09621) 4906-0<br />

B<strong>und</strong>esknappschaft<br />

Pieperstraße 14-28<br />

44798 Bochum<br />

(0234) 304-0 Fax (0234) 304-4530<br />

B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz (BVG)<br />

Kurzbezeichnung <strong>für</strong> das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges.<br />

Früher auch als KOV bezeichnet.<br />

Es müssen zwei Personengruppen unterschieden werden:<br />

1) Kassen<strong>mit</strong>glieder, die kriegsbeschädigt sind <strong>und</strong> die wegen Schädigungsfolgen<br />

nach dem BVG behandelt werden, sind zuzahlungsfrei. Dies gilt aber nur bei<br />

Arztbesuchen, die direkt <strong>mit</strong> der Kriegsverletzung zu tun haben (roter<br />

Behandlungsschein)!<br />

2) Die AOK betreut <strong>für</strong> das Versorgungsamt Anspruchsberechtigte nach dem BVG.<br />

Diese Personen sind nicht Kassen<strong>mit</strong>glied, gr<strong>und</strong>sätzlich zuzahlungsfrei <strong>und</strong> im<br />

Besitz einer entsprechenden Mitgliedskarte (Status 1006).<br />

Ambulante Fahrten <strong>für</strong> diese Patientengruppen müssen noch vorher genehmigt<br />

werden (Stand: 10.10.2004)<br />

Abrechnungen erfolgen über<br />

AOK Bayern – Dienstleistungszentrum BVG<br />

Goldbacher Strasse 57<br />

63741 Aschaffenburg<br />

Tel. 06021/499-544 (Frau Reiter)<br />

BVG > B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz<br />

DDG<br />

Deutsches Dienstleistungszentrum <strong>für</strong> das Ges<strong>und</strong>heitswesen GmbH<br />

Grabenstrasse 100-104<br />

45141 Essen www.ddg-online.de/firma/firma2.htm<br />

Tel. 0201-8998-620<br />

Abrechnungszentrale u.a <strong>für</strong> die BARMER Ersatzkasse, die Deutsche BKK <strong>und</strong><br />

die Techniker Krankenkasse.


Deutsche BKK<br />

Fusionsprodukt der ehemaligen BKK-Die Post, BKK Volkswagen, BKK<br />

Staatsbauverwaltung, BKK Rosenthal <strong>und</strong> weiterer BKKs.<br />

Deutsche BKK www.deutschebkk.de/<br />

Filiale Nürnberg<br />

Bahnhofsplatz 6<br />

90443 Nürnberg<br />

Telefon (0911) 2020-119<br />

Deutsche BKK<br />

Filiale Coburg<br />

Alfred-Sauerteig-Anlage 1<br />

96450 Coburg<br />

Telefon (09561) 4289-25<br />

Servicenummern 0180 2000 472 <strong>und</strong> 0180 2180 865<br />

Fahrtkostenabrechnungen erfolgen ausschließlich über das<br />

> DDG - Deutsches Dienstleistungszentrum <strong>für</strong><br />

das Ges<strong>und</strong>heitswesen GmbH<br />

Grabenstrasse 100-104<br />

45141 Essen<br />

Dialysepatienten<br />

Patienten, die regelmäßig (meist dreimal wöchentlich) auf Gr<strong>und</strong> einer chronischen<br />

oder akuten Nierenerkrankung auf eine künstliche Niere angewiesen sind. Die<br />

Dialysebehandlung gilt als ambulante Behandlung. Fahrten zur Dialyse werden<br />

von den Krankenkassen nach Genehmigung übernommen. Zuzahlungen in Höhe<br />

von 5-10 € pro Fahrt müssen jedoch solange gezahlt werden, bis die Höchstgrenze<br />

der Zuzahlung (in der Regel 1% vom Bruttojahreseinkommen bei chronisch<br />

Erkrankten) erreicht wurde. Danach erhält der Patient auf Antrag einen<br />

>Befreiungsausweis <strong>und</strong> ist <strong>für</strong> den Rest des Kalenderjahres zuzahlungsfrei.<br />

Ekelerregende Krankheiten<br />

Personen, die an einer ekelerregenden Krankheit erkrankt oder derer verdächtig<br />

sind, müssen <strong>mit</strong> einem Krankentransportwagen (KTW) befördert werden.<br />

Eigenanteil des Versicherten<br />

Bei > <strong>Ein</strong>weisungen <strong>und</strong> > Entlassungen im Zusammenhang <strong>mit</strong> einem<br />

Klinikaufenthalt <strong>und</strong> bei genehmigten ambulanten Fahrten muss der Patient einen<br />

Eigenanteil von 10% des Fahrpreises, mindestens jedoch 5 € <strong>und</strong> höchstens 10 € je


Fahrt dem <strong>Taxi</strong>fahrer direkt bezahlen.<br />

Bei Fahrten zu > ambulanten Operationen, durch welche ein stationärer<br />

Aufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann bzw. zu OP-Vorbereitung <strong>und</strong><br />

OP-Nachsorge sind bei der ersten <strong>und</strong> der letzten Fahrt 5-10 € zu bezahlen.<br />

Ähnlich verhält es sich bei > teilstationären Behandlungen.<br />

Bei Fahrten zu > ambulanten Behandlungen (Chemo-, Strahlen- <strong>und</strong><br />

Dialysebehandlungen) nach vorheriger Genehmigung beträgt die Zuzahlung<br />

zwischen 5 € <strong>und</strong> 10 €.<br />

Die Hinfahrt zu einer > AHB nach einem Krankenhausaufenthalt ist z.B.bei der<br />

AOK eigenanteilfrei, nicht aber die Rückfahrt !<br />

Ist eine > Berufsgenossenschaft Kostenträger, wird gr<strong>und</strong>sätzlich kein Eigenanteil<br />

verlangt !<br />

Auch Fahrten zu > konsiliarärztlichen Untersuchungen werden von der Klinik<br />

ohne Eigenanteil übernommen, in welcher der Patient stationär aufgenommen ist.<br />

Ausnahmen kann es hier bei REHA-/bzw. AHB-Aufenthalten geben !<br />

<strong>Ein</strong>weisungsfahrt<br />

Bei der <strong>Ein</strong>weisung in eine Klinik zum stationärem Aufenthalt werden von der<br />

zuständigen Krankenkasse die Fahrtkosten übernommen, wenn eine, vom einem<br />

Arzt ausgestellte <strong>und</strong> unterschriebene > Verordnung vorliegt. Der Patient bezahlt<br />

dem <strong>Taxi</strong>fahrer einen > Eigenanteil in Höhe von 10% des Fahrpreises, mind.<br />

jedoch 5 € <strong>und</strong> max. 10 €.<br />

Fahrten zu stationären Aufenthalten werden nur in die nächstmögliche medizinisch<br />

notwendige Klinik übernommen.<br />

Entlassungsfahrt<br />

Bei der Entlassung aus einer Klinik nach stationärem Aufenthalt werden von der<br />

zuständigen Krankenkasse die Fahrtkosten übernommen, wenn eine, vom einem<br />

Arzt ausgestellte <strong>und</strong> unterschriebene > Verordnung vorliegt.<br />

Der Patient bezahlt dem <strong>Taxi</strong>fahrer einen > Eigenanteil in Höhe von 10% des<br />

Fahrpreises, mind. jedoch 5 € <strong>und</strong> max. 10 €.<br />

Ersatzkassen<br />

> Gesetzliche Krankenversicherung www.vdak-aev.de<br />

Es gibt in Deutschland folgende Ersatzkassen:<br />

Dem > VdAK sind angeschlossen:<br />

Barmer Ersatzkasse (BARMER) www.bek.de<br />

Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) www.dak.de<br />

Techniker Krankenkasse (TK) www.tk-online.de<br />

(fusioniert <strong>mit</strong> Gärtner Ersatzkasse ab 01.01.2000)<br />

Kaufmännische Krankenkasse (KKH) www.kkh.de<br />

Hamburg-Münchner Krankenkasse (HMK) www.hmk.de<br />

Hanseatische Krankenkasse (HEK) www.hek.de<br />

Handelskrankenkasse (hkk) www.hkk.de


Dem > AEV sind angeschlossen:<br />

Gmünder ErsatzKasse (GEK) www.gek.de<br />

(fusionierte am 01.01.2004 <strong>mit</strong><br />

Brühler - Die Ersatzkasse <strong>und</strong> der<br />

Buchdrucker-Krankenkasse BK)<br />

HZK - Krankenkasse <strong>für</strong> Bau- <strong>und</strong> Holzberufe (HZK) www.hzk-online.de<br />

KEH Ersatzkasse(KEH) www.krankenkasse-eintracht.de<br />

Fachliche Betreuung<br />

Ist während des Transports eine fachliche Betreuung z.B. durch Rettungssanitäter<br />

oder Ärzte notwendig bzw. ist dies zu erwarten, dann kann keine Krankenfahrt <strong>mit</strong><br />

einem <strong>Taxi</strong> verordnet werden. Zuständig sind dann ausschließlich die<br />

>Hilfsorganisationen (siehe auch > Krankentransport).<br />

Fernfahrten<br />

<strong>Ein</strong>ige Krankenkassen verlangen eine vorherige Genehmigung von Fernfahrten<br />

über eine bestimmte Entfernung (z.B. 300 km)<br />

Gesetzliche Krankenversicherung<br />

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen.<br />

Zweig der Sozialversicherung, der bei Krankheit, Mutterschaft <strong>und</strong> Tod sowie zur<br />

Früherkennung <strong>und</strong> Verhütung von Krankheiten Leistungen erbringt.<br />

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist über viele Jahrzehnte<br />

gewachsen, so daß es heute eine Vielzahl unterschiedlicher Krankenkassen gibt.<br />

Folgende gesetzliche Krankenkassen gibt es heute:<br />

>Allgemeine Ortskrankenkassen<br />

>Innungskrankenkassen<br />

>Betriebskrankenkassen<br />

>Landwirtschaftliche Krankenkassen<br />

>Ersatzkassen<br />

>B<strong>und</strong>esknappschaft<br />

>Seekrankenkasse<br />

Mit gesetzlichen Krankenkassen können die Leistungserbringer (z.B. <strong>Taxi</strong>unternehmer)<br />

direkt ihre Leistungen abrechnen. Die <strong>mit</strong> der AOK vereinbarten<br />

Abrechnungssätze werden auch von den anderen gesetzlichen Krankenkassen<br />

akzeptiert.


Gesetzliche Rentenversicherung<br />

So wie die Krankenversicherung nicht nur im Krankheitsfall Leistungen erbringt,<br />

ist die Rentenversicherung nicht nur <strong>für</strong> die Zahlung der Rente zuständig. Sie<br />

finanziert auch Rehabilitationsleistungen <strong>und</strong> ist zuständig <strong>für</strong> die Aufklärung <strong>und</strong><br />

Beratung von Versicherten <strong>und</strong> Rentnern.<br />

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind entweder in der<br />

B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Angestellte (BfA) oder einer der drei regionalen<br />

Landesversicherungsanstalten <strong>für</strong> Arbeiter (LVA) organisiert. Besondere Träger<br />

gibt es <strong>für</strong> Mitarbeiter <strong>und</strong> Angestellte der Deutschen Bahn AG, Mitarbeiter der<br />

Seeschiffahrt <strong>und</strong> <strong>für</strong> Bergleute.<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Die Unfallversicherung soll da<strong>für</strong> sorgen, daß möglichst wenig Arbeitsunfälle<br />

passieren (Prävention). Sie soll aber auch helfen, wenn ein Unglück geschehen ist.<br />

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a.:<br />

> Berufsgenossenschaften,<br />

> Gemeindeunfallversicherungsverbände/ GUVV.<br />

GUVV/LUK<br />

Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband <strong>und</strong> die Bayerische<br />

Landesunfallkasse sind Träger der > gesetzlichen Unfallversicherung im<br />

kommunalen <strong>und</strong> staatlichen Bereich in Bayern (<strong>mit</strong> Ausnahme der Stadt<br />

München).<br />

Selbstverwaltungskörperschaft der Gemeinden, Gemeindeverbände <strong>und</strong> Städte.<br />

Tritt bei Kindergarten-, Schüler- <strong>und</strong> Studentenunfällen ein <strong>und</strong> leistet bei<br />

Arbeitsunfällen der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Arbeiter <strong>und</strong><br />

Angestellte).<br />

Ferner bei Arbeitsunfällen von Strafgefangenen, Wegeunfälle von Blutspendern<br />

oder Erste-Hilfe-Leistenden. Die Leistungen sind <strong>mit</strong> denen der<br />

Berufsgenossenschaften identisch. So<strong>mit</strong> sind auch keine Eigenbeteiligungen zu<br />

kassieren.<br />

Die Abrechnung erfolgt zentral :<br />

Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV)/<br />

Bayerische Landesunfallkasse (LUK)<br />

Ungererstraße 71<br />

80805 München<br />

Telefon (089) 360 93-0 www.bayerluk.de


Hilfsorganisationen<br />

Hilfsorganisationen sind das Bayerische Rote Kreuz (BRK),<br />

der Malteser Hilfsdienst (MHD), die Johanniter Unfallhilfe (JUH) <strong>und</strong> der<br />

Arbeitersamariterb<strong>und</strong> (ASB). Die Krankentransporteinsätze werden meist über<br />

eine örtliche Rettungsleitstelle koordiniert.<br />

Ik (Institutionskennzeichen)<br />

Die Träger der Sozialversicherung sind bemüht den Zahlungsverkehr im Interesse<br />

der Zahlungsempfänger ohne Verzug abzuwickeln. Deshalb wurde das sogenannte<br />

Institutionskennzeichen (IK) eingeführt. Die Vergabe erfolgt über<br />

Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (IK)<br />

Alte Heerstraße 111<br />

53757 Sankt Augustin<br />

Telefon (02241) 231-01<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen, die über ein IK verfügen, sollte die Nummer auf Rechnungen<br />

deutlich angeben, da die Bearbeitung dadurch beschleunigt wird. Gespeichert<br />

werden der Name, die Anschrift, das Geldinstitut <strong>und</strong> die Kontonummer.<br />

Merkblatt<br />

Innungskrankenkassen (IKK)<br />

> Gesetzliche Krankenversicherung, die aber früher überwiegend nur <strong>für</strong><br />

bestimmte Berufsgruppen (Handwerker) zugänglich war.<br />

Heute r<strong>und</strong> 4,5 Mio Mitglieder <strong>und</strong> Versicherte (Stand 1.August 2003).<br />

Servicetelefon 01802 - 4 55 22 55<br />

IKK Bayern - Service-Punkte:<br />

Amberg 92224 Amberg, Fuggerstr. 18 (0 96 21) 48 85 - 0<br />

Augsburg 86152 Augsburg, Karolinenstr. 28 (08 21) 31 58 - 0<br />

Bamberg 96047 Bamberg, Schillerplatz 4 (09 51) 9 80 16-0<br />

Eichstätt 85072 Eichstätt, Bahnhofplatz 18 (0 84 21) 60 08 - 0<br />

Erlangen 91054 Erlangen, Friedrich-List-Str.1 (09131) 7872-0<br />

FFB 82256 Fürstenfeldbruck, Fürstenfelder Str. 5 (0 81 41) 40 92 - 0<br />

Hof 95030 Hof, Fröbelstraße 5 (09281) 6171-0<br />

Ingolstadt 85049 Ingolstadt, Pfarrgasse 4 (08 41) 9 35 75 - 0<br />

München 81477 München, Meglingerstrasse 7 (089) 748 18-0<br />

Neuburg 86633 Neuburg, Sommerstr. 1 (0 84 31) 61 97 - 0<br />

Neumarkt 92318 Neumarkt, St.-Florian-Str. 1 (0 91 81) 4 03 - 0<br />

Neu-Ulm 89231 Neu-Ulm, Gartenstr. 17 ½ (07 31) 80 19 - 0<br />

Nürnberg 90403 Nürnberg, Inn.Laufer Gasse 24 (0911) 2004-0<br />

Regensburg 93055 Regensburg, Ditthornstr. 4 (09 41) 7 98 88 - 0<br />

Rosenheim 83022 Rosenheim, Prinzregentenstr. 41, (0 80 31) 18 77 - 0<br />

Schwabach 91126 Schwabach,Reichenbacher Str.20 (09122) 1507-0


Schwandorf 92421 Schwandorf, Naabuferstr. 5 (0 94 31) 41 01 - 0<br />

Würzburg 97080 Würzburg, Berliner Platz 11 (0931) 30807-0<br />

IKK Bayern www.ikk.de<br />

Meglingerstrasse 7<br />

81477 München<br />

Telefon (089) 7 48 18 - 0<br />

Kinder<br />

Mitversicherte Kinder haben stets den gleichen Status wie der erziehungsberechtigte<br />

Versicherte. Ist der Versicherte zuzahlungsfrei, gilt dies ebenso <strong>für</strong> die<br />

Kinder. Sie sind zwar bei Medikamenten gr<strong>und</strong>sätzlich zuzahlungsfrei, nicht<br />

jedoch bei Fahrtkosten.<br />

Konsiliarärztliche Untersuchung<br />

Wird ein Patient während eines stationären Klinikaufenthaltes durch einen<br />

niedergelassenen Facharzt oder einen Arzt eines anderen Krankenhauses<br />

<strong>mit</strong>behandelt, spricht man von einer konsiliarärztlichen Untersuchung bzw.<br />

Behandlung. Die Fahrtkosten zum Konsiliararzt trägt die Klinik, in welcher der<br />

Patient stationär aufgenommen ist.<br />

Zuzahlungen durch den Patienten sind nicht zu leisten.<br />

Patienten einer Kur- oder Reha-Klinik (auch AHB-Patienten) fallen nicht<br />

automatisch unter diese Regelung.<br />

Im <strong>Ein</strong>zelfall kann die Reha-Klinik die Kosten zwar übernehmen. Als Kostenträger<br />

kommen aber ebenso der Rentenversicherungsträger (BfA/LVA) wie auch die<br />

Krankenkasse oder der Patient selber in Frage.<br />

Wird der Patient nicht wegen der den Krankenhausaufenthalt verursachenden,<br />

sondern wegen einer anderen Erkrankung weiterbehandelt, spricht man von einer<br />

interkurrenten Behandlung.<br />

Für die Fahrtkosten kommt die Klinik dann nur in Ausnahmefällen auf.<br />

Interkurrent: zwischenzeitlich hinzukommende Erkrankung, die <strong>mit</strong> der Gr<strong>und</strong>krankheit nichts<br />

zu tun hat<br />

Kosten<br />

Das <strong>Taxi</strong> ist dem Krankentransportwagen bei <strong>Krankenfahrten</strong> <strong>mit</strong> Sitzenden ohne<br />

fachliche Betreuung aus wirtschaftlichen Gründen stets vorzuziehen.<br />

So kostet derzeit bayernweit der gefahrene Kilometer bei Fahrten außerhalb des<br />

Pflichtfahrgebietes im <strong>Taxi</strong> zwischen 0,60 € <strong>und</strong> 0,75 € (Bayreuth 0,625 €).<br />

Es werden die gesamten Kilometer vom Stadt-Zentrum zum Aufnehmen des<br />

Fahrgastes bis zum Zielort <strong>und</strong> wieder zurück ins Stadtgebiet berechnet.<br />

Pro Fahrt wird eine Gr<strong>und</strong>gebühr zwischen 2,20 € <strong>und</strong> 3,00 € berechnet.<br />

Das BRK berechnet <strong>für</strong> einen einfachen Krankentransport in Bayern 1,62 € pro


gefahrenem Kilometer <strong>und</strong> eine Gr<strong>und</strong>gebühr von 33,40 € (bis 31.12.2003). Dabei<br />

wird die gesamte Fahrstrecke vom Ausrückort (Rettungswache) zur <strong>Ein</strong>satzstelle,<br />

über das Fahrziel zurück zur Wache berechnet. Nicht berücksichtigt sind hierbei<br />

Minderkilometer, welche durch Ver<strong>mit</strong>tlung der Rettungsleitstelle bei<br />

Sammeltransporten oder Rücktransporten erzielt werden.<br />

<strong>Taxi</strong> allgemein Schröder Rollstuhltaxi BRK Krankentransport<br />

Bayernweit Bayreuth Bayernweit<br />

Gefahrener km 0,60 € - 0,75 € 0,60 € / 0,625 € 1,62 €<br />

Gr<strong>und</strong>preis 2,20 € - 3,00 € 5 € - 8 € 33,40 €<br />

Bayreuth innerstädtisch 9 € / 12 € 14 € / 17 € 33,40 € zzgl. km<br />

Bayreuth-Nürnberg 115 € 123 € 325 €<br />

Bayreuth-Kulmbach 39 € 45 € 130,60 €<br />

Bayreuth-Würzburg 192 € 200 € 551,80 €<br />

Bayreuth-München 288 € 296 € 881 €<br />

Auch im günstigsten Fall eines Rücktransports ver<strong>mit</strong>telt über die<br />

Zielrettungsleitstelle wäre das <strong>Taxi</strong> immer noch deutlich billiger.<br />

Kostenträger<br />

Als Kostenträger bei <strong>Krankenfahrten</strong> kommen die Träger der > gesetzlichen<br />

Krankenkassen, der > gesetzlichen Unfallversicherung <strong>und</strong> der > gesetzlichen<br />

Rentenversicherung in Frage.<br />

KOV > B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz<br />

<strong>Krankenfahrten</strong> (Definition)<br />

Unter <strong>Krankenfahrten</strong> versteht man die sitzende Beförderung von Patienten <strong>mit</strong><br />

einem PKW (<strong>Taxi</strong> oder <strong>Mietwagen</strong>). Die Beförderung <strong>mit</strong> einem<br />

> Krankentransportwagen (KTW) oder <strong>mit</strong> einem > Rettungstransportwagen<br />

(RTW) wird dagegen als > Krankentransport bezeichnet.<br />

Krankenhausaufenthalt<br />

> <strong>Ein</strong>weisungsfahrt<br />

> Entlassungsfahrt<br />

> Verlegungsfahrt<br />

Krankenkassen (gesetzliche)<br />

> Gesetzliche Krankenversicherung


Krankentransport<br />

Patientenfahrten, bei denen eine besondere fachliche Betreuung oder der <strong>Ein</strong>satz<br />

der besonderen <strong>Ein</strong>richtungen eines Krankenkraftwagen notwendig bzw. zu<br />

erwarten sind.<br />

Krankenversicherung (private)<br />

Privater Versicherungszweig, teilweise der Schadenversicherung<br />

(Krankheitskosten), teilweise der Summenversicherung (Krankentagegeld)<br />

zugehörig. Abrechnung von Fahrtkosten nur im <strong>Ein</strong>zelfall durch Abtretung<br />

möglich. In der Regel tritt der Versicherte in Vorleistung.<br />

Krankentransportwagen (KTW)<br />

<strong>Ein</strong> KTW dient zum Transport von Patienten, die keine anderen<br />

Beförderungs<strong>mit</strong>tel (<strong>Taxi</strong>, öffentliche Verkehrs<strong>mit</strong>tel) benutzen können.<br />

KTW sind hinsichtlich ihrer Kabinengröße <strong>und</strong> ihrer medizinischen Ausstattung<br />

"gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>für</strong> den Transport von Nicht-Notfallpatienten bestimmt" (DIN<br />

75080). Sie stellen aber in einem gewissen Umfang bei besonderen Notlagen wie<br />

dem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter eine Fahrzeugreserve dar, die dann<br />

<strong>für</strong> den Transport bereits am Notfallort stabilisierter Patienten genutzt werden<br />

kann.<br />

In der Regel fährt der KTW nicht zu Notfällen. Ausnahmen gibt es, wenn z.B. kein<br />

RTW in der Nähe frei ist. Außerdem kann sich natürlich auch ein gewöhnlicher<br />

Krankentransport zum Notfall entwickeln. Deshalb haben auch Krankenwagen<br />

Blaulicht, Martinshorn <strong>und</strong> eine notfallmedizinische Gr<strong>und</strong>ausstattung.<br />

Kurfahrten<br />

Als Kostenträger kommen neben den >gesetzlichen Krankenkassen auch die<br />

>Rentenversicherungsträger in Frage. (siehe auch >AHB)<br />

Kurzzeitpflege<br />

Fahrtkosten im Zusammenhang <strong>mit</strong> Leistungen der Kurzzeitpflege werden<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen.<br />

KVB<br />

Die Krankenversorgung der B<strong>und</strong>esbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des<br />

öffentlichen Rechts <strong>und</strong> eine betriebliche Sozialeinrichtung des B<strong>und</strong>eseisenbahnvermögens<br />

(BEV). Mit dieser Krankenversicherung können die Leistungserbringer<br />

nicht direkt abrechnen; hier muss der Versicherte, wie bei anderen privaten<br />

Krankenversicherungen, gegen Rechnung oder Quittung in Vorleistung treten.<br />

Bezirksleitung Rosenheim Telefon (08031) 4760-0<br />

www.kvb.b<strong>und</strong>.de


Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)<br />

> Gesetzliche Krankenversicherung, welche Unternehmern,<br />

Familienangehörigen <strong>und</strong> Mitarbeitern landwirtschaftlicher Betriebe geöffnet ist.<br />

Die LKK Franken <strong>und</strong> Oberbayern ist Teil der Land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherungsträger Franken <strong>und</strong> Oberbayern.<br />

Das Verwaltungsgebiet erstreckt sich auf die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- <strong>und</strong><br />

Unterfranken sowie Oberbayern.<br />

Regionaldirektion Bayreuth<br />

Dammwäldchen 4<br />

95444 Bayreuth<br />

Telefon (0921) 603 - 0 www.lsv-fob.de<br />

K<strong>und</strong>enzentren <strong>für</strong> die Regionaldirektion Bayreuth gibt es in<br />

Bamberg, Coburg <strong>und</strong> Münchberg (Ofr.),<br />

Fürth, Feuchtwangen <strong>und</strong> Weißenburg (Mfr.)<br />

Liegendtransporte<br />

Liegendtransporte werden fast ausschließlich von den > Hilfsorganisationen<br />

durchgeführt. Vereinzelt bieten auch private Unternehmen diese Dienstleistung an.<br />

Private Anbieter in Oberfranken sind z.B.<br />

<strong>Taxi</strong>-Busch in Speichersdorf Telefon (09275) 1656 <strong>und</strong><br />

ORMS * Inh. Klaus Spörl in Münchberg Telefon (09251) 1030 www.orms.de<br />

LVA > Rentenversicherungsträger<br />

Mitversicherte Familienangehörige<br />

Ist der Versicherte von Zuzahlungen bei Fahrkosten vollständig oder teilweise<br />

befreit, so gilt dies ebenfalls <strong>für</strong> die bei ihm <strong>mit</strong>versicherten Personen (Ehefrau,<br />

Ehemann, Kinder). Diese benötigen eigene Befreiungsausweise.<br />

Notarztwagen (NAW)<br />

Jeder RTW wird durch Hinzusteigen eines Notarztes zum NAW. Regelmäßig als<br />

NAW eingesetzte Fahrzeuge haben meist eine über die Norm DIN 75080<br />

hinausgehende bessere Ausstattung <strong>und</strong> medikamentöse Bestückung.<br />

Notfallpatienten<br />

Patienten, die eine besondere ärztliche Versorgung benötigen (siehe<br />

>Notarztwagen, >Krankentransportwagen oder >Rettungstransportwagen).


Öffentliche Verkehrs<strong>mit</strong>tel<br />

Busse, Straßenbahnen <strong>und</strong> Eisenbahnen.<br />

Pflegestufe<br />

Wenn die Beförderung aufgr<strong>und</strong> einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität<br />

des Patienten medizinisch zwingend notwendig ist, werden durch die<br />

Krankenkassen verordnete ambulante <strong>Krankenfahrten</strong> genehmigt. Diese<br />

Voraussetzungen erfüllt regelmäßig, wer einen <strong>Ein</strong>stufungsbescheid der<br />

Pflegestufe 2 oder 3 vorweist. Patienten, die keinen entsprechenden Nachweis<br />

besitzen, aber eine vergleichbare Beeinträchtigung der Mobilität ausweisen <strong>und</strong><br />

einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, können<br />

ebenfalls eine Verordnung erhalten <strong>und</strong> genehmigt bekommen.<br />

Post-Beamtenkrankenkasse<br />

Es gibt innerhalb der Post-Beamtenkrankenkasse zwei Versichertengruppen:<br />

A: Abrechnung direkt <strong>mit</strong> dem Leistungserbringer möglich; Bedingungen ähnlich<br />

der gesetzlichen Krankenkasse (Ausnahme: Zuzahlung auch bei<br />

Verlegungsfahrten)<br />

Post-Beamtenkrankenkasse www.pbeakk.de<br />

Bez.Stelle Nürnberg<br />

Willy-Brandt-Platz 16<br />

90402 Nürnberg<br />

Telefon 0180 2723 217<br />

B: Nur gegen Rechnung oder Quittung ! Patient muss in Vorleistung treten.<br />

Post-Betriebskrankenkasse<br />

Ehemalige Betriebskrankenkasse <strong>für</strong> die Arbeiter <strong>und</strong> Angestellten der Deutschen<br />

Post AG, der Deutschen Telekom <strong>und</strong> der Deutschen Postbank.<br />

Seit 01.01.2003 fusioniert <strong>mit</strong> der BKK Volkswagen zur >Deutschen BKK<br />

Rettungsleitstelle<br />

Örtliche oder regionale Funkleitstelle, über die <strong>Ein</strong>sätze von Krankentransportwagen,<br />

Rettungstransportwagen, Notarztwagen <strong>und</strong> Rettungshubschraubern, sowie<br />

die <strong>Ein</strong>sätze des ärztlichen Notdienstes koordiniert werden. In Bayern<br />

flächendeckend ohne örtliche Vorwahl unter 19222 zu erreichen.<br />

Rettungstransportwagen (RTW)<br />

In der Norm DIN 75080 ist der RTW als ein Fahrzeug festgelegt, das von der


Kabinengröße <strong>und</strong> von der medizinisch-apparativen Seite alle Voraussetzungen<br />

bietet, die im präklinischen Bereich anwendbaren Maßnahmen "zum Herstellen<br />

<strong>und</strong> Aufrechterhalten der Transportfähigkeit von Notfallpatienten vor <strong>und</strong> während<br />

des Transports" durchzuführen.<br />

Sammeltransport<br />

Werden in einem Fahrzeug mehrere Patienten gleichzeitig befördert, spricht man<br />

von einem Sammeltransport. Bei <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mietwagen</strong>fahrten kann das<br />

Unternehmen in diesen Fällen vertragsgemäss einen um max. 10% erhöhten Satz<br />

abrechnen. Sind verschiedene Kostenträger betroffen, werden die Gesamtkosten<br />

geteilt.<br />

Schwerbehindertenausweis<br />

Wenn die Beförderung aufgr<strong>und</strong> einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität<br />

des Patienten medizinisch zwingend notwendig ist, werden durch die<br />

Krankenkassen verordnete ambulante <strong>Krankenfahrten</strong> genehmigt. Diese<br />

Voraussetzungen erfüllt regelmäßig, wer einen Schwerbehindertenausweis <strong>mit</strong> den<br />

Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder H<br />

(hilflos/hilfsbedürftig) vorweist.<br />

Patienten, die keinen entsprechenden Nachweis besitzen, aber eine vergleichbare<br />

Beeinträchtigung der Mobilität aufweisen <strong>und</strong> einer ambulanten Behandlung über<br />

einen längeren Zeitraum bedürfen, können ebenfalls eine Verordnung erhalten <strong>und</strong><br />

Fahrten genehmigt bekommen.<br />

Seekrankenkasse<br />

> Gesetzliche Krankenversicherung <strong>für</strong> Seeleute<br />

Serienfahrten<br />

müssen vor Beginn der Fahrten durch die Krankenkassen genehmigt werden.<br />

Serienfahrten sind z.B. Fahrten zur Dialyse, zur Strahlenbehandlung oder einer<br />

teilstationären Behandlung.<br />

Sitzendtransporte<br />

Sitzend zu befördernde Patienten, die während der Fahrt keine fachliche Betreuung<br />

benötigen, sind aus Kostengründen <strong>mit</strong> einem <strong>Taxi</strong> (oder <strong>Mietwagen</strong>) zu befördern.<br />

Auch die Hilfsorganisationen führen Sitzendtransporte durch, wenn z.B. der<br />

Patient nicht ohne fachliche Betreuung bzw. der besonderen <strong>Ein</strong>richtungen eines<br />

Krankenkraftwagens oder von Hilfs<strong>mit</strong>teln (Tragestuhl) zur Behandlung bzw.<br />

wieder in seine Wohnung gebracht werden kann.<br />

Sozialhilfeempfänger<br />

Als Kostenträger treten ab 01.01.2004 auch hier die Krankenkassen ein. Der


<strong>Taxi</strong><br />

Patient muß wie alle anderen Versicherten auch Zuzahlungen leisten! Die<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lage beträgt 2004 <strong>für</strong> Sozialhilfe 3.444 €<br />

Kann ein anderes öffentliches Verkehrs<strong>mit</strong>tel (Bus oder Bahn) aus medizinischen<br />

Gründen nicht benutzt werden, ist die Verordnung einer Fahrt <strong>mit</strong> einem <strong>Taxi</strong> die<br />

wirtschaftlichste.<br />

<strong>Taxi</strong>zentrale<br />

Wird von mehreren <strong>Taxi</strong>unternehmern, die sich zur gemeinsamen Fahrtenver<strong>mit</strong>tlung<br />

zusammengeschlossen haben, betrieben. <strong>Ein</strong>e <strong>Taxi</strong>zentrale unterhält<br />

meistens einen Tag- <strong>und</strong> Nachtbetrieb.<br />

Teilstationäre Behandlungen<br />

Unterziehen sich Patienten einer teilstationären Behandlung, d.h. sie schlafen zu<br />

Hause oder sind nur nachts in der Klinik untergebracht, werden die Fahrtkosten<br />

nach Genehmigung durch den Kostenträger in voller Höhe übernommen. Der<br />

Patient bezahlt jedoch bei der ersten <strong>und</strong> bei der letzten Fahrt jeweils 5-10 €.<br />

Transportschein<br />

Umgangssprachlich <strong>für</strong> > Verordnung einer Krankenbeförderung<br />

Tumorpatienten<br />

Serienfahrten zur Bestrahlung werden von der zuständigen Krankenkasse<br />

übernommen, da durch sie in der Regel ein stationärer Klinikaufenthalt vermieden<br />

wird. Es sind Zuzahlungen in Höhe von 5-10 € je Fahrt zu leisten.<br />

> Kurfahrten <strong>und</strong> Fahrten zur > AHB bei Rentnern werden vom jeweiligen<br />

Rentenversicherungsträger bezahlt. Vermehrt treten durch vertragliche Regelungen<br />

die REHA-Kliniken selbst als Kostenträger auf.<br />

UV<br />

Unfallversicherung, siehe auch >BG <strong>und</strong> > GUVV/LUK<br />

VdAK<br />

Dachverband von sieben Angestellten-Krankenkassen ( derzeit etwa 22 Mio.<br />

Mitglieder) > Ersatzkassen<br />

VdAK/AEV<br />

Dachverbände der > Ersatzkassen.<br />

Die 10 Mitgliedskassen finden Sie unter > Ersatzkassen.<br />

Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. www.vdak-aev.de<br />

Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.


Frankfurter Straße 84<br />

53721 Siegburg<br />

(02241) 108-0<br />

Verlegungsfahrt<br />

Wird ein Patient von einer Klinik in eine andere Klinik verlegt, werden die<br />

Fahrtkosten ohne > Eigenanteil vom zuständigen Kostenträger (Krankenkasse)<br />

übernommen (Ausnahme PBeamtKK TypA - Zuzahlung 5-10 €). Der Eigenanteil<br />

in Höhe von derzeit 5-10 € ist nur bei der <strong>Ein</strong>weisung in die Primärklinik <strong>und</strong> bei<br />

der Schlussentlassung zu bezahlen.<br />

Verordnung einer Krankenbeförderung<br />

Formular, welches nur von Ärzten unterschrieben, <strong>für</strong> den<br />

Beförderungsunternehmer Gültigkeit besitzt.<br />

Derzeit Muster 4 (Juli 2004)<br />

Für die Verordnung eines Rollstuhltaxis ist bei 2.Beförderungs<strong>mit</strong>tel das Feld andere<br />

anzukreuzen <strong>mit</strong> dem Zusatz BFD od. Rollstuhltaxi. Zusätzlich noch der Vermerk nicht<br />

umsetzbar aus Rollstuhl


Versorgungsleiden<br />

> B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz<br />

Wartezeit<br />

Verbleibt der <strong>Taxi</strong>fahrer während der Zeit der Behandlung am Behandlungsort<br />

(Krankenhaus, Arztpraxis), spricht man von Wartezeit. Innerorts werden<br />

Wartezeiten während einer Behandlung normalerweise nicht bezahlt.<br />

Wartezeit wird erst nach 15 Minuten bezahlt.<br />

Wartezeiten sind von der behandelnden Stelle zu bestätigen !<br />

Bei Fahrten in andere Orte wird Wartezeit bis maximal in der Höhe der Kosten<br />

einer zweiten Fahrt (Rückfahrt) bezahlt. Die Rückfahrt erfolgt dann ohne<br />

gesonderte Berechnung.<br />

Derzeit liegt die Wartezeitvergütung in Bayern zwischen 18 € <strong>und</strong> 24 € (Stadt <strong>und</strong><br />

Landkreis Bayreuth 20 € je St<strong>und</strong>e).<br />

Zuzahlungen des Versicherten<br />

Jedem Patienten wird <strong>für</strong> Zuzahlungen jährlich nur ein bestimmter Höchstbetrag<br />

zugemutet. Die Kosten <strong>für</strong> Zuzahlungen zu Arznei-, Verband-, <strong>und</strong> Heil<strong>mit</strong>teln sowie<br />

Fahrtkosten werden zusammengerechnet. Hat der Versicherte 2% des<br />

Bruttoeinkommens zugezahlt, erhält er auf Antrag einen Befreiungsausweis..<br />

Versicherte, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind (chronische<br />

Erkrankungen), können schon nach Zahlung von 1% des Bruttoeinkommens befreit<br />

werden.<br />

Zuzahlungsrechner im Internet bei der IKK (http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/dasbietet-die-ikk/unsere-leistungen/37720,i=l.html)

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