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Dorf- und Backhausfest Vilsingen - Inzigkofen

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Seite 6 Donnerstag, den 9. Juni 2011 <strong>Inzigkofen</strong><br />

beim Vollstreckungsgericht eingesehen werden.<br />

Terminsabsprache wird empfohlen.<br />

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt<br />

sein.<br />

Bei der Abgabe von Geboten sind Ausweispapiere<br />

erforderlich.<br />

Soll für eine in einem Register eingetragene<br />

Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft<br />

geboten werden, ist zum Nachweis<br />

der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe<br />

des Gebots die Vorlage eines amtlichen<br />

aktuellen Ausdrucks neueren Datums<br />

aus dem jeweiligen Register notwendig. Der<br />

Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils<br />

zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht<br />

zu beantragen.<br />

Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann<br />

nicht gewährleistet werden.<br />

Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin<br />

für ein Gebot Sicherheitsleistung<br />

verlangt werden; die Sicherheit (keine<br />

Barzahlung) ist in der Regel in Höhe von 10<br />

% des festgesetzten Werts zu leisten. Das<br />

Vollstreckungsgericht erteilt hierzu nötigenfalls<br />

nähere Auskünfte.<br />

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet<br />

nicht statt.<br />

Hinweise gemäß § 37 ZVG:<br />

Ist ein Recht im Gr<strong>und</strong>buch nicht oder erst<br />

nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen,<br />

muss der Berechtigte es anmelden bevor<br />

das Gericht im Versteigerungstermin<br />

zum Bieten auffordert. Er hat das Recht<br />

glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger<br />

der Anmeldung widerspricht. Andernfalls<br />

wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt<br />

<strong>und</strong> bei der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

erst nach dem Anspruch<br />

des Gläubigers <strong>und</strong> den übrigen Rechten befriedigt.<br />

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem<br />

Termin eine Berechnung der Ansprüche -getrennt<br />

nach Hauptbetrag, Zinsen <strong>und</strong> Kosten-<br />

einzureichen <strong>und</strong> den beanspruchten<br />

Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies<br />

auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />

erklären.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung<br />

des Gr<strong>und</strong>besitzes oder des nach § 55 ZVG<br />

mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />

muss das Verfahren aufheben oder einstweilen<br />

einstellen lassen, bevor das Gericht den<br />

Zuschlag erteilt. Andernfalls tritt für das<br />

Recht der Versteigerungserlös an die Stelle<br />

des mitversteigerten Gegenstands.<br />

Meyer<br />

Rechtspfleger<br />

Prof. Dr. Lorenz Oberlinner hielt einen<br />

Vortrag über Prof. Vögtle<br />

Im Rahmen der Gedenkveranstaltungen zum 100. Geburtstag des verstorbenen Ehrenbürgers<br />

Prof. Dr. Anton Vögtle hielt dessen Nachfolger auf dem Lehrstuhl an der Theologischen<br />

Fakultät der Universität Freiburg, Prof. Dr. Lorenz Oberlinner, einen vielbeachteten Vortrag<br />

über seinen einstigen Lehrer Prof. Vögtle. Anschließend zeigte die Film-Liga <strong>Vilsingen</strong> in der<br />

voll besetzten Pfarrscheuer einen Film über Prof. Vögtle <strong>und</strong> die Ausstellung über sein Leben<br />

<strong>und</strong> Wirken konnte nochmals besichtigt werden.<br />

Fotos: Hermann-Peter Steinmüller

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