Dorf- und Backhausfest Vilsingen - Inzigkofen
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Seite 6 Donnerstag, den 9. Juni 2011 <strong>Inzigkofen</strong><br />
beim Vollstreckungsgericht eingesehen werden.<br />
Terminsabsprache wird empfohlen.<br />
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt<br />
sein.<br />
Bei der Abgabe von Geboten sind Ausweispapiere<br />
erforderlich.<br />
Soll für eine in einem Register eingetragene<br />
Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft<br />
geboten werden, ist zum Nachweis<br />
der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe<br />
des Gebots die Vorlage eines amtlichen<br />
aktuellen Ausdrucks neueren Datums<br />
aus dem jeweiligen Register notwendig. Der<br />
Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils<br />
zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht<br />
zu beantragen.<br />
Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann<br />
nicht gewährleistet werden.<br />
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin<br />
für ein Gebot Sicherheitsleistung<br />
verlangt werden; die Sicherheit (keine<br />
Barzahlung) ist in der Regel in Höhe von 10<br />
% des festgesetzten Werts zu leisten. Das<br />
Vollstreckungsgericht erteilt hierzu nötigenfalls<br />
nähere Auskünfte.<br />
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet<br />
nicht statt.<br />
Hinweise gemäß § 37 ZVG:<br />
Ist ein Recht im Gr<strong>und</strong>buch nicht oder erst<br />
nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen,<br />
muss der Berechtigte es anmelden bevor<br />
das Gericht im Versteigerungstermin<br />
zum Bieten auffordert. Er hat das Recht<br />
glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger<br />
der Anmeldung widerspricht. Andernfalls<br />
wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt<br />
<strong>und</strong> bei der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
erst nach dem Anspruch<br />
des Gläubigers <strong>und</strong> den übrigen Rechten befriedigt.<br />
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem<br />
Termin eine Berechnung der Ansprüche -getrennt<br />
nach Hauptbetrag, Zinsen <strong>und</strong> Kosten-<br />
einzureichen <strong>und</strong> den beanspruchten<br />
Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies<br />
auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />
erklären.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung<br />
des Gr<strong>und</strong>besitzes oder des nach § 55 ZVG<br />
mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />
muss das Verfahren aufheben oder einstweilen<br />
einstellen lassen, bevor das Gericht den<br />
Zuschlag erteilt. Andernfalls tritt für das<br />
Recht der Versteigerungserlös an die Stelle<br />
des mitversteigerten Gegenstands.<br />
Meyer<br />
Rechtspfleger<br />
Prof. Dr. Lorenz Oberlinner hielt einen<br />
Vortrag über Prof. Vögtle<br />
Im Rahmen der Gedenkveranstaltungen zum 100. Geburtstag des verstorbenen Ehrenbürgers<br />
Prof. Dr. Anton Vögtle hielt dessen Nachfolger auf dem Lehrstuhl an der Theologischen<br />
Fakultät der Universität Freiburg, Prof. Dr. Lorenz Oberlinner, einen vielbeachteten Vortrag<br />
über seinen einstigen Lehrer Prof. Vögtle. Anschließend zeigte die Film-Liga <strong>Vilsingen</strong> in der<br />
voll besetzten Pfarrscheuer einen Film über Prof. Vögtle <strong>und</strong> die Ausstellung über sein Leben<br />
<strong>und</strong> Wirken konnte nochmals besichtigt werden.<br />
Fotos: Hermann-Peter Steinmüller