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Zahnärztliche Nachrichten Schwaben 2/2010 - Zahnärztlicher ...

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Ausgabe 2-10<br />

Februar <strong>2010</strong><br />

ZNS<br />

<strong>Zahnärztliche</strong> <strong>Nachrichten</strong> <strong>Schwaben</strong><br />

■ 3 Editorial: „Masteritis“ und andere Krankheiten<br />

■ 4 Leitartikel: Privatzahnärztetag in Wiesbaden<br />

■ 7 „Staatskommissar“ kümmert sich um Gesundheitsfonds<br />

■ 7 Gaßner als große Chance für das Gesundheitswesen?<br />

■ 8 Werbung: marktschreierisch<br />

■ 9 Neustrukturierung des BFB<br />

■ 10 Patienten fragen Zahnärzte: großes Interesse in Oberstaufen<br />

■ 11 Selbstprofessionalisierung der Zahnärzte<br />

■ 12 Buchrezension: Standardwerk der Abrechnung<br />

■ 13 Ärzteversorgung: Standfest in schwierigem Umfeld<br />

■ 14 Ist die Beratung bereits zahnmedizinische Behandlung?<br />

■ 15 Mitteilungen des ZBV <strong>Schwaben</strong><br />

■ 18 Referat <strong>Zahnärztliche</strong>s Personal<br />

■ 20 Referat Fortbildung<br />

Herausgeber: <strong>Zahnärztliche</strong>r Bezirksverband <strong>Schwaben</strong>, Körperschaft des öffentlichen Rechts


2<br />

Aktualisierung der Fachkunde<br />

im Strahlenschutz im Jahr <strong>2010</strong><br />

für Zahnärzte/innen<br />

Nach § 18a Abs. 2 der Röntgenverordnung sind Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb eines fünfjährigen<br />

Turnus' verpflichtet, ihre Fachkunde im Strahlenschutz zu aktualisieren. Wer also 2005 seine Fachkunde aktualisiert<br />

hat oder diese erstmals – meist zusammen mit der Approbation – erworben hat, ist im Jahr <strong>2010</strong> verpflichtet,<br />

diese zu aktualisieren. Die Aktualisierung kann in geeigneten Kursen der eazf oder direkt in Kursen des ZBV<br />

<strong>Schwaben</strong> erfolgen:<br />

Nach der Anmeldung zu diesem Kurs des ZBV senden wir Ihnen ein Skriptum zur Aktualisierung der Fachkunde<br />

im Strahlenschutz mit einem Prüfungsbogen zum Nachweis Ihrer Kenntnisse zu. Diesen Prüfungsbogen bringen<br />

Sie bitte bei der Kursteilnahme mit. Sie erhalten nach bestandener Prüfung Ihr Fortbildungszertifikat des ZBV über<br />

die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz.<br />

Der ZBV <strong>Schwaben</strong> bietet hierzu folgende Aktualisierungsveranstaltung an (weitere Kurse folgen!):<br />

❑ Termin: Freitag, 16.Juli <strong>2010</strong>, Beginn 13.30 Uhr<br />

Der Kurs findet in der Berufsschule V, Haunstetter Str. 66, 86161 Augsburg statt.<br />

Gebühr: 60 Euro inkl. Skript, Dauer: ca. 4 Stunden<br />

Bitte pro Person eine Anmeldung ausfüllen!<br />

Anmeldung an: ZBV <strong>Schwaben</strong>, Lauterlech 41, 86152 Augsburg oder Fax 08 21/3 43 15 22<br />

Name Vorname<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift<br />

Einzugsermächtigung<br />

Hiermit ermächtige ich den <strong>Zahnärztliche</strong>n Bezirksverband <strong>Schwaben</strong>, die Gebühr von 60 Euro pro Person<br />

von meinem<br />

Konto BLZ<br />

bei (Bank/Sparkasse) abzubuchen.<br />

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr oder unter<br />

Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


ZNS 2-<strong>2010</strong><br />

„Masteritis“ und andere Krankheiten<br />

Wer am Wochenende die Zeitung aufschlägt,<br />

stößt häufig auf die anpreisende<br />

Werbung von Kollegen/innen, die ihre<br />

Leistungen via Anzeige anpreisen. Auch<br />

Werbebanner an Hausfassaden begegnen<br />

dem aufmerksamen Beobachter allenthalben.<br />

Zwar ist die Liberalisierung<br />

des Werberechts der Freien Berufe in aller<br />

Munde. Aber noch ist nicht alles erlaubt,<br />

was dem „Werbe-Zahnarzt“ gefällt<br />

und der ZBV <strong>Schwaben</strong> hat alle Hände<br />

voll zu tun, die in eigener Sache<br />

übereifrigen Kollegen/innen in Zaum zu<br />

halten. Im Oktober hat nun das Verwaltungsgericht<br />

Münster Recht gesprochen<br />

über die Bewerbung einer „Sommeraktion“<br />

in Zeitungsanzeigen und dabei sehr<br />

deutlich aufgezeigt, warum sich die<br />

zahnärztliche Berufsausübung von der<br />

gewerblichen abzugrenzen hat (siehe<br />

Beitrag in dieser Ausgabe). Der Kläger,<br />

ein Zahnarzt, der gegen die Zahnärztekammer Westfalen-<br />

Lippe vor Gericht gezogen war, weil diese eine Untersagungsverfügung<br />

erlassen und ein heilberufsgerichtliches Verfahren<br />

eingeleitet hatte, hatte mit Schlagwörtern geworben wie<br />

„Zahnkrone zum Nulltarif“, „Wir bieten kostenfreien bzw.<br />

preiswerten Zahnersatz (aus deutschem Meisterlabor) an“,<br />

„Zahn-Kronen und Brücken ohne Zuzahlung auch für Beihilfe-<br />

Patienten mit Zusatzversicherung“. Das Gericht lehnte die Klage<br />

des Zahnarztes ab und hob drei Punkte in Zusammenhang<br />

mit dem Urteil besonders hervor:<br />

1. Dem Zahnarzt sind sachliche Informationen über seine Berufstätigkeit<br />

gestattet. Berufswidrige Werbung ist ihm dagegen<br />

untersagt. Berufswidrig ist nach dieser Regelung insbesondere<br />

eine anpreisende, irreführende, herabsetzende<br />

oder vergleichende Werbung.<br />

2. Verboten sind irreführende und insbesondere aufdringliche<br />

Werbemethoden, mit denen ein rein geschäftsmäßiges ausschließlich<br />

am Gewinn orientiertes Verhalten zum Ausdruck<br />

kommt.<br />

3. Werbung ist als berufswidrig anzusehen, wenn sie Selbstverständlichkeiten<br />

hervorhebt. Von einer Werbung mit<br />

Selbstverständlichkeiten ist auszugehen, wenn in der Werbung<br />

Eigenschaften einer Leistung, die notwendigerweise<br />

zu ihrem Wesen gehören oder gesetzlich vorgeschrieben<br />

sind, besonders betont werden.<br />

„Dem Zahnarzt sind sachliche Informationen über seine<br />

Berufstätigkeit gestattet. Berufswidrige Werbung ist dem<br />

Zahnarzt untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende,<br />

irreführende, herabsetzende oder vergleichende<br />

Werbung…“ So steht es auch in der Berufsordnung für die<br />

Bayerischen Zahnärzte vom 18. Januar 2006.<br />

Der Drang zur Selbstdarstellung, möglicherweise auch die<br />

Notwendigkeit zur Abgrenzung von der nachbarschaftlichen<br />

Praxis ist in den vergangenen Jahren leider enorm gewachsen.<br />

Geschürt wird das Ganze von findigen PR-Agenturen, die den<br />

tollen Internetauftritt für die Praxis versprechen,<br />

Werbemaßnahmen anbieten,<br />

um die Leistungen der Praxis ins rechte<br />

Licht zu rücken und sich auch sonst jede<br />

Menge einfallen lassen, um ihren Kunden<br />

ein Gesamtpaket verkaufen zu können<br />

– zum eigenen Gewinn natürlich.<br />

„Der Patient entscheidet mit seinen<br />

Füßen“ – dieser Leitsatz scheint heute<br />

weniger als gestern zu gelten. Praxen<br />

überbieten sich auf ihren Internetseiten<br />

mit vergleichenden Vorher-/Nachher-<br />

Bildern. Um nicht missverstanden zu<br />

werden: Gegen die Darstellung der Leistung<br />

der Praxis ist nichts einzuwenden,<br />

aber müssen es gleich vergleichende Formulierungen<br />

sein, die die einzelne Praxis<br />

als „fairer“ und „preiswerter“ als andere<br />

Praxen darstellen?<br />

Höher, schneller, weiter? Das bezieht<br />

auch den Fortbildungsbereich ein. Die<br />

„Masteritis“ greift um sich und damit das Staatsexamen an:<br />

Zwar legen die Kammern als Berufsvertretungen ihr Veto gegen<br />

Bachelor und Master ein, aber gegen den Bologna-Prozess<br />

scheint kein Kraut gewachsen zu sein. Die Forderung der BLZK<br />

richtet sich wohlweislich auch an die zahnmedizinischen Fakultäten<br />

in Bayern. Sie werden angemahnt, die Debatte über die<br />

Einführung von Bachelor-/Masterstrukturen in medizinischen<br />

Studienfächern „nicht durch Alleingänge zu fördern“. „Die<br />

Repräsentanten der bayerischen Zahnärzte befürchten, dass<br />

eine konsekutive Ausbildung Bachelor/Master den Weg zu<br />

Medizinschulen ebnet. Diese entsprechen nicht der bisherigen<br />

Qualität der deutschen Hochschulausbildung.“<br />

Der Weg zurück zum Balbierer und Zahnreißer, der auf dem<br />

Marktplatz seine Dienste anpreist, scheint so fern nicht mehr<br />

zu sein. Bei allem Hype um die größere Praxis, die tolleren Angebote,<br />

die bessere Behandlung sollten wir nicht vergessen,<br />

dass wir den hippokratischen Eid geleistet haben. Die ärztliche<br />

Berufsausübung soll sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien,<br />

sondern an medizinischen Erfordernissen orientieren.<br />

„Das Werbeverbot beugt einer gesundheitspolitisch unerwünschten<br />

Kommerzialisierung des Arztberufes vor, die einträte,<br />

wenn der Arzt Werbemethoden verwendete, wie sie in<br />

der gewerblichen Wirtschaft üblich sind“. Dies steht in der Begründung<br />

des Urteils, das ich eingangs erwähnt habe und ermahnt<br />

uns als Angehörige der Freien Berufe, maßvoll mit unserer<br />

Außendarstellung umzugehen – sonst droht schnell die<br />

Vergewerblichung unseres Berufes. Dabei würde der Heilkundler<br />

zum Dienstleister für Medizintechnik und der Abstieg<br />

vom Dienstleister zum Dienstboten ist dann nicht weit.<br />

Seien Sie also zurückhaltend in der Außendarstellung, vertrauen<br />

Sie auf die Mund-zu-Mund-Propaganda Ihrer zufriedenen<br />

Patienten und sprechen Sie mit Ihren Kollegen in der Nachbarschaft<br />

auch über angemessene Preise für gute Leistungen. Dabei<br />

unterstütze ich Sie gerne<br />

Ihr Christian Berger<br />

3<br />

EDITORIAL


LEITARTIKEL<br />

4<br />

Die zwei Möglichkeiten bei der Honorierung<br />

Im Kurshaus in Wiesbaden war dieses<br />

Modell für eine angemessene Honorierung<br />

Thema, aber auch die Forderung<br />

nach mehr Souveränität von Patient und<br />

Zahnarzt stand im Mittelpunkt. Dazu<br />

hatte PZVD-Präsident Dr. Wilfried Beckmann<br />

(Gütersloh) den Historiker und<br />

Politikwissenschaftler Prof. Dr. jur. Arnulf<br />

Baring eingeladen, der nicht mit Kritik an<br />

der schwarz-gelben Bundesregierung<br />

sparte. Für Baring kristallisiert sich deutlich<br />

eine Führungsschwäche des „Personals“<br />

in der Bundesregierung heraus.<br />

Er sprach vor 40 Privatzahnärzten von<br />

einem Fehlstart von Schwarz-Gelb.<br />

■ Forderungen der PZVD<br />

Bringt der Koalitionsvertrag das erhoffte<br />

Mehr an Souveränität für Patient und<br />

Zahnarzt? Dr. Wilfried Beckmann formulierte<br />

die kurzfristigen Erwartungen an<br />

die Regierung in Bezug auf den Koalitionsvertrag:<br />

Selektivverträge sollten im<br />

GKV-System wieder untersagt und im<br />

Rahmen der GOZ nicht zugelassen wer-<br />

Privatzahnärztetag in Wiesbaden<br />

Wo muss es hingehen mit der GOZ, welche politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind erforderlich, um<br />

die Zahnheilkunde und insbesondere die einzelne Zahnarztpraxis zukunftssicher aufzustellen? Die Privatzahnärztliche<br />

Vereinigung Deutschlands (PZVD) ist sicherlich neben Kammern prädestiniert, sich dieser Aufgaben anzunehmen – und<br />

sie wird ihrer Rolle in jedem Jahr mit den Deutschen Privatzahnärztetag gerecht – mal als kühne Vordenkerin wie im<br />

vergangenen Jahr, als es in Hamburg um das vom Staat befreite Gesundheitswesen ging, oder – wie in diesem Jahr –<br />

als Regisseurin bei Fragen nach einem neuen Modell für angemessene Honorierung.<br />

den. Dadurch werde die freie Arztwahl<br />

gestärkt. Der Zugang zu deutschen Privatärzten<br />

und -zahnärzten müsse im Rahmen<br />

der Kostenerstattung genauso zugelassen<br />

werden, wie es innerhalb der EU möglich<br />

sei. Als Grundlage zitierte er aus dem Koalitionsvertrag:<br />

„Die freie Arztwahl durch<br />

die Patientinnen und Patienten ist dabei<br />

Ausdruck eines freiheitlichen Gesundheitswesens<br />

und die Basis für das notwendige<br />

Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin<br />

und Arzt und Patientin und Patient. Diese<br />

Struktur der ambulanten Versorgung wollen<br />

wir aufrechterhalten.“<br />

■ Freie Vereinbarung<br />

vor Gebührenordnung<br />

Der PZVD-Präsident forderte die Novellierung<br />

der GOZ und mahnte an, dass dabei<br />

die freie Vereinbarung als Abdingungsmöglichkeit<br />

der gesamten Gebührenordnung<br />

Primat vor der Gebührenordnung<br />

eingeräumt werden müsse – wie es über<br />

Jahrhunderte ununterbrochen bis 1988<br />

bewährte Praxis gewesen sei. Im Interes-<br />

se der Freiberuflichkeit sei es notwendig,<br />

die von Kapitalgesellschaften betriebenen<br />

MVZs künftig zu untersagen. Auch<br />

die Wahl der Kostenerstattung dürfe nicht<br />

mehr durch „Mobbing-Pauschalen“ der<br />

gesetzlichen Krankenkassen erschwert<br />

werden. Die im Koalitionsvertrag geplante<br />

Ausweitung der Mehrkostenregelung hält<br />

Beckmann indes gegenüber der Kostenerstattung<br />

für den falschen Weg.<br />

■ Modell der Bundesärztekammer<br />

zur GOÄ<br />

Mit großer Spannung war der Vortrag<br />

von Dr. Regina Klakow-Franck, stellvertretende<br />

Hauptgeschäftsführerin der<br />

Bundesärztekammer (BÄK) und Leiterin<br />

des Gebührenordnungsdezernates, erwartet<br />

worden. Sie stellte das Modell zur<br />

Honorierung privatärztlicher Leistungen<br />

der Bundesärztekammer vor – ein kompliziertes<br />

Konstrukt, das sich – darüber<br />

waren sich die Teilnehmer am Ende einig<br />

– nicht auf die GOZ übertragen ließe.<br />

Mitte des Jahres <strong>2010</strong> wollen die Verant-<br />

Dr. Wilfried Beckmann Dr. Regina Klakow-Franck<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


wortlichen in die Verhandlungen eintreten.<br />

„Tuchfühlungsgespräche“ mit der<br />

PKV hätten bereits begonnen. Nach Aussage<br />

von Klakow-Franck habe die betriebswirtschaftliche<br />

Basisbewertung, an<br />

der sich 50 Verbände und Fachgesellschaften<br />

beteiligt hatten, über zwei Jahre<br />

gedauert. Die Voraussetzungen für<br />

das sog. GOÄ-Bewertungsprojekt der<br />

BÄK: keine Herleitung des EBM, eigenständige<br />

Methodik, aktuelle Datenbasis,<br />

betriebswirtschaftliche Basisbewertung<br />

jeder einzelnen Leistung und eine stärkere<br />

Gewichtung des „physician factors“,<br />

also eine Aufwertung des Arztanteils. Ermittelt<br />

wurde laut Klakow-Franck ein<br />

Einfachsatz für die reine Arztleistung von<br />

1,32 Euro/min.<br />

Die Grundformel der Basisbewertung<br />

lautet:<br />

Ärztliche Leistungskomponente<br />

+ personelle (nicht-ärztliche) Leistungskomponente<br />

+ technische Leistungskomponente<br />

+ Gemeinkosten auf Ebene der Praxis<br />

bzw. Einrichtung<br />

+ positionspezifische Sachkosten<br />

(in Euro/min. x min, bzw. Euro je Stück<br />

und Leistung)<br />

Aus den verschiedenen Komponenten<br />

plus einer medizinischen Modifizierung,<br />

die einem Komplexitätsfaktor unterworfen<br />

sei, der die Komplexität der Leistungserbringung<br />

und hier die intellektuelle<br />

Anforderung, physische Anstrengung<br />

und Belastung berücksichtigt,<br />

werde der Einfachsatz gebildet. Durch<br />

die anschließende Anwendung des Ge-<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong><br />

bührenrahmens könne der spezifische<br />

Abrechnungswert ermittelt werden. Es<br />

steht zwar zu befürchten, dass die PKVen<br />

sehr selbstbewusst in die anstehenden<br />

Verhandlungen gehen werden und eine<br />

kostenneutrale Umsetzung und damit eine<br />

Reduzierung der Kosten bei ärztlichen<br />

Leistungen fordern, dennoch sieht die<br />

Referentin die BÄK mit dem Bewertungsmodell<br />

gut gerüstet. An der Komplexität<br />

ändert dieser Optimismus indes nichts.<br />

Statt 3.400 werden sich die Haus- und<br />

Fachärzte künftig mit über 5.000 Gebührenziffern<br />

zu beschäftigen haben.<br />

■ Zukunft der GOZ<br />

Nach Einschätzung von Dr. Thomas<br />

Ratajczak, Fachanwalt für Medizinrecht<br />

aus Sindelfingen, wird es beim Inhalt von<br />

GOZ und GOÄ ein Junktim geben. Ein<br />

völliges Wegkommen vom BEMA sei<br />

wohl nicht erreichbar, dennoch dürfte sicher<br />

sein, dass das Bundesgesundheitsministerium<br />

nicht bereits sei, die GOZ<br />

völlig „aufzudröseln“.<br />

Ratajczak stellte Alternativen zur Überreglementierung<br />

der GOZ vor und machte<br />

dabei klar, dass es zwei Optionen gebe:<br />

die zur verhandelten Gebührenordnung<br />

– hierzu gäbe es Ansätze in der HOZ –<br />

und jene zur staatlich festgesetzten Gebührenordnung.<br />

Letztere sei deutsche<br />

Tradition der jüngeren Zeit und erklärtes<br />

Ziel der Bundesärztekammer – also werde<br />

man an einer staatlichen GOZ wohl<br />

nicht vorbei kommen. Eine bloße Honorarrichtlinie<br />

würde in Deutschland schnell<br />

über § 315 BGB zum Maßstab werden.<br />

Bei der Frage, was die Überreglementierung<br />

reduzieren könnte, nannte der Medizinrechtsexperte<br />

vereinbarte Honorare<br />

und Komplexgebühren. Eine Variante sei<br />

die freie Vereinbarung zwischen Zahnarzt<br />

und Patient wie bis zur Bugo-Z, eine<br />

weitere führe über die Gruppenverträge<br />

(Selektivverträge) wie im Referentenentwurf<br />

§ 2a GOZ vorgesehen – sprich Zeitund<br />

Pauschalhonorar. „Mehr Honorarfreiheit<br />

gibt es nicht ohne die Kröte<br />

Selektivvertrag in GOZ und GOÄ.“ Es sei<br />

reine Zeitverschwendung, sich gegen<br />

eine staatlich festgesetzte GOZ zu wehren,<br />

das sei auch mit FDP und CDU/CSU<br />

nicht zu machen. Auch für die Durchsetzung<br />

der HOZ sieht Ratajczak schwarz.<br />

„Wichtig wäre die sachgerechte Bewertung<br />

der GOZ, so wie sie im Referentenentwurf<br />

in den Leistungslegenden ausformuliert<br />

ist!“<br />

■ Plädoyer für die HOZ<br />

Dr. Thomas Ratajczak Michael Schwarz<br />

In einem interaktiven Vortrag, der sich<br />

mit der Frage beschäftigte, ob die Honorarordnung<br />

für Zahnärzte (HOZ) das Maß<br />

der Dinge für die privatzahnärztliche<br />

Honorierung sei, warb der Präsident<br />

der Bayerischen Landeszahnärztekammer<br />

Michael Schwarz erneut für die HOZ,<br />

die den Praxen das Rüstzeug für eine eigene<br />

Honorarordnung liefere. Man habe<br />

sich Gedanken gemacht, ob es eine Ordnungssystematik<br />

gebe, die alles abwikkeln<br />

könne, was von einer HOZ erwartet<br />

werde, berichtete er über die Anfänge<br />

aus der Arbeitsgruppe der BZÄK. „Wir<br />

alle wollen vernünftig bezahlt werden für<br />

die Leistungen, die wir erbringen, doch<br />

5<br />

LEITARTIKEL


LEITARTIKEL<br />

6<br />

dazu muss man eine betriebswirtschaftliche<br />

Analyse machen!“ Dafür sei die<br />

Firma „prognos AG“ eingebunden worden.<br />

Er gab zu, dass es bei der Umsetzung<br />

der HOZ in den Praxen nicht immer<br />

rund gelaufen sei. „Wir haben Ihnen<br />

nicht erklären können, dass das, was wir<br />

entwickelt haben, eine Möglichkeit ist,<br />

Ihr persönliches Maß zu finden, eine eigene<br />

Honorarordnung für die eigene<br />

Praxis zu entwickeln.“ Doch genau dafür<br />

sei das Modell HOZ entwickelt worden,<br />

um „Sie auf den Weg zu schicken, das individuelle<br />

Maß in Ihrer Praxis zu finden<br />

und dafür, um neben der Neubeschreibung<br />

der Zahnheilkunde einen deutlichen<br />

Pflock in die Landschaft zu schlagen!“<br />

■ Zwei Rechtsbeziehungen:<br />

Honorierung und Erstattung<br />

Für Rechtsanwalt Peter Knüpper, Hauptgeschäftsführer<br />

der Bayerischen Landeszahnärztekammer,<br />

kreist die Debatte viel<br />

zu sehr um die Honorierung, denn um<br />

die Leistung. Sein Thema: „Honorierungsordnung<br />

– Erstattungsordnung –<br />

zwei Rechtsbeziehungen – eine Gebührenordnung?“.<br />

Die Gebührenordnungen<br />

der Ärzte und Zahnärzte beschrieben<br />

auf der einen Seite die Leistung, auf der<br />

anderen Seite werde deren Bepreisung<br />

durch den Verordnungsgeber weitestgehend<br />

festgesetzt. Allerdings enthielten<br />

GOÄ wie GOZ die Möglichkeit auch der<br />

freien Vereinbarung „der Höhe nach“<br />

(§ 2 Abs. 1 GOZ), für die lediglich die for-<br />

Peter Knüpper<br />

Die bayerischen Kammerpräsidenten Christian Berger und Michael Schwarz beim diesjährigen Privatzahnärztetag.<br />

malen Grundlagen vorgegeben würden<br />

(§ 2 Abs. 2, 3, § 10 Abs. 3 GOZ). Sie dienten<br />

insoweit als Honorarordnung als<br />

auch als Erstattungsordnung. „Sie sind<br />

mehr als eine Taxe, die für Dienstleistungsverträge<br />

unter bestimmten Vorgaben<br />

zugrunde gelegt wird. Als staatliche<br />

Preisverordnung erfüllen sie zugleich<br />

einen ordnungspolitischen, wirtschaftspolitischen<br />

und zugleich sozialpolitischen<br />

Zweck – besser gesagt: sie sollen ihn erfüllen<br />

– und werden damit hoffnungslos<br />

überfrachtet!“ Bevor Knüpper einen Lösungsansatz<br />

lieferte, spannte er einen<br />

weiten Bogen von der Historie der GOZ<br />

über Rechtsfragen, band auch die Reformüberlegungen<br />

der Bundesregierungen<br />

sowie die Vorschläge des Sachverständigenrates<br />

zur Begutachtung der<br />

Entwicklung im Gesundheitswesen ein.<br />

Sein Resümee: Eine Lösung gebe es –<br />

wenn überhaupt – erst, wenn Leistung<br />

und Erstattung voneinander getrennt<br />

würden, „wenn also dem Leistungskatalog,<br />

der von der Zahnärzteschaft beschrieben<br />

wurde, eine reine Erstattungsordnung<br />

der Privaten Krankenversicherung<br />

gegenüber gestellt wird.“ Die<br />

Zahnärzteschaft würde sich damit aber<br />

aus der Preispolitik verabschieden, was<br />

auch mit dem Risiko deutlich niedrigerer<br />

Honorare einhergehen könnte. Denkbar<br />

wäre seiner Einschätzung nach auch,<br />

dass einzelne Arztgruppen das so entstehende<br />

Vakuum füllten (Stichwort:<br />

Selektivverträge). Solche Gruppierungen<br />

könnten theoretisch auch höhere Honorare<br />

vereinbaren. Denkbar wäre auch die<br />

Regionalisierung, Modularisierung und<br />

Qualitätsorientierung solcher Verträge.<br />

Der Vorschlag der BZÄK in Form der HOZ<br />

geht für Peter Knüpper in die richtige<br />

Richtung. Honorarempfehlung und Erstattungsregeln<br />

in Gestalt der Versicherungstarife<br />

könnten sich gegenüber stehen,<br />

ohne dass es sich hierbei um eine<br />

Vertragsgebührenordnung noch um ein<br />

Vorschlagsmodell handele. Als Pate für<br />

ein solches Modell sieht er das „ausdifferenzierte<br />

Festzuschussmodell der GKV“.<br />

Anita Wuttke<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


ZNS 2-<strong>2010</strong><br />

„Staatskommissar“ kümmert sich um<br />

Gesundheitsfonds<br />

Dr. Maximilian Gaßner leitet künftig Bundesversicherungsamt<br />

Der Abteilungsleiter im bayerischen Gesundheitsministerium, Dr. Maximilian Gaßner, wird künftig das Bundesversicherungsamt<br />

in Bonn führen. Hauptaufgabe der Behörde ist die Verwaltung des knapp 170 Milliarden Euro<br />

schweren Gesundheitsfonds. Gaßner wurde den bayerischen Zahnärzten 2004 als „Staatskommissar“ bekannt.<br />

Gaßner war bisher ausgewiesener Kritiker<br />

der Geldsammelstelle für die gesetzliche<br />

Krankenversicherung. Der promovierte<br />

Jurist monierte, dass der Fonds<br />

nicht genug Wettbewerb unter den Kassen<br />

schaffe. Außerdem setze der Fonds<br />

falsche Finanzanreize, weil die Kassen für<br />

schwerkranke Patienten mehr Geld zugewiesen<br />

bekämen als für Gesunde. Auf<br />

seine Berufung hatten sich Bayerns Gesundheitsminister<br />

Markus Söder und<br />

Kanzleramtsminister Ronald Pofalla verständigt.<br />

Den bayerischen Zahnärzten ist der<br />

hochqualifizierte Beamte noch sehr gut<br />

als „knallharter“ Staatskommissar in Erinnerung.<br />

2004 hatte er als rechte Hand<br />

von Christa Stewens den Einfluss der<br />

bayerischen Zahnärzte auf die Kassen-<br />

3.000 Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen aus<br />

ganz Bayern demonstrierten im März 2004 in München<br />

gegen die Einsetzung des Staatskommissars.<br />

zahnärztliche Vereinigung Bayerns und<br />

insbesondere den Einfluss der gewählten<br />

Delegierten der Vertreterversammlung<br />

auf die KZVB minimiert.<br />

Am 25. Februar 2004 hatte das Bayerische<br />

Staatsministerium für Arbeit und<br />

Sozialordnung, Familie und Frauen den<br />

Beauftragten Gaßner gemäß § 79 a SGB<br />

V eingesetzt und damit die Organe der<br />

KZVB – Vorstand und Vertreterversammlung<br />

– entmachtet. Vorausgegangen waren<br />

Beschlüsse der VV und des Vorstands<br />

mit im Wesentlichen appellativen Charakter<br />

gegen das GKV-Modernisierungsgesetz.<br />

Christian Berger<br />

1. Vorsitzender<br />

Eine große Chance für das Gesundheitswesen<br />

KZVB begrüßt Wechsel Gaßners in das Bundesversicherungsamt<br />

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßt den angekündigten Wechsel des bayerischen Spitzenbeamten<br />

Dr. Maximilian Gaßner in das Bundesversicherungsamt (BVA). „Die Berufung Gaßners ist eine große Chance<br />

für das deutsche Gesundheitswesen“, erklärt Dr. Janusz Rat, Vorsitzender des Vorstands der KZVB.<br />

Dr. Maximilian Gaßner in das Bundesversicherungsamt<br />

(BVA). „Die Berufung<br />

Gaßners ist eine große Chance für das<br />

deutsche Gesundheitswesen“, erklärt Dr.<br />

Janusz Rat, Vorsitzender des Vorstands<br />

der KZVB.<br />

Der Jurist im Bayerischen Gesundheitsministerium<br />

sei ein ausgezeichneter Kenner<br />

der komplizierten Strukturen im System<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV). Die bayerischen Zahnärzte haben<br />

Gaßner sehr gut kennengelernt, als er als<br />

„Staatskommissar“ im Jahr 2004 die Geschicke<br />

der KZVB zu verantworten hatte.<br />

Die damalige Führung der KZVB, die der<br />

Freie Verband Deutscher Zahnärzte<br />

(FVDZ) stellte, war aus Protest gegen die<br />

Gesundheitspolitik zurückgetreten. Neuwahlen<br />

durch die Vertreterversammlung<br />

scheiterten mehrfach.<br />

Erst als der neu gegründete Berufsverband<br />

Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB) die<br />

Mehrheit in der Vertreterversammlung<br />

stellte und Dr. Janusz Rat zum Vorsitzenden<br />

sowie Dr. Martin Reißig zu seinem<br />

Stellvertreter wählte, kehrte in der KZVB<br />

wieder Ruhe ein.<br />

„Gaßner hat dafür gesorgt, dass in einer<br />

schwierigen Zeit der Geschäftsbetrieb<br />

der KZVB nicht zum Stillstand kam und<br />

die Patientenversorgung gesichert<br />

blieb“, meint KZVB-Vize Reißig.<br />

Er ist überzeugt, dass Gaßner auch die Her-<br />

kulesaufgabe „Umbau des Gesundheitsfonds“<br />

bewältigen kann. „Am besten wäre<br />

es natürlich, den Fonds wieder abzuschaffen,<br />

aber dagegen werden sich die<br />

Bundesländer stellen, die von dieser gewaltigen<br />

Umverteilungsmaschinerie profitieren.“<br />

Aus bayerischer Sicht müsse es darum<br />

gehen, den Mittelabfluss zu begrenzen<br />

und das hohe Niveau der medizinischen<br />

Versorgung im Freistaat zu sichern.<br />

Der bayerische Gesundheitsminister Dr.<br />

Markus Söder habe mit der Berufung Gaßners<br />

einen wichtigen Verhandlungserfolg<br />

erzielt. „Diese Personalie sorgt bei uns für<br />

Optimismus“, meint KZVB-Chef Rat.<br />

Pressemitteilung der KZVB<br />

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FORUM


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Marktschreierisch und irreführend<br />

Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zu berufswidriger Werbung<br />

Die Bundeszahnärztekammer verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 7. Oktober 2009 (AZ.<br />

5K 777/08), das zur „berufswidrigen Werbung durch eine Zahnarztpraxis“ ergangen ist. Trotz der Liberalisierung des<br />

Werberechts der Freien Berufe, die den Schluss nahe legt, dass erlaubt ist, was gefällt, hat das Gericht sehr deutlich<br />

zum Werberecht Stellung bezogen: Werbung mit Selbstverständlichkeiten verstößt klar gegen den allgemeinen<br />

Grundsatz des Wettbewerbsrechts und ist deshalb als berufswidrig anzusehen. „Von einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten<br />

ist auszugehen, wenn in der Werbung Eigenschaften einer Leistung, die notwendigerweise zu ihrem<br />

Wesen gehören oder gesetzlich vorgeschrieben sind, besonders betont werden.“<br />

Die Kläger, Betreiber einer Zahnarztpraxis<br />

in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts, hatten in mehreren Anzeigenschaltungen<br />

in Tageszeitungen im Jahr<br />

2007 mit einer Sommeraktion für kostenfreien<br />

bzw. preiswerten Zahnersatz<br />

geworben. In den Anzeigen war von<br />

Zahnkronen und -brücken ohne Zuzahlung<br />

die Rede. „Zahnkrone zum Nulltarif<br />

„made in Germany“, hieß es beispielsweise.<br />

■ Kammer: marktschreierische<br />

Werbung<br />

Die zuständige Kammer forderte die Praxis<br />

auf, zu diesem berufswidrigen Verhalten<br />

Stellung zu beziehen, woraufhin die<br />

Zahnarztpraxis in einem anwaltlichen<br />

Schreiben darlegen ließ, dass dies nicht<br />

als berufswidrige Werbung anzusehen<br />

sei. Der Vorstand der beklagten Zahnärztekammer<br />

beschloss daraufhin, gegenüber<br />

der Praxis eine Untersagungsverfügung<br />

zu erlassen und ein heilberufsgerichtliches<br />

Verfahren einzuleiten. In<br />

diesem Bescheid führte die Beklagte aus,<br />

dass der Leser der Anzeigen unvollständig<br />

bzw. verkürzt über die dort angebotenen<br />

zahnärztlichen Leistungen informiert<br />

werde. Es fehle ein Hinweis darauf,<br />

dass es sich bei den beworbenen Leistungen<br />

lediglich um die gesetzliche Regelversorgung<br />

und nicht um eine darüber<br />

hinausgehende Versorgung handele.<br />

Deshalb liege ein unzulässiges Lockangebot<br />

vor, das noch dazu marktschreierisch<br />

abgefasst sei. Die Werbung mit einer<br />

Sommeraktion sei ebenfalls unzulässig.<br />

Sie nehme Einfluss auf die Entscheidung<br />

von Patienten, zu welchem Zeitpunkt eine<br />

– möglicherweise gar nicht notwendige<br />

– zahnärztliche Versorgung erfolgen<br />

solle. Auch die Formulierung, dass die<br />

Antragsteller Partner für faire Konditionen<br />

seien und preiswerten Zahnersatz<br />

anböten, sei berufswidrige Werbung.<br />

Mit dieser Formulierung werde der Eindruck<br />

erweckt, dass andere Zahnärzte<br />

nicht so fair bzw. preiswert seien oder<br />

sein könnten. Zahnärzte, die die üblichen<br />

und gesetzlich vorgesehenen Eigenanteile<br />

von den Patienten forderten, würden<br />

durch eine solche Aussage herabgewürdigt.<br />

Auch könne die letztlich von den<br />

Antragstellern angebotene Regelversorgung<br />

nicht als preiswerte Versorgung bezeichnet<br />

werden, weil es sich um die allgemein<br />

übliche Versorgung handele.<br />

■ Kläger: sachliche Information<br />

Gegen diesen Bescheid erhob die betroffene<br />

Praxis Klage und machte geltend,<br />

dass in den geschalteten Anzeigen der<br />

Leser sachlich über bestimmte zahnärztliche<br />

Leistungen informiert worden sei.<br />

Es sei nicht notwendig darauf hinzuweisen,<br />

dass es sich bei dem Angebot um die<br />

Versorgung mit einem Standardzahnersatz<br />

im Sinne der Regelversorgung des<br />

§ 55 Abs. 1 SGB V und nicht um eine darüber<br />

hinausgehende Leistung handele.<br />

Vielmehr sei jedem Leser der Anzeigen<br />

klar, dass er für eine aufwändigere Versorgung<br />

zuzahlen müsse. Auch sei kein<br />

Hinweis auf die unterschiedliche Vertragsgestaltung<br />

bei Privatpatienten erforderlich,<br />

weil diesen Patienten der Inhalt<br />

ihrer Verträge bekannt sei. Im Übrigen<br />

sei es jedem Leser dieser Anzeigen<br />

zuzumuten, bei seiner gesetzlichen oder<br />

privaten Krankenversicherung nachzufragen,<br />

falls die Anzeige unklare Angaben<br />

enthalten sollte. Auch die Angaben<br />

zum Zahnersatz aus deutschem Musterlabor<br />

sei zutreffen. Aus dem Text der Anzeigen<br />

sei klar erkennbar, dass dieses<br />

Material nur dann zuzahlungsfrei eingesetzt<br />

werden könne, wenn die in der Anzeige<br />

angeführten Bedingungen erfüllt<br />

seien (Festzuschuss plus 30 Prozent Bonus).<br />

Dem Patienten, der diese Bedingungen<br />

nicht erfülle, werde preiswerter<br />

Zahnersatz aus Fernost angeboten. Diese<br />

unterschiedliche Handhabung sei für den<br />

aufmerksamen Leser, ggf. neue Rückfragen<br />

den Anzeigen zu entnehmen.<br />

■ Gericht: Klage abgewiesen<br />

Das Verwaltungsgericht Münster sah die<br />

Klage als unbegründet an. Der Bescheid<br />

der Kammer ist demnach rechtmäßig.<br />

Als Entscheidungsgründe führte das Gericht<br />

an, dass künftige Zeitungsanzeigen<br />

so abgefasst sein müssen, dass der Umfang<br />

der Leistung – Standardversorgung<br />

für gesetzlich Krankenversicherte und<br />

Zahnersatz nur aus einem deutschen Labor<br />

– eindeutig beschrieben werde. Das<br />

Gericht bestätigte auch die Rechtmäßigkeit<br />

des Kammerbescheides hinsichtlich<br />

§ 21 Abs. 1 der Berufsordnung der Zahnärztekammer<br />

Westfalen-Lippe. Der Kläger<br />

habe mit den Zeitungsanzeigen eindeutig<br />

dagegen die Vorschrift verstoßen,<br />

die regelt, dass dem Zahnarzt sachliche<br />

Informationen über seine Berufstätigkeit<br />

gestattet sind. Berufswidrige Werbung<br />

sei ihm dagegen untersagt. Berufswidrig<br />

sei nach dieser Regelung insbesondere<br />

eine anpreisende, irreführende, herabsetzende<br />

oder vergleichende Werbung.<br />

„Hieran anknüpfend sind die von der Beklagten<br />

beanstandeten Zeitungsanzeigen<br />

als berufswidrige Werbung anzusehen“,<br />

so das Gericht.<br />

In der weiteren Begründung führte das<br />

Verwaltungsgericht auch die von Artikel<br />

12 GG geschützten Tätigkeiten von Freiberuflern<br />

einschließlich der Werbung für<br />

die Inanspruchnahme ihrer Dienste an<br />

(u.a. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai<br />

1996 – 1 BvR 744/88). Verboten seien allerdings<br />

irreführende und insbesondere<br />

aufdringliche Werbemethoden, mit denen<br />

ein rein geschäftsmäßiges ausschließlich<br />

am Gewinn orientiertes Verhalten<br />

zum Ausdruck komme.<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


„Für Ärzte gilt darüber hinaus, dass das<br />

Werbeverbot dem Schutz der Bevölkerung<br />

dient. Es soll das Vertrauen der Patienten<br />

darauf erhalten bleiben, dass der<br />

Arzt nicht aus Gewinnstreben bestimmte<br />

Untersuchungen vornimmt, Behandlungen<br />

vorsieht oder Medikamente verordnet.<br />

Die ärztliche Berufsausübung soll<br />

sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien,<br />

sondern an medizinischen Notwendigkeiten<br />

orientieren. Das Werbeverbot<br />

beugt damit einer gesundheitspolitisch<br />

unerwünschten Kommerzialisierung des<br />

Arztberufes vor, die einträte, wenn der<br />

Arzt Werbemethoden verwendete, wie<br />

sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich<br />

sind.“<br />

Einschränkend fügte das Verwaltungsgericht<br />

Münster hinzu, dass dem Arzt allerdings<br />

nicht jede, sondern lediglich solche<br />

Werbung verboten sei, die keine interessengerechte<br />

und sachangemessene Information<br />

darstelle. Ihm sei neben der<br />

auf seiner Leistung und seinem Ruf beruhende<br />

Werbewirkung eine Reihe von Ankündigungen<br />

mit werbendem Charakter<br />

unbenommen. U.A. dürfe er auch durch<br />

Zeitungsanzeigen werben, sofern diese<br />

nicht nach Form, Inhalt oder Häufigkeit<br />

übertrieben wirkten (u.a. BVerfG, Be-<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong><br />

schluss vom 26. August 2003 – 1 BvR<br />

1033/02).<br />

In Anwendung dieser Maßstäbe sei eine<br />

Werbung als berufswidrig anzusehen,<br />

die Selbstverständlichkeiten hervorhebe.<br />

„Von einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten<br />

ist auszugehen, wenn in der<br />

Werbung Eigenschaften einer Leistung,<br />

die notwendigerweise zu ihrem Wesen<br />

gehören oder gesetzlich vorgeschrieben<br />

sind, besonders betont werden. Diese<br />

Werbeaussage ist dann trotz ihrer objektiven<br />

Richtigkeit irreführend, wenn der<br />

angesprochene Personenkreis das Selbstverständliche<br />

der Eigenschaft nicht erkennt<br />

und deshalb zu Unrecht von einem<br />

Vorzug der beworbenen Leistung von<br />

vergleichbaren anderen Angeboten ausgeht.<br />

Derartige Eigenschaften, die den<br />

entsprechenden Angeboten der Mitbewerber<br />

ebenfalls eigen sind, dürfen deshalb<br />

nicht als Besonderheiten des eigenen<br />

Angebots hingestellt werden, um zu<br />

vermeiden, dass der angesprochene Personenkreis<br />

irregeführt wird (OLG Hamm,<br />

Urteil vom 6. September 2001 – 4 U<br />

77/01).“ „…Vielmehr werde die kassenärztliche<br />

Standardversorgung als besonders<br />

vorteilhaftes Angebot beschrieben,<br />

das es nur bei den Klägern unter den in<br />

Neustrukturierung des BFB<br />

der Anzeige genannten Voraussetzungen<br />

und nicht auch bei anderen Zahnärzten<br />

gibt. Erst wenn der Patient gleichsam<br />

schon im Behandlungsstuhl der Kläger<br />

sitzt, wird er von ihnen darüber informiert,<br />

dass er nur die Kassenleistung erhält<br />

und jede über der Standardausführung<br />

hinausgehende Versorgung zusätzlich<br />

bezahlen muss. Bei dieser Art der<br />

Werbung steht mithin die Anpreisung<br />

von zahnärztlichen Regelleistungen und<br />

nicht die Information über die Leistung<br />

selbst im Vordergrund. Die Kläger unterscheiden<br />

sich insoweit nicht von anderen<br />

Gewerbetreibenden, denen es in erster<br />

Linie darum geht, durch den Verkauf von<br />

Waren und Dienstleistungen Gewinn zu<br />

erzielen ohne offen zu legen, dass die<br />

Konkurrenz vergleichbar günstige Angebote<br />

macht. Dies entspricht nicht dem<br />

Bild, das der Patient von dem Angehörigen<br />

eines Heilberufs hat, und nicht dem<br />

Verhalten, das er auch im öffentlichen Interesse<br />

einer geordneten Gesundheitsversorgung<br />

erwarten darf. Die Zeitungsanzeigen<br />

sind mithin gerade deshalb berufswidrig,<br />

weil die Kläger mit inhaltlich<br />

zutreffenden Selbstverständlichkeiten<br />

Verkaufsförderung betreiben.“<br />

Außerordentliche Mitgliederversammlung stärkt den Bundesverband<br />

der Freien Berufe<br />

Wie die Bundeszahnärztekammer in einer Pressemitteilung meldet, geht der Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />

gestärkt aus seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 14.Januar hervor. Neben der Betonung seiner<br />

politischen Bedeutung wollten die Freien Berufe auch nachdrücklich das BFB-Leitbild zu den Freien Berufen unterstützen.<br />

Weiteres Ergebnis sei die Einleitung eines Prozesses zur Neustrukturierung der Arbeitsweisen des BFB.<br />

Bis zur Jahresmitte sollen zwei Arbeitsgruppen<br />

Reformen entwickeln, die sowohl<br />

die finanzielle als auch die inhaltliche<br />

Struktur des Verbandes betreffen.<br />

Dabei geht es u. a. um eine transparentere<br />

Informationspolitik vor allem gegenüber<br />

den heilberuflichen Mitgliedern des<br />

BFB. Eine ursprünglich vorgesehene Erhöhung<br />

der Mitgliedsbeiträge wurde<br />

ausgesetzt. Auf Wunsch der Mitglieder<br />

soll es im Vorstand zukünftig eine klare<br />

Aufgabenverteilung und mehr medizinische<br />

Kompetenz geben. Die Ergebnisse<br />

der Arbeitsgruppen und daraus resultie-<br />

rende Strukturänderungen sollen dann<br />

auf einer Mitgliederversammlung im<br />

Herbst verabschiedet werden.<br />

Für den Präsidenten der Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK), Dr. Peter Engel, bietet<br />

der anstehende Reformprozess „eine<br />

große Chance, den BFB als wichtige Interessenvertretung<br />

aller Freien Berufe<br />

wieder attraktiver und schlagkräftiger zu<br />

machen“. Die BZÄK werde dazu ihre Mitarbeit<br />

anbieten und Ideen einbringen.<br />

Engel zeigte sich erleichtert, dass mit den<br />

Ergebnissen der Mitgliederversammlung<br />

die aktuelle Krise des BFB vorläufig beendet<br />

worden sei: „Ohne eine solche gemeinsame<br />

Interessenvertretung wäre es<br />

schwierig für die einzelnen Freien Berufe,<br />

sich zwischen den großen Blöcken Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer mit eigenen<br />

Forderungen Gehör zu verschaffen. Ich<br />

bin mir sicher, dass der BFB aus dieser Krise<br />

gestärkt und mit neuer Effizienz hervorgehen<br />

wird.“<br />

Pressemeldung der BZÄK<br />

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Großes Interesse in Oberstaufen<br />

Informationsreihe der BLZK: Patienten fragen – Experten antworten<br />

Die BLZK-Informationstour „Patienten treffen Zahnärzte – Zahnärzte treffen Patienten“ machte nach Augsburg im<br />

Oktober im Dezember Station im winterlichen Oberstaufen. Rd. 20 Teilnehmer sahen sich den 15-minütigen Film über<br />

modernen Zahnersatz mit Implantaten an und nutzten anschließend die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Der Eintritt<br />

war kostenfrei.<br />

Das Publikum in Oberstaufen war hochmotiviert<br />

und kam gut vorbereitet. Die<br />

beiden Referenten, Dr. Roland Wolf aus<br />

Haar/München und Christian Berger,<br />

Presse- und Öffentlichkeitsreferent der<br />

BLZK aus Kempten, beantworteten Fragen<br />

nach Material, Umsetzung, Erfolgsquote,<br />

Einheilzeit und Nachsorge bzw.<br />

Pflege. Natürlich fehlte die Frage, wie<br />

man einen guten Implantologen findet,<br />

nicht: „Fragen Sie im Zweifel nach der<br />

Anzahl der gesetzten Implantate“, riet<br />

Berger. Dass Implantate seit 40 Jahren<br />

gesetzt werden – und noch heute Patienten<br />

aus dieser Zeit ihr Implantat haben,<br />

erstaunte viele Teilnehmer, hatte doch<br />

vorher ein Zuhörer die „Feststellung“ in<br />

den Raum geworfen, Implantate hielten<br />

ja sowieso nicht länger als acht Jahre. Er<br />

Spendenaufruf für Haiti<br />

Beantworteten alle Fragen der Teilnehmer: Christian Berger und Dr. Roland Wolf.<br />

Die Wirbelsturmkatastrophe in Haiti im Herbst 2008 ist noch nicht vergessen und<br />

schon ist erneut eine unüberschaubare, riesige Not nach dem Erdbeben über das<br />

ärmste Land Mittelamerikas hereingebrochen. Die Verbindung zu den Menschen<br />

vor Ort ist weiterhin schwierig. Gemeinsam mit den Salesianern Don Bosco in<br />

Bonn hat das HDZ (Hilfswerk Deutscher Zahnärzte e.V.) inzwischen erste Hilfsmaßnahmen<br />

und Einsätze finanziert: Ein Hubschrauber wird in Kürze von der<br />

Dominikanischen Republik starten, um u.a. Medikamente, Nahrungsmittel sowie<br />

Satellitentelefone ins Land zu bringen. Diese sind wichtig, um endlich ein genaues<br />

Bild der Lage zu bekommen und die Hilfsmaßnahmen dementsprechend anzupassen.<br />

Drei Don Bosco Einrichtungen in Port-Au-Prince – teilweise früher vom HDZ unterstützt<br />

– sind fast völlig zerstört. 200 Kinder seien unter den Trümmern verschüttet<br />

und zwei Salesianer vermisst. Von ihnen gibt es keine weiteren Informationen.<br />

50.000 Euro HDZ-Soforthilfe für Medikamente, Wasser, Nahrung und<br />

Decken sind bereits auf dem Weg.<br />

Das HDZ bittet dringend um weitere finanzielle Unterstützung:<br />

Spendenkonto: 000 4444 000 (BLZ 250 906 08)<br />

Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Hannover<br />

Stichwort: Haiti<br />

Spendenbescheinigungen werden bei vollständiger Angabe der Adresse automatisch<br />

erteilt.<br />

Dr.Klaus Winter<br />

Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ)<br />

Am Paradies 87, 37431 Bad Lauterberg<br />

selbst, so Dr. Wolf, habe einen solchen<br />

„Langzeitpatienten“ bereits seit vielen<br />

Jahren. Entscheidend sei die Pflege. Oftmals<br />

habe auch ein Defizit in der Pflege<br />

der eigenen Zähne dazu geführt, dass<br />

der Zahn verloren gegangen sei. Beide<br />

Referenten betonten, dass ohne eine<br />

Verbesserung der Zahnpflege dann auch<br />

das Implantat gefährdet sei.<br />

Wolf nannte im Verlauf des Informationsabends,<br />

für dessen Durchführung<br />

BLZK und ZBV <strong>Schwaben</strong> gemeinsam<br />

verantwortlich zeichneten, die Zahl von<br />

1 Million Titanimplantate, die in Deutschland<br />

während eines Jahres gesetzt würden<br />

– bei einer Erfolgrate von über 95<br />

Prozent. Zehn Jahre nach der Implantation<br />

seien noch 90 Prozent der künstlichen<br />

Zahnwurzeln intakt.<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


Selbstprofessionalisierung der Zahnärzte<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong><br />

6. Fortbildungsgang der AS-Akademie startet im Februar<br />

Seit neun Jahren gibt es ein besonderes<br />

berufsbegleitendes Fortbildungsangebot<br />

für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Interesse<br />

an der Übernahme von Verantwortung<br />

in Gremien der zahnärztlichen<br />

Berufspolitik und Selbstverwaltung haben<br />

und sich das notwendige Know-how<br />

dafür zulegen wollen. Unter den Absolventen<br />

des 5. Fortbildungsganges befand<br />

sich auch Zahnarzt Thomas Nissen<br />

aus dem Bereich des ZBV <strong>Schwaben</strong>. Ende<br />

2009 konnten die Absolventen ihre<br />

Abschlusszertifikate in Empfang nehmen.<br />

Im Februar beginnt der 6. Fortbildungsgang.<br />

Derzeit zwölf zahnärztliche Körperschaften<br />

– darunter der ZBV <strong>Schwaben</strong> – tragen<br />

die Fortbildungsplattform, mit dem<br />

Ziel einer umfassenden wissenschaftlich<br />

und systematisch ausgerichteten Selbstprofessionalisierung<br />

der Zahnärzteschaft<br />

für den Erhalt und die Stärkung der Freiheit<br />

im Heilberuf. Zugleich mit der politischen<br />

Fortbildung erhalten die Teilnehmer<br />

auch Rüstzeug für das betriebswirtschaftliche<br />

Praxismanagement.<br />

■ Blockfortbildung<br />

Der sechste postgraduale Fortbildungsgang<br />

der Akademie beginnt im Februar<br />

<strong>2010</strong> und wird sich über zwei Jahre bis<br />

Ende 2011 mit insgesamt zehn Wochenend-Studienblöcken<br />

erstrecken (Donnerstagnachmittag<br />

bis Samstagnachmittag).<br />

Anmeldungen sind über den ZBV<br />

<strong>Schwaben</strong> möglich. Die Veranstaltungen<br />

finden überwiegend in Berlin aber auch<br />

an wechselnden Orten im Bereich der<br />

Trägerkörperschaften in Form von Seminarblöcken<br />

statt. Wissenschaftlicher Leiter<br />

ist Prof. Burkhard Tiemann, die Geschäftsführung<br />

hat Herr Dr. Sebastian Ziller<br />

inne.<br />

Die Lehrveranstaltungen werden als Vorlesungen,<br />

Übungen und Seminare abgehalten.<br />

Die Kurse werden mit rund 20<br />

Teilnehmern besetzt. Die ersten beiden<br />

Semester bilden einen Grundkurs, in<br />

dem das Recht der Heilberufe, Grundlagen<br />

der Freiberuflichkeit, politische Entscheidungsverfahren<br />

sowie Grundzüge<br />

der Volkswirtschaftslehre angeboten<br />

werden. Des Weiteren stehen das Recht<br />

der GKV, Grundzüge der Gesundheitsund<br />

Sozialpolitik, zahnärztliche Selbstverwaltung,<br />

Meinungsbildung und Entscheidungsverfahren<br />

in der Berufspolitik<br />

sowie Grundzüge der Betriebswirtschaft<br />

auf dem Lehrplan. Das dritte und vierte<br />

Semester sind als Aufbaukurs konzipiert.<br />

Hier geht es dann um Praxis- und Qualitätsmanagement,Gesundheitsökonomie,<br />

Gesundheitssystemforschung, Sozi-<br />

Die Absolventen des 5. Fortbildungsganges der AS-Akademie Anfang Dezember in Berlin.<br />

almedizin, Epidemiologie, europäische<br />

Entwicklungen, Verbandsstrategien,<br />

Kommunikation sowie Öffentlichkeitsund<br />

Pressearbeit.<br />

Die Studienvermittlung erfolgt durch<br />

qualifizierte und ausgewählte Dozenten<br />

aus Wissenschaft und Praxis. Für das<br />

zweijährige Curriculum wird eine Gebühr<br />

in Höhe von 3.900 EUR erhoben. Die Teilnahme<br />

wird gemäß den Leitsätzen der<br />

BZÄK/ DGZMK/ KZBV zur zahnärztlichen<br />

Fortbildung mit Punkten bewertet. Ein<br />

akademischer Abschluss ist unter teilweiser<br />

Anrechnung der AS-Fortbildung<br />

möglich. In postgradualer Form kann ein<br />

dreisemestriges Studium an der LEUPHA-<br />

NA Universität Lüneburg angeschlossen<br />

werden. Bei erfolgreichem Abschluss ist<br />

der Erwerb des akademischen Titels<br />

M.B.A. möglich.<br />

■ Schirmherrschaft<br />

Die unter Schirmherrschaft von BZÄK<br />

und KZBV stehende AS-Akademie für<br />

freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement<br />

wird derzeit getragen<br />

von der Ärztekammer Saarland (Abt.<br />

Zahnärzte), den Zahnärztekammern<br />

Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-<br />

Anhalt, Westfalen-Lippe, den KZVen Bremen,<br />

Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,<br />

Schleswig-Holstein sowie dem <strong>Zahnärztliche</strong>n<br />

Bezirksverband <strong>Schwaben</strong> und kooperiert<br />

mit dem Bundesverband der<br />

Zahnmedizinstudenten in Deutschland<br />

BdZM e.V.<br />

Der ZBV <strong>Schwaben</strong> befürwortet die<br />

Beteiligung an diesen Kursen und rät<br />

allen Interessierten, sich möglichst<br />

schnell anzumelden. Anmeldungen über<br />

http://www.zahnaerzte-akademie-as.de<br />

Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung<br />

und Praxismanagement<br />

Chausseestraße 13, 10115 Berlin<br />

Birgit Koch<br />

Tel. 030-40 00 5112<br />

Fax. 030-40 00 51 29<br />

b.koch@bzaek.de<br />

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FORUM<br />

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Standardwerk der Abrechnung<br />

Wer deutlich spricht, riskiert verstanden<br />

zu werden, sagt der Aphoristiker und das<br />

veranlasst den Politiker bei seinen Reden<br />

lieber im Unbestimmten zu bleiben,<br />

einem Abrechnungshandbuch tut die außerordentlich<br />

deutliche Sprache aber<br />

besonders gut.<br />

In dem hier in zweiter, grundsätzlich<br />

überarbeiteter Auflage vorgelegten<br />

Handbuch zur Abrechnung in der Implantologie<br />

wird es dem Rezensenten<br />

nicht leicht gemacht, sich durch 600 Seiten<br />

minutiös durchzuarbeiten, dem Leser<br />

aber sehr wohl, denn er strebt bei diesem<br />

Buch nicht nach kontinuierlicher Lektüre,<br />

sondern möchte bestimmte Sachverhalte<br />

in allen ihren Verästelungen erklärt bekommen.<br />

Und das gelingt glänzend.<br />

Einfach ist die Orientierung anhand des<br />

ausführlichen Inhaltsverzeichnisses von<br />

nicht weniger als 30 Seiten mit 49 Kapiteln,<br />

und überdies kann man in einem<br />

langen Sachregister alle Begriffe suchen.<br />

Die Vielfalt der unterschiedlichen Abrechnungs-<br />

und Erstattungssysteme in<br />

Deutschland halten eine Unzahl von Fallen<br />

offen, in die man tunlichst nicht hineintappen<br />

sollte und es ist unvorstellbar,<br />

diese Fallgruben ohne professionelle Anleitung<br />

vermeiden zu können, das gilt für<br />

den Neuling wie für den erfahrenen Praktiker<br />

gleichermaßen.<br />

Reich bebilderte und zu den Abrechnungsvorschriften<br />

exakt passende Fallbeispiele<br />

erleichtern das Verständnis der<br />

oft komplizierten Abrechnungsvorschriften<br />

und ihrer Auslegung außerordentlich.<br />

Die unterlegten und begleitenden<br />

Urteile sind in ihrem Inhalt auch für einen<br />

normalerweise mehr an der Medizin interessierten<br />

und orientierten Praktiker<br />

sehr leicht verständlich zusammengefasst.<br />

Das Problem – und Komplikationsbewusstsein<br />

des implantologisch Tätigen<br />

wird geschärft, um Unannehmlichkeiten<br />

antizipieren zu können und eigene Fehleinschätzungen<br />

zu vermeiden, die im<br />

Nachhinein Ärger, Zeit und Geld kosten.<br />

Rezension: Dr. Dr. Jürgen Weitkamp zum Abl<br />

Der ehemalige Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp aus Lübbecke, ist ein profunder Kenner<br />

der zahnärztlichen Privatliquidation – nicht zuletzt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Gesprächs- und Verhandlungspartner<br />

zum Thema GOZ mit Bundesgesundheitsministerium, PKVen und im Umgang mit den deutschen<br />

Zahnärzten. Weitkamp hat das neue Abrechnunghandbuch des BDIZ EDI sehr genau unter die Lupe genommen.<br />

Ch. Berger, Th. Ratajczak, J.E.Zöller<br />

Das AbI Abrechnungshandbuch<br />

Implantologie 2,<br />

Auflage / Oktober 2009, Quintessenz Verlag<br />

Herausgeber:<br />

Bundesverband der implantologisch<br />

tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI)<br />

Bezug: BDIZ EDI-Geschäftsstelle,<br />

An der Esche 2, 3111 Bonn, Tel. 0228-93 59 244<br />

Preis: 129,00 € zzgl. Versandkosten<br />

Für mich der außerordentliche Gewinn,<br />

den ich aus diesem Handbuch ziehe.<br />

Der erhobene juristische Zeigefinger ist<br />

manchmal gar zu deutlich und wirkt zuweilen<br />

ärgerlich, aber damit muss man<br />

sich in diesen Zeiten wohl abfinden, will<br />

man sich nicht in schnell heraufbeschworene<br />

Unannehmlichkeiten begeben.<br />

In diesem Zusammenhang steht auch die<br />

Anleitung zur „Sprechenden Zahnheilkunde“<br />

und der Dokumentation mit einer<br />

Fülle von Vorlagen und Formularen, an<br />

denen man sein eigenes Vorgehen überprüfen<br />

kann oder die man gegebenenfalls<br />

individualisiert übernimmt. Wertvoll<br />

auch die vielfältigen Hinweise und Anleitungen,<br />

von der ausführlichst behandelten<br />

Implantatprothetik bis zur engen Einbindung<br />

auch aller anderen Fächer der<br />

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Dass<br />

dabei auch die Prävention nicht zu kurz<br />

kommt, ist sicher nicht nur für den Unterzeichner<br />

besonders wichtig.<br />

Es sind, das sollte schnell deutlich werden,<br />

nicht die Abrechnungstechniken etwa<br />

allein, die dieses Buch ausmachen,<br />

sondern die Beschreibung des weiten<br />

Horizontes aller mit der Implantologie di-<br />

rekt oder indirekt verbundenen Fragen.<br />

Dass dabei eine Fülle zusätzlicher Anregungen<br />

für die wirklich wörtlich genommene<br />

„tägliche Praxis“ zur Verfügung<br />

stehen, ist bei der Präzision der behandelten<br />

Materie erfreulicherweise ebenso<br />

festzustellen, wie ärgerlicherweise viel<br />

Unsinniges deutlich wird, etwa die unterschiedliche<br />

Inrechnungstellung von Materialien<br />

bei approbierten Ärzten bzw.<br />

Zahnärzten.<br />

Wie man natürlich, wenn man diesen äußerst<br />

fein editierten Band in die Hand<br />

nimmt, der Frage nicht ausweichen<br />

kann, warum das Abrechnungsgeschehen<br />

von Gesundheitsleistungen in einem<br />

zivilisierten Staat wie Deutschland, nicht<br />

entschieden einfacher, logischer und<br />

sinnvoller gestaltet wird. Ob wenigstens<br />

eine neue GOZ dynamisch von der neuen<br />

Regierung in diese Richtung entwickelt<br />

wird?!<br />

Es besteht kein Zweifel, dass das hier besprochene<br />

Handbuch durch seine Autoren<br />

und den Verlag das Leistungsvermögen<br />

mitbringt, zum absoluten Standardwerk<br />

in den Praxen zu werden.<br />

Dr. Dr. Jürgen Weitkamp<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


ZNS 2-<strong>2010</strong><br />

Standfest in schwierigem Umfeld<br />

Traditionell steht bei der jährlichen Sitzung<br />

des Landesausschusses der Bayerischen<br />

Ärzteversorgung die Geschäftsentwicklung<br />

im Mittelpunkt der Betrachtung. Selten<br />

aber war diese Schwerpunktsetzung<br />

so berechtigt, wie heute. Angesichts der<br />

Krise auf den Finanzmärkten und dem<br />

Übergreifen auf die Realwirtschaft kam<br />

dieser Thematik größte Bedeutung zu.<br />

Das Jahr 2008 wird zweifellos als Ausgangspunkt<br />

einer globalen Finanzkrise in<br />

Erinnerung bleiben. Die zahlreichen Facetten<br />

der Krise – ob Rettungspakete,<br />

Staatsgarantien oder Verstaatlichungen<br />

– zeigen das ganze Ausmaß der Misere.<br />

Was mit US-amerikanischen Hypothekendarlehen<br />

schlechter Bonität begann,<br />

hat einen Prozess in Gang gesetzt, der<br />

die globale Ökonomie in eine Abwärtsspirale<br />

gezogen hat. Bei dieser Entwicklung<br />

ist es nicht verwunderlich, dass sich<br />

Mitglieder und Versorgungsempfänger<br />

besorgt nach der finanziellen Situation<br />

ihres Versorgungswerks erkundigt haben.<br />

Hier ist es beruhigend zu wissen,<br />

dass die Bayerische Ärzteversorgung mit<br />

einer konservativen und vorausschauenden<br />

Anlagestrategie ganz bewusst von<br />

riskanten Engagements abgesehen hat.<br />

■ Geschäftsentwicklung 2008<br />

Bayerische Ärzteversorgung zum Geschäftsjahr 2008<br />

Das Versorgungswerk blieb dank breit gestreuter<br />

Vermögensanlagen von unmittelbaren<br />

Ausfällen verschont. Zu keinem<br />

Zeitpunkt bestanden Investments im problembehafteten<br />

„Subprime-Segment“.<br />

Hauptbestandteil der Kapitalanlagen bildeten<br />

schon immer festverzinsliche Papiere<br />

bester Bonität. Dieses Segment wurde<br />

durch den Erwerb der Titel von Bundesländern,<br />

staatsnahen Emittenten sowie<br />

gedeckten Anlagen zusätzlich ausgebaut.<br />

Die ohnehin niedrige Aktienquote des<br />

Versorgungswerks wurde bereits 2007,<br />

sowie in den Monaten Februar und Mai<br />

2008, als vor dem Börsencrash, aktiv reduziert.<br />

Die weiterhin hohe Sicherheitsorientierung<br />

zeigt sich auch im Portfolio,<br />

das sich derzeit zu 81% aus festverzinslichen<br />

Rentenanlagen und Immobilien, sowie<br />

zu 19% aus breit gestreuten Wertpapier-Spezialfonds<br />

zusammensetzt. Den<br />

weltweiten Rückgängen an den Kapitalmärkten<br />

und Wertpapierbörsen konnte<br />

sich das Versorgungswerk aber naturgemäß<br />

nicht vollständig entziehen. So<br />

mussten zwar buchhalterische Abschreibungen<br />

auf Wertpapierspezialfonds vorgenommen<br />

werden, was jedoch nicht zu<br />

ökonomisch Verlusten führt. Diese würden<br />

erst entstehen, wenn die Papiere bei<br />

niedrigem Kurs verkauft werden. Auf die<br />

von vielen Versicherungsunternehmen<br />

genutzte Möglichkeit, Kursverluste in der<br />

Bilanz nicht auszuweisen und stille Lasten<br />

zu bilden, wurde bewusst verzichtet.<br />

Auch 2008 konnte die BÄV noch eine positive<br />

Nettoverzinsung in Höhe von<br />

1,46% erreichen. Die versicherungstechnischen<br />

Rückstellungen konnten um 397<br />

Mio. € (+ 2,8%) auf 14,5 Mrd. € erhöht<br />

werden. Diese Mittel dienen dazu, die<br />

Versorgungsleistungen auch künftig dauerhaft<br />

zu erfüllen.<br />

Die Situation an den Immobilienmärkten<br />

hat sich 2008 gegenüber den Vorjahren<br />

gewandelt. Seit dem 4. Quartal 2008 ist<br />

es für Investoren zunehmend schwieriger<br />

geworden, bei Banken notwendige Kredite<br />

für Projektentwicklungen zu erhalten.<br />

Durch diese Liquiditätsengpässe<br />

wurden erstklassige Objekte in guten Lagen<br />

wieder zu Preisen angeboten, die<br />

auch für Eigenkapitalinvestoren wie die<br />

Bayerische Ärzteversorgung eine hinreichende<br />

Rendite bieten. Die wieder günstige<br />

Marktsituation wurde genutzt, um<br />

passende Objekte zu attraktiven Preisen<br />

zu erwerben. Dies gilt auch für die Ergänzung<br />

der bestehenden Immobilienfonds<br />

um zusätzliche inflationsgesicherte Immobilienanlagen.<br />

Im Jahr 2008 konnte das Versorgungswerk<br />

erneut einen erheblichen Anstieg<br />

des Beitragsaufkommens um 43,5 Mio.<br />

€ (+ 5,2%) auf 875,2 Mio. € verzeichnen.<br />

Ursache dieser Entwicklung ist u.a.<br />

die Reform des Beitragsrechts für Selbstständige.<br />

Auch in den kommenden Jahren<br />

wird daher das Beitragsaufkommen<br />

voraussichtlich weiter steigen. Das<br />

durchschnittliche monatliche Altersruhegeld<br />

bei den Bestandsrenten lag im Jahr<br />

2008 bei 2.438 €. Die Aufwendungen<br />

für 26.721 Versorgungsempfänger erhöhten<br />

sich um 30,1 Mio. € (+ 4,8%) auf<br />

nunmehr 655,4 Mio. €. Die Altersstruktur<br />

unserer Mitglieder wird die Zahl der<br />

Versorgungsempfänger und damit das<br />

Volumen der Versorgungsleistungen<br />

auch in den kommenden Jahren weiter<br />

ansteigen lassen. Hinzu kommt, dass<br />

auch die Angehörigen freier Berufe immer<br />

älter werden, die damit länger ihr<br />

wohlverdientes Ruhegeld erhalten.<br />

■ Demografische<br />

Herausforderungen und<br />

Generationengerechtigkeit<br />

Der erfreuliche Anstieg der Lebenserwartung<br />

hat für alle Träger der Altersversorgung<br />

eine Kehrseite. In Zukunft ist mit einem<br />

zusätzlichen Finanzierungsbedarf zu<br />

rechnen. Nach eingehenden Beratungen<br />

wurde daher ein Konzept entwickelt, das<br />

die neuen so genannten biometrischen<br />

Richttafeln zur demografischen Entwicklung<br />

berücksichtigt und durch eine stufenweise<br />

Anhebung der Regelaltersgrenze<br />

auf 67 Jahre den Großteil der Finanzierung<br />

sicher stellt. Diese Option nutzen<br />

auch die meisten anderen Versorgungswerken.<br />

Bei der Umsetzung folgt die<br />

Bayerische Ärzteversorgung den Beschlüssen<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Nachdem der Landesausschuss<br />

im September 2008 entsprechende<br />

Grundsatzbeschlüsse gefasst hatte, wurden<br />

unsere Mitglieder informiert und die<br />

Satzung angepasst. Das Maßnahmenpaket<br />

wurde schließlich durch den Landesausschuss<br />

im März 2009 beschlossen.<br />

Hierdurch wird das Verhältnis zwischen<br />

Dauer der Beitragszahlung und Leistungsbezug<br />

künftig wieder besser austariert.<br />

Über die Auswirkungen auf die jeweiligen<br />

Jahrgänge wurde auch im Bayerischen<br />

Ärzteblatt 9/2009 berichtet.<br />

Im Kontext des Begriffes Generationengerechtigkeit<br />

werden aktuell viele Lebensbereiche<br />

analysiert und kontrovers<br />

diskutiert. Auch bei den Versorgungswerken<br />

hat dieses Thema einen besonderen<br />

Stellenwert. So hat der Verwaltungsausschuss<br />

die Geschäftsführung mit konkreten<br />

Untersuchungen beauftragt und gebeten,<br />

falls Verwerfungen festzustellen<br />

sind, kurzfristig ein Konzept für erforderliche<br />

Ausgleichsmaßnahmen zu erstellen.<br />

Mit dem nötigen Weitblick gilt es in<br />

unserem Versorgungswerk im nächsten<br />

Schritt die Verrentung zu verbessern.<br />

13<br />

FORUM


FORUM<br />

14<br />

■ Kindererziehungszeiten<br />

Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts<br />

Anfang 2008 führte dazu, dass die<br />

gesetzliche Rentenversicherung jetzt<br />

auch Kindererziehungszeiten von Mitgliedern<br />

berufsständischer Versorgungswerke<br />

anrechnet. Allerdings wurde die<br />

erforderliche Wartezeit von 60 Monaten<br />

mit den anrechenbaren Kindererziehungszeiten<br />

von unseren Mitgliedern<br />

oftmals nicht erreicht. Mit einem Gesetz<br />

vom 15.07.2009 hat der Gesetzgeber die<br />

Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts<br />

in das Sozialgesetzbuch übernommen.<br />

Darüber hinaus wurde in § 208<br />

SGB VI festgelegt, dass Elternteile, denen<br />

Kindererziehungszeiten anzurechnen<br />

sind, zur Erlangung einer Altersrente die<br />

allgemeine Wartezeit von 60 Monaten<br />

durch freiwillige Beiträge auffüllen können.<br />

Weitergehende Informationen zur<br />

Anrechnung von Kindererziehungszeiten<br />

beantwortet die BÄV in der Rubrik „Aktuelles“<br />

auf der Internetseite unter<br />

www.aerzteversorgung.eu.<br />

■ Altersversorgung optimieren<br />

Die Möglichkeit freiwilliger Mehrzahlungen<br />

war gerade in diesen unruhigen Zeiten<br />

wieder stark gefragt. Zusätzliche<br />

Zahlungen an das Versorgungswerk stellen<br />

ein probates Mittel dar, um die individuelle<br />

Altersversorgung weiter zu opti-<br />

mieren. Seit 01.01.2005 regelt das Alterseinkünftegesetz<br />

die Besteuerung von<br />

Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen.<br />

So steigt die Besteuerung<br />

der zukünftigen Ruhegeldzahlungen erheblich,<br />

während sich bei der Beitragszahlung<br />

eine höhere steuerliche Abzugsfähigkeit<br />

ergibt. Durch die Zahlung von<br />

zusätzlichen Beiträgen, die übrigens zu<br />

gleichen Konditionen wie Pflichtbeiträge<br />

verrentet werden, können die negativen<br />

Auswirkungen der nachgelagerten Besteuerung<br />

auf die Nettorente abgemildert<br />

werden. In diesem Jahr sind bereits<br />

68% der geleisteten Pflicht- und freiwilligen<br />

Beiträge zu den berufsständischen<br />

Versorgungswerken als Sonderausgaben<br />

abzugsfähig, maximal 13.600 € bei Ledigen,<br />

bzw. 27.200 € bei gemeinsam veranlagten<br />

Eheleuten. Allerdings wird der<br />

Sonderausgabenabzug bei Arbeitnehmern<br />

durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil<br />

reduziert. Zur steuerlichen Berücksichtigung<br />

muss die Zahlung bis zum<br />

31.12 des Veranlagungsjahres auf dem<br />

Konto der Bayerischen Ärzteversorgung<br />

eingegangen sein. Für Auskünfte und individuelle<br />

Berechnungen stehen Ihnen<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des<br />

Versorgungswerks gerne zur Verfügung.<br />

Die Höhe der für Sie noch möglichen freiwilligen<br />

Mehrzahlungen sowie deren<br />

Auswirkungen auf die künftigen Versorgungsleistungen<br />

können Sie auch im<br />

neuen Online-Portal der Bayerischen<br />

Ärzteversorgung unter www.baev24.de<br />

selbst ermitteln.<br />

■ Resümee<br />

Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2008<br />

kann angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen<br />

noch als zufriedenstellend<br />

betrachtet werden. Die Bayerische Ärzteversorgung<br />

hat sich im Umfeld der Finanzkrise<br />

erneut als starker Partner für die Altersversorgung<br />

bewährt. Darüber hinaus<br />

wurden auch die unbeliebten Begleitumstände<br />

der demografischen Entwicklung<br />

angegangen, um die berufsständische Altersversorgung<br />

für jüngere Kolleginnen<br />

und Kollegen auf eine sichere Basis zu stellen.<br />

Die Leistungsfähigkeit der Bayerischen<br />

Ärzteversorgung zeigt sich auch<br />

darin, dass ungeachtet der Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise zum 01.01.<strong>2010</strong> erneut<br />

eine Dynamisierung der nach dem<br />

31.12.1984 erworbenen Anwartschaften<br />

der aktiven Mitglieder sowie aller eingewiesenen<br />

Versorgungsleistungen um 2%<br />

erfolgt. Damit wird auf Basis einer starken<br />

und langfristig sicheren Versorgung die<br />

Verrentung unseres Versorgungswerkes in<br />

einem ersten Schritt für alle erhöht. Doch<br />

weitere müssen folgen.<br />

Dr.med. Lothar Wittek<br />

Vorsitzender des Verwaltungsausschusses<br />

der Bayerischen Ärzteversorgung<br />

Ist die Beratung bereits zahnmedizinische<br />

Behandlung?<br />

Darf ein Zahnmediziner eine Tätigkeit als Zahnarzt in einem gewerblich geführten Unternehmen ausüben? Nein, sagt der<br />

Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. K. Ulrich Rubehn und verweist auf das Heilberufekammergesetz.<br />

Ein Lübecker Dentallabor, das im Herbst<br />

eine promovierte Zahnärztin als Beraterin<br />

eingestellt hatte, sieht das anders und befindet<br />

sich nun im Rechtstreit mit der<br />

Zahnärztekammer. Der Chef des Zahnzentrums,<br />

ein Zahntechniker und erfolgreicher<br />

Unternehmer, der 84 Zahnarztpraxen<br />

im Bundesgebiet beliefert, beharrt<br />

auf seinem Standpunkt, wonach die angestellte<br />

Zahnärztin „keinerlei zahnmedizinische<br />

Tätigkeit ausübt“, sondern ausschließlich<br />

als Kundenberaterin tätig sei.<br />

Sie informiere interessierte Patienten unverbindlich<br />

über Einsparoptionen, Technologien<br />

und Behandlungsmethoden<br />

und stehe bei der Materialauswahl zur<br />

Seite. Eine medizinische Behandlung sei<br />

weder geplant noch möglich.<br />

Kammerpräsident Rubehn sieht das anders:<br />

„Der Gesetzgeber definiert Beratung<br />

eindeutig als zahnmedizinische Tätigkeit.“<br />

Es sei nicht möglich, die Kunden<br />

eines Dentallabors „sinnvoll zu beraten“,<br />

ohne deren Gebiss in Augenschein zu<br />

nehmen: „Eine ordnungsgemäße Diagnostik<br />

ist schlichtweg nicht möglich.“<br />

Die tatsächlichen Kosten für Zahnersatz<br />

könnten seriös nur ermittelt werden,<br />

wenn ärztliche Therapievorschläge vorlägen<br />

und Fragen der Materialqualität und<br />

der Ausführung der Prothetik geklärt<br />

worden seien.<br />

Die Zahnärztekammer hat mit einer<br />

„strafbewehrten Unterlassungserklärung“<br />

regiert und will dem Labor untersagen,<br />

„im eigenen Namen zahnärztliche<br />

Leistungen, insbesondere in Form<br />

von Beratungen anzubieten“. Die Lübekker<br />

Anwälte des Labors stehen auf dem<br />

Standpunkt, dass „unsere Mandantin<br />

keine Tätigkeiten ausübt, die der Zahnheilkunde<br />

zugehörig sind“. Sämtliche<br />

zahnärztlichen Leistungen würden<br />

„selbstverständlich durch approbierte<br />

Zahnärzte ausgeführt“.<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


++ Mitteilungen des ZBV <strong>Schwaben</strong> ++<br />

Obleute: Frei gewählt und/oder KZV-akkreditiert?<br />

Im Superwahljahr <strong>2010</strong> wird auch in den Obmannsbezirken neu gewählt<br />

<strong>2010</strong> ist ein Wahljahr für die bayerischen Zahnärzte. ZBVe wählen ihre Vorstände, für die BLZK wird nach vier Jahren<br />

eine neue Vollversammlung und für die KZVB nach sechs Jahren eine neue Vertreterversammlung gewählt. Auch die<br />

Obleute-Thematik wird damit wieder aktuell. Die Wahl der Obleute ist nicht in den Satzungen der BLZK und des ZBV<br />

<strong>Schwaben</strong> verankert, deshalb ist auch keine Akkreditierung durch Kammer oder ZBV notwendig. Auf der anderen<br />

Seite ist für KZVB-Obleute eine Akkreditierung durch die KZV notwendig, weil dies in deren Satzung vorgeschrieben<br />

ist. Im Bereich des ZBV <strong>Schwaben</strong> werden Obleute als liberale Alternative zur KZVB „frei“ gewählt.<br />

Zum Hintergrund: Aufgrund der Neustrukturierung<br />

der KZVen, die am 1. 1.<br />

2005 gemäß Gesundheitsmodernisierungsgesetz<br />

in Kraft gesetzt wurde, erließ<br />

Staatskommissar Dr. Maximilian<br />

Gaßner eine Satzung, in der es keinen<br />

Hinweis mehr auf KZVB-Obleute gab.<br />

Kaum in Kraft änderte die frisch gewählte<br />

Vertreterversammlung die Satzung<br />

mit dem Ziel, KZVB-Obleute einer Akkreditierung<br />

zu unterwerfen. Die Genehmigung<br />

aus dem damaligen Sozialministerium<br />

ließ jedoch auf sich warten, denn<br />

Gaßner wollte Änderungen. Damals<br />

fragte die Redaktion von „Bayern Aktuell“<br />

im Sozialministerium nach. Hier ein<br />

Auszug aus Bayern Aktuell No. 12/2005<br />

vom 15.4.2005: „…Auf Anfrage von<br />

Bayern Aktuell erklärte Dr. Maximilian<br />

Gaßner am Donnerstag, dass das Ministerium<br />

grünes Licht geben werde,<br />

schränkte aber ein: „Wir haben noch Änderungen!“<br />

Die neue gesetzliche Regelung<br />

für Vorstand und Vertreterversammlung<br />

der KZVB sehe vor, dass nicht einfach<br />

eine „neue Truppe“ (Obleute)<br />

Verantwortung übernehmen könne. Die<br />

Verantwortung sei ausschließlich an VV<br />

und Vorstand gebunden. Eine Formalie<br />

also? Gaßner sieht das so. Es sei zu koordinieren,<br />

wie sich die Obleute in der Außendarstellung<br />

präsentierten. „Der Obmann<br />

kann nicht radikale FVDZ-Politik<br />

vertreten. Jeder Obmann kann zwar auftreten<br />

und das Gesetz kritisieren, er kann<br />

aber als KZVB-Obmann nicht sagen:<br />

Dieses Gesetz setzen wir nicht um.“<br />

■ Deutliches Ergebnis für freie<br />

gewählte Obleute<br />

Die <strong>Zahnärztliche</strong>n Bezirksverbände<br />

Oberbayern, München Stadt und Land,<br />

<strong>Schwaben</strong> und Mittelfranken hatten<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong><br />

2005 eine Umfrage zur Obleute-Problematik<br />

in ihren Mitteilungsblättern durchgeführt.<br />

Die Resultate waren deutlich:<br />

Die Obleute in Bayern sollen keiner Körperschaft<br />

verpflichtet sein – so das Votum<br />

der an der Befragung Beteiligten. In<br />

<strong>Schwaben</strong> stimmten 98,2 Prozent der<br />

Beteiligten dafür, dass Obleute keiner<br />

Körperschaft verpflichtet sein sollen. Lediglich<br />

1,8 Prozent sprachen sich für weisungsgebundene<br />

Vertreter in den Obmannsbezirken<br />

aus. Ähnlich waren die<br />

Ergebnisse in den anderen genannten<br />

ZBVen. In einem gemeinsamen Schreiben<br />

an die Delegierten der Vertreterversammlung<br />

vom 22.9.2005 teilten die<br />

ZBV-Vorsitzenden Dr. Heinz Nobis, Christian<br />

Berger, Dr. Klaus Kocher und Dr.<br />

Martin Zschiesche dieses in ihren Bezirksverbänden<br />

deutliche Ergebnis an die VV<br />

mit, mit der Bitte, diese „eindeutige Meinungsäußerung<br />

Ihrer Basis bei den Beratungen<br />

und Entscheidungen in der VV<br />

der KZVB zu bedenken“.<br />

Diese körperschaftsunabhängige Solidarisierung<br />

an der Basis hat sich in Bayern<br />

weitgehend durchgesetzt. Die frei und<br />

demokratisch gewählten Obleute genießen<br />

das Vertrauen in den Obmannsbezirken.<br />

Der ZBV <strong>Schwaben</strong> lädt immer alle<br />

Obleute aus <strong>Schwaben</strong>, seien sie nun<br />

KZVB-akkreditiert oder „nur“ von der<br />

Nachfolger/in gesucht<br />

Basis gewählt, zu seinen Obleute- und<br />

Gutachtertagungen ein.<br />

Anita Wuttke<br />

Obleute-Wahlen<br />

ankündigen<br />

„Es kommen immer wieder Nachfragen<br />

aus den Obmannsbezirken, wie<br />

denn nun die Obleute-Wahlen durchgeführt<br />

werden sollen.“, erklärte ZBV-<br />

Vorsitzender Christian Berger. „Im<br />

Grunde ist das, soweit es den ZBV betrifft,<br />

ganz einfach: der Wahltermin<br />

sollte rechtzeitig in den ZNS, dem offiziellen<br />

Mitteilungsblatt, angezeigt<br />

werden. Dann können die Wahlen<br />

ganz einfach wie in Vereinen durchgeführt<br />

werden. Ob offen oder geheim<br />

abgestimmt werden soll, können die<br />

Kolleginnen und Kollegen selbst am<br />

besten entscheiden. Der ZBV <strong>Schwaben</strong><br />

erkennt alle demokratisch gewählten<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

als die Vertreter vor Ort an. Überall<br />

dort, wo es Gott sei Dank noch keine<br />

Vorschriften gibt, sollten wir selbst gestalten<br />

– auch das zeichnet einen freien<br />

Beruf aus.“<br />

Wegen Praxisaufgabe kann ab 1.4.<strong>2010</strong> in der Nähe von Illertissen eine Zahnarztpraxis<br />

übernommen werden. Die Einzelpraxis besteht sei 1984 in einem Ort mit<br />

1.700 Einwohnern bei Illertissen und wurde 2008 komplett modernisiert.<br />

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den ZBV <strong>Schwaben</strong>, Tel. 08 21-34 31 50.<br />

15<br />

ZBV-INFO


ZBV-INFO<br />

16<br />

Gesetzliche und vertragliche Aufbewahrungsfristen<br />

Wichtige Information für die Mitglieder des ZBV <strong>Schwaben</strong><br />

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils<br />

mit dem Schluss des Kalenderjahres, in<br />

dem die letzte Eintragung in die Unterlagen<br />

vorgenommen wurde (das Inventar,<br />

die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss<br />

aufgestellt, der Handels- oder<br />

Geschäftsbrief empfangen bzw. abgesandt,<br />

der Buchungsbeleg entstanden<br />

oder die Aufzeichnung vorgenommen<br />

wurde.) Dies ist aber ausnahmsweise<br />

dann nicht zulässig, wenn die Unterlagen<br />

noch für laufende Verfahren – zum Beispiel<br />

für eine begonnene Betriebsprüfung,<br />

ein Straf- oder Klageverfahren –<br />

benötigt werden.<br />

Demnach können bei einer zehnjährigen<br />

Aufbewahrungsfrist Unterlagen aus dem<br />

Jahr 1999 und früher erst mit Ablauf des<br />

31.12.2009 vernichtet werden!<br />

Dies betrifft folgende Unterlagen:<br />

• Bücher oder Aufzeichnungen (z.B. das<br />

vom Zahnarzt selbst geführte Ärzte-<br />

Journal oder die vom Steuerberater erstellte<br />

Buchführung) sowie die<br />

• Einnahme-Überschuss-Rechnung (Gewinnermittlung)<br />

und AfA-Listen.<br />

Hinweis: Die Frist verlängert sich, wenn<br />

die Einnahme-Überschuss-Rechnung erst<br />

verspätet erstellt wird. Ist sie beispielsweise<br />

für 2007 erst in 2009 erstellt worden,<br />

dürfen die Unterlagen zur Gewinnermittlung<br />

erst in 2020 vernichtet werden.<br />

• Kassenbücher, Tageskassenberichte<br />

oder Kassenjournale – nach der<br />

letzten Eintragung.<br />

• Patientenrechnung-Ausgangsbuch<br />

– nach der letzten Eintragung sowie<br />

Patientenrechnungs-Durchschriften<br />

mit Zahlungsvermerken.<br />

• Quartalsabrechnungen der KZV mit<br />

Anlagen, Eingangsrechnungen und<br />

Abrechnungen des Fremdlabors, gegebenenfalls<br />

Abrechnungen einer Privatverrechnungsstelle.<br />

• Unterlagen für die Girokonten der<br />

Praxis (Konto-Auszüge mit Überweisungs-,<br />

Einzahlungs- und Abhebungsbelegen)<br />

und sonstige Kreditunterlagen.<br />

• Rechnungen über den Kauf von<br />

Einrichtung und Inventar sowie Belege<br />

über die laufenden Kosten für den<br />

Praxisbetrieb – wie z. B. Kfz-Kosten, Reparatur<br />

und Wartung der Praxiseinrichtung,<br />

Bürobedarf, Beiträge und Versicherungen,<br />

Bewirtungen, Geschenke<br />

für Geschäftsfreunde usw.<br />

• Patienten-Karteikarten, aus denen<br />

sich die in Rechnung gestellten Beträge<br />

bzw. Eigenanteile und Vermerke über<br />

die Zahlungen der Patienten ergeben<br />

(entscheidend ist das Datum der letzten<br />

Eintragung).<br />

Bei einer 6-jährigen Aufbewahrungsfrist<br />

können Unterlagen aus dem Jahre 2003<br />

und früher erst mit Ablauf des<br />

31.12.2009 vernichtet werden! Dies betrifft<br />

folgende Unterlagen:<br />

• Schriftverkehr, z. B. mit der KZV, dem<br />

Fremdlabor, den Patienten, dem Vermieter,<br />

soweit sie für die Besteuerung<br />

von Bedeutung sind.<br />

• Lohnkonten und Lohnbücher nach<br />

der letzten eingetragenen Lohnzahlung<br />

Nach den Vorschriften für Sozialversicherungsbeiträge<br />

sind die Lohn- und Gehaltsunterlagen<br />

bis zum Ablauf des auf<br />

die letzte Betriebsprüfung des Rentenversicherungsträgers<br />

folgenden Kalenderjahres<br />

geordnet aufzubewahren. Sofern<br />

eine Prüfung nicht durchgeführt<br />

worden ist, gilt auch hier die steuerliche<br />

Sechsjahresfrist.<br />

Es empfiehlt sich aber, Lohnkonten und<br />

Lohnbücher möglichst länger aufzubewahren,<br />

denn es kommt häufig vor, dass<br />

sich ehemalige Mitarbeiter an ihren früheren<br />

Arbeitgeber wenden, wenn sie<br />

noch Angaben zur Durchsetzung ihrer<br />

Rentenansprüche benötigen.<br />

Bei privatzahnärztlicher Versorgung gelten<br />

folgende Aufbewahrungsfristen<br />

nach § 12 der neuen Berufsordnung der<br />

BLZK<br />

Absatz 1<br />

Der Zahnarzt ist verpflichtet, über die in<br />

Ausübung seines Berufes gemachten<br />

Feststellungen und getroffenen Maßnahmen<br />

die erforderlichen Aufzeichnungen<br />

chronologisch und für jeden Patienten<br />

getrennt anzufertigen (zahnärztliche Dokumentation)<br />

und mindestens zehn Jahre<br />

aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen<br />

Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht<br />

besteht. Abweichend<br />

davon sind zahnärztliche Modelle, die<br />

zur zahnärztlichen Dokumentation notwendig<br />

sind, mindestens zwei Jahre aufzubewahren.<br />

Absatz 2<br />

<strong>Zahnärztliche</strong> Dokumentationen, auch<br />

auf elektronischen Datenträgern, sind<br />

entsprechend den gesetzlichen Vorschriften<br />

aufzubewahren. Beim Umgang<br />

mit zahnärztlichen Dokumentationen<br />

sind die Bestimmungen über die ärztliche<br />

Schweigepflicht und den Datenschutz zu<br />

beachten.<br />

Erneuerung der Fachkunde im Strahlenschutz<br />

für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

Vor fünf Jahren hat der ZBV <strong>Schwaben</strong> viele seiner Mitglieder daran erinnert, die<br />

Fachkunde im Strahlenschutz in Kursen des ZBV bzw. bei der eazf zu erneuern.<br />

Diese Erneuerung der Fachkunde muss gemäß § 18a Röntgenverordnung alle fünf<br />

Jahre erfolgen und steht deshalb für diese Kolleginnen und Kollegen wieder an.<br />

Der ZBV <strong>Schwaben</strong> wird in dieser (siehe Seite 2) und der nächsten Ausgabe wieder<br />

eigene Kurse anbieten. Kolleginnen und Kollegen, die bei der eazf geeignete Ganztagskurse<br />

(die Inhalte aus dem Bereich Röntgen zum Thema haben) besuchen,<br />

können auch mit diesen Kursen die Fachkunde erneuern.<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


Geburtstage<br />

Wir gratulieren am:<br />

4. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. Joachim STOFFEL<br />

Albert-Schweitzer-Straße 4,<br />

87527 Sonthofen<br />

zum 60. Lebensjahr<br />

4. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. Manfred UNSIN<br />

Am Michelsweg 6, 87746 Erkheim<br />

zum 80. Lebensjahr<br />

10. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. Rainer ELSNER<br />

Albisried 39, 87663 Lengenwang<br />

zum 65. Lebensjahr<br />

12. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. med. dent. Laibach<br />

Zvonimir KROLO<br />

Kegelstraße 18, 86470 Thannhausen<br />

zum 65. Lebensjahr<br />

13. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. Sigrid FRÖHLICH<br />

Promenadenweg 20,<br />

87484 Nesselwang<br />

zum 65. Lebensjahr<br />

14. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. Günter SCHOOFS<br />

Hauptstraße 56, 86405 Meitingen<br />

zum 60. Lebensjahr<br />

17. Februar <strong>2010</strong><br />

Hans BAUGUT<br />

Edelweißstraße1, 87545 Burgberg<br />

zum 75. Lebensjahr<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong><br />

18. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. med. dent./Univ. Agram<br />

Zdenka MEINHOLD<br />

Sedelfeldberg 31, 86316 Friedberg<br />

zum 60. Lebensjahr<br />

19. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. Elmar SEITZ<br />

Waldstraße 12, 86420 Diedorf<br />

zum 65. Lebensjahr<br />

23. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. Dieter ULBRICH<br />

Östliche Pomenade 3,<br />

89264 Weißenhorn<br />

zum 60. Lebensjahr<br />

27. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. Waltraud BRAUN<br />

Hochvogelstraße 5, 86391 Deuringen<br />

zum 70. Lebensjahr<br />

27. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. Rudolf PICHLMAIER<br />

Mozartstraße 1, 89407 Dillingen<br />

zum 80. Lebensjahr<br />

28. Februar <strong>2010</strong><br />

Dr. Johannes MEIER<br />

Bahnhofstraße 38, 87719 Mindelheim<br />

zum 60. Lebensjahr<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

und alles Gute für die Zukunft!<br />

Christian Berger, 1. Vorsitzender<br />

Dr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende<br />

Der <strong>Zahnärztliche</strong> Bezirksverband <strong>Schwaben</strong> betrauert das Ableben<br />

seiner Mitglieder:<br />

Gerhard Dalm<br />

Christoph-von-Schmid-Straße 12, 89331 Burgau<br />

geboren 31.3.1925 – verstorben 23.12.2009<br />

Dr. Erich Lang<br />

Daucherstraße 27 a, 86156 Augsburg<br />

geboren 27.2.1929 – verstorben 2.12.2009<br />

Karl Minholz<br />

Breitenbergstraße 17, 86163 Augsburg<br />

geboren 15.12.1917 – verstorben 1.1.<strong>2010</strong><br />

Dr. Theodor Reif<br />

Bodelschwinghstraße 32, 89233 Neu-Ulm<br />

geboren 2.5.1926 – verstorben 4.1.<strong>2010</strong><br />

Dr. Wagner Richard<br />

Oberdorfer Straße 14, 87675 Stötten<br />

geboren 2.4.1938 – verstorben 7.1.<strong>2010</strong><br />

Otto Wunderer<br />

Bahnhofstraße 3, 86514 Ustersbach<br />

geboren 28.01.1910 – verstorben 21.01.<strong>2010</strong><br />

Änderungsmeldungen<br />

Aufgrund der bestehenden Meldeordnung<br />

der BLZK bitten wir bei Änderungen von<br />

persönlichen Daten, wie Privat- und Praxisanschrift,<br />

Telefon, Fax, Promotion, Beginn<br />

und Ende einer Tätigkeit, Niederlassung,<br />

Praxisaufgabe etc., unverzüglich um<br />

schriftliche Mitteilung an den ZBV <strong>Schwaben</strong>,<br />

Lauterlech 41, 86152 Augsburg,<br />

oder an die Fax-Nr. 08 21/34 3 15 22. Damit<br />

lässt sich auch eine Verzögerung bei<br />

der Zusendung von ZM, BZB und ZNS vermeiden.<br />

Beitragszahlung<br />

I. Quartal <strong>2010</strong><br />

Der ZBV <strong>Schwaben</strong> bittet alle Mitglieder,<br />

die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen,<br />

die Beiträge unaufgefordert an den<br />

ZBV <strong>Schwaben</strong> zu überweisen.<br />

Die Bankverbindung lautet:<br />

Deutsche Apotheker- u. Ärztebank<br />

Filiale München, Kto. 0 001 080 962,<br />

BLZ 300 606 01.<br />

Änderung von<br />

Bankverbindungen<br />

Bitte denken Sie daran, den ZBV <strong>Schwaben</strong><br />

rechtzeitig zu informieren, wenn sich<br />

Ihre Bankverbindung ändert, sofern Sie<br />

zum Einzug der Beiträge eine Einzugsermächtigung<br />

erteilt haben. In den meisten<br />

Fällen erheben die Banken bei einer Rückbelastung<br />

des Beitragseinzuges erhebliche<br />

Gebühren, die wir an Sie weitergeben<br />

müssen, wenn Sie die Änderungsmeldung<br />

versäumt haben.<br />

Mehrfachmitgliedschaft<br />

durch BAG<br />

Der ZBV <strong>Schwaben</strong> weist darauf hin,<br />

dass auch aus Mehrfachmitgliedschaften<br />

in <strong>Zahnärztliche</strong>n Bezirksverbänden<br />

bzw. Zahnärztekammern Beitragspflichten<br />

entstehen. Somit besteht<br />

für jeden in <strong>Schwaben</strong> tätigen<br />

Zahnarzt die Melde- und Beitragspflicht<br />

für selbstständige Tätigkeiten<br />

in überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften.<br />

17<br />

ZBV-INFO


ZBV INFO<br />

18<br />

++ Referat <strong>Zahnärztliche</strong>s Personal ++<br />

Aktualisierung der Kenntnisse<br />

im Strahlenschutz im Jahr <strong>2010</strong><br />

für zahnärztliches Personal<br />

Zahnarzthelfer/innen (ZAH) bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit Kenntnissen im Strahlenschutz, die<br />

sie ab dem Jahr 2005 erworben haben, sind nach § 18a Abs. 3 der Röntgenverordnung innerhalb eines fünfjährigen<br />

Turnus verpflichtet, ihre Kenntnisse im Strahlenschutz <strong>2010</strong> zu aktualisieren, wenn sie diese weiter anwenden<br />

wollen. Röntgenbescheinigungen, die vor dem Jahr 2005 erworben wurden, können ebenfalls noch im Jahr <strong>2010</strong><br />

aktualisiert werden. Zahnarzthelfer/innen bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte dürfen nur mit einem gültigen<br />

Röntgenschein in der Praxis röntgen.<br />

Der <strong>Zahnärztliche</strong> Bezirksverband <strong>Schwaben</strong> bietet für ZAH/ZFA regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktualisierung<br />

der Kenntnisse im Strahlenschutz mit Prüfung an. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Skript mit<br />

einem Prüfungsbogen, den Sie bitte zum Kurs mitbringen. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung<br />

des ZBV über die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz.<br />

Der ZBV <strong>Schwaben</strong> bietet hierzu folgende Aktualisierungsveranstaltung für das Jahr <strong>2010</strong> an:<br />

❑ Termin: Freitag, 12. März <strong>2010</strong>, 13.30 Uhr<br />

Der Kurs findet in der Berufsschule V, Haunstetter Straße 66, 86161 Augsburg statt.<br />

Gebühr: 50 Euro inkl. Skript, Dauer: 4 Stunden<br />

Bitte pro Person eine Anmeldung ausfüllen!<br />

Anmeldung an: ZBV <strong>Schwaben</strong>, Lauterlech 41, 86152 Augsburg oder Fax 08 21/3 43 15 22<br />

Achtung: Kopie des Röntgennachweises beifügen!<br />

Name Vorname<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift<br />

Einzugsermächtigung<br />

Hiermit ermächtige ich den <strong>Zahnärztliche</strong>n Bezirksverband <strong>Schwaben</strong>, die Gebühr von 50 Euro pro Person<br />

von meinem<br />

Konto BLZ<br />

bei (Bank/Sparkasse) abzubuchen.<br />

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr oder unter<br />

Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


Zwischenprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte am 21. April<br />

Diese Prüfung findet an den sieben<br />

schwäbischen Berufsschulen Augsburg,<br />

Donauwörth, Kempten, Lindau, Marktoberdorf,<br />

Memmingen und Neu-Ulm am<br />

Mittwoch, dem 21. April <strong>2010</strong><br />

statt. Die Prüfung wird in 60 Minuten<br />

durchgeführt und muss bis spätestens<br />

10.00 Uhr beendet sein.<br />

Die Prüfungsgebühr beträgt € 45,– und<br />

ist von dem/der Ausbilder/in zu entrichten.<br />

Teilnehmerinnen, die noch nicht 18 Jahre<br />

alt sind, und für die noch das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

gilt, sind darauf hinzuweisen,<br />

dass der Nachweis über die erste<br />

ärztliche Nachuntersuchung gem. §§ 33<br />

JArbSchG i. V. m. § 35 Abs. 2 Satz 2<br />

Berufsbildungsgesetz mit der Anmeldung<br />

zur Zwischenprüfung dem <strong>Zahnärztliche</strong>n<br />

Bezirksverband zur Einsicht<br />

vorliegen muss.<br />

Rechtzeitig vor dem Prüfungstermin sendet<br />

die Firma normtest-electronic die Prüfungsunterlagen<br />

an die Berufsschulen.<br />

Die Zwischenprüfung gliedert sich in<br />

folgende Prüfungsgebiete:<br />

1. Durchführen von Hygienemaßnahmen<br />

und Hilfeleistungen bei Zwischenfällen<br />

und Unfällen<br />

ca. 15 – 20 Aufgaben<br />

2. Assistenz bei konservierenden und<br />

chirurgischen Behandlungsmaßnahmen<br />

ca. 15 – 20 Aufgaben<br />

Schnell<br />

informieren im<br />

Internet<br />

Der ZBV <strong>Schwaben</strong> ist<br />

immer aktuell unter<br />

www.zbv-schwaben.de<br />

zu finden!<br />

Besuchen Sie unsere<br />

Webseite!<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong><br />

3. Anwenden von Gebührenordnungen<br />

und Vertragsbestimmungen (entsprechend<br />

Lehrplan ohne ZE-Positionen)<br />

ca. 15 – 20 Aufgaben<br />

Für das Prüfungsgebiet „Anwenden von<br />

Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen“<br />

werden Hilfslisten für den<br />

Bema Teil 1 und die GOZ zugelassen und<br />

mit den Aufgabensätzen verschickt.<br />

Die Hilfsliste Bema Teil 1 enthält zu den<br />

Abrechnungskürzeln nur zur Information<br />

auch die entsprechenden Abrechungsnummern.<br />

Die Prüfung wird jedoch wie<br />

bisher mit Abrechnungskürzeln durchgeführt.<br />

Die Prüfungsergebnisse werden von der<br />

Firma normtest-electronic wie folgt versandt:<br />

Der ZBV erhält<br />

• Prüfungslisten nach Kenn-Nummern<br />

mit Noten (eine Dezimalstelle)<br />

• Prüfungslisten der Schülerinnen mit<br />

mangelhaften und ungenügenden<br />

Leistungen<br />

• Notenstatistiken pro Schule und Gesamtstatistik<br />

Die Schulen erhalten<br />

Prüfungslisten nach Kennummern mit<br />

Noten (eine Dezimalstelle).<br />

Wenn die Übermittlung des Ergebnisses<br />

vom Ausbilder verlangt wurde, erhalten<br />

die Praxen, wie bisher, zwei Bescheinigungen<br />

je Auszubildende/n, wovon eine<br />

an die/den Auszubildende/n weiterzugeben<br />

ist.<br />

Andernfalls wird nur eine Bescheinigung<br />

mit dem Zusatz „persönlich/vertraulich“<br />

an die/den Auszubildende/n in die Praxis<br />

gesandt.<br />

Ehrungen<br />

Für 10-jährige Praxiszugehörigkeit wurde<br />

geehrt:<br />

Rita Meir<br />

tätig seit 1. Januar 2000 in der Praxis<br />

Dres. Ralph Heel u. Sigrid Weber, 86405<br />

Meitingen.<br />

Für 15-jährige Praxiszugehörigkeit wurde<br />

geehrt:<br />

Elvira Demeter<br />

tätig seit 1. Februar 1995 in der Praxis Dr.<br />

Stephan Ost, 86199 Augsburg.<br />

Für 20-jährige Praxiszugehörigkeit wurde<br />

geehrt:<br />

Sibylle Mayer<br />

tätig seit 1. Dezember 1989 in der<br />

Praxis Dres. Anton und Johannes Scherer,<br />

86456 Gablingen .<br />

Für den ZBV <strong>Schwaben</strong> gratuliert ganz<br />

herzlich<br />

Dr. Dr. Bertram Thuma<br />

Referent <strong>Zahnärztliche</strong>s Personal<br />

19<br />

ZBV INFO


ZBV INFO<br />

20<br />

++ Referat Fortbildung ++<br />

Gelungenes Symposium des ZBV <strong>Schwaben</strong><br />

Therapie-Optionen bei Parodontitis und Periimplantitis<br />

In Kooperation mit der Europäischen Akademie für Fortbildung ( eazf ) München hatte der ZBV <strong>Schwaben</strong> zu einem<br />

hochkarätig besetzten Symposium in die Stadthalle nach Memmingen eingeladen. Während über 140 Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte den ausgewählten Referenten zu aktuellen Therapiemöglichkeiten bei Parodontitis und Periimplantitis<br />

lauschten, beschäftigten sich in einer Parallelveranstaltung fast 80 Praxismitarbeiterinnen damit, wie und was das<br />

Personal zum Praxiserfolg beitragen kann.<br />

Die gelungene Kombination aus Fortbildung<br />

in zahnärztlichen Themen einerseits<br />

und die heute notwendige aktive<br />

Sensibilisierung des Praxispersonals für<br />

die vielfältigen Aspekte der Patientenberatung<br />

und Betreuung andererseits fand<br />

großen Zuspruch.<br />

Die Stadthalle Memmingen bot dafür eine<br />

ausgezeichnete Plattform und das<br />

„Drumherum“ mit den Ausstellern rundete<br />

die gelungene Veranstaltung ab.<br />

Die zahnärztlichen Referate waren aktuell<br />

und zugleich zukunftsweisend. Bei<br />

dem Thema „Möglichkeiten und Grenzen<br />

der geschlossenen versus offenen<br />

Parodontalbehandlung“ referierte Dr.<br />

Axel Spahr darüber, dass aufgrund verschiedener<br />

neuer Entwicklungen und adjuvanter<br />

Therapieverfahren der nichtchirurgische<br />

Therapieansatz, der immer<br />

noch als Goldstandard zur Kontrolle der<br />

parodontalen Infektion betrachtet wird,<br />

hinsichtlich seiner Effizienz deutlich verbessert<br />

wird. Bei fortgeschrittener Parodontitis<br />

kann jedoch eine weiterführende<br />

chirurgische Therapie zu günstigeren<br />

Ergebnissen führen. In seinem zweiten<br />

Referat „Möglichkeiten und Grenzen der<br />

parodontalen Regeneration“ stellte Dr.<br />

Spahr heraus, dass mit der Einführung<br />

von Schmelzmatrixproteinen (Emdogain)<br />

durch die Anwendung bioaktiver Proteine<br />

eine Neubildung des gesamten Zahnhalteapparates<br />

erzielt wird. Voraussetzung:<br />

strikte Vorbehandlung, konservatives<br />

Scaling und konsequentes Recall bei<br />

der richtigen Patientenauswahl ( z. B. keine<br />

Raucher ).<br />

Gut gelaunt und humorvoll berichtete<br />

Prof. Dr. Ulrich P. Saxer, Universität Zürich,<br />

Die Referenten (von li. nach re.): Prof. Dr. Ulrich Saxer, Hans-Dieter Klein, Dr. Werner Krapf, Prof. Dr. Ulrich<br />

Keller, OA Dr. Axel Spahr, Dr. Günther.<br />

über den neuesten Stand der Full-Mouth-<br />

Desinfection. In einer hervorragenden Illustration<br />

der Anwendung seines Konzeptes<br />

gab er die praktische Anleitung in<br />

der Behandlung von parodontalen und<br />

periimplantären Erkrankungen. Unter Berücksichtigung<br />

aller bisher bekannten<br />

wissenschaftlichen Tatsachen ist es möglich,<br />

Zähne mit Sondierungstiefen von 8<br />

bis 9 mm so zu behandeln, dass sie auf 4<br />

mm Tiefe reduziert werden können. Mit<br />

diesem Konzept wird ermöglicht die<br />

Wunde einer chronischen parodontalen<br />

Entzündung unter fast vollständiger Abwesenheit<br />

parodontopathogener Keime<br />

ausheilen zu lassen.<br />

Hochinteressant war auch der Vortrag<br />

von Prof. Dr. Ulrich Keller, Ulm, über<br />

„Einsatz und Nutzen des Lasers bei Parodontitis<br />

und Periimplantitis“. Er differenzierte<br />

dabei sehr genau die verschiedenen<br />

Lasersysteme mit ihren unterschiedlichen<br />

Wirkungen auf Hart- und<br />

Weichgewebe. Bei den hinterfragten Erkrankungen<br />

nimmt der Erbium-Yak-Laser<br />

eine herausragende Stellung ein. Mit ihm<br />

kann eine mechanische Reinigung der<br />

Wurzeloberfläche vorgenommen werden<br />

mit gleichzeitiger keimtötender Wirkung<br />

auf alle Keimarten. Es wurden<br />

ebenso positive Eigenschaften zur Behandlung<br />

der Periimplantitis und eine regenerative<br />

Wirkung des periimplantären<br />

Weichgewebes nachgewiesen.<br />

Eine möglicherweise „neue Option zur<br />

parodontalen und periimplantären Infektionsbekämpfung“<br />

stellt die photodynamische<br />

Therapie dar. Dr. Günther, Universität<br />

Ulm – mehr als ein Ersatz für den erkrankten<br />

Referenten Dr. Bernd Sigusch –<br />

stellte diese Therapieform versiert und<br />

eloquent als interessante Alternative zu<br />

den herkömmlichen Behandlungsverfahren<br />

bei Parodontitis und Periimplantitis<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


heraus. Jedoch ist dazu weitere intensive<br />

Forschungsarbeit notwendig. Dr.<br />

Günther gebührt großer Respekt und<br />

Dank, da er sich binnen drei Tagen und<br />

Nächten auf diese Thematik vorbereiten<br />

musste, was ihm hervorragend gelungen<br />

war.<br />

Mit vielschichtigen Aspekten wurden die<br />

zahlreichen Mitarbeiterinnen der zahnärztlichen<br />

Praxis konfrontiert. Der Experte<br />

für die Praxiskommunikation und<br />

-Organisation, Hans-Dieter Klein, Stuttgart<br />

stellte insbesondere die Sinnhaftigkeit<br />

eines Praxisleitbildes als Profil der<br />

Praxis heraus. Er behandelte die zahlreichen<br />

Klippen in der Praxis über die man<br />

stolpern kann, wie z.B. Regeln am Empfang,<br />

die besondere Wirkung der Verabschiedung<br />

eines Patienten, die Bedeutung<br />

des Anamnesebogens, Motivationsargumente<br />

für das Recall oder<br />

sicherere Terminvereinbarung. Alle diese<br />

Aspekte u.v.m. waren Inhalte seines Vortrags:<br />

„Wie und was Mitarbeiterinnen<br />

zum Praxiserfolg beitragen können“. Eine<br />

in jeder Hinsicht ansteckende Präsentation,<br />

in der der Referent für die zahlreichen<br />

Fragen der Teilnehmerinnen die<br />

richtigen Antworten parat hatte.<br />

So war das Symposium nicht nur ein Erfolg<br />

der Fortbildungsaktivitäten des ZBV<br />

<strong>Schwaben</strong>, sondern insbesondere ein Erfolg<br />

für die Praxis, weil Fortbildung im<br />

Team sich für die Praxis als Einheit als besonders<br />

effizient und lohnenswert herausstellt.<br />

Dr. Werner Krapf<br />

Referat Fortbildung<br />

ZNS 3-<strong>2010</strong><br />

140 Teilnehmer in Memmingen.<br />

„Erfolgsfaktoren erfolgreicher Prophylaxe-Praxen“<br />

Der Anteil der Patienten, die in die Prophylaxe<br />

eingebunden sind, liegt in einer<br />

Durchschnittspraxis lediglich bei ca. 30<br />

Prozent. Dieser Kurs verfolgt das Ziel,<br />

Hindernisse bei der Entwicklung zu einer<br />

erfolgreichen Prophylaxepraxis aufzuzeigen<br />

und sie zu beseitigen.<br />

Inhalt:<br />

Sie lernen die entscheidenden Schlüsselsätze<br />

und den Umgang mit Einwendungen;<br />

Sie bekommen und trainieren wichtige<br />

In den Pausen fand sich Zeit zum Gespräch und zum Besuch der Ausstellung. Fotos: eazf<br />

Ein praktischer Arbeitskurs<br />

Kommunikationsstrategien für den Erfolg.<br />

Die Referenten geben Ihnen eine „Betriebsanleitung“<br />

für Ihre eigene Erfolgspraxis und<br />

zeigen anhand zahlreicher Beispiele Wege<br />

zu einem erfolgreichen Praxiskonzept.<br />

Termin:<br />

Mittwoch, 17. März <strong>2010</strong>,<br />

9.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Praxis Dr. Werner Krapf, Weißenhorn,<br />

Kaiser-Karl-Str. 22, 89264 Weißenhorn<br />

Referenten:<br />

Hans-Dieter Klein, Kommunikationsexperte<br />

zeigt Lösungen zum Erfolg.<br />

Dr. Werner Krapf, Weißenhorn stellt sein<br />

erfolgreiches Präventionskonzept vor<br />

Teilnehmer:<br />

Zahnärztinnen, Zahnärzte,<br />

Prophylaxehelferinnen, ZMF, DH<br />

21<br />

ZBV INFO


ZBV INFO<br />

22<br />

Gebühr:<br />

€ 390,00 für Zahnärzte/innen pro<br />

Person inklusive Verpflegung<br />

€ 290,00 für Mitarbeiterinnen pro<br />

Person inklusive Verpflegung<br />

Kursinhalt:<br />

– Praxisphilosophie: Vision und starkes<br />

Praxisleitbild<br />

– Basis: Vertrauen schaffen – der parodontale<br />

Screening-Index<br />

– Für Patienten zentrale Werte schaffen:<br />

Expertentum und Selbstbewusstsein<br />

– Herausragende kommunikative Umsetzung:<br />

engagiertes Team, Konsequenz,<br />

Disziplin<br />

– Auflösung von Denkblockaden mit der<br />

richtigen Kommunikationsstrategie<br />

– Präventives Parodontalkonzept: Funktionsweise<br />

und Beitrag zum Erfolg<br />

– Basisprophylaxe: was, wann, warum<br />

– Bleeding on Brushing: Mundhygienediagnostik<br />

und Nischentherapie<br />

– Die praktische Durchführung der Glattflächenpolitur<br />

– Fortlaufende praktische Übungen in<br />

kleinen Gruppen am Behandlungsplatz<br />

– Wichtige Tipps im Umgang mit Kelch,<br />

Paste, Fluorid, CHX-Lacken u.a.<br />

– Baseline und Reevaluation<br />

– Der präventive Heil – und Kostenplan<br />

– Einstufung des Recall-Abstandes im<br />

ersten Jahr nach der Therapie und in<br />

den Folgejahren<br />

– Recall-Organisation: mit dem geringsten<br />

Aufwand effektiv und erfolgreich.<br />

Hinweis:<br />

Wenn Sie zum ersten Mal an dem Kurs teilnehmen<br />

ist zu empfehlen, dass Zahnärzte<br />

und Zahnärztinnen den Kurs gemeinsam<br />

mit ihren Mitarbeiterinnen besuchen, da es<br />

erfahrungsgemäß für die Mitarbeiterin,<br />

wenn sie alleine kommt, schwierig ist, die<br />

erlernten Dinge an das gesamte Team in<br />

der Praxis zu vermitteln. Die Kursteilnehmer<br />

arbeiten in kleinen Gruppen.<br />

Bitte senden Sie die nachfolgende Anmeldung<br />

an den ZBV <strong>Schwaben</strong>, z. Hd.<br />

Frau Helgemeir, Lauterlech 41, 86152<br />

Augsburg oder per Fax an die Nummer<br />

08 21-3 43 15 22.<br />

„CAD/CAM: Was ist möglich – wo liegen die Grenzen<br />

keramischer Restaurationen“?<br />

Vor dem Hintergrund der rapiden technischen<br />

Entwicklung wird die klinische Relevanz<br />

von keramischen Restaurationen,<br />

insbesondere CAD/CAM-gefertigter Kronen<br />

und Brücken und Abutments in den<br />

nächsten Jahren erheblich zunehmen.<br />

Ziel des Vortrages ist es, aktuelle Aspekte<br />

der Indikationsstellung, Präparation und<br />

Eingliederung von CAD/CAM gefertigten<br />

Restaurationen, basierend auf klinisch relevanten<br />

theoretischen Grundlagen, zu<br />

vermitteln und diese Kenntnisse anhand<br />

von praktischen Beispielen zu erläutern.<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. med. dent. Ralph Luthardt,<br />

Universität Ulm<br />

Termin:<br />

Mittwoch, 24. März <strong>2010</strong>,<br />

14.30 Uhr – 18.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Stadthalle Memmingen, Ulmer Straße 5<br />

Teilnehmer:<br />

Zahnärztinnen, Zahnärzte,<br />

Zahntechnikerinnen, Zahntechniker<br />

Gebühr:<br />

€ 140,00 pro Person inklusive Verpflegung<br />

Aktuelle Aspekte dentaler<br />

CAD/CAM-Systeme:<br />

– Präparationsregeln<br />

– Datenerfassung<br />

– CAD<br />

– CAM der zahnärztlichen Restaurationen<br />

– Eingliederung<br />

Ausgehend von der Darstellung der Arbeitsweise<br />

soll eine Übersicht über die<br />

am Markt verfügbaren Systeme gegeben<br />

werden. Hierbei werden die Fragestellungen<br />

der Digitalisierung (extraoral versus<br />

intraoral), der Präparation und der Indikation<br />

unterschiedlicher Werkstoffe auf<br />

der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse<br />

diskutiert. Aspekten der Präparation<br />

und Abformung sollte im Zusammenhang<br />

mit CAD/CAM-Techniken besondere<br />

Aufmerksamkeit geschenkt<br />

werden, da diese erhebliche Bedeutung<br />

für die erzielbare Digitalisier- und Fertigungsgenauigkeit<br />

besitzen. Abschließend<br />

wird ein Ausblick auf die zu erwartenden<br />

Veränderungen der zahnärztlichen<br />

und zahntechnischen Arbeitsweise<br />

im Zuge der Versorgung mit keramischen<br />

Restaurationen gegeben und der zu erwartende<br />

Nutzen für Patient, Zahnarzt<br />

und Zahntechniker diskutiert werden.<br />

Prof. Dr. Ralph Luthardt, als neuer Leiter<br />

und Ärztlicher Direktor der Klinik für<br />

<strong>Zahnärztliche</strong> Prothetik an der Universität<br />

Ulm, hat sich intensiv mit diesem innovativen<br />

und zukunftsweisenden Thema<br />

auseinandergesetzt. Seine Arbeitsschwerpunkte<br />

sind Untersuchungen zur<br />

zahnärztlichen Abformung, CAD/CAM-<br />

Verfahren, vollkeramische Systeme, optische<br />

Digitalisierungsverfahren u. a..<br />

Ich würde mich freuen, Sie zu diesem<br />

Fortbildungsthema recht zahlreich begrüßen<br />

zu können. Dieses Thema ist<br />

auch äußerst interessant für Zahntechnikerinnen<br />

und Zahntechniker, die ebenfalls<br />

herzlich eingeladen sind.<br />

Bitte senden Sie die nachfolgende Anmeldung<br />

an den ZBV <strong>Schwaben</strong>, z. Hd.<br />

Frau Helgemeir, Lauterlech 41, 86152<br />

Augsburg oder per Fax an die Nummer<br />

08 21-3 43 15 22.<br />

Dr. Werner Krapf<br />

Referent für Fortbildung<br />

ZNS 2-<strong>2010</strong>


Bitte an den ZBV <strong>Schwaben</strong>, z. Hd. Frau Helgemeir, Lauterlech 41, 86152 Augsburg, oder per Fax an die Nr. 08 21/34 31 522<br />

Anmeldung zum Kurs:<br />

❑ „Erfolgsfaktoren erfolgreicher Prophylaxe-Praxen“<br />

Ein praktischer Arbeitskurs<br />

Name<br />

Vorname<br />

Straße Ort<br />

Datum Praxisstempel/Unterschrift<br />

Bitte geben Sie uns für evtl. Zusendung von Skripten Ihre E-Mailadresse an:<br />

Einzugsermächtigung<br />

Hiermit ermächtige ich den <strong>Zahnärztliche</strong>n Bezirksverband <strong>Schwaben</strong>, die Gebühr von € von meinem<br />

Konto BLZ<br />

bei (Bank/Sparkasse) abzubuchen.<br />

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr oder unter<br />

Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.<br />

ZNS 3-<strong>2010</strong><br />

Referenten: Dr. Werner Krapf, Zahnarzt, Weißenhorn<br />

Dipl.oec. Hans-Dieter Klein, Kommunikationsexperte, Stuttgart,<br />

Termin: Mittwoch, 17. März <strong>2010</strong>, 9.00 bis ca. 18.00 Uhr<br />

Ort: Praxis Dr. Krapf, Kaiser-Karl-Straße 22, 89264 Weißenhorn<br />

Gebühr: 390,00 Euro für Zahnärzte/innen, inklusive Verpflegung<br />

290,00 Euro für Mitarbeiterinnen, inklusive Verpflegung<br />

❑ „CAD/CAM: Was ist möglich – wo liegen die Grenzen keramischer Restaurationen?“<br />

Referent: Prof. Dr. Ralph Luthardt, Universität Ulm<br />

Termin: Mittwoch, 24. März <strong>2010</strong>, 14.30 bis ca.18.00 Uhr<br />

Ort: Stadthalle Memmingen, Ulmer Straße 5<br />

Teilnehmer: Zahnärzte/innen, Zahntechniter/innen<br />

Gebühr: 140,00 Euro pro Person, inklusive Verpflegung<br />

23<br />

ZBV INFO


Anzeigenschluss für die ZNS Ausgabe März <strong>2010</strong><br />

ist Montag, der 15. Februar 2009<br />

Herausgeber: ZBV <strong>Schwaben</strong>, (Bezirksverband), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Geschäftsstelle Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Verantwortliche<br />

Schriftleitung: Christian Berger, Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Haftung. Die Redaktion<br />

behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Signierte namentliche Artikel geben die Meinung des Verfassers kund, sie geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Zuschriften<br />

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