Zahnärztliche Nachrichten Schwaben 2/2010 - Zahnärztlicher ...
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Ausgabe 2-10<br />
Februar <strong>2010</strong><br />
ZNS<br />
<strong>Zahnärztliche</strong> <strong>Nachrichten</strong> <strong>Schwaben</strong><br />
■ 3 Editorial: „Masteritis“ und andere Krankheiten<br />
■ 4 Leitartikel: Privatzahnärztetag in Wiesbaden<br />
■ 7 „Staatskommissar“ kümmert sich um Gesundheitsfonds<br />
■ 7 Gaßner als große Chance für das Gesundheitswesen?<br />
■ 8 Werbung: marktschreierisch<br />
■ 9 Neustrukturierung des BFB<br />
■ 10 Patienten fragen Zahnärzte: großes Interesse in Oberstaufen<br />
■ 11 Selbstprofessionalisierung der Zahnärzte<br />
■ 12 Buchrezension: Standardwerk der Abrechnung<br />
■ 13 Ärzteversorgung: Standfest in schwierigem Umfeld<br />
■ 14 Ist die Beratung bereits zahnmedizinische Behandlung?<br />
■ 15 Mitteilungen des ZBV <strong>Schwaben</strong><br />
■ 18 Referat <strong>Zahnärztliche</strong>s Personal<br />
■ 20 Referat Fortbildung<br />
Herausgeber: <strong>Zahnärztliche</strong>r Bezirksverband <strong>Schwaben</strong>, Körperschaft des öffentlichen Rechts
2<br />
Aktualisierung der Fachkunde<br />
im Strahlenschutz im Jahr <strong>2010</strong><br />
für Zahnärzte/innen<br />
Nach § 18a Abs. 2 der Röntgenverordnung sind Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb eines fünfjährigen<br />
Turnus' verpflichtet, ihre Fachkunde im Strahlenschutz zu aktualisieren. Wer also 2005 seine Fachkunde aktualisiert<br />
hat oder diese erstmals – meist zusammen mit der Approbation – erworben hat, ist im Jahr <strong>2010</strong> verpflichtet,<br />
diese zu aktualisieren. Die Aktualisierung kann in geeigneten Kursen der eazf oder direkt in Kursen des ZBV<br />
<strong>Schwaben</strong> erfolgen:<br />
Nach der Anmeldung zu diesem Kurs des ZBV senden wir Ihnen ein Skriptum zur Aktualisierung der Fachkunde<br />
im Strahlenschutz mit einem Prüfungsbogen zum Nachweis Ihrer Kenntnisse zu. Diesen Prüfungsbogen bringen<br />
Sie bitte bei der Kursteilnahme mit. Sie erhalten nach bestandener Prüfung Ihr Fortbildungszertifikat des ZBV über<br />
die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz.<br />
Der ZBV <strong>Schwaben</strong> bietet hierzu folgende Aktualisierungsveranstaltung an (weitere Kurse folgen!):<br />
❑ Termin: Freitag, 16.Juli <strong>2010</strong>, Beginn 13.30 Uhr<br />
Der Kurs findet in der Berufsschule V, Haunstetter Str. 66, 86161 Augsburg statt.<br />
Gebühr: 60 Euro inkl. Skript, Dauer: ca. 4 Stunden<br />
Bitte pro Person eine Anmeldung ausfüllen!<br />
Anmeldung an: ZBV <strong>Schwaben</strong>, Lauterlech 41, 86152 Augsburg oder Fax 08 21/3 43 15 22<br />
Name Vorname<br />
Geburtsdatum Geburtsort<br />
Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift<br />
Einzugsermächtigung<br />
Hiermit ermächtige ich den <strong>Zahnärztliche</strong>n Bezirksverband <strong>Schwaben</strong>, die Gebühr von 60 Euro pro Person<br />
von meinem<br />
Konto BLZ<br />
bei (Bank/Sparkasse) abzubuchen.<br />
Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr oder unter<br />
Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
ZNS 2-<strong>2010</strong><br />
„Masteritis“ und andere Krankheiten<br />
Wer am Wochenende die Zeitung aufschlägt,<br />
stößt häufig auf die anpreisende<br />
Werbung von Kollegen/innen, die ihre<br />
Leistungen via Anzeige anpreisen. Auch<br />
Werbebanner an Hausfassaden begegnen<br />
dem aufmerksamen Beobachter allenthalben.<br />
Zwar ist die Liberalisierung<br />
des Werberechts der Freien Berufe in aller<br />
Munde. Aber noch ist nicht alles erlaubt,<br />
was dem „Werbe-Zahnarzt“ gefällt<br />
und der ZBV <strong>Schwaben</strong> hat alle Hände<br />
voll zu tun, die in eigener Sache<br />
übereifrigen Kollegen/innen in Zaum zu<br />
halten. Im Oktober hat nun das Verwaltungsgericht<br />
Münster Recht gesprochen<br />
über die Bewerbung einer „Sommeraktion“<br />
in Zeitungsanzeigen und dabei sehr<br />
deutlich aufgezeigt, warum sich die<br />
zahnärztliche Berufsausübung von der<br />
gewerblichen abzugrenzen hat (siehe<br />
Beitrag in dieser Ausgabe). Der Kläger,<br />
ein Zahnarzt, der gegen die Zahnärztekammer Westfalen-<br />
Lippe vor Gericht gezogen war, weil diese eine Untersagungsverfügung<br />
erlassen und ein heilberufsgerichtliches Verfahren<br />
eingeleitet hatte, hatte mit Schlagwörtern geworben wie<br />
„Zahnkrone zum Nulltarif“, „Wir bieten kostenfreien bzw.<br />
preiswerten Zahnersatz (aus deutschem Meisterlabor) an“,<br />
„Zahn-Kronen und Brücken ohne Zuzahlung auch für Beihilfe-<br />
Patienten mit Zusatzversicherung“. Das Gericht lehnte die Klage<br />
des Zahnarztes ab und hob drei Punkte in Zusammenhang<br />
mit dem Urteil besonders hervor:<br />
1. Dem Zahnarzt sind sachliche Informationen über seine Berufstätigkeit<br />
gestattet. Berufswidrige Werbung ist ihm dagegen<br />
untersagt. Berufswidrig ist nach dieser Regelung insbesondere<br />
eine anpreisende, irreführende, herabsetzende<br />
oder vergleichende Werbung.<br />
2. Verboten sind irreführende und insbesondere aufdringliche<br />
Werbemethoden, mit denen ein rein geschäftsmäßiges ausschließlich<br />
am Gewinn orientiertes Verhalten zum Ausdruck<br />
kommt.<br />
3. Werbung ist als berufswidrig anzusehen, wenn sie Selbstverständlichkeiten<br />
hervorhebt. Von einer Werbung mit<br />
Selbstverständlichkeiten ist auszugehen, wenn in der Werbung<br />
Eigenschaften einer Leistung, die notwendigerweise<br />
zu ihrem Wesen gehören oder gesetzlich vorgeschrieben<br />
sind, besonders betont werden.<br />
„Dem Zahnarzt sind sachliche Informationen über seine<br />
Berufstätigkeit gestattet. Berufswidrige Werbung ist dem<br />
Zahnarzt untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende,<br />
irreführende, herabsetzende oder vergleichende<br />
Werbung…“ So steht es auch in der Berufsordnung für die<br />
Bayerischen Zahnärzte vom 18. Januar 2006.<br />
Der Drang zur Selbstdarstellung, möglicherweise auch die<br />
Notwendigkeit zur Abgrenzung von der nachbarschaftlichen<br />
Praxis ist in den vergangenen Jahren leider enorm gewachsen.<br />
Geschürt wird das Ganze von findigen PR-Agenturen, die den<br />
tollen Internetauftritt für die Praxis versprechen,<br />
Werbemaßnahmen anbieten,<br />
um die Leistungen der Praxis ins rechte<br />
Licht zu rücken und sich auch sonst jede<br />
Menge einfallen lassen, um ihren Kunden<br />
ein Gesamtpaket verkaufen zu können<br />
– zum eigenen Gewinn natürlich.<br />
„Der Patient entscheidet mit seinen<br />
Füßen“ – dieser Leitsatz scheint heute<br />
weniger als gestern zu gelten. Praxen<br />
überbieten sich auf ihren Internetseiten<br />
mit vergleichenden Vorher-/Nachher-<br />
Bildern. Um nicht missverstanden zu<br />
werden: Gegen die Darstellung der Leistung<br />
der Praxis ist nichts einzuwenden,<br />
aber müssen es gleich vergleichende Formulierungen<br />
sein, die die einzelne Praxis<br />
als „fairer“ und „preiswerter“ als andere<br />
Praxen darstellen?<br />
Höher, schneller, weiter? Das bezieht<br />
auch den Fortbildungsbereich ein. Die<br />
„Masteritis“ greift um sich und damit das Staatsexamen an:<br />
Zwar legen die Kammern als Berufsvertretungen ihr Veto gegen<br />
Bachelor und Master ein, aber gegen den Bologna-Prozess<br />
scheint kein Kraut gewachsen zu sein. Die Forderung der BLZK<br />
richtet sich wohlweislich auch an die zahnmedizinischen Fakultäten<br />
in Bayern. Sie werden angemahnt, die Debatte über die<br />
Einführung von Bachelor-/Masterstrukturen in medizinischen<br />
Studienfächern „nicht durch Alleingänge zu fördern“. „Die<br />
Repräsentanten der bayerischen Zahnärzte befürchten, dass<br />
eine konsekutive Ausbildung Bachelor/Master den Weg zu<br />
Medizinschulen ebnet. Diese entsprechen nicht der bisherigen<br />
Qualität der deutschen Hochschulausbildung.“<br />
Der Weg zurück zum Balbierer und Zahnreißer, der auf dem<br />
Marktplatz seine Dienste anpreist, scheint so fern nicht mehr<br />
zu sein. Bei allem Hype um die größere Praxis, die tolleren Angebote,<br />
die bessere Behandlung sollten wir nicht vergessen,<br />
dass wir den hippokratischen Eid geleistet haben. Die ärztliche<br />
Berufsausübung soll sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien,<br />
sondern an medizinischen Erfordernissen orientieren.<br />
„Das Werbeverbot beugt einer gesundheitspolitisch unerwünschten<br />
Kommerzialisierung des Arztberufes vor, die einträte,<br />
wenn der Arzt Werbemethoden verwendete, wie sie in<br />
der gewerblichen Wirtschaft üblich sind“. Dies steht in der Begründung<br />
des Urteils, das ich eingangs erwähnt habe und ermahnt<br />
uns als Angehörige der Freien Berufe, maßvoll mit unserer<br />
Außendarstellung umzugehen – sonst droht schnell die<br />
Vergewerblichung unseres Berufes. Dabei würde der Heilkundler<br />
zum Dienstleister für Medizintechnik und der Abstieg<br />
vom Dienstleister zum Dienstboten ist dann nicht weit.<br />
Seien Sie also zurückhaltend in der Außendarstellung, vertrauen<br />
Sie auf die Mund-zu-Mund-Propaganda Ihrer zufriedenen<br />
Patienten und sprechen Sie mit Ihren Kollegen in der Nachbarschaft<br />
auch über angemessene Preise für gute Leistungen. Dabei<br />
unterstütze ich Sie gerne<br />
Ihr Christian Berger<br />
3<br />
EDITORIAL
LEITARTIKEL<br />
4<br />
Die zwei Möglichkeiten bei der Honorierung<br />
Im Kurshaus in Wiesbaden war dieses<br />
Modell für eine angemessene Honorierung<br />
Thema, aber auch die Forderung<br />
nach mehr Souveränität von Patient und<br />
Zahnarzt stand im Mittelpunkt. Dazu<br />
hatte PZVD-Präsident Dr. Wilfried Beckmann<br />
(Gütersloh) den Historiker und<br />
Politikwissenschaftler Prof. Dr. jur. Arnulf<br />
Baring eingeladen, der nicht mit Kritik an<br />
der schwarz-gelben Bundesregierung<br />
sparte. Für Baring kristallisiert sich deutlich<br />
eine Führungsschwäche des „Personals“<br />
in der Bundesregierung heraus.<br />
Er sprach vor 40 Privatzahnärzten von<br />
einem Fehlstart von Schwarz-Gelb.<br />
■ Forderungen der PZVD<br />
Bringt der Koalitionsvertrag das erhoffte<br />
Mehr an Souveränität für Patient und<br />
Zahnarzt? Dr. Wilfried Beckmann formulierte<br />
die kurzfristigen Erwartungen an<br />
die Regierung in Bezug auf den Koalitionsvertrag:<br />
Selektivverträge sollten im<br />
GKV-System wieder untersagt und im<br />
Rahmen der GOZ nicht zugelassen wer-<br />
Privatzahnärztetag in Wiesbaden<br />
Wo muss es hingehen mit der GOZ, welche politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind erforderlich, um<br />
die Zahnheilkunde und insbesondere die einzelne Zahnarztpraxis zukunftssicher aufzustellen? Die Privatzahnärztliche<br />
Vereinigung Deutschlands (PZVD) ist sicherlich neben Kammern prädestiniert, sich dieser Aufgaben anzunehmen – und<br />
sie wird ihrer Rolle in jedem Jahr mit den Deutschen Privatzahnärztetag gerecht – mal als kühne Vordenkerin wie im<br />
vergangenen Jahr, als es in Hamburg um das vom Staat befreite Gesundheitswesen ging, oder – wie in diesem Jahr –<br />
als Regisseurin bei Fragen nach einem neuen Modell für angemessene Honorierung.<br />
den. Dadurch werde die freie Arztwahl<br />
gestärkt. Der Zugang zu deutschen Privatärzten<br />
und -zahnärzten müsse im Rahmen<br />
der Kostenerstattung genauso zugelassen<br />
werden, wie es innerhalb der EU möglich<br />
sei. Als Grundlage zitierte er aus dem Koalitionsvertrag:<br />
„Die freie Arztwahl durch<br />
die Patientinnen und Patienten ist dabei<br />
Ausdruck eines freiheitlichen Gesundheitswesens<br />
und die Basis für das notwendige<br />
Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin<br />
und Arzt und Patientin und Patient. Diese<br />
Struktur der ambulanten Versorgung wollen<br />
wir aufrechterhalten.“<br />
■ Freie Vereinbarung<br />
vor Gebührenordnung<br />
Der PZVD-Präsident forderte die Novellierung<br />
der GOZ und mahnte an, dass dabei<br />
die freie Vereinbarung als Abdingungsmöglichkeit<br />
der gesamten Gebührenordnung<br />
Primat vor der Gebührenordnung<br />
eingeräumt werden müsse – wie es über<br />
Jahrhunderte ununterbrochen bis 1988<br />
bewährte Praxis gewesen sei. Im Interes-<br />
se der Freiberuflichkeit sei es notwendig,<br />
die von Kapitalgesellschaften betriebenen<br />
MVZs künftig zu untersagen. Auch<br />
die Wahl der Kostenerstattung dürfe nicht<br />
mehr durch „Mobbing-Pauschalen“ der<br />
gesetzlichen Krankenkassen erschwert<br />
werden. Die im Koalitionsvertrag geplante<br />
Ausweitung der Mehrkostenregelung hält<br />
Beckmann indes gegenüber der Kostenerstattung<br />
für den falschen Weg.<br />
■ Modell der Bundesärztekammer<br />
zur GOÄ<br />
Mit großer Spannung war der Vortrag<br />
von Dr. Regina Klakow-Franck, stellvertretende<br />
Hauptgeschäftsführerin der<br />
Bundesärztekammer (BÄK) und Leiterin<br />
des Gebührenordnungsdezernates, erwartet<br />
worden. Sie stellte das Modell zur<br />
Honorierung privatärztlicher Leistungen<br />
der Bundesärztekammer vor – ein kompliziertes<br />
Konstrukt, das sich – darüber<br />
waren sich die Teilnehmer am Ende einig<br />
– nicht auf die GOZ übertragen ließe.<br />
Mitte des Jahres <strong>2010</strong> wollen die Verant-<br />
Dr. Wilfried Beckmann Dr. Regina Klakow-Franck<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
wortlichen in die Verhandlungen eintreten.<br />
„Tuchfühlungsgespräche“ mit der<br />
PKV hätten bereits begonnen. Nach Aussage<br />
von Klakow-Franck habe die betriebswirtschaftliche<br />
Basisbewertung, an<br />
der sich 50 Verbände und Fachgesellschaften<br />
beteiligt hatten, über zwei Jahre<br />
gedauert. Die Voraussetzungen für<br />
das sog. GOÄ-Bewertungsprojekt der<br />
BÄK: keine Herleitung des EBM, eigenständige<br />
Methodik, aktuelle Datenbasis,<br />
betriebswirtschaftliche Basisbewertung<br />
jeder einzelnen Leistung und eine stärkere<br />
Gewichtung des „physician factors“,<br />
also eine Aufwertung des Arztanteils. Ermittelt<br />
wurde laut Klakow-Franck ein<br />
Einfachsatz für die reine Arztleistung von<br />
1,32 Euro/min.<br />
Die Grundformel der Basisbewertung<br />
lautet:<br />
Ärztliche Leistungskomponente<br />
+ personelle (nicht-ärztliche) Leistungskomponente<br />
+ technische Leistungskomponente<br />
+ Gemeinkosten auf Ebene der Praxis<br />
bzw. Einrichtung<br />
+ positionspezifische Sachkosten<br />
(in Euro/min. x min, bzw. Euro je Stück<br />
und Leistung)<br />
Aus den verschiedenen Komponenten<br />
plus einer medizinischen Modifizierung,<br />
die einem Komplexitätsfaktor unterworfen<br />
sei, der die Komplexität der Leistungserbringung<br />
und hier die intellektuelle<br />
Anforderung, physische Anstrengung<br />
und Belastung berücksichtigt,<br />
werde der Einfachsatz gebildet. Durch<br />
die anschließende Anwendung des Ge-<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong><br />
bührenrahmens könne der spezifische<br />
Abrechnungswert ermittelt werden. Es<br />
steht zwar zu befürchten, dass die PKVen<br />
sehr selbstbewusst in die anstehenden<br />
Verhandlungen gehen werden und eine<br />
kostenneutrale Umsetzung und damit eine<br />
Reduzierung der Kosten bei ärztlichen<br />
Leistungen fordern, dennoch sieht die<br />
Referentin die BÄK mit dem Bewertungsmodell<br />
gut gerüstet. An der Komplexität<br />
ändert dieser Optimismus indes nichts.<br />
Statt 3.400 werden sich die Haus- und<br />
Fachärzte künftig mit über 5.000 Gebührenziffern<br />
zu beschäftigen haben.<br />
■ Zukunft der GOZ<br />
Nach Einschätzung von Dr. Thomas<br />
Ratajczak, Fachanwalt für Medizinrecht<br />
aus Sindelfingen, wird es beim Inhalt von<br />
GOZ und GOÄ ein Junktim geben. Ein<br />
völliges Wegkommen vom BEMA sei<br />
wohl nicht erreichbar, dennoch dürfte sicher<br />
sein, dass das Bundesgesundheitsministerium<br />
nicht bereits sei, die GOZ<br />
völlig „aufzudröseln“.<br />
Ratajczak stellte Alternativen zur Überreglementierung<br />
der GOZ vor und machte<br />
dabei klar, dass es zwei Optionen gebe:<br />
die zur verhandelten Gebührenordnung<br />
– hierzu gäbe es Ansätze in der HOZ –<br />
und jene zur staatlich festgesetzten Gebührenordnung.<br />
Letztere sei deutsche<br />
Tradition der jüngeren Zeit und erklärtes<br />
Ziel der Bundesärztekammer – also werde<br />
man an einer staatlichen GOZ wohl<br />
nicht vorbei kommen. Eine bloße Honorarrichtlinie<br />
würde in Deutschland schnell<br />
über § 315 BGB zum Maßstab werden.<br />
Bei der Frage, was die Überreglementierung<br />
reduzieren könnte, nannte der Medizinrechtsexperte<br />
vereinbarte Honorare<br />
und Komplexgebühren. Eine Variante sei<br />
die freie Vereinbarung zwischen Zahnarzt<br />
und Patient wie bis zur Bugo-Z, eine<br />
weitere führe über die Gruppenverträge<br />
(Selektivverträge) wie im Referentenentwurf<br />
§ 2a GOZ vorgesehen – sprich Zeitund<br />
Pauschalhonorar. „Mehr Honorarfreiheit<br />
gibt es nicht ohne die Kröte<br />
Selektivvertrag in GOZ und GOÄ.“ Es sei<br />
reine Zeitverschwendung, sich gegen<br />
eine staatlich festgesetzte GOZ zu wehren,<br />
das sei auch mit FDP und CDU/CSU<br />
nicht zu machen. Auch für die Durchsetzung<br />
der HOZ sieht Ratajczak schwarz.<br />
„Wichtig wäre die sachgerechte Bewertung<br />
der GOZ, so wie sie im Referentenentwurf<br />
in den Leistungslegenden ausformuliert<br />
ist!“<br />
■ Plädoyer für die HOZ<br />
Dr. Thomas Ratajczak Michael Schwarz<br />
In einem interaktiven Vortrag, der sich<br />
mit der Frage beschäftigte, ob die Honorarordnung<br />
für Zahnärzte (HOZ) das Maß<br />
der Dinge für die privatzahnärztliche<br />
Honorierung sei, warb der Präsident<br />
der Bayerischen Landeszahnärztekammer<br />
Michael Schwarz erneut für die HOZ,<br />
die den Praxen das Rüstzeug für eine eigene<br />
Honorarordnung liefere. Man habe<br />
sich Gedanken gemacht, ob es eine Ordnungssystematik<br />
gebe, die alles abwikkeln<br />
könne, was von einer HOZ erwartet<br />
werde, berichtete er über die Anfänge<br />
aus der Arbeitsgruppe der BZÄK. „Wir<br />
alle wollen vernünftig bezahlt werden für<br />
die Leistungen, die wir erbringen, doch<br />
5<br />
LEITARTIKEL
LEITARTIKEL<br />
6<br />
dazu muss man eine betriebswirtschaftliche<br />
Analyse machen!“ Dafür sei die<br />
Firma „prognos AG“ eingebunden worden.<br />
Er gab zu, dass es bei der Umsetzung<br />
der HOZ in den Praxen nicht immer<br />
rund gelaufen sei. „Wir haben Ihnen<br />
nicht erklären können, dass das, was wir<br />
entwickelt haben, eine Möglichkeit ist,<br />
Ihr persönliches Maß zu finden, eine eigene<br />
Honorarordnung für die eigene<br />
Praxis zu entwickeln.“ Doch genau dafür<br />
sei das Modell HOZ entwickelt worden,<br />
um „Sie auf den Weg zu schicken, das individuelle<br />
Maß in Ihrer Praxis zu finden<br />
und dafür, um neben der Neubeschreibung<br />
der Zahnheilkunde einen deutlichen<br />
Pflock in die Landschaft zu schlagen!“<br />
■ Zwei Rechtsbeziehungen:<br />
Honorierung und Erstattung<br />
Für Rechtsanwalt Peter Knüpper, Hauptgeschäftsführer<br />
der Bayerischen Landeszahnärztekammer,<br />
kreist die Debatte viel<br />
zu sehr um die Honorierung, denn um<br />
die Leistung. Sein Thema: „Honorierungsordnung<br />
– Erstattungsordnung –<br />
zwei Rechtsbeziehungen – eine Gebührenordnung?“.<br />
Die Gebührenordnungen<br />
der Ärzte und Zahnärzte beschrieben<br />
auf der einen Seite die Leistung, auf der<br />
anderen Seite werde deren Bepreisung<br />
durch den Verordnungsgeber weitestgehend<br />
festgesetzt. Allerdings enthielten<br />
GOÄ wie GOZ die Möglichkeit auch der<br />
freien Vereinbarung „der Höhe nach“<br />
(§ 2 Abs. 1 GOZ), für die lediglich die for-<br />
Peter Knüpper<br />
Die bayerischen Kammerpräsidenten Christian Berger und Michael Schwarz beim diesjährigen Privatzahnärztetag.<br />
malen Grundlagen vorgegeben würden<br />
(§ 2 Abs. 2, 3, § 10 Abs. 3 GOZ). Sie dienten<br />
insoweit als Honorarordnung als<br />
auch als Erstattungsordnung. „Sie sind<br />
mehr als eine Taxe, die für Dienstleistungsverträge<br />
unter bestimmten Vorgaben<br />
zugrunde gelegt wird. Als staatliche<br />
Preisverordnung erfüllen sie zugleich<br />
einen ordnungspolitischen, wirtschaftspolitischen<br />
und zugleich sozialpolitischen<br />
Zweck – besser gesagt: sie sollen ihn erfüllen<br />
– und werden damit hoffnungslos<br />
überfrachtet!“ Bevor Knüpper einen Lösungsansatz<br />
lieferte, spannte er einen<br />
weiten Bogen von der Historie der GOZ<br />
über Rechtsfragen, band auch die Reformüberlegungen<br />
der Bundesregierungen<br />
sowie die Vorschläge des Sachverständigenrates<br />
zur Begutachtung der<br />
Entwicklung im Gesundheitswesen ein.<br />
Sein Resümee: Eine Lösung gebe es –<br />
wenn überhaupt – erst, wenn Leistung<br />
und Erstattung voneinander getrennt<br />
würden, „wenn also dem Leistungskatalog,<br />
der von der Zahnärzteschaft beschrieben<br />
wurde, eine reine Erstattungsordnung<br />
der Privaten Krankenversicherung<br />
gegenüber gestellt wird.“ Die<br />
Zahnärzteschaft würde sich damit aber<br />
aus der Preispolitik verabschieden, was<br />
auch mit dem Risiko deutlich niedrigerer<br />
Honorare einhergehen könnte. Denkbar<br />
wäre seiner Einschätzung nach auch,<br />
dass einzelne Arztgruppen das so entstehende<br />
Vakuum füllten (Stichwort:<br />
Selektivverträge). Solche Gruppierungen<br />
könnten theoretisch auch höhere Honorare<br />
vereinbaren. Denkbar wäre auch die<br />
Regionalisierung, Modularisierung und<br />
Qualitätsorientierung solcher Verträge.<br />
Der Vorschlag der BZÄK in Form der HOZ<br />
geht für Peter Knüpper in die richtige<br />
Richtung. Honorarempfehlung und Erstattungsregeln<br />
in Gestalt der Versicherungstarife<br />
könnten sich gegenüber stehen,<br />
ohne dass es sich hierbei um eine<br />
Vertragsgebührenordnung noch um ein<br />
Vorschlagsmodell handele. Als Pate für<br />
ein solches Modell sieht er das „ausdifferenzierte<br />
Festzuschussmodell der GKV“.<br />
Anita Wuttke<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
ZNS 2-<strong>2010</strong><br />
„Staatskommissar“ kümmert sich um<br />
Gesundheitsfonds<br />
Dr. Maximilian Gaßner leitet künftig Bundesversicherungsamt<br />
Der Abteilungsleiter im bayerischen Gesundheitsministerium, Dr. Maximilian Gaßner, wird künftig das Bundesversicherungsamt<br />
in Bonn führen. Hauptaufgabe der Behörde ist die Verwaltung des knapp 170 Milliarden Euro<br />
schweren Gesundheitsfonds. Gaßner wurde den bayerischen Zahnärzten 2004 als „Staatskommissar“ bekannt.<br />
Gaßner war bisher ausgewiesener Kritiker<br />
der Geldsammelstelle für die gesetzliche<br />
Krankenversicherung. Der promovierte<br />
Jurist monierte, dass der Fonds<br />
nicht genug Wettbewerb unter den Kassen<br />
schaffe. Außerdem setze der Fonds<br />
falsche Finanzanreize, weil die Kassen für<br />
schwerkranke Patienten mehr Geld zugewiesen<br />
bekämen als für Gesunde. Auf<br />
seine Berufung hatten sich Bayerns Gesundheitsminister<br />
Markus Söder und<br />
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla verständigt.<br />
Den bayerischen Zahnärzten ist der<br />
hochqualifizierte Beamte noch sehr gut<br />
als „knallharter“ Staatskommissar in Erinnerung.<br />
2004 hatte er als rechte Hand<br />
von Christa Stewens den Einfluss der<br />
bayerischen Zahnärzte auf die Kassen-<br />
3.000 Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen aus<br />
ganz Bayern demonstrierten im März 2004 in München<br />
gegen die Einsetzung des Staatskommissars.<br />
zahnärztliche Vereinigung Bayerns und<br />
insbesondere den Einfluss der gewählten<br />
Delegierten der Vertreterversammlung<br />
auf die KZVB minimiert.<br />
Am 25. Februar 2004 hatte das Bayerische<br />
Staatsministerium für Arbeit und<br />
Sozialordnung, Familie und Frauen den<br />
Beauftragten Gaßner gemäß § 79 a SGB<br />
V eingesetzt und damit die Organe der<br />
KZVB – Vorstand und Vertreterversammlung<br />
– entmachtet. Vorausgegangen waren<br />
Beschlüsse der VV und des Vorstands<br />
mit im Wesentlichen appellativen Charakter<br />
gegen das GKV-Modernisierungsgesetz.<br />
Christian Berger<br />
1. Vorsitzender<br />
Eine große Chance für das Gesundheitswesen<br />
KZVB begrüßt Wechsel Gaßners in das Bundesversicherungsamt<br />
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßt den angekündigten Wechsel des bayerischen Spitzenbeamten<br />
Dr. Maximilian Gaßner in das Bundesversicherungsamt (BVA). „Die Berufung Gaßners ist eine große Chance<br />
für das deutsche Gesundheitswesen“, erklärt Dr. Janusz Rat, Vorsitzender des Vorstands der KZVB.<br />
Dr. Maximilian Gaßner in das Bundesversicherungsamt<br />
(BVA). „Die Berufung<br />
Gaßners ist eine große Chance für das<br />
deutsche Gesundheitswesen“, erklärt Dr.<br />
Janusz Rat, Vorsitzender des Vorstands<br />
der KZVB.<br />
Der Jurist im Bayerischen Gesundheitsministerium<br />
sei ein ausgezeichneter Kenner<br />
der komplizierten Strukturen im System<br />
der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV). Die bayerischen Zahnärzte haben<br />
Gaßner sehr gut kennengelernt, als er als<br />
„Staatskommissar“ im Jahr 2004 die Geschicke<br />
der KZVB zu verantworten hatte.<br />
Die damalige Führung der KZVB, die der<br />
Freie Verband Deutscher Zahnärzte<br />
(FVDZ) stellte, war aus Protest gegen die<br />
Gesundheitspolitik zurückgetreten. Neuwahlen<br />
durch die Vertreterversammlung<br />
scheiterten mehrfach.<br />
Erst als der neu gegründete Berufsverband<br />
Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB) die<br />
Mehrheit in der Vertreterversammlung<br />
stellte und Dr. Janusz Rat zum Vorsitzenden<br />
sowie Dr. Martin Reißig zu seinem<br />
Stellvertreter wählte, kehrte in der KZVB<br />
wieder Ruhe ein.<br />
„Gaßner hat dafür gesorgt, dass in einer<br />
schwierigen Zeit der Geschäftsbetrieb<br />
der KZVB nicht zum Stillstand kam und<br />
die Patientenversorgung gesichert<br />
blieb“, meint KZVB-Vize Reißig.<br />
Er ist überzeugt, dass Gaßner auch die Her-<br />
kulesaufgabe „Umbau des Gesundheitsfonds“<br />
bewältigen kann. „Am besten wäre<br />
es natürlich, den Fonds wieder abzuschaffen,<br />
aber dagegen werden sich die<br />
Bundesländer stellen, die von dieser gewaltigen<br />
Umverteilungsmaschinerie profitieren.“<br />
Aus bayerischer Sicht müsse es darum<br />
gehen, den Mittelabfluss zu begrenzen<br />
und das hohe Niveau der medizinischen<br />
Versorgung im Freistaat zu sichern.<br />
Der bayerische Gesundheitsminister Dr.<br />
Markus Söder habe mit der Berufung Gaßners<br />
einen wichtigen Verhandlungserfolg<br />
erzielt. „Diese Personalie sorgt bei uns für<br />
Optimismus“, meint KZVB-Chef Rat.<br />
Pressemitteilung der KZVB<br />
7<br />
FORUM
FORUM<br />
8<br />
Marktschreierisch und irreführend<br />
Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zu berufswidriger Werbung<br />
Die Bundeszahnärztekammer verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 7. Oktober 2009 (AZ.<br />
5K 777/08), das zur „berufswidrigen Werbung durch eine Zahnarztpraxis“ ergangen ist. Trotz der Liberalisierung des<br />
Werberechts der Freien Berufe, die den Schluss nahe legt, dass erlaubt ist, was gefällt, hat das Gericht sehr deutlich<br />
zum Werberecht Stellung bezogen: Werbung mit Selbstverständlichkeiten verstößt klar gegen den allgemeinen<br />
Grundsatz des Wettbewerbsrechts und ist deshalb als berufswidrig anzusehen. „Von einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten<br />
ist auszugehen, wenn in der Werbung Eigenschaften einer Leistung, die notwendigerweise zu ihrem<br />
Wesen gehören oder gesetzlich vorgeschrieben sind, besonders betont werden.“<br />
Die Kläger, Betreiber einer Zahnarztpraxis<br />
in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts, hatten in mehreren Anzeigenschaltungen<br />
in Tageszeitungen im Jahr<br />
2007 mit einer Sommeraktion für kostenfreien<br />
bzw. preiswerten Zahnersatz<br />
geworben. In den Anzeigen war von<br />
Zahnkronen und -brücken ohne Zuzahlung<br />
die Rede. „Zahnkrone zum Nulltarif<br />
„made in Germany“, hieß es beispielsweise.<br />
■ Kammer: marktschreierische<br />
Werbung<br />
Die zuständige Kammer forderte die Praxis<br />
auf, zu diesem berufswidrigen Verhalten<br />
Stellung zu beziehen, woraufhin die<br />
Zahnarztpraxis in einem anwaltlichen<br />
Schreiben darlegen ließ, dass dies nicht<br />
als berufswidrige Werbung anzusehen<br />
sei. Der Vorstand der beklagten Zahnärztekammer<br />
beschloss daraufhin, gegenüber<br />
der Praxis eine Untersagungsverfügung<br />
zu erlassen und ein heilberufsgerichtliches<br />
Verfahren einzuleiten. In<br />
diesem Bescheid führte die Beklagte aus,<br />
dass der Leser der Anzeigen unvollständig<br />
bzw. verkürzt über die dort angebotenen<br />
zahnärztlichen Leistungen informiert<br />
werde. Es fehle ein Hinweis darauf,<br />
dass es sich bei den beworbenen Leistungen<br />
lediglich um die gesetzliche Regelversorgung<br />
und nicht um eine darüber<br />
hinausgehende Versorgung handele.<br />
Deshalb liege ein unzulässiges Lockangebot<br />
vor, das noch dazu marktschreierisch<br />
abgefasst sei. Die Werbung mit einer<br />
Sommeraktion sei ebenfalls unzulässig.<br />
Sie nehme Einfluss auf die Entscheidung<br />
von Patienten, zu welchem Zeitpunkt eine<br />
– möglicherweise gar nicht notwendige<br />
– zahnärztliche Versorgung erfolgen<br />
solle. Auch die Formulierung, dass die<br />
Antragsteller Partner für faire Konditionen<br />
seien und preiswerten Zahnersatz<br />
anböten, sei berufswidrige Werbung.<br />
Mit dieser Formulierung werde der Eindruck<br />
erweckt, dass andere Zahnärzte<br />
nicht so fair bzw. preiswert seien oder<br />
sein könnten. Zahnärzte, die die üblichen<br />
und gesetzlich vorgesehenen Eigenanteile<br />
von den Patienten forderten, würden<br />
durch eine solche Aussage herabgewürdigt.<br />
Auch könne die letztlich von den<br />
Antragstellern angebotene Regelversorgung<br />
nicht als preiswerte Versorgung bezeichnet<br />
werden, weil es sich um die allgemein<br />
übliche Versorgung handele.<br />
■ Kläger: sachliche Information<br />
Gegen diesen Bescheid erhob die betroffene<br />
Praxis Klage und machte geltend,<br />
dass in den geschalteten Anzeigen der<br />
Leser sachlich über bestimmte zahnärztliche<br />
Leistungen informiert worden sei.<br />
Es sei nicht notwendig darauf hinzuweisen,<br />
dass es sich bei dem Angebot um die<br />
Versorgung mit einem Standardzahnersatz<br />
im Sinne der Regelversorgung des<br />
§ 55 Abs. 1 SGB V und nicht um eine darüber<br />
hinausgehende Leistung handele.<br />
Vielmehr sei jedem Leser der Anzeigen<br />
klar, dass er für eine aufwändigere Versorgung<br />
zuzahlen müsse. Auch sei kein<br />
Hinweis auf die unterschiedliche Vertragsgestaltung<br />
bei Privatpatienten erforderlich,<br />
weil diesen Patienten der Inhalt<br />
ihrer Verträge bekannt sei. Im Übrigen<br />
sei es jedem Leser dieser Anzeigen<br />
zuzumuten, bei seiner gesetzlichen oder<br />
privaten Krankenversicherung nachzufragen,<br />
falls die Anzeige unklare Angaben<br />
enthalten sollte. Auch die Angaben<br />
zum Zahnersatz aus deutschem Musterlabor<br />
sei zutreffen. Aus dem Text der Anzeigen<br />
sei klar erkennbar, dass dieses<br />
Material nur dann zuzahlungsfrei eingesetzt<br />
werden könne, wenn die in der Anzeige<br />
angeführten Bedingungen erfüllt<br />
seien (Festzuschuss plus 30 Prozent Bonus).<br />
Dem Patienten, der diese Bedingungen<br />
nicht erfülle, werde preiswerter<br />
Zahnersatz aus Fernost angeboten. Diese<br />
unterschiedliche Handhabung sei für den<br />
aufmerksamen Leser, ggf. neue Rückfragen<br />
den Anzeigen zu entnehmen.<br />
■ Gericht: Klage abgewiesen<br />
Das Verwaltungsgericht Münster sah die<br />
Klage als unbegründet an. Der Bescheid<br />
der Kammer ist demnach rechtmäßig.<br />
Als Entscheidungsgründe führte das Gericht<br />
an, dass künftige Zeitungsanzeigen<br />
so abgefasst sein müssen, dass der Umfang<br />
der Leistung – Standardversorgung<br />
für gesetzlich Krankenversicherte und<br />
Zahnersatz nur aus einem deutschen Labor<br />
– eindeutig beschrieben werde. Das<br />
Gericht bestätigte auch die Rechtmäßigkeit<br />
des Kammerbescheides hinsichtlich<br />
§ 21 Abs. 1 der Berufsordnung der Zahnärztekammer<br />
Westfalen-Lippe. Der Kläger<br />
habe mit den Zeitungsanzeigen eindeutig<br />
dagegen die Vorschrift verstoßen,<br />
die regelt, dass dem Zahnarzt sachliche<br />
Informationen über seine Berufstätigkeit<br />
gestattet sind. Berufswidrige Werbung<br />
sei ihm dagegen untersagt. Berufswidrig<br />
sei nach dieser Regelung insbesondere<br />
eine anpreisende, irreführende, herabsetzende<br />
oder vergleichende Werbung.<br />
„Hieran anknüpfend sind die von der Beklagten<br />
beanstandeten Zeitungsanzeigen<br />
als berufswidrige Werbung anzusehen“,<br />
so das Gericht.<br />
In der weiteren Begründung führte das<br />
Verwaltungsgericht auch die von Artikel<br />
12 GG geschützten Tätigkeiten von Freiberuflern<br />
einschließlich der Werbung für<br />
die Inanspruchnahme ihrer Dienste an<br />
(u.a. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai<br />
1996 – 1 BvR 744/88). Verboten seien allerdings<br />
irreführende und insbesondere<br />
aufdringliche Werbemethoden, mit denen<br />
ein rein geschäftsmäßiges ausschließlich<br />
am Gewinn orientiertes Verhalten<br />
zum Ausdruck komme.<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
„Für Ärzte gilt darüber hinaus, dass das<br />
Werbeverbot dem Schutz der Bevölkerung<br />
dient. Es soll das Vertrauen der Patienten<br />
darauf erhalten bleiben, dass der<br />
Arzt nicht aus Gewinnstreben bestimmte<br />
Untersuchungen vornimmt, Behandlungen<br />
vorsieht oder Medikamente verordnet.<br />
Die ärztliche Berufsausübung soll<br />
sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien,<br />
sondern an medizinischen Notwendigkeiten<br />
orientieren. Das Werbeverbot<br />
beugt damit einer gesundheitspolitisch<br />
unerwünschten Kommerzialisierung des<br />
Arztberufes vor, die einträte, wenn der<br />
Arzt Werbemethoden verwendete, wie<br />
sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich<br />
sind.“<br />
Einschränkend fügte das Verwaltungsgericht<br />
Münster hinzu, dass dem Arzt allerdings<br />
nicht jede, sondern lediglich solche<br />
Werbung verboten sei, die keine interessengerechte<br />
und sachangemessene Information<br />
darstelle. Ihm sei neben der<br />
auf seiner Leistung und seinem Ruf beruhende<br />
Werbewirkung eine Reihe von Ankündigungen<br />
mit werbendem Charakter<br />
unbenommen. U.A. dürfe er auch durch<br />
Zeitungsanzeigen werben, sofern diese<br />
nicht nach Form, Inhalt oder Häufigkeit<br />
übertrieben wirkten (u.a. BVerfG, Be-<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong><br />
schluss vom 26. August 2003 – 1 BvR<br />
1033/02).<br />
In Anwendung dieser Maßstäbe sei eine<br />
Werbung als berufswidrig anzusehen,<br />
die Selbstverständlichkeiten hervorhebe.<br />
„Von einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten<br />
ist auszugehen, wenn in der<br />
Werbung Eigenschaften einer Leistung,<br />
die notwendigerweise zu ihrem Wesen<br />
gehören oder gesetzlich vorgeschrieben<br />
sind, besonders betont werden. Diese<br />
Werbeaussage ist dann trotz ihrer objektiven<br />
Richtigkeit irreführend, wenn der<br />
angesprochene Personenkreis das Selbstverständliche<br />
der Eigenschaft nicht erkennt<br />
und deshalb zu Unrecht von einem<br />
Vorzug der beworbenen Leistung von<br />
vergleichbaren anderen Angeboten ausgeht.<br />
Derartige Eigenschaften, die den<br />
entsprechenden Angeboten der Mitbewerber<br />
ebenfalls eigen sind, dürfen deshalb<br />
nicht als Besonderheiten des eigenen<br />
Angebots hingestellt werden, um zu<br />
vermeiden, dass der angesprochene Personenkreis<br />
irregeführt wird (OLG Hamm,<br />
Urteil vom 6. September 2001 – 4 U<br />
77/01).“ „…Vielmehr werde die kassenärztliche<br />
Standardversorgung als besonders<br />
vorteilhaftes Angebot beschrieben,<br />
das es nur bei den Klägern unter den in<br />
Neustrukturierung des BFB<br />
der Anzeige genannten Voraussetzungen<br />
und nicht auch bei anderen Zahnärzten<br />
gibt. Erst wenn der Patient gleichsam<br />
schon im Behandlungsstuhl der Kläger<br />
sitzt, wird er von ihnen darüber informiert,<br />
dass er nur die Kassenleistung erhält<br />
und jede über der Standardausführung<br />
hinausgehende Versorgung zusätzlich<br />
bezahlen muss. Bei dieser Art der<br />
Werbung steht mithin die Anpreisung<br />
von zahnärztlichen Regelleistungen und<br />
nicht die Information über die Leistung<br />
selbst im Vordergrund. Die Kläger unterscheiden<br />
sich insoweit nicht von anderen<br />
Gewerbetreibenden, denen es in erster<br />
Linie darum geht, durch den Verkauf von<br />
Waren und Dienstleistungen Gewinn zu<br />
erzielen ohne offen zu legen, dass die<br />
Konkurrenz vergleichbar günstige Angebote<br />
macht. Dies entspricht nicht dem<br />
Bild, das der Patient von dem Angehörigen<br />
eines Heilberufs hat, und nicht dem<br />
Verhalten, das er auch im öffentlichen Interesse<br />
einer geordneten Gesundheitsversorgung<br />
erwarten darf. Die Zeitungsanzeigen<br />
sind mithin gerade deshalb berufswidrig,<br />
weil die Kläger mit inhaltlich<br />
zutreffenden Selbstverständlichkeiten<br />
Verkaufsförderung betreiben.“<br />
Außerordentliche Mitgliederversammlung stärkt den Bundesverband<br />
der Freien Berufe<br />
Wie die Bundeszahnärztekammer in einer Pressemitteilung meldet, geht der Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />
gestärkt aus seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 14.Januar hervor. Neben der Betonung seiner<br />
politischen Bedeutung wollten die Freien Berufe auch nachdrücklich das BFB-Leitbild zu den Freien Berufen unterstützen.<br />
Weiteres Ergebnis sei die Einleitung eines Prozesses zur Neustrukturierung der Arbeitsweisen des BFB.<br />
Bis zur Jahresmitte sollen zwei Arbeitsgruppen<br />
Reformen entwickeln, die sowohl<br />
die finanzielle als auch die inhaltliche<br />
Struktur des Verbandes betreffen.<br />
Dabei geht es u. a. um eine transparentere<br />
Informationspolitik vor allem gegenüber<br />
den heilberuflichen Mitgliedern des<br />
BFB. Eine ursprünglich vorgesehene Erhöhung<br />
der Mitgliedsbeiträge wurde<br />
ausgesetzt. Auf Wunsch der Mitglieder<br />
soll es im Vorstand zukünftig eine klare<br />
Aufgabenverteilung und mehr medizinische<br />
Kompetenz geben. Die Ergebnisse<br />
der Arbeitsgruppen und daraus resultie-<br />
rende Strukturänderungen sollen dann<br />
auf einer Mitgliederversammlung im<br />
Herbst verabschiedet werden.<br />
Für den Präsidenten der Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK), Dr. Peter Engel, bietet<br />
der anstehende Reformprozess „eine<br />
große Chance, den BFB als wichtige Interessenvertretung<br />
aller Freien Berufe<br />
wieder attraktiver und schlagkräftiger zu<br />
machen“. Die BZÄK werde dazu ihre Mitarbeit<br />
anbieten und Ideen einbringen.<br />
Engel zeigte sich erleichtert, dass mit den<br />
Ergebnissen der Mitgliederversammlung<br />
die aktuelle Krise des BFB vorläufig beendet<br />
worden sei: „Ohne eine solche gemeinsame<br />
Interessenvertretung wäre es<br />
schwierig für die einzelnen Freien Berufe,<br />
sich zwischen den großen Blöcken Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer mit eigenen<br />
Forderungen Gehör zu verschaffen. Ich<br />
bin mir sicher, dass der BFB aus dieser Krise<br />
gestärkt und mit neuer Effizienz hervorgehen<br />
wird.“<br />
Pressemeldung der BZÄK<br />
9<br />
FORUM
FORUM<br />
10<br />
Großes Interesse in Oberstaufen<br />
Informationsreihe der BLZK: Patienten fragen – Experten antworten<br />
Die BLZK-Informationstour „Patienten treffen Zahnärzte – Zahnärzte treffen Patienten“ machte nach Augsburg im<br />
Oktober im Dezember Station im winterlichen Oberstaufen. Rd. 20 Teilnehmer sahen sich den 15-minütigen Film über<br />
modernen Zahnersatz mit Implantaten an und nutzten anschließend die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Der Eintritt<br />
war kostenfrei.<br />
Das Publikum in Oberstaufen war hochmotiviert<br />
und kam gut vorbereitet. Die<br />
beiden Referenten, Dr. Roland Wolf aus<br />
Haar/München und Christian Berger,<br />
Presse- und Öffentlichkeitsreferent der<br />
BLZK aus Kempten, beantworteten Fragen<br />
nach Material, Umsetzung, Erfolgsquote,<br />
Einheilzeit und Nachsorge bzw.<br />
Pflege. Natürlich fehlte die Frage, wie<br />
man einen guten Implantologen findet,<br />
nicht: „Fragen Sie im Zweifel nach der<br />
Anzahl der gesetzten Implantate“, riet<br />
Berger. Dass Implantate seit 40 Jahren<br />
gesetzt werden – und noch heute Patienten<br />
aus dieser Zeit ihr Implantat haben,<br />
erstaunte viele Teilnehmer, hatte doch<br />
vorher ein Zuhörer die „Feststellung“ in<br />
den Raum geworfen, Implantate hielten<br />
ja sowieso nicht länger als acht Jahre. Er<br />
Spendenaufruf für Haiti<br />
Beantworteten alle Fragen der Teilnehmer: Christian Berger und Dr. Roland Wolf.<br />
Die Wirbelsturmkatastrophe in Haiti im Herbst 2008 ist noch nicht vergessen und<br />
schon ist erneut eine unüberschaubare, riesige Not nach dem Erdbeben über das<br />
ärmste Land Mittelamerikas hereingebrochen. Die Verbindung zu den Menschen<br />
vor Ort ist weiterhin schwierig. Gemeinsam mit den Salesianern Don Bosco in<br />
Bonn hat das HDZ (Hilfswerk Deutscher Zahnärzte e.V.) inzwischen erste Hilfsmaßnahmen<br />
und Einsätze finanziert: Ein Hubschrauber wird in Kürze von der<br />
Dominikanischen Republik starten, um u.a. Medikamente, Nahrungsmittel sowie<br />
Satellitentelefone ins Land zu bringen. Diese sind wichtig, um endlich ein genaues<br />
Bild der Lage zu bekommen und die Hilfsmaßnahmen dementsprechend anzupassen.<br />
Drei Don Bosco Einrichtungen in Port-Au-Prince – teilweise früher vom HDZ unterstützt<br />
– sind fast völlig zerstört. 200 Kinder seien unter den Trümmern verschüttet<br />
und zwei Salesianer vermisst. Von ihnen gibt es keine weiteren Informationen.<br />
50.000 Euro HDZ-Soforthilfe für Medikamente, Wasser, Nahrung und<br />
Decken sind bereits auf dem Weg.<br />
Das HDZ bittet dringend um weitere finanzielle Unterstützung:<br />
Spendenkonto: 000 4444 000 (BLZ 250 906 08)<br />
Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Hannover<br />
Stichwort: Haiti<br />
Spendenbescheinigungen werden bei vollständiger Angabe der Adresse automatisch<br />
erteilt.<br />
Dr.Klaus Winter<br />
Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ)<br />
Am Paradies 87, 37431 Bad Lauterberg<br />
selbst, so Dr. Wolf, habe einen solchen<br />
„Langzeitpatienten“ bereits seit vielen<br />
Jahren. Entscheidend sei die Pflege. Oftmals<br />
habe auch ein Defizit in der Pflege<br />
der eigenen Zähne dazu geführt, dass<br />
der Zahn verloren gegangen sei. Beide<br />
Referenten betonten, dass ohne eine<br />
Verbesserung der Zahnpflege dann auch<br />
das Implantat gefährdet sei.<br />
Wolf nannte im Verlauf des Informationsabends,<br />
für dessen Durchführung<br />
BLZK und ZBV <strong>Schwaben</strong> gemeinsam<br />
verantwortlich zeichneten, die Zahl von<br />
1 Million Titanimplantate, die in Deutschland<br />
während eines Jahres gesetzt würden<br />
– bei einer Erfolgrate von über 95<br />
Prozent. Zehn Jahre nach der Implantation<br />
seien noch 90 Prozent der künstlichen<br />
Zahnwurzeln intakt.<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
Selbstprofessionalisierung der Zahnärzte<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong><br />
6. Fortbildungsgang der AS-Akademie startet im Februar<br />
Seit neun Jahren gibt es ein besonderes<br />
berufsbegleitendes Fortbildungsangebot<br />
für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Interesse<br />
an der Übernahme von Verantwortung<br />
in Gremien der zahnärztlichen<br />
Berufspolitik und Selbstverwaltung haben<br />
und sich das notwendige Know-how<br />
dafür zulegen wollen. Unter den Absolventen<br />
des 5. Fortbildungsganges befand<br />
sich auch Zahnarzt Thomas Nissen<br />
aus dem Bereich des ZBV <strong>Schwaben</strong>. Ende<br />
2009 konnten die Absolventen ihre<br />
Abschlusszertifikate in Empfang nehmen.<br />
Im Februar beginnt der 6. Fortbildungsgang.<br />
Derzeit zwölf zahnärztliche Körperschaften<br />
– darunter der ZBV <strong>Schwaben</strong> – tragen<br />
die Fortbildungsplattform, mit dem<br />
Ziel einer umfassenden wissenschaftlich<br />
und systematisch ausgerichteten Selbstprofessionalisierung<br />
der Zahnärzteschaft<br />
für den Erhalt und die Stärkung der Freiheit<br />
im Heilberuf. Zugleich mit der politischen<br />
Fortbildung erhalten die Teilnehmer<br />
auch Rüstzeug für das betriebswirtschaftliche<br />
Praxismanagement.<br />
■ Blockfortbildung<br />
Der sechste postgraduale Fortbildungsgang<br />
der Akademie beginnt im Februar<br />
<strong>2010</strong> und wird sich über zwei Jahre bis<br />
Ende 2011 mit insgesamt zehn Wochenend-Studienblöcken<br />
erstrecken (Donnerstagnachmittag<br />
bis Samstagnachmittag).<br />
Anmeldungen sind über den ZBV<br />
<strong>Schwaben</strong> möglich. Die Veranstaltungen<br />
finden überwiegend in Berlin aber auch<br />
an wechselnden Orten im Bereich der<br />
Trägerkörperschaften in Form von Seminarblöcken<br />
statt. Wissenschaftlicher Leiter<br />
ist Prof. Burkhard Tiemann, die Geschäftsführung<br />
hat Herr Dr. Sebastian Ziller<br />
inne.<br />
Die Lehrveranstaltungen werden als Vorlesungen,<br />
Übungen und Seminare abgehalten.<br />
Die Kurse werden mit rund 20<br />
Teilnehmern besetzt. Die ersten beiden<br />
Semester bilden einen Grundkurs, in<br />
dem das Recht der Heilberufe, Grundlagen<br />
der Freiberuflichkeit, politische Entscheidungsverfahren<br />
sowie Grundzüge<br />
der Volkswirtschaftslehre angeboten<br />
werden. Des Weiteren stehen das Recht<br />
der GKV, Grundzüge der Gesundheitsund<br />
Sozialpolitik, zahnärztliche Selbstverwaltung,<br />
Meinungsbildung und Entscheidungsverfahren<br />
in der Berufspolitik<br />
sowie Grundzüge der Betriebswirtschaft<br />
auf dem Lehrplan. Das dritte und vierte<br />
Semester sind als Aufbaukurs konzipiert.<br />
Hier geht es dann um Praxis- und Qualitätsmanagement,Gesundheitsökonomie,<br />
Gesundheitssystemforschung, Sozi-<br />
Die Absolventen des 5. Fortbildungsganges der AS-Akademie Anfang Dezember in Berlin.<br />
almedizin, Epidemiologie, europäische<br />
Entwicklungen, Verbandsstrategien,<br />
Kommunikation sowie Öffentlichkeitsund<br />
Pressearbeit.<br />
Die Studienvermittlung erfolgt durch<br />
qualifizierte und ausgewählte Dozenten<br />
aus Wissenschaft und Praxis. Für das<br />
zweijährige Curriculum wird eine Gebühr<br />
in Höhe von 3.900 EUR erhoben. Die Teilnahme<br />
wird gemäß den Leitsätzen der<br />
BZÄK/ DGZMK/ KZBV zur zahnärztlichen<br />
Fortbildung mit Punkten bewertet. Ein<br />
akademischer Abschluss ist unter teilweiser<br />
Anrechnung der AS-Fortbildung<br />
möglich. In postgradualer Form kann ein<br />
dreisemestriges Studium an der LEUPHA-<br />
NA Universität Lüneburg angeschlossen<br />
werden. Bei erfolgreichem Abschluss ist<br />
der Erwerb des akademischen Titels<br />
M.B.A. möglich.<br />
■ Schirmherrschaft<br />
Die unter Schirmherrschaft von BZÄK<br />
und KZBV stehende AS-Akademie für<br />
freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement<br />
wird derzeit getragen<br />
von der Ärztekammer Saarland (Abt.<br />
Zahnärzte), den Zahnärztekammern<br />
Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-<br />
Anhalt, Westfalen-Lippe, den KZVen Bremen,<br />
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,<br />
Schleswig-Holstein sowie dem <strong>Zahnärztliche</strong>n<br />
Bezirksverband <strong>Schwaben</strong> und kooperiert<br />
mit dem Bundesverband der<br />
Zahnmedizinstudenten in Deutschland<br />
BdZM e.V.<br />
Der ZBV <strong>Schwaben</strong> befürwortet die<br />
Beteiligung an diesen Kursen und rät<br />
allen Interessierten, sich möglichst<br />
schnell anzumelden. Anmeldungen über<br />
http://www.zahnaerzte-akademie-as.de<br />
Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung<br />
und Praxismanagement<br />
Chausseestraße 13, 10115 Berlin<br />
Birgit Koch<br />
Tel. 030-40 00 5112<br />
Fax. 030-40 00 51 29<br />
b.koch@bzaek.de<br />
11<br />
FORUM
FORUM<br />
12<br />
Standardwerk der Abrechnung<br />
Wer deutlich spricht, riskiert verstanden<br />
zu werden, sagt der Aphoristiker und das<br />
veranlasst den Politiker bei seinen Reden<br />
lieber im Unbestimmten zu bleiben,<br />
einem Abrechnungshandbuch tut die außerordentlich<br />
deutliche Sprache aber<br />
besonders gut.<br />
In dem hier in zweiter, grundsätzlich<br />
überarbeiteter Auflage vorgelegten<br />
Handbuch zur Abrechnung in der Implantologie<br />
wird es dem Rezensenten<br />
nicht leicht gemacht, sich durch 600 Seiten<br />
minutiös durchzuarbeiten, dem Leser<br />
aber sehr wohl, denn er strebt bei diesem<br />
Buch nicht nach kontinuierlicher Lektüre,<br />
sondern möchte bestimmte Sachverhalte<br />
in allen ihren Verästelungen erklärt bekommen.<br />
Und das gelingt glänzend.<br />
Einfach ist die Orientierung anhand des<br />
ausführlichen Inhaltsverzeichnisses von<br />
nicht weniger als 30 Seiten mit 49 Kapiteln,<br />
und überdies kann man in einem<br />
langen Sachregister alle Begriffe suchen.<br />
Die Vielfalt der unterschiedlichen Abrechnungs-<br />
und Erstattungssysteme in<br />
Deutschland halten eine Unzahl von Fallen<br />
offen, in die man tunlichst nicht hineintappen<br />
sollte und es ist unvorstellbar,<br />
diese Fallgruben ohne professionelle Anleitung<br />
vermeiden zu können, das gilt für<br />
den Neuling wie für den erfahrenen Praktiker<br />
gleichermaßen.<br />
Reich bebilderte und zu den Abrechnungsvorschriften<br />
exakt passende Fallbeispiele<br />
erleichtern das Verständnis der<br />
oft komplizierten Abrechnungsvorschriften<br />
und ihrer Auslegung außerordentlich.<br />
Die unterlegten und begleitenden<br />
Urteile sind in ihrem Inhalt auch für einen<br />
normalerweise mehr an der Medizin interessierten<br />
und orientierten Praktiker<br />
sehr leicht verständlich zusammengefasst.<br />
Das Problem – und Komplikationsbewusstsein<br />
des implantologisch Tätigen<br />
wird geschärft, um Unannehmlichkeiten<br />
antizipieren zu können und eigene Fehleinschätzungen<br />
zu vermeiden, die im<br />
Nachhinein Ärger, Zeit und Geld kosten.<br />
Rezension: Dr. Dr. Jürgen Weitkamp zum Abl<br />
Der ehemalige Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp aus Lübbecke, ist ein profunder Kenner<br />
der zahnärztlichen Privatliquidation – nicht zuletzt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Gesprächs- und Verhandlungspartner<br />
zum Thema GOZ mit Bundesgesundheitsministerium, PKVen und im Umgang mit den deutschen<br />
Zahnärzten. Weitkamp hat das neue Abrechnunghandbuch des BDIZ EDI sehr genau unter die Lupe genommen.<br />
Ch. Berger, Th. Ratajczak, J.E.Zöller<br />
Das AbI Abrechnungshandbuch<br />
Implantologie 2,<br />
Auflage / Oktober 2009, Quintessenz Verlag<br />
Herausgeber:<br />
Bundesverband der implantologisch<br />
tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI)<br />
Bezug: BDIZ EDI-Geschäftsstelle,<br />
An der Esche 2, 3111 Bonn, Tel. 0228-93 59 244<br />
Preis: 129,00 € zzgl. Versandkosten<br />
Für mich der außerordentliche Gewinn,<br />
den ich aus diesem Handbuch ziehe.<br />
Der erhobene juristische Zeigefinger ist<br />
manchmal gar zu deutlich und wirkt zuweilen<br />
ärgerlich, aber damit muss man<br />
sich in diesen Zeiten wohl abfinden, will<br />
man sich nicht in schnell heraufbeschworene<br />
Unannehmlichkeiten begeben.<br />
In diesem Zusammenhang steht auch die<br />
Anleitung zur „Sprechenden Zahnheilkunde“<br />
und der Dokumentation mit einer<br />
Fülle von Vorlagen und Formularen, an<br />
denen man sein eigenes Vorgehen überprüfen<br />
kann oder die man gegebenenfalls<br />
individualisiert übernimmt. Wertvoll<br />
auch die vielfältigen Hinweise und Anleitungen,<br />
von der ausführlichst behandelten<br />
Implantatprothetik bis zur engen Einbindung<br />
auch aller anderen Fächer der<br />
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Dass<br />
dabei auch die Prävention nicht zu kurz<br />
kommt, ist sicher nicht nur für den Unterzeichner<br />
besonders wichtig.<br />
Es sind, das sollte schnell deutlich werden,<br />
nicht die Abrechnungstechniken etwa<br />
allein, die dieses Buch ausmachen,<br />
sondern die Beschreibung des weiten<br />
Horizontes aller mit der Implantologie di-<br />
rekt oder indirekt verbundenen Fragen.<br />
Dass dabei eine Fülle zusätzlicher Anregungen<br />
für die wirklich wörtlich genommene<br />
„tägliche Praxis“ zur Verfügung<br />
stehen, ist bei der Präzision der behandelten<br />
Materie erfreulicherweise ebenso<br />
festzustellen, wie ärgerlicherweise viel<br />
Unsinniges deutlich wird, etwa die unterschiedliche<br />
Inrechnungstellung von Materialien<br />
bei approbierten Ärzten bzw.<br />
Zahnärzten.<br />
Wie man natürlich, wenn man diesen äußerst<br />
fein editierten Band in die Hand<br />
nimmt, der Frage nicht ausweichen<br />
kann, warum das Abrechnungsgeschehen<br />
von Gesundheitsleistungen in einem<br />
zivilisierten Staat wie Deutschland, nicht<br />
entschieden einfacher, logischer und<br />
sinnvoller gestaltet wird. Ob wenigstens<br />
eine neue GOZ dynamisch von der neuen<br />
Regierung in diese Richtung entwickelt<br />
wird?!<br />
Es besteht kein Zweifel, dass das hier besprochene<br />
Handbuch durch seine Autoren<br />
und den Verlag das Leistungsvermögen<br />
mitbringt, zum absoluten Standardwerk<br />
in den Praxen zu werden.<br />
Dr. Dr. Jürgen Weitkamp<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
ZNS 2-<strong>2010</strong><br />
Standfest in schwierigem Umfeld<br />
Traditionell steht bei der jährlichen Sitzung<br />
des Landesausschusses der Bayerischen<br />
Ärzteversorgung die Geschäftsentwicklung<br />
im Mittelpunkt der Betrachtung. Selten<br />
aber war diese Schwerpunktsetzung<br />
so berechtigt, wie heute. Angesichts der<br />
Krise auf den Finanzmärkten und dem<br />
Übergreifen auf die Realwirtschaft kam<br />
dieser Thematik größte Bedeutung zu.<br />
Das Jahr 2008 wird zweifellos als Ausgangspunkt<br />
einer globalen Finanzkrise in<br />
Erinnerung bleiben. Die zahlreichen Facetten<br />
der Krise – ob Rettungspakete,<br />
Staatsgarantien oder Verstaatlichungen<br />
– zeigen das ganze Ausmaß der Misere.<br />
Was mit US-amerikanischen Hypothekendarlehen<br />
schlechter Bonität begann,<br />
hat einen Prozess in Gang gesetzt, der<br />
die globale Ökonomie in eine Abwärtsspirale<br />
gezogen hat. Bei dieser Entwicklung<br />
ist es nicht verwunderlich, dass sich<br />
Mitglieder und Versorgungsempfänger<br />
besorgt nach der finanziellen Situation<br />
ihres Versorgungswerks erkundigt haben.<br />
Hier ist es beruhigend zu wissen,<br />
dass die Bayerische Ärzteversorgung mit<br />
einer konservativen und vorausschauenden<br />
Anlagestrategie ganz bewusst von<br />
riskanten Engagements abgesehen hat.<br />
■ Geschäftsentwicklung 2008<br />
Bayerische Ärzteversorgung zum Geschäftsjahr 2008<br />
Das Versorgungswerk blieb dank breit gestreuter<br />
Vermögensanlagen von unmittelbaren<br />
Ausfällen verschont. Zu keinem<br />
Zeitpunkt bestanden Investments im problembehafteten<br />
„Subprime-Segment“.<br />
Hauptbestandteil der Kapitalanlagen bildeten<br />
schon immer festverzinsliche Papiere<br />
bester Bonität. Dieses Segment wurde<br />
durch den Erwerb der Titel von Bundesländern,<br />
staatsnahen Emittenten sowie<br />
gedeckten Anlagen zusätzlich ausgebaut.<br />
Die ohnehin niedrige Aktienquote des<br />
Versorgungswerks wurde bereits 2007,<br />
sowie in den Monaten Februar und Mai<br />
2008, als vor dem Börsencrash, aktiv reduziert.<br />
Die weiterhin hohe Sicherheitsorientierung<br />
zeigt sich auch im Portfolio,<br />
das sich derzeit zu 81% aus festverzinslichen<br />
Rentenanlagen und Immobilien, sowie<br />
zu 19% aus breit gestreuten Wertpapier-Spezialfonds<br />
zusammensetzt. Den<br />
weltweiten Rückgängen an den Kapitalmärkten<br />
und Wertpapierbörsen konnte<br />
sich das Versorgungswerk aber naturgemäß<br />
nicht vollständig entziehen. So<br />
mussten zwar buchhalterische Abschreibungen<br />
auf Wertpapierspezialfonds vorgenommen<br />
werden, was jedoch nicht zu<br />
ökonomisch Verlusten führt. Diese würden<br />
erst entstehen, wenn die Papiere bei<br />
niedrigem Kurs verkauft werden. Auf die<br />
von vielen Versicherungsunternehmen<br />
genutzte Möglichkeit, Kursverluste in der<br />
Bilanz nicht auszuweisen und stille Lasten<br />
zu bilden, wurde bewusst verzichtet.<br />
Auch 2008 konnte die BÄV noch eine positive<br />
Nettoverzinsung in Höhe von<br />
1,46% erreichen. Die versicherungstechnischen<br />
Rückstellungen konnten um 397<br />
Mio. € (+ 2,8%) auf 14,5 Mrd. € erhöht<br />
werden. Diese Mittel dienen dazu, die<br />
Versorgungsleistungen auch künftig dauerhaft<br />
zu erfüllen.<br />
Die Situation an den Immobilienmärkten<br />
hat sich 2008 gegenüber den Vorjahren<br />
gewandelt. Seit dem 4. Quartal 2008 ist<br />
es für Investoren zunehmend schwieriger<br />
geworden, bei Banken notwendige Kredite<br />
für Projektentwicklungen zu erhalten.<br />
Durch diese Liquiditätsengpässe<br />
wurden erstklassige Objekte in guten Lagen<br />
wieder zu Preisen angeboten, die<br />
auch für Eigenkapitalinvestoren wie die<br />
Bayerische Ärzteversorgung eine hinreichende<br />
Rendite bieten. Die wieder günstige<br />
Marktsituation wurde genutzt, um<br />
passende Objekte zu attraktiven Preisen<br />
zu erwerben. Dies gilt auch für die Ergänzung<br />
der bestehenden Immobilienfonds<br />
um zusätzliche inflationsgesicherte Immobilienanlagen.<br />
Im Jahr 2008 konnte das Versorgungswerk<br />
erneut einen erheblichen Anstieg<br />
des Beitragsaufkommens um 43,5 Mio.<br />
€ (+ 5,2%) auf 875,2 Mio. € verzeichnen.<br />
Ursache dieser Entwicklung ist u.a.<br />
die Reform des Beitragsrechts für Selbstständige.<br />
Auch in den kommenden Jahren<br />
wird daher das Beitragsaufkommen<br />
voraussichtlich weiter steigen. Das<br />
durchschnittliche monatliche Altersruhegeld<br />
bei den Bestandsrenten lag im Jahr<br />
2008 bei 2.438 €. Die Aufwendungen<br />
für 26.721 Versorgungsempfänger erhöhten<br />
sich um 30,1 Mio. € (+ 4,8%) auf<br />
nunmehr 655,4 Mio. €. Die Altersstruktur<br />
unserer Mitglieder wird die Zahl der<br />
Versorgungsempfänger und damit das<br />
Volumen der Versorgungsleistungen<br />
auch in den kommenden Jahren weiter<br />
ansteigen lassen. Hinzu kommt, dass<br />
auch die Angehörigen freier Berufe immer<br />
älter werden, die damit länger ihr<br />
wohlverdientes Ruhegeld erhalten.<br />
■ Demografische<br />
Herausforderungen und<br />
Generationengerechtigkeit<br />
Der erfreuliche Anstieg der Lebenserwartung<br />
hat für alle Träger der Altersversorgung<br />
eine Kehrseite. In Zukunft ist mit einem<br />
zusätzlichen Finanzierungsbedarf zu<br />
rechnen. Nach eingehenden Beratungen<br />
wurde daher ein Konzept entwickelt, das<br />
die neuen so genannten biometrischen<br />
Richttafeln zur demografischen Entwicklung<br />
berücksichtigt und durch eine stufenweise<br />
Anhebung der Regelaltersgrenze<br />
auf 67 Jahre den Großteil der Finanzierung<br />
sicher stellt. Diese Option nutzen<br />
auch die meisten anderen Versorgungswerken.<br />
Bei der Umsetzung folgt die<br />
Bayerische Ärzteversorgung den Beschlüssen<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Nachdem der Landesausschuss<br />
im September 2008 entsprechende<br />
Grundsatzbeschlüsse gefasst hatte, wurden<br />
unsere Mitglieder informiert und die<br />
Satzung angepasst. Das Maßnahmenpaket<br />
wurde schließlich durch den Landesausschuss<br />
im März 2009 beschlossen.<br />
Hierdurch wird das Verhältnis zwischen<br />
Dauer der Beitragszahlung und Leistungsbezug<br />
künftig wieder besser austariert.<br />
Über die Auswirkungen auf die jeweiligen<br />
Jahrgänge wurde auch im Bayerischen<br />
Ärzteblatt 9/2009 berichtet.<br />
Im Kontext des Begriffes Generationengerechtigkeit<br />
werden aktuell viele Lebensbereiche<br />
analysiert und kontrovers<br />
diskutiert. Auch bei den Versorgungswerken<br />
hat dieses Thema einen besonderen<br />
Stellenwert. So hat der Verwaltungsausschuss<br />
die Geschäftsführung mit konkreten<br />
Untersuchungen beauftragt und gebeten,<br />
falls Verwerfungen festzustellen<br />
sind, kurzfristig ein Konzept für erforderliche<br />
Ausgleichsmaßnahmen zu erstellen.<br />
Mit dem nötigen Weitblick gilt es in<br />
unserem Versorgungswerk im nächsten<br />
Schritt die Verrentung zu verbessern.<br />
13<br />
FORUM
FORUM<br />
14<br />
■ Kindererziehungszeiten<br />
Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts<br />
Anfang 2008 führte dazu, dass die<br />
gesetzliche Rentenversicherung jetzt<br />
auch Kindererziehungszeiten von Mitgliedern<br />
berufsständischer Versorgungswerke<br />
anrechnet. Allerdings wurde die<br />
erforderliche Wartezeit von 60 Monaten<br />
mit den anrechenbaren Kindererziehungszeiten<br />
von unseren Mitgliedern<br />
oftmals nicht erreicht. Mit einem Gesetz<br />
vom 15.07.2009 hat der Gesetzgeber die<br />
Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts<br />
in das Sozialgesetzbuch übernommen.<br />
Darüber hinaus wurde in § 208<br />
SGB VI festgelegt, dass Elternteile, denen<br />
Kindererziehungszeiten anzurechnen<br />
sind, zur Erlangung einer Altersrente die<br />
allgemeine Wartezeit von 60 Monaten<br />
durch freiwillige Beiträge auffüllen können.<br />
Weitergehende Informationen zur<br />
Anrechnung von Kindererziehungszeiten<br />
beantwortet die BÄV in der Rubrik „Aktuelles“<br />
auf der Internetseite unter<br />
www.aerzteversorgung.eu.<br />
■ Altersversorgung optimieren<br />
Die Möglichkeit freiwilliger Mehrzahlungen<br />
war gerade in diesen unruhigen Zeiten<br />
wieder stark gefragt. Zusätzliche<br />
Zahlungen an das Versorgungswerk stellen<br />
ein probates Mittel dar, um die individuelle<br />
Altersversorgung weiter zu opti-<br />
mieren. Seit 01.01.2005 regelt das Alterseinkünftegesetz<br />
die Besteuerung von<br />
Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen.<br />
So steigt die Besteuerung<br />
der zukünftigen Ruhegeldzahlungen erheblich,<br />
während sich bei der Beitragszahlung<br />
eine höhere steuerliche Abzugsfähigkeit<br />
ergibt. Durch die Zahlung von<br />
zusätzlichen Beiträgen, die übrigens zu<br />
gleichen Konditionen wie Pflichtbeiträge<br />
verrentet werden, können die negativen<br />
Auswirkungen der nachgelagerten Besteuerung<br />
auf die Nettorente abgemildert<br />
werden. In diesem Jahr sind bereits<br />
68% der geleisteten Pflicht- und freiwilligen<br />
Beiträge zu den berufsständischen<br />
Versorgungswerken als Sonderausgaben<br />
abzugsfähig, maximal 13.600 € bei Ledigen,<br />
bzw. 27.200 € bei gemeinsam veranlagten<br />
Eheleuten. Allerdings wird der<br />
Sonderausgabenabzug bei Arbeitnehmern<br />
durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil<br />
reduziert. Zur steuerlichen Berücksichtigung<br />
muss die Zahlung bis zum<br />
31.12 des Veranlagungsjahres auf dem<br />
Konto der Bayerischen Ärzteversorgung<br />
eingegangen sein. Für Auskünfte und individuelle<br />
Berechnungen stehen Ihnen<br />
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des<br />
Versorgungswerks gerne zur Verfügung.<br />
Die Höhe der für Sie noch möglichen freiwilligen<br />
Mehrzahlungen sowie deren<br />
Auswirkungen auf die künftigen Versorgungsleistungen<br />
können Sie auch im<br />
neuen Online-Portal der Bayerischen<br />
Ärzteversorgung unter www.baev24.de<br />
selbst ermitteln.<br />
■ Resümee<br />
Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2008<br />
kann angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen<br />
noch als zufriedenstellend<br />
betrachtet werden. Die Bayerische Ärzteversorgung<br />
hat sich im Umfeld der Finanzkrise<br />
erneut als starker Partner für die Altersversorgung<br />
bewährt. Darüber hinaus<br />
wurden auch die unbeliebten Begleitumstände<br />
der demografischen Entwicklung<br />
angegangen, um die berufsständische Altersversorgung<br />
für jüngere Kolleginnen<br />
und Kollegen auf eine sichere Basis zu stellen.<br />
Die Leistungsfähigkeit der Bayerischen<br />
Ärzteversorgung zeigt sich auch<br />
darin, dass ungeachtet der Finanz- und<br />
Wirtschaftskrise zum 01.01.<strong>2010</strong> erneut<br />
eine Dynamisierung der nach dem<br />
31.12.1984 erworbenen Anwartschaften<br />
der aktiven Mitglieder sowie aller eingewiesenen<br />
Versorgungsleistungen um 2%<br />
erfolgt. Damit wird auf Basis einer starken<br />
und langfristig sicheren Versorgung die<br />
Verrentung unseres Versorgungswerkes in<br />
einem ersten Schritt für alle erhöht. Doch<br />
weitere müssen folgen.<br />
Dr.med. Lothar Wittek<br />
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses<br />
der Bayerischen Ärzteversorgung<br />
Ist die Beratung bereits zahnmedizinische<br />
Behandlung?<br />
Darf ein Zahnmediziner eine Tätigkeit als Zahnarzt in einem gewerblich geführten Unternehmen ausüben? Nein, sagt der<br />
Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. K. Ulrich Rubehn und verweist auf das Heilberufekammergesetz.<br />
Ein Lübecker Dentallabor, das im Herbst<br />
eine promovierte Zahnärztin als Beraterin<br />
eingestellt hatte, sieht das anders und befindet<br />
sich nun im Rechtstreit mit der<br />
Zahnärztekammer. Der Chef des Zahnzentrums,<br />
ein Zahntechniker und erfolgreicher<br />
Unternehmer, der 84 Zahnarztpraxen<br />
im Bundesgebiet beliefert, beharrt<br />
auf seinem Standpunkt, wonach die angestellte<br />
Zahnärztin „keinerlei zahnmedizinische<br />
Tätigkeit ausübt“, sondern ausschließlich<br />
als Kundenberaterin tätig sei.<br />
Sie informiere interessierte Patienten unverbindlich<br />
über Einsparoptionen, Technologien<br />
und Behandlungsmethoden<br />
und stehe bei der Materialauswahl zur<br />
Seite. Eine medizinische Behandlung sei<br />
weder geplant noch möglich.<br />
Kammerpräsident Rubehn sieht das anders:<br />
„Der Gesetzgeber definiert Beratung<br />
eindeutig als zahnmedizinische Tätigkeit.“<br />
Es sei nicht möglich, die Kunden<br />
eines Dentallabors „sinnvoll zu beraten“,<br />
ohne deren Gebiss in Augenschein zu<br />
nehmen: „Eine ordnungsgemäße Diagnostik<br />
ist schlichtweg nicht möglich.“<br />
Die tatsächlichen Kosten für Zahnersatz<br />
könnten seriös nur ermittelt werden,<br />
wenn ärztliche Therapievorschläge vorlägen<br />
und Fragen der Materialqualität und<br />
der Ausführung der Prothetik geklärt<br />
worden seien.<br />
Die Zahnärztekammer hat mit einer<br />
„strafbewehrten Unterlassungserklärung“<br />
regiert und will dem Labor untersagen,<br />
„im eigenen Namen zahnärztliche<br />
Leistungen, insbesondere in Form<br />
von Beratungen anzubieten“. Die Lübekker<br />
Anwälte des Labors stehen auf dem<br />
Standpunkt, dass „unsere Mandantin<br />
keine Tätigkeiten ausübt, die der Zahnheilkunde<br />
zugehörig sind“. Sämtliche<br />
zahnärztlichen Leistungen würden<br />
„selbstverständlich durch approbierte<br />
Zahnärzte ausgeführt“.<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
++ Mitteilungen des ZBV <strong>Schwaben</strong> ++<br />
Obleute: Frei gewählt und/oder KZV-akkreditiert?<br />
Im Superwahljahr <strong>2010</strong> wird auch in den Obmannsbezirken neu gewählt<br />
<strong>2010</strong> ist ein Wahljahr für die bayerischen Zahnärzte. ZBVe wählen ihre Vorstände, für die BLZK wird nach vier Jahren<br />
eine neue Vollversammlung und für die KZVB nach sechs Jahren eine neue Vertreterversammlung gewählt. Auch die<br />
Obleute-Thematik wird damit wieder aktuell. Die Wahl der Obleute ist nicht in den Satzungen der BLZK und des ZBV<br />
<strong>Schwaben</strong> verankert, deshalb ist auch keine Akkreditierung durch Kammer oder ZBV notwendig. Auf der anderen<br />
Seite ist für KZVB-Obleute eine Akkreditierung durch die KZV notwendig, weil dies in deren Satzung vorgeschrieben<br />
ist. Im Bereich des ZBV <strong>Schwaben</strong> werden Obleute als liberale Alternative zur KZVB „frei“ gewählt.<br />
Zum Hintergrund: Aufgrund der Neustrukturierung<br />
der KZVen, die am 1. 1.<br />
2005 gemäß Gesundheitsmodernisierungsgesetz<br />
in Kraft gesetzt wurde, erließ<br />
Staatskommissar Dr. Maximilian<br />
Gaßner eine Satzung, in der es keinen<br />
Hinweis mehr auf KZVB-Obleute gab.<br />
Kaum in Kraft änderte die frisch gewählte<br />
Vertreterversammlung die Satzung<br />
mit dem Ziel, KZVB-Obleute einer Akkreditierung<br />
zu unterwerfen. Die Genehmigung<br />
aus dem damaligen Sozialministerium<br />
ließ jedoch auf sich warten, denn<br />
Gaßner wollte Änderungen. Damals<br />
fragte die Redaktion von „Bayern Aktuell“<br />
im Sozialministerium nach. Hier ein<br />
Auszug aus Bayern Aktuell No. 12/2005<br />
vom 15.4.2005: „…Auf Anfrage von<br />
Bayern Aktuell erklärte Dr. Maximilian<br />
Gaßner am Donnerstag, dass das Ministerium<br />
grünes Licht geben werde,<br />
schränkte aber ein: „Wir haben noch Änderungen!“<br />
Die neue gesetzliche Regelung<br />
für Vorstand und Vertreterversammlung<br />
der KZVB sehe vor, dass nicht einfach<br />
eine „neue Truppe“ (Obleute)<br />
Verantwortung übernehmen könne. Die<br />
Verantwortung sei ausschließlich an VV<br />
und Vorstand gebunden. Eine Formalie<br />
also? Gaßner sieht das so. Es sei zu koordinieren,<br />
wie sich die Obleute in der Außendarstellung<br />
präsentierten. „Der Obmann<br />
kann nicht radikale FVDZ-Politik<br />
vertreten. Jeder Obmann kann zwar auftreten<br />
und das Gesetz kritisieren, er kann<br />
aber als KZVB-Obmann nicht sagen:<br />
Dieses Gesetz setzen wir nicht um.“<br />
■ Deutliches Ergebnis für freie<br />
gewählte Obleute<br />
Die <strong>Zahnärztliche</strong>n Bezirksverbände<br />
Oberbayern, München Stadt und Land,<br />
<strong>Schwaben</strong> und Mittelfranken hatten<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong><br />
2005 eine Umfrage zur Obleute-Problematik<br />
in ihren Mitteilungsblättern durchgeführt.<br />
Die Resultate waren deutlich:<br />
Die Obleute in Bayern sollen keiner Körperschaft<br />
verpflichtet sein – so das Votum<br />
der an der Befragung Beteiligten. In<br />
<strong>Schwaben</strong> stimmten 98,2 Prozent der<br />
Beteiligten dafür, dass Obleute keiner<br />
Körperschaft verpflichtet sein sollen. Lediglich<br />
1,8 Prozent sprachen sich für weisungsgebundene<br />
Vertreter in den Obmannsbezirken<br />
aus. Ähnlich waren die<br />
Ergebnisse in den anderen genannten<br />
ZBVen. In einem gemeinsamen Schreiben<br />
an die Delegierten der Vertreterversammlung<br />
vom 22.9.2005 teilten die<br />
ZBV-Vorsitzenden Dr. Heinz Nobis, Christian<br />
Berger, Dr. Klaus Kocher und Dr.<br />
Martin Zschiesche dieses in ihren Bezirksverbänden<br />
deutliche Ergebnis an die VV<br />
mit, mit der Bitte, diese „eindeutige Meinungsäußerung<br />
Ihrer Basis bei den Beratungen<br />
und Entscheidungen in der VV<br />
der KZVB zu bedenken“.<br />
Diese körperschaftsunabhängige Solidarisierung<br />
an der Basis hat sich in Bayern<br />
weitgehend durchgesetzt. Die frei und<br />
demokratisch gewählten Obleute genießen<br />
das Vertrauen in den Obmannsbezirken.<br />
Der ZBV <strong>Schwaben</strong> lädt immer alle<br />
Obleute aus <strong>Schwaben</strong>, seien sie nun<br />
KZVB-akkreditiert oder „nur“ von der<br />
Nachfolger/in gesucht<br />
Basis gewählt, zu seinen Obleute- und<br />
Gutachtertagungen ein.<br />
Anita Wuttke<br />
Obleute-Wahlen<br />
ankündigen<br />
„Es kommen immer wieder Nachfragen<br />
aus den Obmannsbezirken, wie<br />
denn nun die Obleute-Wahlen durchgeführt<br />
werden sollen.“, erklärte ZBV-<br />
Vorsitzender Christian Berger. „Im<br />
Grunde ist das, soweit es den ZBV betrifft,<br />
ganz einfach: der Wahltermin<br />
sollte rechtzeitig in den ZNS, dem offiziellen<br />
Mitteilungsblatt, angezeigt<br />
werden. Dann können die Wahlen<br />
ganz einfach wie in Vereinen durchgeführt<br />
werden. Ob offen oder geheim<br />
abgestimmt werden soll, können die<br />
Kolleginnen und Kollegen selbst am<br />
besten entscheiden. Der ZBV <strong>Schwaben</strong><br />
erkennt alle demokratisch gewählten<br />
Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
als die Vertreter vor Ort an. Überall<br />
dort, wo es Gott sei Dank noch keine<br />
Vorschriften gibt, sollten wir selbst gestalten<br />
– auch das zeichnet einen freien<br />
Beruf aus.“<br />
Wegen Praxisaufgabe kann ab 1.4.<strong>2010</strong> in der Nähe von Illertissen eine Zahnarztpraxis<br />
übernommen werden. Die Einzelpraxis besteht sei 1984 in einem Ort mit<br />
1.700 Einwohnern bei Illertissen und wurde 2008 komplett modernisiert.<br />
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den ZBV <strong>Schwaben</strong>, Tel. 08 21-34 31 50.<br />
15<br />
ZBV-INFO
ZBV-INFO<br />
16<br />
Gesetzliche und vertragliche Aufbewahrungsfristen<br />
Wichtige Information für die Mitglieder des ZBV <strong>Schwaben</strong><br />
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils<br />
mit dem Schluss des Kalenderjahres, in<br />
dem die letzte Eintragung in die Unterlagen<br />
vorgenommen wurde (das Inventar,<br />
die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss<br />
aufgestellt, der Handels- oder<br />
Geschäftsbrief empfangen bzw. abgesandt,<br />
der Buchungsbeleg entstanden<br />
oder die Aufzeichnung vorgenommen<br />
wurde.) Dies ist aber ausnahmsweise<br />
dann nicht zulässig, wenn die Unterlagen<br />
noch für laufende Verfahren – zum Beispiel<br />
für eine begonnene Betriebsprüfung,<br />
ein Straf- oder Klageverfahren –<br />
benötigt werden.<br />
Demnach können bei einer zehnjährigen<br />
Aufbewahrungsfrist Unterlagen aus dem<br />
Jahr 1999 und früher erst mit Ablauf des<br />
31.12.2009 vernichtet werden!<br />
Dies betrifft folgende Unterlagen:<br />
• Bücher oder Aufzeichnungen (z.B. das<br />
vom Zahnarzt selbst geführte Ärzte-<br />
Journal oder die vom Steuerberater erstellte<br />
Buchführung) sowie die<br />
• Einnahme-Überschuss-Rechnung (Gewinnermittlung)<br />
und AfA-Listen.<br />
Hinweis: Die Frist verlängert sich, wenn<br />
die Einnahme-Überschuss-Rechnung erst<br />
verspätet erstellt wird. Ist sie beispielsweise<br />
für 2007 erst in 2009 erstellt worden,<br />
dürfen die Unterlagen zur Gewinnermittlung<br />
erst in 2020 vernichtet werden.<br />
• Kassenbücher, Tageskassenberichte<br />
oder Kassenjournale – nach der<br />
letzten Eintragung.<br />
• Patientenrechnung-Ausgangsbuch<br />
– nach der letzten Eintragung sowie<br />
Patientenrechnungs-Durchschriften<br />
mit Zahlungsvermerken.<br />
• Quartalsabrechnungen der KZV mit<br />
Anlagen, Eingangsrechnungen und<br />
Abrechnungen des Fremdlabors, gegebenenfalls<br />
Abrechnungen einer Privatverrechnungsstelle.<br />
• Unterlagen für die Girokonten der<br />
Praxis (Konto-Auszüge mit Überweisungs-,<br />
Einzahlungs- und Abhebungsbelegen)<br />
und sonstige Kreditunterlagen.<br />
• Rechnungen über den Kauf von<br />
Einrichtung und Inventar sowie Belege<br />
über die laufenden Kosten für den<br />
Praxisbetrieb – wie z. B. Kfz-Kosten, Reparatur<br />
und Wartung der Praxiseinrichtung,<br />
Bürobedarf, Beiträge und Versicherungen,<br />
Bewirtungen, Geschenke<br />
für Geschäftsfreunde usw.<br />
• Patienten-Karteikarten, aus denen<br />
sich die in Rechnung gestellten Beträge<br />
bzw. Eigenanteile und Vermerke über<br />
die Zahlungen der Patienten ergeben<br />
(entscheidend ist das Datum der letzten<br />
Eintragung).<br />
Bei einer 6-jährigen Aufbewahrungsfrist<br />
können Unterlagen aus dem Jahre 2003<br />
und früher erst mit Ablauf des<br />
31.12.2009 vernichtet werden! Dies betrifft<br />
folgende Unterlagen:<br />
• Schriftverkehr, z. B. mit der KZV, dem<br />
Fremdlabor, den Patienten, dem Vermieter,<br />
soweit sie für die Besteuerung<br />
von Bedeutung sind.<br />
• Lohnkonten und Lohnbücher nach<br />
der letzten eingetragenen Lohnzahlung<br />
Nach den Vorschriften für Sozialversicherungsbeiträge<br />
sind die Lohn- und Gehaltsunterlagen<br />
bis zum Ablauf des auf<br />
die letzte Betriebsprüfung des Rentenversicherungsträgers<br />
folgenden Kalenderjahres<br />
geordnet aufzubewahren. Sofern<br />
eine Prüfung nicht durchgeführt<br />
worden ist, gilt auch hier die steuerliche<br />
Sechsjahresfrist.<br />
Es empfiehlt sich aber, Lohnkonten und<br />
Lohnbücher möglichst länger aufzubewahren,<br />
denn es kommt häufig vor, dass<br />
sich ehemalige Mitarbeiter an ihren früheren<br />
Arbeitgeber wenden, wenn sie<br />
noch Angaben zur Durchsetzung ihrer<br />
Rentenansprüche benötigen.<br />
Bei privatzahnärztlicher Versorgung gelten<br />
folgende Aufbewahrungsfristen<br />
nach § 12 der neuen Berufsordnung der<br />
BLZK<br />
Absatz 1<br />
Der Zahnarzt ist verpflichtet, über die in<br />
Ausübung seines Berufes gemachten<br />
Feststellungen und getroffenen Maßnahmen<br />
die erforderlichen Aufzeichnungen<br />
chronologisch und für jeden Patienten<br />
getrennt anzufertigen (zahnärztliche Dokumentation)<br />
und mindestens zehn Jahre<br />
aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen<br />
Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht<br />
besteht. Abweichend<br />
davon sind zahnärztliche Modelle, die<br />
zur zahnärztlichen Dokumentation notwendig<br />
sind, mindestens zwei Jahre aufzubewahren.<br />
Absatz 2<br />
<strong>Zahnärztliche</strong> Dokumentationen, auch<br />
auf elektronischen Datenträgern, sind<br />
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften<br />
aufzubewahren. Beim Umgang<br />
mit zahnärztlichen Dokumentationen<br />
sind die Bestimmungen über die ärztliche<br />
Schweigepflicht und den Datenschutz zu<br />
beachten.<br />
Erneuerung der Fachkunde im Strahlenschutz<br />
für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
Vor fünf Jahren hat der ZBV <strong>Schwaben</strong> viele seiner Mitglieder daran erinnert, die<br />
Fachkunde im Strahlenschutz in Kursen des ZBV bzw. bei der eazf zu erneuern.<br />
Diese Erneuerung der Fachkunde muss gemäß § 18a Röntgenverordnung alle fünf<br />
Jahre erfolgen und steht deshalb für diese Kolleginnen und Kollegen wieder an.<br />
Der ZBV <strong>Schwaben</strong> wird in dieser (siehe Seite 2) und der nächsten Ausgabe wieder<br />
eigene Kurse anbieten. Kolleginnen und Kollegen, die bei der eazf geeignete Ganztagskurse<br />
(die Inhalte aus dem Bereich Röntgen zum Thema haben) besuchen,<br />
können auch mit diesen Kursen die Fachkunde erneuern.<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
Geburtstage<br />
Wir gratulieren am:<br />
4. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. Joachim STOFFEL<br />
Albert-Schweitzer-Straße 4,<br />
87527 Sonthofen<br />
zum 60. Lebensjahr<br />
4. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. Manfred UNSIN<br />
Am Michelsweg 6, 87746 Erkheim<br />
zum 80. Lebensjahr<br />
10. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. Rainer ELSNER<br />
Albisried 39, 87663 Lengenwang<br />
zum 65. Lebensjahr<br />
12. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. med. dent. Laibach<br />
Zvonimir KROLO<br />
Kegelstraße 18, 86470 Thannhausen<br />
zum 65. Lebensjahr<br />
13. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. Sigrid FRÖHLICH<br />
Promenadenweg 20,<br />
87484 Nesselwang<br />
zum 65. Lebensjahr<br />
14. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. Günter SCHOOFS<br />
Hauptstraße 56, 86405 Meitingen<br />
zum 60. Lebensjahr<br />
17. Februar <strong>2010</strong><br />
Hans BAUGUT<br />
Edelweißstraße1, 87545 Burgberg<br />
zum 75. Lebensjahr<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong><br />
18. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. med. dent./Univ. Agram<br />
Zdenka MEINHOLD<br />
Sedelfeldberg 31, 86316 Friedberg<br />
zum 60. Lebensjahr<br />
19. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. Elmar SEITZ<br />
Waldstraße 12, 86420 Diedorf<br />
zum 65. Lebensjahr<br />
23. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. Dieter ULBRICH<br />
Östliche Pomenade 3,<br />
89264 Weißenhorn<br />
zum 60. Lebensjahr<br />
27. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. Waltraud BRAUN<br />
Hochvogelstraße 5, 86391 Deuringen<br />
zum 70. Lebensjahr<br />
27. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. Rudolf PICHLMAIER<br />
Mozartstraße 1, 89407 Dillingen<br />
zum 80. Lebensjahr<br />
28. Februar <strong>2010</strong><br />
Dr. Johannes MEIER<br />
Bahnhofstraße 38, 87719 Mindelheim<br />
zum 60. Lebensjahr<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
und alles Gute für die Zukunft!<br />
Christian Berger, 1. Vorsitzender<br />
Dr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende<br />
Der <strong>Zahnärztliche</strong> Bezirksverband <strong>Schwaben</strong> betrauert das Ableben<br />
seiner Mitglieder:<br />
Gerhard Dalm<br />
Christoph-von-Schmid-Straße 12, 89331 Burgau<br />
geboren 31.3.1925 – verstorben 23.12.2009<br />
Dr. Erich Lang<br />
Daucherstraße 27 a, 86156 Augsburg<br />
geboren 27.2.1929 – verstorben 2.12.2009<br />
Karl Minholz<br />
Breitenbergstraße 17, 86163 Augsburg<br />
geboren 15.12.1917 – verstorben 1.1.<strong>2010</strong><br />
Dr. Theodor Reif<br />
Bodelschwinghstraße 32, 89233 Neu-Ulm<br />
geboren 2.5.1926 – verstorben 4.1.<strong>2010</strong><br />
Dr. Wagner Richard<br />
Oberdorfer Straße 14, 87675 Stötten<br />
geboren 2.4.1938 – verstorben 7.1.<strong>2010</strong><br />
Otto Wunderer<br />
Bahnhofstraße 3, 86514 Ustersbach<br />
geboren 28.01.1910 – verstorben 21.01.<strong>2010</strong><br />
Änderungsmeldungen<br />
Aufgrund der bestehenden Meldeordnung<br />
der BLZK bitten wir bei Änderungen von<br />
persönlichen Daten, wie Privat- und Praxisanschrift,<br />
Telefon, Fax, Promotion, Beginn<br />
und Ende einer Tätigkeit, Niederlassung,<br />
Praxisaufgabe etc., unverzüglich um<br />
schriftliche Mitteilung an den ZBV <strong>Schwaben</strong>,<br />
Lauterlech 41, 86152 Augsburg,<br />
oder an die Fax-Nr. 08 21/34 3 15 22. Damit<br />
lässt sich auch eine Verzögerung bei<br />
der Zusendung von ZM, BZB und ZNS vermeiden.<br />
Beitragszahlung<br />
I. Quartal <strong>2010</strong><br />
Der ZBV <strong>Schwaben</strong> bittet alle Mitglieder,<br />
die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen,<br />
die Beiträge unaufgefordert an den<br />
ZBV <strong>Schwaben</strong> zu überweisen.<br />
Die Bankverbindung lautet:<br />
Deutsche Apotheker- u. Ärztebank<br />
Filiale München, Kto. 0 001 080 962,<br />
BLZ 300 606 01.<br />
Änderung von<br />
Bankverbindungen<br />
Bitte denken Sie daran, den ZBV <strong>Schwaben</strong><br />
rechtzeitig zu informieren, wenn sich<br />
Ihre Bankverbindung ändert, sofern Sie<br />
zum Einzug der Beiträge eine Einzugsermächtigung<br />
erteilt haben. In den meisten<br />
Fällen erheben die Banken bei einer Rückbelastung<br />
des Beitragseinzuges erhebliche<br />
Gebühren, die wir an Sie weitergeben<br />
müssen, wenn Sie die Änderungsmeldung<br />
versäumt haben.<br />
Mehrfachmitgliedschaft<br />
durch BAG<br />
Der ZBV <strong>Schwaben</strong> weist darauf hin,<br />
dass auch aus Mehrfachmitgliedschaften<br />
in <strong>Zahnärztliche</strong>n Bezirksverbänden<br />
bzw. Zahnärztekammern Beitragspflichten<br />
entstehen. Somit besteht<br />
für jeden in <strong>Schwaben</strong> tätigen<br />
Zahnarzt die Melde- und Beitragspflicht<br />
für selbstständige Tätigkeiten<br />
in überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften.<br />
17<br />
ZBV-INFO
ZBV INFO<br />
18<br />
++ Referat <strong>Zahnärztliche</strong>s Personal ++<br />
Aktualisierung der Kenntnisse<br />
im Strahlenschutz im Jahr <strong>2010</strong><br />
für zahnärztliches Personal<br />
Zahnarzthelfer/innen (ZAH) bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit Kenntnissen im Strahlenschutz, die<br />
sie ab dem Jahr 2005 erworben haben, sind nach § 18a Abs. 3 der Röntgenverordnung innerhalb eines fünfjährigen<br />
Turnus verpflichtet, ihre Kenntnisse im Strahlenschutz <strong>2010</strong> zu aktualisieren, wenn sie diese weiter anwenden<br />
wollen. Röntgenbescheinigungen, die vor dem Jahr 2005 erworben wurden, können ebenfalls noch im Jahr <strong>2010</strong><br />
aktualisiert werden. Zahnarzthelfer/innen bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte dürfen nur mit einem gültigen<br />
Röntgenschein in der Praxis röntgen.<br />
Der <strong>Zahnärztliche</strong> Bezirksverband <strong>Schwaben</strong> bietet für ZAH/ZFA regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktualisierung<br />
der Kenntnisse im Strahlenschutz mit Prüfung an. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Skript mit<br />
einem Prüfungsbogen, den Sie bitte zum Kurs mitbringen. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung<br />
des ZBV über die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz.<br />
Der ZBV <strong>Schwaben</strong> bietet hierzu folgende Aktualisierungsveranstaltung für das Jahr <strong>2010</strong> an:<br />
❑ Termin: Freitag, 12. März <strong>2010</strong>, 13.30 Uhr<br />
Der Kurs findet in der Berufsschule V, Haunstetter Straße 66, 86161 Augsburg statt.<br />
Gebühr: 50 Euro inkl. Skript, Dauer: 4 Stunden<br />
Bitte pro Person eine Anmeldung ausfüllen!<br />
Anmeldung an: ZBV <strong>Schwaben</strong>, Lauterlech 41, 86152 Augsburg oder Fax 08 21/3 43 15 22<br />
Achtung: Kopie des Röntgennachweises beifügen!<br />
Name Vorname<br />
Geburtsdatum Geburtsort<br />
Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift<br />
Einzugsermächtigung<br />
Hiermit ermächtige ich den <strong>Zahnärztliche</strong>n Bezirksverband <strong>Schwaben</strong>, die Gebühr von 50 Euro pro Person<br />
von meinem<br />
Konto BLZ<br />
bei (Bank/Sparkasse) abzubuchen.<br />
Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr oder unter<br />
Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
Zwischenprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte am 21. April<br />
Diese Prüfung findet an den sieben<br />
schwäbischen Berufsschulen Augsburg,<br />
Donauwörth, Kempten, Lindau, Marktoberdorf,<br />
Memmingen und Neu-Ulm am<br />
Mittwoch, dem 21. April <strong>2010</strong><br />
statt. Die Prüfung wird in 60 Minuten<br />
durchgeführt und muss bis spätestens<br />
10.00 Uhr beendet sein.<br />
Die Prüfungsgebühr beträgt € 45,– und<br />
ist von dem/der Ausbilder/in zu entrichten.<br />
Teilnehmerinnen, die noch nicht 18 Jahre<br />
alt sind, und für die noch das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
gilt, sind darauf hinzuweisen,<br />
dass der Nachweis über die erste<br />
ärztliche Nachuntersuchung gem. §§ 33<br />
JArbSchG i. V. m. § 35 Abs. 2 Satz 2<br />
Berufsbildungsgesetz mit der Anmeldung<br />
zur Zwischenprüfung dem <strong>Zahnärztliche</strong>n<br />
Bezirksverband zur Einsicht<br />
vorliegen muss.<br />
Rechtzeitig vor dem Prüfungstermin sendet<br />
die Firma normtest-electronic die Prüfungsunterlagen<br />
an die Berufsschulen.<br />
Die Zwischenprüfung gliedert sich in<br />
folgende Prüfungsgebiete:<br />
1. Durchführen von Hygienemaßnahmen<br />
und Hilfeleistungen bei Zwischenfällen<br />
und Unfällen<br />
ca. 15 – 20 Aufgaben<br />
2. Assistenz bei konservierenden und<br />
chirurgischen Behandlungsmaßnahmen<br />
ca. 15 – 20 Aufgaben<br />
Schnell<br />
informieren im<br />
Internet<br />
Der ZBV <strong>Schwaben</strong> ist<br />
immer aktuell unter<br />
www.zbv-schwaben.de<br />
zu finden!<br />
Besuchen Sie unsere<br />
Webseite!<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong><br />
3. Anwenden von Gebührenordnungen<br />
und Vertragsbestimmungen (entsprechend<br />
Lehrplan ohne ZE-Positionen)<br />
ca. 15 – 20 Aufgaben<br />
Für das Prüfungsgebiet „Anwenden von<br />
Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen“<br />
werden Hilfslisten für den<br />
Bema Teil 1 und die GOZ zugelassen und<br />
mit den Aufgabensätzen verschickt.<br />
Die Hilfsliste Bema Teil 1 enthält zu den<br />
Abrechnungskürzeln nur zur Information<br />
auch die entsprechenden Abrechungsnummern.<br />
Die Prüfung wird jedoch wie<br />
bisher mit Abrechnungskürzeln durchgeführt.<br />
Die Prüfungsergebnisse werden von der<br />
Firma normtest-electronic wie folgt versandt:<br />
Der ZBV erhält<br />
• Prüfungslisten nach Kenn-Nummern<br />
mit Noten (eine Dezimalstelle)<br />
• Prüfungslisten der Schülerinnen mit<br />
mangelhaften und ungenügenden<br />
Leistungen<br />
• Notenstatistiken pro Schule und Gesamtstatistik<br />
Die Schulen erhalten<br />
Prüfungslisten nach Kennummern mit<br />
Noten (eine Dezimalstelle).<br />
Wenn die Übermittlung des Ergebnisses<br />
vom Ausbilder verlangt wurde, erhalten<br />
die Praxen, wie bisher, zwei Bescheinigungen<br />
je Auszubildende/n, wovon eine<br />
an die/den Auszubildende/n weiterzugeben<br />
ist.<br />
Andernfalls wird nur eine Bescheinigung<br />
mit dem Zusatz „persönlich/vertraulich“<br />
an die/den Auszubildende/n in die Praxis<br />
gesandt.<br />
Ehrungen<br />
Für 10-jährige Praxiszugehörigkeit wurde<br />
geehrt:<br />
Rita Meir<br />
tätig seit 1. Januar 2000 in der Praxis<br />
Dres. Ralph Heel u. Sigrid Weber, 86405<br />
Meitingen.<br />
Für 15-jährige Praxiszugehörigkeit wurde<br />
geehrt:<br />
Elvira Demeter<br />
tätig seit 1. Februar 1995 in der Praxis Dr.<br />
Stephan Ost, 86199 Augsburg.<br />
Für 20-jährige Praxiszugehörigkeit wurde<br />
geehrt:<br />
Sibylle Mayer<br />
tätig seit 1. Dezember 1989 in der<br />
Praxis Dres. Anton und Johannes Scherer,<br />
86456 Gablingen .<br />
Für den ZBV <strong>Schwaben</strong> gratuliert ganz<br />
herzlich<br />
Dr. Dr. Bertram Thuma<br />
Referent <strong>Zahnärztliche</strong>s Personal<br />
19<br />
ZBV INFO
ZBV INFO<br />
20<br />
++ Referat Fortbildung ++<br />
Gelungenes Symposium des ZBV <strong>Schwaben</strong><br />
Therapie-Optionen bei Parodontitis und Periimplantitis<br />
In Kooperation mit der Europäischen Akademie für Fortbildung ( eazf ) München hatte der ZBV <strong>Schwaben</strong> zu einem<br />
hochkarätig besetzten Symposium in die Stadthalle nach Memmingen eingeladen. Während über 140 Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte den ausgewählten Referenten zu aktuellen Therapiemöglichkeiten bei Parodontitis und Periimplantitis<br />
lauschten, beschäftigten sich in einer Parallelveranstaltung fast 80 Praxismitarbeiterinnen damit, wie und was das<br />
Personal zum Praxiserfolg beitragen kann.<br />
Die gelungene Kombination aus Fortbildung<br />
in zahnärztlichen Themen einerseits<br />
und die heute notwendige aktive<br />
Sensibilisierung des Praxispersonals für<br />
die vielfältigen Aspekte der Patientenberatung<br />
und Betreuung andererseits fand<br />
großen Zuspruch.<br />
Die Stadthalle Memmingen bot dafür eine<br />
ausgezeichnete Plattform und das<br />
„Drumherum“ mit den Ausstellern rundete<br />
die gelungene Veranstaltung ab.<br />
Die zahnärztlichen Referate waren aktuell<br />
und zugleich zukunftsweisend. Bei<br />
dem Thema „Möglichkeiten und Grenzen<br />
der geschlossenen versus offenen<br />
Parodontalbehandlung“ referierte Dr.<br />
Axel Spahr darüber, dass aufgrund verschiedener<br />
neuer Entwicklungen und adjuvanter<br />
Therapieverfahren der nichtchirurgische<br />
Therapieansatz, der immer<br />
noch als Goldstandard zur Kontrolle der<br />
parodontalen Infektion betrachtet wird,<br />
hinsichtlich seiner Effizienz deutlich verbessert<br />
wird. Bei fortgeschrittener Parodontitis<br />
kann jedoch eine weiterführende<br />
chirurgische Therapie zu günstigeren<br />
Ergebnissen führen. In seinem zweiten<br />
Referat „Möglichkeiten und Grenzen der<br />
parodontalen Regeneration“ stellte Dr.<br />
Spahr heraus, dass mit der Einführung<br />
von Schmelzmatrixproteinen (Emdogain)<br />
durch die Anwendung bioaktiver Proteine<br />
eine Neubildung des gesamten Zahnhalteapparates<br />
erzielt wird. Voraussetzung:<br />
strikte Vorbehandlung, konservatives<br />
Scaling und konsequentes Recall bei<br />
der richtigen Patientenauswahl ( z. B. keine<br />
Raucher ).<br />
Gut gelaunt und humorvoll berichtete<br />
Prof. Dr. Ulrich P. Saxer, Universität Zürich,<br />
Die Referenten (von li. nach re.): Prof. Dr. Ulrich Saxer, Hans-Dieter Klein, Dr. Werner Krapf, Prof. Dr. Ulrich<br />
Keller, OA Dr. Axel Spahr, Dr. Günther.<br />
über den neuesten Stand der Full-Mouth-<br />
Desinfection. In einer hervorragenden Illustration<br />
der Anwendung seines Konzeptes<br />
gab er die praktische Anleitung in<br />
der Behandlung von parodontalen und<br />
periimplantären Erkrankungen. Unter Berücksichtigung<br />
aller bisher bekannten<br />
wissenschaftlichen Tatsachen ist es möglich,<br />
Zähne mit Sondierungstiefen von 8<br />
bis 9 mm so zu behandeln, dass sie auf 4<br />
mm Tiefe reduziert werden können. Mit<br />
diesem Konzept wird ermöglicht die<br />
Wunde einer chronischen parodontalen<br />
Entzündung unter fast vollständiger Abwesenheit<br />
parodontopathogener Keime<br />
ausheilen zu lassen.<br />
Hochinteressant war auch der Vortrag<br />
von Prof. Dr. Ulrich Keller, Ulm, über<br />
„Einsatz und Nutzen des Lasers bei Parodontitis<br />
und Periimplantitis“. Er differenzierte<br />
dabei sehr genau die verschiedenen<br />
Lasersysteme mit ihren unterschiedlichen<br />
Wirkungen auf Hart- und<br />
Weichgewebe. Bei den hinterfragten Erkrankungen<br />
nimmt der Erbium-Yak-Laser<br />
eine herausragende Stellung ein. Mit ihm<br />
kann eine mechanische Reinigung der<br />
Wurzeloberfläche vorgenommen werden<br />
mit gleichzeitiger keimtötender Wirkung<br />
auf alle Keimarten. Es wurden<br />
ebenso positive Eigenschaften zur Behandlung<br />
der Periimplantitis und eine regenerative<br />
Wirkung des periimplantären<br />
Weichgewebes nachgewiesen.<br />
Eine möglicherweise „neue Option zur<br />
parodontalen und periimplantären Infektionsbekämpfung“<br />
stellt die photodynamische<br />
Therapie dar. Dr. Günther, Universität<br />
Ulm – mehr als ein Ersatz für den erkrankten<br />
Referenten Dr. Bernd Sigusch –<br />
stellte diese Therapieform versiert und<br />
eloquent als interessante Alternative zu<br />
den herkömmlichen Behandlungsverfahren<br />
bei Parodontitis und Periimplantitis<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
heraus. Jedoch ist dazu weitere intensive<br />
Forschungsarbeit notwendig. Dr.<br />
Günther gebührt großer Respekt und<br />
Dank, da er sich binnen drei Tagen und<br />
Nächten auf diese Thematik vorbereiten<br />
musste, was ihm hervorragend gelungen<br />
war.<br />
Mit vielschichtigen Aspekten wurden die<br />
zahlreichen Mitarbeiterinnen der zahnärztlichen<br />
Praxis konfrontiert. Der Experte<br />
für die Praxiskommunikation und<br />
-Organisation, Hans-Dieter Klein, Stuttgart<br />
stellte insbesondere die Sinnhaftigkeit<br />
eines Praxisleitbildes als Profil der<br />
Praxis heraus. Er behandelte die zahlreichen<br />
Klippen in der Praxis über die man<br />
stolpern kann, wie z.B. Regeln am Empfang,<br />
die besondere Wirkung der Verabschiedung<br />
eines Patienten, die Bedeutung<br />
des Anamnesebogens, Motivationsargumente<br />
für das Recall oder<br />
sicherere Terminvereinbarung. Alle diese<br />
Aspekte u.v.m. waren Inhalte seines Vortrags:<br />
„Wie und was Mitarbeiterinnen<br />
zum Praxiserfolg beitragen können“. Eine<br />
in jeder Hinsicht ansteckende Präsentation,<br />
in der der Referent für die zahlreichen<br />
Fragen der Teilnehmerinnen die<br />
richtigen Antworten parat hatte.<br />
So war das Symposium nicht nur ein Erfolg<br />
der Fortbildungsaktivitäten des ZBV<br />
<strong>Schwaben</strong>, sondern insbesondere ein Erfolg<br />
für die Praxis, weil Fortbildung im<br />
Team sich für die Praxis als Einheit als besonders<br />
effizient und lohnenswert herausstellt.<br />
Dr. Werner Krapf<br />
Referat Fortbildung<br />
ZNS 3-<strong>2010</strong><br />
140 Teilnehmer in Memmingen.<br />
„Erfolgsfaktoren erfolgreicher Prophylaxe-Praxen“<br />
Der Anteil der Patienten, die in die Prophylaxe<br />
eingebunden sind, liegt in einer<br />
Durchschnittspraxis lediglich bei ca. 30<br />
Prozent. Dieser Kurs verfolgt das Ziel,<br />
Hindernisse bei der Entwicklung zu einer<br />
erfolgreichen Prophylaxepraxis aufzuzeigen<br />
und sie zu beseitigen.<br />
Inhalt:<br />
Sie lernen die entscheidenden Schlüsselsätze<br />
und den Umgang mit Einwendungen;<br />
Sie bekommen und trainieren wichtige<br />
In den Pausen fand sich Zeit zum Gespräch und zum Besuch der Ausstellung. Fotos: eazf<br />
Ein praktischer Arbeitskurs<br />
Kommunikationsstrategien für den Erfolg.<br />
Die Referenten geben Ihnen eine „Betriebsanleitung“<br />
für Ihre eigene Erfolgspraxis und<br />
zeigen anhand zahlreicher Beispiele Wege<br />
zu einem erfolgreichen Praxiskonzept.<br />
Termin:<br />
Mittwoch, 17. März <strong>2010</strong>,<br />
9.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Praxis Dr. Werner Krapf, Weißenhorn,<br />
Kaiser-Karl-Str. 22, 89264 Weißenhorn<br />
Referenten:<br />
Hans-Dieter Klein, Kommunikationsexperte<br />
zeigt Lösungen zum Erfolg.<br />
Dr. Werner Krapf, Weißenhorn stellt sein<br />
erfolgreiches Präventionskonzept vor<br />
Teilnehmer:<br />
Zahnärztinnen, Zahnärzte,<br />
Prophylaxehelferinnen, ZMF, DH<br />
21<br />
ZBV INFO
ZBV INFO<br />
22<br />
Gebühr:<br />
€ 390,00 für Zahnärzte/innen pro<br />
Person inklusive Verpflegung<br />
€ 290,00 für Mitarbeiterinnen pro<br />
Person inklusive Verpflegung<br />
Kursinhalt:<br />
– Praxisphilosophie: Vision und starkes<br />
Praxisleitbild<br />
– Basis: Vertrauen schaffen – der parodontale<br />
Screening-Index<br />
– Für Patienten zentrale Werte schaffen:<br />
Expertentum und Selbstbewusstsein<br />
– Herausragende kommunikative Umsetzung:<br />
engagiertes Team, Konsequenz,<br />
Disziplin<br />
– Auflösung von Denkblockaden mit der<br />
richtigen Kommunikationsstrategie<br />
– Präventives Parodontalkonzept: Funktionsweise<br />
und Beitrag zum Erfolg<br />
– Basisprophylaxe: was, wann, warum<br />
– Bleeding on Brushing: Mundhygienediagnostik<br />
und Nischentherapie<br />
– Die praktische Durchführung der Glattflächenpolitur<br />
– Fortlaufende praktische Übungen in<br />
kleinen Gruppen am Behandlungsplatz<br />
– Wichtige Tipps im Umgang mit Kelch,<br />
Paste, Fluorid, CHX-Lacken u.a.<br />
– Baseline und Reevaluation<br />
– Der präventive Heil – und Kostenplan<br />
– Einstufung des Recall-Abstandes im<br />
ersten Jahr nach der Therapie und in<br />
den Folgejahren<br />
– Recall-Organisation: mit dem geringsten<br />
Aufwand effektiv und erfolgreich.<br />
Hinweis:<br />
Wenn Sie zum ersten Mal an dem Kurs teilnehmen<br />
ist zu empfehlen, dass Zahnärzte<br />
und Zahnärztinnen den Kurs gemeinsam<br />
mit ihren Mitarbeiterinnen besuchen, da es<br />
erfahrungsgemäß für die Mitarbeiterin,<br />
wenn sie alleine kommt, schwierig ist, die<br />
erlernten Dinge an das gesamte Team in<br />
der Praxis zu vermitteln. Die Kursteilnehmer<br />
arbeiten in kleinen Gruppen.<br />
Bitte senden Sie die nachfolgende Anmeldung<br />
an den ZBV <strong>Schwaben</strong>, z. Hd.<br />
Frau Helgemeir, Lauterlech 41, 86152<br />
Augsburg oder per Fax an die Nummer<br />
08 21-3 43 15 22.<br />
„CAD/CAM: Was ist möglich – wo liegen die Grenzen<br />
keramischer Restaurationen“?<br />
Vor dem Hintergrund der rapiden technischen<br />
Entwicklung wird die klinische Relevanz<br />
von keramischen Restaurationen,<br />
insbesondere CAD/CAM-gefertigter Kronen<br />
und Brücken und Abutments in den<br />
nächsten Jahren erheblich zunehmen.<br />
Ziel des Vortrages ist es, aktuelle Aspekte<br />
der Indikationsstellung, Präparation und<br />
Eingliederung von CAD/CAM gefertigten<br />
Restaurationen, basierend auf klinisch relevanten<br />
theoretischen Grundlagen, zu<br />
vermitteln und diese Kenntnisse anhand<br />
von praktischen Beispielen zu erläutern.<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. med. dent. Ralph Luthardt,<br />
Universität Ulm<br />
Termin:<br />
Mittwoch, 24. März <strong>2010</strong>,<br />
14.30 Uhr – 18.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Stadthalle Memmingen, Ulmer Straße 5<br />
Teilnehmer:<br />
Zahnärztinnen, Zahnärzte,<br />
Zahntechnikerinnen, Zahntechniker<br />
Gebühr:<br />
€ 140,00 pro Person inklusive Verpflegung<br />
Aktuelle Aspekte dentaler<br />
CAD/CAM-Systeme:<br />
– Präparationsregeln<br />
– Datenerfassung<br />
– CAD<br />
– CAM der zahnärztlichen Restaurationen<br />
– Eingliederung<br />
Ausgehend von der Darstellung der Arbeitsweise<br />
soll eine Übersicht über die<br />
am Markt verfügbaren Systeme gegeben<br />
werden. Hierbei werden die Fragestellungen<br />
der Digitalisierung (extraoral versus<br />
intraoral), der Präparation und der Indikation<br />
unterschiedlicher Werkstoffe auf<br />
der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse<br />
diskutiert. Aspekten der Präparation<br />
und Abformung sollte im Zusammenhang<br />
mit CAD/CAM-Techniken besondere<br />
Aufmerksamkeit geschenkt<br />
werden, da diese erhebliche Bedeutung<br />
für die erzielbare Digitalisier- und Fertigungsgenauigkeit<br />
besitzen. Abschließend<br />
wird ein Ausblick auf die zu erwartenden<br />
Veränderungen der zahnärztlichen<br />
und zahntechnischen Arbeitsweise<br />
im Zuge der Versorgung mit keramischen<br />
Restaurationen gegeben und der zu erwartende<br />
Nutzen für Patient, Zahnarzt<br />
und Zahntechniker diskutiert werden.<br />
Prof. Dr. Ralph Luthardt, als neuer Leiter<br />
und Ärztlicher Direktor der Klinik für<br />
<strong>Zahnärztliche</strong> Prothetik an der Universität<br />
Ulm, hat sich intensiv mit diesem innovativen<br />
und zukunftsweisenden Thema<br />
auseinandergesetzt. Seine Arbeitsschwerpunkte<br />
sind Untersuchungen zur<br />
zahnärztlichen Abformung, CAD/CAM-<br />
Verfahren, vollkeramische Systeme, optische<br />
Digitalisierungsverfahren u. a..<br />
Ich würde mich freuen, Sie zu diesem<br />
Fortbildungsthema recht zahlreich begrüßen<br />
zu können. Dieses Thema ist<br />
auch äußerst interessant für Zahntechnikerinnen<br />
und Zahntechniker, die ebenfalls<br />
herzlich eingeladen sind.<br />
Bitte senden Sie die nachfolgende Anmeldung<br />
an den ZBV <strong>Schwaben</strong>, z. Hd.<br />
Frau Helgemeir, Lauterlech 41, 86152<br />
Augsburg oder per Fax an die Nummer<br />
08 21-3 43 15 22.<br />
Dr. Werner Krapf<br />
Referent für Fortbildung<br />
ZNS 2-<strong>2010</strong>
Bitte an den ZBV <strong>Schwaben</strong>, z. Hd. Frau Helgemeir, Lauterlech 41, 86152 Augsburg, oder per Fax an die Nr. 08 21/34 31 522<br />
Anmeldung zum Kurs:<br />
❑ „Erfolgsfaktoren erfolgreicher Prophylaxe-Praxen“<br />
Ein praktischer Arbeitskurs<br />
Name<br />
Vorname<br />
Straße Ort<br />
Datum Praxisstempel/Unterschrift<br />
Bitte geben Sie uns für evtl. Zusendung von Skripten Ihre E-Mailadresse an:<br />
Einzugsermächtigung<br />
Hiermit ermächtige ich den <strong>Zahnärztliche</strong>n Bezirksverband <strong>Schwaben</strong>, die Gebühr von € von meinem<br />
Konto BLZ<br />
bei (Bank/Sparkasse) abzubuchen.<br />
Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr oder unter<br />
Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.<br />
ZNS 3-<strong>2010</strong><br />
Referenten: Dr. Werner Krapf, Zahnarzt, Weißenhorn<br />
Dipl.oec. Hans-Dieter Klein, Kommunikationsexperte, Stuttgart,<br />
Termin: Mittwoch, 17. März <strong>2010</strong>, 9.00 bis ca. 18.00 Uhr<br />
Ort: Praxis Dr. Krapf, Kaiser-Karl-Straße 22, 89264 Weißenhorn<br />
Gebühr: 390,00 Euro für Zahnärzte/innen, inklusive Verpflegung<br />
290,00 Euro für Mitarbeiterinnen, inklusive Verpflegung<br />
❑ „CAD/CAM: Was ist möglich – wo liegen die Grenzen keramischer Restaurationen?“<br />
Referent: Prof. Dr. Ralph Luthardt, Universität Ulm<br />
Termin: Mittwoch, 24. März <strong>2010</strong>, 14.30 bis ca.18.00 Uhr<br />
Ort: Stadthalle Memmingen, Ulmer Straße 5<br />
Teilnehmer: Zahnärzte/innen, Zahntechniter/innen<br />
Gebühr: 140,00 Euro pro Person, inklusive Verpflegung<br />
23<br />
ZBV INFO
Anzeigenschluss für die ZNS Ausgabe März <strong>2010</strong><br />
ist Montag, der 15. Februar 2009<br />
Herausgeber: ZBV <strong>Schwaben</strong>, (Bezirksverband), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Geschäftsstelle Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Verantwortliche<br />
Schriftleitung: Christian Berger, Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Haftung. Die Redaktion<br />
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