Integration der psychischen Belastungen in die ... - Arbeitsinspektion
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5.2 Anlage:<br />
Rahmenbetriebsvere<strong>in</strong>barung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz <strong>der</strong> Fa. Sauer-Danfoss GmbH.<br />
Siehe auch, e<strong>in</strong>schließlich checklisten, unter www.buero-fuer-arbeitsschutz.de fi Für <strong>die</strong> Praxis<br />
Rahmenbetriebsvere<strong>in</strong>barung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
<strong>der</strong> Fa. Sauer-Danfoss GmbH<br />
Rahmenbetriebsvere<strong>in</strong>barung Nr. 181<br />
zwischen <strong>der</strong> Geschäftsleitung <strong>der</strong> Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG<br />
Krokamp 35<br />
24539 Neumünster<br />
und dem Betriebsrat<br />
Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG<br />
Krokamp 35<br />
24539 Neumünster<br />
wird folgende Regelung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vere<strong>in</strong>bart:<br />
Präambel<br />
Unternehmensleitung und Betriebsrat s<strong>in</strong>d sich e<strong>in</strong>ig, dass es für <strong>die</strong> Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG e<strong>in</strong>e<br />
wichtige Aufgabe darstellt, den Anfor<strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong>es mo<strong>der</strong>nen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerecht zu<br />
werden und <strong>die</strong>sen durch <strong>in</strong>nerbetriebliche Maßnahmen zu för<strong>der</strong>n. Die Erreichung <strong>die</strong>ses Zieles ist nur durch<br />
e<strong>in</strong>e partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich.<br />
1) Geltungsbereich<br />
1.1 Persönlich:<br />
Die folgende Vere<strong>in</strong>barung gilt für alle MitarbeiterInnen <strong>der</strong> Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG gem. § 5 BetrVG.<br />
1.2 Räumlich:<br />
Die Betriebsvere<strong>in</strong>barung gilt für den Standort Neumünster.<br />
2) Zielsetzung<br />
Mit <strong>die</strong>ser Betriebsvere<strong>in</strong>barung wird das Arbeitsschutzgesetz betrieblich konkretisiert. Die Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />
hat das Ziel, den Arbeits- und Gesundheitsschutz <strong>der</strong> Beschäftigten bei <strong>der</strong> Arbeit zu sichern und zu verbessern.<br />
Dies soll dadurch erreicht werden, dass zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes Inhalte<br />
und Verfahren bei <strong>der</strong> Unterweisung (§ 12 ArbSchG) sowie bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen (§ 5<br />
ArbSchG, § 3 Bildschirmarbeitsverordnung) und <strong>der</strong> Dokumentation (§ 6 ArbSchG) festgelegt werden und <strong>die</strong><br />
Umsetzung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt wird.<br />
3) Betriebliche Organisation<br />
Die Unternehmensleitung und Betriebsrat arbeiten geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Ausschuss für Arbeits-<br />
und Gesundheitsschutz (GAGS) paritätisch zusammen. Ziel <strong>die</strong>ses Ausschusses ist es, partnerschaftlich für <strong>die</strong><br />
Umsetzung <strong>die</strong>ser Betriebsvere<strong>in</strong>barung Sorge zu tragen.<br />
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Beauftragten <strong>der</strong> Unternehmensleitung, des Betriebsrates sowie <strong>in</strong><br />
beraten<strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenvertrauensmann.<br />
A n L A G E<br />
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