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Integration der psychischen Belastungen in die ... - Arbeitsinspektion

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Die Unterweisung <strong>der</strong> Grundlagen ist für jeden Mitarbeiter verb<strong>in</strong>dlich und Bestandteil des E<strong>in</strong>arbeitungsplans für<br />

neue Mitarbeiter. Bei Verän<strong>der</strong>ungen betrieblicher Abläufe, gesetzlicher Bestimmungen o<strong>der</strong> dem Stand <strong>der</strong><br />

Arbeitswissenschaft ist <strong>die</strong> Grundunterweisung zu wie<strong>der</strong>holen.<br />

4.3.2 Aufgabenbezogene Unterweisungen<br />

Die aufgabenbezogenen Unterweisungen beziehen sich auf <strong>die</strong> im Arbeitsbereich speziell auftretenden Gefahren<br />

und <strong>Belastungen</strong> sowie Entlastungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Vor <strong>der</strong> Unterweisung erfolgt durch den betrieblichen Vorgesetzten e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme <strong>der</strong> im Arbeitsbereich<br />

anfallenden Tätigkeiten. Daraus werden <strong>die</strong> jeweiligen Gefährdungspotentiale ermittelt, <strong>die</strong> dann konkret den<br />

Inhalt <strong>der</strong> Unterweisung darstellen.<br />

Weiter s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Mitarbeiter über bevorstehende Gefährdungsbeurteilungen zu unterrichten. Die Unterweisungen<br />

s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich durchzuführen, sowie bei Verän<strong>der</strong>ungen des Aufgabenbereichs, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeitsorganisation<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> technischen Ausstattung.<br />

4.4 Dokumentation<br />

Die Unterlagen <strong>der</strong> Qualifizierung <strong>der</strong> betrieblichen Vorgesetzten werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbank Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

h<strong>in</strong>terlegt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt sicher, dass <strong>die</strong> Datenbank gepflegt wird.<br />

Die Durchführung <strong>der</strong> Qualifizierungsmaßnahmen für <strong>die</strong> betrieblichen Vorgesetzten und <strong>die</strong> Unterweisung <strong>der</strong><br />

Mitarbeiter ist so zu dokumentieren, dass<br />

- Inhalte<br />

- Teilnehmer<br />

- Durchführen<strong>der</strong><br />

- Zeitpunkt und Dauer<br />

nachvollziehbar s<strong>in</strong>d. Für <strong>die</strong> Dokumentation s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Vorlagen <strong>der</strong> Personalentwicklung zu verwenden. Die Dokumente<br />

werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Personalentwicklung abgelegt. Die Vollständigkeit <strong>der</strong> Qualifizierungen und <strong>der</strong> Unterweisungen<br />

wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 2 dokumentiert.<br />

4.5 Wirksamkeitskontrolle<br />

Die Betriebsparteien s<strong>in</strong>d sich darüber e<strong>in</strong>ig, dass <strong>die</strong> def<strong>in</strong>ierten Lernziele <strong>der</strong> Unterweisung im Rahmen von<br />

Wirksamkeitskontrollen e<strong>in</strong>er ständigen Überprüfung unterliegen. Diese Wirksamkeitskontrollen s<strong>in</strong>d mit dem<br />

Betriebsrat abzustimmen.<br />

Durch <strong>die</strong> Durchsicht <strong>der</strong> Unterweisungsunterlagen und <strong>die</strong> Teilnahme an den durchgeführten Unterweisungen<br />

wird <strong>die</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> Unterweisungen durch <strong>die</strong> betrieblichen Vorgesetzten im geme<strong>in</strong>samen Ausschuss<br />

überprüft.<br />

5) Gefährdungsbeurteilung<br />

5.1 Grundsätze<br />

Es besteht Übere<strong>in</strong>stimmung, dass alle Arbeitsplätze sowohl auf physische als auch auf psychische Gefährdungen<br />

zu untersuchen s<strong>in</strong>d und dass alle erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen sich auf beide Gefährdungstatbestände beziehen.<br />

E<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung kann nur nach <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Unterweisungen (Grund- und aufgabenbezogene<br />

Unterweisung) stattf<strong>in</strong>den.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung wird <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Beobachtungs<strong>in</strong>terviews durchgeführt, bestehend aus e<strong>in</strong>er Begehungs-/Beobachtung<br />

des zu untersuchenden Bereichs und e<strong>in</strong>em Gespräch mit den beteiligten Mitarbeitern.<br />

5.2 Organisation<br />

Die Gefährdungsbeurteilung wird von e<strong>in</strong>er beauftragten Person (BeGeBe = Beauftragter für Gefährdungsbeurteilungen)<br />

o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>em Stellvertreter (Anlage 1) und e<strong>in</strong>em Betriebsratsmitglied aus dem geme<strong>in</strong>samen Arbeits- und<br />

Gesundheitsausschuss (GAGS) durchgeführt. Es ist auszuschließen, dass <strong>der</strong> BeGeBe und se<strong>in</strong> Vertreter ihre<br />

eigenen Verantwortungsbereiche beurteilen.<br />

Bei <strong>der</strong> Beobachtung <strong>der</strong> Bereiche nimmt <strong>die</strong> Fachkraft für Arbeitssicherheit teil. Der Werksarzt kann h<strong>in</strong>zugezogen<br />

werden.<br />

Das Mitarbeiter<strong>in</strong>terview wird nur von BeGeBe o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>em Stellvertreter und e<strong>in</strong>em Betriebsratsmitglied aus dem<br />

geme<strong>in</strong>samen Arbeits- und Gesundheitsausschuss (GAGS) durchgeführt.<br />

5.3 Qualifizierung<br />

Die mit <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung befassten Mitarbeiter und <strong>die</strong> beauftragten Betriebsratsmitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d vor <strong>der</strong><br />

Durchführung zu qualifizieren, und für <strong>die</strong> Schulung und Durchführung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung im erfor<strong>der</strong>li-<br />

A n L A G E<br />

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