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Kommentar zur Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur ...

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� <strong>Kommentar</strong> <strong>zur</strong> <strong>Leitlinie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesapothekerkammer</strong> <strong>zur</strong> Qualitätssicherung<br />

Prüfung und Lagerung <strong>der</strong> Ausgangsstoffe<br />

V Verfahren bei Qualitätsmängeln (§ 21 ApBetrO)<br />

Ist bei Ausgangsstoffen, die die Apotheke bezogen hat, die Annahme gerechtfertigt, dass<br />

Qualitätsmängel vorliegen, die vom Hersteller verursacht sind, ist die zuständige Behörde<br />

unverzüglich zu benachrichtigen (§ 21 Nr. 3 ApBetrO). Gleichzeitig sollte – entsprechend den<br />

Vorgaben <strong>der</strong> Berufsordnung – die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Apotheker (AMK)<br />

informiert werden.<br />

Beruht die Beanstandung lediglich auf Vermutungen, und kann die Herkunft des Qualitätsmangels<br />

nicht eindeutig festgestellt werden, wird die beanstandete Probe <strong>zur</strong> Beurteilung an<br />

die AMK geschickt. Betäubungsmittel dürfen nicht an die AMK geschickt werden. Bei entsprechenden<br />

Beanstandungen ist mit ihrer Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um zu<br />

besprechen, wie mit dem Reklamationsmuster verfahren werden soll. Beanstandungen von<br />

Betäubungsmitteln sollen aber in jedem Fall auf einem AMK- Berichtsbogen dokumentiert<br />

und <strong>der</strong> AMK gemeldet werden.<br />

Für die Meldungen an die AMK ist <strong>der</strong> Berichtsbogen über Verdachtsfälle auf Qualitätsmängel<br />

von Arzneimitteln vollständig auszufüllen und an die AMK-Geschäftsstelle, Carl-Mannich-<br />

Straße 26, 65 760 Eschborn, zu senden. Hinweise zum korrekten Ausfüllen sind auf <strong>der</strong><br />

Rückseite des Bogens sowie auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> AMK unter http://www.abda-amk.de zu<br />

finden. Eine Kopie des ausgefüllten Bogens kann <strong>zur</strong> Meldung an die zuständige Überwachungsbehörde<br />

genutzt werden. Auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> AMK (http://www.abda-amk.de) kann<br />

das Formular auch direkt am Bildschirm ausgefüllt und online per E-Mail an die AMK gesendet<br />

werden. Der Vordruck kann darüber hinaus als PDF-Dokument heruntergeladen und<br />

ausgedruckt werden. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn gleichzeitig Reklamationsmuster<br />

an die AMK eingesendet werden sollen.<br />

Die AMK erbittet vom Hersteller Ersatz für die Erstattung <strong>der</strong> eingesandten Reklamationsmuster.<br />

Dieser Bitte aus Kulanzgründen wird in <strong>der</strong> Regel vom Hersteller Folge geleistet.<br />

V-1 Bearbeitung <strong>der</strong> AMK-Nachrichten<br />

Es gilt:<br />

<strong>Leitlinie</strong> <strong>zur</strong> Qualitätssicherung „Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Maßnahmen<br />

in <strong>der</strong> Apotheke“<br />

VI Festlegung <strong>der</strong> Verwendbarkeitsfrist o<strong>der</strong> des Nachprüfdatums<br />

Die Verwendbarkeitsfrist (Verwendbarkeit von Ausgangsstoffen für die Herstellung von Arzneimitteln<br />

nach Anbruch des Gebindes) o<strong>der</strong> das Nachprüfdatum wird unmittelbar nach <strong>der</strong><br />

Eingangsprüfung festgelegt und im Prüfprotokoll dokumentiert. Die festgelegte Frist muss die<br />

Verwendbarkeit unter allen erlaubten Lagerungsbedingungen sicherstellen. Das Verfallsdatum,<br />

die Verwendbarkeitsfrist o<strong>der</strong> ggf. das Nachprüfdatum müssen gemäß § 16 Abs. 2 Ap-<br />

BetrO auf dem Vorratsbehältnis sichtbar angebracht werden.<br />

Hierzu stehen folgende Hilfsmittel <strong>zur</strong> Verfügung (Auswahl):<br />

Anlage I DAC (4)<br />

NRF-Abschnitt I.4.4. (4)<br />

Monographien <strong>der</strong> Verordnung über Standardzulassungen (8)<br />

Copyright © <strong>Bundesapothekerkammer</strong><br />

Stand <strong>der</strong> Revision 08.05.2012 Seite 6 von 10

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