Nr. 10 - in Gottmadingen
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Seite 6 Gottmad<strong>in</strong>gen aktuell Donnerstag, 11. März 20<strong>10</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Satzung über die Teilaufhebung der förmlichen Festlegung<br />
des Sanierungsgebietes »Kohlberg« <strong>in</strong> Gottmad<strong>in</strong>gen<br />
Nach § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 4<br />
der Geme<strong>in</strong>deordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat der<br />
Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de Gottmad<strong>in</strong>gen am 2. März 20<strong>10</strong> die<br />
Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes<br />
»Kohlberg« als Satzung beschlossen.<br />
§ 1 Teilaufhebung der förmlichen Festlegung<br />
Die Sanierung ist bis auf e<strong>in</strong>e Teilfläche, die das Grundstück<br />
Flst.-<strong>Nr</strong>. 37/6 umfasst, durchgeführt.<br />
Mit dieser Satzung wird die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes<br />
»Kohlberg« <strong>in</strong> Gottmad<strong>in</strong>gen bis auf das Grundstück<br />
Flst.-<strong>Nr</strong>. 37/6 aufgehoben.<br />
§ 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung<br />
Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung ist im Lageplan<br />
vom 22. Februar 20<strong>10</strong> dargestellt und umfasst das gesamte Sanierungsgebiet<br />
»Kohlberg«, ausgenommen das Grundstück Flst.-<strong>Nr</strong>.<br />
37/6.<br />
§ 3 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung wird gemäß § 162 Absatz 2 BauGB mit ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung rechtsverb<strong>in</strong>dlich.<br />
Jedermann kann die Aufhebungssatzung im Rathaus Gottmad<strong>in</strong>gen,<br />
Bauamt, Johann-Georg-Fahr-Straße <strong>10</strong>, 78244 Gottmad<strong>in</strong>gen<br />
während der üblichen Dienststunden, also<br />
Montag bis Mittwoch von 08:15 Uhr bis 12:00 Uhr und<br />
von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,<br />
Donnerstag von 08:15 Uhr bis 12:00 Uhr und<br />
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,<br />
Freitag von 08:15 Uhr bis 12:00 Uhr,<br />
e<strong>in</strong>sehen und über se<strong>in</strong>en Inhalt Auskunft verlangen.<br />
E<strong>in</strong>e Verletzung der <strong>in</strong> § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1-3 und Abs. 2<br />
BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie<br />
Mängel <strong>in</strong> der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB s<strong>in</strong>d gemäß<br />
§ 215 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />
von e<strong>in</strong>em Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich<br />
gegenüber der Geme<strong>in</strong>de geltend gemacht worden s<strong>in</strong>d. Bei der<br />
Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den<br />
Mangel begründen soll, darzulegen.<br />
E<strong>in</strong>e Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
(GemO) oder von aufgrund der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO<br />
unbeachtlich, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres seit der Bekanntmachung<br />
dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber<br />
der Geme<strong>in</strong>de unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung<br />
tritt nicht e<strong>in</strong>, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />
der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
verletzt worden s<strong>in</strong>d.<br />
Gottmad<strong>in</strong>gen, 11. März 20<strong>10</strong><br />
Dr. Michael Kl<strong>in</strong>ger<br />
Bürgermeister<br />
Am Samstag, 20. März, lädt die Jugendmusikschule Westlicher Hegau<br />
zur Instrumentenvorstellung <strong>in</strong> das Foyer der Hardbergschule<br />
Worbl<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>. Von <strong>10</strong> bis 12 Uhr s<strong>in</strong>d die Türen für alle Interessierten<br />
geöffnet. Es kann »geschnuppert« und ausprobiert werden.