Kraftfahrt-Bundesamt - e46fanatics.de
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Gutachten 366-0313-08-MURD<br />
zur Erteilung <strong>de</strong>r ABE 47382<br />
ANLAGE: 6 Radtyp: ROADSPORT 8,5x19<br />
Hersteller: Nama Holland B.V. Stand: 14.09.2009<br />
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Seite: 8 von 11<br />
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem<br />
Nachweis entsprechend <strong>de</strong>m im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu<br />
lassen.<br />
365) Durch Begrenzen <strong>de</strong>s Lenkeinschlages an <strong>de</strong>r Vor<strong>de</strong>rachse ist eine ausreichen<strong>de</strong> Freigängigkeit <strong>de</strong>r<br />
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO<br />
bzw. WdK herzustellen.<br />
367) Durch Begrenzen <strong>de</strong>s Lenkeinschlages o<strong>de</strong>r durch Nacharbeit <strong>de</strong>r vor<strong>de</strong>ren Radhäuser im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Radinnenseite ist eine ausreichen<strong>de</strong> Freigängigkeit <strong>de</strong>r Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung o<strong>de</strong>r Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.<br />
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.<br />
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in <strong>de</strong>n<br />
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen o<strong>de</strong>r vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus <strong>de</strong>r<br />
EG-Genehmigung <strong>de</strong>s Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der<br />
Loadin<strong>de</strong>x, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate <strong>de</strong>r<br />
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen <strong>de</strong>s Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung<br />
dieser Reifengröße zu beachten.<br />
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n<br />
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Min<strong>de</strong>streifengröße, nicht unterschritten wird.<br />
53S) Es ist eine Bestätigung <strong>de</strong>s Reifenherstellers über die ausreichen<strong>de</strong> Tragfähigkeit <strong>de</strong>r Reifengröße mit<br />
Angabe <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>streifenfülldruckes erfor<strong>de</strong>rlich; <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>r Eignung ist bei <strong>de</strong>n<br />
Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />
54A) Es ist <strong>de</strong>r Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und<br />
Wegstreckenzähler innerhalb <strong>de</strong>r zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt<br />
wird, ist dies bei <strong>de</strong>r Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren zu<br />
berücksichtigen.<br />
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit<br />
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei <strong>de</strong>r Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in <strong>de</strong>n<br />
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann <strong>de</strong>shalb eine Angleichung erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n. Sofern eine<br />
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei <strong>de</strong>r Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu<br />
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand <strong>de</strong>s Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten<br />
Sachverständigen o<strong>de</strong>r Prüfer für <strong>de</strong>n Kraftfahrzeugverkehr o<strong>de</strong>r einen Kraftfahrzeugsachverständigen<br />
o<strong>de</strong>r einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a <strong>de</strong>r Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von<br />
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem<br />
Nachweis entsprechend <strong>de</strong>m im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu<br />
lassen.<br />
56C) Die Bezieher <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrä<strong>de</strong>r sind darauf hinzuweisen, daß die Montage <strong>de</strong>r Reifen wegen <strong>de</strong>r<br />
Felgenbettform nur von <strong>de</strong>r Radinnenseite erfolgen darf.<br />
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vor<strong>de</strong>r- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit<br />
Allradantrieb nur zulässig, wenn <strong>de</strong>ren Abrollumfänge gleich sind.<br />
Es ist eine Bestätigung <strong>de</strong>s Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erfor<strong>de</strong>rlich; <strong>de</strong>r<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Eignung ist bei <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.<br />
Ist eine <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße<br />
nur auf einer an<strong>de</strong>ren Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen <strong>de</strong>s Fahrzeugherstellers<br />
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.<br />
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an <strong>de</strong>r Vor<strong>de</strong>rachse zulässig.<br />
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />
von <strong>de</strong>r Akkreditierungsstelle <strong>de</strong>s <strong>Kraftfahrt</strong>-<strong>Bun<strong>de</strong>samt</strong>es, Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.