Kraftfahrt-Bundesamt - e46fanatics.de
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Gutachten 366-0313-08-MURD<br />
zur Erteilung <strong>de</strong>r ABE 47382<br />
ANLAGE: 8 Radtyp: ROADSPORT 8,5x19<br />
Hersteller: Nama Holland B.V. Stand: 14.09.2009<br />
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Seite: 8 von 9<br />
eine Bestätigung <strong>de</strong>s Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erfor<strong>de</strong>rlich; <strong>de</strong>r Nachweis<br />
<strong>de</strong>r Eignung ist bei <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />
68X) Folgen<strong>de</strong> Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:<br />
Reifengröße:<br />
Vor<strong>de</strong>rachse: 235/35R19<br />
Hinterachse: 265/30R19<br />
Ist eine <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße<br />
nur auf einer an<strong>de</strong>ren Felgengröße zulässig.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.<br />
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhin<strong>de</strong>rer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung<br />
(ASR) dürfen nur Reifen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist<br />
eine Bestätigung <strong>de</strong>s Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erfor<strong>de</strong>rlich; <strong>de</strong>r Nachweis<br />
<strong>de</strong>r Eignung ist bei <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />
68Y) Folgen<strong>de</strong> Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:<br />
Reifengröße:<br />
Vor<strong>de</strong>rachse: 255/40R19<br />
Hinterachse: 295/35R19<br />
Ist eine <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße<br />
nur auf einer an<strong>de</strong>ren Felgengröße zulässig.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.<br />
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhin<strong>de</strong>rer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung<br />
(ASR) dürfen nur Reifen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist<br />
eine Bestätigung <strong>de</strong>s Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erfor<strong>de</strong>rlich; <strong>de</strong>r Nachweis<br />
<strong>de</strong>r Eignung ist bei <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />
71K) Zum Auswuchten <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrä<strong>de</strong>r dürfen an <strong>de</strong>r Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb <strong>de</strong>s<br />
Tiefbetts angebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend <strong>de</strong>n<br />
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser<br />
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.<br />
Das Ventil darf nicht über <strong>de</strong>n Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise <strong>de</strong>s<br />
Ventilherstellers zu beachten.<br />
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann<br />
das serienmäßige System verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn beim Einbau in Son<strong>de</strong>rrä<strong>de</strong>r die Hinweise <strong>de</strong>s<br />
Fahrzeugherstellers bzw. <strong>de</strong>s Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die<br />
Einbauanleitung <strong>de</strong>s Teileherstellers beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.<br />
744) Das Anzugsmoment <strong>de</strong>r Befestigungsteile <strong>de</strong>r Rä<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Betriebsanleitung <strong>de</strong>s Fahrzeuges zu<br />
entnehmen.<br />
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefern<strong>de</strong>n Radbefestigungsteile verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, dabei ist<br />
die Gewin<strong>de</strong>größe <strong>de</strong>r serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von<br />
Radschrauben, ist die, in <strong>de</strong>r Anlage zum Gutachten, <strong>de</strong>m Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu<br />
beachten.<br />
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Glie<strong>de</strong>rungspunkt<br />
"0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
76A) Die Verwendung dieser Son<strong>de</strong>rrä<strong>de</strong>r ist nur an <strong>de</strong>r Vor<strong>de</strong>rachse zulässig und nur in Verbindung mit <strong>de</strong>n<br />
unter Glie<strong>de</strong>rungspunkt "0. Hinweise" genannten Son<strong>de</strong>rrä<strong>de</strong>rn für die Hinterachse.<br />
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />
von <strong>de</strong>r Akkreditierungsstelle <strong>de</strong>s <strong>Kraftfahrt</strong>-<strong>Bun<strong>de</strong>samt</strong>es, Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.