Kraftfahrt-Bundesamt - e46fanatics.de
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Gutachten 366-0313-08-MURD<br />
zur Erteilung <strong>de</strong>r ABE 47382<br />
ANLAGE: 7 Radtyp: ROADSPORT 8,5x19<br />
Hersteller: Nama Holland B.V. Stand: 14.09.2009<br />
_______________________________________________________________________________________________________________<br />
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />
von <strong>de</strong>r Akkreditierungsstelle <strong>de</strong>s <strong>Kraftfahrt</strong>-<strong>Bun<strong>de</strong>samt</strong>es, Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />
Seite: 2 von 5<br />
Verkaufsbezeichnung: VITO<br />
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />
639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;<br />
12A; 51A; 56C; 71K;<br />
723; 73C; 74A; 74P<br />
Verkaufsbezeichnung: VITO/VIANO<br />
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A Heckantrieb;<br />
10B; 11B; 11G; 11H;<br />
12A; 51A; 56C; 71K;<br />
723; 73C; 74A; 74P<br />
Auflagen<br />
10B) Die min<strong>de</strong>stens erfor<strong>de</strong>rlichen Geschwindigkeitsbereiche <strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Reifen sind unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Loadin<strong>de</strong>xe, mit Ausnahme <strong>de</strong>r Reifen mit M+S-Profil, <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren zu<br />
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.<br />
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand <strong>de</strong>s Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen<br />
o<strong>de</strong>r Prüfer für <strong>de</strong>n Kraftfahrzeugverkehr o<strong>de</strong>r einen Kraftfahrzeugsachverständigen o<strong>de</strong>r einen<br />
Angestellten nach Abschnitt 4 <strong>de</strong>r Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,<br />
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend<br />
<strong>de</strong>m im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwen<strong>de</strong>t, die nicht bereits in <strong>de</strong>r<br />
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt<br />
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren bei <strong>de</strong>r nächsten Befassung mit<br />
<strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage <strong>de</strong>r Allgemeinen Betriebserlaubnis<br />
bzw. <strong>de</strong>r Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 <strong>de</strong>r StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist<br />
dann nicht erfor<strong>de</strong>rlich, wenn die ABE <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rra<strong>de</strong>s eine Freistellung von <strong>de</strong>r Pflicht zur Berichtigung<br />
<strong>de</strong>r Fahrzeugpapiere enthält.<br />
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Son<strong>de</strong>r-Fahrwerksfe<strong>de</strong>rn müssen,<br />
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Serienstand entsprechen. Für die<br />
Son<strong>de</strong>r-Fahrwerksfe<strong>de</strong>rn muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis o<strong>de</strong>r ein Teilegutachten vorliegen;<br />
gegen die Verwendung <strong>de</strong>r Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Be<strong>de</strong>nken bestehen. Wird<br />
gleichzeitig mit <strong>de</strong>m Anbau <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrä<strong>de</strong>r eine Fahrwerksän<strong>de</strong>rung vorgenommen, so ist diese und<br />
ihre Auswirkung auf <strong>de</strong>n Anbau <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrä<strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rt zu beurteilen.<br />
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwen<strong>de</strong>t, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als<br />
erfor<strong>de</strong>rlich gefahren wer<strong>de</strong>n. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung <strong>de</strong>s Ersatzra<strong>de</strong>s darauf zu achten, daß<br />
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.<br />
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei <strong>de</strong>nn, dass für <strong>de</strong>n hier aufgeführten<br />
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.<br />
Für diese Umrüstung mit <strong>de</strong>r Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort<br />
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.<br />
21P) Durch Nacharbeit im Bereich <strong>de</strong>r vor<strong>de</strong>ren Radhausausschnittkanten bzw. <strong>de</strong>r Kunststoffinnenkotflügel in<br />
diesem Bereich ist eine ausreichen<strong>de</strong> Freigängigkeit <strong>de</strong>r Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.<br />
22B) Durch Nacharbeit im Bereich <strong>de</strong>r hinteren Radhausausschnittkanten bzw. <strong>de</strong>r Kunststoffinnenkotflügel in<br />
diesem Bereich ist eine ausreichen<strong>de</strong> Freigängigkeit <strong>de</strong>r Rad/Reifen-Kombination herzustellen.