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Die Erweiterung der EU

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22 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess:<br />

Von den Verhandlungen zur Ratifizierung<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission beschloss <strong>der</strong> Europäische<br />

Rat von Luxemburg im Dezember 1997, einen<br />

‘allgemeinen <strong>Erweiterung</strong>sprozess’ für alle Län<strong>der</strong><br />

einzuleiten, die <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beitreten möchten. Er umfasst:<br />

● die Europa-Konferenz, die die Län<strong>der</strong> vereint, <strong>der</strong>en<br />

Wunsch es ist, <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beizutreten, d.h. die zehn<br />

beitrittswilligen Län<strong>der</strong> Mitteleuropas, Zypern, Malta<br />

und die Türkei. <strong>Die</strong> Konferenz ist ein multilaterales<br />

Forum, in dem Themen von gemeinsamem Interesse<br />

diskutiert werden können, wie die Außen- und<br />

Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres, regionale<br />

Zusammenarbeit o<strong>der</strong> wirtschaftliche Angelegenheiten.<br />

<strong>Die</strong> Konferenz trat erstmals am 12. März 1998<br />

in London zusammen. Im Dezember 1999 kündigte<br />

<strong>der</strong> Europäische Rat von Helsinki eine Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Zukunft <strong>der</strong> Europa-Konferenz an, um <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Lage Rechnung zu tragen. Der Gipfel<br />

von Nizza beschloss im Dezember 2000, die vom<br />

Assoziations- und Stabilisierungsprozess betroffenen<br />

Balkan-Län<strong>der</strong> und die EFTA - Staaten aufzufor<strong>der</strong>n,<br />

als voraussichtliche Mitglie<strong>der</strong> teilzunehmen.<br />

● den Beitrittsprozess, <strong>der</strong> am 30. März in Brüssel für<br />

alle zehn mittel- und osteuropäischen<br />

Bewerberlän<strong>der</strong>, Malta, die Türkei und Zypern<br />

gestartet wurde. Bei dem Beitrittsprozess handelt<br />

es sich um einen evolutiven und alle Kandidaten<br />

einbeziehenden Prozess, da alle diese Län<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>EU</strong> auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong>selben Kriterien beitreten.<br />

<strong>Die</strong> Prinzipien <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen<br />

Es gibt vier Hauptprinzipien <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen.<br />

Beitrittsverhandlungen richten sich in erster Linie<br />

darauf, dass <strong>der</strong> Acquis Communautaire von den<br />

Beitrittskandidaten umgesetzt und angewandt wird.<br />

Des weiteren sind auch Übergangsregelungen<br />

möglich, müssen aber ihrem Umfang und ihrer Dauer<br />

nach befristet werden und dürfen auch nicht den<br />

Wettbewerb sowie den Binnenmarkt beeinträchtigen.<br />

Zusätzlich sollten solche Regelungen mit einem Plan,<br />

<strong>der</strong> klar definierte Schritten zur Umsetzung des Acquis<br />

Communautaire enthält, versehen werden. Das dritte<br />

grundlegende Prinzip ist das <strong>der</strong> Differenzierung.<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung mit einer Gruppe von Staaten<br />

gleichzeitig in Verhandlungen einzutreten bedeutet<br />

nicht, dass diese Verhandlungen zum gleichen<br />

Zeitpunkt abgeschlossen werden. Verhandlungen mit<br />

Beitrittskandidaten werden individuell geführt; die<br />

Geschwindigkeit des Verhandlungsprozesses hängt<br />

von <strong>der</strong> Vorbereitung jedes einzelnen Bewerberlandes<br />

sowie <strong>der</strong> Komplexität einzelner Sachfragen ab.<br />

Schließlich gilt es, das Prinzip des Aufholens zu<br />

berücksichtigen. <strong>Die</strong> auf dem Gipfel von Helsinki im<br />

Dezember 1999 getroffene Entscheidung, Verhandlungen<br />

mit einer zweiten Gruppe von Län<strong>der</strong>n aufzunehmen,<br />

legt fest, dass: “Bewerberlän<strong>der</strong>, die nun<br />

an den Verhandlungen teilnehmen, die Möglichkeit<br />

haben werden, zu den Staaten, welche bereits<br />

in ihrem Beitrittsbegehren weiter vorangeschritten<br />

sind, aufzuholen, wenn sie die notwendigen<br />

Vorbereitungen und Eigenleistungen vornehmen.”<br />

Jedes Bewerberland wird daher nach seinen eigenen<br />

Leistungen begutachtet.<br />

Während des Gipfels in Nizza im Dezember 2002<br />

wurde ein weiteres Element des Verhandlungsprozesses<br />

hinzugefügt: <strong>Die</strong> „Wegskizze“ (roadmap)<br />

<strong>der</strong> Europäischen Kommission. Das Ziel <strong>der</strong> Wegskizze<br />

ist es, den Verhandlungsprozess voranzubringen und<br />

alle Beteiligten zu einem realistischen Zeitplan zu<br />

verpflichten. Des weiteren sollen alle ausstehenden<br />

Fragen in den Verhandlungen zwischen 2001 und 2002<br />

geklärt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Union<br />

gemeinsame Verhandlungspositionen einnimmt und<br />

Übergangsfristen mit Bezug auf individuelle<br />

Verhandlungskapitel im Einklang mit dem vereinbarten<br />

Zeitplan ermöglicht. Kapitel können bereits vor dem<br />

vereinbarten Zeitpunkt abgeschlossen werden, je<br />

nachdem, wie weit die Vorbereitungen im betreffenden<br />

Bewerberland vorangeschritten sind.<br />

Auf dem Gipfel in Göteborg im Juni 2001 wurde<br />

„die Wegskizze“ als Rahmen für einen erfolgreichen<br />

Abschluss <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen bestätigt.<br />

Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess:<br />

Von den Verhandlungen zur Ratifizierung<br />

Der Prozess <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen<br />

<strong>Die</strong> eigentlichen Verhandlungen finden in Form einer<br />

Reihe bilateraler intergouvernamentaler Konferenzen<br />

zwischen den <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten und jedem<br />

beitrittswilligen Land statt. Nach einer ausführlichen<br />

Prüfung <strong>der</strong> verschiedenen Bereiche des Acquis<br />

Communautaire (‘Screening’), wie beispielsweise<br />

den Gebieten freier Güterverkehr, Landwirtschaft,<br />

Umwelt usw., werden mit den Bewerberlän<strong>der</strong>n<br />

für jeden Bereich Verhandlungen eröffnet (siehe<br />

hierneben die vollständige Liste aller Bereiche).<br />

<strong>Die</strong> Kommission stellt die gemeinsamen<br />

Verhandlungspositionen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> vor, die in die<br />

Zuständigkeit <strong>der</strong> Gemeinschaft fallen.<br />

<strong>Die</strong> Verhandlungspositionen werden anschließend<br />

von den Mitgliedstaaten einstimmig angenommen.<br />

Daraufhin finden Verhandlungssitzungen auf<br />

Ministerebene bzw. auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Stellvertreter<br />

statt, d.h. zwischen den ständigen Vertretern <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten und den Botschaftern bzw. den<br />

Chefunterhändlern <strong>der</strong> beitrittswilligen Staaten.<br />

Ein Kapitel wird dann vorübergehend mit einem<br />

Bewerberland abgeschlossen, wenn die <strong>EU</strong> feststellt,<br />

dass das Kapitel nicht weiterverhandelt werden muss<br />

und das betreffende Bewerberland keinen weiteren<br />

Verhandlungsbedarf hat. <strong>Die</strong> <strong>EU</strong> kann allerdings<br />

während des Verhandlungsprozesses zu einem<br />

späteren Zeitpunkt das Kapitel erneut auf die<br />

Tagesordnung bringen, falls <strong>der</strong> Acquis Communautaire<br />

mit Bezug auf das abgeschlossene Kapitel erweitert<br />

wurde o<strong>der</strong> auch in dem Fall, dass das Bewerberland<br />

seine Versprechen bezüglich <strong>der</strong> Implementierung des<br />

Acquis Communautaire nicht einhält.<br />

Kapitel des Acquis Communautaire<br />

KAPITEL 1 Freier Warenverkehr<br />

KAPITEL 2 Freizügigkeit<br />

KAPITEL 3 Freier <strong>Die</strong>nstleistungsverkehr<br />

KAPITEL 4 Freier Kapitalverkehr<br />

KAPITEL 5 Gesellschaftsrecht<br />

KAPITEL 6 Wettbewerb<br />

KAPITEL 7 Landwirtschaft<br />

KAPITEL 8 Fischerei<br />

KAPITEL 9 Verkehr<br />

KAPITEL 10 Steuern<br />

KAPITEL 11 Wirtschafts- und Währungsunion<br />

KAPITEL 12 Statistik<br />

KAPITEL 13 Beschäftigung und Soziales<br />

KAPITEL 14 Energie<br />

KAPITEL 15 Industriepolitik<br />

KAPITEL 16 Kleine und mittlere Unternehmen<br />

KAPITEL 17 Wissenschaft und Forschung<br />

KAPITEL 18 Bildung und Ausbildung<br />

KAPITEL 19 Telekommunikation und<br />

Informationstechnologien<br />

KAPITEL 20 Kultur und audiovisuelle Medien<br />

KAPITEL 21 Regionalpolik und Koordinierung<br />

<strong>der</strong> strukturpolitischen Instrumente<br />

KAPITEL 22 Umweltschutz<br />

KAPITEL 23 Verbraucherschutz und<br />

Gesundheitsschutz<br />

KAPITEL 24 Zusammenarbeit im Kapitel Justiz<br />

und Inneres<br />

KAPITEL 25 Zollunion<br />

KAPITEL 26 Auswärtige Beziehungen<br />

KAPITEL 27 Gemeinsame Außen-<br />

und Sicherheitspolitik<br />

KAPITEL 28 Finanzkontrolle<br />

KAPITEL 29 Finanz- und Haushaltsbestimmungen<br />

KAPITEL 30 Institutionen<br />

KAPITEL 31 Sonstige<br />

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