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Die Erweiterung der EU

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10 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

Der Europäische Rat von Essen bestimmte Ende<br />

1994 eine Heranführungsstrategie zur Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> mitteleuropäischen Län<strong>der</strong> auf die <strong>EU</strong>-<br />

Mitgliedschaft. <strong>Die</strong>se Strategie stützte sich auf drei<br />

wesentliche Bestandteile: die Umsetzung <strong>der</strong> Europa-<br />

Abkommen, das Phare-Programm zur finanziellen<br />

Unterstützung und auf einen ‘strukturellen Dialog’,<br />

<strong>der</strong> alle Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten<br />

zusammenbringt, um Fragen von gemeinsamem<br />

Interesse zu diskutieren.<br />

Gemäß den in <strong>der</strong> Agenda 2000 enthaltenen<br />

Vorschlägen <strong>der</strong> Europäischen Kommission beschloss<br />

<strong>der</strong> Europäische Rat von Luxemburg Ende 1997 eine<br />

intensivierte Heranführungsstrategie für die zehn<br />

beitrittswilligen Län<strong>der</strong> Mitteleuropas sowie eine<br />

beson<strong>der</strong>e Strategie für Zypern (Teilnahme an den<br />

Gemeinschaftsprogrammen, Teilnahme an<br />

bestimmten gezielten Projekten und Nutzung <strong>der</strong><br />

Unterstützung durch TAIEX). Nachdem Malta im<br />

Oktober 1998 seinen Mitgliedschaftsantrag wie<strong>der</strong><br />

aufgegriffen hatte, wurde ebenfalls eine spezielle<br />

Heranführungsstrategie für Malta entwickelt.<br />

Außerdem beschloss <strong>der</strong> Europäische Rat von<br />

Helsinki im Dezember 1999 auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

einer Empfehlung <strong>der</strong> Kommission, eine<br />

Heranführungsstrategie für die Türkei vorzubereiten,<br />

die auf <strong>der</strong> europäischen Strategie aufbauen sollte.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für die beitrittswilligen<br />

Län<strong>der</strong> Mittel- und Osteuropas stützt sich auf:<br />

● Europa-Abkommen;<br />

● Beitrittspartnerschaften und die Nationalen<br />

Programme für die Übernahme des Acquis;<br />

● Vorbeitrittshilfe, darunter:<br />

- das Phare-Programm<br />

- Hilfe für Investitionen im Umwelt- und<br />

Verkehrsbereich (ISPA)<br />

- Hilfe für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />

(SAPARD)<br />

- Gemeinsame Kofinanzierungen mit den<br />

internationalen Finanzinstitutionen (IFI);<br />

● Öffnung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaftsprogramme und -agenturen.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für Zypern und<br />

Malta stützt sich auf:<br />

● Assoziierungsabkommen;<br />

● Beitrittspartnerschaften und die Nationalen<br />

Programme für die Übernahme des Acquis;<br />

● Spezielle Vorbeitrittshilfe;<br />

● Öffnung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaftsprogramme und -agenturen.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie für die Türkei baut auf<br />

<strong>der</strong> europäischen Strategie auf, die 1998 entwickelt<br />

wurde. Am 4. März 1998 veröffentlichte die<br />

Europäische Kommission ihre ersten operationellen<br />

Vorschläge für diese Strategie. Sie erstreckten sich<br />

auf die Vertiefung <strong>der</strong> Zollunion, die Ausweitung <strong>der</strong><br />

Zollunion auf die Landwirtschaft und den <strong>Die</strong>nstleistungssektor<br />

und den Ausbau <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

in mehreren Bereichen. Des weiteren war die<br />

Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen und<br />

-agenturen vorgesehen. <strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

für die Türkei, umfasst gemäß den Schlussfolgerungen<br />

von Helsinki folgende Elemente:<br />

● das Assoziierungsabkommen und das Abkommen<br />

über die Zollunion;<br />

● den verstärkten politischen Dialog;<br />

● Beitrittspartnerschaften und das Nationale<br />

Programm für die Übernahme des Acquis;<br />

● die Beteiligung an den Europäischen<br />

Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

<strong>Die</strong> Europa-Abkommen<br />

Als grundlegende Rechtsinstrumente für die<br />

Beziehungen zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den zehn<br />

assoziierten Län<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas<br />

erstrecken sich die Europa-Abkommen auf<br />

handelspolitische Fragen, den politischen Dialog<br />

und verschiedene an<strong>der</strong>e Kooperationsbereiche.<br />

<strong>Die</strong> Europa-Abkommen zielen darauf ab, eine<br />

Freihandelszone zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den<br />

assoziierten Län<strong>der</strong>n über einen maximalen Zeitraum<br />

von zehn Jahren für Bulgarien, die Tschechische<br />

Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die<br />

Slowakische Republik, sechs Jahren für Litauen und<br />

Slowenien sowie vier Jahren für Lettland<br />

herzustellen. Der Freihandel mit Estland ist seit dem<br />

1. Januar 1995 hergestellt. Ab dem Datum des<br />

Inkrafttretens werden keine neuen Zölle o<strong>der</strong><br />

quantitativen Beschränkungen beim Handel zwischen<br />

<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft und den assoziierten<br />

Län<strong>der</strong>n mehr eingeführt. Für an<strong>der</strong>e Bereiche sieht<br />

das Assoziierungsabkommen einen maximalen<br />

Zeitraum vor, <strong>der</strong> für Bulgarien, die Tschechische<br />

Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die<br />

Slowakische Republik auf zehn Jahre sowie für<br />

Slowenien auf sechs Jahre begrenzt ist und für<br />

Lettland und Litauen nicht über den 31. Dezember<br />

1999 hinausgeht. Für Estland gibt es keinen<br />

Übergangszeitraum. <strong>Die</strong> Europa-Abkommen sehen<br />

eine progressive Anpassung an die<br />

Gemeinschaftsbestimmungen sowie eine Reihe<br />

spezifischer Vorschriften in Bereichen wie<br />

Kapitalverkehr, Wettbewerbsbestimmungen, geistige<br />

und intellektuelle Eigentumsrechte und öffentliche<br />

Auftragsvergabe vor.<br />

Trotz <strong>der</strong> asymmetrischen Natur <strong>der</strong> Europa-<br />

Abkommen, die die Beschränkungen auf Exporte<br />

aus den Län<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas schneller<br />

beseitigen als die Beschränkungen für <strong>EU</strong>-Exporte,<br />

ist die gesamte Handelsbilanz <strong>der</strong> <strong>EU</strong> mit diesen<br />

Län<strong>der</strong>n weiterhin überaus positiv. Der Handelsüberschuss<br />

zugunsten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> betrug 2000 insgesamt<br />

¤ 14,6 Mio.<br />

Seit 1994 haben für jedes Land, mit dem ein<br />

Europa-Abkommen in Kraft ist, eine Reihe jährlicher<br />

Sitzungen des Assoziationsrats (Ministerebene) und<br />

des Assoziationsausschusses (hochrangige Beamte)<br />

sowie häufige multidisziplinäre Sitzungen <strong>der</strong><br />

Unterausschüsse (technische Ebene) stattgefunden.<br />

<strong>Die</strong>se Institutionen <strong>der</strong> Europa-Abkommen erfuhren<br />

eine Ausweitung ihrer Rolle im Rahmen <strong>der</strong><br />

intensivierten Heranführungsstrategie, insbeson<strong>der</strong>e<br />

was die Überwachung <strong>der</strong> Fortschritte <strong>der</strong><br />

Partnerlän<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Übernahme und Umsetzung<br />

des Acquis und bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

Beitrittspartnerschaften angeht.<br />

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