Die Erweiterung der EU
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10 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
Der Europäische Rat von Essen bestimmte Ende<br />
1994 eine Heranführungsstrategie zur Vorbereitung<br />
<strong>der</strong> mitteleuropäischen Län<strong>der</strong> auf die <strong>EU</strong>-<br />
Mitgliedschaft. <strong>Die</strong>se Strategie stützte sich auf drei<br />
wesentliche Bestandteile: die Umsetzung <strong>der</strong> Europa-<br />
Abkommen, das Phare-Programm zur finanziellen<br />
Unterstützung und auf einen ‘strukturellen Dialog’,<br />
<strong>der</strong> alle Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten<br />
zusammenbringt, um Fragen von gemeinsamem<br />
Interesse zu diskutieren.<br />
Gemäß den in <strong>der</strong> Agenda 2000 enthaltenen<br />
Vorschlägen <strong>der</strong> Europäischen Kommission beschloss<br />
<strong>der</strong> Europäische Rat von Luxemburg Ende 1997 eine<br />
intensivierte Heranführungsstrategie für die zehn<br />
beitrittswilligen Län<strong>der</strong> Mitteleuropas sowie eine<br />
beson<strong>der</strong>e Strategie für Zypern (Teilnahme an den<br />
Gemeinschaftsprogrammen, Teilnahme an<br />
bestimmten gezielten Projekten und Nutzung <strong>der</strong><br />
Unterstützung durch TAIEX). Nachdem Malta im<br />
Oktober 1998 seinen Mitgliedschaftsantrag wie<strong>der</strong><br />
aufgegriffen hatte, wurde ebenfalls eine spezielle<br />
Heranführungsstrategie für Malta entwickelt.<br />
Außerdem beschloss <strong>der</strong> Europäische Rat von<br />
Helsinki im Dezember 1999 auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
einer Empfehlung <strong>der</strong> Kommission, eine<br />
Heranführungsstrategie für die Türkei vorzubereiten,<br />
die auf <strong>der</strong> europäischen Strategie aufbauen sollte.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für die beitrittswilligen<br />
Län<strong>der</strong> Mittel- und Osteuropas stützt sich auf:<br />
● Europa-Abkommen;<br />
● Beitrittspartnerschaften und die Nationalen<br />
Programme für die Übernahme des Acquis;<br />
● Vorbeitrittshilfe, darunter:<br />
- das Phare-Programm<br />
- Hilfe für Investitionen im Umwelt- und<br />
Verkehrsbereich (ISPA)<br />
- Hilfe für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />
(SAPARD)<br />
- Gemeinsame Kofinanzierungen mit den<br />
internationalen Finanzinstitutionen (IFI);<br />
● Öffnung <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaftsprogramme und -agenturen.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für Zypern und<br />
Malta stützt sich auf:<br />
● Assoziierungsabkommen;<br />
● Beitrittspartnerschaften und die Nationalen<br />
Programme für die Übernahme des Acquis;<br />
● Spezielle Vorbeitrittshilfe;<br />
● Öffnung <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaftsprogramme und -agenturen.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie für die Türkei baut auf<br />
<strong>der</strong> europäischen Strategie auf, die 1998 entwickelt<br />
wurde. Am 4. März 1998 veröffentlichte die<br />
Europäische Kommission ihre ersten operationellen<br />
Vorschläge für diese Strategie. Sie erstreckten sich<br />
auf die Vertiefung <strong>der</strong> Zollunion, die Ausweitung <strong>der</strong><br />
Zollunion auf die Landwirtschaft und den <strong>Die</strong>nstleistungssektor<br />
und den Ausbau <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />
in mehreren Bereichen. Des weiteren war die<br />
Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen und<br />
-agenturen vorgesehen. <strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
für die Türkei, umfasst gemäß den Schlussfolgerungen<br />
von Helsinki folgende Elemente:<br />
● das Assoziierungsabkommen und das Abkommen<br />
über die Zollunion;<br />
● den verstärkten politischen Dialog;<br />
● Beitrittspartnerschaften und das Nationale<br />
Programm für die Übernahme des Acquis;<br />
● die Beteiligung an den Europäischen<br />
Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
<strong>Die</strong> Europa-Abkommen<br />
Als grundlegende Rechtsinstrumente für die<br />
Beziehungen zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den zehn<br />
assoziierten Län<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas<br />
erstrecken sich die Europa-Abkommen auf<br />
handelspolitische Fragen, den politischen Dialog<br />
und verschiedene an<strong>der</strong>e Kooperationsbereiche.<br />
<strong>Die</strong> Europa-Abkommen zielen darauf ab, eine<br />
Freihandelszone zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den<br />
assoziierten Län<strong>der</strong>n über einen maximalen Zeitraum<br />
von zehn Jahren für Bulgarien, die Tschechische<br />
Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die<br />
Slowakische Republik, sechs Jahren für Litauen und<br />
Slowenien sowie vier Jahren für Lettland<br />
herzustellen. Der Freihandel mit Estland ist seit dem<br />
1. Januar 1995 hergestellt. Ab dem Datum des<br />
Inkrafttretens werden keine neuen Zölle o<strong>der</strong><br />
quantitativen Beschränkungen beim Handel zwischen<br />
<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft und den assoziierten<br />
Län<strong>der</strong>n mehr eingeführt. Für an<strong>der</strong>e Bereiche sieht<br />
das Assoziierungsabkommen einen maximalen<br />
Zeitraum vor, <strong>der</strong> für Bulgarien, die Tschechische<br />
Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die<br />
Slowakische Republik auf zehn Jahre sowie für<br />
Slowenien auf sechs Jahre begrenzt ist und für<br />
Lettland und Litauen nicht über den 31. Dezember<br />
1999 hinausgeht. Für Estland gibt es keinen<br />
Übergangszeitraum. <strong>Die</strong> Europa-Abkommen sehen<br />
eine progressive Anpassung an die<br />
Gemeinschaftsbestimmungen sowie eine Reihe<br />
spezifischer Vorschriften in Bereichen wie<br />
Kapitalverkehr, Wettbewerbsbestimmungen, geistige<br />
und intellektuelle Eigentumsrechte und öffentliche<br />
Auftragsvergabe vor.<br />
Trotz <strong>der</strong> asymmetrischen Natur <strong>der</strong> Europa-<br />
Abkommen, die die Beschränkungen auf Exporte<br />
aus den Län<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas schneller<br />
beseitigen als die Beschränkungen für <strong>EU</strong>-Exporte,<br />
ist die gesamte Handelsbilanz <strong>der</strong> <strong>EU</strong> mit diesen<br />
Län<strong>der</strong>n weiterhin überaus positiv. Der Handelsüberschuss<br />
zugunsten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> betrug 2000 insgesamt<br />
¤ 14,6 Mio.<br />
Seit 1994 haben für jedes Land, mit dem ein<br />
Europa-Abkommen in Kraft ist, eine Reihe jährlicher<br />
Sitzungen des Assoziationsrats (Ministerebene) und<br />
des Assoziationsausschusses (hochrangige Beamte)<br />
sowie häufige multidisziplinäre Sitzungen <strong>der</strong><br />
Unterausschüsse (technische Ebene) stattgefunden.<br />
<strong>Die</strong>se Institutionen <strong>der</strong> Europa-Abkommen erfuhren<br />
eine Ausweitung ihrer Rolle im Rahmen <strong>der</strong><br />
intensivierten Heranführungsstrategie, insbeson<strong>der</strong>e<br />
was die Überwachung <strong>der</strong> Fortschritte <strong>der</strong><br />
Partnerlän<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Übernahme und Umsetzung<br />
des Acquis und bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />
Beitrittspartnerschaften angeht.<br />
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