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Infoblatt für Eltern / Betreuer / Sorgeberechtigte - Diakonie Leipzig

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Förderschule Werner Vogel<br />

Staatlich genehmigte Ersatzschule<br />

Hans-Marchwitza-Straße 12, 04279 <strong>Leipzig</strong><br />

Tel: 0341-33638-0 Fax: 0341-33638-373<br />

E-Mail: foederschule@diakonie-leipzig.de<br />

Website: www.foerderschule.diakonie-leipzig.de<br />

<strong>Infoblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong> / <strong>Betreuer</strong> / <strong>Sorgeberechtigte</strong><br />

1. Schulbesuch<br />

Unsere Schule ist von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr (in besonderen Ausnahmefällen bis 16.00 Uhr)<br />

geöffnet. Die <strong>Sorgeberechtigte</strong>n sind da<strong>für</strong> verantwortlich, dass das Kind / der Jugendliche<br />

den regulären Unterricht und alle schulischen Veranstaltungen regelmäßig und pünktlich<br />

besucht. Kann das Kind / der Jugendliche den Unterricht oder eine sonstige schulische<br />

Veranstaltung nicht besuchen, muss sie / er am Vortag oder spätestens bis 8.00 Uhr in der<br />

Klasse entschuldigt werden. Beurlaubungen vom Schulbesuch sind nur in besonders<br />

begründeten Ausnahmefällen möglich. Freistellungen bis zu zwei Tagen können von der<br />

Klassenleiterin / dem Klassenleiter erteilt werden. Ab drei Tagen muss eine Genehmigung<br />

von der Schulleitung eingeholt werden.<br />

2. Regelungen im Krankheitsfall<br />

Bei Ausbruch schwerer Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall, Fieber, Augen- und<br />

Hautkrankheiten, Läusebefall oder ansteckenden Erkrankungen nach §45<br />

Bundesseuchengesetz in der Familie muss die Schulleitung sofort informiert werden. Sie sind<br />

verpflichtet die Schule zu informieren, woran das Kind / der Jugendliche erkrankt ist.<br />

Innerhalb von drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Währt die<br />

Erkrankung länger als 3 Tage, kann die Klassenleiterin / der Klassenleiter ein ärztliches Attest<br />

verlangen; bei schweren und ansteckenden Erkrankungen muss eine Bescheinigung über die<br />

zurückgewonnene Schulfähigkeit vorgelegt werden. Personen mit Durchfallerkrankungen<br />

dürfen die Gemeinschaftseinrichtung erst wieder nach zwei Tagen Beschwerdefreiheit<br />

besuchen. Es gelten die Regeln des Infektionsschutzgesetzes (IfSG §34, vgl. Merkblatt des<br />

Gesundheitsamtes im Anhang). Alle <strong>Sorgeberechtigte</strong>n / <strong>Betreuer</strong> sind verpflichtet, das o.g.<br />

Merkblatt zum Infektionsschutz zu lesen und die Kenntnisnahme mit Unterschrift zu<br />

bestätigen. Bei auffällig häufigen oder lang andauernden Erkrankungen kann die Schulleitung<br />

die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />

Erkrankt oder verletzt sich das Kind / der Jugendliche in der Schule sowie bei auftretendem<br />

Fieber werden die <strong>Sorgeberechtigte</strong>n telefonisch benachrichtigt und aufgefordert, das Kind /<br />

den Jugendlichen umgehend abzuholen. Im Notfall werden Maßnahmen im Interesse des<br />

Kindes / Jugendlichen mit nachfolgender Information der <strong>Sorgeberechtigte</strong>n eingeleitet. Eine<br />

Verabreichung von Medikamenten erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass es sich um<br />

ärztlich verordnete Medikamente handelt. Eine Vorlage vom Arzt ist erforderlich.<br />

3. Ferienbetreuung (FB)<br />

Während der Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen wird bei schriftlicher Anmeldung<br />

Betreuung angeboten. Das Fach- und Lehrpersonal der Schule organisiert dazu ein<br />

abwechslungsreiches Angebot an Spielen, Freizeitbeschäftigungen und Ausflügen. In der<br />

Schließzeit im Sommer (3 Wochen), zum Jahreswechsel (ca. 1 Woche), zu den<br />

schulvorbereitenden Tagen (1 Woche vor Schulbeginn) und an Fortbildungstagen der Schule<br />

(ca. 3 im Jahr) wird keine Ferienbetreuung angeboten. FB ist nur <strong>für</strong> Kinder und Jugendliche<br />

möglich, deren <strong>Eltern</strong> beide berufstätig sind. Im Bedarfsfall ist das nachzuweisen. Die<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Infoblatt</strong> / Stand: August 2010 Seite 1


Anmeldung zur FB muss drei Wochen vorher erfolgen. Nicht gemeldete Kinder /<br />

Jugendliche können nicht an der FB teilnehmen. Neben dem Essengeld ist ein<br />

Unkostenbeitrag von 4 Euro <strong>für</strong> jeden Betreuungstag zu zahlen. Dazu kommen Zuzahlungen<br />

<strong>für</strong> Unternehmungen. Das Essengeld wird über die Essengeldabrechnung eingezogen. Den<br />

Unkostenbeitrag zahlen Sie bitte zusammen mit der Anmeldung. Andere Zuzahlungen<br />

werden über das Mitteilungsheft während der Betreuungstage individuell abgesprochen. Der<br />

Fahrdienst kann an den Ferientagen im Rahmen der Fahrdienstzahlungen (133,- Euro) nicht<br />

in Anspruch genommen werden und muss zusätzlich bezahlt werden. Sie können Ihre Kinder<br />

auch selber zur Schule bringen.<br />

4. Zusammenarbeit zwischen <strong>Eltern</strong> und Schule<br />

Die Schule erwartet im Interesse des Kindes / Jugendlichen, dass Sie an <strong>Eltern</strong>abenden,<br />

Sprechtagen und sonstigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen und auf Bitten um<br />

Rückmeldung fristgerecht reagieren. Sie haben das Recht, jederzeit bei Lehrkräften oder der<br />

Schulleitung um ein Gespräch zu bitten. Terminabsprachen mit der Klassenleitung erfolgen<br />

individuell, die Sprechzeit der Schulleitung ist donnerstags von 11.00 - 15.00 Uhr sowie nach<br />

Vereinbarung. Bitte melden Sie sich vorher an.<br />

Das Gremium <strong>für</strong> die <strong>Eltern</strong> ist der <strong>Eltern</strong>beirat. Ihre Ansprechpartner und Vertreter werden<br />

zum ersten <strong>Eltern</strong>abend des jeweiligen Schuljahres neu gewählt. Sie können sich bei ihnen<br />

über Ihre Rechte und Pflichten informieren.<br />

Bei Änderung der Adresse oder der Telefonnummer muss die Schule sofort informiert<br />

werden, damit Sie oder andere bevollmächtigte Personen in Notfällen <strong>für</strong> die Lehrkräfte<br />

immer erreichbar sind. Sie unterliegen hier einer dringenden Informationspflicht.<br />

5. Schulmaterial/ Haftung<br />

Sie müssen da<strong>für</strong> sorgen, dass das Kind / der Jugendliche mit allen erforderlichen<br />

Unterrichtsmaterialien zur Schule kommt. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher.<br />

Die Schule haftet nicht bei Diebstählen, Schäden oder Verlust persönlicher Gegenstände.<br />

6. Klassenfahrten<br />

In unserer Schule findet <strong>für</strong> jede Klasse pro Schuljahr ein Schullandheimaufenthalt <strong>für</strong> die<br />

Dauer von etwa einer Woche statt. Form und Dauer variiert je nach<br />

Klassenzusammensetzung und Altersstufe. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen,<br />

dass Sie sich im Schulvertrag verpflichtet haben, die Klassenfahrt als verbindlichen Unterricht<br />

anzuerkennen und <strong>für</strong> die zusätzlichen Kosten aufzukommen. Um Ihnen dies zu erleichtern,<br />

bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Setzen Sie sich diesbezüglich<br />

bitte mit der Klassenleiterin / dem Klassenleiter des Kindes / Jugendlichen in Verbindung.<br />

Die Fristen <strong>für</strong> die Einzahlung der Gelder teilt die Klassenleiterin oder der Klassenleiter mit.<br />

Sie sind dringend einzuhalten. Bei einer Stornierung, z.B. aus Krankheitsgründen, können je<br />

nach Anforderungen des Schullandheimbetreibers Kosten auf Sie zukommen.<br />

7. Essengeld<br />

Die Abrechnung des Essengeldes erfolgt durch Frau Possehn am Ende des Monats. Ein<br />

Mittagessen kostet 1,70 Euro, die Getränke <strong>für</strong> den ganzen Tag 0,40 Euro, das große<br />

Frühstück 0,70 Euro. Wird die Ihnen zugängliche Rechnung nicht fristgerecht beglichen, wird<br />

das Mittagessen sofort nach Ablauf der Frist abbestellt. Auch hier ermöglichen wir in<br />

Ausnahmefällen ratenweise Zahlungen. In Einzelfällen werden wir auch die Zahlung im<br />

Voraus fordern müssen.<br />

Bitte rufen Sie bei Fehlen oder Erkranken des Kindes / Jugendlichen bis spätestens 7.30 Uhr<br />

in der Küche (Tel. 0341 33638 354) an, da sonst das Mittagessen nicht mehr abgemeldet


Förderschule Werner Vogel<br />

Staatlich genehmigte Ersatzschule<br />

Hans-Marchwitza-Straße 12, 04279 <strong>Leipzig</strong><br />

Tel: 0341-33638-0 Fax: 0341-33638-373<br />

E-Mail: foederschule@diakonie-leipzig.de<br />

Website: www.foerderschule.diakonie-leipzig.de<br />

werden kann und von Ihnen bezahlt werden muss. Die reguläre Essenabmeldung bei der<br />

Möglichkeit langfristigerer Planung ist bis 11.00 Uhr des Vortages abzugeben.<br />

8. Fahrdienst<br />

Für die Kinder / Jugendlichen, die zu Hause wohnen und den Fahrdienst beanspruchen, ist<br />

der Eigenanteil von 133,- € zu entrichten. <strong>Leipzig</strong>-Pass-Inhaber zahlen 51,- €. Dieser Betrag<br />

ist bis zum 11.09.2009 zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass dem Fahrdienstantrag eine Kopie<br />

des Schwerbehinderten-Ausweises und, falls vorhanden, eine Kopie des Stadtpasses<br />

beizufügen ist. Geht das Geld nicht fristgerecht ein, wird nach Ablauf der Frist der<br />

Fahrdienst umgehend abbestellt. Da die Verantwortung <strong>für</strong> den Schulweg bei den<br />

<strong>Sorgeberechtigte</strong>n liegt, sind sie verpflichtet, das Kind / den Jugendlichen in dem Fall dann<br />

selbst in die Schule zu bringen. Gegebenenfalls können Sie auch eine Schüler-Mobil-Card der<br />

LVB erwerben. Bitte beachten Sie, dass die An-/Abmeldung des Fahrdienstes bei<br />

Erkrankung und sonstigen Verhinderungen von Ihnen direkt und rechtzeitig bei den<br />

zuständigen Beförderungsunternehmen vorzunehmen ist. Die Anträge <strong>für</strong> den Fahrdienst<br />

sind fristgerecht bei Frau Possehn (Sekretariat, 0341 33638 350) einzureichen, Nachfragen<br />

zum Fahrdienst richten Sie bitte an sie.<br />

9. Materialgeld<br />

Das Materialgeld in Höhe von 40,- € überweisen Sie bitte bis zum 11.09.2009<br />

(Bankverbindung: Stadt- und Kreissparkasse <strong>Leipzig</strong>, Konto: 119 001 2452, BLZ 860 555 92).<br />

Sie können bis zu diesem Termin auch in bar bei Frau Possehn bezahlen. Bei Nichtzahlung<br />

bis zum angegebenen Termin müsste das Kind von vielen Materialarbeiten, dem<br />

Geschenkbasteln, der Arbeit mit Arbeitsblättern (es entstehen hohe Kopierkosten, da es <strong>für</strong><br />

unsere Schulart keine Schulbücher gibt) und dem eigenen Beschenken zum Geburtstag<br />

ausgeschlossen werden. Da diese Aktivitäten Bestandteil des Unterrichts sind, ist die Zahlung<br />

des Materialgeldes zwingend notwendig.<br />

10. Schulvertrag, Hausordnung und Schulprogramm<br />

Den Schulvertrag, den Sie mit dem Diakonischen Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. und der<br />

Schule abschließen, muss bei Schulaufnahme jeder Erziehungs- bzw. <strong>Sorgeberechtigte</strong> lesen<br />

und umgehend unterschrieben zurück geben.<br />

Die Hausordnung der Schule sollten Sie bitte zusammen mit dem Kind / Jugendlichen<br />

genau durchlesen und gründlich besprechen.<br />

Im Schulprogramm (www.foerderschule@diakonie-leipzig.de) stellt sich unsere Schule mit<br />

ihren Grundsätzen und Zielen vor. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit möchten wir Sie<br />

bitten, dieses Programm zu lesen und an seiner Weiterentwicklung mitzuwirken.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Infoblatt</strong> / Stand: August 2010 Seite 3


………………………………………………………………………………………………...<br />

- Bitte hier abtrennen und innerhalb von 2 Wochen in die Schule zurückgeben!-<br />

Lesebestätigung zur Rückgabe an die Schulleitung<br />

Name in Druckschrift: ___________________________<br />

Name des Kindes/ Jugendlichen: ___________________________<br />

Das <strong>Infoblatt</strong> wurde am ___________________________<br />

von uns gelesen und dessen Inhalte zur Kenntnis genommen.<br />

Die Inhalte des Schulvertrages, der Hausordnung und des Merkblattes zum Infektionsschutzgesetz sind bekannt.<br />

Unterschrift der <strong>Eltern</strong> / <strong>Betreuer</strong> / <strong>Sorgeberechtigte</strong>n:________________________________

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