Infoblatt für Eltern / Betreuer / Sorgeberechtigte - Diakonie Leipzig
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Förderschule Werner Vogel<br />
Staatlich genehmigte Ersatzschule<br />
Hans-Marchwitza-Straße 12, 04279 <strong>Leipzig</strong><br />
Tel: 0341-33638-0 Fax: 0341-33638-373<br />
E-Mail: foederschule@diakonie-leipzig.de<br />
Website: www.foerderschule.diakonie-leipzig.de<br />
<strong>Infoblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong> / <strong>Betreuer</strong> / <strong>Sorgeberechtigte</strong><br />
1. Schulbesuch<br />
Unsere Schule ist von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr (in besonderen Ausnahmefällen bis 16.00 Uhr)<br />
geöffnet. Die <strong>Sorgeberechtigte</strong>n sind da<strong>für</strong> verantwortlich, dass das Kind / der Jugendliche<br />
den regulären Unterricht und alle schulischen Veranstaltungen regelmäßig und pünktlich<br />
besucht. Kann das Kind / der Jugendliche den Unterricht oder eine sonstige schulische<br />
Veranstaltung nicht besuchen, muss sie / er am Vortag oder spätestens bis 8.00 Uhr in der<br />
Klasse entschuldigt werden. Beurlaubungen vom Schulbesuch sind nur in besonders<br />
begründeten Ausnahmefällen möglich. Freistellungen bis zu zwei Tagen können von der<br />
Klassenleiterin / dem Klassenleiter erteilt werden. Ab drei Tagen muss eine Genehmigung<br />
von der Schulleitung eingeholt werden.<br />
2. Regelungen im Krankheitsfall<br />
Bei Ausbruch schwerer Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall, Fieber, Augen- und<br />
Hautkrankheiten, Läusebefall oder ansteckenden Erkrankungen nach §45<br />
Bundesseuchengesetz in der Familie muss die Schulleitung sofort informiert werden. Sie sind<br />
verpflichtet die Schule zu informieren, woran das Kind / der Jugendliche erkrankt ist.<br />
Innerhalb von drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Währt die<br />
Erkrankung länger als 3 Tage, kann die Klassenleiterin / der Klassenleiter ein ärztliches Attest<br />
verlangen; bei schweren und ansteckenden Erkrankungen muss eine Bescheinigung über die<br />
zurückgewonnene Schulfähigkeit vorgelegt werden. Personen mit Durchfallerkrankungen<br />
dürfen die Gemeinschaftseinrichtung erst wieder nach zwei Tagen Beschwerdefreiheit<br />
besuchen. Es gelten die Regeln des Infektionsschutzgesetzes (IfSG §34, vgl. Merkblatt des<br />
Gesundheitsamtes im Anhang). Alle <strong>Sorgeberechtigte</strong>n / <strong>Betreuer</strong> sind verpflichtet, das o.g.<br />
Merkblatt zum Infektionsschutz zu lesen und die Kenntnisnahme mit Unterschrift zu<br />
bestätigen. Bei auffällig häufigen oder lang andauernden Erkrankungen kann die Schulleitung<br />
die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />
Erkrankt oder verletzt sich das Kind / der Jugendliche in der Schule sowie bei auftretendem<br />
Fieber werden die <strong>Sorgeberechtigte</strong>n telefonisch benachrichtigt und aufgefordert, das Kind /<br />
den Jugendlichen umgehend abzuholen. Im Notfall werden Maßnahmen im Interesse des<br />
Kindes / Jugendlichen mit nachfolgender Information der <strong>Sorgeberechtigte</strong>n eingeleitet. Eine<br />
Verabreichung von Medikamenten erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass es sich um<br />
ärztlich verordnete Medikamente handelt. Eine Vorlage vom Arzt ist erforderlich.<br />
3. Ferienbetreuung (FB)<br />
Während der Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen wird bei schriftlicher Anmeldung<br />
Betreuung angeboten. Das Fach- und Lehrpersonal der Schule organisiert dazu ein<br />
abwechslungsreiches Angebot an Spielen, Freizeitbeschäftigungen und Ausflügen. In der<br />
Schließzeit im Sommer (3 Wochen), zum Jahreswechsel (ca. 1 Woche), zu den<br />
schulvorbereitenden Tagen (1 Woche vor Schulbeginn) und an Fortbildungstagen der Schule<br />
(ca. 3 im Jahr) wird keine Ferienbetreuung angeboten. FB ist nur <strong>für</strong> Kinder und Jugendliche<br />
möglich, deren <strong>Eltern</strong> beide berufstätig sind. Im Bedarfsfall ist das nachzuweisen. Die<br />
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<strong>Infoblatt</strong> / Stand: August 2010 Seite 1
Anmeldung zur FB muss drei Wochen vorher erfolgen. Nicht gemeldete Kinder /<br />
Jugendliche können nicht an der FB teilnehmen. Neben dem Essengeld ist ein<br />
Unkostenbeitrag von 4 Euro <strong>für</strong> jeden Betreuungstag zu zahlen. Dazu kommen Zuzahlungen<br />
<strong>für</strong> Unternehmungen. Das Essengeld wird über die Essengeldabrechnung eingezogen. Den<br />
Unkostenbeitrag zahlen Sie bitte zusammen mit der Anmeldung. Andere Zuzahlungen<br />
werden über das Mitteilungsheft während der Betreuungstage individuell abgesprochen. Der<br />
Fahrdienst kann an den Ferientagen im Rahmen der Fahrdienstzahlungen (133,- Euro) nicht<br />
in Anspruch genommen werden und muss zusätzlich bezahlt werden. Sie können Ihre Kinder<br />
auch selber zur Schule bringen.<br />
4. Zusammenarbeit zwischen <strong>Eltern</strong> und Schule<br />
Die Schule erwartet im Interesse des Kindes / Jugendlichen, dass Sie an <strong>Eltern</strong>abenden,<br />
Sprechtagen und sonstigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen und auf Bitten um<br />
Rückmeldung fristgerecht reagieren. Sie haben das Recht, jederzeit bei Lehrkräften oder der<br />
Schulleitung um ein Gespräch zu bitten. Terminabsprachen mit der Klassenleitung erfolgen<br />
individuell, die Sprechzeit der Schulleitung ist donnerstags von 11.00 - 15.00 Uhr sowie nach<br />
Vereinbarung. Bitte melden Sie sich vorher an.<br />
Das Gremium <strong>für</strong> die <strong>Eltern</strong> ist der <strong>Eltern</strong>beirat. Ihre Ansprechpartner und Vertreter werden<br />
zum ersten <strong>Eltern</strong>abend des jeweiligen Schuljahres neu gewählt. Sie können sich bei ihnen<br />
über Ihre Rechte und Pflichten informieren.<br />
Bei Änderung der Adresse oder der Telefonnummer muss die Schule sofort informiert<br />
werden, damit Sie oder andere bevollmächtigte Personen in Notfällen <strong>für</strong> die Lehrkräfte<br />
immer erreichbar sind. Sie unterliegen hier einer dringenden Informationspflicht.<br />
5. Schulmaterial/ Haftung<br />
Sie müssen da<strong>für</strong> sorgen, dass das Kind / der Jugendliche mit allen erforderlichen<br />
Unterrichtsmaterialien zur Schule kommt. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher.<br />
Die Schule haftet nicht bei Diebstählen, Schäden oder Verlust persönlicher Gegenstände.<br />
6. Klassenfahrten<br />
In unserer Schule findet <strong>für</strong> jede Klasse pro Schuljahr ein Schullandheimaufenthalt <strong>für</strong> die<br />
Dauer von etwa einer Woche statt. Form und Dauer variiert je nach<br />
Klassenzusammensetzung und Altersstufe. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen,<br />
dass Sie sich im Schulvertrag verpflichtet haben, die Klassenfahrt als verbindlichen Unterricht<br />
anzuerkennen und <strong>für</strong> die zusätzlichen Kosten aufzukommen. Um Ihnen dies zu erleichtern,<br />
bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Setzen Sie sich diesbezüglich<br />
bitte mit der Klassenleiterin / dem Klassenleiter des Kindes / Jugendlichen in Verbindung.<br />
Die Fristen <strong>für</strong> die Einzahlung der Gelder teilt die Klassenleiterin oder der Klassenleiter mit.<br />
Sie sind dringend einzuhalten. Bei einer Stornierung, z.B. aus Krankheitsgründen, können je<br />
nach Anforderungen des Schullandheimbetreibers Kosten auf Sie zukommen.<br />
7. Essengeld<br />
Die Abrechnung des Essengeldes erfolgt durch Frau Possehn am Ende des Monats. Ein<br />
Mittagessen kostet 1,70 Euro, die Getränke <strong>für</strong> den ganzen Tag 0,40 Euro, das große<br />
Frühstück 0,70 Euro. Wird die Ihnen zugängliche Rechnung nicht fristgerecht beglichen, wird<br />
das Mittagessen sofort nach Ablauf der Frist abbestellt. Auch hier ermöglichen wir in<br />
Ausnahmefällen ratenweise Zahlungen. In Einzelfällen werden wir auch die Zahlung im<br />
Voraus fordern müssen.<br />
Bitte rufen Sie bei Fehlen oder Erkranken des Kindes / Jugendlichen bis spätestens 7.30 Uhr<br />
in der Küche (Tel. 0341 33638 354) an, da sonst das Mittagessen nicht mehr abgemeldet
Förderschule Werner Vogel<br />
Staatlich genehmigte Ersatzschule<br />
Hans-Marchwitza-Straße 12, 04279 <strong>Leipzig</strong><br />
Tel: 0341-33638-0 Fax: 0341-33638-373<br />
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werden kann und von Ihnen bezahlt werden muss. Die reguläre Essenabmeldung bei der<br />
Möglichkeit langfristigerer Planung ist bis 11.00 Uhr des Vortages abzugeben.<br />
8. Fahrdienst<br />
Für die Kinder / Jugendlichen, die zu Hause wohnen und den Fahrdienst beanspruchen, ist<br />
der Eigenanteil von 133,- € zu entrichten. <strong>Leipzig</strong>-Pass-Inhaber zahlen 51,- €. Dieser Betrag<br />
ist bis zum 11.09.2009 zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass dem Fahrdienstantrag eine Kopie<br />
des Schwerbehinderten-Ausweises und, falls vorhanden, eine Kopie des Stadtpasses<br />
beizufügen ist. Geht das Geld nicht fristgerecht ein, wird nach Ablauf der Frist der<br />
Fahrdienst umgehend abbestellt. Da die Verantwortung <strong>für</strong> den Schulweg bei den<br />
<strong>Sorgeberechtigte</strong>n liegt, sind sie verpflichtet, das Kind / den Jugendlichen in dem Fall dann<br />
selbst in die Schule zu bringen. Gegebenenfalls können Sie auch eine Schüler-Mobil-Card der<br />
LVB erwerben. Bitte beachten Sie, dass die An-/Abmeldung des Fahrdienstes bei<br />
Erkrankung und sonstigen Verhinderungen von Ihnen direkt und rechtzeitig bei den<br />
zuständigen Beförderungsunternehmen vorzunehmen ist. Die Anträge <strong>für</strong> den Fahrdienst<br />
sind fristgerecht bei Frau Possehn (Sekretariat, 0341 33638 350) einzureichen, Nachfragen<br />
zum Fahrdienst richten Sie bitte an sie.<br />
9. Materialgeld<br />
Das Materialgeld in Höhe von 40,- € überweisen Sie bitte bis zum 11.09.2009<br />
(Bankverbindung: Stadt- und Kreissparkasse <strong>Leipzig</strong>, Konto: 119 001 2452, BLZ 860 555 92).<br />
Sie können bis zu diesem Termin auch in bar bei Frau Possehn bezahlen. Bei Nichtzahlung<br />
bis zum angegebenen Termin müsste das Kind von vielen Materialarbeiten, dem<br />
Geschenkbasteln, der Arbeit mit Arbeitsblättern (es entstehen hohe Kopierkosten, da es <strong>für</strong><br />
unsere Schulart keine Schulbücher gibt) und dem eigenen Beschenken zum Geburtstag<br />
ausgeschlossen werden. Da diese Aktivitäten Bestandteil des Unterrichts sind, ist die Zahlung<br />
des Materialgeldes zwingend notwendig.<br />
10. Schulvertrag, Hausordnung und Schulprogramm<br />
Den Schulvertrag, den Sie mit dem Diakonischen Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. und der<br />
Schule abschließen, muss bei Schulaufnahme jeder Erziehungs- bzw. <strong>Sorgeberechtigte</strong> lesen<br />
und umgehend unterschrieben zurück geben.<br />
Die Hausordnung der Schule sollten Sie bitte zusammen mit dem Kind / Jugendlichen<br />
genau durchlesen und gründlich besprechen.<br />
Im Schulprogramm (www.foerderschule@diakonie-leipzig.de) stellt sich unsere Schule mit<br />
ihren Grundsätzen und Zielen vor. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit möchten wir Sie<br />
bitten, dieses Programm zu lesen und an seiner Weiterentwicklung mitzuwirken.<br />
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<strong>Infoblatt</strong> / Stand: August 2010 Seite 3
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- Bitte hier abtrennen und innerhalb von 2 Wochen in die Schule zurückgeben!-<br />
Lesebestätigung zur Rückgabe an die Schulleitung<br />
Name in Druckschrift: ___________________________<br />
Name des Kindes/ Jugendlichen: ___________________________<br />
Das <strong>Infoblatt</strong> wurde am ___________________________<br />
von uns gelesen und dessen Inhalte zur Kenntnis genommen.<br />
Die Inhalte des Schulvertrages, der Hausordnung und des Merkblattes zum Infektionsschutzgesetz sind bekannt.<br />
Unterschrift der <strong>Eltern</strong> / <strong>Betreuer</strong> / <strong>Sorgeberechtigte</strong>n:________________________________