(346 KB) - .PDF - Marktgemeinde Vorchdorf
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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
aufgenommen bei der am Dienstag, den 14.12.2010 in der Kitzmantelfabrik stattgefundenen<br />
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong><br />
Sitzungsnummer: GR/2010/08<br />
Beginn: 19:30<br />
Ende: 20:50<br />
Anwesend sind:<br />
Bürgermeister DI Gunter Schimpl ÖVP<br />
Vizebg. Johann Mitterlehner ÖVP<br />
Dr. Gerhard Götschhofer ÖVP<br />
Renate Ziegelbäck ÖVP<br />
Martina Gerl ÖVP<br />
Stefan Berner ÖVP<br />
Ing. Daniel Itzenberger ÖVP<br />
OSR Kurt Ahrer ÖVP<br />
Ing. Klaus Lohninger ÖVP<br />
Johannes Huemer ÖVP<br />
Christine Baumgartinger ÖVP<br />
Christian Strassmair ÖVP<br />
Josef Helmberger ÖVP<br />
Josef Prielinger ÖVP<br />
Erwin Amering ÖVP Vertretung für Johannes Hörtenhuber<br />
Harald Agostini SPÖ<br />
Felix Lenzeder SPÖ<br />
Ing. Norbert Waltersdorfer SPÖ<br />
Johann Haslinger SPÖ<br />
Franz Krammel SPÖ<br />
Martin Fischer SPÖ<br />
Ing. Peter Haslinger SPÖ Vertretung für Monika Dutzler<br />
Gerhard Itzenberger ÖVP Vertretung für Richard Staudinger<br />
Franz Freilinger SPÖ Vertretung für Vizeb. Hermann Aigner<br />
Christian Kickinger FPÖ<br />
Thomas Fellner FPÖ<br />
Gerhard Tuschek FPÖ<br />
Josef Scherleitner FPÖ<br />
Mag. Reinhard Ammer GRÜNE<br />
Ing. Günther Rami GRÜNE<br />
Johannes Selinger GRÜNE Vertretung für Daniela Perhalt<br />
AL Leopold Kamesberger Amtsleitung<br />
Brigitte Platzer Schriftführung
Entschuldigt fehlen:<br />
Johannes Hörtenhuber ÖVP<br />
Vizebg. Hermann Aigner SPÖ<br />
Richard Staudinger SPÖ<br />
Monika Dutzler SPÖ<br />
Daniela Perhalt GRÜNE<br />
1 . Voranschlagsentwurf 2011<br />
Vorlage: FAbt./2010/096<br />
2 . Mittelfristiger Finanzplan 2011-2014<br />
Vorlage: FAbt./2010/097<br />
Tagesordnung:<br />
3 . Aufnahme Kassenkredit für das Finanzjahr 2011<br />
Vorlage: FAbt./2010/098<br />
4 . Änderung von Förderrichtlinien<br />
Vorlage: FAbt./2010/100<br />
5 . Wasser- und Kanalgebührenordnung; neuerliche Beschlussfassung<br />
Vorlage: HVW/2010/180<br />
6 . Mit Vorsteuerabzug errichtete, vermietete Objekte - Mietvertragsänderungen<br />
Vorlage: HVW/2010/186<br />
7 . Wengler-Zierlinger Daniela; Berufung gegen Bescheid Zl. 851118-6-2010/We v. 11.<br />
November 2010 Vorauszahlung für die Kanalanschlussgebühr<br />
Vorlage: FAbt./2010/104<br />
8 . Flächenwidmungsplan-Änderungen:<br />
8.1 . Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>, Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 85 - Abschluss einer Baulandsicherungsvereinbarung<br />
Vorlage: Bauabt./2010/173<br />
8.2 . Austaller Helmut und Sabine, Stefan Fadingerstraße 5, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Parzellen<br />
891 und . 80 KG Eggenberg Eichham 18), Anfrage auf Verschiebung und Vergrößerung<br />
der bebaubaren Fläche dieses bestehenden Gebäudes im Grünland (Sternchenwidmung)<br />
Vorlage: Bauabt./2010/115<br />
8.3 . Asamer Kies- und Betonwerke, Unterthalhamstraße 2, 4694 Ohlsdorf - Ansuchen auf<br />
Uwidmung zur Vergrößerung der Betriebsflächen der Fa. Semmelrock, KG Feldham<br />
Vorlage: Bauabt./2010/183<br />
8.4 . Überlegung über die Verordnung eines Neuplanungsgebietes - im Bereich Autohaus<br />
<strong>Vorchdorf</strong> und Lindacherstraße 1 und 3<br />
Vorlage: Bauabt./2010/160<br />
9 . Leeb Martin Pettenbacherstraße 35- Berufung gegen Wasseranschlussbescheid<br />
Vorlage: Bauabt./2010/182<br />
2
10 . Abgangsdeckung Verein Kitzmantelfabrik - Kenntnisnahme<br />
Vorlage: FAbt./2010/099<br />
11 . ABV Asamer Betriebsansiedlung; Abschluss einer Vereinbarung<br />
Vorlage: HVW/2010/169<br />
12 . Grundzusammenlegung Schart, Lageplan öffentliches Wegenetz-Darstellung und<br />
Genehmigung<br />
Vorlage: HVW/2010/183<br />
13 . Resolution an die österr. Bundesregierung - Austritt Österreichs aus EURATOM und<br />
Gründung einer europäischen Gemeinschaft für Alternativenergien<br />
Vorlage: HVW/2010/185<br />
14 . Prüfungsausschusssitzung vom 11.10.2010, Kenntnisnahme des Prüfberichtes<br />
Vorlage: FAbt./2010/101<br />
15 . Allfälliges<br />
16 . Abhaltung der Bürgerfragestunde.<br />
Vorlage: HVW/2010/158<br />
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, stellt die Beschlussfähigkeit<br />
fest und eröffnet die Sitzung.<br />
Ferner stellt er fest, dass<br />
a) zu Beginn der Sitzung 31 Gemeinderatsmitglieder anwesend sind und somit die<br />
Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />
b) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />
c) alle Gemeinderatsmitglieder ordnungsgemäß verständigt und die Abhaltung der<br />
Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich bekannt<br />
gemacht wurde,<br />
d) er für die entschuldigt gemeldeten Gemeinderatsmitglieder Johannes Hörtenhuber,<br />
Vizebg. Hermann Aigner, Monika Dutzler, Richard Staudinger und Daniela Perhalt,<br />
die Ersatzmitglieder Erwin Amering, Ing. Peter Haslinger, Gerald Itzenberger, Franz<br />
Freilinger und Johannes Selinger einberufen ließ<br />
e) er zur Schriftführerin VB I Brigitte Platzer bestimmt hat,<br />
f) Al Leopold Kamesberger und Kassenleiterin Regina Eßmayr zu den Punkten 1-4 der<br />
Sitzung mit beratender Stimme beiwohnen.<br />
Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde allen Gemeinderäten übermittelt.<br />
Einwendungen dagegen können noch bis zum Schluss der Sitzung vorgebracht werden.<br />
Vor Eingang in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass die Punkte 9 und 11 von<br />
der Tagesordnung abgesetzt werden.<br />
3
Im Anschluss daran geht der Vorsitzende zur Tagesordnung über.<br />
1. Voranschlagsentwurf 2011<br />
Vorlage: FAbt./2010/096<br />
Sachverhalt:<br />
Einleitend bedankt sich Vizebg. Mitterlehner im Namen des Finanzausschusses für die<br />
Vorbereitung und Unterstützung bei der Erstellung des Voranschlagsentwurfes 2011 sowie<br />
des Mittelfristigen Finanzplanes.<br />
Ausgangsbasis für die Budgetklausur am 26.11.2010 mit allen Fraktionen war eine Differenz<br />
im Voranschlag 2011 zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 183.700,--<br />
welche jedoch wesentlich geringer war, als noch vor einigen Monaten angenommen. Der<br />
vorliegende Voranschlagsentwurf wurde in der Finanzausschusssitzung vom 30.11.2010<br />
bestätigt, die in der Budgetklausur vom 26.11.2010 beantragten Änderungen sind enthalten.<br />
Der für das Finanzjahr 2011 erstellte Voranschlag sieht im ordentlichen Haushalt Einnahmen<br />
und Ausgaben von € 13.206.000,-- vor und ist somit ausgeglichen.<br />
Ausschlaggebend waren unter anderem auch gute Konjunkturdaten und damit verbundene<br />
geringfügig höhere Einnahmen, hauptsächlich aber die geringeren Ausgaben,<br />
bedingt durch konsequentes haushalten und auch die derzeit niedrigen Kreditzinsen.<br />
Die Abfallgebühren wurden – mit Ausnahme der zusätzlichen Müllsäcke um 1 % angehoben.<br />
Die Essens- und Transportbeiträge für Kindergarten- und Hort wurden bereits per<br />
01.09.2010 angepasst. Die Ausspeisungstarife wurden ebenfalls per 01.09.2010<br />
angehoben (siehe Anhang zum Budget). Die Tarife pro Portion bewegen sich für die<br />
Hauptschulen je nach Anzahl der Besuchstage von € 2,40 bis € 2,47; für die Volksschulen<br />
von € 2,27 bis € 2,33, für Kindergarten/Krabbelstube von € 2,10 bis € 2,19<br />
und für Erwachsene von € 3,80 bis € 4,22.<br />
Die Benützungsgebühr für Wasser wurde mit € 1,60 netto und für Kanal mit € 3,45<br />
festgesetzt.<br />
Eine ausführliche Darstellung der für das Haushaltsjahr 2011 vorgesehenen Steuern,<br />
Gebühren, Abgaben, Entgelte, Beiträge und Hebesätze ist aus der Kundmachung im<br />
Anhang zum Voranschlag 2011 zu ersehen.<br />
Für die Personalkosten (inkl. Schulaufsicht) sind Mittel in Höhe von € 3.173.800,-vorgesehen,<br />
wobei die für 2011 vorgesehene gesetzliche Lohnerhöhung, Vorrückungen,<br />
Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen usw. berücksichtigt sind. Außerdem<br />
sind Mehrkosten für die neue Krabbelstubengruppe und das Veranstaltungszentrum<br />
Kitzmantel, das seit Oktober 2010 von der <strong>Marktgemeinde</strong> geführt wird, zu verzeichnen.<br />
Die Personalkosten machen ca. 24,03 % der Gesamtausgaben des ordentlichen<br />
Haushaltes 2011 aus.<br />
Gemäß Voranschlagserlass der O.Ö. Landesregierung wurden die diversen Pflichtausgaben<br />
und Einnahmen (Abgabenertragsanteile, usw.) eingebaut (siehe Aufstellung<br />
der Fixausgaben).<br />
4
An freiwilligen Leistungen und Zuwendungen wurden im Voranschlag Beträge in Höhe<br />
von ca. € 198.868,-- vorgesehen.<br />
An Darlehensaufnahmen sind insgesamt € 1.742.400,-- veranschlagt. Die Zugänge<br />
erfolgen bei folgenden Vorhaben: für Kanal BA 18 Einsiedling, Pappelleiten, Lederau,<br />
Moos, 1. Teil € 150.000,--; 2. Teil € 401.300,--; Kanal BA 19 Lederau € 941.000,--<br />
Wasser BA 06 € 20.000,--; Errichtung Altstoffsammelzentrum € 180.000,--, Radwegenetz<br />
rund um den Ort lt. MFP € 16.700,-- und Ortskernbelebung lt. MFP € 33.400,--<br />
.<br />
Für den Schuldendienst sind Mittel in Höhe von € 978.000,-- bereitzustellen, wobei<br />
€ 636.800,-- an Tilgung und € 341.200,-- an Zinsen anfallen werden.<br />
An Schuldendienstersätzen werden € 307.500,-- gewährt. (Annuitätenzuschüsse<br />
KPC). Der Nettoaufwand für den Schuldendienst beträgt somit € 670.500,--.<br />
Für die Leasingraten für das Schulzentrum sind € 125.000,-- bereitzustellen.<br />
Der außerordentliche Haushalt 2011 sieht Einnahmen von € 3.302.000,-- und Ausgaben<br />
von € 3.766.900,-- für nachfolgende angeführte Vorhaben vor:<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
Sicherheitszentrum FF <strong>Vorchdorf</strong> 12.700,-- 0,--<br />
Ankauf LF-A FF Lederau 128.000,-- 181.000,--<br />
Errichtung Krabbelstube 20.000,-- 40.000,--<br />
Ortskernbelebung Geschäfte 50.000,-- 50.000,--<br />
Veranstaltungssaal Kitzmantel 671.600,-- 754.500,--<br />
Radwegenetz rund um den Ort z.B. Begleit-<br />
weg Umfahrung 50.000,-- 50.000,--<br />
Güterweg Groß Helmberg 0,-- 4.000,--<br />
Kinderspielplatz Loderbauer 1.300,-- 0,--<br />
Aufschließung Gewerbegebiet Feldham-Nord 0,-- 331.900,--<br />
WA BA 06 Eichham, Seyrkam, Falkenohren 28.400,-- 28.400,--<br />
WA BA 07 Schindlauergründe 10.000,-- 75.000,--<br />
WA BA 08 Feldham-Nord 93.000,-- 0,--<br />
Abwasserbeseitigung Eichham, Seyrkam,<br />
Laudachtal BA 12 7.500,-- 7.500,--<br />
Abwasserbeseitigung BA 13 Fischböckau,<br />
Lindacherstraße 9.000,-- 33.100,--<br />
ARA VEXAT BA 17 9.000,-- 0,--<br />
Abwasserbeseitigung BA 18, 1. Teil Einsiedling,<br />
Pappelleiten, Lederau, Moos 191.500,-- 191.500,--<br />
Abwasserbeseitigung BA 18, 2. Teil Einsiedling,<br />
Pappelleiten, Lederau, Moos 600.000,-- 600.000,--<br />
Abwasserbeseitigung BA 19, Lederau 1.100.000,-- 1.100.000,--<br />
Errichtung Altstoffsammelzentrum 320.000,-- 320.000,--<br />
Gesamtsumme € 3.302.000,-- 3.766.900,--<br />
Beim Vorhaben Ankauf LF-A FF Lederau errechnet sich für 2011 ein Abgang in der<br />
Höhe von € 53.000,--, der durch eine Bedarfszuweisung im Jahr 2012 abgedeckt<br />
wird.<br />
5
Beim Vorhaben Errichtung Krabbelstube beträgt der Abgang im Jahr 2011 € 20.000,--.<br />
Dieser wird voraussichtlich im Jahr 2013 durch die Gewährung einer Bedarfszuweisung<br />
ausgeglichen.<br />
Beim Vorhaben Veranstaltungssaal Kitzmantel beträgt der Abgang € 82.900,--. Im<br />
Jahr 2009 waren von der <strong>Marktgemeinde</strong> die Mobilien in der Höhe von € 290.200,--<br />
vorzufinanzieren. Die Zuzählung der anteiligen Landesmittel für die Mobilien erfolgt lt.<br />
Finanzierungsplan des Landes bis zum Jahr 2013. Bis zur endgültigen Zuzählung<br />
der Fördermittel wird bei diesem Vorhaben ein Abgang ausgewiesen.<br />
Beim Vorhaben Güterweg Groß Helmberg ist ein Abgang von € 4.000,-- ausgewiesen.<br />
Eine Bedeckung erfolgt nach Endabrechnung mit dem Land Oö. voraussichtlich<br />
durch weitere Interessentenbeiträge.<br />
Beim Vorhaben Aufschließung Gewerbegebiet Feldham Nord ergibt sich ein Abgang<br />
in der Höhe von € 331.900,--. Da lt. Aufsichtsbehörde die Einnahmen lt. Anlagenbenützungs-<br />
und Anlagenbetriebsordnung (ABBO) für die Aufschließung als Verwahrgeld<br />
eingenommen werden müssen und nicht direkt für die Aufschließungskosten<br />
herangezogen werden dürfen ergibt sich dieser Abgang. Erst wenn die Gesamtkosten<br />
für die Aufschließung des Gewerbegebietes feststehen, können die Anschlussgebühren,<br />
Verkehrsflächenbeiträge usw. für diese Grundstücke anteilsmäßig als Einnahmen<br />
dem Vorhaben zugeführt und ein Vorhabensausgleich ermöglicht werden.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt wird bei diesem Vorhaben ein Abgang ausgewiesen sein.<br />
Beim Vorhaben Wasserversorgung BA 07 Schindlauergründe entsteht im Jahr 2011<br />
ein voraussichtlicher Abgang von € 65.000,--, der in weiterer Folge durch einen voraussichtlichen<br />
Überschuss beim Vorhaben Wasserversorgung BA 08 ausgeglichen<br />
werden soll.<br />
Beim Vorhaben Abwasserbeseitigung BA 13 Fischböckau, Lindacherstraße errechnet<br />
sich 2011 ein Fehlbetrag von € 24.100,--, der in weiterer Folge durch noch einzunehmende<br />
Anschlussgebühren abgedeckt werden soll.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es in der heutigen Zeit für eine Gemeinde keine<br />
Selbstverständlichkeit mehr ist, ein ausgeglichenes Budget zu erstellen. Noch vor einem<br />
Jahr musste die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> einen Abgang in Höhe von € 774.000,-- verzeichnen.<br />
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation und durch gezieltes Sparen sowie<br />
das Treffen von organisatorischen Maßnahmen kann nun letztendlich das Budget 2010<br />
aber doch noch ausgeglichen werden.<br />
Aufgrund der guten Ertragslage und durch gezieltes Wirtschaften, konnte das Budget für<br />
2011 ausgeglichen erstellt werden. In diesem Zusammenhang teilt er mit, dass Gemeinden<br />
deren Finanzkraft 2009 sehr hoch war, eine höhere SHV-Umlage zu tragen haben als<br />
<strong>Vorchdorf</strong>, da <strong>Vorchdorf</strong> durch die Wirtschaftskrise 2009 eine verminderte Finanzkraft aufzuweisen<br />
hatte. Im Jahr 2012 wird die Umlage durch die gute Wirtschaftslage 2010 wieder<br />
höher sein.<br />
Für 2011 besteht wieder eine freie Finanzspitze von ca. € 50.000,--, dh. es ist auch während<br />
des laufenden Jahres wieder ein finanzieller Spielraum zur Verfügung, ohne dass die<br />
Gemeinde für geringfügige Investitionen beim Land um Genehmigung ansuchen muss.<br />
Er bedankt sich für das konstruktive Klima im Gemeinderat und das Mittragen dieser Sparhaushalte,<br />
das nach den gegebenen finanziellen Möglichkeiten erstellt wurde. Ein Aus-<br />
6
gleich ist nur gelungen, weil in <strong>Vorchdorf</strong> alle an einem Strang ziehen. Abschließend bedankt<br />
er sich für die Mitwirkung bei der Klausur und die gute Budgetvorbereitung.<br />
Es ist erfreulich, so GR Agostini, dass für das Jahr 2011 ein ausgeglichener Voranschlagsentwurf<br />
erstellt werden konnte. In diesem Zusammenhang spricht er auch den<br />
Dank an alle aus, die mit der Budgeterstellung befasst waren. Für ihn ist das Budget jedoch<br />
relativ leblos, da doch der Spargedanke im Vordergrund steht.<br />
Was ihm persönlich sehr am Herzen liegt ist der € 15,-- Erlass und er verweist hier speziell<br />
auf die Kürzungen bei den Vereinsförderungen. Die Ausschüsse wurden im heurigen Jahr<br />
beauftragt Überlegungen dahingehend anzustellen, wie und in welcher Form die Vereinsförderungen<br />
gezielter gewährt und eingesetzt werden könnten bzw. wie die Ehrenamtlichkeit<br />
bewertet werden sollte. Im Budget sind jedoch für diesen Zweck keine zusätzlichen<br />
Mittel vorgesehen.<br />
Von den Vereinsförderungen wurden im heurigen Jahr lediglich 50 % ausbezahlt. Ob der<br />
2. Teil zur Auszahlung gelangt ist fraglich. Die ehrenamtlich Tätigen werden hier seiner<br />
Meinung nach zu Bittstellern degradiert. Die Vereinsförderungen wurden seit der Euroumstellung<br />
nicht erhöht. Der Sparstift sollte nicht bei den Vereinen angesetzt werden, wenn<br />
im gleichen Atemzug die Verfügungsmittel gleich bleiben und Repräsentationskosten erhöht<br />
werden. Dieser Vorgangsweise kann er keine Zustimmung geben.<br />
Er hofft, dass sich im Jahr 2011 bei den freiwilligen Leistungen der Gemeinde eine positivere<br />
Entwicklung einstellt.<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die 2. Hälfte der Vereinsförderungen ausbezahlt wird<br />
und der Betrag auch bereits angewiesen ist. Dies ist nur deshalb möglich, weil das Budget<br />
2010 doch noch ausgeglichen werden kann.<br />
Beim Kulturausschuss ist die Mittelverteilung zukünftig so vorgesehen, dass vorerst eine<br />
Basisförderung festgesetzt wird. Kulturschaffende Vereine und Mitglieder des Kulturausschusses<br />
werden sich quartalsweise treffen und die lt. Budget zur Verfügung stehenden<br />
Mittel projektbezogen zuteilen. Für Vereine werden Kompensationsmaßnahmen angeboten<br />
und auch ein Freikontingent für die Benützung der Kitzmantelfabrik zur Erschließung<br />
weiterer Einnahmequellen vorgesehen. Nachdem die Kitzmantelfabrik durch eigenes Personal<br />
geführt wird, können Vereinsveranstaltungen auch sehr gut betreut werden. In diesem<br />
Zusammenhang gibt er bekannt, dass die Gemeindezeitung für Vereinsmitteilungen, -<br />
publikationen, -werbung usw. erweitert wurde und diese Eingaben kostenlos sind, womit<br />
sich die Vereine Kosten für Medieninformationen ersparen.<br />
Seiner Meinung nach wurde hier eine sehr transparente Förderschiene ins Leben gerufen,<br />
eine Inanspruchnahme ist von den jeweiligen Obleuten abhängig.<br />
GR Agostini betont, dass dem Kulturausschuss im Vergleich zu anderen Ausschüssen<br />
höhere Budgetmittel zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang bemängelt er die<br />
finanzielle Gleichbehandlung der Ausschüsse. Speziell der Sport- und Jugendausschuss<br />
hat für die Förderung von Sportvereinen kaum mehr Mittel zur Verfügung. Durch sparsames<br />
Wirtschaften waren bisher noch Reserven in Höhe von € 1.500,-- zur Verfügung. Er<br />
wird zukünftige Förderwerber an den Kulturausschuss verweisen.<br />
GV Götschhofer weist darauf hin, dass es heute für Einwendungen hinsichtlich der Höhe<br />
von Budgetmittel für Vereine und Institutionen seiner Meinung nach etwas spät ist. Zum<br />
Vorbringen dieser Einwände gibt es sicher bessere Gelegenheiten als die Gemeinderatssitzung.<br />
Diesbezügl. verweist er unter anderem auf die Budgetklausur.<br />
7
GR Rami hebt den positiven Aspekt des Budgetausgleiches für 2011 hervor. Natürlich ist<br />
das Setzen von Sparmaßnahmen notwendig. Positiv ist weiters der Wirtschaftsaufschwung<br />
sowie die Zinssituation. Vielleicht besteht im kommenden Jahr die Möglichkeit für das<br />
Budget 2012 finanziell vorzusorgen. Erfreulich ist der Budgetansatz für das Radwegenetz<br />
sowie die Ortskernbelebung.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, beantragt der Vorsitzende<br />
die Fassung folgender Beschlüsse:<br />
Der Vorsitzende beantragt nun die Genehmigung des ordentlichen Haushaltsvoranschlages<br />
2011 mit nachstehend angeführten Summen:<br />
Einnahmen € Ausgaben €<br />
Gruppe O: 85.600,-- 1.257.500,--<br />
Gruppe 1: 30.600,-- 311.500,--<br />
Gruppe 2: 1.084.900,-- 2.528.200,--<br />
Gruppe 3: 42.900,-- 232.700,--<br />
Gruppe 4: 71.700,-- 2.127.900,--<br />
Gruppe 5: 21.600,-- 1.593.000,--<br />
Gruppe 6: 451.400,-- 995.600,--<br />
Gruppe 7: 100,-- 119.300,--<br />
Gruppe 8: 2.725.700,-- 2.747.500,--<br />
Gruppe 9: 8.691.500,-- 1.292.800,--<br />
Gesamtsumme 13.206.000,-- 13.206.000,--<br />
Außerordentlicher Haushalt 2011:<br />
Beschluss: 30 Stimmen dafür<br />
1 Gegenstimme (Agostini – SPÖ)<br />
Beschluss: einstimmig bewilligt<br />
Einnahmen € Ausgaben €<br />
3.302.000,00 3.766.900,00<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite (§ 83 GemO. 1/6 der ord. Einnahmen), die im Finanzjahr<br />
2011 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse in Anspruch<br />
genommen werden dürfen, wird mit € 2.201.000,00 festgesetzt.<br />
Beschluss: einstimmig bewilligt<br />
Festsetzung des Betrages betreffend die Erläuterung von Abweichungen beim Voranschlag,<br />
Nachtragsvoranschlag und Rechnungsabschluss gemäß § 14 Abs. 3 GemHKRO<br />
2002 i.d.g.F. mit € 7.000,-- und 10 %.<br />
Beschluss: einstimmig bewilligt<br />
8
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen<br />
Voranschlages bestimmt sind, wird mit € 1.742.400,00 festgesetzt. Dieser Betrag soll für<br />
folgende außerordentliche Bauvorhaben verwendet werden:<br />
Wasser BA 06, Eichham, Seyrkam, Falkenohren 20.000,00<br />
Kanal BA 18 Einsiedling, Pappelleiten, Lederau, Moos, 1. Teil 150.000,00<br />
Kanal BA 18 Einsiedling, Pappelleiten, Lederau, Moos, 2. Teil 401.300,00<br />
Kanal BA 19, Lederau 941.000,00<br />
Errichtung Altstoffsammelzentrum 180.000,00<br />
Radwegenetz rund um den Ort 16.700,00<br />
Ortskernbelebung 33.400,00<br />
Beschluss: einstimmig bewilligt<br />
Freiwillige Leistungen der Gemeinde ca. € 198.868,00<br />
Dienstpostenplan: lt. Beilage zum Budget 2011<br />
2. Mittelfristiger Finanzplan 2011-2014<br />
Vorlage: FAbt./2010/097<br />
Beschluss: 30 Stimmen dafür<br />
1 Gegenstimme (Agostini – SPÖ)<br />
Beschluss: einstimmig bewilligt<br />
Sachverhalt:<br />
Vizebg. Mitterlehner teilt mit, dass lt. GemHKRO gleichzeitig mit dem Budget ein mittelfristiger<br />
Finanzplan zu erstellen ist.<br />
Dieser wurde für die Jahre 2011-2014 erstellt und ist auch als Arbeitsunterlage bei der<br />
Budgetklausur am 26.11.2010 vorgelegen.<br />
Der mittelfristige Investitionsplan für den Zeitraum 2011-2014 umfasst insgesamt 24 Vorhaben<br />
(siehe Beilage). Der geplante Ausführungszeitraum und die zum jetzigen Zeitpunkt<br />
bekannten Finanzierungsmöglichkeiten sind aus den Erläuterungen ersichtlich.<br />
Im Sinne des Finanzausschusses stellt der Vorsitzende den Antrag an den Gemeinderat,<br />
den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2011-2014 in der vorliegenden Form zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
9
3. Aufnahme Kassenkredit für das Finanzjahr 2011<br />
Vorlage: FAbt./2010/098<br />
Sachverhalt:<br />
Für die Aufnahme des gesetzlich möglichen Kassenkredites für das Finanzjahr 2011, so<br />
Vizebg. Mitterlehner, wurde eine Ausschreibung bei den heimischen Banken durchgeführt.<br />
Bei den Konditionen für den 3-Monats-Euribor ging die Raiba Salzkammergut mit einem<br />
Aufschlag von 0,34 % als Bestbieter hervor. (Gesamtzinssatz Basis Oktober 2010 1,34 %).<br />
Beim 6-Monats-Euribor wurde ein Aufschlag von 0,28 % angeboten (Gesamtzinssatz Basis<br />
Oktober 2010 1,5 %).<br />
Die PSK bietet nur den 3-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,50 % an. Von Seiten<br />
der V<strong>KB</strong> betragen die Aufschläge je Kondition 0,60 %. Die Sparkasse bietet die Euribor<br />
Konditionen überhaupt nicht an; lediglich einen Fixzinssatz von 2,75 % bis Ende 2011.<br />
Im Sinne des Finanzausschusses stellt der Vorsitzende den Antrag an den Gemeinderat,<br />
den Kassenkredit für das Finanzjahr 2011 von maximal € 2.201.000,-- zu der Kondition 3-<br />
Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,34 % bei der Raiba Salzkammergut aufzunehmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
4. Änderung von Förderrichtlinien<br />
Vorlage: FAbt./2010/100<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass auf Grund der Budgetklausur vom 26.11.2010 und der Finanzausschusssitzung<br />
vom 30.11.2010 mit Stichtag 01.01.2011 folgende Änderungen bei<br />
den Förderrichtlinien durchgeführt werden sollen:<br />
Senkgrubenförderung: Aufhebung der bisherigen Richtlinien<br />
Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen: Aufhebung der bisherigen Richtlinien, da<br />
Änderung durch Energiegruppe<br />
Wohnraumschaffung: Reduzierung des bisherigen Förderungsbetrages um 50 %.<br />
Im Sinne des Finanzausschusses beantragt der Vorsitzende die angeführten Änderungen<br />
bei den Förderrichtlinien mit Stichtag 01.01.2011 zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
10
5. Wasser- und Kanalgebührenordnung; neuerliche Beschlussfassung<br />
Vorlage: HVW/2010/180<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass obwohl zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />
(28.9.2010) der Gebührenordnungen für Wasser und Kanal noch keine Tarife für 2011 vom<br />
Land OÖ. vorgegeben waren, vertrat die Aufsichtsbehörde die Auffassung, dass die Tarife<br />
und Entgelte in der Gebührenordnung aufscheinen müssen.<br />
Dem Ansinnen wurde nun entsprochen und die am 16. 11. 2010 beschlossenen Tarife in<br />
die beiden Gebührenordnungen aufgenommen.<br />
Aus diesem Grunde sind die beiden Gebührenordnungen vom 28. 9. 2010 aufzuheben<br />
und die Gebührenordnungen in der vorliegenden Form neuerlich zu beschließen.<br />
Die neue Kanalgebührenordnung sowie die neue Wassergebührenordnung werden nun<br />
vollinhaltlich zur Verlesung gebracht.<br />
Der Vorsitzende beantragt die Fassung folgender Beschlüsse:<br />
Aufhebung der Kanalgebühren- und Wassergebührenordnung vom 28.9. 2010<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig bewilligt<br />
Beschlussfassung der neuen Kanalgebührenordnung<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig bewilligt<br />
Beschlussfassung der neuen Wassergebührenordnung<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig bewilligt<br />
6. Mit Vorsteuerabzug errichtete, vermietete Objekte - Mietvertragsänderungen<br />
Vorlage: HVW/2010/186<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für alle von Körperschaften des öffentlichen Rechtes<br />
bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse von Immobilien die Miet- und Pachtentgelte ab<br />
1. 1. 2011 aus steuerlichen Gründen entsprechend der EU-Richtlinie Rz265 anzupassen<br />
sind – siehe Artikel aus Zeitschrift Kommunal Recht und Verwaltung.<br />
In der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> sind 2 Pachtverhältnisse betroffen, nämlich jenes mit<br />
dem Verein JUZ und mit der Marktmusik <strong>Vorchdorf</strong>.<br />
Ausgangssituation:<br />
Um den Neubau dieser Vereinstätten finanzieren zu können, wurde damals auf Steuerpflicht<br />
optiert und somit war auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegeben.<br />
(Kostenersparnis beim Musikheim € 142.838,-- und JUZ € 79.398,60)<br />
11
Bisher wurde die Miete gemäß den Bestimmungen dieser EU-Richtlinie allein von den Errichtungskosten<br />
berechnet. Nunmehr sind ab 1.1. 2011 auch die Anschaffungskosten,<br />
also die Grunderwerbskosten in die Mietenberechnung miteinzubeziehen.<br />
Auf Grund dieser neuen Rechtslage ist das jährliche Mietentgelt entsprechend zu erhöhen,<br />
damit es zu keiner Rückforderung der einbehaltenen MWSt durch das Finanzamt kommt.<br />
Die beiden Mietverträge mit Verein JUZ und Marktmusik <strong>Vorchdorf</strong> vom Juni bzw. September<br />
2005 sind daher in Punkt IV (1) wie folgt anzupassen.<br />
Marktmusik:<br />
Der jährliche Mietzins beträgt ab 1.1.2011 1,5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />
das sind € 12.093,29 zuzüglich der gesetzl. MWSt., die übrigen Punkte des Mietvertrage<br />
bleiben unverändert.<br />
JUZ:<br />
Der jährliche Mietzins beträgt ab 1.1.2011 1,5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />
das sind € 6.402,63 zuzüglich der gesetzl. MWSt., die übrigen Punkte des Mietvertrage<br />
bleiben unverändert.<br />
Durch die Berücksichtigung der Anschaffungskosten erhöht sich die jährliche Miete bei<br />
der Marktmusik um € 1.380,38 und beim Verein JUZ € 4.478,63, jeweils zuzügl. MWSt.<br />
Nachdem es keine Alternative zu diesen Mietzinserhöhungen gibt, wird um Beschlussfassung<br />
und Änderung der beiden Mietverträge gebeten.<br />
GR Haslinger Johann weist darauf hin, dass derzeit für die Marktmusik die Mietenzahlungen<br />
ca. € 12.855,-- und die Betriebskosten ca. 5.644,-- betragen. Derzeit fallen noch keine<br />
Mietenzahlungen an, weil die erbrachten Eigenleistungen beim Bau des Gebäudes auf die<br />
Miete angerechnet werden. Wenn dieses Guthaben aber verbraucht ist, wird sich der Verein<br />
Miete und Betriebskosten für das Musikheim nicht mehr leisten können, speziell auch<br />
ihm Hinblick auf die Kürzung der Förderungen seitens der Gemeinde. Er fragt sich hier<br />
schon, wo zukünftig der Verein die finanziellen Mittel hernehmen soll.<br />
In diesem Zusammenhang verweist er auch auf den immer wieder notwendigen Einkauf<br />
von Musikinstrumenten, der ebenfalls finanziert werden muss.<br />
Für die Zukunft ist es unumgänglich diesbezüglich mit der Gemeinde einen Konsens zu<br />
finden.<br />
Der Amtsleiter berichtet dazu, dass aufgrund der erfolgten Vermietung die <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Vorchdorf</strong> beim Bau des Vorsteuerabzuges geltend machen und dadurch das Bauvorhaben<br />
finanziert werden konnte. Nach den derzeitigen steuerrechtlichen Bestimmungen ist<br />
eine Mindestdauer des Mietvertrages einzuhalten, damit der beim Bau durchgeführte Vorsteuerabzug<br />
vom Finanzamt anerkannt wird. Die bei der Errichtung von der Marktmusik<br />
<strong>Vorchdorf</strong> erbrachten Eigenleistungen wurden als Mietvorauszahlungen angerechnet. Es<br />
entsteht daher für den Verein bis zum Jahr 2015 kein finanzieller Aufwand zur Zahlung des<br />
Mietentgeltes. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer ist die Einhebung eines Mietentgeltes<br />
bzw. der Betriebskosten zw. den Vertragspartnern neu zu definieren.<br />
12
Seine Aussage, so GR Haslinger, war nicht als Vorwurf der Gemeinde gegenüber gemeint,<br />
sondern es geht hier um Grundsätzliches, nämlich darum, wie in diesem Falle ein Verein<br />
haushalten soll, damit er finanziell über die Runden kommt.<br />
Abschließend stellt der Vorsitzende den Antrag, die Mietverträge mit der Marktmusik und<br />
dem JUZ wie oben vorgetragen abzuändern.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
7. Wengler-Zierlinger Daniela; Berufung gegen Bescheid Zl. 851118-6-2010/We v. 11.<br />
November 2010 Vorauszahlung für die Kanalanschlussgebühr<br />
Vorlage: FAbt./2010/104<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erklärt sich aufgrund der Erstbescheiderlassung befangen, wird an der<br />
nachfolgenden Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen und übergibt den Vorsitz<br />
an Vizebg. Mitterlehner.<br />
Vizebg. Mitterlehner übernimmt den Vorsitz und bringt folgenden Bericht:<br />
Frau Daniela Wengler-Zierlinger hat am 30. November 2010 innerhalb der Berufungsfrist<br />
mittels E-Mail schriftlich gegen die Vorschreibung einer Vorauszahlung für die Kanalanschlussgebühr<br />
Zl. 851118-6-2010/We vom 11. November 2010 für die Liegenschaft Lederau<br />
105 Einwendungen erhoben.<br />
Aufgrund des in der Bauabteilung aufliegenden Einreichplanes aus dem Jahr 1973 wurde<br />
die Bemessungsgrundlage von 46 m² ermittelt – somit wurde eine 80 %ige Vorauszahlung<br />
von der Mindestanschlussgebühr € 3.130,60 inkl. 10 % USt. – das sind € 2.504,48 vorgeschrieben.<br />
Eine Ableitung der Mindestanschlussgebühr aus der Kanalgebührenordnung ist für Frau<br />
Wengler-Zierlinger nicht nachvollziehbar.<br />
Der Bescheid mit der Begründung der Abweisung gelangt nun vollinhaltlich zur Verlesung.<br />
Aus diesem Grunde stellt Vizebg. Mitterlehner den Antrag, der Berufung keine Folge zu<br />
geben und den Erstbescheid des Bürgermeisters zu vollinhaltlich zu bestätigen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
13
8. Flächenwidmungsplan-Änderungen:<br />
8.1. Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>, Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 85 - Abschluss einer Baulandsicherungsvereinbarung<br />
Vorlage: Bauabt./2010/173<br />
Sachverhalt:<br />
Vom Regionsbeauftragten für Raumordnung wurde bei der o. a. Flächenwidmungsplanänderung<br />
der Abschluss einer Baulandsicherungsvereinbarung gefordert.<br />
Von der Bauabteilung wird folgender Baulandsicherungsvertrag vorgeschlagen:<br />
Baulandsicherungsvereinbarung<br />
BAULANDSICHERUNGSVERTRAG zu Flächenwidmungsplan Nr. 4.85<br />
Abgeschlossen zwischen Herrn Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>, und<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>, Schlossplatz 7, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>.<br />
I. Beschreibung des vorgesehenen Baugebietes<br />
Diese Vereinbarung dient zur Verwirklichung der in § 16 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994,<br />
LGBl.1993/114 i.d.g.F. genannten Zwecken und Zielsetzungen, insbesondere der Erhaltung<br />
von Baugrundstücken für die Gemeindebürger zu angemessenen, ortsüblichen Preisen,<br />
sowie zur Deckung des ortsüblichen Bedarfes von Baugrundstücken.<br />
Die Grundeigentümer erstreben mit dieser Vereinbarung eine rasche wirtschaftliche Verwertung<br />
der unten bezeichneten Grundstücke, welche insbesondere durch die unten näher<br />
bezeichnete Namhaftmachung von Käufern durch die <strong>Marktgemeinde</strong> erfolgt.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> schließt diese Vereinbarung zur Verwirklichung der oben genannten<br />
Zielsetzungen des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 ab.<br />
Zur Regelung aller für die gegenständliche Bauland-Widmung im öffentlichen Interesse<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> gelegenen, noch zu klärenden offenen Fragen, vereinbaren<br />
die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> und Herrn Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>,<br />
folgendes:<br />
II. Bauverpflichtung<br />
Beim Verkauf der ( ) Bauparzellen – Grundteilung der Grundstücke Parz. T 213/1, T 218/1,<br />
T 229/1, KG <strong>Vorchdorf</strong> und Grundstück T 1/1, KG Messenbach- verpflichtet sich Herr<br />
Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>, gegenüber der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong><br />
zur Sicherung des Siedlungszweckes - nämlich die Widmung von Grundstücken zur<br />
Errichtung von Wohnhäusern - in sämtlichen Kaufverträgen das Wiederkaufsrecht nach<br />
§ 1068 ABGB auszubedingen.<br />
Das bei den einzelnen Kaufverträgen aufzunehmende Wiederkaufsrecht hat folgenden<br />
Wortlaut:<br />
„Zur Sicherung des Siedlungszweckes - nämlich der Widmung von Grundstücken zur Errichtung<br />
von Wohnhäusern - behält sich der Verkäufer am Vertragsobjekt das Wiederkaufsrecht<br />
nach § 1068 ff ABGB vor, und zwar zu den in diesem Vertrag fixierten Kaufpreis.<br />
14
Das Wiederkaufsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn die Käuferseite oder deren<br />
Rechtsnachfolger auf dem Vertragsobjekt nicht längstens binnen 5 Jahren ab<br />
Rechtswirksamkeit der beantragten Umwidmung mit dem Bau begonnen hat.<br />
Der angemessene, ortsübliche Preis ist der diesem Vertrag zugrunde liegende Kaufpreis,<br />
wobei dieser Kaufpreis nach dem Verbraucherpreisindex 1986 oder nach einem an seine<br />
Stelle tretenden Index wertgesichert wird.<br />
Für sämtliche Kosten der Rückübergabe infolge Ausübung des Wiederkaufsrechtes haben<br />
die Käufer aufzukommen.<br />
Die Vertragsparteien erteilen ihre Einwilligung, dass bei dem Vertragsobjekt das Wiederkaufsrecht<br />
gemäß diesem Vertragspunkt für Herrn Schindlauer Franz, Eggenberg 10,<br />
4655 <strong>Vorchdorf</strong> einverleibt wird.“<br />
Bei Vorliegen eines unter obigen Vertragspunkten zitierten Wiederkaufsfalles und unter der<br />
Bedingung, dass die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> für sich oder einer von ihr namhaft zu machenden<br />
dritten Person erklärt, ihrerseits das von der Verkäuferin zu unterbreitende Anbot<br />
anzunehmen, hat die Verkäuferin das Wiederkaufsrecht sofort auszuüben.<br />
III.<br />
Herr Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> verpflichtet sich, den Liegenschaftserwerbern<br />
diese mit der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> getroffenen Vereinbarungen und<br />
die daraus entspringenden Verpflichtungen zur Kenntnis zu bringen. Sämtliche mit der<br />
Errichtung dieser Vereinbarung entstehenden Kosten und Gebühren trägt die <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Vorchdorf</strong>.<br />
Herr Franz Schindlauer verpflichtet sich, das in diesem Vertrag vereinbarte Wiederkaufsrecht<br />
an den/die Rechtsnachfolger vollinhaltlich zu überbinden.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 85 und gleichzeitig<br />
den vorliegenden Baulandsicherungsvertrag mit Herrn Franz Schindlauer, Eggenberg<br />
10, zu genehmigen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
8.2. Austaller Helmut und Sabine, Stefan Fadingerstraße 5, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Parzellen<br />
891 und . 80 KG Eggenberg Eichham 18), Anfrage auf Verschiebung und Vergrößerung<br />
der bebaubaren Fläche dieses bestehenden Gebäudes im Grünland (Sternchenwidmung)<br />
Vorlage: Bauabt./2010/115<br />
Sachverhalt:<br />
Die Ehegatten Austaller möchten das bestehende Gebäude abtragen und einen Neubau<br />
errichten. Diesen möchten sie etwas weiter nach Westen situieren. Für den geplanten Bau<br />
einer Remise, gibt es ein positives agrartechnisches Gutachten.<br />
Weiters würde sich der Neubau bei einer Verschiebung der bebaubaren Fläche nicht mehr<br />
im engeren Wasserschutzgebiet befinden.<br />
15
Eine Umlegung der Sternchenwidmung um 5-10 m nach Westen ist lt. den Regionsbeauftragten<br />
vertretbar, ebenso eine Vergrößerung.<br />
Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />
informiert.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners<br />
Aus ortsplanerischer Sicht erscheint die Vergrößerung der „verbalen Dorfgebietsabgrenzung“<br />
in Richtung Westen – aufgrund der festgelegten Schutzzonenanordnungen für die<br />
wasserrechtlich bewilligte Versorgungsquelle für die Brauerei Eggenberg verständlich und<br />
somit angebracht.<br />
Positive Stellungnahmen<br />
Energie AG<br />
Agrarbezirksbehörde<br />
Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft<br />
Bei Einhaltung der Bescheidauflagen für die Zone III des Wasserschutzgebietes der Brauerei<br />
Eggenberg kann dieser Verlegung der Baufläche zugestimmt werden.<br />
Stellungnahme der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz<br />
Naturschutzfachlich ist eine geringfügige Verlagerung des Bauplatzes und der Baumasse<br />
nach Westen durchaus zu vertreten. Es wurde nach Erstellung des ersten Änderungsplanes<br />
entweder die Schleifung oder die Einbeziehung des Altbestandes in die Bauplatzfläche<br />
gefordert.<br />
Daraufhin wurde eine Plankorrektur vorgenommen, in der das derzeit bestehende Wohnobjekt<br />
in die Baulandabgrenzung miteinbezogen wurde.<br />
Stellungnahme der Abteilung Raumordnung<br />
In der ersten Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass aus raumordnungsfachlicher<br />
Sicht die gegenständliche Widmungsänderung nur vertreten werden kann, wenn der Bestand<br />
in den Bauplatz miteinbezogen wird.<br />
Nach der Plankorrektur kann die Widmungsänderung vertreten werden, da der Altbestand<br />
in die Bauplatzfläche miteinbezogen wurde. Ein zweites Hauptgebäude ist laut Definition<br />
der sogenannten „Sternchenfläche“ jedenfalls ausgeschlossen.<br />
Im Sinne des Raumordnungsausschusses stellt der Vorsitzende den Antrag an den Gemeinderat<br />
die Flächenwidmungsplanänderung (Nr. 86) Vergrößerung der „Sternchenfläche“<br />
auf den Parzellen 891 und . 80, KG Eggenberg, von 700 m² auf ca. 1.145 m² zu genehmigen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
28 Stimmen dafür<br />
3 Stimmenthaltungen (Götschhofer, Baumgartinger, Lohninger – ÖVP)<br />
16
8.3. Asamer Kies- und Betonwerke, Unterthalhamstraße 2, 4694 Ohlsdorf - Ansuchen auf<br />
Uwidmung zur Vergrößerung der Betriebsflächen der Fa. Semmelrock, KG Feldham<br />
Vorlage: Bauabt./2010/183<br />
Sachverhalt:<br />
GR Scherleitner erklärt sich in gegenständlicher Angelegenheit befangen und wird an der<br />
nachfolgenden Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen.<br />
Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GV Kickinger, bringt dazu folgenden Bericht:<br />
Die Fa. Asamer hat eine Widmungsänderung im Bereich der GP T 375/1,376, 377, 378,<br />
381, 382, 385, 386, 389, 390, 393, 394, 397, 398, 399, T 400, 404, T 407/1, T 407/3, T<br />
407/4, T 409/1, T 410, T 416/1, T 416/2, T 418, T 419/1 T 484/1, 485, 486, 487/1, alle KG<br />
Feldham, im Ausmaß von ca. 65.300 m² beantragt.<br />
17
Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />
informiert.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners<br />
Aus ortsplanerischer Sicht besteht sowohl gegen die Betriebsstättenerweiterung für die<br />
ansässige Fa. Semmelrock als auch gegen die zukunftsorientierte „Lückenschließung“ der<br />
Betriebsbaugebiete in südlicher Richtung mit der damit verbundenen Änderungsumsetzung<br />
im Flächenwidmungsteil und im ÖEK kein Einwand<br />
Positive Stellungnahmen<br />
Arbeiterkammer<br />
Post & Telekom AG<br />
Wirtschaftskammer OÖ<br />
Agrarbezirksbehörde<br />
Fischer Franz<br />
Fischer Maria<br />
Stellungnahme der Energie AG<br />
Gegen die oben angeführte Änderung erhebt die Energie AG Oberösterreich Netz GmbH<br />
unter der Bedingung der Einhaltung nachstehender Auflagen keinen Einwand:<br />
Entlang der Leitungsachse ist ein Schutzstreifen im Flächenwidmungsplan einzutragen,<br />
welcher als Vorbehaltsfläche für die Energieversorgung, und die damit verbundene Wahrung<br />
der Versorgungssicherheit dient. Die Breite des Schutzstreifens beträgt beiderseits<br />
der Leitungsachse mindestens 1 m, wobei eine Bebauung in diesem Schutzstreifen unzulässig<br />
ist.<br />
Im zur Verfügung gestellten Lageplan der Energie AG ist die Kabelanlage ersichtlich und<br />
soll gem. § 18 Abs. 7 OÖ. Raumordnungsgesetz im neu überarbeiteten Flächenwidmungsplan<br />
aufgenommen werden.<br />
Sollte im Zuge einer Bebauung eines Grundstückes eine Abänderung unserer 30- kV-Anlagen<br />
(z. B . Verlegung), erforderlich sein, kann diese nur auf Kosten des Verursachers<br />
(siehe Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 19.04.1989 zu EnRo-28-1-<br />
1989/Ach/ Za) realisiert werden und bedarf außerdem einer Bewilligung der Energierechtsbehörde<br />
sowie der Zustimmung aller betroffenen Grundeigentümer.<br />
Folgende Stellungnahmen stehen noch aus:<br />
Bammer Christian<br />
Bammer Maria<br />
Sodian Andreas<br />
Sodian Christian<br />
AS Privatstiftung<br />
Hypo Steiermark Immobilienleasing GmbH<br />
OÖ Umweltanwaltschaft<br />
Land Oberösterreich<br />
Vorausgesetzt es treffen keine negativen Stellungnahmen ein (Ende der Stellungnahmefrist<br />
18. Jänner 2011), wird dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen.<br />
18
Sollten unerwarteterweise negative Stellungnahmen eintreffen, sind diese in der nächsten<br />
Gemeinderatssitzung dem Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis zu bringen und ist<br />
eine Beschlussfassung erst nach Ablauf der Stellungnahmefrist möglich.<br />
GR Agostini weist darauf hin, dass bisher immer nur von einer Umwidmungsfläche von<br />
15.000 m2 gesprochen wurde, dabei soll heut eine Fläche von insgesamt 65.000 m2 gewidmet<br />
werden. Er ersucht diesbezüglich um Auskunft, auch an welchem Tag die diesbezügl.<br />
Ausschusssitzung in dieser Angelegenheit stattgefunden hat.<br />
Auch GR Ammer schließt sich den Aussagen an und weist darauf hin, dass von Ing. Spalt<br />
mitgeteilt wurde, dass die Umwidmungsfläche 15.000 m2 beträgt.<br />
Auch GV Lenzeder kann sich an einen Ausschussbeschluss in dieser Form nicht erinnern.<br />
Nach telefonischer Auskunft durch den Bauamtsleiter teilt AL Kamesberger folgendes mit:<br />
Die tatsächliche Umwidmungsfläche beträgt 15.000 m2, wobei die übrige Fläche bereits<br />
gewidmet ist und es sich lediglich um eine Verschiebung der Widmungsfläche, dh. vom<br />
derzeitigen Niveau (MAN) wird die Widmungsfläche auf das Niveau der Firma Semmelrock<br />
abgesenkt. Dies wird dadurch erreicht, dass die bestehende bestockte Böschung, welche<br />
an das bereits gewidmete Firmenareal Semmelrock anschließt Richtung Fa. MAN verschoben<br />
wird.<br />
GR Ammer weist darauf hin, dass ihm so der Sachverhalt seitens der Bauabteilung nie<br />
erklärt sondern immer nur von einem Ausmaß von 15.000 m2 gesprochen wurde. In diesem<br />
Zusammenhang kommt er natürlich auch auf das Thema „Arbeitsplätze“ zu sprechen.<br />
Er findet es aber nicht sinnvoll aufgrund dieses Wissensstandes eine Abstimmung<br />
durchzuführen. Der Sachverhalt wurde außerdem im Ausschuss nicht ausreichend besprochen<br />
bzw. erklärt. Derzeit liegen 6 positive Stellungnahmen vor, 8 sind noch ausständig.<br />
Seiner Meinung nach ist eine Abstimmung heute nicht möglich.<br />
Im Zusammenhang mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen weist der Vorsitzende darauf hin,<br />
dass die Firma Semmelrock beabsichtigt, ihre derzeit 13 Standorte auf 8 zu reduzieren.<br />
Für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> sollte dies doch ein deutliches Signal für den Erhalt von<br />
Arbeitsplätzen sein. Er weist auch darauf hin, dass bereits eine negative Stellungnahme<br />
eine neuerliche Beschlussfassung nach sich zieht.<br />
Um heute eine positives Ergebnis zu erreichen stellt GV Lenzeder den Antrag, heute nur<br />
über eine Fläche von 15.000 m2 abzustimmen. Über die übrige Widmungsangelegenheit<br />
soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.<br />
Der Vorsitzende lässt über den von GV Lenzeder gestellten Antrag auf Umwidmung von<br />
15.000 m2 abstimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
27 Stimmen dafür<br />
3 Gegenstimmen (GRÜNE)<br />
19
Um die Beschlussfassung in dieser Sache auch in späteren Jahren nachvollziehen zu<br />
können, so GV Götschhofer, soll dem Protokoll als Grundlage eine genaue Planskizze<br />
beigelegt werden.<br />
GR Peter Haslinger empfiehlt, dass dieser Plan, der nun von allen Gemeinderäten einsehbar<br />
war, als wesentlicher Teil im Protokoll integriert werden soll.<br />
Der im Anschluss beigelegte Plan bildet somit einen wesentlichen Bestandteil für die Beschlussfassung.<br />
20
Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass in dieser Widmungssache noch Gutachten<br />
offen sind und bei negativ einlangenden Stellungnahmen eine neuerliche Beschlussfassung<br />
im GR notwendig wird.<br />
21
Im Bereich des Widmungsgebietes soll seines Wissens aber auch noch ein Grünstreifen<br />
integriert werden.<br />
GV Kickinger spricht sich dafür aus, zukünftig den Ausschussmitgliedern wichtige Detailinfos<br />
genau zu erläutern.<br />
Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Vereinbarung zw. Asamer und Gemeinde<br />
ersucht GR Ammer schon zu berücksichtigen, dass Asamer durch diese Widmungsänderung<br />
gewinnt und die Gemeinde auch in irgendeiner Weise davon profitieren sollte.<br />
8.4. Überlegung über die Verordnung eines Neuplanungsgebietes - im Bereich Autohaus<br />
<strong>Vorchdorf</strong> und Lindacherstraße 1 und 3<br />
Vorlage: Bauabt./2010/160<br />
Sachverhalt:<br />
Der Obmann des Raumordnungsausschusses bringt folgenden Bericht:<br />
Da der Standort des Autohauses <strong>Vorchdorf</strong> nach Fertigstellung des neuen Betriebsgebäudes<br />
in die Lambacherstraße 36 (bei Autobahnabfahrt) verlegt wird, ist die zukünftige<br />
Entwicklung der Liegenschaft Lambacherstraße 11 noch nicht vorhersehbar.<br />
Die Liegenschaft befindet sich in der Widmung Kerngebiet. Diese ist lt. § 22 Oö. ROG für<br />
Flächen mit überwiegend städtischer oder typisch zentrumsbildender Struktur vorzusehen,<br />
die vorrangig für öffentliche Bauten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Gebäude für Handels-<br />
und Dienstleistungsbetriebe, Veranstaltungsgebäude und Wohngebäude, jeweils<br />
einschließlich der dazugehörigen Bauten und Anlagen, bestimmt sind. Sonstige Bauten<br />
und Anlagen, die erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die im Kerngebiet<br />
wohnhafte oder anwesende Bevölkerung bedingen, dürfen in Kerngebieten nicht errichtet<br />
werden.<br />
Um Widmungskonflikte (z. B. KFZ-Werkstätte etc.) in Zukunft zu vermeiden, sollte überlegt<br />
werden, die Entwicklung der Liegenschaft mittels Verordnung eines Neuplanungsgebietes<br />
zu beeinflussen, um Nachteile für die Bevölkerung hintanzuhalten.<br />
Im Zuge dieser Überlegung sollte eine Ausdehnung des Neuplanungsgebietes auf die<br />
Parzellen 39/1, .40/2, 41, .41, .42, .43. 43/1, 44, 46/2, 46/6, 60/3, .153, .209 und .210, alle<br />
KG <strong>Vorchdorf</strong>, überlegt werden, um auch hier eine mögliche Entwicklung zu lenken.<br />
Der Gemeinderat wird um Fassung eines Grundsatzbeschlusses ersucht, damit mit der<br />
Konzepterstellung des Neuplanungsgebietes begonnen werden kann.<br />
GR Rami stellt die Frage, in welcher Form die Grundbesitzer in diesem Bereich von der<br />
Verordnung eines Neuplanungsgebietes verständigt werden sollen.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich heute nur um die Fassung eines<br />
Grundsatzbeschlusses handelt, damit die vorbereitenden Maßnahmen für die Widmung<br />
eines Neuplanungsgebietes in Angriff genommen werden können.<br />
22
GR Selinger stellt die Frage, ob für die Umsetzung bzw. Verordnung dieses Neuplanungsgebietes<br />
noch ein GR-Beschluss notwenig wird. Er hat in dieser Sache doch sehr gemischte<br />
Gefühle. Einerseits findet er es sinnvoll, eine geeignete Bebauung sicher zu stellen<br />
andererseits fragt er sich schon, welches Gremium dann entscheidet, wie und in welcher<br />
Form das Neuplanungsgebiet gewidmet werden soll bzw. welche Maßnahmen gesetzt<br />
werden.<br />
Der Vorsitzende führt dazu aus, dass seiner Meinung nach ein sehr breites Gremium wie<br />
z.B. Vereine, Zukunft <strong>Vorchdorf</strong>, Bau- und Straßenausschuss, Raumordnungsausschuss,<br />
Gestaltungsbeirat, GR usw. befasst werden sollten.<br />
Der Vorsitzende stellt abschließend den Antrag für die Fassung eines Grundsatzbeschlusses<br />
zur Verordnung eines Neuplanungsgebietes im Bereich Autohaus <strong>Vorchdorf</strong> und Lindacherstr.<br />
1 bzw. eine Ausweitung auf die Parzellen 39/1, .40/2, 41, .41, .42, .43. 43/1, 44,<br />
46/2, 46/6, 60/3, .153, .209 und .210, alle KG <strong>Vorchdorf</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
29 Stimmen dafür<br />
1 Gegenstimme (Rami – GRÜNE)<br />
1 Stimmenthaltung (Selinger – GRÜNE)<br />
9. Leeb Martin Pettenbacherstraße 35- Berufung gegen Wasseranschlussbescheid<br />
Vorlage: Bauabt./2010/182<br />
Sachverhalt:<br />
Der gegenständliche Punkt wurde wegen Zurückziehung der Berufung von der Tagesordnung<br />
abgesetzt.<br />
10. Abgangsdeckung Verein Kitzmantelfabrik - Kenntnisnahme<br />
Vorlage: FAbt./2010/099<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass nachdem mit Stichtag 01. Oktober 2010 die Kitzmantelfabrik<br />
von der <strong>Marktgemeinde</strong> geführt wird, per 30. September 2010 eine Endabrechnung mit<br />
dem Verein Kitzmantelfabrik erforderlich war.<br />
Nach Begleichung aller offenen Forderungen durch den Verein errechnet sich für diesen<br />
ein Minus von € 9.700,90.<br />
Nachdem der Verein hohe ehrenamtliche Leistungen erbringt und nun die Kitzmantelfabrik<br />
selbst geführt wird, soll dem Verein – um auch künftig gute Kulturarbeit leisten zu können –<br />
dieser Abgang von Seiten der <strong>Marktgemeinde</strong> ersetzt werden.<br />
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Es besteht die Möglichkeit, diesen Betrag durch bisherige Einsparungen im Jahr 2010<br />
beim Kulturbudget (1/300/757) bzw. durch Einsparungen bei den Marketingaktivitäten<br />
(1/015/728) zu finanzieren.<br />
Da dadurch nach derzeitigem Kontostand keine Überschreitung dieser Budgetmittel entsteht,<br />
ist auch kein eigener Beschluss erforderlich.<br />
Seitens der Gemeinderäte wird dies zur Kenntnis genommen.<br />
11. ABV Asamer Betriebsansiedlung; Abschluss einer Vereinbarung<br />
Vorlage: HVW/2010/169<br />
Sachverhalt:<br />
Der gegenständliche Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
12. Grundzusammenlegung Schart, Lageplan öffentliches Wegenetz-Darstellung und<br />
Genehmigung<br />
Vorlage: HVW/2010/183<br />
Sachverhalt:<br />
In der GR-Sitzung vom 30. 3. 2010 wurde die Mitfinanzierung des Wegenetzes im Flurbereinigungsgebiet<br />
Schart beschlossen. Bedingung hiefür war die Übernahme ins öffentliche<br />
Gut.<br />
Nachdem nun die Pläne ausgearbeitet wurden, wird um Genehmigung des beiliegenden<br />
Wegenetzplanes und Übernahme ins öffentliche Gut gebeten.<br />
Zur Eintragung ins Grundbuch ist die Übernahme des ehem. Privatweges Hörtenhuemer<br />
ins öffentl. Gut der Gemeinde <strong>Vorchdorf</strong> mit GR-Beschluss erforderlich.<br />
Der Vorsitzende stellt daher den Antrag, lt. beiliegenden Teilungsplan und Teilungsausweis<br />
folgende Teilflächen aus den Parzellen Nr.<br />
225/1 im Ausmaß von 198 m2<br />
219 im Ausmaß von 317 m2<br />
1118 im Ausmaß von 150 m2<br />
1119 im Ausmaß von 10 m2<br />
218/2 im Ausmaß von 425 m2<br />
218/1 im Ausmaß von 489 m2<br />
217 im Ausmaß von 166 m2<br />
225/2 im Ausmaß von 308 m2<br />
1110 im Ausmaß von 56 m2<br />
1111 im Ausmaß von 14 m2<br />
1030 im Ausmaß von 1.419 m2<br />
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ins öffentl. Gut zu übernehmen. Gesamtfläche : 3.553 m2.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
29 Stimmen dafür<br />
2 Gegenstimmen (Ammer, Selinger – GRÜNE)<br />
13. Resolution an die österr. Bundesregierung - Austritt Österreichs aus EURATOM und<br />
Gründung einer europäischen Gemeinschaft für Alternativenergien<br />
Vorlage: HVW/2010/185<br />
Sachverhalt:<br />
GR Ammer bringt im Namen seiner Fraktion die Resolution an die Bundesregierung bezügl.<br />
Austritt Österreichs aus EURATOM und Gründung einer europäischen Gemeinschaft<br />
für Alternativenergien wie folgt zur Verlesung:<br />
Der Gemeinderat von <strong>Vorchdorf</strong> möge folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung<br />
beschließen:<br />
Resolutionsantrag:<br />
Der Gemeinderat von <strong>Vorchdorf</strong> fordert die Bundesregierung auf, mit den europäischen<br />
Vertragspartnern Verhandlungen über einen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-<br />
Vertrag aufzunehmen. Die österreichischen Zahlungen, die derzeit der Europäischen<br />
Atomgemeinschaft zufließen, sollen künftig zweckgebunden verwendet werden, und zwar<br />
• entweder in der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der alternativen Energieformen<br />
in Österreich oder<br />
• in einer zu gründenden Europäischen Gemeinschaft für die Weiterentwicklung von<br />
Alternativenergien.<br />
Begründung:<br />
Dass die Österreicherinnen und Österreicher, die sich 1978 per Volksabstimmung mehrheitlich<br />
gegen die Nutzung der Kernenergie ausgesprochen haben, durch die Euratom-<br />
Mitgliedschaft Österreichs die Forschung auf dem Nukleargebiet, die Versorgung mit radioaktivem<br />
Material und insbesondere den Neubau bzw. die Instandhaltung von Kernkraftwerken<br />
(auch an den heimischen Grenzen) mitfinanzieren müssen, ist nicht zu akzeptieren.<br />
Es verwundert nicht, dass sich Umfragen zufolge 78 % der ÖsterreicherInnen für<br />
einen Euratom-Austritt aussprechen.<br />
Die Bundesregierung ist daher gefordert, entsprechend dem mehrheitlichen Wunsch der<br />
Bevölkerung in einem ersten Schritt im Verhandlungswege einen Ausstieg Österreichs aus<br />
dem Euratom-Vertrag zu erreichen. Jene frei werdenden Gelder, die aus den Österreichischen<br />
EU-Mitgliedsbeiträgen aliquot an Euratom fließen, sollen zweckgebunden für die<br />
heimische Forschung und Entwicklung von alternativen Energieformen verwendet werden.<br />
In einem weiteren Schritt könnten diese Mittel in eine neu zu gründende Europäische Gemeinschaft,<br />
die europaweit die Weiterentwicklung auf dem Gebiet der ökologischen und<br />
nachhaltigen Energien vorantreibt und die nationalen Ökoenergieprogramme vernetzt,<br />
eingebracht werden.<br />
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Damit würden Gelder, die aus Österreich und anderen Atomenergie ablehnenden Mitgliedsländern<br />
stammen und bisher der Atomindustrie zugute kamen, in die Forschung und<br />
Entwicklung erneuerbarer Energien und Energieeffizienzmaßnahmen verwendet werden<br />
können.<br />
Den Versuchen der Atomlobby, die Atomenergie als CO2-freundliche Klimaalternative zu<br />
positionieren, müssen die atomkraftfreien Länder wie Österreich ein markantes Signal entgegen<br />
setzen. Denn die europäische Energiezukunft kann nicht in der Nutzung der riskanten<br />
Atomkraft liegen, sondern in der Forcierung nachhaltiger, alternativer Energieformen.<br />
GR Ammer verweist in diesem Zusammenhang auf die in <strong>Vorchdorf</strong> sehr konstruktive<br />
Energiegruppe, unter der Leitung von Andreas Prielinger.<br />
Bereits 173 Gemeinden haben diese Resolution schon beschlossen und er ersucht auch<br />
die <strong>Vorchdorf</strong>er Gemeinderatsmitglieder um Zustimmung.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass unter anderem auch die Gemeinden Gmunden,<br />
Altmünster, Wels, Thalheim usw. diese Resolution bereits beschlossen haben. Bei einem<br />
Ausstieg geht es hier um einen Betrag von € 40 Mio. jährlich. Gleichzeitig soll aber auch<br />
ein Zusammenschluss für die Nutzung von erneuerbarer Energie erfolgen.<br />
GV Götschhofer stellt dazu fest, dass für ihn eine Resolution gegen Atomenergie kein<br />
Problem darstellt. Hier handelt es sich jedoch um den Ausstieg aus einer europäischen<br />
Gemeinschaft, einem Abkommen, wo sogar Greenpeace Zweifel äußert.<br />
Er als Laie kann hier nicht sagen, was richtig oder falsch ist. Zukünftig ersucht er um klarere<br />
Definition von Resolutionen.<br />
Abschließend nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über den Resolutionsantrag von GR<br />
Ammer vor.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
21 Stimmen dafür<br />
2 Gegenstimmen (Lenzeder, Waltersdorfer – SPÖ)<br />
8 Stimmenthaltungen (Götschhofer, Lohninger, Ahrer, Berner, Helmberger – ÖVP,<br />
Haslinger J., Haslinger P., Itzenberger – SPÖ)<br />
14. Prüfungsausschusssitzung vom 11.10.2010, Kenntnisnahme des Prüfberichtes<br />
Vorlage: FAbt./2010/101<br />
Sachverhalt:<br />
Der Obmann des Prüfungsausschusses, GR Haslinger Johann, bringt den Prüfbericht der<br />
Prüfungsausschusssitzung vom 11.10.2010 vollinhaltlich zur Verlesung.<br />
Seitens der Gemeinderäte wird dieser zur Kenntnis genommen.<br />
26
15. Allfälliges<br />
Gegen das letzte Sitzungsprotokoll wird kein Einwand erhoben. Der Vorsitzende erklärt die<br />
Verhandlungsschrift für genehmigt.<br />
Seitens der einzelnen Fraktionen werden Weihnachtswünsche ausgetauscht.<br />
GV Baumgartinger bedankt sich bei allen Mitgliedern des Umweltausschusses für die aktive<br />
Mitarbeit in diesem Jahr.<br />
Auch der Vorsitzende bringt den Dank für die konstruktive Zusammenarbeit im Gemeinderat<br />
zum Ausdruck und lädt abschließend zum Punschstand ein.<br />
16. Abhaltung der Bürgerfragestunde.<br />
Vorlage: HVW/2010/158<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass 2 schriftliche Anfragen im Rahmen der Bürgerfragestunde<br />
vorliegen, die beiden Antragsteller Herr Christian Neuwirth und Herr Hausl anwesend<br />
sind und ersucht nun Herrn Hausl und anschließend Herrn Neuwirth, um Verlesung<br />
deren Fragen.<br />
Mag. Hausl:<br />
Wie wollt ihr, die Mitglieder des Gemeinderates, Vertreter aller politischen Fraktionen in<br />
<strong>Vorchdorf</strong>, die im Zukunftsprofil der Agenda 21 verankerten Leitziele in eure künftige politische<br />
Arbeit einfließen lassen, sie konkret in Angriff nehmen und letztendlich einer konkreten<br />
Umsetzung zuführen?<br />
Neuwirth Christian:<br />
Warum befinden sich im vorliegenden Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2011 keine Budgetmittel<br />
für aktuelle oder auch zukünftige Projekte aus dem Agenda 21-<br />
Bürgerbeteiligungsprozess?<br />
Der Volltext der Anfragen wird dem Protokoll als Anlage beigelegt.<br />
Die bereits ergangene schriftliche Beantwortung der Anfragen durch den Bürgermeister<br />
wird nun vollinhaltlich verlesen:<br />
Geschätzter Christian, lieber Andreas !<br />
Ich danke für Euer Schreiben zur Bürgerfragestunde. Das Budget der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Vorchdorf</strong> wird nach erfolgter Budgetklausur und Sitzung des Finanzausschusses dem<br />
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein Kostenbeitrag für das LA 21 Projekt<br />
„Grenzenlos <strong>Vorchdorf</strong>“ ist nicht dezidiert ausgewiesen.<br />
Ich kann Euch jedoch die positive Nachricht geben, dass auf Grund des ausgeglichenen<br />
Voranschlages prinzipiell die Möglichkeit besteht, derartige Projekte über Beschluss des<br />
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Gemeindevorstandes auch im laufenden Jahr zu finanzieren. Dazu werde ich mich persönlich<br />
für euer Anliegen einsetzen und dieses auch befürworten. Um eine rasche Projektabwicklung<br />
sicherzustellen, bitte ich, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, sodass<br />
der GV in seiner Sitzung am 1. 2. 2011 eine entsprechende Entscheidung treffen kann.<br />
Weiters kann ich Euch berichten, dass im mittelfristigen Finanzplan der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Vorchdorf</strong> die Finanzierung von LA 21 Projekten berücksichtigt sind, z.B. Erweiterung des<br />
Radwegenetzes.<br />
In Zuversicht auf eine positive Erledigung und Wertschätzung für eine gute Zusammenarbeit<br />
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.<br />
Durch diese schriftliche Beantwortung der Fragen konnte bereits alles geklärt werden und<br />
es wurden somit keine weiteren Gespräche mehr geführt.<br />
Nach dem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, dankt der Vorsitzende für<br />
die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung.<br />
..................................................................... ....................................................................<br />
Schriftführer Vorsitzender<br />
..................................................................... ....................................................................<br />
Gemeinderat ÖVP Gemeinderat SPÖ<br />
..................................................................... ...................................................................<br />
Gemeinderat FPÖ Gemeinderat GRÜNE<br />
Ohne – mit Erinnerung genehmigt<br />
in der Gemeinderatssitzung vom _________<br />
Der Bürgermeister:<br />
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