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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

aufgenommen bei der am Dienstag, den 14.12.2010 in der Kitzmantelfabrik stattgefundenen<br />

öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong><br />

Sitzungsnummer: GR/2010/08<br />

Beginn: 19:30<br />

Ende: 20:50<br />

Anwesend sind:<br />

Bürgermeister DI Gunter Schimpl ÖVP<br />

Vizebg. Johann Mitterlehner ÖVP<br />

Dr. Gerhard Götschhofer ÖVP<br />

Renate Ziegelbäck ÖVP<br />

Martina Gerl ÖVP<br />

Stefan Berner ÖVP<br />

Ing. Daniel Itzenberger ÖVP<br />

OSR Kurt Ahrer ÖVP<br />

Ing. Klaus Lohninger ÖVP<br />

Johannes Huemer ÖVP<br />

Christine Baumgartinger ÖVP<br />

Christian Strassmair ÖVP<br />

Josef Helmberger ÖVP<br />

Josef Prielinger ÖVP<br />

Erwin Amering ÖVP Vertretung für Johannes Hörtenhuber<br />

Harald Agostini SPÖ<br />

Felix Lenzeder SPÖ<br />

Ing. Norbert Waltersdorfer SPÖ<br />

Johann Haslinger SPÖ<br />

Franz Krammel SPÖ<br />

Martin Fischer SPÖ<br />

Ing. Peter Haslinger SPÖ Vertretung für Monika Dutzler<br />

Gerhard Itzenberger ÖVP Vertretung für Richard Staudinger<br />

Franz Freilinger SPÖ Vertretung für Vizeb. Hermann Aigner<br />

Christian Kickinger FPÖ<br />

Thomas Fellner FPÖ<br />

Gerhard Tuschek FPÖ<br />

Josef Scherleitner FPÖ<br />

Mag. Reinhard Ammer GRÜNE<br />

Ing. Günther Rami GRÜNE<br />

Johannes Selinger GRÜNE Vertretung für Daniela Perhalt<br />

AL Leopold Kamesberger Amtsleitung<br />

Brigitte Platzer Schriftführung


Entschuldigt fehlen:<br />

Johannes Hörtenhuber ÖVP<br />

Vizebg. Hermann Aigner SPÖ<br />

Richard Staudinger SPÖ<br />

Monika Dutzler SPÖ<br />

Daniela Perhalt GRÜNE<br />

1 . Voranschlagsentwurf 2011<br />

Vorlage: FAbt./2010/096<br />

2 . Mittelfristiger Finanzplan 2011-2014<br />

Vorlage: FAbt./2010/097<br />

Tagesordnung:<br />

3 . Aufnahme Kassenkredit für das Finanzjahr 2011<br />

Vorlage: FAbt./2010/098<br />

4 . Änderung von Förderrichtlinien<br />

Vorlage: FAbt./2010/100<br />

5 . Wasser- und Kanalgebührenordnung; neuerliche Beschlussfassung<br />

Vorlage: HVW/2010/180<br />

6 . Mit Vorsteuerabzug errichtete, vermietete Objekte - Mietvertragsänderungen<br />

Vorlage: HVW/2010/186<br />

7 . Wengler-Zierlinger Daniela; Berufung gegen Bescheid Zl. 851118-6-2010/We v. 11.<br />

November 2010 Vorauszahlung für die Kanalanschlussgebühr<br />

Vorlage: FAbt./2010/104<br />

8 . Flächenwidmungsplan-Änderungen:<br />

8.1 . Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>, Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 85 - Abschluss einer Baulandsicherungsvereinbarung<br />

Vorlage: Bauabt./2010/173<br />

8.2 . Austaller Helmut und Sabine, Stefan Fadingerstraße 5, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Parzellen<br />

891 und . 80 KG Eggenberg Eichham 18), Anfrage auf Verschiebung und Vergrößerung<br />

der bebaubaren Fläche dieses bestehenden Gebäudes im Grünland (Sternchenwidmung)<br />

Vorlage: Bauabt./2010/115<br />

8.3 . Asamer Kies- und Betonwerke, Unterthalhamstraße 2, 4694 Ohlsdorf - Ansuchen auf<br />

Uwidmung zur Vergrößerung der Betriebsflächen der Fa. Semmelrock, KG Feldham<br />

Vorlage: Bauabt./2010/183<br />

8.4 . Überlegung über die Verordnung eines Neuplanungsgebietes - im Bereich Autohaus<br />

<strong>Vorchdorf</strong> und Lindacherstraße 1 und 3<br />

Vorlage: Bauabt./2010/160<br />

9 . Leeb Martin Pettenbacherstraße 35- Berufung gegen Wasseranschlussbescheid<br />

Vorlage: Bauabt./2010/182<br />

2


10 . Abgangsdeckung Verein Kitzmantelfabrik - Kenntnisnahme<br />

Vorlage: FAbt./2010/099<br />

11 . ABV Asamer Betriebsansiedlung; Abschluss einer Vereinbarung<br />

Vorlage: HVW/2010/169<br />

12 . Grundzusammenlegung Schart, Lageplan öffentliches Wegenetz-Darstellung und<br />

Genehmigung<br />

Vorlage: HVW/2010/183<br />

13 . Resolution an die österr. Bundesregierung - Austritt Österreichs aus EURATOM und<br />

Gründung einer europäischen Gemeinschaft für Alternativenergien<br />

Vorlage: HVW/2010/185<br />

14 . Prüfungsausschusssitzung vom 11.10.2010, Kenntnisnahme des Prüfberichtes<br />

Vorlage: FAbt./2010/101<br />

15 . Allfälliges<br />

16 . Abhaltung der Bürgerfragestunde.<br />

Vorlage: HVW/2010/158<br />

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, stellt die Beschlussfähigkeit<br />

fest und eröffnet die Sitzung.<br />

Ferner stellt er fest, dass<br />

a) zu Beginn der Sitzung 31 Gemeinderatsmitglieder anwesend sind und somit die<br />

Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />

b) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />

c) alle Gemeinderatsmitglieder ordnungsgemäß verständigt und die Abhaltung der<br />

Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich bekannt<br />

gemacht wurde,<br />

d) er für die entschuldigt gemeldeten Gemeinderatsmitglieder Johannes Hörtenhuber,<br />

Vizebg. Hermann Aigner, Monika Dutzler, Richard Staudinger und Daniela Perhalt,<br />

die Ersatzmitglieder Erwin Amering, Ing. Peter Haslinger, Gerald Itzenberger, Franz<br />

Freilinger und Johannes Selinger einberufen ließ<br />

e) er zur Schriftführerin VB I Brigitte Platzer bestimmt hat,<br />

f) Al Leopold Kamesberger und Kassenleiterin Regina Eßmayr zu den Punkten 1-4 der<br />

Sitzung mit beratender Stimme beiwohnen.<br />

Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde allen Gemeinderäten übermittelt.<br />

Einwendungen dagegen können noch bis zum Schluss der Sitzung vorgebracht werden.<br />

Vor Eingang in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass die Punkte 9 und 11 von<br />

der Tagesordnung abgesetzt werden.<br />

3


Im Anschluss daran geht der Vorsitzende zur Tagesordnung über.<br />

1. Voranschlagsentwurf 2011<br />

Vorlage: FAbt./2010/096<br />

Sachverhalt:<br />

Einleitend bedankt sich Vizebg. Mitterlehner im Namen des Finanzausschusses für die<br />

Vorbereitung und Unterstützung bei der Erstellung des Voranschlagsentwurfes 2011 sowie<br />

des Mittelfristigen Finanzplanes.<br />

Ausgangsbasis für die Budgetklausur am 26.11.2010 mit allen Fraktionen war eine Differenz<br />

im Voranschlag 2011 zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 183.700,--<br />

welche jedoch wesentlich geringer war, als noch vor einigen Monaten angenommen. Der<br />

vorliegende Voranschlagsentwurf wurde in der Finanzausschusssitzung vom 30.11.2010<br />

bestätigt, die in der Budgetklausur vom 26.11.2010 beantragten Änderungen sind enthalten.<br />

Der für das Finanzjahr 2011 erstellte Voranschlag sieht im ordentlichen Haushalt Einnahmen<br />

und Ausgaben von € 13.206.000,-- vor und ist somit ausgeglichen.<br />

Ausschlaggebend waren unter anderem auch gute Konjunkturdaten und damit verbundene<br />

geringfügig höhere Einnahmen, hauptsächlich aber die geringeren Ausgaben,<br />

bedingt durch konsequentes haushalten und auch die derzeit niedrigen Kreditzinsen.<br />

Die Abfallgebühren wurden – mit Ausnahme der zusätzlichen Müllsäcke um 1 % angehoben.<br />

Die Essens- und Transportbeiträge für Kindergarten- und Hort wurden bereits per<br />

01.09.2010 angepasst. Die Ausspeisungstarife wurden ebenfalls per 01.09.2010<br />

angehoben (siehe Anhang zum Budget). Die Tarife pro Portion bewegen sich für die<br />

Hauptschulen je nach Anzahl der Besuchstage von € 2,40 bis € 2,47; für die Volksschulen<br />

von € 2,27 bis € 2,33, für Kindergarten/Krabbelstube von € 2,10 bis € 2,19<br />

und für Erwachsene von € 3,80 bis € 4,22.<br />

Die Benützungsgebühr für Wasser wurde mit € 1,60 netto und für Kanal mit € 3,45<br />

festgesetzt.<br />

Eine ausführliche Darstellung der für das Haushaltsjahr 2011 vorgesehenen Steuern,<br />

Gebühren, Abgaben, Entgelte, Beiträge und Hebesätze ist aus der Kundmachung im<br />

Anhang zum Voranschlag 2011 zu ersehen.<br />

Für die Personalkosten (inkl. Schulaufsicht) sind Mittel in Höhe von € 3.173.800,-vorgesehen,<br />

wobei die für 2011 vorgesehene gesetzliche Lohnerhöhung, Vorrückungen,<br />

Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen usw. berücksichtigt sind. Außerdem<br />

sind Mehrkosten für die neue Krabbelstubengruppe und das Veranstaltungszentrum<br />

Kitzmantel, das seit Oktober 2010 von der <strong>Marktgemeinde</strong> geführt wird, zu verzeichnen.<br />

Die Personalkosten machen ca. 24,03 % der Gesamtausgaben des ordentlichen<br />

Haushaltes 2011 aus.<br />

Gemäß Voranschlagserlass der O.Ö. Landesregierung wurden die diversen Pflichtausgaben<br />

und Einnahmen (Abgabenertragsanteile, usw.) eingebaut (siehe Aufstellung<br />

der Fixausgaben).<br />

4


An freiwilligen Leistungen und Zuwendungen wurden im Voranschlag Beträge in Höhe<br />

von ca. € 198.868,-- vorgesehen.<br />

An Darlehensaufnahmen sind insgesamt € 1.742.400,-- veranschlagt. Die Zugänge<br />

erfolgen bei folgenden Vorhaben: für Kanal BA 18 Einsiedling, Pappelleiten, Lederau,<br />

Moos, 1. Teil € 150.000,--; 2. Teil € 401.300,--; Kanal BA 19 Lederau € 941.000,--<br />

Wasser BA 06 € 20.000,--; Errichtung Altstoffsammelzentrum € 180.000,--, Radwegenetz<br />

rund um den Ort lt. MFP € 16.700,-- und Ortskernbelebung lt. MFP € 33.400,--<br />

.<br />

Für den Schuldendienst sind Mittel in Höhe von € 978.000,-- bereitzustellen, wobei<br />

€ 636.800,-- an Tilgung und € 341.200,-- an Zinsen anfallen werden.<br />

An Schuldendienstersätzen werden € 307.500,-- gewährt. (Annuitätenzuschüsse<br />

KPC). Der Nettoaufwand für den Schuldendienst beträgt somit € 670.500,--.<br />

Für die Leasingraten für das Schulzentrum sind € 125.000,-- bereitzustellen.<br />

Der außerordentliche Haushalt 2011 sieht Einnahmen von € 3.302.000,-- und Ausgaben<br />

von € 3.766.900,-- für nachfolgende angeführte Vorhaben vor:<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Sicherheitszentrum FF <strong>Vorchdorf</strong> 12.700,-- 0,--<br />

Ankauf LF-A FF Lederau 128.000,-- 181.000,--<br />

Errichtung Krabbelstube 20.000,-- 40.000,--<br />

Ortskernbelebung Geschäfte 50.000,-- 50.000,--<br />

Veranstaltungssaal Kitzmantel 671.600,-- 754.500,--<br />

Radwegenetz rund um den Ort z.B. Begleit-<br />

weg Umfahrung 50.000,-- 50.000,--<br />

Güterweg Groß Helmberg 0,-- 4.000,--<br />

Kinderspielplatz Loderbauer 1.300,-- 0,--<br />

Aufschließung Gewerbegebiet Feldham-Nord 0,-- 331.900,--<br />

WA BA 06 Eichham, Seyrkam, Falkenohren 28.400,-- 28.400,--<br />

WA BA 07 Schindlauergründe 10.000,-- 75.000,--<br />

WA BA 08 Feldham-Nord 93.000,-- 0,--<br />

Abwasserbeseitigung Eichham, Seyrkam,<br />

Laudachtal BA 12 7.500,-- 7.500,--<br />

Abwasserbeseitigung BA 13 Fischböckau,<br />

Lindacherstraße 9.000,-- 33.100,--<br />

ARA VEXAT BA 17 9.000,-- 0,--<br />

Abwasserbeseitigung BA 18, 1. Teil Einsiedling,<br />

Pappelleiten, Lederau, Moos 191.500,-- 191.500,--<br />

Abwasserbeseitigung BA 18, 2. Teil Einsiedling,<br />

Pappelleiten, Lederau, Moos 600.000,-- 600.000,--<br />

Abwasserbeseitigung BA 19, Lederau 1.100.000,-- 1.100.000,--<br />

Errichtung Altstoffsammelzentrum 320.000,-- 320.000,--<br />

Gesamtsumme € 3.302.000,-- 3.766.900,--<br />

Beim Vorhaben Ankauf LF-A FF Lederau errechnet sich für 2011 ein Abgang in der<br />

Höhe von € 53.000,--, der durch eine Bedarfszuweisung im Jahr 2012 abgedeckt<br />

wird.<br />

5


Beim Vorhaben Errichtung Krabbelstube beträgt der Abgang im Jahr 2011 € 20.000,--.<br />

Dieser wird voraussichtlich im Jahr 2013 durch die Gewährung einer Bedarfszuweisung<br />

ausgeglichen.<br />

Beim Vorhaben Veranstaltungssaal Kitzmantel beträgt der Abgang € 82.900,--. Im<br />

Jahr 2009 waren von der <strong>Marktgemeinde</strong> die Mobilien in der Höhe von € 290.200,--<br />

vorzufinanzieren. Die Zuzählung der anteiligen Landesmittel für die Mobilien erfolgt lt.<br />

Finanzierungsplan des Landes bis zum Jahr 2013. Bis zur endgültigen Zuzählung<br />

der Fördermittel wird bei diesem Vorhaben ein Abgang ausgewiesen.<br />

Beim Vorhaben Güterweg Groß Helmberg ist ein Abgang von € 4.000,-- ausgewiesen.<br />

Eine Bedeckung erfolgt nach Endabrechnung mit dem Land Oö. voraussichtlich<br />

durch weitere Interessentenbeiträge.<br />

Beim Vorhaben Aufschließung Gewerbegebiet Feldham Nord ergibt sich ein Abgang<br />

in der Höhe von € 331.900,--. Da lt. Aufsichtsbehörde die Einnahmen lt. Anlagenbenützungs-<br />

und Anlagenbetriebsordnung (ABBO) für die Aufschließung als Verwahrgeld<br />

eingenommen werden müssen und nicht direkt für die Aufschließungskosten<br />

herangezogen werden dürfen ergibt sich dieser Abgang. Erst wenn die Gesamtkosten<br />

für die Aufschließung des Gewerbegebietes feststehen, können die Anschlussgebühren,<br />

Verkehrsflächenbeiträge usw. für diese Grundstücke anteilsmäßig als Einnahmen<br />

dem Vorhaben zugeführt und ein Vorhabensausgleich ermöglicht werden.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt wird bei diesem Vorhaben ein Abgang ausgewiesen sein.<br />

Beim Vorhaben Wasserversorgung BA 07 Schindlauergründe entsteht im Jahr 2011<br />

ein voraussichtlicher Abgang von € 65.000,--, der in weiterer Folge durch einen voraussichtlichen<br />

Überschuss beim Vorhaben Wasserversorgung BA 08 ausgeglichen<br />

werden soll.<br />

Beim Vorhaben Abwasserbeseitigung BA 13 Fischböckau, Lindacherstraße errechnet<br />

sich 2011 ein Fehlbetrag von € 24.100,--, der in weiterer Folge durch noch einzunehmende<br />

Anschlussgebühren abgedeckt werden soll.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es in der heutigen Zeit für eine Gemeinde keine<br />

Selbstverständlichkeit mehr ist, ein ausgeglichenes Budget zu erstellen. Noch vor einem<br />

Jahr musste die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> einen Abgang in Höhe von € 774.000,-- verzeichnen.<br />

Aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation und durch gezieltes Sparen sowie<br />

das Treffen von organisatorischen Maßnahmen kann nun letztendlich das Budget 2010<br />

aber doch noch ausgeglichen werden.<br />

Aufgrund der guten Ertragslage und durch gezieltes Wirtschaften, konnte das Budget für<br />

2011 ausgeglichen erstellt werden. In diesem Zusammenhang teilt er mit, dass Gemeinden<br />

deren Finanzkraft 2009 sehr hoch war, eine höhere SHV-Umlage zu tragen haben als<br />

<strong>Vorchdorf</strong>, da <strong>Vorchdorf</strong> durch die Wirtschaftskrise 2009 eine verminderte Finanzkraft aufzuweisen<br />

hatte. Im Jahr 2012 wird die Umlage durch die gute Wirtschaftslage 2010 wieder<br />

höher sein.<br />

Für 2011 besteht wieder eine freie Finanzspitze von ca. € 50.000,--, dh. es ist auch während<br />

des laufenden Jahres wieder ein finanzieller Spielraum zur Verfügung, ohne dass die<br />

Gemeinde für geringfügige Investitionen beim Land um Genehmigung ansuchen muss.<br />

Er bedankt sich für das konstruktive Klima im Gemeinderat und das Mittragen dieser Sparhaushalte,<br />

das nach den gegebenen finanziellen Möglichkeiten erstellt wurde. Ein Aus-<br />

6


gleich ist nur gelungen, weil in <strong>Vorchdorf</strong> alle an einem Strang ziehen. Abschließend bedankt<br />

er sich für die Mitwirkung bei der Klausur und die gute Budgetvorbereitung.<br />

Es ist erfreulich, so GR Agostini, dass für das Jahr 2011 ein ausgeglichener Voranschlagsentwurf<br />

erstellt werden konnte. In diesem Zusammenhang spricht er auch den<br />

Dank an alle aus, die mit der Budgeterstellung befasst waren. Für ihn ist das Budget jedoch<br />

relativ leblos, da doch der Spargedanke im Vordergrund steht.<br />

Was ihm persönlich sehr am Herzen liegt ist der € 15,-- Erlass und er verweist hier speziell<br />

auf die Kürzungen bei den Vereinsförderungen. Die Ausschüsse wurden im heurigen Jahr<br />

beauftragt Überlegungen dahingehend anzustellen, wie und in welcher Form die Vereinsförderungen<br />

gezielter gewährt und eingesetzt werden könnten bzw. wie die Ehrenamtlichkeit<br />

bewertet werden sollte. Im Budget sind jedoch für diesen Zweck keine zusätzlichen<br />

Mittel vorgesehen.<br />

Von den Vereinsförderungen wurden im heurigen Jahr lediglich 50 % ausbezahlt. Ob der<br />

2. Teil zur Auszahlung gelangt ist fraglich. Die ehrenamtlich Tätigen werden hier seiner<br />

Meinung nach zu Bittstellern degradiert. Die Vereinsförderungen wurden seit der Euroumstellung<br />

nicht erhöht. Der Sparstift sollte nicht bei den Vereinen angesetzt werden, wenn<br />

im gleichen Atemzug die Verfügungsmittel gleich bleiben und Repräsentationskosten erhöht<br />

werden. Dieser Vorgangsweise kann er keine Zustimmung geben.<br />

Er hofft, dass sich im Jahr 2011 bei den freiwilligen Leistungen der Gemeinde eine positivere<br />

Entwicklung einstellt.<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die 2. Hälfte der Vereinsförderungen ausbezahlt wird<br />

und der Betrag auch bereits angewiesen ist. Dies ist nur deshalb möglich, weil das Budget<br />

2010 doch noch ausgeglichen werden kann.<br />

Beim Kulturausschuss ist die Mittelverteilung zukünftig so vorgesehen, dass vorerst eine<br />

Basisförderung festgesetzt wird. Kulturschaffende Vereine und Mitglieder des Kulturausschusses<br />

werden sich quartalsweise treffen und die lt. Budget zur Verfügung stehenden<br />

Mittel projektbezogen zuteilen. Für Vereine werden Kompensationsmaßnahmen angeboten<br />

und auch ein Freikontingent für die Benützung der Kitzmantelfabrik zur Erschließung<br />

weiterer Einnahmequellen vorgesehen. Nachdem die Kitzmantelfabrik durch eigenes Personal<br />

geführt wird, können Vereinsveranstaltungen auch sehr gut betreut werden. In diesem<br />

Zusammenhang gibt er bekannt, dass die Gemeindezeitung für Vereinsmitteilungen, -<br />

publikationen, -werbung usw. erweitert wurde und diese Eingaben kostenlos sind, womit<br />

sich die Vereine Kosten für Medieninformationen ersparen.<br />

Seiner Meinung nach wurde hier eine sehr transparente Förderschiene ins Leben gerufen,<br />

eine Inanspruchnahme ist von den jeweiligen Obleuten abhängig.<br />

GR Agostini betont, dass dem Kulturausschuss im Vergleich zu anderen Ausschüssen<br />

höhere Budgetmittel zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang bemängelt er die<br />

finanzielle Gleichbehandlung der Ausschüsse. Speziell der Sport- und Jugendausschuss<br />

hat für die Förderung von Sportvereinen kaum mehr Mittel zur Verfügung. Durch sparsames<br />

Wirtschaften waren bisher noch Reserven in Höhe von € 1.500,-- zur Verfügung. Er<br />

wird zukünftige Förderwerber an den Kulturausschuss verweisen.<br />

GV Götschhofer weist darauf hin, dass es heute für Einwendungen hinsichtlich der Höhe<br />

von Budgetmittel für Vereine und Institutionen seiner Meinung nach etwas spät ist. Zum<br />

Vorbringen dieser Einwände gibt es sicher bessere Gelegenheiten als die Gemeinderatssitzung.<br />

Diesbezügl. verweist er unter anderem auf die Budgetklausur.<br />

7


GR Rami hebt den positiven Aspekt des Budgetausgleiches für 2011 hervor. Natürlich ist<br />

das Setzen von Sparmaßnahmen notwendig. Positiv ist weiters der Wirtschaftsaufschwung<br />

sowie die Zinssituation. Vielleicht besteht im kommenden Jahr die Möglichkeit für das<br />

Budget 2012 finanziell vorzusorgen. Erfreulich ist der Budgetansatz für das Radwegenetz<br />

sowie die Ortskernbelebung.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, beantragt der Vorsitzende<br />

die Fassung folgender Beschlüsse:<br />

Der Vorsitzende beantragt nun die Genehmigung des ordentlichen Haushaltsvoranschlages<br />

2011 mit nachstehend angeführten Summen:<br />

Einnahmen € Ausgaben €<br />

Gruppe O: 85.600,-- 1.257.500,--<br />

Gruppe 1: 30.600,-- 311.500,--<br />

Gruppe 2: 1.084.900,-- 2.528.200,--<br />

Gruppe 3: 42.900,-- 232.700,--<br />

Gruppe 4: 71.700,-- 2.127.900,--<br />

Gruppe 5: 21.600,-- 1.593.000,--<br />

Gruppe 6: 451.400,-- 995.600,--<br />

Gruppe 7: 100,-- 119.300,--<br />

Gruppe 8: 2.725.700,-- 2.747.500,--<br />

Gruppe 9: 8.691.500,-- 1.292.800,--<br />

Gesamtsumme 13.206.000,-- 13.206.000,--<br />

Außerordentlicher Haushalt 2011:<br />

Beschluss: 30 Stimmen dafür<br />

1 Gegenstimme (Agostini – SPÖ)<br />

Beschluss: einstimmig bewilligt<br />

Einnahmen € Ausgaben €<br />

3.302.000,00 3.766.900,00<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite (§ 83 GemO. 1/6 der ord. Einnahmen), die im Finanzjahr<br />

2011 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse in Anspruch<br />

genommen werden dürfen, wird mit € 2.201.000,00 festgesetzt.<br />

Beschluss: einstimmig bewilligt<br />

Festsetzung des Betrages betreffend die Erläuterung von Abweichungen beim Voranschlag,<br />

Nachtragsvoranschlag und Rechnungsabschluss gemäß § 14 Abs. 3 GemHKRO<br />

2002 i.d.g.F. mit € 7.000,-- und 10 %.<br />

Beschluss: einstimmig bewilligt<br />

8


Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen<br />

Voranschlages bestimmt sind, wird mit € 1.742.400,00 festgesetzt. Dieser Betrag soll für<br />

folgende außerordentliche Bauvorhaben verwendet werden:<br />

Wasser BA 06, Eichham, Seyrkam, Falkenohren 20.000,00<br />

Kanal BA 18 Einsiedling, Pappelleiten, Lederau, Moos, 1. Teil 150.000,00<br />

Kanal BA 18 Einsiedling, Pappelleiten, Lederau, Moos, 2. Teil 401.300,00<br />

Kanal BA 19, Lederau 941.000,00<br />

Errichtung Altstoffsammelzentrum 180.000,00<br />

Radwegenetz rund um den Ort 16.700,00<br />

Ortskernbelebung 33.400,00<br />

Beschluss: einstimmig bewilligt<br />

Freiwillige Leistungen der Gemeinde ca. € 198.868,00<br />

Dienstpostenplan: lt. Beilage zum Budget 2011<br />

2. Mittelfristiger Finanzplan 2011-2014<br />

Vorlage: FAbt./2010/097<br />

Beschluss: 30 Stimmen dafür<br />

1 Gegenstimme (Agostini – SPÖ)<br />

Beschluss: einstimmig bewilligt<br />

Sachverhalt:<br />

Vizebg. Mitterlehner teilt mit, dass lt. GemHKRO gleichzeitig mit dem Budget ein mittelfristiger<br />

Finanzplan zu erstellen ist.<br />

Dieser wurde für die Jahre 2011-2014 erstellt und ist auch als Arbeitsunterlage bei der<br />

Budgetklausur am 26.11.2010 vorgelegen.<br />

Der mittelfristige Investitionsplan für den Zeitraum 2011-2014 umfasst insgesamt 24 Vorhaben<br />

(siehe Beilage). Der geplante Ausführungszeitraum und die zum jetzigen Zeitpunkt<br />

bekannten Finanzierungsmöglichkeiten sind aus den Erläuterungen ersichtlich.<br />

Im Sinne des Finanzausschusses stellt der Vorsitzende den Antrag an den Gemeinderat,<br />

den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2011-2014 in der vorliegenden Form zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

9


3. Aufnahme Kassenkredit für das Finanzjahr 2011<br />

Vorlage: FAbt./2010/098<br />

Sachverhalt:<br />

Für die Aufnahme des gesetzlich möglichen Kassenkredites für das Finanzjahr 2011, so<br />

Vizebg. Mitterlehner, wurde eine Ausschreibung bei den heimischen Banken durchgeführt.<br />

Bei den Konditionen für den 3-Monats-Euribor ging die Raiba Salzkammergut mit einem<br />

Aufschlag von 0,34 % als Bestbieter hervor. (Gesamtzinssatz Basis Oktober 2010 1,34 %).<br />

Beim 6-Monats-Euribor wurde ein Aufschlag von 0,28 % angeboten (Gesamtzinssatz Basis<br />

Oktober 2010 1,5 %).<br />

Die PSK bietet nur den 3-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,50 % an. Von Seiten<br />

der V<strong>KB</strong> betragen die Aufschläge je Kondition 0,60 %. Die Sparkasse bietet die Euribor<br />

Konditionen überhaupt nicht an; lediglich einen Fixzinssatz von 2,75 % bis Ende 2011.<br />

Im Sinne des Finanzausschusses stellt der Vorsitzende den Antrag an den Gemeinderat,<br />

den Kassenkredit für das Finanzjahr 2011 von maximal € 2.201.000,-- zu der Kondition 3-<br />

Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,34 % bei der Raiba Salzkammergut aufzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

4. Änderung von Förderrichtlinien<br />

Vorlage: FAbt./2010/100<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass auf Grund der Budgetklausur vom 26.11.2010 und der Finanzausschusssitzung<br />

vom 30.11.2010 mit Stichtag 01.01.2011 folgende Änderungen bei<br />

den Förderrichtlinien durchgeführt werden sollen:<br />

Senkgrubenförderung: Aufhebung der bisherigen Richtlinien<br />

Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen: Aufhebung der bisherigen Richtlinien, da<br />

Änderung durch Energiegruppe<br />

Wohnraumschaffung: Reduzierung des bisherigen Förderungsbetrages um 50 %.<br />

Im Sinne des Finanzausschusses beantragt der Vorsitzende die angeführten Änderungen<br />

bei den Förderrichtlinien mit Stichtag 01.01.2011 zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

10


5. Wasser- und Kanalgebührenordnung; neuerliche Beschlussfassung<br />

Vorlage: HVW/2010/180<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass obwohl zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />

(28.9.2010) der Gebührenordnungen für Wasser und Kanal noch keine Tarife für 2011 vom<br />

Land OÖ. vorgegeben waren, vertrat die Aufsichtsbehörde die Auffassung, dass die Tarife<br />

und Entgelte in der Gebührenordnung aufscheinen müssen.<br />

Dem Ansinnen wurde nun entsprochen und die am 16. 11. 2010 beschlossenen Tarife in<br />

die beiden Gebührenordnungen aufgenommen.<br />

Aus diesem Grunde sind die beiden Gebührenordnungen vom 28. 9. 2010 aufzuheben<br />

und die Gebührenordnungen in der vorliegenden Form neuerlich zu beschließen.<br />

Die neue Kanalgebührenordnung sowie die neue Wassergebührenordnung werden nun<br />

vollinhaltlich zur Verlesung gebracht.<br />

Der Vorsitzende beantragt die Fassung folgender Beschlüsse:<br />

Aufhebung der Kanalgebühren- und Wassergebührenordnung vom 28.9. 2010<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig bewilligt<br />

Beschlussfassung der neuen Kanalgebührenordnung<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig bewilligt<br />

Beschlussfassung der neuen Wassergebührenordnung<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig bewilligt<br />

6. Mit Vorsteuerabzug errichtete, vermietete Objekte - Mietvertragsänderungen<br />

Vorlage: HVW/2010/186<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für alle von Körperschaften des öffentlichen Rechtes<br />

bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse von Immobilien die Miet- und Pachtentgelte ab<br />

1. 1. 2011 aus steuerlichen Gründen entsprechend der EU-Richtlinie Rz265 anzupassen<br />

sind – siehe Artikel aus Zeitschrift Kommunal Recht und Verwaltung.<br />

In der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> sind 2 Pachtverhältnisse betroffen, nämlich jenes mit<br />

dem Verein JUZ und mit der Marktmusik <strong>Vorchdorf</strong>.<br />

Ausgangssituation:<br />

Um den Neubau dieser Vereinstätten finanzieren zu können, wurde damals auf Steuerpflicht<br />

optiert und somit war auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegeben.<br />

(Kostenersparnis beim Musikheim € 142.838,-- und JUZ € 79.398,60)<br />

11


Bisher wurde die Miete gemäß den Bestimmungen dieser EU-Richtlinie allein von den Errichtungskosten<br />

berechnet. Nunmehr sind ab 1.1. 2011 auch die Anschaffungskosten,<br />

also die Grunderwerbskosten in die Mietenberechnung miteinzubeziehen.<br />

Auf Grund dieser neuen Rechtslage ist das jährliche Mietentgelt entsprechend zu erhöhen,<br />

damit es zu keiner Rückforderung der einbehaltenen MWSt durch das Finanzamt kommt.<br />

Die beiden Mietverträge mit Verein JUZ und Marktmusik <strong>Vorchdorf</strong> vom Juni bzw. September<br />

2005 sind daher in Punkt IV (1) wie folgt anzupassen.<br />

Marktmusik:<br />

Der jährliche Mietzins beträgt ab 1.1.2011 1,5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />

das sind € 12.093,29 zuzüglich der gesetzl. MWSt., die übrigen Punkte des Mietvertrage<br />

bleiben unverändert.<br />

JUZ:<br />

Der jährliche Mietzins beträgt ab 1.1.2011 1,5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />

das sind € 6.402,63 zuzüglich der gesetzl. MWSt., die übrigen Punkte des Mietvertrage<br />

bleiben unverändert.<br />

Durch die Berücksichtigung der Anschaffungskosten erhöht sich die jährliche Miete bei<br />

der Marktmusik um € 1.380,38 und beim Verein JUZ € 4.478,63, jeweils zuzügl. MWSt.<br />

Nachdem es keine Alternative zu diesen Mietzinserhöhungen gibt, wird um Beschlussfassung<br />

und Änderung der beiden Mietverträge gebeten.<br />

GR Haslinger Johann weist darauf hin, dass derzeit für die Marktmusik die Mietenzahlungen<br />

ca. € 12.855,-- und die Betriebskosten ca. 5.644,-- betragen. Derzeit fallen noch keine<br />

Mietenzahlungen an, weil die erbrachten Eigenleistungen beim Bau des Gebäudes auf die<br />

Miete angerechnet werden. Wenn dieses Guthaben aber verbraucht ist, wird sich der Verein<br />

Miete und Betriebskosten für das Musikheim nicht mehr leisten können, speziell auch<br />

ihm Hinblick auf die Kürzung der Förderungen seitens der Gemeinde. Er fragt sich hier<br />

schon, wo zukünftig der Verein die finanziellen Mittel hernehmen soll.<br />

In diesem Zusammenhang verweist er auch auf den immer wieder notwendigen Einkauf<br />

von Musikinstrumenten, der ebenfalls finanziert werden muss.<br />

Für die Zukunft ist es unumgänglich diesbezüglich mit der Gemeinde einen Konsens zu<br />

finden.<br />

Der Amtsleiter berichtet dazu, dass aufgrund der erfolgten Vermietung die <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Vorchdorf</strong> beim Bau des Vorsteuerabzuges geltend machen und dadurch das Bauvorhaben<br />

finanziert werden konnte. Nach den derzeitigen steuerrechtlichen Bestimmungen ist<br />

eine Mindestdauer des Mietvertrages einzuhalten, damit der beim Bau durchgeführte Vorsteuerabzug<br />

vom Finanzamt anerkannt wird. Die bei der Errichtung von der Marktmusik<br />

<strong>Vorchdorf</strong> erbrachten Eigenleistungen wurden als Mietvorauszahlungen angerechnet. Es<br />

entsteht daher für den Verein bis zum Jahr 2015 kein finanzieller Aufwand zur Zahlung des<br />

Mietentgeltes. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer ist die Einhebung eines Mietentgeltes<br />

bzw. der Betriebskosten zw. den Vertragspartnern neu zu definieren.<br />

12


Seine Aussage, so GR Haslinger, war nicht als Vorwurf der Gemeinde gegenüber gemeint,<br />

sondern es geht hier um Grundsätzliches, nämlich darum, wie in diesem Falle ein Verein<br />

haushalten soll, damit er finanziell über die Runden kommt.<br />

Abschließend stellt der Vorsitzende den Antrag, die Mietverträge mit der Marktmusik und<br />

dem JUZ wie oben vorgetragen abzuändern.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

7. Wengler-Zierlinger Daniela; Berufung gegen Bescheid Zl. 851118-6-2010/We v. 11.<br />

November 2010 Vorauszahlung für die Kanalanschlussgebühr<br />

Vorlage: FAbt./2010/104<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erklärt sich aufgrund der Erstbescheiderlassung befangen, wird an der<br />

nachfolgenden Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen und übergibt den Vorsitz<br />

an Vizebg. Mitterlehner.<br />

Vizebg. Mitterlehner übernimmt den Vorsitz und bringt folgenden Bericht:<br />

Frau Daniela Wengler-Zierlinger hat am 30. November 2010 innerhalb der Berufungsfrist<br />

mittels E-Mail schriftlich gegen die Vorschreibung einer Vorauszahlung für die Kanalanschlussgebühr<br />

Zl. 851118-6-2010/We vom 11. November 2010 für die Liegenschaft Lederau<br />

105 Einwendungen erhoben.<br />

Aufgrund des in der Bauabteilung aufliegenden Einreichplanes aus dem Jahr 1973 wurde<br />

die Bemessungsgrundlage von 46 m² ermittelt – somit wurde eine 80 %ige Vorauszahlung<br />

von der Mindestanschlussgebühr € 3.130,60 inkl. 10 % USt. – das sind € 2.504,48 vorgeschrieben.<br />

Eine Ableitung der Mindestanschlussgebühr aus der Kanalgebührenordnung ist für Frau<br />

Wengler-Zierlinger nicht nachvollziehbar.<br />

Der Bescheid mit der Begründung der Abweisung gelangt nun vollinhaltlich zur Verlesung.<br />

Aus diesem Grunde stellt Vizebg. Mitterlehner den Antrag, der Berufung keine Folge zu<br />

geben und den Erstbescheid des Bürgermeisters zu vollinhaltlich zu bestätigen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

13


8. Flächenwidmungsplan-Änderungen:<br />

8.1. Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>, Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 85 - Abschluss einer Baulandsicherungsvereinbarung<br />

Vorlage: Bauabt./2010/173<br />

Sachverhalt:<br />

Vom Regionsbeauftragten für Raumordnung wurde bei der o. a. Flächenwidmungsplanänderung<br />

der Abschluss einer Baulandsicherungsvereinbarung gefordert.<br />

Von der Bauabteilung wird folgender Baulandsicherungsvertrag vorgeschlagen:<br />

Baulandsicherungsvereinbarung<br />

BAULANDSICHERUNGSVERTRAG zu Flächenwidmungsplan Nr. 4.85<br />

Abgeschlossen zwischen Herrn Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>, und<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>, Schlossplatz 7, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>.<br />

I. Beschreibung des vorgesehenen Baugebietes<br />

Diese Vereinbarung dient zur Verwirklichung der in § 16 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994,<br />

LGBl.1993/114 i.d.g.F. genannten Zwecken und Zielsetzungen, insbesondere der Erhaltung<br />

von Baugrundstücken für die Gemeindebürger zu angemessenen, ortsüblichen Preisen,<br />

sowie zur Deckung des ortsüblichen Bedarfes von Baugrundstücken.<br />

Die Grundeigentümer erstreben mit dieser Vereinbarung eine rasche wirtschaftliche Verwertung<br />

der unten bezeichneten Grundstücke, welche insbesondere durch die unten näher<br />

bezeichnete Namhaftmachung von Käufern durch die <strong>Marktgemeinde</strong> erfolgt.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> schließt diese Vereinbarung zur Verwirklichung der oben genannten<br />

Zielsetzungen des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 ab.<br />

Zur Regelung aller für die gegenständliche Bauland-Widmung im öffentlichen Interesse<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> gelegenen, noch zu klärenden offenen Fragen, vereinbaren<br />

die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> und Herrn Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>,<br />

folgendes:<br />

II. Bauverpflichtung<br />

Beim Verkauf der ( ) Bauparzellen – Grundteilung der Grundstücke Parz. T 213/1, T 218/1,<br />

T 229/1, KG <strong>Vorchdorf</strong> und Grundstück T 1/1, KG Messenbach- verpflichtet sich Herr<br />

Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>, gegenüber der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong><br />

zur Sicherung des Siedlungszweckes - nämlich die Widmung von Grundstücken zur<br />

Errichtung von Wohnhäusern - in sämtlichen Kaufverträgen das Wiederkaufsrecht nach<br />

§ 1068 ABGB auszubedingen.<br />

Das bei den einzelnen Kaufverträgen aufzunehmende Wiederkaufsrecht hat folgenden<br />

Wortlaut:<br />

„Zur Sicherung des Siedlungszweckes - nämlich der Widmung von Grundstücken zur Errichtung<br />

von Wohnhäusern - behält sich der Verkäufer am Vertragsobjekt das Wiederkaufsrecht<br />

nach § 1068 ff ABGB vor, und zwar zu den in diesem Vertrag fixierten Kaufpreis.<br />

14


Das Wiederkaufsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn die Käuferseite oder deren<br />

Rechtsnachfolger auf dem Vertragsobjekt nicht längstens binnen 5 Jahren ab<br />

Rechtswirksamkeit der beantragten Umwidmung mit dem Bau begonnen hat.<br />

Der angemessene, ortsübliche Preis ist der diesem Vertrag zugrunde liegende Kaufpreis,<br />

wobei dieser Kaufpreis nach dem Verbraucherpreisindex 1986 oder nach einem an seine<br />

Stelle tretenden Index wertgesichert wird.<br />

Für sämtliche Kosten der Rückübergabe infolge Ausübung des Wiederkaufsrechtes haben<br />

die Käufer aufzukommen.<br />

Die Vertragsparteien erteilen ihre Einwilligung, dass bei dem Vertragsobjekt das Wiederkaufsrecht<br />

gemäß diesem Vertragspunkt für Herrn Schindlauer Franz, Eggenberg 10,<br />

4655 <strong>Vorchdorf</strong> einverleibt wird.“<br />

Bei Vorliegen eines unter obigen Vertragspunkten zitierten Wiederkaufsfalles und unter der<br />

Bedingung, dass die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> für sich oder einer von ihr namhaft zu machenden<br />

dritten Person erklärt, ihrerseits das von der Verkäuferin zu unterbreitende Anbot<br />

anzunehmen, hat die Verkäuferin das Wiederkaufsrecht sofort auszuüben.<br />

III.<br />

Herr Schindlauer Franz, Eggenberg 10, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> verpflichtet sich, den Liegenschaftserwerbern<br />

diese mit der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> getroffenen Vereinbarungen und<br />

die daraus entspringenden Verpflichtungen zur Kenntnis zu bringen. Sämtliche mit der<br />

Errichtung dieser Vereinbarung entstehenden Kosten und Gebühren trägt die <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Vorchdorf</strong>.<br />

Herr Franz Schindlauer verpflichtet sich, das in diesem Vertrag vereinbarte Wiederkaufsrecht<br />

an den/die Rechtsnachfolger vollinhaltlich zu überbinden.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 85 und gleichzeitig<br />

den vorliegenden Baulandsicherungsvertrag mit Herrn Franz Schindlauer, Eggenberg<br />

10, zu genehmigen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

8.2. Austaller Helmut und Sabine, Stefan Fadingerstraße 5, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Parzellen<br />

891 und . 80 KG Eggenberg Eichham 18), Anfrage auf Verschiebung und Vergrößerung<br />

der bebaubaren Fläche dieses bestehenden Gebäudes im Grünland (Sternchenwidmung)<br />

Vorlage: Bauabt./2010/115<br />

Sachverhalt:<br />

Die Ehegatten Austaller möchten das bestehende Gebäude abtragen und einen Neubau<br />

errichten. Diesen möchten sie etwas weiter nach Westen situieren. Für den geplanten Bau<br />

einer Remise, gibt es ein positives agrartechnisches Gutachten.<br />

Weiters würde sich der Neubau bei einer Verschiebung der bebaubaren Fläche nicht mehr<br />

im engeren Wasserschutzgebiet befinden.<br />

15


Eine Umlegung der Sternchenwidmung um 5-10 m nach Westen ist lt. den Regionsbeauftragten<br />

vertretbar, ebenso eine Vergrößerung.<br />

Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />

informiert.<br />

Stellungnahme des Ortsplaners<br />

Aus ortsplanerischer Sicht erscheint die Vergrößerung der „verbalen Dorfgebietsabgrenzung“<br />

in Richtung Westen – aufgrund der festgelegten Schutzzonenanordnungen für die<br />

wasserrechtlich bewilligte Versorgungsquelle für die Brauerei Eggenberg verständlich und<br />

somit angebracht.<br />

Positive Stellungnahmen<br />

Energie AG<br />

Agrarbezirksbehörde<br />

Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft<br />

Bei Einhaltung der Bescheidauflagen für die Zone III des Wasserschutzgebietes der Brauerei<br />

Eggenberg kann dieser Verlegung der Baufläche zugestimmt werden.<br />

Stellungnahme der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz<br />

Naturschutzfachlich ist eine geringfügige Verlagerung des Bauplatzes und der Baumasse<br />

nach Westen durchaus zu vertreten. Es wurde nach Erstellung des ersten Änderungsplanes<br />

entweder die Schleifung oder die Einbeziehung des Altbestandes in die Bauplatzfläche<br />

gefordert.<br />

Daraufhin wurde eine Plankorrektur vorgenommen, in der das derzeit bestehende Wohnobjekt<br />

in die Baulandabgrenzung miteinbezogen wurde.<br />

Stellungnahme der Abteilung Raumordnung<br />

In der ersten Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass aus raumordnungsfachlicher<br />

Sicht die gegenständliche Widmungsänderung nur vertreten werden kann, wenn der Bestand<br />

in den Bauplatz miteinbezogen wird.<br />

Nach der Plankorrektur kann die Widmungsänderung vertreten werden, da der Altbestand<br />

in die Bauplatzfläche miteinbezogen wurde. Ein zweites Hauptgebäude ist laut Definition<br />

der sogenannten „Sternchenfläche“ jedenfalls ausgeschlossen.<br />

Im Sinne des Raumordnungsausschusses stellt der Vorsitzende den Antrag an den Gemeinderat<br />

die Flächenwidmungsplanänderung (Nr. 86) Vergrößerung der „Sternchenfläche“<br />

auf den Parzellen 891 und . 80, KG Eggenberg, von 700 m² auf ca. 1.145 m² zu genehmigen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

28 Stimmen dafür<br />

3 Stimmenthaltungen (Götschhofer, Baumgartinger, Lohninger – ÖVP)<br />

16


8.3. Asamer Kies- und Betonwerke, Unterthalhamstraße 2, 4694 Ohlsdorf - Ansuchen auf<br />

Uwidmung zur Vergrößerung der Betriebsflächen der Fa. Semmelrock, KG Feldham<br />

Vorlage: Bauabt./2010/183<br />

Sachverhalt:<br />

GR Scherleitner erklärt sich in gegenständlicher Angelegenheit befangen und wird an der<br />

nachfolgenden Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen.<br />

Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GV Kickinger, bringt dazu folgenden Bericht:<br />

Die Fa. Asamer hat eine Widmungsänderung im Bereich der GP T 375/1,376, 377, 378,<br />

381, 382, 385, 386, 389, 390, 393, 394, 397, 398, 399, T 400, 404, T 407/1, T 407/3, T<br />

407/4, T 409/1, T 410, T 416/1, T 416/2, T 418, T 419/1 T 484/1, 485, 486, 487/1, alle KG<br />

Feldham, im Ausmaß von ca. 65.300 m² beantragt.<br />

17


Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />

informiert.<br />

Stellungnahme des Ortsplaners<br />

Aus ortsplanerischer Sicht besteht sowohl gegen die Betriebsstättenerweiterung für die<br />

ansässige Fa. Semmelrock als auch gegen die zukunftsorientierte „Lückenschließung“ der<br />

Betriebsbaugebiete in südlicher Richtung mit der damit verbundenen Änderungsumsetzung<br />

im Flächenwidmungsteil und im ÖEK kein Einwand<br />

Positive Stellungnahmen<br />

Arbeiterkammer<br />

Post & Telekom AG<br />

Wirtschaftskammer OÖ<br />

Agrarbezirksbehörde<br />

Fischer Franz<br />

Fischer Maria<br />

Stellungnahme der Energie AG<br />

Gegen die oben angeführte Änderung erhebt die Energie AG Oberösterreich Netz GmbH<br />

unter der Bedingung der Einhaltung nachstehender Auflagen keinen Einwand:<br />

Entlang der Leitungsachse ist ein Schutzstreifen im Flächenwidmungsplan einzutragen,<br />

welcher als Vorbehaltsfläche für die Energieversorgung, und die damit verbundene Wahrung<br />

der Versorgungssicherheit dient. Die Breite des Schutzstreifens beträgt beiderseits<br />

der Leitungsachse mindestens 1 m, wobei eine Bebauung in diesem Schutzstreifen unzulässig<br />

ist.<br />

Im zur Verfügung gestellten Lageplan der Energie AG ist die Kabelanlage ersichtlich und<br />

soll gem. § 18 Abs. 7 OÖ. Raumordnungsgesetz im neu überarbeiteten Flächenwidmungsplan<br />

aufgenommen werden.<br />

Sollte im Zuge einer Bebauung eines Grundstückes eine Abänderung unserer 30- kV-Anlagen<br />

(z. B . Verlegung), erforderlich sein, kann diese nur auf Kosten des Verursachers<br />

(siehe Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 19.04.1989 zu EnRo-28-1-<br />

1989/Ach/ Za) realisiert werden und bedarf außerdem einer Bewilligung der Energierechtsbehörde<br />

sowie der Zustimmung aller betroffenen Grundeigentümer.<br />

Folgende Stellungnahmen stehen noch aus:<br />

Bammer Christian<br />

Bammer Maria<br />

Sodian Andreas<br />

Sodian Christian<br />

AS Privatstiftung<br />

Hypo Steiermark Immobilienleasing GmbH<br />

OÖ Umweltanwaltschaft<br />

Land Oberösterreich<br />

Vorausgesetzt es treffen keine negativen Stellungnahmen ein (Ende der Stellungnahmefrist<br />

18. Jänner 2011), wird dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen.<br />

18


Sollten unerwarteterweise negative Stellungnahmen eintreffen, sind diese in der nächsten<br />

Gemeinderatssitzung dem Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis zu bringen und ist<br />

eine Beschlussfassung erst nach Ablauf der Stellungnahmefrist möglich.<br />

GR Agostini weist darauf hin, dass bisher immer nur von einer Umwidmungsfläche von<br />

15.000 m2 gesprochen wurde, dabei soll heut eine Fläche von insgesamt 65.000 m2 gewidmet<br />

werden. Er ersucht diesbezüglich um Auskunft, auch an welchem Tag die diesbezügl.<br />

Ausschusssitzung in dieser Angelegenheit stattgefunden hat.<br />

Auch GR Ammer schließt sich den Aussagen an und weist darauf hin, dass von Ing. Spalt<br />

mitgeteilt wurde, dass die Umwidmungsfläche 15.000 m2 beträgt.<br />

Auch GV Lenzeder kann sich an einen Ausschussbeschluss in dieser Form nicht erinnern.<br />

Nach telefonischer Auskunft durch den Bauamtsleiter teilt AL Kamesberger folgendes mit:<br />

Die tatsächliche Umwidmungsfläche beträgt 15.000 m2, wobei die übrige Fläche bereits<br />

gewidmet ist und es sich lediglich um eine Verschiebung der Widmungsfläche, dh. vom<br />

derzeitigen Niveau (MAN) wird die Widmungsfläche auf das Niveau der Firma Semmelrock<br />

abgesenkt. Dies wird dadurch erreicht, dass die bestehende bestockte Böschung, welche<br />

an das bereits gewidmete Firmenareal Semmelrock anschließt Richtung Fa. MAN verschoben<br />

wird.<br />

GR Ammer weist darauf hin, dass ihm so der Sachverhalt seitens der Bauabteilung nie<br />

erklärt sondern immer nur von einem Ausmaß von 15.000 m2 gesprochen wurde. In diesem<br />

Zusammenhang kommt er natürlich auch auf das Thema „Arbeitsplätze“ zu sprechen.<br />

Er findet es aber nicht sinnvoll aufgrund dieses Wissensstandes eine Abstimmung<br />

durchzuführen. Der Sachverhalt wurde außerdem im Ausschuss nicht ausreichend besprochen<br />

bzw. erklärt. Derzeit liegen 6 positive Stellungnahmen vor, 8 sind noch ausständig.<br />

Seiner Meinung nach ist eine Abstimmung heute nicht möglich.<br />

Im Zusammenhang mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen weist der Vorsitzende darauf hin,<br />

dass die Firma Semmelrock beabsichtigt, ihre derzeit 13 Standorte auf 8 zu reduzieren.<br />

Für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> sollte dies doch ein deutliches Signal für den Erhalt von<br />

Arbeitsplätzen sein. Er weist auch darauf hin, dass bereits eine negative Stellungnahme<br />

eine neuerliche Beschlussfassung nach sich zieht.<br />

Um heute eine positives Ergebnis zu erreichen stellt GV Lenzeder den Antrag, heute nur<br />

über eine Fläche von 15.000 m2 abzustimmen. Über die übrige Widmungsangelegenheit<br />

soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.<br />

Der Vorsitzende lässt über den von GV Lenzeder gestellten Antrag auf Umwidmung von<br />

15.000 m2 abstimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

27 Stimmen dafür<br />

3 Gegenstimmen (GRÜNE)<br />

19


Um die Beschlussfassung in dieser Sache auch in späteren Jahren nachvollziehen zu<br />

können, so GV Götschhofer, soll dem Protokoll als Grundlage eine genaue Planskizze<br />

beigelegt werden.<br />

GR Peter Haslinger empfiehlt, dass dieser Plan, der nun von allen Gemeinderäten einsehbar<br />

war, als wesentlicher Teil im Protokoll integriert werden soll.<br />

Der im Anschluss beigelegte Plan bildet somit einen wesentlichen Bestandteil für die Beschlussfassung.<br />

20


Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass in dieser Widmungssache noch Gutachten<br />

offen sind und bei negativ einlangenden Stellungnahmen eine neuerliche Beschlussfassung<br />

im GR notwendig wird.<br />

21


Im Bereich des Widmungsgebietes soll seines Wissens aber auch noch ein Grünstreifen<br />

integriert werden.<br />

GV Kickinger spricht sich dafür aus, zukünftig den Ausschussmitgliedern wichtige Detailinfos<br />

genau zu erläutern.<br />

Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Vereinbarung zw. Asamer und Gemeinde<br />

ersucht GR Ammer schon zu berücksichtigen, dass Asamer durch diese Widmungsänderung<br />

gewinnt und die Gemeinde auch in irgendeiner Weise davon profitieren sollte.<br />

8.4. Überlegung über die Verordnung eines Neuplanungsgebietes - im Bereich Autohaus<br />

<strong>Vorchdorf</strong> und Lindacherstraße 1 und 3<br />

Vorlage: Bauabt./2010/160<br />

Sachverhalt:<br />

Der Obmann des Raumordnungsausschusses bringt folgenden Bericht:<br />

Da der Standort des Autohauses <strong>Vorchdorf</strong> nach Fertigstellung des neuen Betriebsgebäudes<br />

in die Lambacherstraße 36 (bei Autobahnabfahrt) verlegt wird, ist die zukünftige<br />

Entwicklung der Liegenschaft Lambacherstraße 11 noch nicht vorhersehbar.<br />

Die Liegenschaft befindet sich in der Widmung Kerngebiet. Diese ist lt. § 22 Oö. ROG für<br />

Flächen mit überwiegend städtischer oder typisch zentrumsbildender Struktur vorzusehen,<br />

die vorrangig für öffentliche Bauten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Gebäude für Handels-<br />

und Dienstleistungsbetriebe, Veranstaltungsgebäude und Wohngebäude, jeweils<br />

einschließlich der dazugehörigen Bauten und Anlagen, bestimmt sind. Sonstige Bauten<br />

und Anlagen, die erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die im Kerngebiet<br />

wohnhafte oder anwesende Bevölkerung bedingen, dürfen in Kerngebieten nicht errichtet<br />

werden.<br />

Um Widmungskonflikte (z. B. KFZ-Werkstätte etc.) in Zukunft zu vermeiden, sollte überlegt<br />

werden, die Entwicklung der Liegenschaft mittels Verordnung eines Neuplanungsgebietes<br />

zu beeinflussen, um Nachteile für die Bevölkerung hintanzuhalten.<br />

Im Zuge dieser Überlegung sollte eine Ausdehnung des Neuplanungsgebietes auf die<br />

Parzellen 39/1, .40/2, 41, .41, .42, .43. 43/1, 44, 46/2, 46/6, 60/3, .153, .209 und .210, alle<br />

KG <strong>Vorchdorf</strong>, überlegt werden, um auch hier eine mögliche Entwicklung zu lenken.<br />

Der Gemeinderat wird um Fassung eines Grundsatzbeschlusses ersucht, damit mit der<br />

Konzepterstellung des Neuplanungsgebietes begonnen werden kann.<br />

GR Rami stellt die Frage, in welcher Form die Grundbesitzer in diesem Bereich von der<br />

Verordnung eines Neuplanungsgebietes verständigt werden sollen.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich heute nur um die Fassung eines<br />

Grundsatzbeschlusses handelt, damit die vorbereitenden Maßnahmen für die Widmung<br />

eines Neuplanungsgebietes in Angriff genommen werden können.<br />

22


GR Selinger stellt die Frage, ob für die Umsetzung bzw. Verordnung dieses Neuplanungsgebietes<br />

noch ein GR-Beschluss notwenig wird. Er hat in dieser Sache doch sehr gemischte<br />

Gefühle. Einerseits findet er es sinnvoll, eine geeignete Bebauung sicher zu stellen<br />

andererseits fragt er sich schon, welches Gremium dann entscheidet, wie und in welcher<br />

Form das Neuplanungsgebiet gewidmet werden soll bzw. welche Maßnahmen gesetzt<br />

werden.<br />

Der Vorsitzende führt dazu aus, dass seiner Meinung nach ein sehr breites Gremium wie<br />

z.B. Vereine, Zukunft <strong>Vorchdorf</strong>, Bau- und Straßenausschuss, Raumordnungsausschuss,<br />

Gestaltungsbeirat, GR usw. befasst werden sollten.<br />

Der Vorsitzende stellt abschließend den Antrag für die Fassung eines Grundsatzbeschlusses<br />

zur Verordnung eines Neuplanungsgebietes im Bereich Autohaus <strong>Vorchdorf</strong> und Lindacherstr.<br />

1 bzw. eine Ausweitung auf die Parzellen 39/1, .40/2, 41, .41, .42, .43. 43/1, 44,<br />

46/2, 46/6, 60/3, .153, .209 und .210, alle KG <strong>Vorchdorf</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

29 Stimmen dafür<br />

1 Gegenstimme (Rami – GRÜNE)<br />

1 Stimmenthaltung (Selinger – GRÜNE)<br />

9. Leeb Martin Pettenbacherstraße 35- Berufung gegen Wasseranschlussbescheid<br />

Vorlage: Bauabt./2010/182<br />

Sachverhalt:<br />

Der gegenständliche Punkt wurde wegen Zurückziehung der Berufung von der Tagesordnung<br />

abgesetzt.<br />

10. Abgangsdeckung Verein Kitzmantelfabrik - Kenntnisnahme<br />

Vorlage: FAbt./2010/099<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass nachdem mit Stichtag 01. Oktober 2010 die Kitzmantelfabrik<br />

von der <strong>Marktgemeinde</strong> geführt wird, per 30. September 2010 eine Endabrechnung mit<br />

dem Verein Kitzmantelfabrik erforderlich war.<br />

Nach Begleichung aller offenen Forderungen durch den Verein errechnet sich für diesen<br />

ein Minus von € 9.700,90.<br />

Nachdem der Verein hohe ehrenamtliche Leistungen erbringt und nun die Kitzmantelfabrik<br />

selbst geführt wird, soll dem Verein – um auch künftig gute Kulturarbeit leisten zu können –<br />

dieser Abgang von Seiten der <strong>Marktgemeinde</strong> ersetzt werden.<br />

23


Es besteht die Möglichkeit, diesen Betrag durch bisherige Einsparungen im Jahr 2010<br />

beim Kulturbudget (1/300/757) bzw. durch Einsparungen bei den Marketingaktivitäten<br />

(1/015/728) zu finanzieren.<br />

Da dadurch nach derzeitigem Kontostand keine Überschreitung dieser Budgetmittel entsteht,<br />

ist auch kein eigener Beschluss erforderlich.<br />

Seitens der Gemeinderäte wird dies zur Kenntnis genommen.<br />

11. ABV Asamer Betriebsansiedlung; Abschluss einer Vereinbarung<br />

Vorlage: HVW/2010/169<br />

Sachverhalt:<br />

Der gegenständliche Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

12. Grundzusammenlegung Schart, Lageplan öffentliches Wegenetz-Darstellung und<br />

Genehmigung<br />

Vorlage: HVW/2010/183<br />

Sachverhalt:<br />

In der GR-Sitzung vom 30. 3. 2010 wurde die Mitfinanzierung des Wegenetzes im Flurbereinigungsgebiet<br />

Schart beschlossen. Bedingung hiefür war die Übernahme ins öffentliche<br />

Gut.<br />

Nachdem nun die Pläne ausgearbeitet wurden, wird um Genehmigung des beiliegenden<br />

Wegenetzplanes und Übernahme ins öffentliche Gut gebeten.<br />

Zur Eintragung ins Grundbuch ist die Übernahme des ehem. Privatweges Hörtenhuemer<br />

ins öffentl. Gut der Gemeinde <strong>Vorchdorf</strong> mit GR-Beschluss erforderlich.<br />

Der Vorsitzende stellt daher den Antrag, lt. beiliegenden Teilungsplan und Teilungsausweis<br />

folgende Teilflächen aus den Parzellen Nr.<br />

225/1 im Ausmaß von 198 m2<br />

219 im Ausmaß von 317 m2<br />

1118 im Ausmaß von 150 m2<br />

1119 im Ausmaß von 10 m2<br />

218/2 im Ausmaß von 425 m2<br />

218/1 im Ausmaß von 489 m2<br />

217 im Ausmaß von 166 m2<br />

225/2 im Ausmaß von 308 m2<br />

1110 im Ausmaß von 56 m2<br />

1111 im Ausmaß von 14 m2<br />

1030 im Ausmaß von 1.419 m2<br />

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ins öffentl. Gut zu übernehmen. Gesamtfläche : 3.553 m2.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

29 Stimmen dafür<br />

2 Gegenstimmen (Ammer, Selinger – GRÜNE)<br />

13. Resolution an die österr. Bundesregierung - Austritt Österreichs aus EURATOM und<br />

Gründung einer europäischen Gemeinschaft für Alternativenergien<br />

Vorlage: HVW/2010/185<br />

Sachverhalt:<br />

GR Ammer bringt im Namen seiner Fraktion die Resolution an die Bundesregierung bezügl.<br />

Austritt Österreichs aus EURATOM und Gründung einer europäischen Gemeinschaft<br />

für Alternativenergien wie folgt zur Verlesung:<br />

Der Gemeinderat von <strong>Vorchdorf</strong> möge folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung<br />

beschließen:<br />

Resolutionsantrag:<br />

Der Gemeinderat von <strong>Vorchdorf</strong> fordert die Bundesregierung auf, mit den europäischen<br />

Vertragspartnern Verhandlungen über einen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-<br />

Vertrag aufzunehmen. Die österreichischen Zahlungen, die derzeit der Europäischen<br />

Atomgemeinschaft zufließen, sollen künftig zweckgebunden verwendet werden, und zwar<br />

• entweder in der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der alternativen Energieformen<br />

in Österreich oder<br />

• in einer zu gründenden Europäischen Gemeinschaft für die Weiterentwicklung von<br />

Alternativenergien.<br />

Begründung:<br />

Dass die Österreicherinnen und Österreicher, die sich 1978 per Volksabstimmung mehrheitlich<br />

gegen die Nutzung der Kernenergie ausgesprochen haben, durch die Euratom-<br />

Mitgliedschaft Österreichs die Forschung auf dem Nukleargebiet, die Versorgung mit radioaktivem<br />

Material und insbesondere den Neubau bzw. die Instandhaltung von Kernkraftwerken<br />

(auch an den heimischen Grenzen) mitfinanzieren müssen, ist nicht zu akzeptieren.<br />

Es verwundert nicht, dass sich Umfragen zufolge 78 % der ÖsterreicherInnen für<br />

einen Euratom-Austritt aussprechen.<br />

Die Bundesregierung ist daher gefordert, entsprechend dem mehrheitlichen Wunsch der<br />

Bevölkerung in einem ersten Schritt im Verhandlungswege einen Ausstieg Österreichs aus<br />

dem Euratom-Vertrag zu erreichen. Jene frei werdenden Gelder, die aus den Österreichischen<br />

EU-Mitgliedsbeiträgen aliquot an Euratom fließen, sollen zweckgebunden für die<br />

heimische Forschung und Entwicklung von alternativen Energieformen verwendet werden.<br />

In einem weiteren Schritt könnten diese Mittel in eine neu zu gründende Europäische Gemeinschaft,<br />

die europaweit die Weiterentwicklung auf dem Gebiet der ökologischen und<br />

nachhaltigen Energien vorantreibt und die nationalen Ökoenergieprogramme vernetzt,<br />

eingebracht werden.<br />

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Damit würden Gelder, die aus Österreich und anderen Atomenergie ablehnenden Mitgliedsländern<br />

stammen und bisher der Atomindustrie zugute kamen, in die Forschung und<br />

Entwicklung erneuerbarer Energien und Energieeffizienzmaßnahmen verwendet werden<br />

können.<br />

Den Versuchen der Atomlobby, die Atomenergie als CO2-freundliche Klimaalternative zu<br />

positionieren, müssen die atomkraftfreien Länder wie Österreich ein markantes Signal entgegen<br />

setzen. Denn die europäische Energiezukunft kann nicht in der Nutzung der riskanten<br />

Atomkraft liegen, sondern in der Forcierung nachhaltiger, alternativer Energieformen.<br />

GR Ammer verweist in diesem Zusammenhang auf die in <strong>Vorchdorf</strong> sehr konstruktive<br />

Energiegruppe, unter der Leitung von Andreas Prielinger.<br />

Bereits 173 Gemeinden haben diese Resolution schon beschlossen und er ersucht auch<br />

die <strong>Vorchdorf</strong>er Gemeinderatsmitglieder um Zustimmung.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass unter anderem auch die Gemeinden Gmunden,<br />

Altmünster, Wels, Thalheim usw. diese Resolution bereits beschlossen haben. Bei einem<br />

Ausstieg geht es hier um einen Betrag von € 40 Mio. jährlich. Gleichzeitig soll aber auch<br />

ein Zusammenschluss für die Nutzung von erneuerbarer Energie erfolgen.<br />

GV Götschhofer stellt dazu fest, dass für ihn eine Resolution gegen Atomenergie kein<br />

Problem darstellt. Hier handelt es sich jedoch um den Ausstieg aus einer europäischen<br />

Gemeinschaft, einem Abkommen, wo sogar Greenpeace Zweifel äußert.<br />

Er als Laie kann hier nicht sagen, was richtig oder falsch ist. Zukünftig ersucht er um klarere<br />

Definition von Resolutionen.<br />

Abschließend nimmt der Vorsitzende die Abstimmung über den Resolutionsantrag von GR<br />

Ammer vor.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

21 Stimmen dafür<br />

2 Gegenstimmen (Lenzeder, Waltersdorfer – SPÖ)<br />

8 Stimmenthaltungen (Götschhofer, Lohninger, Ahrer, Berner, Helmberger – ÖVP,<br />

Haslinger J., Haslinger P., Itzenberger – SPÖ)<br />

14. Prüfungsausschusssitzung vom 11.10.2010, Kenntnisnahme des Prüfberichtes<br />

Vorlage: FAbt./2010/101<br />

Sachverhalt:<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses, GR Haslinger Johann, bringt den Prüfbericht der<br />

Prüfungsausschusssitzung vom 11.10.2010 vollinhaltlich zur Verlesung.<br />

Seitens der Gemeinderäte wird dieser zur Kenntnis genommen.<br />

26


15. Allfälliges<br />

Gegen das letzte Sitzungsprotokoll wird kein Einwand erhoben. Der Vorsitzende erklärt die<br />

Verhandlungsschrift für genehmigt.<br />

Seitens der einzelnen Fraktionen werden Weihnachtswünsche ausgetauscht.<br />

GV Baumgartinger bedankt sich bei allen Mitgliedern des Umweltausschusses für die aktive<br />

Mitarbeit in diesem Jahr.<br />

Auch der Vorsitzende bringt den Dank für die konstruktive Zusammenarbeit im Gemeinderat<br />

zum Ausdruck und lädt abschließend zum Punschstand ein.<br />

16. Abhaltung der Bürgerfragestunde.<br />

Vorlage: HVW/2010/158<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass 2 schriftliche Anfragen im Rahmen der Bürgerfragestunde<br />

vorliegen, die beiden Antragsteller Herr Christian Neuwirth und Herr Hausl anwesend<br />

sind und ersucht nun Herrn Hausl und anschließend Herrn Neuwirth, um Verlesung<br />

deren Fragen.<br />

Mag. Hausl:<br />

Wie wollt ihr, die Mitglieder des Gemeinderates, Vertreter aller politischen Fraktionen in<br />

<strong>Vorchdorf</strong>, die im Zukunftsprofil der Agenda 21 verankerten Leitziele in eure künftige politische<br />

Arbeit einfließen lassen, sie konkret in Angriff nehmen und letztendlich einer konkreten<br />

Umsetzung zuführen?<br />

Neuwirth Christian:<br />

Warum befinden sich im vorliegenden Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2011 keine Budgetmittel<br />

für aktuelle oder auch zukünftige Projekte aus dem Agenda 21-<br />

Bürgerbeteiligungsprozess?<br />

Der Volltext der Anfragen wird dem Protokoll als Anlage beigelegt.<br />

Die bereits ergangene schriftliche Beantwortung der Anfragen durch den Bürgermeister<br />

wird nun vollinhaltlich verlesen:<br />

Geschätzter Christian, lieber Andreas !<br />

Ich danke für Euer Schreiben zur Bürgerfragestunde. Das Budget der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Vorchdorf</strong> wird nach erfolgter Budgetklausur und Sitzung des Finanzausschusses dem<br />

Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein Kostenbeitrag für das LA 21 Projekt<br />

„Grenzenlos <strong>Vorchdorf</strong>“ ist nicht dezidiert ausgewiesen.<br />

Ich kann Euch jedoch die positive Nachricht geben, dass auf Grund des ausgeglichenen<br />

Voranschlages prinzipiell die Möglichkeit besteht, derartige Projekte über Beschluss des<br />

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Gemeindevorstandes auch im laufenden Jahr zu finanzieren. Dazu werde ich mich persönlich<br />

für euer Anliegen einsetzen und dieses auch befürworten. Um eine rasche Projektabwicklung<br />

sicherzustellen, bitte ich, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, sodass<br />

der GV in seiner Sitzung am 1. 2. 2011 eine entsprechende Entscheidung treffen kann.<br />

Weiters kann ich Euch berichten, dass im mittelfristigen Finanzplan der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Vorchdorf</strong> die Finanzierung von LA 21 Projekten berücksichtigt sind, z.B. Erweiterung des<br />

Radwegenetzes.<br />

In Zuversicht auf eine positive Erledigung und Wertschätzung für eine gute Zusammenarbeit<br />

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.<br />

Durch diese schriftliche Beantwortung der Fragen konnte bereits alles geklärt werden und<br />

es wurden somit keine weiteren Gespräche mehr geführt.<br />

Nach dem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, dankt der Vorsitzende für<br />

die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung.<br />

..................................................................... ....................................................................<br />

Schriftführer Vorsitzender<br />

..................................................................... ....................................................................<br />

Gemeinderat ÖVP Gemeinderat SPÖ<br />

..................................................................... ...................................................................<br />

Gemeinderat FPÖ Gemeinderat GRÜNE<br />

Ohne – mit Erinnerung genehmigt<br />

in der Gemeinderatssitzung vom _________<br />

Der Bürgermeister:<br />

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