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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

aufgenommen bei der am Dienstag, den 16.11.2010 in der Kitzmantelfabrik stattgefundenen<br />

öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>.<br />

Sitzungsnummer: GR/2010/07<br />

Beginn: 19:30<br />

Ende: 20:00<br />

Anwesend sind:<br />

Bürgermeister DI Gunter Schimpl ÖVP<br />

Vizebg. Johann Mitterlehner ÖVP<br />

Dr. Gerhard Götschhofer ÖVP<br />

Johannes Hörtenhuber ÖVP<br />

Renate Ziegelbäck ÖVP<br />

Martina Gerl ÖVP<br />

Stefan Berner ÖVP<br />

OSR Kurt Ahrer ÖVP<br />

Ing. Klaus Lohninger ÖVP<br />

Johannes Huemer ÖVP<br />

Christine Baumgartinger ÖVP<br />

Christian Strassmair ÖVP<br />

Josef Helmberger ÖVP<br />

Josef Prielinger ÖVP<br />

Erwin Amering ÖVP Vertretung für Ing. Daniel Itzenberger<br />

Vizebg. Hermann Aigner SPÖ<br />

Harald Agostini SPÖ<br />

Felix Lenzeder SPÖ<br />

Ing. Norbert Waltersdorfer SPÖ<br />

Monika Dutzler SPÖ<br />

Johann Haslinger SPÖ<br />

Richard Staudinger SPÖ<br />

Franz Krammel SPÖ<br />

Markus Kroner SPÖ Vertretung für Herrn Martin Fischer<br />

Gerhard Tuschek FPÖ<br />

Josef Scherleitner FPÖ<br />

Auguste Kroißmayr FPÖ Vertretung für Thomas Fellner<br />

Gerhard Wiener FPÖ Vertretung für Christian Kickinger<br />

Mag. Reinhard Ammer GRÜNE<br />

Daniela Perhalt GRÜNE<br />

Ing. Günther Rami GRÜNE<br />

Ing. Gerald Spalt Vertretung für AL Leopold Kamesberger<br />

Brigitte Platzer Schriftführung


Entschuldigt fehlen:<br />

Ing. Daniel Itzenberger ÖVP<br />

Martin Fischer SPÖ<br />

Christian Kickinger FPÖ<br />

Thomas Fellner FPÖ<br />

Tagesordnung:<br />

1 . Festsetzung der Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte für 2011<br />

Vorlage: FAbt./2010/086<br />

2 . Beschlussfassung einer neuen Abfallgebührenordnung<br />

Vorlage: FAbt./2010/087<br />

3 . Kitzmantelfabrik; Beschlussfassung der Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

Vorlage: HVW/2010/170<br />

4 . Neubau Rot-Kreuz-Ortsstelle <strong>Vorchdorf</strong> (1. Etappe Sicherheitszentrum) - Finanzierungsplan<br />

des Landes - Beschlussfassung<br />

Vorlage: FAbt./2010/088<br />

5 . Fertigung und Lieferung eines Löschfahrzeuges mit Allradantrieb LF-A für die Feuerwehr<br />

Lederau - Auftragsvergabe<br />

Vorlage: HVW/2010/149<br />

6 . Flächenwidmungsplan-Änderungen - Beschlussfassung:<br />

6.1 . Gollinger GmbH, Schart 19, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Antrag auf Umwidmung der Parzelle<br />

888, KG Mühltal im Ausmaß 5.649 m ² von Grünland in Betriebsbaugebiet und Widmungskorrektur<br />

der Parzelle 886/3 u. .149 von Sondergebiet des Baulandes Kanalräumgewerbe<br />

in Betriebsbaugebiet im Ausmaß von 247 m²<br />

Vorlage: Bauabt./2010/111<br />

6.2 . Lebersorger Gabriele und Norbert, Fischböckau 28, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Antrag auf<br />

Umwidmung der Parzelle T 145/1, KG Theuerwang, von Grünland in Wohngebiet im<br />

Ausmaß von 1.500 m², zusätzlich Änderung des ÖEK's Schaffung von Bauerwartungsland<br />

im Ausmaß von 1.500 m²<br />

Vorlage: Bauabt./2010/121<br />

6.3 . <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>, Betriebsbaugebiet Feldham, Umwidmung der GP 5/6, 5/7<br />

und 5/8, KG Feldham, im Ausmaß von 7.895 m² von Grünland in Betriebsbaugebiet,<br />

und der GP 1/14, KG Feldham, im Ausmaß von 1.838 m², von Grünland in gemischtes<br />

Baugebiet<br />

Vorlage: Bauabt./2010/146<br />

7 . Flurbereinigung <strong>Vorchdorf</strong>, Fischböckau<br />

Vorlage: Bauabt./2010/164<br />

8 . Fam. Jung, Harresau; Übernahme/Aufschließung einer Straße ins öffentl. Gut<br />

Vorlage: Allg.V./2010/024<br />

2


9 . Prüfungsausschusssitzung vom 19.07.2010, Kenntnisnahme des Prüfberichtes<br />

Vorlage: FAbt./2010/085<br />

10 . Allfälliges<br />

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, stellt die Beschlussfähigkeit<br />

fest und eröffnet die Sitzung.<br />

Ferner stellt er fest, dass<br />

a) zu Beginn der Sitzung 31 Gemeinderatsmitglieder anwesend sind und somit die<br />

Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />

b) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />

c) alle Gemeinderatsmitglieder ordnungsgemäß verständigt und die Abhaltung der<br />

Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich bekannt<br />

gemacht wurde,<br />

d) er für die entschuldigt gemeldeten Gemeinderatsmitglieder Ing. Daniel Itzenberger,<br />

Martin Fischer, Christian Kickinger und Thomas Fellner,<br />

die Ersatzmitglieder Erwin Amering, Markus Kroner, Auguste Kroißmayr und Gerhard<br />

Wiener einberufen ließ<br />

e) er zur Schriftführerin VB I Brigitte Platzer bestimmt hat,<br />

f) AL-Stellvertreter Ing. Gerald Spalt der Sitzung mit beratender Stimme beiwohnt.<br />

Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde allen Gemeinderäten übermittelt.<br />

Einwendungen dagegen können noch bis zum Schluss der Sitzung vorgebracht werden.<br />

Im Anschluss daran geht der Vorsitzende zur Tagesordnung über.<br />

1. Festsetzung der Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte für 2011<br />

Vorlage: FAbt./2010/086<br />

Sachverhalt:<br />

Vizebg. Mitterlehner in seiner Eigenschaft als Obmann des Finanzausschusses bringt dazu<br />

folgenden Bericht:<br />

Lt. Gemeindefinanztag am 11.10.2010 sind die Mindestanschlussgebühren für das Jahr<br />

2011 für Wasser mit € 1.733,00 und für Kanal mit € 2.891,00 festzusetzen.<br />

Die Wasserbenützungsgebühren sollen von € 1,50 netto pro m³ auf € 1,60 netto pro m³<br />

angehoben werden. Die Kanalbenützungsgebühren sollen von derzeit € 3,40 netto auf<br />

€ 3,45 netto pro m³ angehoben werden.<br />

Die Müllabfuhrgebühren sollen um 1 % erhöht werden.<br />

3


Die Tarife für die Altenhilfe sollen von derzeit € 13,00 bzw. € 16,00 auf € 14,50 bzw.<br />

€ 17,60 angehoben werden.<br />

Die Tarife für Essen auf Rädern sollen von derzeit € 7,00 bzw. 7,80 auf € 7,50 bzw. € 8,50<br />

angehoben werden.<br />

Die diversen Tarife für Benützung der Turn- und Sporthallen, bzw. für die Leichenhalle<br />

sollen um 1, 5 % erhöht werden.<br />

Die vorliegende Gebührentabelle wird vollinhaltlich zur Verlesung gebracht.<br />

Im Sinne des Finanzausschusses stellt der Vorsitzende den Antrag an den Gemeinderat,<br />

für das Jahr 2011 die vorliegenden Steuerhebesätze, Gebühren, Abgaben, Entgelte und<br />

Beiträge zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

2. Beschlussfassung einer neuen Abfallgebührenordnung<br />

Vorlage: FAbt./2010/087<br />

Sachverhalt:<br />

Auf Grund des Inkrafttretens des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 (Oö. AWG 2009), so<br />

Vizebg. Mitterlehner, ist die bestehende Abfallgebührenordnung an dieses Gesetz anzupassen.<br />

Die neue Abfallgebührenordnung wird nun vollinhaltlich zur Verlesung gebracht.<br />

Im Sinne des Finanzausschusses stellt der Vorsitzende den Antrag an den Gemeinderat,<br />

die vorliegende Abfallgebührenordnung zu beschließen und die bisher geltende Abfallgebührenordnung<br />

vom 25.11.1997 außer Kraft zu setzen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

3. Kitzmantelfabrik; Beschlussfassung der Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

Vorlage: HVW/2010/170<br />

Sachverhalt:<br />

Auf Grund der Übernahme der Geschäfts- und Betriebsführung der Kitzmantelfabrik per 1.<br />

Oktober 2010 durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

entsprechend anzupassen bzw. vom zuständigen Gremium beschließen zu<br />

lassen.<br />

4


Bei der zur Beschlussfassung vorliegenden AGB-Version ist nur der Name des Vermieters<br />

ersetzt worden, ansonsten ist der Text gegenüber der Version des Trägervereines Kitzmantelfabrik<br />

gleich geblieben.<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelangen vollinhaltlich zur Verlesung.<br />

GR Agostini stellt fest, dass lt. § 5 - Gastronomie nach Möglichkeit <strong>Vorchdorf</strong>er Gastronomen<br />

beauftragt werden sollen. Hinsichtlich der Getränke ist vorgegeben, diese ausschließlich<br />

von der Brauerei Eggenberg zu beziehen. Er stellt nun die Frage, ob diese Vereinbarung<br />

auch zukünftig nach Übernahme durch die Gemeinde Bestand hat.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass dieser Vertrag seinerzeit vom Trägerverein abgeschlossen<br />

wurde und trotz Übernahme durch die Gemeinde weiterhin besteht. Alkoholfreie Getränke<br />

und Bier dürfen ausschließlich von der Brauerei Eggenberg bezogen, sofern die Getränke<br />

von dieser angeboten werden. Sofern im Zuge einer Veranstaltung spezielle Bier-Sorten<br />

wie z.B. Guinness angeboten werden, ist dies jedoch sicher kein Problem.<br />

Der Vorsitzende beantragt die Beschlussfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

4. Neubau Rot-Kreuz-Ortsstelle <strong>Vorchdorf</strong> (1. Etappe Sicherheitszentrum) - Finanzierungsplan<br />

des Landes - Beschlussfassung<br />

Vorlage: FAbt./2010/088<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass von Seiten des Landes OÖ. am 05.11.2010 unter der Zahl<br />

IKD(Gem)-311108/289-2010-Mad ein Finanzierungsplan für den Neubau der Rot-Kreuz-<br />

Ortsstelle <strong>Vorchdorf</strong> (1. Etappe des Sicherheitszentrums) vorgelegt wurde.<br />

Als federführende Gemeinde dieses Kooperationsprojektes wird die <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Vorchdorf</strong> geführt. Die angeführten BZ-Mittel werden auf die Gemeinden <strong>Vorchdorf</strong><br />

(€ 391.509,00) und Kirchham (€ 103.092,00) für die Jahre 2013-2015 aufgeteilt.<br />

Die Flüssigmachung der genannten BZ-Beträge ist von der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> zu<br />

beantragen. Die BZ-Mittel sind in weiterer Folge an das Rote Kreuz weiterzuleiten.<br />

Die in der Finanzierungsdarstellung für die Folgejahre angeführten Finanzmittel werden<br />

unter der Annahme vorgemerkt, dass die Finanzkraft annähernd gleich bleibt, die Gebarung<br />

sparsam geführt wird, die gewährten Finanzmittel ordnungsgemäß verwendet werden<br />

und der Einsatz der sonstigen Förderungsmittel bei der weiteren Antragstellung auf Gewährung<br />

von Bedarfszuweisungen für das nächste Jahr nachgewiesen wird.<br />

Die für die Folgejahre vorgemerkten Mittel können nur nach ihrer Verfügbarkeit gewährt<br />

werden.<br />

Der vorliegende Finanzierungsplan hat folgendes Aussehen:<br />

5


Bezeichnung der<br />

Finanzierungsmittel<br />

2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt in<br />

EURO<br />

Rücklagen<br />

Eigenanteil Rotes Kreuz 30.000 30.000<br />

Vermögesveräußerung<br />

(Förderungs-)Darlehen<br />

(Bank)-Darlehen<br />

Sonstige Mittel<br />

Bundeszuschuss<br />

LZ Abt. Gesundheit 164.867 164.867 164.866 494.600<br />

Bedarfszuweisung 164.867 164.867 164.866 494.600<br />

Summe in Euro 30.000 164.867 164.867 329.733 164.867 164.866 1.019.200<br />

Damit die BZ-Mittel für dieses Vorhaben zur Verfügung gestellt werden, beantragt der Vorsitzende<br />

die Genehmigung des vorliegenden Finanzierungsplanes.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

5. Fertigung und Lieferung eines Löschfahrzeuges mit Allradantrieb LF-A für die Feuerwehr<br />

Lederau - Auftragsvergabe<br />

Vorlage: HVW/2010/149<br />

Sachverhalt:<br />

In der Sitzung des GR am 31. 3. 2009, so der Vorsitzende, wurde der Grundsatzbeschluss<br />

gefasst, für das inzwischen 30 Jahre alte Löschfahrzeug ein neues Fahrzeug für die FF<br />

Lederau anzukaufen. In der Zwischenzeit wurde auch von der Landes-Feuerwehrleitung<br />

die Anschaffung genehmigt und Fördermittel sowohl von der Landesfeuerwehrleitung als<br />

auch BZ-Mittel vom Land OÖ. zugesagt.<br />

Der Ankauf wurde am 2. Sept. 2010 in der Amtlichen Linzer Zeitung ausgeschrieben.<br />

Gemäß Bundesvergabegesetz sind in der Ausschreibung auch die Zuschlagskriterien<br />

zu definieren, welche wie bei Feuerwehrfahrzeugankäufen üblich und nachstehend angeführt,<br />

festgelegt wurden.<br />

Die Wahl des Anbots für den Zuschlag erfolgte nach dem Bestbieterprinzip.<br />

Die Zuschlagskriterien waren wie folgt gewichtet:<br />

- 1. Preis 35 %<br />

- 2. Funktionalität, Bedienerfreundlichkeit 30 %<br />

- 3. Fertigungsqualität, Qualitätssicherung 30 %<br />

- 4. Kundendienst, Ersatzteilversorgung 5 %<br />

3 Anbieter haben sich an der Ausschreibung beteiligt und nachstehende Preise für Fahrgestell,<br />

Fahrzeug und feuerwehrtechnischen Aufbau bekannt gegeben.<br />

1. Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, Kainbach bei Graz, € 158.758,80<br />

2. Walser Feuerwehrtechnik GmbH, Rankweil, € 155.760,--<br />

3. Rosenbauer Österreich GmbH, Leonding, € 158.100,--<br />

6


Die vertiefte Angebotsprüfung wurde von einer Jury, welche aus 7 Mitgliedern bestand,<br />

durchgeführt.<br />

Die Addition der erreichten Punkteanzahl aus den 4 Zuschlagskriterien ergab folgende<br />

Reihung:<br />

1. Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, Kainbach bei Graz, 9.811,62<br />

2. Walser Feuerwehrtechnik GmbH, Rankweil, 9.055,00<br />

3. Rosenbauer Österreich GmbH, Leonding, 7.647,42<br />

Die Stillhaltefrist gem. § 131 Ö. Bundesvergabegesetz ist ohne Einwendungen der Mitbewerber<br />

abgelaufen und somit die Vergabe an den Bestbieter rechtens.<br />

Der GR wird daher freundlichst gebeten, die Auftragsvergabe an die Fa. Iveco Magirus<br />

Brandschutztechnik GmbH, Hönigtalerstr. 46, 8301 Kainbach bei Graz, mit einer Auftragssumme<br />

von € 158.758,80 incl. USt zu beschließen.<br />

Hinweis zur Finanzierung:<br />

Die Gesamtkosten incl. der erforderlichen Normausstattung des Fahrzeuges, welche im<br />

oa. Fahrzeugpreis nicht enthalten ist, beträgt € 181.000,--.<br />

Je € 53.000,-- Förderung wurden von der OÖ. Landesfeuerwehrleitung und vom Land<br />

OÖ., Direktion Inneres und Kommunales, zugesagt. Die FF Lederau verpflichtet sich, einen<br />

Beitrag von € 28.000,-- zu zahlen, sodass für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> Kosten<br />

mit einer Gesamtsumme von € 47.000,-- übrig bleiben werden. Der Finanzierungsplan wird<br />

aber erst vom Land OÖ. erstellt und nach Übermittlung dem GR zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt werden.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Auftragsvergabe an die Fa. Iveco Magirus Brandschutztechnik<br />

GmbH, Hönigtalerstr. 46, 8301 Kainbach bei Graz, mit einer Auftragssumme<br />

von € 158.758,80 incl. USt zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

6. Flächenwidmungsplan-Änderungen - Beschlussfassung:<br />

6.1. Gollinger GmbH, Schart 19, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Antrag auf Umwidmung der Parzelle<br />

888, KG Mühltal im Ausmaß 5.649 m ² von Grünland in Betriebsbaugebiet und<br />

Widmungskorrektur der Parzelle 886/3 u. .149 von Sondergebiet des Baulandes<br />

Kanalräumgewerbe in Betriebsbaugebiet im Ausmaß von 247 m²<br />

Vorlage: Bauabt./2010/111<br />

Sachverhalt:<br />

Vizebg. Mitterlehner in seiner Eigenschaft als Obmann des Raumordnungsausschusses,<br />

bringt dazu folgenden Bericht:<br />

7


Die Fa. Gollinger möchte für die geplante Erweiterung des Betriebs die Parzelle 888 im<br />

Ausmaß von 5.649 m² umwidmen lassen. Die Vergrößerung des Betriebes würde eine<br />

Schaffung von ca. 10 neuen Arbeitsplätzen und zugleich die Erhaltung der bestehenden<br />

20 Arbeitsplätze bedeuten.<br />

Im Zuge dieser Umwidmung soll eine Widmungskorrektur der Parzellen 886/3 und .149<br />

von Sondergebiet des Baulandes Kanalräumgewerbe in Betriebsbaugebiet erfolgen.<br />

Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />

informiert.<br />

Stellungnahme des Ortsplaners<br />

Aus ortsplanerischer Sicht ist gegen die Betriebsstättenerweiterung der Fa. Gollinger im<br />

Prinzip nichts einzuwenden, vorausgesetzt dass die dazu erforderliche Änderung des ÖEK<br />

seitens der Aufsichtsbehörde akzeptiert und genehmigt wird.<br />

Positive Stellungnahmen<br />

Energie AG<br />

Agrarbezirksbehörde<br />

Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft<br />

Die Planungsfläche befindet sich im Grundwasserschongebiet Pettenbachrinne (VO LGBI.<br />

Nr. 11/1978, siehe Beilage) sowie innerhalb des Gebietes der wasserwirtschaftlichen<br />

Rahmenverfügung Almtal (VO LGBI. Nr. 78/1984), dem zu Folge das Interesse des Landes<br />

Oberösterreich an der Erhaltung der Qualität und Quantität der Quell- und Grundwasservorkommen<br />

im Widmungsgebiet als rechtliches Interesse anerkannt wird.<br />

Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Belange der Abwasserbeseitigung sowie<br />

der Wasserversorgung mit besonderer Sorgfalt wahrgenommen werden und es wird<br />

auf die diesbezüglichen wasserrechtlich festgelegten anzeige- und bewilligungspflichtigen<br />

Maßnahmen hingewiesen.<br />

Hinsichtlich Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung bestehen keine Anschlussmöglichkeiten<br />

an öffentlichen Anlagen und es wäre diese Umwidmung den Grundsätzen entsprechend<br />

wegen fehlender technischer Infrastruktur abzulehnen. Da es sich hier jedoch<br />

um einen bereits bestehenden Betrieb handelt, welcher aus abwassertechnischer Sicht<br />

nicht abwasserrelevant erscheint und weiterhin, auch nach Vergrößerung, nur häusliche<br />

Abwässer anfallen, kann der Umwidmung zugestimmt werden. Ebenso ist hinsichtlich der<br />

Wasserversorgung keine wesentliche Änderung durch die Umwidmung zu erwarten. Auf<br />

die entsprechenden hygienischen Anforderungen und Wassergüteüberprüfungen (lt. Angaben<br />

besteht ein Einzelbrunnen) ist zu achten.<br />

Stellungnahme der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz<br />

Die beabsichtigte Ausweitung des Betriebsbaugebietes zur Standortabsicherung für die<br />

bestehenden Betriebe ist nachvollziehbar. Eine maßgebliche Ausweitung gegenüber der<br />

derzeitigen Belastung des Landschaftsbildes ist durch die absehbaren Erweiterungen<br />

nicht mehr anzunehmen. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann daher die Zustimmung zur<br />

Änderung sowohl des ÖEK wie auch des Flächenwidmungsplanes vertreten werden.<br />

8


Stellungnahme der Abteilung Raumordnung<br />

Aus raumordnungsfachlicher Sicht kann die gegenständliche Änderung im Sinne der Begründung<br />

der Gemeinde und des Planverfassers (Erweiterungsflächen für einen bestehenden<br />

Betrieb) vertreten werden.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Flächenwidmungsplanänderung (Nr. 83)<br />

− Parzelle 888, KG Mühltal von Grünland in Betriebsbaugebiet,<br />

− die Widmungskorrektur der Parzellen 886/3 und .149 von Sondergebiet des Baulandes<br />

-Kanalräumgewerbe in Betriebsbaugebiet und die Änderung des ÖEK Nr. 12 zu genehmigen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

30 Stimmen dafür<br />

1 Stimmenthaltung (Baumgartinger – ÖVP)<br />

6.2. Lebersorger Gabriele und Norbert, Fischböckau 28, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Antrag auf<br />

Umwidmung der Parzelle T 145/1, KG Theuerwang, von Grünland in Wohngebiet<br />

im Ausmaß von 1.500 m², zusätzlich Änderung des ÖEK's Schaffung von Bauerwartungsland<br />

im Ausmaß von 1.500 m²<br />

Vorlage: Bauabt./2010/121<br />

Sachverhalt:<br />

Vizebg. Mitterlehner berichtet, dass die Ehegatten Lebersorger um Umwidmung der Parzelle<br />

T145/1, KG Theuerwang, im Ausmaß von ca. 1.500 m² angesucht haben. Weiters<br />

möchten sie eine zusätzliche Ausweisung von ca. 1.500 m² Bauerwartungsland im ÖEK.<br />

Die Nachbarn wurden mittels Verständigung über die Umwidmung informiert und es werden<br />

keine Einwände gegen diese Umwidmung erhoben.<br />

Stellungnahme des Planungsausschusses<br />

Der Raumordnungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 17.06.2010 für die Widmungsänderung<br />

ausgesprochen.<br />

Stellungnahme des Ortsplaners<br />

Aus ortsplanerischer Sicht besteht sowohl gegen die Wohngebietserweiterung als auch<br />

gegen die zukunftsorientiert gewünschte Baulanderweiterung im Prinzip kein Einwand,<br />

vorausgesetzt, dass die dazu erforderliche Änderung des ÖEK seitens der Aufsichtsbehörde<br />

akzeptiert und genehmigt wird.<br />

Positive Stellungnahmen<br />

Agrarbezirksbehörde<br />

Energie AG<br />

Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasser<br />

Aufgrund der fehlenden öffentlichen Wasserversorgung wird einer Umwidmung nicht zugestimmt.<br />

9


Stellungnahme der Abteilung Raumordnung<br />

Aufgrund der negativen Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft<br />

wird vom fachlichen Standpunkt der örtlichen Raumordnung der gegenständlichen Umwidmung<br />

derzeit nicht zugestimmt. (Siehe Schreiben vom 2.11.2010)<br />

Aufgrund der vorgenannten negativen schriftlichen Stellungnahme wurde mit Herrn DI.<br />

Kadar am 5.11.2010 telefonisch Kontakt aufgenommen und gegenständlicher Antrag<br />

nochmals besprochen. Herrn Kadar wurde mitgeteilt, dass zurzeit ein weiterer Ausbau der<br />

öffentlichen Wasserversorgungsanlage nicht geplant ist und bei den Nachbarliegenschaften<br />

mittels Hausbrunnen eine einwandfreie Wasserversorgung gewährleistet ist. Aufgrund<br />

dieser Argumentation stellte Herr DI. Kadar eine positive Umwidmung trotz negativer Stellungnahme<br />

der Abteilung Grund- und Trinkwasser in Aussicht.<br />

Der Vorsitzende beantragt, die Änderung der Parzelle T 145/1, KG Theuerwang, im Ausmaß<br />

von ca. 1.500 m² von Grünland in Wohngebiet und die Ausweisung von ca. 1.500 m²<br />

Wohngebiet im ÖEK, sowie 1.500 m² Bauerwartungsland im ÖEK zu bewilligen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

6.3. <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>, Betriebsbaugebiet Feldham, Umwidmung der GP 5/6,<br />

5/7 und 5/8, KG Feldham, im Ausmaß von 7.895 m² von Grünland in Betriebsbaugebiet,<br />

und der GP 1/14, KG Feldham, im Ausmaß von 1.838 m², von Grünland in<br />

gemischtes Baugebiet<br />

Vorlage: Bauabt./2010/146<br />

Sachverhalt:<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> beabsichtigt, so Vizebg. Mitterlehner, den rechtswirksamen<br />

Flächenwidmungsplan im Bereich GP T 5/6, 5,7, 5/8 und 1/14, KG Feldham, im Ausmaß<br />

von ca. 10.500m² zu ändern.<br />

Davon sollen die Parzellen 5/6, 5/7 und 5/8, im Ausmaß von 7.895 m² von Grünland in Betriebsbaugebiet,<br />

und die Parzelle 1/14, im Ausmaß von 1.838 m² von Grünland in eingeschränktes<br />

gemischtes Baugebiet umgewidmet werden.<br />

Weiters sollen im Zuge dieser Änderung die neu zu Grundstück Nr. 5/5 und 473/1 zugeschriebenen<br />

Teilstücke aus den Grundstücken 5/1 (Teilstücke 1, 2, 3 und 4) und 1/11<br />

(Teilstück 5) lt. Teilungsplanentwurf GZ: 2977/10 der Firma Geodata, im Ausmaß von 767<br />

m² von Grünland in Verkehrsfläche der Gemeinde, Fließender Verkehr umgewidmet werden.<br />

Die Nachbarin wurde mittels Verständigung über die Umwidmung informiert und es werden<br />

keine Einwände gegen diese Umwidmung erhoben.<br />

10


Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Flächenwidmungsplanänderung (Nr. 90)<br />

• der Parzellen 5/6, 5/7 und 5/8, im Ausmaß von 7.895 m2 von Grünland in Betriebsbaugebiet<br />

• der Parzelle 1/14, im Ausmaß von 1.838 m2 von Grünland in eingeschränktes gemischtes<br />

Baugebiet<br />

• und der Teilstücke aus den Grundstücken 5/1 (Teilstücke 1, 2, 3 und 4) und 1/11<br />

(Teilstück 5) lt. Teilungsplanentwurf GZ: 2977/10 der Firma Geodata, von Grünland<br />

in Verkehrsfläche der Gemeinde, fließender Verkehr zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

7. Flurbereinigung <strong>Vorchdorf</strong>, Fischböckau<br />

Vorlage: Bauabt./2010/164<br />

Sachverhalt:<br />

Auf Grund des Antrages über den Ausbau des Waldweges in der Ortschaft Fischböckau<br />

auf einer Länge von ca. 215 m, so der Vorsitzende, ist zur Finanzierung dieses Vorhabens<br />

auch ein Gemeindebeitrag erforderlich.<br />

Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde vom 22. 1. 2010 wurde festgestellt, dass im gegenständlichen<br />

Gebiet agrarstrukturelle Mängel durch unzureichende bzw. fehlende zeitgemäße<br />

Erschließung vorhanden sind und daher die Durchführung des Projektes im öffentlichen<br />

Interesse ist und der besseren Erschließung der einbezogenen Grundstücke<br />

dient.<br />

Auf Grund dieser Sachlage werden vom Land OÖ. 40 % der Gesamtbaukosten übernommen.<br />

Die Anrainer haben sich ebenfalls verpflichtet, 40 % der Gesamtbaukosten zu übernehmen.<br />

Es sind dies:<br />

Schmalwieser Gerhard, Adlhaming 2,<br />

Thanner Herbert und Renate, Adlhaming 4,<br />

Wiesmayr Alois, Adlhaming 6,<br />

Kamptner Helmut, Fischböckau 32<br />

Raffelsberger Franz und Ingrid, Fischböckau 33,<br />

Schimpl Max, Mühltal 2, und<br />

Pötzlberger Christian, wohnhaft in 4651 Stadl-Paura.<br />

Es verbleiben offene Kosten in der Höhe von 20 %. Die Gesamtbaukosten wurden auf<br />

€ 18.000,-- geschätzt.<br />

Auf Grund des vorliegenden öffentlichen Interesses (Land OÖ. leistet 40 %), der nicht unwesentlichen<br />

Geldmittelaufbringung durch die Liegenschaftsbesitzer und auf Grund der<br />

bisher üblichen finanziellen Beteiligung der Gemeinde an solchen Vorhaben soll auch bei<br />

diesem Wegebau ein Gemeindebeitrag geleistet werden.<br />

11


GR Ammer verweist auf die in der GR-Sitzung vom 30.3.2010 abgehandelte Flurbereinigungsangelegenheit<br />

in der Schart und der in diesem Zusammenhang geführten Diskussion<br />

sowie des ständig gestiegenen Gemeindebeitrages.<br />

Was ihn besonders interessieren würde ist aus welchem Grund die Gemeinde einen Beitrag<br />

leistet, bzw. ob davon auch profitiert wird.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es in dieser Angelegenheit eine Vorgeschichte gibt,<br />

die bis in die 70iger-Jahre zurückreicht. Vizebg. Mitterlehner hat sich intensiv mit der Sachlage<br />

befasst. Diese Flurbereinigung ist für alle Nutzer und auch Grundbesitzer in diesem<br />

Bereich von Vorteil. Nachdem auch das Land OÖ einen wesentlichen Beitrag leistet und<br />

nach langem Ringen diese Angelegenheit bereinigt werden kann, ersucht er um Zustimmung<br />

seitens der Gemeinderäte.<br />

GR Ammer will nicht dementieren das es Hintergründe für diese Flurbereinigung gibt. Er<br />

hofft, dass sich die GR-Mitglieder die Änderungen an Ort und Stelle angeschaut haben.<br />

Die Höhe des Gemeindebeitrages von € 3.560,-- ist im Vergleich zu den Kosten bei der<br />

Flurbereinigung Schart nicht hoch, hofft jedoch dass diese gerechtfertigt sind. Abschließend<br />

verweist er noch auf den immer wieder in den Vordergrund gerückten Spargedanken<br />

bei Entscheidungen.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Übernahme von 20 % der tatsächlichen Baukosten<br />

(lt. Schätzung € 3.600,--) durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

28 Stimmen dafür<br />

3 Gegenstimmen (GRÜNE)<br />

8. Fam. Jung, Harresau; Übernahme/Aufschließung einer Straße ins öffentl. Gut<br />

Vorlage: Allg.V./2010/024<br />

Sachverhalt:<br />

GV Götschhofer als Obmann des Bau- und Straßenausschusses teilt mit, dass die Ehegatten<br />

Jung um Übernahme der Aufschließungsstraße gemäß beiliegendem Teilungsplan<br />

des DI Vana Gmunden ins öffentl. Gut ersuchen. Als Bedingung wurde Ihnen mitgeteilt,<br />

dass die Abtretung kostenlos zu erfolgen hat bzw. dass wie üblich der Straßenunterbau<br />

(Frostkoffer und mechanisch stabilisierte Tragschicht) vom Grundbesitzer herzustellen ist.<br />

Da von den Ehegatten Jung über eine Treuhandabwicklung (Holme/Weidinger Rechtsanwälte<br />

OG) der Verkauf abgewickelt wird, wurde vereinbart, dass die Abtretung im Zuge der<br />

Vermessung erfolgen kann jedoch muss sichergestellt werden, dass die Straßenerrichtungskosten<br />

von den Ehegatten Jung getragen werden. Lt. beiliegendem Schreiben der<br />

Ehegatten Jung an deren Rechtsanwälte ist sichergestellt, dass die maximalen Errichtungskosten<br />

von € 35.000- direkt über das Treuhandkonto beglichen werden.<br />

Die Straßenerrichtung (Belagsarbeiten) sowie die Kanalisation werden im Zuge des BA 19<br />

mit ausgeschrieben und wird 2011 errichtet.<br />

12


Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Übernahme der Aufschließungsstraße gem. dem beiliegenden<br />

Teilungsplan ins öffentliche Gut.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

9. Prüfungsausschusssitzung vom 19.07.2010, Kenntnisnahme des Prüfberichtes<br />

Vorlage: FAbt./2010/085<br />

Sachverhalt:<br />

GR Haslinger Johann bringt den Prüfbericht der Prüfungsausschusssitzung vom<br />

19.7.2010 vollinhaltlich zur Verlesung.<br />

Seitens der Gemeinderäte wird dieser zur Kenntnis genommen.<br />

10. Allfälliges<br />

Gegen das letzte Sitzungsprotokoll vom 28.10.2010 wird kein Einwand erhoben. Der Vorsitzende<br />

erklärt die Verhandlungsschrift für genehmigt.<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass GR Mag. Wolfgang Sperer, Fraktion GRÜNE, sein<br />

Mandat als Mitglied und Ersatzmitglied des Gemeinderates mit Ende Oktober zurückgelegt<br />

hat. Aufgrund der Wahlpunkte folgt Ing. Günther Rami als ordentliches Mitglied in den<br />

Gemeinderat nach.<br />

Der Vorsitzende wünscht ihm im Namen aller Gemeinderäte für sein Amt alles Gute.<br />

Vizebg. Aigner lädt alle Gemeinderäte am Sonntag, 21.11.2010 zum Altentag der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Vorchdorf</strong> und ersucht um verlässliche Teilnahme.<br />

GR Haslinger Johann fragt nach dem Stand der geplanten Änderungen bei den Hausnummern<br />

und weist darauf hin, dass man seitens der Bevölkerung Unzufriedenheit heraushört.<br />

GV Götschhofer teilt mit, dass kürzlich eine Besprechung stattgefunden hat. Die Straßenzüge,<br />

die geändert werden sollen, werden graphisch dargestellt, von einem Sachverständigen<br />

überprüft und in der Folge dem GR zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Im Hinblick auf die Unzufriedenheit der Bevölkerung in dieser Thematik stellt er fest, dass<br />

am Gemeindeamt laufend Beschwerden, hauptsächlich von Zustellern, einlangen, welche<br />

angegebene Adressen im Gemeindegebiet aufgrund der vielen Neubauten in manchen<br />

Ortschaften nicht mehr finden.<br />

Der Vorsitzende bemerkt dazu, dass trotz des Bemühens aller Beteiligten, ein Projekt dieser<br />

Größenordnung und Tragweite nie zur völligen Zufriedenheit aller Betroffenen abgewickelt<br />

werden kann.<br />

13


Aufgrund von Gerüchten, so GR Rami, soll angeblich von Hausnummernänderungen Abstand<br />

genommen werden, wenn sich die Bewohner dagegen aussprechen.<br />

GV Götschhofer führt aus, dass der Bau- und Straßenausschuss in dieser Sache ja keine<br />

Beschlussfassung vornehmen darf sondern die Entscheidung dann Sache des Gemeinderates<br />

ist.<br />

GR Ammer stellt die Frage, ob für die Dezembersitzung wieder eine Bürgerfragestunde<br />

vorgesehen ist, was der Bürgermeister bejaht.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, dankt der Vorsitzende für<br />

die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung.<br />

..................................................................... ....................................................................<br />

Schriftführer Vorsitzender<br />

..................................................................... ....................................................................<br />

Gemeinderat ÖVP Gemeinderat SPÖ<br />

................................................................. ...................................................................<br />

Gemeinderat FPÖ Gemeinderat GRÜNE<br />

Ohne – mit Erinnerung genehmigt<br />

in der Gemeinderatssitzung vom _________<br />

Der Bürgermeister:<br />

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