(96 KB) - .PDF - Marktgemeinde Vorchdorf
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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
aufgenommen bei der am Dienstag, den 16.11.2010 in der Kitzmantelfabrik stattgefundenen<br />
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>.<br />
Sitzungsnummer: GR/2010/07<br />
Beginn: 19:30<br />
Ende: 20:00<br />
Anwesend sind:<br />
Bürgermeister DI Gunter Schimpl ÖVP<br />
Vizebg. Johann Mitterlehner ÖVP<br />
Dr. Gerhard Götschhofer ÖVP<br />
Johannes Hörtenhuber ÖVP<br />
Renate Ziegelbäck ÖVP<br />
Martina Gerl ÖVP<br />
Stefan Berner ÖVP<br />
OSR Kurt Ahrer ÖVP<br />
Ing. Klaus Lohninger ÖVP<br />
Johannes Huemer ÖVP<br />
Christine Baumgartinger ÖVP<br />
Christian Strassmair ÖVP<br />
Josef Helmberger ÖVP<br />
Josef Prielinger ÖVP<br />
Erwin Amering ÖVP Vertretung für Ing. Daniel Itzenberger<br />
Vizebg. Hermann Aigner SPÖ<br />
Harald Agostini SPÖ<br />
Felix Lenzeder SPÖ<br />
Ing. Norbert Waltersdorfer SPÖ<br />
Monika Dutzler SPÖ<br />
Johann Haslinger SPÖ<br />
Richard Staudinger SPÖ<br />
Franz Krammel SPÖ<br />
Markus Kroner SPÖ Vertretung für Herrn Martin Fischer<br />
Gerhard Tuschek FPÖ<br />
Josef Scherleitner FPÖ<br />
Auguste Kroißmayr FPÖ Vertretung für Thomas Fellner<br />
Gerhard Wiener FPÖ Vertretung für Christian Kickinger<br />
Mag. Reinhard Ammer GRÜNE<br />
Daniela Perhalt GRÜNE<br />
Ing. Günther Rami GRÜNE<br />
Ing. Gerald Spalt Vertretung für AL Leopold Kamesberger<br />
Brigitte Platzer Schriftführung
Entschuldigt fehlen:<br />
Ing. Daniel Itzenberger ÖVP<br />
Martin Fischer SPÖ<br />
Christian Kickinger FPÖ<br />
Thomas Fellner FPÖ<br />
Tagesordnung:<br />
1 . Festsetzung der Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte für 2011<br />
Vorlage: FAbt./2010/086<br />
2 . Beschlussfassung einer neuen Abfallgebührenordnung<br />
Vorlage: FAbt./2010/087<br />
3 . Kitzmantelfabrik; Beschlussfassung der Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
Vorlage: HVW/2010/170<br />
4 . Neubau Rot-Kreuz-Ortsstelle <strong>Vorchdorf</strong> (1. Etappe Sicherheitszentrum) - Finanzierungsplan<br />
des Landes - Beschlussfassung<br />
Vorlage: FAbt./2010/088<br />
5 . Fertigung und Lieferung eines Löschfahrzeuges mit Allradantrieb LF-A für die Feuerwehr<br />
Lederau - Auftragsvergabe<br />
Vorlage: HVW/2010/149<br />
6 . Flächenwidmungsplan-Änderungen - Beschlussfassung:<br />
6.1 . Gollinger GmbH, Schart 19, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Antrag auf Umwidmung der Parzelle<br />
888, KG Mühltal im Ausmaß 5.649 m ² von Grünland in Betriebsbaugebiet und Widmungskorrektur<br />
der Parzelle 886/3 u. .149 von Sondergebiet des Baulandes Kanalräumgewerbe<br />
in Betriebsbaugebiet im Ausmaß von 247 m²<br />
Vorlage: Bauabt./2010/111<br />
6.2 . Lebersorger Gabriele und Norbert, Fischböckau 28, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Antrag auf<br />
Umwidmung der Parzelle T 145/1, KG Theuerwang, von Grünland in Wohngebiet im<br />
Ausmaß von 1.500 m², zusätzlich Änderung des ÖEK's Schaffung von Bauerwartungsland<br />
im Ausmaß von 1.500 m²<br />
Vorlage: Bauabt./2010/121<br />
6.3 . <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>, Betriebsbaugebiet Feldham, Umwidmung der GP 5/6, 5/7<br />
und 5/8, KG Feldham, im Ausmaß von 7.895 m² von Grünland in Betriebsbaugebiet,<br />
und der GP 1/14, KG Feldham, im Ausmaß von 1.838 m², von Grünland in gemischtes<br />
Baugebiet<br />
Vorlage: Bauabt./2010/146<br />
7 . Flurbereinigung <strong>Vorchdorf</strong>, Fischböckau<br />
Vorlage: Bauabt./2010/164<br />
8 . Fam. Jung, Harresau; Übernahme/Aufschließung einer Straße ins öffentl. Gut<br />
Vorlage: Allg.V./2010/024<br />
2
9 . Prüfungsausschusssitzung vom 19.07.2010, Kenntnisnahme des Prüfberichtes<br />
Vorlage: FAbt./2010/085<br />
10 . Allfälliges<br />
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, stellt die Beschlussfähigkeit<br />
fest und eröffnet die Sitzung.<br />
Ferner stellt er fest, dass<br />
a) zu Beginn der Sitzung 31 Gemeinderatsmitglieder anwesend sind und somit die<br />
Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />
b) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />
c) alle Gemeinderatsmitglieder ordnungsgemäß verständigt und die Abhaltung der<br />
Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich bekannt<br />
gemacht wurde,<br />
d) er für die entschuldigt gemeldeten Gemeinderatsmitglieder Ing. Daniel Itzenberger,<br />
Martin Fischer, Christian Kickinger und Thomas Fellner,<br />
die Ersatzmitglieder Erwin Amering, Markus Kroner, Auguste Kroißmayr und Gerhard<br />
Wiener einberufen ließ<br />
e) er zur Schriftführerin VB I Brigitte Platzer bestimmt hat,<br />
f) AL-Stellvertreter Ing. Gerald Spalt der Sitzung mit beratender Stimme beiwohnt.<br />
Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde allen Gemeinderäten übermittelt.<br />
Einwendungen dagegen können noch bis zum Schluss der Sitzung vorgebracht werden.<br />
Im Anschluss daran geht der Vorsitzende zur Tagesordnung über.<br />
1. Festsetzung der Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte für 2011<br />
Vorlage: FAbt./2010/086<br />
Sachverhalt:<br />
Vizebg. Mitterlehner in seiner Eigenschaft als Obmann des Finanzausschusses bringt dazu<br />
folgenden Bericht:<br />
Lt. Gemeindefinanztag am 11.10.2010 sind die Mindestanschlussgebühren für das Jahr<br />
2011 für Wasser mit € 1.733,00 und für Kanal mit € 2.891,00 festzusetzen.<br />
Die Wasserbenützungsgebühren sollen von € 1,50 netto pro m³ auf € 1,60 netto pro m³<br />
angehoben werden. Die Kanalbenützungsgebühren sollen von derzeit € 3,40 netto auf<br />
€ 3,45 netto pro m³ angehoben werden.<br />
Die Müllabfuhrgebühren sollen um 1 % erhöht werden.<br />
3
Die Tarife für die Altenhilfe sollen von derzeit € 13,00 bzw. € 16,00 auf € 14,50 bzw.<br />
€ 17,60 angehoben werden.<br />
Die Tarife für Essen auf Rädern sollen von derzeit € 7,00 bzw. 7,80 auf € 7,50 bzw. € 8,50<br />
angehoben werden.<br />
Die diversen Tarife für Benützung der Turn- und Sporthallen, bzw. für die Leichenhalle<br />
sollen um 1, 5 % erhöht werden.<br />
Die vorliegende Gebührentabelle wird vollinhaltlich zur Verlesung gebracht.<br />
Im Sinne des Finanzausschusses stellt der Vorsitzende den Antrag an den Gemeinderat,<br />
für das Jahr 2011 die vorliegenden Steuerhebesätze, Gebühren, Abgaben, Entgelte und<br />
Beiträge zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
2. Beschlussfassung einer neuen Abfallgebührenordnung<br />
Vorlage: FAbt./2010/087<br />
Sachverhalt:<br />
Auf Grund des Inkrafttretens des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 (Oö. AWG 2009), so<br />
Vizebg. Mitterlehner, ist die bestehende Abfallgebührenordnung an dieses Gesetz anzupassen.<br />
Die neue Abfallgebührenordnung wird nun vollinhaltlich zur Verlesung gebracht.<br />
Im Sinne des Finanzausschusses stellt der Vorsitzende den Antrag an den Gemeinderat,<br />
die vorliegende Abfallgebührenordnung zu beschließen und die bisher geltende Abfallgebührenordnung<br />
vom 25.11.1997 außer Kraft zu setzen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
3. Kitzmantelfabrik; Beschlussfassung der Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
Vorlage: HVW/2010/170<br />
Sachverhalt:<br />
Auf Grund der Übernahme der Geschäfts- und Betriebsführung der Kitzmantelfabrik per 1.<br />
Oktober 2010 durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
entsprechend anzupassen bzw. vom zuständigen Gremium beschließen zu<br />
lassen.<br />
4
Bei der zur Beschlussfassung vorliegenden AGB-Version ist nur der Name des Vermieters<br />
ersetzt worden, ansonsten ist der Text gegenüber der Version des Trägervereines Kitzmantelfabrik<br />
gleich geblieben.<br />
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelangen vollinhaltlich zur Verlesung.<br />
GR Agostini stellt fest, dass lt. § 5 - Gastronomie nach Möglichkeit <strong>Vorchdorf</strong>er Gastronomen<br />
beauftragt werden sollen. Hinsichtlich der Getränke ist vorgegeben, diese ausschließlich<br />
von der Brauerei Eggenberg zu beziehen. Er stellt nun die Frage, ob diese Vereinbarung<br />
auch zukünftig nach Übernahme durch die Gemeinde Bestand hat.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass dieser Vertrag seinerzeit vom Trägerverein abgeschlossen<br />
wurde und trotz Übernahme durch die Gemeinde weiterhin besteht. Alkoholfreie Getränke<br />
und Bier dürfen ausschließlich von der Brauerei Eggenberg bezogen, sofern die Getränke<br />
von dieser angeboten werden. Sofern im Zuge einer Veranstaltung spezielle Bier-Sorten<br />
wie z.B. Guinness angeboten werden, ist dies jedoch sicher kein Problem.<br />
Der Vorsitzende beantragt die Beschlussfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
4. Neubau Rot-Kreuz-Ortsstelle <strong>Vorchdorf</strong> (1. Etappe Sicherheitszentrum) - Finanzierungsplan<br />
des Landes - Beschlussfassung<br />
Vorlage: FAbt./2010/088<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass von Seiten des Landes OÖ. am 05.11.2010 unter der Zahl<br />
IKD(Gem)-311108/289-2010-Mad ein Finanzierungsplan für den Neubau der Rot-Kreuz-<br />
Ortsstelle <strong>Vorchdorf</strong> (1. Etappe des Sicherheitszentrums) vorgelegt wurde.<br />
Als federführende Gemeinde dieses Kooperationsprojektes wird die <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Vorchdorf</strong> geführt. Die angeführten BZ-Mittel werden auf die Gemeinden <strong>Vorchdorf</strong><br />
(€ 391.509,00) und Kirchham (€ 103.092,00) für die Jahre 2013-2015 aufgeteilt.<br />
Die Flüssigmachung der genannten BZ-Beträge ist von der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> zu<br />
beantragen. Die BZ-Mittel sind in weiterer Folge an das Rote Kreuz weiterzuleiten.<br />
Die in der Finanzierungsdarstellung für die Folgejahre angeführten Finanzmittel werden<br />
unter der Annahme vorgemerkt, dass die Finanzkraft annähernd gleich bleibt, die Gebarung<br />
sparsam geführt wird, die gewährten Finanzmittel ordnungsgemäß verwendet werden<br />
und der Einsatz der sonstigen Förderungsmittel bei der weiteren Antragstellung auf Gewährung<br />
von Bedarfszuweisungen für das nächste Jahr nachgewiesen wird.<br />
Die für die Folgejahre vorgemerkten Mittel können nur nach ihrer Verfügbarkeit gewährt<br />
werden.<br />
Der vorliegende Finanzierungsplan hat folgendes Aussehen:<br />
5
Bezeichnung der<br />
Finanzierungsmittel<br />
2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt in<br />
EURO<br />
Rücklagen<br />
Eigenanteil Rotes Kreuz 30.000 30.000<br />
Vermögesveräußerung<br />
(Förderungs-)Darlehen<br />
(Bank)-Darlehen<br />
Sonstige Mittel<br />
Bundeszuschuss<br />
LZ Abt. Gesundheit 164.867 164.867 164.866 494.600<br />
Bedarfszuweisung 164.867 164.867 164.866 494.600<br />
Summe in Euro 30.000 164.867 164.867 329.733 164.867 164.866 1.019.200<br />
Damit die BZ-Mittel für dieses Vorhaben zur Verfügung gestellt werden, beantragt der Vorsitzende<br />
die Genehmigung des vorliegenden Finanzierungsplanes.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
5. Fertigung und Lieferung eines Löschfahrzeuges mit Allradantrieb LF-A für die Feuerwehr<br />
Lederau - Auftragsvergabe<br />
Vorlage: HVW/2010/149<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung des GR am 31. 3. 2009, so der Vorsitzende, wurde der Grundsatzbeschluss<br />
gefasst, für das inzwischen 30 Jahre alte Löschfahrzeug ein neues Fahrzeug für die FF<br />
Lederau anzukaufen. In der Zwischenzeit wurde auch von der Landes-Feuerwehrleitung<br />
die Anschaffung genehmigt und Fördermittel sowohl von der Landesfeuerwehrleitung als<br />
auch BZ-Mittel vom Land OÖ. zugesagt.<br />
Der Ankauf wurde am 2. Sept. 2010 in der Amtlichen Linzer Zeitung ausgeschrieben.<br />
Gemäß Bundesvergabegesetz sind in der Ausschreibung auch die Zuschlagskriterien<br />
zu definieren, welche wie bei Feuerwehrfahrzeugankäufen üblich und nachstehend angeführt,<br />
festgelegt wurden.<br />
Die Wahl des Anbots für den Zuschlag erfolgte nach dem Bestbieterprinzip.<br />
Die Zuschlagskriterien waren wie folgt gewichtet:<br />
- 1. Preis 35 %<br />
- 2. Funktionalität, Bedienerfreundlichkeit 30 %<br />
- 3. Fertigungsqualität, Qualitätssicherung 30 %<br />
- 4. Kundendienst, Ersatzteilversorgung 5 %<br />
3 Anbieter haben sich an der Ausschreibung beteiligt und nachstehende Preise für Fahrgestell,<br />
Fahrzeug und feuerwehrtechnischen Aufbau bekannt gegeben.<br />
1. Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, Kainbach bei Graz, € 158.758,80<br />
2. Walser Feuerwehrtechnik GmbH, Rankweil, € 155.760,--<br />
3. Rosenbauer Österreich GmbH, Leonding, € 158.100,--<br />
6
Die vertiefte Angebotsprüfung wurde von einer Jury, welche aus 7 Mitgliedern bestand,<br />
durchgeführt.<br />
Die Addition der erreichten Punkteanzahl aus den 4 Zuschlagskriterien ergab folgende<br />
Reihung:<br />
1. Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, Kainbach bei Graz, 9.811,62<br />
2. Walser Feuerwehrtechnik GmbH, Rankweil, 9.055,00<br />
3. Rosenbauer Österreich GmbH, Leonding, 7.647,42<br />
Die Stillhaltefrist gem. § 131 Ö. Bundesvergabegesetz ist ohne Einwendungen der Mitbewerber<br />
abgelaufen und somit die Vergabe an den Bestbieter rechtens.<br />
Der GR wird daher freundlichst gebeten, die Auftragsvergabe an die Fa. Iveco Magirus<br />
Brandschutztechnik GmbH, Hönigtalerstr. 46, 8301 Kainbach bei Graz, mit einer Auftragssumme<br />
von € 158.758,80 incl. USt zu beschließen.<br />
Hinweis zur Finanzierung:<br />
Die Gesamtkosten incl. der erforderlichen Normausstattung des Fahrzeuges, welche im<br />
oa. Fahrzeugpreis nicht enthalten ist, beträgt € 181.000,--.<br />
Je € 53.000,-- Förderung wurden von der OÖ. Landesfeuerwehrleitung und vom Land<br />
OÖ., Direktion Inneres und Kommunales, zugesagt. Die FF Lederau verpflichtet sich, einen<br />
Beitrag von € 28.000,-- zu zahlen, sodass für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> Kosten<br />
mit einer Gesamtsumme von € 47.000,-- übrig bleiben werden. Der Finanzierungsplan wird<br />
aber erst vom Land OÖ. erstellt und nach Übermittlung dem GR zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt werden.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Auftragsvergabe an die Fa. Iveco Magirus Brandschutztechnik<br />
GmbH, Hönigtalerstr. 46, 8301 Kainbach bei Graz, mit einer Auftragssumme<br />
von € 158.758,80 incl. USt zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
6. Flächenwidmungsplan-Änderungen - Beschlussfassung:<br />
6.1. Gollinger GmbH, Schart 19, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Antrag auf Umwidmung der Parzelle<br />
888, KG Mühltal im Ausmaß 5.649 m ² von Grünland in Betriebsbaugebiet und<br />
Widmungskorrektur der Parzelle 886/3 u. .149 von Sondergebiet des Baulandes<br />
Kanalräumgewerbe in Betriebsbaugebiet im Ausmaß von 247 m²<br />
Vorlage: Bauabt./2010/111<br />
Sachverhalt:<br />
Vizebg. Mitterlehner in seiner Eigenschaft als Obmann des Raumordnungsausschusses,<br />
bringt dazu folgenden Bericht:<br />
7
Die Fa. Gollinger möchte für die geplante Erweiterung des Betriebs die Parzelle 888 im<br />
Ausmaß von 5.649 m² umwidmen lassen. Die Vergrößerung des Betriebes würde eine<br />
Schaffung von ca. 10 neuen Arbeitsplätzen und zugleich die Erhaltung der bestehenden<br />
20 Arbeitsplätze bedeuten.<br />
Im Zuge dieser Umwidmung soll eine Widmungskorrektur der Parzellen 886/3 und .149<br />
von Sondergebiet des Baulandes Kanalräumgewerbe in Betriebsbaugebiet erfolgen.<br />
Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />
informiert.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners<br />
Aus ortsplanerischer Sicht ist gegen die Betriebsstättenerweiterung der Fa. Gollinger im<br />
Prinzip nichts einzuwenden, vorausgesetzt dass die dazu erforderliche Änderung des ÖEK<br />
seitens der Aufsichtsbehörde akzeptiert und genehmigt wird.<br />
Positive Stellungnahmen<br />
Energie AG<br />
Agrarbezirksbehörde<br />
Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft<br />
Die Planungsfläche befindet sich im Grundwasserschongebiet Pettenbachrinne (VO LGBI.<br />
Nr. 11/1978, siehe Beilage) sowie innerhalb des Gebietes der wasserwirtschaftlichen<br />
Rahmenverfügung Almtal (VO LGBI. Nr. 78/1984), dem zu Folge das Interesse des Landes<br />
Oberösterreich an der Erhaltung der Qualität und Quantität der Quell- und Grundwasservorkommen<br />
im Widmungsgebiet als rechtliches Interesse anerkannt wird.<br />
Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Belange der Abwasserbeseitigung sowie<br />
der Wasserversorgung mit besonderer Sorgfalt wahrgenommen werden und es wird<br />
auf die diesbezüglichen wasserrechtlich festgelegten anzeige- und bewilligungspflichtigen<br />
Maßnahmen hingewiesen.<br />
Hinsichtlich Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung bestehen keine Anschlussmöglichkeiten<br />
an öffentlichen Anlagen und es wäre diese Umwidmung den Grundsätzen entsprechend<br />
wegen fehlender technischer Infrastruktur abzulehnen. Da es sich hier jedoch<br />
um einen bereits bestehenden Betrieb handelt, welcher aus abwassertechnischer Sicht<br />
nicht abwasserrelevant erscheint und weiterhin, auch nach Vergrößerung, nur häusliche<br />
Abwässer anfallen, kann der Umwidmung zugestimmt werden. Ebenso ist hinsichtlich der<br />
Wasserversorgung keine wesentliche Änderung durch die Umwidmung zu erwarten. Auf<br />
die entsprechenden hygienischen Anforderungen und Wassergüteüberprüfungen (lt. Angaben<br />
besteht ein Einzelbrunnen) ist zu achten.<br />
Stellungnahme der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz<br />
Die beabsichtigte Ausweitung des Betriebsbaugebietes zur Standortabsicherung für die<br />
bestehenden Betriebe ist nachvollziehbar. Eine maßgebliche Ausweitung gegenüber der<br />
derzeitigen Belastung des Landschaftsbildes ist durch die absehbaren Erweiterungen<br />
nicht mehr anzunehmen. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann daher die Zustimmung zur<br />
Änderung sowohl des ÖEK wie auch des Flächenwidmungsplanes vertreten werden.<br />
8
Stellungnahme der Abteilung Raumordnung<br />
Aus raumordnungsfachlicher Sicht kann die gegenständliche Änderung im Sinne der Begründung<br />
der Gemeinde und des Planverfassers (Erweiterungsflächen für einen bestehenden<br />
Betrieb) vertreten werden.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Flächenwidmungsplanänderung (Nr. 83)<br />
− Parzelle 888, KG Mühltal von Grünland in Betriebsbaugebiet,<br />
− die Widmungskorrektur der Parzellen 886/3 und .149 von Sondergebiet des Baulandes<br />
-Kanalräumgewerbe in Betriebsbaugebiet und die Änderung des ÖEK Nr. 12 zu genehmigen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
30 Stimmen dafür<br />
1 Stimmenthaltung (Baumgartinger – ÖVP)<br />
6.2. Lebersorger Gabriele und Norbert, Fischböckau 28, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> - Antrag auf<br />
Umwidmung der Parzelle T 145/1, KG Theuerwang, von Grünland in Wohngebiet<br />
im Ausmaß von 1.500 m², zusätzlich Änderung des ÖEK's Schaffung von Bauerwartungsland<br />
im Ausmaß von 1.500 m²<br />
Vorlage: Bauabt./2010/121<br />
Sachverhalt:<br />
Vizebg. Mitterlehner berichtet, dass die Ehegatten Lebersorger um Umwidmung der Parzelle<br />
T145/1, KG Theuerwang, im Ausmaß von ca. 1.500 m² angesucht haben. Weiters<br />
möchten sie eine zusätzliche Ausweisung von ca. 1.500 m² Bauerwartungsland im ÖEK.<br />
Die Nachbarn wurden mittels Verständigung über die Umwidmung informiert und es werden<br />
keine Einwände gegen diese Umwidmung erhoben.<br />
Stellungnahme des Planungsausschusses<br />
Der Raumordnungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 17.06.2010 für die Widmungsänderung<br />
ausgesprochen.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners<br />
Aus ortsplanerischer Sicht besteht sowohl gegen die Wohngebietserweiterung als auch<br />
gegen die zukunftsorientiert gewünschte Baulanderweiterung im Prinzip kein Einwand,<br />
vorausgesetzt, dass die dazu erforderliche Änderung des ÖEK seitens der Aufsichtsbehörde<br />
akzeptiert und genehmigt wird.<br />
Positive Stellungnahmen<br />
Agrarbezirksbehörde<br />
Energie AG<br />
Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasser<br />
Aufgrund der fehlenden öffentlichen Wasserversorgung wird einer Umwidmung nicht zugestimmt.<br />
9
Stellungnahme der Abteilung Raumordnung<br />
Aufgrund der negativen Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft<br />
wird vom fachlichen Standpunkt der örtlichen Raumordnung der gegenständlichen Umwidmung<br />
derzeit nicht zugestimmt. (Siehe Schreiben vom 2.11.2010)<br />
Aufgrund der vorgenannten negativen schriftlichen Stellungnahme wurde mit Herrn DI.<br />
Kadar am 5.11.2010 telefonisch Kontakt aufgenommen und gegenständlicher Antrag<br />
nochmals besprochen. Herrn Kadar wurde mitgeteilt, dass zurzeit ein weiterer Ausbau der<br />
öffentlichen Wasserversorgungsanlage nicht geplant ist und bei den Nachbarliegenschaften<br />
mittels Hausbrunnen eine einwandfreie Wasserversorgung gewährleistet ist. Aufgrund<br />
dieser Argumentation stellte Herr DI. Kadar eine positive Umwidmung trotz negativer Stellungnahme<br />
der Abteilung Grund- und Trinkwasser in Aussicht.<br />
Der Vorsitzende beantragt, die Änderung der Parzelle T 145/1, KG Theuerwang, im Ausmaß<br />
von ca. 1.500 m² von Grünland in Wohngebiet und die Ausweisung von ca. 1.500 m²<br />
Wohngebiet im ÖEK, sowie 1.500 m² Bauerwartungsland im ÖEK zu bewilligen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
6.3. <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>, Betriebsbaugebiet Feldham, Umwidmung der GP 5/6,<br />
5/7 und 5/8, KG Feldham, im Ausmaß von 7.895 m² von Grünland in Betriebsbaugebiet,<br />
und der GP 1/14, KG Feldham, im Ausmaß von 1.838 m², von Grünland in<br />
gemischtes Baugebiet<br />
Vorlage: Bauabt./2010/146<br />
Sachverhalt:<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> beabsichtigt, so Vizebg. Mitterlehner, den rechtswirksamen<br />
Flächenwidmungsplan im Bereich GP T 5/6, 5,7, 5/8 und 1/14, KG Feldham, im Ausmaß<br />
von ca. 10.500m² zu ändern.<br />
Davon sollen die Parzellen 5/6, 5/7 und 5/8, im Ausmaß von 7.895 m² von Grünland in Betriebsbaugebiet,<br />
und die Parzelle 1/14, im Ausmaß von 1.838 m² von Grünland in eingeschränktes<br />
gemischtes Baugebiet umgewidmet werden.<br />
Weiters sollen im Zuge dieser Änderung die neu zu Grundstück Nr. 5/5 und 473/1 zugeschriebenen<br />
Teilstücke aus den Grundstücken 5/1 (Teilstücke 1, 2, 3 und 4) und 1/11<br />
(Teilstück 5) lt. Teilungsplanentwurf GZ: 2977/10 der Firma Geodata, im Ausmaß von 767<br />
m² von Grünland in Verkehrsfläche der Gemeinde, Fließender Verkehr umgewidmet werden.<br />
Die Nachbarin wurde mittels Verständigung über die Umwidmung informiert und es werden<br />
keine Einwände gegen diese Umwidmung erhoben.<br />
10
Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Flächenwidmungsplanänderung (Nr. 90)<br />
• der Parzellen 5/6, 5/7 und 5/8, im Ausmaß von 7.895 m2 von Grünland in Betriebsbaugebiet<br />
• der Parzelle 1/14, im Ausmaß von 1.838 m2 von Grünland in eingeschränktes gemischtes<br />
Baugebiet<br />
• und der Teilstücke aus den Grundstücken 5/1 (Teilstücke 1, 2, 3 und 4) und 1/11<br />
(Teilstück 5) lt. Teilungsplanentwurf GZ: 2977/10 der Firma Geodata, von Grünland<br />
in Verkehrsfläche der Gemeinde, fließender Verkehr zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
7. Flurbereinigung <strong>Vorchdorf</strong>, Fischböckau<br />
Vorlage: Bauabt./2010/164<br />
Sachverhalt:<br />
Auf Grund des Antrages über den Ausbau des Waldweges in der Ortschaft Fischböckau<br />
auf einer Länge von ca. 215 m, so der Vorsitzende, ist zur Finanzierung dieses Vorhabens<br />
auch ein Gemeindebeitrag erforderlich.<br />
Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde vom 22. 1. 2010 wurde festgestellt, dass im gegenständlichen<br />
Gebiet agrarstrukturelle Mängel durch unzureichende bzw. fehlende zeitgemäße<br />
Erschließung vorhanden sind und daher die Durchführung des Projektes im öffentlichen<br />
Interesse ist und der besseren Erschließung der einbezogenen Grundstücke<br />
dient.<br />
Auf Grund dieser Sachlage werden vom Land OÖ. 40 % der Gesamtbaukosten übernommen.<br />
Die Anrainer haben sich ebenfalls verpflichtet, 40 % der Gesamtbaukosten zu übernehmen.<br />
Es sind dies:<br />
Schmalwieser Gerhard, Adlhaming 2,<br />
Thanner Herbert und Renate, Adlhaming 4,<br />
Wiesmayr Alois, Adlhaming 6,<br />
Kamptner Helmut, Fischböckau 32<br />
Raffelsberger Franz und Ingrid, Fischböckau 33,<br />
Schimpl Max, Mühltal 2, und<br />
Pötzlberger Christian, wohnhaft in 4651 Stadl-Paura.<br />
Es verbleiben offene Kosten in der Höhe von 20 %. Die Gesamtbaukosten wurden auf<br />
€ 18.000,-- geschätzt.<br />
Auf Grund des vorliegenden öffentlichen Interesses (Land OÖ. leistet 40 %), der nicht unwesentlichen<br />
Geldmittelaufbringung durch die Liegenschaftsbesitzer und auf Grund der<br />
bisher üblichen finanziellen Beteiligung der Gemeinde an solchen Vorhaben soll auch bei<br />
diesem Wegebau ein Gemeindebeitrag geleistet werden.<br />
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GR Ammer verweist auf die in der GR-Sitzung vom 30.3.2010 abgehandelte Flurbereinigungsangelegenheit<br />
in der Schart und der in diesem Zusammenhang geführten Diskussion<br />
sowie des ständig gestiegenen Gemeindebeitrages.<br />
Was ihn besonders interessieren würde ist aus welchem Grund die Gemeinde einen Beitrag<br />
leistet, bzw. ob davon auch profitiert wird.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es in dieser Angelegenheit eine Vorgeschichte gibt,<br />
die bis in die 70iger-Jahre zurückreicht. Vizebg. Mitterlehner hat sich intensiv mit der Sachlage<br />
befasst. Diese Flurbereinigung ist für alle Nutzer und auch Grundbesitzer in diesem<br />
Bereich von Vorteil. Nachdem auch das Land OÖ einen wesentlichen Beitrag leistet und<br />
nach langem Ringen diese Angelegenheit bereinigt werden kann, ersucht er um Zustimmung<br />
seitens der Gemeinderäte.<br />
GR Ammer will nicht dementieren das es Hintergründe für diese Flurbereinigung gibt. Er<br />
hofft, dass sich die GR-Mitglieder die Änderungen an Ort und Stelle angeschaut haben.<br />
Die Höhe des Gemeindebeitrages von € 3.560,-- ist im Vergleich zu den Kosten bei der<br />
Flurbereinigung Schart nicht hoch, hofft jedoch dass diese gerechtfertigt sind. Abschließend<br />
verweist er noch auf den immer wieder in den Vordergrund gerückten Spargedanken<br />
bei Entscheidungen.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Übernahme von 20 % der tatsächlichen Baukosten<br />
(lt. Schätzung € 3.600,--) durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
28 Stimmen dafür<br />
3 Gegenstimmen (GRÜNE)<br />
8. Fam. Jung, Harresau; Übernahme/Aufschließung einer Straße ins öffentl. Gut<br />
Vorlage: Allg.V./2010/024<br />
Sachverhalt:<br />
GV Götschhofer als Obmann des Bau- und Straßenausschusses teilt mit, dass die Ehegatten<br />
Jung um Übernahme der Aufschließungsstraße gemäß beiliegendem Teilungsplan<br />
des DI Vana Gmunden ins öffentl. Gut ersuchen. Als Bedingung wurde Ihnen mitgeteilt,<br />
dass die Abtretung kostenlos zu erfolgen hat bzw. dass wie üblich der Straßenunterbau<br />
(Frostkoffer und mechanisch stabilisierte Tragschicht) vom Grundbesitzer herzustellen ist.<br />
Da von den Ehegatten Jung über eine Treuhandabwicklung (Holme/Weidinger Rechtsanwälte<br />
OG) der Verkauf abgewickelt wird, wurde vereinbart, dass die Abtretung im Zuge der<br />
Vermessung erfolgen kann jedoch muss sichergestellt werden, dass die Straßenerrichtungskosten<br />
von den Ehegatten Jung getragen werden. Lt. beiliegendem Schreiben der<br />
Ehegatten Jung an deren Rechtsanwälte ist sichergestellt, dass die maximalen Errichtungskosten<br />
von € 35.000- direkt über das Treuhandkonto beglichen werden.<br />
Die Straßenerrichtung (Belagsarbeiten) sowie die Kanalisation werden im Zuge des BA 19<br />
mit ausgeschrieben und wird 2011 errichtet.<br />
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Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Übernahme der Aufschließungsstraße gem. dem beiliegenden<br />
Teilungsplan ins öffentliche Gut.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
9. Prüfungsausschusssitzung vom 19.07.2010, Kenntnisnahme des Prüfberichtes<br />
Vorlage: FAbt./2010/085<br />
Sachverhalt:<br />
GR Haslinger Johann bringt den Prüfbericht der Prüfungsausschusssitzung vom<br />
19.7.2010 vollinhaltlich zur Verlesung.<br />
Seitens der Gemeinderäte wird dieser zur Kenntnis genommen.<br />
10. Allfälliges<br />
Gegen das letzte Sitzungsprotokoll vom 28.10.2010 wird kein Einwand erhoben. Der Vorsitzende<br />
erklärt die Verhandlungsschrift für genehmigt.<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass GR Mag. Wolfgang Sperer, Fraktion GRÜNE, sein<br />
Mandat als Mitglied und Ersatzmitglied des Gemeinderates mit Ende Oktober zurückgelegt<br />
hat. Aufgrund der Wahlpunkte folgt Ing. Günther Rami als ordentliches Mitglied in den<br />
Gemeinderat nach.<br />
Der Vorsitzende wünscht ihm im Namen aller Gemeinderäte für sein Amt alles Gute.<br />
Vizebg. Aigner lädt alle Gemeinderäte am Sonntag, 21.11.2010 zum Altentag der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Vorchdorf</strong> und ersucht um verlässliche Teilnahme.<br />
GR Haslinger Johann fragt nach dem Stand der geplanten Änderungen bei den Hausnummern<br />
und weist darauf hin, dass man seitens der Bevölkerung Unzufriedenheit heraushört.<br />
GV Götschhofer teilt mit, dass kürzlich eine Besprechung stattgefunden hat. Die Straßenzüge,<br />
die geändert werden sollen, werden graphisch dargestellt, von einem Sachverständigen<br />
überprüft und in der Folge dem GR zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />
Im Hinblick auf die Unzufriedenheit der Bevölkerung in dieser Thematik stellt er fest, dass<br />
am Gemeindeamt laufend Beschwerden, hauptsächlich von Zustellern, einlangen, welche<br />
angegebene Adressen im Gemeindegebiet aufgrund der vielen Neubauten in manchen<br />
Ortschaften nicht mehr finden.<br />
Der Vorsitzende bemerkt dazu, dass trotz des Bemühens aller Beteiligten, ein Projekt dieser<br />
Größenordnung und Tragweite nie zur völligen Zufriedenheit aller Betroffenen abgewickelt<br />
werden kann.<br />
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Aufgrund von Gerüchten, so GR Rami, soll angeblich von Hausnummernänderungen Abstand<br />
genommen werden, wenn sich die Bewohner dagegen aussprechen.<br />
GV Götschhofer führt aus, dass der Bau- und Straßenausschuss in dieser Sache ja keine<br />
Beschlussfassung vornehmen darf sondern die Entscheidung dann Sache des Gemeinderates<br />
ist.<br />
GR Ammer stellt die Frage, ob für die Dezembersitzung wieder eine Bürgerfragestunde<br />
vorgesehen ist, was der Bürgermeister bejaht.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, dankt der Vorsitzende für<br />
die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung.<br />
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Schriftführer Vorsitzender<br />
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Gemeinderat ÖVP Gemeinderat SPÖ<br />
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Gemeinderat FPÖ Gemeinderat GRÜNE<br />
Ohne – mit Erinnerung genehmigt<br />
in der Gemeinderatssitzung vom _________<br />
Der Bürgermeister:<br />
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