GR-Sitzung (148 KB) - .PDF - Vorchdorf
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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
aufgenommen bei der am Dienstag, den 05.07.2011 in der Kitzmantelfabrik stattgefundenen<br />
öffentlichen <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>.<br />
<strong>Sitzung</strong>snummer: <strong>GR</strong>/2011/11<br />
Beginn: 19:30<br />
Ende: 20:30<br />
Anwesend sind:<br />
Bürgermeister DI Gunter Schimpl ÖVP<br />
Vizebg. Johann Mitterlehner ÖVP<br />
Dr. Gerhard Götschhofer ÖVP<br />
Johannes Hörtenhuber ÖVP<br />
Renate Ziegelbäck ÖVP<br />
Martina Gerl ÖVP<br />
Ing. Daniel Itzenberger ÖVP<br />
OSR Kurt Ahrer ÖVP<br />
Ing. Klaus Lohninger ÖVP<br />
Johannes Huemer ÖVP<br />
Christine Baumgartinger ÖVP<br />
Josef Helmberger ÖVP<br />
Josef Prielinger ÖVP<br />
Karin Mössl ÖVP Vertretung für Stefan Berner<br />
Doris Ziegelbäck ÖVP Vertretung für Christian Strassmair<br />
Vizebg. Hermann Aigner SPÖ<br />
Harald Agostini SPÖ<br />
Felix Lenzeder SPÖ<br />
Ing. Norbert Waltersdorfer SPÖ<br />
Johann Haslinger SPÖ<br />
Richard Staudinger SPÖ<br />
Franz Krammel SPÖ<br />
Ing. Peter Haslinger SPÖ Vertretung für Martin Fischer<br />
Markus Kroner SPÖ Vertretung für Monika Dutzler<br />
Christian Kickinger FPÖ<br />
Thomas Fellner FPÖ<br />
Gerhard Tuschek FPÖ<br />
Hannes Sappl FPÖ Vertretung für Josef Scherleitner<br />
Mag. Reinhard Ammer <strong>GR</strong>ÜNE<br />
Daniela Perhalt <strong>GR</strong>ÜNE<br />
Ing. Günther Rami <strong>GR</strong>ÜNE<br />
AL Leopold Kamesberger<br />
Birgit Brandstötter Schriftführung
Entschuldigt fehlen:<br />
Stefan Berner ÖVP<br />
Christian Strassmair ÖVP<br />
Monika Dutzler SPÖ<br />
Martin Fischer SPÖ<br />
Josef Scherleitner FPÖ<br />
Tagesordnung:<br />
1 . Abänderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung<br />
Vorlage: HVW/2011/247<br />
2 . Abwasserbeseitigung BA 19 (Lederau, Moos) - Annahme Förderungsvertrag KPC<br />
Vorlage: FAbt./2011/126<br />
3 . Abwasserbeseitigungsanlage BA 20 (Kataster Kanal und Wasser) - Annahme<br />
Förderungsvertrag KPC<br />
Vorlage: FAbt./2011/127<br />
4 . Vereinbarung Indirekteinleitung Fa. Kirchmair (Anita bringt´s ins Reine)<br />
Vorlage: Bauabt./2011/248<br />
5 . Anpassung der Tarifordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen an die<br />
Oö. Elternbeitragsverordnung 2011<br />
Vorlage: FAbt./2011/135<br />
6 . Anpassung Kindergarten- und Horttransporttarife ab September 2011<br />
Vorlage: FAbt./2011/133<br />
7 . Gastbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
Vorlage: FAbt./2011/138<br />
8 . Anpassung Ausspeisungstarife ab September 2011<br />
Vorlage: FAbt./2011/134<br />
9 . Errichtung einer 5. Hortgruppe; Beschluss der Finanzierung<br />
Vorlage: Bauabt./2011/257<br />
10 . Volksschule Pamet; Antrag auf Einführung einer Nachmittagsbetreuung<br />
Vorlage: HVW/2011/217<br />
11 . Schulzentrum <strong>Vorchdorf</strong>, Einbau einer Photovoltaikanlage - Beschlussfassung<br />
Vorlage: HVW/2011/249<br />
12 . VS Pamet; Wärmeliefervertrag Huemer Biogas - Beratung über Vertragsverlängerung<br />
Vorlage: HVW/2011/236<br />
2
13 . Jugendzentrum <strong>Vorchdorf</strong>; Fortführung und Verlängerung des Pachtvertrages<br />
Vorlage: HVW/2011/219<br />
14 . Plaichinger Karl, Lambacherstr. 2; Verlängerung von Pachtverträgen<br />
Vorlage: HVW/2011/254<br />
15 . Optionsvertrag Wolfmeir; Beschlussfassung<br />
Vorlage: HVW/2011/256<br />
16 . Grundtransaktion Ö. Rotes Kreuz/Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>; Änderung<br />
Vorlage: HVW/2011/251<br />
17 . Verein zur Förderung der Infrastruktur KG/Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>; Beschlussfassung<br />
Einbringungs- und Bestandsvorvertrag für Errichtung Sicherheitszentrum<br />
Vorlage: HVW/2011/257<br />
18 . Flächenwidmungsplan-Änderungen:<br />
18.1 Schachinger Ferdinand, Fischböckau 52, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>; Umwidmung der Parzellen<br />
T 152, T 153 und T 154, von Grünland in Wohngebiet, im Ausmaß von max. 1.300 m²<br />
Vorlage: Bauabt./2010/153<br />
18.2 Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>, Betriebsbaugebiet Feldham, Umwidmung der GP T 5/1,<br />
T 8/1, T 20/6, KG Feldham, im Ausmaß von ca. 2.900 m² von Grünland in Betriebsbaugebiet<br />
bzw. Verkehrsfläche<br />
Vorlage: Bauabt./2011/222<br />
19 . Verordnung zur Abwehr der Verwilderung von unbebauten Grundstücken und Verbot<br />
der Müll- und Schuttablagerung vom 28.9.2010; Aufhebung der Verordnung<br />
Vorlage: Bauabt./2011/200<br />
20 . Grundabtretung Herr Wiener Johann, Moos 47 aufgrund Kanalerrichtung BA 19<br />
Vorlage: Bauabt./2011/234<br />
21 . Berufung gegen den Baubescheid MAN vom 23.02.2010 (zugestellt am 13.04.2011)<br />
durch die Rechtsanwaltskanzlei Hochleitner Ransmayr - Frau Sodian Christine<br />
Vorlage: Bauabt./2011/271<br />
22 . Berufung gegen den Bescheid vom 29.03.2011 (Ersatzlose Behebung des Bescheides<br />
des Bürgermeisters vom 15.1.2010 - Götschhofer Karl u. Andrea vertreten durch<br />
Herrn D.I. Mag. Burghard Götschhofer - ABGESETZT<br />
Vorlage: Bauabt./2011/272<br />
23 . Allfälliges<br />
3
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, stellt die Beschlussfähigkeit<br />
fest und eröffnet die <strong>Sitzung</strong>.<br />
Ferner stellt er fest, dass<br />
a) zu Beginn der <strong>Sitzung</strong> 31 Gemeinderatsmitglieder anwesend sind und somit die<br />
Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />
b) die <strong>Sitzung</strong> von ihm einberufen wurde,<br />
c) alle Gemeinderatsmitglieder ordnungsgemäß verständigt und die Abhaltung der<br />
<strong>Sitzung</strong> durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich bekannt<br />
gemacht wurde,<br />
d) er für die entschuldigt gemeldeten Gemeinderatsmitglieder Berner Stefan, Strassmair<br />
Christian, Dutzler Monika, Fischer Martin und Scherleitner Josef<br />
die Ersatzmitglieder Mössl Karin, Sappl Hannes, Ziegelbäck Doris, Ing. Haslinger Peter<br />
und Kroner Markus einberufen ließ<br />
e) er zur Schriftführerin VB Birgit Brandstötter bestimmt hat,<br />
f) Al Leopold Kamesberger der <strong>Sitzung</strong> mit beratender Stimme beiwohnt.<br />
Die Verhandlungsschrift der letzten <strong>Sitzung</strong> wurde allen Gemeinderäten übermittelt.<br />
Einwendungen dagegen können noch bis zum Schluss der <strong>Sitzung</strong> vorgebracht werden.<br />
Vor Beginn der Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass der Tagesordnungspunkt Nr.<br />
22 zur weiteren Abklärung abgesetzt wird.<br />
Im Anschluss daran geht der Vorsitzende zur Tagesordnung über.<br />
1. Abänderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung<br />
Vorlage: HVW/2011/247<br />
Sachverhalt:<br />
Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen im Verwaltungsbereich (Allg. Verwaltung/Standesamt,<br />
Bauabteilung, Hauptverwaltung), so der Vorsitzende, ist die Aufstockung<br />
des Dienstpostenplanes um 0,5 Personaleinheiten (= 20 Wochenstunden) notwendig.<br />
In der GV-<strong>Sitzung</strong> vom 17.5.2011 wurde einstimmig die Erweiterung des Dienstpostenplanes<br />
um einen Dienstposten in der GD 20.3, MitarbeiterIn im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher<br />
Verwendung, genehmigt.<br />
Der geänderte Dienstpostenplan liegt allen Gemeinderäten vor.<br />
Damit auch weiterhin ein reibungsloser Dienstbetrieb gewährleistet ist beantragt der Vorsitzende<br />
die Dienstpostenplanerweiterung zu genehmigen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
4
2. Abwasserbeseitigung BA 19 (Lederau, Moos) - Annahme Förderungsvertrag KPC<br />
Vorlage: FAbt./2011/126<br />
Sachverhalt:<br />
Der Finanzierungsplan für den Kanalbau BA 19 (Lederau, Moos), so der Vorsitzende, sieht<br />
lt. <strong>GR</strong>-Beschluss vom 14.02.2011 Einnahmen und Ausgaben von je € 1.120.000,-- vor.<br />
Am 29.03.2011 hat die Kommission für Angelegenheiten der Wasserwirtschaft die Förderung<br />
für dieses Bauvorhaben mit der Antragsnummer B 100129 genehmigt.<br />
Der vorläufige Fördersatz beträgt 8 % der vorläufigen förderbaren Investitionskosten von<br />
€ 1.120.000,-- (ergibt € 89.600,--).<br />
Die vorläufige Pauschale für Anlagenteile beträgt € 52.330,--; die vorläufige Pauschale für<br />
Einbautenkoordination beträgt € 7.290,--.<br />
Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 149.220,-- wird in Form von Bauphasen-<br />
und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt.<br />
Der gegenständliche Fördervertrag gelangt nun vollinhaltlich zur Verlesung.<br />
Um diese Förderung zu erhalten, stellt der Vorsitzende den Antrag den vorliegenden Fördervertrag<br />
der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vollinhaltlich zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
3. Abwasserbeseitigungsanlage BA 20 (Kataster Kanal und Wasser) - Annahme<br />
Förderungsvertrag KPC<br />
Vorlage: FAbt./2011/127<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass der Finanzierungsplan für die Abwasserbeseitigung BA 20<br />
(Kataster Kanal und Wasser) lt. <strong>GR</strong>-Beschluss vom 14.02.2011 Einnahmen und Ausgaben<br />
von je € 343.000,-- vorsieht.<br />
Am 29.03.2011 hat die Kommission für Angelegenheiten der Wasserwirtschaft die Förderung<br />
für dieses Bauvorhaben mit der Antragsnummer B 100169 genehmigt.<br />
Die vorläufige Pauschale für Kataster beträgt € 171.500,--.<br />
Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 171.500,-- wird in Form von Bauphasen-<br />
und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt.<br />
Der gegenständliche Fördervertrag wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />
Um diese Förderung zu erhalten, stellt der Vorsitzende den Antrag den vorliegenden Fördervertrag<br />
der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vollinhaltlich zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
5
4. Vereinbarung Indirekteinleitung Fa. Kirchmair (Anita bringt´s ins Reine)<br />
Vorlage: Bauabt./2011/248<br />
Sachverhalt:<br />
Die Vereinbarung bezüglich Indirekteinleitung von verschmutzten Abwässern (weniger verschmutzt<br />
als häusliches Abwasser), so der Vorsitzende, umfasst ein Volumen von ca.<br />
1500 m³/p.a.<br />
Die Benützungsgebühr beläuft sich auf 50% von € 3,45, also auf ca. € 1,72 mit der Begründung,<br />
dass diese Abwässer wesentlich weniger verschmutzt sind als häusliche Abwässer.<br />
Die Vereinbarung gelangt vollinhaltlich zur Verlesung.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag die Vereinbarung mit der Fa. Kirchmayr rückwirkend mit<br />
01. Jänner 2010 zu bewilligen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
4. Anpassung der Tarifordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen an die<br />
Oö. Elternbeitragsverordnung 2011<br />
Vorlage: FAbt./2011/135<br />
Sachverhalt:<br />
Die Tarifordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen, so der Vorsitzende, ist an die Oö.<br />
Elternbeitragsverordnung 2011 aus folgenden Gründen anzupassen.<br />
- Textliche Änderung bei Bewertung des Familieneinkommens<br />
- Wegfall der bisherigen Einteilung in Halbtags-, Ganztags-, bzw. Mindestöffnungszeit<br />
- Nur mehr Unterscheidung zwischen der Betreuung von Kindern unter bzw. über 3<br />
Jahren (bis max. 30 Wochenstunden, bzw. ab 31 Wochenstunden, bzw. Betreuung<br />
von Schulkindern (bis max. 25 Wochenstunden, bzw. ab 26 Wochenstunden)<br />
- Einhebung von Werk- bzw. Veranstaltungsbeiträgen<br />
- Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, die beiliegende Tarifordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />
geltend ab 01.09.2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
6
6. Anpassung Kindergarten- und Horttransporttarife ab September 2011<br />
Vorlage: FAbt./2011/133<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende teilt folgenden Sachverhalt mit:<br />
Kindergartentransport:<br />
Für den Kindergartentransport (Frühtransport = Kosten für das Begleitpersonal von Seiten<br />
der Gemeinde) wurde bisher ein Tarif von € 18,00 brutto monatlich eingehoben.<br />
Durch die Vertragsänderung beim Kindergartentransport fallen nun im Jahr 2011 zusätzlich<br />
zu den Kosten für das Begleitpersonal der Marktgemeinde von rund € 21.300,-- auch<br />
Kosten in der Höhe von rund € 20.750,-- (bisher ca. € 2.700,-- pro Jahr) für das zu bezahlende<br />
Begleitpersonal der Busunternehmer für den Nachmittagstransport an.<br />
Nach dem Voranschlagserlass des Landes Oö. sind Kosten, die für das Begleitpersonal<br />
entstehen, auch in kostendeckender Höhe auf die Eltern umzulegen.<br />
Um die Kostensteigerung etwas abzufedern, stellt der Finanzausschuss den einstimmigen<br />
Antrag an den Gemeinderat für den Kindergartentransport ab 01.09.2011 pro in Anspruch<br />
genommener Fahrtstrecke € 19,00 brutto monatlich einzuheben (daher bei Früh- und Mittags-<br />
oder Nachmittagstransport € 38,00 brutto Monatsbeitrag).<br />
Horttransport:<br />
Für den Horttransport werden derzeit € 22,00 brutto monatlich für die 1. Fahrtstrecke bzw.<br />
€ 16,00 für die 2. Fahrtstrecke eingehoben.<br />
Die Kosten für den Horttransport werden im Jahr 2011 voraussichtlich etwa € 9.500,-- netto<br />
betragen. Bei der Beibehaltung zweier verschiedener Tarife, müsste für die 1. Fahrtstrecke<br />
€ 29,00 und für die 2. Fahrtstrecke € 23,00 verlangt werden, um bei der derzeitigen<br />
Teilnehmeranzahl eine Kostendeckung zu erhalten.<br />
Der Finanzausschuss stellt den einstimmigen Antrag an den Gemeinderat, ab 01.09.2011<br />
für den Horttransport für die 1. Fahrtstrecke € 24,00 und für die 2. Fahrtstrecke € 18,00<br />
einzuheben, damit der derzeitige Abgang in etwa gleich gehalten werden kann.<br />
<strong>GR</strong> Ing. Günther Rami bittet um Erklärung zum Kostenanstieg von € 2.700,- auf € 20.750,-<br />
pro Jahr für Begleitpersonal.<br />
Der Vorsitzende erklärt dazu, dass beim neuen Vertrag Personalkosten bewertet wurden<br />
die beim alten Vertrag in den km-Kosten versteckt waren.<br />
GV Mitterlehner Johann teilt ergänzend zu den Gesamtkosten mit, dass die Kosten von ca.<br />
€ 93.300,- 2010 auf ca. € 84.300,- 2011 gesenkt werden konnten.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag die Anpassung der Kindergarten- und Horttransporttarife<br />
mit 01.09.2011 zu genehmigen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
28 Stimmen dafür<br />
3 Stimmenthaltung (Grüne)<br />
7
7. Gastbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
Vorlage: FAbt./2011/138<br />
Sachverhalt:<br />
Gemäß Oö. Elternbeitragsverordnung 2011, so Vizebg. Mitterlehner als Obmann des Finanzausschusses,<br />
ist für Kinderbetreuungseinrichtungen von der Hauptwohnsitzgemeinde<br />
ein Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der Hauptwohnsitzgemeinde kein entsprechendes<br />
bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht oder die familiäre Situation des betreffenden<br />
Kindes oder das Kindeswohl den Besuch einer gemeindefremden Kinderbetreuungseinrichtung<br />
erfordern.<br />
Da trotz mehrfacher Besprechungen keine einheitliche Regelung für alle Gemeinden im<br />
Bezirk Gmunden zustande gekommen ist, soll die gesetzliche Regelung lt. Oö. Elternbeitragsverordnung<br />
2011 (LGBl. 102/2010) zur Beschlussfassung herangezogen werden.<br />
Die Höhe des Gastbeitrages gem. § 13 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 beträgt pro<br />
Monat<br />
- für ein Kind unter drei Jahren 150 % des jeweiligen Höchstbetrages gemäß § 5 Z.1<br />
– (derzeit € 160,00), daher Gastbeitrag € 240,00<br />
- für ein Kind über drei Jahren bis zum Schuleintritt 100 % des jeweiligen Höchstbetrages<br />
gemäß § 5 Z. 2 (derzeit € 100,00), daher Gastbeitrag € 100,00 und<br />
- für ein Schulkind 50 % des jeweiligen Höchstbetrages gemäß § 5 Z. 2<br />
- (derzeit € 100,00), daher Gastbeitrag € 50,00.<br />
Die Höchstbeiträge lt. Oö. Elternbeitragsverordnung ändern sich jeweils zu Beginn des<br />
nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria<br />
kundgemachten Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index<br />
gegenüber dem durchschnittlichen Index des vorangegangenen Kalenderjahres, erstmals<br />
zu Beginn des Arbeitsjahres 2012/2013. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln<br />
auf ganze Eurobeträge zu runden.<br />
Vizebg. Mitterlehner stellte den Antrag ab 01.09.2011 die angeführten Gastbeiträge vorzuschreiben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
8. Anpassung Ausspeisungstarife ab September 2011<br />
Vorlage: FAbt./2011/134<br />
Sachverhalt:<br />
Laut Rechnungsergebnis 2010, so GV Mitterlehner als Obmann des Finanzausschusses,<br />
beträgt der Abgang pro Portion bei der Ausspeisung € 0,62 brutto.<br />
Der Finanzausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 20.06.2011 angeregt, die Ausspeisungstarife<br />
ab 01.09.2011 um durchschnittlich 5 % anzuheben und auf 10 Cent zu runden. Durch<br />
die Rundung der Monatsbeiträge ergeben sich bei den Einzelportionen zum Teil unterschiedliche<br />
Prozentsätze.<br />
8
Lt. Erlass des Landes Oö. haben die Gemeinden bei der Ausspeisung grundsätzlich kostendeckende<br />
Entgelte einzuheben. Als zumutbares Mindestentgelt für eine Schüler- bzw.<br />
Kinderportion ist jedenfalls ein Betrag von € 2,00 pro Schüler bzw. Kindergartenkind vorzusehen.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> hat von den angeführten Tarifen noch 10 % Umsatzsteuer<br />
an das Finanzamt abzuführen.<br />
Essen pro Monats- Monats- Monats- Monats-<br />
Woche beitrag beitrag beitrag beitrag<br />
Kindergarten/<br />
Tage HS VS Krabbelstube Erwachsene<br />
5 45,40 43,00 39,70 72,00<br />
4 36,50 34,80 32,00 59,00<br />
3 27,50 26,30 24,30 45,40<br />
2 18,40 17,50 16,10 31,00<br />
1 9,40 8,80 8,30 16,00<br />
Einzelessen (nur in Ausnahmefällen): € 2,80<br />
Vizebg. Mitterlehner stellt den Antrag, die angeführten Ausspeisungstarife ab 01.09.2011<br />
zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
9. Errichtung einer 5. Hortgruppe; Beschluss der Finanzierung<br />
Vorlage: Bauabt./2011/257<br />
Sachverhalt:<br />
Auf Grund der vielen Anmeldungen (dzt 96), so der Vorsitzende, muss ab September 2011<br />
eine 5. Hortgruppe den Betrieb aufnehmen. Das Genehmigungsverfahren läuft zur Zeit.<br />
Die Unterbringung der 5. Gruppe erfolgt in den Räumlichkeiten der HS-1. Für die Ausstattung<br />
und Anschaffungen sind finanzielle Mittel erforderlich, welche nicht budgetiert wurden,<br />
weil der Bedarf einer 5. Gruppe sich erst bei der Anmeldung im Februar ergeben hat.<br />
Von der Bauabteilung wurde der Bedarf wie nachstehend angeführt geschätzt:<br />
Möbel ca. € 5.000,00<br />
Spielmaterial ca. € 1.100,00<br />
Verbrauchsmaterial ca. € 500,00<br />
Gesamt ca. € 6.600,00<br />
Der Gemeinderat wird um Beschlussfassung gebeten, den Betrag von ca. € 6.600,-- im<br />
Budget des ordentl. Voranschlages 2011 bereitzustellen. Die Bedeckung ist durch die zu<br />
erwartenden Mehreinnahmen gegeben.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Genehmigung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
9
10. Volksschule Pamet; Antrag auf Einführung einer Nachmittagsbetreuung<br />
Vorlage: HVW/2011/217<br />
Sachverhalt:<br />
Eine Bedarfserhebung durch die Leitung der VS Pamet hat ergeben, dass von Montag bis<br />
Donnerstag von den Eltern von 24 Schülern eine Nachmittagsbetreuung in der Schule<br />
Pamet gewünscht wird, so der Vorsitzende.<br />
Der Gemeindevorstand hat sich für die Einführung einer Nachmittagsbetreuung in Pamet<br />
positiv geäußert, sofern auch seitens der Direktion Bildung und Gesellschaft beim Land<br />
OÖ. die Genehmigung hiezu erteilt wird.<br />
Die Nachmittagsbetreuung gliedert sich in 3 Teile und zwar in die<br />
gegenstandsbezogene Lernzeit,<br />
individuelle Lernzeit und<br />
Freizeit.<br />
Die Personalkosten für die gegenstandsbezogene Lernzeit und individuelle Lernzeit werden<br />
vom Land OÖ. übernommen; die Personalkosten für den Freizeitteil muss die Marktgemeinde<br />
<strong>Vorchdorf</strong> übernehmen. Diese Kosten werden zu fast 100 % durch die Vorschreibung<br />
von Elternbeiträgen refinanziert.<br />
Auf Anfrage von <strong>GR</strong> Haslinger Johann und <strong>GR</strong> Agostini teilen sowohl der Vorsitzende als<br />
auch <strong>GR</strong> Ahrer mit, dass die Nachmittagsbetreuung vergleichbar ist mit der Hortbetreuung<br />
und die derzeit 24 in Pamet angemeldeten Kindern bei den 96 in <strong>Vorchdorf</strong> angemeldeten<br />
Kindern NICHT hinzugezählt wurden, dh dass zusätzlich zu den 5 Hortgruppen in <strong>Vorchdorf</strong><br />
der Bedarf einer Nachmittagsbetreuung in Pamet besteht.<br />
Der Vorsitzende beantragt:<br />
1. Im Falle der Genehmigung durch die Direktion Bildung und Gesellschaft die Einführung<br />
der Nachmittagsbetreuung von MO bis DO an der VS-Pamet aufgrund des<br />
dargestellten Sachverhaltes.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
2. Im Falle der Genehmigung der Nachmittagsbetreuung die beiliegende Beitragsordnung<br />
auch für <strong>Vorchdorf</strong>er Volksschulen Anwendung findet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
11. Schulzentrum <strong>Vorchdorf</strong>, Einbau einer Photovoltaikanlage - Beschlussfassung<br />
Vorlage: HVW/2011/249<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass sich der Gemeindevorstand in seiner <strong>Sitzung</strong> am<br />
17.05.2011 für die Errichtung einer Photovoltaikanlage beim Schulzentrum ausgesprochen<br />
hat.<br />
10
Geplant ist die Installation einer 20 kW Pik-Anlage auf dem Dach der NMS-2, zusätzlich<br />
soll der Bau und der Betrieb der Anlage von den Schülern der Energiehauptschule begleitet<br />
werden.<br />
Für Klima und Modellregionen werden vom Klimafonds Geldbeträge für die Errichtung von<br />
Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt und diese mit max. 30 % der Gesamtbaukosten<br />
gefördert. Herrn DI Gaigg vom TechnoZ Gmunden wurden die Einreichunterlagen<br />
übermittelt und ein Förderantrag gestellt, eine Zusage ist derzeit noch ausständig. Der<br />
Kostenanteil der Marktgemeinde wird sich im Rahmen von € 50.000,-- bewegen.<br />
Da die Rahmenbedingungen der Fördermittel schnelles agieren voraussetzen stellt der<br />
Vorsitzende den Antrag auf folgende Beschlussfassung:<br />
1. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage beim Schulzentrum, sofern Förderbeträge<br />
genehmigt werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
2. Die Bereitstellung der Finanzmittel im Finanzjahr 2011 von ca. € 50.000,--, weil<br />
keine Mittel im Budget 2011 vorgesehen sind.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
12. VS Pamet; Wärmeliefervertrag Huemer Biogas - Beratung über Vertragsverlängerung<br />
Vorlage: HVW/2011/236<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende bittet AL Kamesberger um Vortrag des Sachverhaltes. Die Wärmeversorgung<br />
der VS-Pamet, so AL Kamesberger, erfolgt seit nunmehr 10 Jahren mittels Nahwärme<br />
durch Biogas von der Fa. Huemer Biogas. Die im Liefervertrag vereinbarten Tarife sind<br />
durch den Großhandelsindex für Mineralöle indexgesichert.<br />
Ein paar Jahre nach Vertragsabschluss ist ein eigener Biomasse-Index eingeführt worden,<br />
welcher in den letzten Jahren ein für Abnehmer finanziell wesentlich günstigere Entwicklung<br />
gegenüber dem Mineralölindex hatte.<br />
Am Ende der Vertragslaufzeit wird nunmehr eine Anpassung dieses Liefervertrages an die<br />
Vertragsbedingungen der Nahwärme eGen in <strong>Vorchdorf</strong> angestrebt.<br />
Folgende Abänderungen sind vorgenommen worden:<br />
1. Biomasse-Index anstatt Mineralöl-Index als Wertmesser,<br />
2. Tarifänderung – Anpassung an Tarif Nahwärme eGen, und<br />
3. Wegfall der damals gewährten Umweltförderung von € 726,73 jährlich.<br />
In der Beilage ist die bisher geltende Vereinbarung als auch die Änderung der einzelnen<br />
Vertragspunkte ersichtlich und wurde vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />
Für Huemer Martin ist die Anpassung des Vertrages möglich, wenn die seinerzeit gewährte<br />
Umweltförderung von € 7260,- (10 Jahre x €726,-) als Anschlussgebühr Acontozahlung<br />
angerechnet und die Differenz zur tatsächlichen Anschlussgebühr nachgezahlt wird. Au-<br />
11
ßerdem ist die Bereitzustellende Wärmeleistung von derzeit 95kW als zu niedrig bemessen<br />
und müsste ebenfalls angepasst werden.<br />
Nachdem bei den bisher geführten Verhandlungen sich keine Einigung ergab, sondern<br />
der Vertrag gekündigt und die Bedingungen neu ausverhandelt werden.<br />
Bei einem scheitern der Verhandlungen kann alternativ die bestehende Heizanlage wieder<br />
in Betrieb genommen werden wobei eine Kaminsanierung notwendig werden wird und<br />
Hackschnitzelcontainer aufgestellt werden können, so der Vorsitzende. Diese Umstellungsarbeiten<br />
würden einen Zeitraum von 3 – 4 Wochen in Anspruch nehmen.<br />
<strong>GR</strong> Götschhofer und <strong>GR</strong> Ammer befürworten die vertraglichen Verbesserungen, weisen<br />
allerdings darauf hin, frühzeitig mit den Verhandlungen zu beginnen um eine vorzeitige<br />
Entscheidung aufgrund von Zeitdruck zu verhindern.<br />
<strong>GR</strong> Haslinger Johann merkt an, dass sich der Prüfungsausschuss in den vergangenen<br />
Jahren bereits 3 mal mit der Forderung der Zahlung von Anschlussgebühren befasst hat<br />
und dies jedes mal abgelehnt wurde. Weiters bittet er nochmals um Erläuterungen zum<br />
Thema Biomasseindex/Heizölindex.<br />
Worauf AL Kamesberger mitteilt, dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 01/2002<br />
den Biomasseindex noch nicht gegeben hat. Dieser wurde erst ein paar Jahre später eingeführt<br />
und ist im Vergleich zum Heizölindex günstiger.<br />
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes beantragt der Vorsitzende die Auflösung des<br />
Wärmeliefervertrages.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
13. Jugendzentrum <strong>Vorchdorf</strong>; Fortführung und Verlängerung des Pachtvertrages<br />
Vorlage: HVW/2011/219<br />
Sachverhalt:<br />
Die Generalversammlung des Trägervereins Jugendzentrum <strong>Vorchdorf</strong>, so der Vorsitzende,<br />
hat am 1. März die Auflösung des Vereines mit 30. April 2011 beschlossen.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Jugendzentrum durch den Verein bzw. die eingesetzten<br />
Betreuer geführt.<br />
Rückwirkend mit 1. Mai muss ein neues Bestandsverhältnis gegründet werden, damit die<br />
beim Bau einbehaltene Vorsteuer nicht rückgezahlt werden muss.<br />
Herr Krottenauer Christian und Herr Rührlinger Christian waren bereits bisher beim Verein<br />
als Betreuer beschäftigt und haben sich um die Weiterführung beworben.<br />
Herr Krottenauer Christian ist mit 10 Wochenstunden und Herr Rührlinger Christian mit 20<br />
Wochenstunden bei der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> beschäftigt.<br />
Die Öffnungszeiten des JUZ und das Beschäftigungsausmaß der beiden Betreuer sind<br />
unverändert.<br />
Nachdem der Mietvertrag mit dem Verein Jugendzentrum zwecks Vereinsauflösung ab<br />
1. Mai nicht mehr in Kraft ist, muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Herr<br />
Christian Krottenauer ist nun ab 1. Mai 2011 der neue Vertragspartner.<br />
12
Dieser Mietvertrag ist vorerst befristet bis 31. 12. 2011. Die übrigen Vertragspunkte bleiben<br />
unverändert. Der Vertrag wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />
<strong>GR</strong> Ammer merkt in seiner Funktion als Jugendreferent an, dass der Verein aufgelöst werden<br />
musste, dass sich das JUZ aber sehr, sehr gut sowohl quantitativ als auch in der Art<br />
und Weise der Leitung entwickelt. In diesem Zusammenhang erwähnt er besonders Herrn<br />
Krottenauer Christian. Die Jugendlichen nehmen ganz bewusst das Angebot außerhalb<br />
von Vereinstätigkeiten an.<br />
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Engagierten, besonders bei <strong>GR</strong> Ammer und <strong>GR</strong><br />
Agostini und stellt den Antrag auf Beschlussfassung des beiliegenden Vertrages .<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig beschlossen<br />
14. Plaichinger Karl, Lambacherstr. 2; Verlängerung von Pachtverträgen<br />
Vorlage: HVW/2011/254<br />
Sachverhalt:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> hat, so der Vorsitzende, mit Herrn Karl Plaichinger 2 Pachtverträge<br />
für den Schulparkplatz und Parkplatz Kitzmantel abgeschlossen, welche beide<br />
mit 30. Juni dieses Jahres auslaufen.<br />
Nach mehreren Gesprächen mit Herrn Karl Plaichinger würde auch anstatt der Pachtverhältnisse<br />
ein Grundtausch für die beiden Parkflächen im Ausmaß von ca. 928 m² (Schulparkplatz)<br />
und 2.616 m² (Kitzmantelparkplatz) in Frage kommen. Auf Grund der Entscheidung<br />
im GV wurden Herrn Karl Plaichinger Tauschgrundstücke angeboten. Er hat sich<br />
hiefür eine Bedenkzeit erbeten und für diese Zeit müssen die Pachtverhältnisse verlängert<br />
werden.<br />
Da nun durch die Nutzung des Parkplatzes durch die Kitzmantelbesucher der seinerzeit<br />
festgelegte „Pachtschilling“ nicht mehr angemessen ist, wurde vom Verpächter um eine<br />
Erhöhung (Anpassung an den Pachtzins Schwarzelmüllerparkplatz) gebeten.<br />
<strong>GR</strong> Agostini weist explizit darauf hin, dass der „Pachtschilling“ unter den „€ 15,- - Erlass“<br />
fällt und ein Grundtausch, der den Wegfall des Pachtschillings bedeuten würde, jedenfalls<br />
erstrebenswert ist.<br />
Herrn Plaichinger Karl wurde bereits eine Grundfläche angeboten, diesbezügliche Verhandlungen<br />
werden fortgeführt, so der Vorsitzende.<br />
Auf Grund der Notwendigkeit stellt der Vorsitzende daher den Antrag folgendes zu beschließen:<br />
1. Verlängerung beider Pachtverhältnisse bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über<br />
einen Grundtausch.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
2. Erhöhung des Pachtschillings für Parkplatz Kitzmantelfabrik von € 0,1506 auf<br />
€ 0,28/m²/Monat (2.616m² x 0,28 = € 732,48 incl. UST pro Monat).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
13
15. Optionsvertrag Wolfmeir; Beschlussfassung<br />
Vorlage: HVW/2011/256<br />
Sachverhalt:<br />
Der Kaufvertrag bezüglich ehem. „Schmiedinger-Haus“, so GV Götschhofer, wurde mit<br />
Herrn Wolfmeir abgeschlossen, im Juni unterzeichnet und ist wirksam.<br />
Nun wird lt. beiliegendem Optionsvertrag ein Grundtausch entlang der Messenbacherstrasse<br />
westlich vom neuen „Wolfmeir-Haus“ (ehem. Schuhgeschäft) im Ausmaß von ca.<br />
50 m² zu Gunsten von Herrn Wolfmeier und nördlich vom neuen „Wolfmeir-Haus“ bzw.<br />
südlich vom ehem. „Schmiedinger-Haus) ebenfalls im Ausmaß von ca. 50 m² zu Gunsten<br />
der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> angestrebt (siehe beiliegender Plan).<br />
Der beiliegende Optionsvertrag wurde vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und der Vorsitzende<br />
stellt den Antrag auf Beschlussfassung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
16. Grundtransaktion Ö.Rotes Kreuz/Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>; Änderung<br />
Vorlage: HVW/2011/251<br />
Sachverhalt:<br />
In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>GR</strong> am 31. 3. 2009, so der Vorsitzende, wurde ein flächengleicher<br />
Grundtausch im Ausmaß von 1.500 m² beschlossen; die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> übergibt<br />
eine Teilfläche der Parz. Nr. 47/2, und übernimmt dafür die Parz. Nr. 411/4, beide KG<br />
Feldham.<br />
Auf Grund der fixen Grundstücksgröße von 1.500 m² und der Situierung des Dienststellengebäudes<br />
ist eine durchgehend geradlinige Festsetzung der Grundgrenze nicht möglich<br />
gewesen (siehe Beilage 1).<br />
In einer Besprechung mit Vertretern des Ö. Roten Kreuzes wurde von ihnen angeregt, die<br />
Grundgrenze durchgehend geradlinig festzulegen und die Differenzfläche zu den 1.500 m²<br />
von der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> zu erwerben (siehe Beilage 2).<br />
Die Differenzfläche von 306 m² wird um € 58,--/m² vom Ö. Roten Kreuz angekauft, im Gegenzug<br />
könnten diese Flächen, welche als Park- und Abstellflächen Verwendung finden,<br />
unentgeltlich und unbefristet von den beiden anderen Blaulichtorganisationen genutzt werden<br />
werden.<br />
Ebenso soll den Mitgliedern des Ö. Roten Kreuzes ein Zufahrtsrecht bei der an der westlichen<br />
Grundstücksgrenze der Parz. Nr. 47/2 zu errichtenden Zufahrtstraße eingeräumt<br />
werden.<br />
14
In Anbetracht der Sachlage beantragt der Vorsitzende, dass der Tauschvertrag vom<br />
31.3.2009 wie folgt abgeändert wird:<br />
1. Verkauf des Grundüberhanges von 306 m² um € 58,--/m² an das Ö: Rote Kreuz<br />
2. grundbücherliche Sicherstellung des Nutzungsrechtes als Park- und Abstellfläche<br />
für Polizei und Feuerwehr auf den verkauften Grundstücksteilflächen<br />
3. grundbücherliche Sicherstellung des Zufahrtrechts für Mitglieder des Ö. Roten<br />
Kreuzes an der zu errichtenden Zufahrtstraße entlang der westlichen Grundstücksgrenze<br />
der Parz. Nr. 47/2, KG Feldham<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
17. Verein zur Förderung der Infratstruktur KG/Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>; Beschlussfassung<br />
Einbringungs- und Bestandsvorvertrag für Errichtung Sicherheitszentrum<br />
Vorlage: HVW/2011/257<br />
Sachverhalt:<br />
Der Bau des neuen Feuerwehrhauses der FF <strong>Vorchdorf</strong>, so der Vorsitzende, und (evt.)<br />
auch Polizeidienststelle muss über die Gemeinde-KG abgewickelt werden.<br />
Hiezu ist erforderlich, dass das betroffene Grundstück an die KG übertragen und die Absichtserklärung,<br />
das Objekt nach Fertigstellung an die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> zu vermieten,<br />
beschlossen wird.<br />
Die beiden Verträge sind im Anhang ersichtlich und wurden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht- <br />
Der Vorsitzende stellt daher folgende Anträge:<br />
1. Übertragung der Parzelle Nr. 47/2, KG Feldham, an die Verein zur Förderung der<br />
Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> & Co KG (Einbringungsvertrag).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
2. Abschluss eines Vorvertrages betreffend Vermietung des Objektes an die Marktgemeinde<br />
<strong>Vorchdorf</strong> nach Fertigstellung<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
15
18. Flächenwidmungsplan-Änderungen:<br />
18.1. Schachinger Ferdinand, Fischböckau 52, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>; Umwidmung der Parzellen<br />
T 152, T 153 und T 154, von Grünland in Wohngebiet, im Ausmaß von max.<br />
1.300 m²<br />
Vorlage: Bauabt./2010/153<br />
Sachverhalt:<br />
Ansuchen der Familie Schachinger, so GV Kickinger als Obmann des Raumordnungsausschusses,<br />
auf Umwidmung der Parzellen T 152, T 153 und T 154, von Grünland in Wohngebiet<br />
im Ausmaß von ca. 1.000 m², zur Schaffung von Wohnraum für den Sohn.<br />
Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />
informiert.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Aus ortsplanerischer Sicht ist hier gegen die Schaffung einer weiteren Bauparzelle mit der<br />
damit erforderlichen Umwidmung von derzeit Grünland in Wohngebiet nichts einzuwenden,<br />
da die Baulandentwicklung dem rechtswirksamen ÖEK entspricht.<br />
Positive Stellungnahmen:<br />
Agrarbezirksbehörde OÖ<br />
Stellungnahme Energie AG:<br />
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass vor der aufsichtsbehördlichen Bewilligung des<br />
Flächenwidmungsplanes der Interessenskonflikt zwischen der Stromversorgungsinfrastruktur<br />
(i.d.R, Nutzungseinschränkungen durch das bestehende Mittelspannungsnetz)<br />
und der künftigen Nutzung der betroffenen Grundflächen zur Wahrung der Versorgungssicherheit<br />
zu lösen ist.<br />
Gegen die oben angeführte Änderung erhebt die Energie AG Oberösterreich Netz GmbH<br />
unter der Bedingung der Einhaltung nachstehender Auflagen keinen Einwand:<br />
Beiderseits der Leitungsachse ist ein Schutzstreifen von 6 m im Flächenwidmungsplan<br />
eingetragen, welcher als Vorbehaltsfläche für die Energieversorgung und die damit verbundene<br />
Wahrung der Versorgungssicherheit dient.<br />
Eine Nutzung der Parzellen außerhalb der Schutzstreifen unserer Leitungsanlagen ist im<br />
Regelfall möglich, eine Bebauung innerhalb dieses Schutzstreifens sollte grundsätzlich<br />
vermieden werden.<br />
Stellungnahme der Abteilung Raumordnung:<br />
Das gegenständliche Vorhaben sieht eine Ausweitung des schon ausgedehnten Wohnsiedlungsgeschehens<br />
im Bereich der Ortschaft Fischböckau vor.<br />
Diese Umwidmung kann vom fachlichen Standpunkt der Örtlichen Raumordnung im Sinne<br />
der Begründung der Gemeinde und des Planverfassers (Schaffung von Bauland in Übereinstimmung<br />
mit den Festlegungen des ÖEKs) vertreten werden.<br />
Stellungnahme der Abteilung Land- und Forstwirtschaft:<br />
Mit der gegenständlichen Umwidmung soll das nach Neuvermessung entstehende<br />
Grundstück 152, KG mit einem Gesamtausmaß von ca. 1000 m² von Grünland in Wohngebiet<br />
umgewidmet werden. Mit einem verbleibenden Grünlandpuffer von laut Plan 26 –<br />
16
28 m Breite schließt östlich der Wald auf den Grundstücken 136/1 und 157 an. Diese<br />
Waldflächen liegen auf der mäßig steilen bis steilen westexponierten Terassenböschung.<br />
Aus forstfachlicher Sicht ist im Verhältnis zwischen Bauland und Wald eine genügende<br />
Abstandhaltung zur Vermeindung von Gefahren für das nun entstehende Bauland durch<br />
allfällig umstürzende Bäume und für die Bewirtschaftbarkeit der Waldflächen besonders<br />
wichtig. Ein Abstand etwa einer Baumlänge (ca. 30 m) ist dazu die forstfachliche Grundforderung.<br />
Bei der vorliegenden Änderung Nr. 94 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 der<br />
Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> wird dies mit einem Abstand von 26 – 28 m weitestgehend eingehalten.<br />
Da die Waldfläche östlich des Umwidmungsbereiches und damit von der<br />
Hauptwindrichtung abgekehrt liegt, erscheint die geringfügige Unterschreitung des 30 m-<br />
Mindestabstandes als unproblematisch.<br />
Aus diesen Gründen bestehen keine Bedenken aus forstfachlicher Sicht gegen die Änderung<br />
Nr. 94 „Schachinger“ zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>.<br />
GV Kickinger ersucht daher der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 94 der Parzellen T<br />
152, T 153 und T 154, KG Theuerwang von Grünland in Wohngebiet im Ausmaß von ca.<br />
1.800 m² zuzustimmen.<br />
<strong>GR</strong> Ammer ersucht um Aufklärung über das tatsächlich umzuwidmende Flächenausmaß,<br />
da 3 verschieden Maße ausgewiesen sind.<br />
Nach kurzer Diskussion beantragt GV Dr. Götschhofer die Vertagung dieses Punktes und<br />
Klärung durch den Raumordnungs- bzw. Bau- und Straßenausschuss hinsichtlich der<br />
Straßenbreite und des tatsächlichen Flächenausmaßes der Umwidmung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig bewilligt.<br />
18.2. Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>, Betriebsbaugebiet Feldham, Umwidmung der GP T 5/1,<br />
T 8/1, T 20/6, KG Feldham, im Ausmaß von ca. 2.900 m² von Grünland in Betriebsbaugeniet<br />
bzw. Verkehrsfläche<br />
Vorlage: Bauabt./2011/222<br />
Sachverhalt:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> beabsichtigt, so GV Kickinger Obmann des Raumordnungsausschusses,<br />
den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan im Bereich GP T 5/1, T<br />
8/1 und T 20/6 (lt. noch nicht rechtsgültigen Teilungsausweis der Fa. Geodata – ZT GmbH<br />
GZ: 3069/11 Parzellen 8/5, 8/6 8/7 und 20/9), alle KG Feldham, im Ausmaß von ca. 2.900<br />
m² zu ändern.<br />
Davon sollen die Parzellen T 5/1, T 8/1 und T 20/6, alle KG Feldham, im Ausmaß von 2.400<br />
m² von Grünland in Betriebsbaugebiet und im Ausmaß von ca. 500 m² von Grünland in<br />
Verkehrsfläche der Gemeinde, Fließender Verkehr umgewidmet werden.<br />
Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />
informiert.<br />
17
Positive Stellungnahmen:<br />
Josef Wick & Söhne Wick GmbH<br />
Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Aus ortsplanerischer Sicht besteht gegen die beabsichtigten Umwidmungen der Parzellen<br />
T 5/1, T 8/1 und T 20/6, alle KG Feldham, von Grünland in Betriebsbaugebiet und Verkehrsfläche<br />
kein Einwand, da insbesondere die gegenständliche Baulandwidmung der<br />
hier vorgesehenen Baulandentwicklung des rechtswirksamen ÖEK entspricht.<br />
Stellungnahme der Abteilung Raumordnung:<br />
Die ggst. Umwidmung kann vom fachlichen Standpunkt der Örtlichen Raumordnung im<br />
Sinne der Begründung der Gemeinde und des Planverfassers (Schaffung vom Betriebsbaugebiet<br />
in Übereinstimmung mit den Festlegungen des ÖEKs) vertreten werden.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 98 der Parzellen<br />
T 5/1, T 8/1 und T20/6, KG Feldham, von Grünland in Betriebsbaugebiet im Ausmaß von<br />
ca. 2.400 m², der Parzellen T 5/1, T 8/1 und T 20/6, KG Feldham von Grünland in Verkehrsfläche<br />
– fließender Verkehr im Ausmaß von ca. 500 m² zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
19. Verordnung zur Abwehr der Verwilderung von unbebauten Grundstücken und Verbot<br />
der Müll- und Schuttablagerung vom 28.9.2010; Aufhebung der Verordnung<br />
Vorlage: Bauabt./2011/200<br />
Sachverhalt:<br />
Im Zuge der Verordnungsprüfung, so der Vorsitzende, wurde vom zuständigen Bearbeiter<br />
der Oö. Landesregierung festgestellt, das durch § 9 Abs. 2 Oö. Bautechnikgesetz und<br />
§ 73 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 bereits ausreichende gesetzliche Regelungen bestehen,<br />
die zur Hintanhaltung der beschriebenen Missstände an sich geeignet sind, und es der<br />
vorgelegten Verordnung an der Voraussetzung des § 41 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung<br />
mangelt. (Siehe beiliegende Verordnungsprüfung).<br />
Der vom Gemeinderat am 28.09.2010 gefasste Beschluss der Verordnung zur Abwehr der<br />
Verwilderung von unbebauten Grundstücken und Verbot der Müll- und Schuttablagerung<br />
ist daher aufzuheben.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
18
20. Grundabtretung Herr Wiener Johann, Moos 47 aufgrund Kanalerrichtung BA 19<br />
Vorlage: Bauabt./2011/234<br />
Sachverhalt:<br />
Folgende Vereinbarung zur Grundabtretung, so der Vorsitzende, wurde den betroffenen<br />
Parteien zur Unterzeichnung vorgelegt:<br />
Vereinbarung Grundabtretung<br />
Abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>, Schlossplatz 7, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>,<br />
vertreten durch Herrn Bürgermeister DI Gunter Schimpl und Herrn Johann Wiener, Moos<br />
47, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>.<br />
Aufgrund der Errichtung der Kanalisation (BA19) für die Liegenschaften Moos 47, 49 und<br />
57 wurde mit Herrn Wiener vereinbart, dass die bestehende Zufahrtsstrasse für die vorgenannten<br />
3 Liegenschaften welche auf den Grundstücken 4/2 bzw. 15/3 beide KG 42135<br />
(Moos) zur Zeit als Privatstraße vorhanden ist, ins öffentliche Gut abgetreten wird.<br />
Herr Wiener hat als Gegenleistung für die Abtretung zugestimmt, dass der Kanalstrang in<br />
gegenständlicher Privatstraße verlegt werden kann und somit auch die Liegenschaften<br />
Moos 49 bzw. Moos 57 an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden können. (Die<br />
Liegenschaften Moos 49 und 57 sind auch in der gelben Linie erfasst und somit war für<br />
die Verlegung dieses Kanalstrangs die Zustimmung von Herrn Wiener erforderlich!)<br />
Auf Basis einer gemeinsamen Besprechung erklären Sie sich dankenswerterweise bereit,<br />
die erforderlichen Grundflächen ins das öffentlichen Gut zu nachstehenden Bedingungen<br />
abzutreten:<br />
1. Die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>, übernimmt von Herrn Johann Wiener die erforderliche<br />
Fläche im Ausmaß von ca. 600 m² wobei die Straßenbreite ca. 4 m beträgt und am<br />
Ende der Liegenschaft Moos 57 ein entsprechender Wendehammer ebenfalls abgetreten<br />
wird. (gegenständlicher Wendehammer ist für eine Straßenbreite von 4 m mit einer<br />
Freihaltezone von mindestens 6 x 11,5 m herzustellen)<br />
2. Die erforderliche Fläche wird nach Fertigstellung der Kanalisation bzw. nach Wiederherstellung<br />
der Zufahrtsstrasse durch einen Geometer vermessen.<br />
3. Von der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> werden sämtliche Kosten für die grundbücherliche<br />
Durchführung übernommen.<br />
4. Durch die kostenlose Abtretung ins öffentliche Gut gehen sämtliche Rechte und Pflichten<br />
auf die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> über.<br />
5. Die Kosten für Vermarkung und Vermessung übernimmt Herr Johannes Koller, Moos<br />
57, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>.<br />
6. Herr Wiener bestätigt hiermit, dass gegenständliche Grundfläche einerseits lastenfrei<br />
und andererseits kostenlos ins öffentliche Gut abgetreten wird.<br />
19
7. Auf Wunsch von Herrn Johann Wiener wird gegenständliche Vereinbarung auch von<br />
der Raiba <strong>Vorchdorf</strong>, Schlossplatz 3, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> unterzeichnet bzw. stimmt diese<br />
der kostenlosen Abtretung ausdrücklich zu.<br />
8. Gegenständlicher Abtretung ins öffentliche Gut wurde in der <strong>Sitzung</strong> des Bau- und<br />
Straßenausschusses vom 15.11.2010 ausdrücklich zugestimmt.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der vorgetragenen Vereinbarung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
21. Berufung gegen den Baubescheid MAN vom 23.02.2010 (zugestellt am 13.04.2011)<br />
durch die Rechtsanwaltskanzlei Hochleitner Ransmayr - Frau Sodian Christine<br />
Vorlage: Bauabt./2011/271<br />
Sachverhalt: Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.02.2010<br />
Bau 42/4-09 2010 131-9 (zugestellt am 13.04.2011)<br />
Der Vorsitzende erklärt sich in gegenständlicher Sache für befangen, nimmt an der nachfolgenden<br />
Beratung und Beschlussfassung nicht teil und übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister<br />
Mitterlehner.<br />
Vizebürgermeister Mitterlehner übernimmt den Vorsitz und bringt folgenden Bericht:<br />
Mit Bescheid der OÖ. Landesregierung (IKD(BauR)-014273/1-2010-Be/Wm vom<br />
29.12.2010 wurde dem Rechtsvertreter (Rechtsanwaltskanzlei Hochleitner Ransmayr aus<br />
Eferding von Frau Sodian Christine, Pettenbacherstraße 95, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> mitgeteilt,<br />
dass die gegen den Bescheid des Gemeinderates <strong>Vorchdorf</strong> vom 29.09.2010 erhobene<br />
Vorstellung hinsichtlich Spruchpunkt 3 (Zurückweisung des Antrages vom 15.02.2010<br />
gem. § 33 Abs. 1 OÖ. BauO aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung<br />
an die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> zurückverwiesen wurde.<br />
Aufgrund der vorgenannten Vorstellungsentscheidung wurde der Berufungswerberin der<br />
Baubescheid vom 23.02.2010 zugestellt.<br />
Gegen diesen Bescheid hat die Einschreiterin vertreten durch die Kanzlei Hochleitner<br />
Ransmayr, Kirchenplatz 8, 4070 Eferding mit Schreiben vom 27.04.2011 die Berufung in<br />
offener Frist eingebracht.<br />
Die Berufungswerber haben in Ihrer Berufung folgende Einwände vorgebracht.<br />
Die Berufung gelangt nun vollinhaltlich zur Verlesung.<br />
Zu den in der Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters angeführten Einwendungen<br />
wird folgendes ausgeführt :<br />
1. Zum Vorbringen, dass das zu bebauende Grundstück 409/2, KG Feldham direkt an<br />
die EZ 222, KG Feldham bei welcher die Berufungswerberin Hälfteeigentümerin ist<br />
20
2. angrenzt wird berichtigt dass die EZ 222, KG Feldham durch die Parzelle 512/2,<br />
KG Feldham getrennt ist welche sich nicht im Besitz der Einschreiterin befindet. Jedoch<br />
aufgrund § 31 OÖ. BauO sind die Eigentümer im 50-m-Bereich zu laden und<br />
somit hat dies baurechtlich keine Auswirkung.<br />
3. Es wurde eingewendet, dass das Bauvorhaben in der Widmung Geschäftsgebiet<br />
nicht vereinbar ist und eine Umwidmung nur erfolgte, um den eingeräumten Nachbarschutz<br />
vor Immissionen gegenüber der Geschäftsgebietswidmung zu umgehen.<br />
Dazu wird angeführt, dass die gegenständliche Parzelle 409/2, KG Feldham im Zuge<br />
eines vor Erteilung des Baubescheides abgeschlossenen Umwidmungsverfahrens<br />
(Nr. 75 Flächenwidmungsplanes 4/2002) von Gebiet für Geschäftsbauten in<br />
Betriebsbaugebiet umgewidmet wurde. Das Bauvorhaben und die damit Verbunden<br />
Immissionen sind daher mit dem Bauvorhaben vereinbar. Weiters darf festgehalten<br />
werden, dass auch die Liegenschaft der Einschreiterin im Flächenwidmungsplan<br />
als Betriebsbaugebiet ausgewiesen ist und somit die Widmungskonformität<br />
mit zwei nebeneinander liegenden Betriebsbaugebieten gegeben ist.<br />
4. Die Berufungswerberin gibt an, dass Einwendungen gegen Bauvorhaben die im<br />
Flächenwidmungsplan unzulässig sind, nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes<br />
zulässig sind. Dazu wird nochmals auf das vor Erteilung der Baubewilligung<br />
abgeschlossene Umwidmungsverfahren Nr. 75 bei welchem der gegenständliche<br />
Bauplatz von Gebiet für Geschäftsbauten in Betriebsbaugebiet umgewidmet<br />
wurde verwiesen. Dazu ist festzuhalten, dass die Liegenschaft EZ 222, KG Feldham<br />
der Einschreiterin nicht direkt an das Grundstück 409/2, KG Feldham angrenzt und<br />
somit keine Parteinstellung im Umwidmungsverfahren gegeben war.<br />
5. Weiters wird von Seiten der Einschreiterin angeführt, dass für die dem Antrag auf<br />
Baubewilligung zugrunde liegende Grundstücke ein Raumordnungsprogramm der<br />
OÖ. Landesregierung für die Verwendung als Gebiete für Geschäftsbauten für den<br />
überörtlichen Bedarf besteht und dass mit der Umwidmung in Bauland „Betriebsbaugebiet“<br />
gegen den Inhalt des Raumordnungsprogramms verstoßen würde. Angegeben<br />
werden Verstöße gegen § 14 und § 3 Abs. 1 OÖ. ROG und dass ein Beschluss<br />
des Gemeinderates, der vorsieht, dass anstelle der jetzt bestehenden Geschäftsbauten-Widmung<br />
eine Rückwidmung in Betriebsbaugebiet sich nicht am Inhalt<br />
des Raumordnungsprogramms ausrichtet und somit nicht gesetzeskonform ist.<br />
Zu dieser Einwendung wird angeführt, dass im Stellungnahmeverfahren zum Umwidmungsverfahren<br />
Nr. 75 sämtliche Dienstellen der OÖ. Landesregierung zur Abgabe<br />
einer Stellungnahme aufgefordert wurden. Unter anderem auch die Abteilung<br />
„Überörtliche Raumplanung“. Diese hat mit Schreiben vom 02.10.2009 die Umwidmung<br />
von Geschäftsgebiet in Betriebsbaugebiet zur Kenntnis genommen und<br />
befürwortet, somit ist der behauptete Widerspruch bzw. Verstoß als irrelevant anzusehen.<br />
Eine Gesetzeswidrigkeit zum Raumordnungsprogramm der OÖ. Landesregierung<br />
kann auf Grund der Kenntnisnahme bzw. Befürwortung gegenständlicher<br />
Umwidmung von Geschäftsbaugebiet in Betriebsbaugebiet durch das Amt der OÖ.<br />
Landesregierung nicht erkannt werden.<br />
6. Es wird vorgebracht, dass die Umwidmung einem höchst subjektiven Individualinteresse<br />
der Firma Asamer diene. Zu dieser Einwendung wird entgegnet, dass im<br />
Ziel- und Maßnahmenkatalog des ÖEK als Idealziel für das Gemeindegebiet<br />
<strong>Vorchdorf</strong> das Bereitstellen von Erweiterungsmöglichkeiten für betriebliche Nutzung<br />
21
7. sowie die Ansiedelung von Betrieben und die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
des Wirtschaftsstandortes <strong>Vorchdorf</strong> zitiert werden. D.h. es ist kein<br />
subjektives Individualinteresse sonder ganz im Gegenteil, ein öffentliches Interesse<br />
– durch die Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben. Weiters sei darauf hingewiesen,<br />
dass eine ausreichende Grundlagenforschung samt Interessensabwägung<br />
sehr wohl erfolgte. D.h. die Verfassungs- bzw. Rechtswidrigkeit ist somit ebenfalls<br />
nicht begründbar.<br />
8. Kritisiert wird auch, dass die vorliegende Widmung gegen die zwingenden Bestimmungen<br />
des Mineralrohstoffgesetzes verstößt und dass der im Gesetz zwingend<br />
genannte Mindestabstand von 100 m zwischen einem Abbaugebiet und der Bauland-Widmungsfläche,<br />
in der Wohnbauten errichtet werden dürfen unterschritten<br />
wird.<br />
Dazu wird ausgeführt, dass die nötigen MinroG-Bewilligungen bereits erteilt sind.<br />
Damals waren die gegenständlichen Flächen ebenfalls als Betriebsbaugebiet gewidmet<br />
und es sind diese Mindestabstände nach dem Minro-Gesetz von anderen<br />
Behörden sicherzustellen bzw. zu prüfen. Weiters ist in der Widmungskategorgie<br />
Betriebsbaugebiet die Errichtung von Wohnbauten nicht möglich. Auch erlauben<br />
wir uns darauf hinzuweisen, dass der genannte 100 m Abstand zwischen Abbaugebiet<br />
und Bauland – Widmungsflächen (Wohnbauten) in diesem Fall nicht zutrifft<br />
da gegenständliche Widmung als Betriebsbaugebiet durchgeführt wurde und somit<br />
Wohnbauten automatisch ausgeschlossen werden.<br />
9. Die Berufungswerberin gibt weiters an, dass aus der Widmung Geschäftsbaugebiet<br />
ein subjektives Recht darauf besteht, dass die in dieser Widmung unzulässigen<br />
Immissionen durch ein Bauvorhaben nicht verwirklicht werden. Dazu sei folgendes<br />
festzuhalten: Auf die unzulässigen Immissionen wird nicht weiters eingegangen, da<br />
diese bereits ausführlich erläutert wurden.<br />
10. Zu der Argumentation der zu erwartenden starken Frequenz der an- und abfahrenden<br />
LKW´s und sonstiger Nutzfahrzeuge bzw. deren erhebliche Lärmbelästigungen<br />
auf das benachbarte Grundstück der Berufungswerberin sei festzuhalten, dass<br />
beide Grundstücke als Betriebsbaugebiet gewidmet sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar,<br />
warum Immissionen bzw. Emissionen des einen Grundstückes auf das<br />
andere Grundstück zu berücksichtigen sind, da beide die gleiche Widmungskategorie<br />
aufweisen. Weiters darf bezweifelt werden, dass eine Vertriebs- bzw. Werkstätte<br />
für Nutzfahrzeuge ein höheres Verkehrsaufkommen hervorruft als dies bei<br />
Bauten im Geschäftsbaugebiet der Fall ist. Der behauptete Immissionsschutz der<br />
Nachbarn ist somit ebenfalls nicht nachvollziehbar, da sich dieser ebenfalls auf die<br />
Wimdung Geschäftsbaugebiet bezieht, welche jedoch nicht mehr vorhanden ist.<br />
11. Die behaupteten schädlichen Umwelteinwirkungen welche Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile, oder jedenfalls Belästigungen der Nachbarschaft herbeiführen sind nicht<br />
nachvollziehbar, da dies im Gewerbeverfahren durch entsprechende Auflagen berücksichtigt<br />
wird. Wie von Seiten der Einschreiterin bei einer Nutzung Ihrer im Betriebsbaugebiet<br />
gelegenen Liegenschaft mit diesen behaupteten Umwelteinwirkungen<br />
umgegangen wird, ist hinterfragungswürdig aber nicht Gegenstand der Berufung.<br />
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12. Der dann wiederum behauptete Widerspruch zum ÖEK, die fehlende Grundlagenforschung<br />
bzw. Interessensabwägung etc. wird von unserer Seite nicht nochmals<br />
widerlegt, da darauf bereits mehrmals eingegangen wurde.<br />
13. Eine Entwertung der Nachbarliegenschaft durch die Umwidmung von Geschäftsbaugebiet<br />
in Betriebsbaugebiet kann nicht nachvollzogen werden.<br />
14. Die bereits mehrmals erwähnte Nichtberücksichtigung der Einwendungen der Berufungswerberin<br />
wurde bereits hinlänglich entkräftet. Weiters darf darauf hingewiesen<br />
werden, dass das fehlen eines Verkehrskonzeptes nur dahin zu deuten ist, dass<br />
der Berufungswerberin bzw. deren Rechtsvertretung die Örtlichkeit nicht bekannt<br />
ist, da eine entsprechend ausgebildete Straße mit direkten Anschluss an die Autobahnabfahrt<br />
(Kreisverkehr) der A1 gegeben ist.<br />
15. Auf die als Beispiel angeführten Verfahrensmängel in der Stadtgemeinde Schwanenstadt<br />
wird nicht eingegangen.<br />
16. Abschließend sei noch festzuhalten, dass in der Stellungnahme des Ortsplaners,<br />
Ziviltechniker OG Hinterwirth – Architekten deutlich angeführt ist, dass eine Reduktion<br />
des Geschäftsbaugebietes durch Umwidmung in Betriebsbaugebiet auch dem<br />
textlichen Vorgaben des ÖEK entsprochen wird, bzw. die bereits vorgenannte Anbindung<br />
an die Autobahnabfahrt als hochrangiger Verkehrsknoten bezeichnet wird<br />
und somit ein Verkehrskonzept als erfüllt anzusehen ist.<br />
17. Die Berufungsbehörde ist bemüht auf sämtliche Argumente des ausgewiesenen<br />
Rechtsvertreters einzugehen jedoch wurde aus verwaltungsökonomischer Sicht auf<br />
die mehrmalige Wiederholung bzw. Entkräftung der behaupteten Rechtswidrigkeiten<br />
nicht mehrfach eingegangen sondern wurde eine Begründung wenn möglich zu<br />
den jeweiligen Argumenten bzw. deren Entkräftung nur einmal eingegangen.<br />
Der Bescheidentwurf zum Gegenstande gelangt nun vollinhaltlich zur Verlesung.<br />
GV Götschhofer informiert zusätzlich über den Sachverhalt.<br />
Vizebg. Mitterlehner beantragt die Fassung folgender Beschlüsse:<br />
1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid<br />
der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> vom 23.02.2010, vollinhaltlich bestätigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
2. Beschluss über den zur Verlesung gelangten Bescheidentwurf<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bewilligt<br />
Der Bürgermeister übernimmt nun wieder den Vorsitz.<br />
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22. Berufung gegen den Bescheid vom 29.03.2011 (Ersatzlose Behebung des Bescheides<br />
des Bürgermeisters vom 15.1.2010 - Götschhofer Karl u. Andrea vertreten durch<br />
Herrn D.I. Mag. Burghard Götschhofer - ABGESETZT<br />
Vorlage: Bauabt./2011/272<br />
Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
23. Allfälliges<br />
Gegen das letzte <strong>Sitzung</strong>sprotokoll vom 29.03.2011 wird kein Einwand erhoben. Der Vorsitzende<br />
erklärt die Verhandlungsschrift für genehmigt.<br />
Der Vorsitzende weist auf die Mobilitätswoche, Ende September hin, bei der die Möglichkeit<br />
besteht mit der Stern & Hafferl Bahn ohne Umsteigen von <strong>Vorchdorf</strong> nach Linz zu fahren.<br />
Am 24.9.2011 findet der 3-Gemeinden-Wandertag statt, bei welchem dieses Angebot<br />
der Bahn zum Pendeln verwendet wird. Weiters bedankt sich der Vorsitzende beim Umweltausschuss<br />
und hält fest, dass 40% der Energie für Mobilität aufgewendet wird und<br />
bittet die Gemeinderäte bei den Anrainer-Gemeinden pos. Stimmung zu machen.<br />
GV Lenzeder wirft die Frage auf, ob in Lambach die Gastschulbeiträge niedriger sind, weil<br />
viele Wimsbacher nicht mehr in <strong>Vorchdorf</strong> zur Schule gehen.<br />
Die Gründe für die sinkenden Schülerzahlen in <strong>Vorchdorf</strong>, so der Vorsitzende, sind sehr<br />
vielseitig.<br />
GV Baumgartinger spricht eine Einladung zum Sommerkino der Energiegruppe <strong>Vorchdorf</strong><br />
aus, mit Schmankerl aus der Region zum Abschluss.<br />
<strong>GR</strong> Huemer bemängelt die geringe Besucherfrequenz der Gemeinderäte bei Veranstaltungen<br />
der <strong>Vorchdorf</strong>er Vereine, in die die freiwilligen Helfer sehr viel Freizeit und Arbeit<br />
investieren. Er wünscht sich mehr <strong>GR</strong>-Präsenz.<br />
<strong>GR</strong> Krammel erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der „110 kV-Leitung“.<br />
Der Vorsitzende bittet Vizebg. Mitterlehner um eine kurze Stellungnahme, da er und GV<br />
Baumgartinger beim Landeshauptmann als Energierechtsvertreter vorgesprochen haben.<br />
Vizebg. Mitterlehner berichtet über den Stand der Dinge.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, dankt der Vorsitzende für<br />
die gute Zusammenarbeit und schließt die <strong>Sitzung</strong>.<br />
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Schriftführer Vorsitzender<br />
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Gemeinderat ÖVP Gemeinderat SPÖ<br />
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Gemeinderat FPÖ Gemeinderat <strong>GR</strong>ÜNE<br />
Ohne – mit Erinnerung genehmigt<br />
in der Gemeinderatssitzung vom _________<br />
Der Bürgermeister:<br />
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