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GR-Sitzung (148 KB) - .PDF - Vorchdorf

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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

aufgenommen bei der am Dienstag, den 05.07.2011 in der Kitzmantelfabrik stattgefundenen<br />

öffentlichen <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>.<br />

<strong>Sitzung</strong>snummer: <strong>GR</strong>/2011/11<br />

Beginn: 19:30<br />

Ende: 20:30<br />

Anwesend sind:<br />

Bürgermeister DI Gunter Schimpl ÖVP<br />

Vizebg. Johann Mitterlehner ÖVP<br />

Dr. Gerhard Götschhofer ÖVP<br />

Johannes Hörtenhuber ÖVP<br />

Renate Ziegelbäck ÖVP<br />

Martina Gerl ÖVP<br />

Ing. Daniel Itzenberger ÖVP<br />

OSR Kurt Ahrer ÖVP<br />

Ing. Klaus Lohninger ÖVP<br />

Johannes Huemer ÖVP<br />

Christine Baumgartinger ÖVP<br />

Josef Helmberger ÖVP<br />

Josef Prielinger ÖVP<br />

Karin Mössl ÖVP Vertretung für Stefan Berner<br />

Doris Ziegelbäck ÖVP Vertretung für Christian Strassmair<br />

Vizebg. Hermann Aigner SPÖ<br />

Harald Agostini SPÖ<br />

Felix Lenzeder SPÖ<br />

Ing. Norbert Waltersdorfer SPÖ<br />

Johann Haslinger SPÖ<br />

Richard Staudinger SPÖ<br />

Franz Krammel SPÖ<br />

Ing. Peter Haslinger SPÖ Vertretung für Martin Fischer<br />

Markus Kroner SPÖ Vertretung für Monika Dutzler<br />

Christian Kickinger FPÖ<br />

Thomas Fellner FPÖ<br />

Gerhard Tuschek FPÖ<br />

Hannes Sappl FPÖ Vertretung für Josef Scherleitner<br />

Mag. Reinhard Ammer <strong>GR</strong>ÜNE<br />

Daniela Perhalt <strong>GR</strong>ÜNE<br />

Ing. Günther Rami <strong>GR</strong>ÜNE<br />

AL Leopold Kamesberger<br />

Birgit Brandstötter Schriftführung


Entschuldigt fehlen:<br />

Stefan Berner ÖVP<br />

Christian Strassmair ÖVP<br />

Monika Dutzler SPÖ<br />

Martin Fischer SPÖ<br />

Josef Scherleitner FPÖ<br />

Tagesordnung:<br />

1 . Abänderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung<br />

Vorlage: HVW/2011/247<br />

2 . Abwasserbeseitigung BA 19 (Lederau, Moos) - Annahme Förderungsvertrag KPC<br />

Vorlage: FAbt./2011/126<br />

3 . Abwasserbeseitigungsanlage BA 20 (Kataster Kanal und Wasser) - Annahme<br />

Förderungsvertrag KPC<br />

Vorlage: FAbt./2011/127<br />

4 . Vereinbarung Indirekteinleitung Fa. Kirchmair (Anita bringt´s ins Reine)<br />

Vorlage: Bauabt./2011/248<br />

5 . Anpassung der Tarifordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen an die<br />

Oö. Elternbeitragsverordnung 2011<br />

Vorlage: FAbt./2011/135<br />

6 . Anpassung Kindergarten- und Horttransporttarife ab September 2011<br />

Vorlage: FAbt./2011/133<br />

7 . Gastbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

Vorlage: FAbt./2011/138<br />

8 . Anpassung Ausspeisungstarife ab September 2011<br />

Vorlage: FAbt./2011/134<br />

9 . Errichtung einer 5. Hortgruppe; Beschluss der Finanzierung<br />

Vorlage: Bauabt./2011/257<br />

10 . Volksschule Pamet; Antrag auf Einführung einer Nachmittagsbetreuung<br />

Vorlage: HVW/2011/217<br />

11 . Schulzentrum <strong>Vorchdorf</strong>, Einbau einer Photovoltaikanlage - Beschlussfassung<br />

Vorlage: HVW/2011/249<br />

12 . VS Pamet; Wärmeliefervertrag Huemer Biogas - Beratung über Vertragsverlängerung<br />

Vorlage: HVW/2011/236<br />

2


13 . Jugendzentrum <strong>Vorchdorf</strong>; Fortführung und Verlängerung des Pachtvertrages<br />

Vorlage: HVW/2011/219<br />

14 . Plaichinger Karl, Lambacherstr. 2; Verlängerung von Pachtverträgen<br />

Vorlage: HVW/2011/254<br />

15 . Optionsvertrag Wolfmeir; Beschlussfassung<br />

Vorlage: HVW/2011/256<br />

16 . Grundtransaktion Ö. Rotes Kreuz/Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>; Änderung<br />

Vorlage: HVW/2011/251<br />

17 . Verein zur Förderung der Infrastruktur KG/Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>; Beschlussfassung<br />

Einbringungs- und Bestandsvorvertrag für Errichtung Sicherheitszentrum<br />

Vorlage: HVW/2011/257<br />

18 . Flächenwidmungsplan-Änderungen:<br />

18.1 Schachinger Ferdinand, Fischböckau 52, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>; Umwidmung der Parzellen<br />

T 152, T 153 und T 154, von Grünland in Wohngebiet, im Ausmaß von max. 1.300 m²<br />

Vorlage: Bauabt./2010/153<br />

18.2 Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>, Betriebsbaugebiet Feldham, Umwidmung der GP T 5/1,<br />

T 8/1, T 20/6, KG Feldham, im Ausmaß von ca. 2.900 m² von Grünland in Betriebsbaugebiet<br />

bzw. Verkehrsfläche<br />

Vorlage: Bauabt./2011/222<br />

19 . Verordnung zur Abwehr der Verwilderung von unbebauten Grundstücken und Verbot<br />

der Müll- und Schuttablagerung vom 28.9.2010; Aufhebung der Verordnung<br />

Vorlage: Bauabt./2011/200<br />

20 . Grundabtretung Herr Wiener Johann, Moos 47 aufgrund Kanalerrichtung BA 19<br />

Vorlage: Bauabt./2011/234<br />

21 . Berufung gegen den Baubescheid MAN vom 23.02.2010 (zugestellt am 13.04.2011)<br />

durch die Rechtsanwaltskanzlei Hochleitner Ransmayr - Frau Sodian Christine<br />

Vorlage: Bauabt./2011/271<br />

22 . Berufung gegen den Bescheid vom 29.03.2011 (Ersatzlose Behebung des Bescheides<br />

des Bürgermeisters vom 15.1.2010 - Götschhofer Karl u. Andrea vertreten durch<br />

Herrn D.I. Mag. Burghard Götschhofer - ABGESETZT<br />

Vorlage: Bauabt./2011/272<br />

23 . Allfälliges<br />

3


Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, stellt die Beschlussfähigkeit<br />

fest und eröffnet die <strong>Sitzung</strong>.<br />

Ferner stellt er fest, dass<br />

a) zu Beginn der <strong>Sitzung</strong> 31 Gemeinderatsmitglieder anwesend sind und somit die<br />

Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />

b) die <strong>Sitzung</strong> von ihm einberufen wurde,<br />

c) alle Gemeinderatsmitglieder ordnungsgemäß verständigt und die Abhaltung der<br />

<strong>Sitzung</strong> durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich bekannt<br />

gemacht wurde,<br />

d) er für die entschuldigt gemeldeten Gemeinderatsmitglieder Berner Stefan, Strassmair<br />

Christian, Dutzler Monika, Fischer Martin und Scherleitner Josef<br />

die Ersatzmitglieder Mössl Karin, Sappl Hannes, Ziegelbäck Doris, Ing. Haslinger Peter<br />

und Kroner Markus einberufen ließ<br />

e) er zur Schriftführerin VB Birgit Brandstötter bestimmt hat,<br />

f) Al Leopold Kamesberger der <strong>Sitzung</strong> mit beratender Stimme beiwohnt.<br />

Die Verhandlungsschrift der letzten <strong>Sitzung</strong> wurde allen Gemeinderäten übermittelt.<br />

Einwendungen dagegen können noch bis zum Schluss der <strong>Sitzung</strong> vorgebracht werden.<br />

Vor Beginn der Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass der Tagesordnungspunkt Nr.<br />

22 zur weiteren Abklärung abgesetzt wird.<br />

Im Anschluss daran geht der Vorsitzende zur Tagesordnung über.<br />

1. Abänderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung<br />

Vorlage: HVW/2011/247<br />

Sachverhalt:<br />

Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen im Verwaltungsbereich (Allg. Verwaltung/Standesamt,<br />

Bauabteilung, Hauptverwaltung), so der Vorsitzende, ist die Aufstockung<br />

des Dienstpostenplanes um 0,5 Personaleinheiten (= 20 Wochenstunden) notwendig.<br />

In der GV-<strong>Sitzung</strong> vom 17.5.2011 wurde einstimmig die Erweiterung des Dienstpostenplanes<br />

um einen Dienstposten in der GD 20.3, MitarbeiterIn im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher<br />

Verwendung, genehmigt.<br />

Der geänderte Dienstpostenplan liegt allen Gemeinderäten vor.<br />

Damit auch weiterhin ein reibungsloser Dienstbetrieb gewährleistet ist beantragt der Vorsitzende<br />

die Dienstpostenplanerweiterung zu genehmigen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

4


2. Abwasserbeseitigung BA 19 (Lederau, Moos) - Annahme Förderungsvertrag KPC<br />

Vorlage: FAbt./2011/126<br />

Sachverhalt:<br />

Der Finanzierungsplan für den Kanalbau BA 19 (Lederau, Moos), so der Vorsitzende, sieht<br />

lt. <strong>GR</strong>-Beschluss vom 14.02.2011 Einnahmen und Ausgaben von je € 1.120.000,-- vor.<br />

Am 29.03.2011 hat die Kommission für Angelegenheiten der Wasserwirtschaft die Förderung<br />

für dieses Bauvorhaben mit der Antragsnummer B 100129 genehmigt.<br />

Der vorläufige Fördersatz beträgt 8 % der vorläufigen förderbaren Investitionskosten von<br />

€ 1.120.000,-- (ergibt € 89.600,--).<br />

Die vorläufige Pauschale für Anlagenteile beträgt € 52.330,--; die vorläufige Pauschale für<br />

Einbautenkoordination beträgt € 7.290,--.<br />

Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 149.220,-- wird in Form von Bauphasen-<br />

und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt.<br />

Der gegenständliche Fördervertrag gelangt nun vollinhaltlich zur Verlesung.<br />

Um diese Förderung zu erhalten, stellt der Vorsitzende den Antrag den vorliegenden Fördervertrag<br />

der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vollinhaltlich zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

3. Abwasserbeseitigungsanlage BA 20 (Kataster Kanal und Wasser) - Annahme<br />

Förderungsvertrag KPC<br />

Vorlage: FAbt./2011/127<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass der Finanzierungsplan für die Abwasserbeseitigung BA 20<br />

(Kataster Kanal und Wasser) lt. <strong>GR</strong>-Beschluss vom 14.02.2011 Einnahmen und Ausgaben<br />

von je € 343.000,-- vorsieht.<br />

Am 29.03.2011 hat die Kommission für Angelegenheiten der Wasserwirtschaft die Förderung<br />

für dieses Bauvorhaben mit der Antragsnummer B 100169 genehmigt.<br />

Die vorläufige Pauschale für Kataster beträgt € 171.500,--.<br />

Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 171.500,-- wird in Form von Bauphasen-<br />

und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt.<br />

Der gegenständliche Fördervertrag wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />

Um diese Förderung zu erhalten, stellt der Vorsitzende den Antrag den vorliegenden Fördervertrag<br />

der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vollinhaltlich zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

5


4. Vereinbarung Indirekteinleitung Fa. Kirchmair (Anita bringt´s ins Reine)<br />

Vorlage: Bauabt./2011/248<br />

Sachverhalt:<br />

Die Vereinbarung bezüglich Indirekteinleitung von verschmutzten Abwässern (weniger verschmutzt<br />

als häusliches Abwasser), so der Vorsitzende, umfasst ein Volumen von ca.<br />

1500 m³/p.a.<br />

Die Benützungsgebühr beläuft sich auf 50% von € 3,45, also auf ca. € 1,72 mit der Begründung,<br />

dass diese Abwässer wesentlich weniger verschmutzt sind als häusliche Abwässer.<br />

Die Vereinbarung gelangt vollinhaltlich zur Verlesung.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag die Vereinbarung mit der Fa. Kirchmayr rückwirkend mit<br />

01. Jänner 2010 zu bewilligen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

4. Anpassung der Tarifordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen an die<br />

Oö. Elternbeitragsverordnung 2011<br />

Vorlage: FAbt./2011/135<br />

Sachverhalt:<br />

Die Tarifordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen, so der Vorsitzende, ist an die Oö.<br />

Elternbeitragsverordnung 2011 aus folgenden Gründen anzupassen.<br />

- Textliche Änderung bei Bewertung des Familieneinkommens<br />

- Wegfall der bisherigen Einteilung in Halbtags-, Ganztags-, bzw. Mindestöffnungszeit<br />

- Nur mehr Unterscheidung zwischen der Betreuung von Kindern unter bzw. über 3<br />

Jahren (bis max. 30 Wochenstunden, bzw. ab 31 Wochenstunden, bzw. Betreuung<br />

von Schulkindern (bis max. 25 Wochenstunden, bzw. ab 26 Wochenstunden)<br />

- Einhebung von Werk- bzw. Veranstaltungsbeiträgen<br />

- Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die beiliegende Tarifordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />

geltend ab 01.09.2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

6


6. Anpassung Kindergarten- und Horttransporttarife ab September 2011<br />

Vorlage: FAbt./2011/133<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende teilt folgenden Sachverhalt mit:<br />

Kindergartentransport:<br />

Für den Kindergartentransport (Frühtransport = Kosten für das Begleitpersonal von Seiten<br />

der Gemeinde) wurde bisher ein Tarif von € 18,00 brutto monatlich eingehoben.<br />

Durch die Vertragsänderung beim Kindergartentransport fallen nun im Jahr 2011 zusätzlich<br />

zu den Kosten für das Begleitpersonal der Marktgemeinde von rund € 21.300,-- auch<br />

Kosten in der Höhe von rund € 20.750,-- (bisher ca. € 2.700,-- pro Jahr) für das zu bezahlende<br />

Begleitpersonal der Busunternehmer für den Nachmittagstransport an.<br />

Nach dem Voranschlagserlass des Landes Oö. sind Kosten, die für das Begleitpersonal<br />

entstehen, auch in kostendeckender Höhe auf die Eltern umzulegen.<br />

Um die Kostensteigerung etwas abzufedern, stellt der Finanzausschuss den einstimmigen<br />

Antrag an den Gemeinderat für den Kindergartentransport ab 01.09.2011 pro in Anspruch<br />

genommener Fahrtstrecke € 19,00 brutto monatlich einzuheben (daher bei Früh- und Mittags-<br />

oder Nachmittagstransport € 38,00 brutto Monatsbeitrag).<br />

Horttransport:<br />

Für den Horttransport werden derzeit € 22,00 brutto monatlich für die 1. Fahrtstrecke bzw.<br />

€ 16,00 für die 2. Fahrtstrecke eingehoben.<br />

Die Kosten für den Horttransport werden im Jahr 2011 voraussichtlich etwa € 9.500,-- netto<br />

betragen. Bei der Beibehaltung zweier verschiedener Tarife, müsste für die 1. Fahrtstrecke<br />

€ 29,00 und für die 2. Fahrtstrecke € 23,00 verlangt werden, um bei der derzeitigen<br />

Teilnehmeranzahl eine Kostendeckung zu erhalten.<br />

Der Finanzausschuss stellt den einstimmigen Antrag an den Gemeinderat, ab 01.09.2011<br />

für den Horttransport für die 1. Fahrtstrecke € 24,00 und für die 2. Fahrtstrecke € 18,00<br />

einzuheben, damit der derzeitige Abgang in etwa gleich gehalten werden kann.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Günther Rami bittet um Erklärung zum Kostenanstieg von € 2.700,- auf € 20.750,-<br />

pro Jahr für Begleitpersonal.<br />

Der Vorsitzende erklärt dazu, dass beim neuen Vertrag Personalkosten bewertet wurden<br />

die beim alten Vertrag in den km-Kosten versteckt waren.<br />

GV Mitterlehner Johann teilt ergänzend zu den Gesamtkosten mit, dass die Kosten von ca.<br />

€ 93.300,- 2010 auf ca. € 84.300,- 2011 gesenkt werden konnten.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag die Anpassung der Kindergarten- und Horttransporttarife<br />

mit 01.09.2011 zu genehmigen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

28 Stimmen dafür<br />

3 Stimmenthaltung (Grüne)<br />

7


7. Gastbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

Vorlage: FAbt./2011/138<br />

Sachverhalt:<br />

Gemäß Oö. Elternbeitragsverordnung 2011, so Vizebg. Mitterlehner als Obmann des Finanzausschusses,<br />

ist für Kinderbetreuungseinrichtungen von der Hauptwohnsitzgemeinde<br />

ein Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der Hauptwohnsitzgemeinde kein entsprechendes<br />

bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht oder die familiäre Situation des betreffenden<br />

Kindes oder das Kindeswohl den Besuch einer gemeindefremden Kinderbetreuungseinrichtung<br />

erfordern.<br />

Da trotz mehrfacher Besprechungen keine einheitliche Regelung für alle Gemeinden im<br />

Bezirk Gmunden zustande gekommen ist, soll die gesetzliche Regelung lt. Oö. Elternbeitragsverordnung<br />

2011 (LGBl. 102/2010) zur Beschlussfassung herangezogen werden.<br />

Die Höhe des Gastbeitrages gem. § 13 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 beträgt pro<br />

Monat<br />

- für ein Kind unter drei Jahren 150 % des jeweiligen Höchstbetrages gemäß § 5 Z.1<br />

– (derzeit € 160,00), daher Gastbeitrag € 240,00<br />

- für ein Kind über drei Jahren bis zum Schuleintritt 100 % des jeweiligen Höchstbetrages<br />

gemäß § 5 Z. 2 (derzeit € 100,00), daher Gastbeitrag € 100,00 und<br />

- für ein Schulkind 50 % des jeweiligen Höchstbetrages gemäß § 5 Z. 2<br />

- (derzeit € 100,00), daher Gastbeitrag € 50,00.<br />

Die Höchstbeiträge lt. Oö. Elternbeitragsverordnung ändern sich jeweils zu Beginn des<br />

nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria<br />

kundgemachten Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index<br />

gegenüber dem durchschnittlichen Index des vorangegangenen Kalenderjahres, erstmals<br />

zu Beginn des Arbeitsjahres 2012/2013. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln<br />

auf ganze Eurobeträge zu runden.<br />

Vizebg. Mitterlehner stellte den Antrag ab 01.09.2011 die angeführten Gastbeiträge vorzuschreiben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

8. Anpassung Ausspeisungstarife ab September 2011<br />

Vorlage: FAbt./2011/134<br />

Sachverhalt:<br />

Laut Rechnungsergebnis 2010, so GV Mitterlehner als Obmann des Finanzausschusses,<br />

beträgt der Abgang pro Portion bei der Ausspeisung € 0,62 brutto.<br />

Der Finanzausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 20.06.2011 angeregt, die Ausspeisungstarife<br />

ab 01.09.2011 um durchschnittlich 5 % anzuheben und auf 10 Cent zu runden. Durch<br />

die Rundung der Monatsbeiträge ergeben sich bei den Einzelportionen zum Teil unterschiedliche<br />

Prozentsätze.<br />

8


Lt. Erlass des Landes Oö. haben die Gemeinden bei der Ausspeisung grundsätzlich kostendeckende<br />

Entgelte einzuheben. Als zumutbares Mindestentgelt für eine Schüler- bzw.<br />

Kinderportion ist jedenfalls ein Betrag von € 2,00 pro Schüler bzw. Kindergartenkind vorzusehen.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> hat von den angeführten Tarifen noch 10 % Umsatzsteuer<br />

an das Finanzamt abzuführen.<br />

Essen pro Monats- Monats- Monats- Monats-<br />

Woche beitrag beitrag beitrag beitrag<br />

Kindergarten/<br />

Tage HS VS Krabbelstube Erwachsene<br />

5 45,40 43,00 39,70 72,00<br />

4 36,50 34,80 32,00 59,00<br />

3 27,50 26,30 24,30 45,40<br />

2 18,40 17,50 16,10 31,00<br />

1 9,40 8,80 8,30 16,00<br />

Einzelessen (nur in Ausnahmefällen): € 2,80<br />

Vizebg. Mitterlehner stellt den Antrag, die angeführten Ausspeisungstarife ab 01.09.2011<br />

zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

9. Errichtung einer 5. Hortgruppe; Beschluss der Finanzierung<br />

Vorlage: Bauabt./2011/257<br />

Sachverhalt:<br />

Auf Grund der vielen Anmeldungen (dzt 96), so der Vorsitzende, muss ab September 2011<br />

eine 5. Hortgruppe den Betrieb aufnehmen. Das Genehmigungsverfahren läuft zur Zeit.<br />

Die Unterbringung der 5. Gruppe erfolgt in den Räumlichkeiten der HS-1. Für die Ausstattung<br />

und Anschaffungen sind finanzielle Mittel erforderlich, welche nicht budgetiert wurden,<br />

weil der Bedarf einer 5. Gruppe sich erst bei der Anmeldung im Februar ergeben hat.<br />

Von der Bauabteilung wurde der Bedarf wie nachstehend angeführt geschätzt:<br />

Möbel ca. € 5.000,00<br />

Spielmaterial ca. € 1.100,00<br />

Verbrauchsmaterial ca. € 500,00<br />

Gesamt ca. € 6.600,00<br />

Der Gemeinderat wird um Beschlussfassung gebeten, den Betrag von ca. € 6.600,-- im<br />

Budget des ordentl. Voranschlages 2011 bereitzustellen. Die Bedeckung ist durch die zu<br />

erwartenden Mehreinnahmen gegeben.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Genehmigung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

9


10. Volksschule Pamet; Antrag auf Einführung einer Nachmittagsbetreuung<br />

Vorlage: HVW/2011/217<br />

Sachverhalt:<br />

Eine Bedarfserhebung durch die Leitung der VS Pamet hat ergeben, dass von Montag bis<br />

Donnerstag von den Eltern von 24 Schülern eine Nachmittagsbetreuung in der Schule<br />

Pamet gewünscht wird, so der Vorsitzende.<br />

Der Gemeindevorstand hat sich für die Einführung einer Nachmittagsbetreuung in Pamet<br />

positiv geäußert, sofern auch seitens der Direktion Bildung und Gesellschaft beim Land<br />

OÖ. die Genehmigung hiezu erteilt wird.<br />

Die Nachmittagsbetreuung gliedert sich in 3 Teile und zwar in die<br />

gegenstandsbezogene Lernzeit,<br />

individuelle Lernzeit und<br />

Freizeit.<br />

Die Personalkosten für die gegenstandsbezogene Lernzeit und individuelle Lernzeit werden<br />

vom Land OÖ. übernommen; die Personalkosten für den Freizeitteil muss die Marktgemeinde<br />

<strong>Vorchdorf</strong> übernehmen. Diese Kosten werden zu fast 100 % durch die Vorschreibung<br />

von Elternbeiträgen refinanziert.<br />

Auf Anfrage von <strong>GR</strong> Haslinger Johann und <strong>GR</strong> Agostini teilen sowohl der Vorsitzende als<br />

auch <strong>GR</strong> Ahrer mit, dass die Nachmittagsbetreuung vergleichbar ist mit der Hortbetreuung<br />

und die derzeit 24 in Pamet angemeldeten Kindern bei den 96 in <strong>Vorchdorf</strong> angemeldeten<br />

Kindern NICHT hinzugezählt wurden, dh dass zusätzlich zu den 5 Hortgruppen in <strong>Vorchdorf</strong><br />

der Bedarf einer Nachmittagsbetreuung in Pamet besteht.<br />

Der Vorsitzende beantragt:<br />

1. Im Falle der Genehmigung durch die Direktion Bildung und Gesellschaft die Einführung<br />

der Nachmittagsbetreuung von MO bis DO an der VS-Pamet aufgrund des<br />

dargestellten Sachverhaltes.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

2. Im Falle der Genehmigung der Nachmittagsbetreuung die beiliegende Beitragsordnung<br />

auch für <strong>Vorchdorf</strong>er Volksschulen Anwendung findet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

11. Schulzentrum <strong>Vorchdorf</strong>, Einbau einer Photovoltaikanlage - Beschlussfassung<br />

Vorlage: HVW/2011/249<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass sich der Gemeindevorstand in seiner <strong>Sitzung</strong> am<br />

17.05.2011 für die Errichtung einer Photovoltaikanlage beim Schulzentrum ausgesprochen<br />

hat.<br />

10


Geplant ist die Installation einer 20 kW Pik-Anlage auf dem Dach der NMS-2, zusätzlich<br />

soll der Bau und der Betrieb der Anlage von den Schülern der Energiehauptschule begleitet<br />

werden.<br />

Für Klima und Modellregionen werden vom Klimafonds Geldbeträge für die Errichtung von<br />

Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt und diese mit max. 30 % der Gesamtbaukosten<br />

gefördert. Herrn DI Gaigg vom TechnoZ Gmunden wurden die Einreichunterlagen<br />

übermittelt und ein Förderantrag gestellt, eine Zusage ist derzeit noch ausständig. Der<br />

Kostenanteil der Marktgemeinde wird sich im Rahmen von € 50.000,-- bewegen.<br />

Da die Rahmenbedingungen der Fördermittel schnelles agieren voraussetzen stellt der<br />

Vorsitzende den Antrag auf folgende Beschlussfassung:<br />

1. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage beim Schulzentrum, sofern Förderbeträge<br />

genehmigt werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

2. Die Bereitstellung der Finanzmittel im Finanzjahr 2011 von ca. € 50.000,--, weil<br />

keine Mittel im Budget 2011 vorgesehen sind.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

12. VS Pamet; Wärmeliefervertrag Huemer Biogas - Beratung über Vertragsverlängerung<br />

Vorlage: HVW/2011/236<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende bittet AL Kamesberger um Vortrag des Sachverhaltes. Die Wärmeversorgung<br />

der VS-Pamet, so AL Kamesberger, erfolgt seit nunmehr 10 Jahren mittels Nahwärme<br />

durch Biogas von der Fa. Huemer Biogas. Die im Liefervertrag vereinbarten Tarife sind<br />

durch den Großhandelsindex für Mineralöle indexgesichert.<br />

Ein paar Jahre nach Vertragsabschluss ist ein eigener Biomasse-Index eingeführt worden,<br />

welcher in den letzten Jahren ein für Abnehmer finanziell wesentlich günstigere Entwicklung<br />

gegenüber dem Mineralölindex hatte.<br />

Am Ende der Vertragslaufzeit wird nunmehr eine Anpassung dieses Liefervertrages an die<br />

Vertragsbedingungen der Nahwärme eGen in <strong>Vorchdorf</strong> angestrebt.<br />

Folgende Abänderungen sind vorgenommen worden:<br />

1. Biomasse-Index anstatt Mineralöl-Index als Wertmesser,<br />

2. Tarifänderung – Anpassung an Tarif Nahwärme eGen, und<br />

3. Wegfall der damals gewährten Umweltförderung von € 726,73 jährlich.<br />

In der Beilage ist die bisher geltende Vereinbarung als auch die Änderung der einzelnen<br />

Vertragspunkte ersichtlich und wurde vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />

Für Huemer Martin ist die Anpassung des Vertrages möglich, wenn die seinerzeit gewährte<br />

Umweltförderung von € 7260,- (10 Jahre x €726,-) als Anschlussgebühr Acontozahlung<br />

angerechnet und die Differenz zur tatsächlichen Anschlussgebühr nachgezahlt wird. Au-<br />

11


ßerdem ist die Bereitzustellende Wärmeleistung von derzeit 95kW als zu niedrig bemessen<br />

und müsste ebenfalls angepasst werden.<br />

Nachdem bei den bisher geführten Verhandlungen sich keine Einigung ergab, sondern<br />

der Vertrag gekündigt und die Bedingungen neu ausverhandelt werden.<br />

Bei einem scheitern der Verhandlungen kann alternativ die bestehende Heizanlage wieder<br />

in Betrieb genommen werden wobei eine Kaminsanierung notwendig werden wird und<br />

Hackschnitzelcontainer aufgestellt werden können, so der Vorsitzende. Diese Umstellungsarbeiten<br />

würden einen Zeitraum von 3 – 4 Wochen in Anspruch nehmen.<br />

<strong>GR</strong> Götschhofer und <strong>GR</strong> Ammer befürworten die vertraglichen Verbesserungen, weisen<br />

allerdings darauf hin, frühzeitig mit den Verhandlungen zu beginnen um eine vorzeitige<br />

Entscheidung aufgrund von Zeitdruck zu verhindern.<br />

<strong>GR</strong> Haslinger Johann merkt an, dass sich der Prüfungsausschuss in den vergangenen<br />

Jahren bereits 3 mal mit der Forderung der Zahlung von Anschlussgebühren befasst hat<br />

und dies jedes mal abgelehnt wurde. Weiters bittet er nochmals um Erläuterungen zum<br />

Thema Biomasseindex/Heizölindex.<br />

Worauf AL Kamesberger mitteilt, dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 01/2002<br />

den Biomasseindex noch nicht gegeben hat. Dieser wurde erst ein paar Jahre später eingeführt<br />

und ist im Vergleich zum Heizölindex günstiger.<br />

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes beantragt der Vorsitzende die Auflösung des<br />

Wärmeliefervertrages.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

13. Jugendzentrum <strong>Vorchdorf</strong>; Fortführung und Verlängerung des Pachtvertrages<br />

Vorlage: HVW/2011/219<br />

Sachverhalt:<br />

Die Generalversammlung des Trägervereins Jugendzentrum <strong>Vorchdorf</strong>, so der Vorsitzende,<br />

hat am 1. März die Auflösung des Vereines mit 30. April 2011 beschlossen.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Jugendzentrum durch den Verein bzw. die eingesetzten<br />

Betreuer geführt.<br />

Rückwirkend mit 1. Mai muss ein neues Bestandsverhältnis gegründet werden, damit die<br />

beim Bau einbehaltene Vorsteuer nicht rückgezahlt werden muss.<br />

Herr Krottenauer Christian und Herr Rührlinger Christian waren bereits bisher beim Verein<br />

als Betreuer beschäftigt und haben sich um die Weiterführung beworben.<br />

Herr Krottenauer Christian ist mit 10 Wochenstunden und Herr Rührlinger Christian mit 20<br />

Wochenstunden bei der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> beschäftigt.<br />

Die Öffnungszeiten des JUZ und das Beschäftigungsausmaß der beiden Betreuer sind<br />

unverändert.<br />

Nachdem der Mietvertrag mit dem Verein Jugendzentrum zwecks Vereinsauflösung ab<br />

1. Mai nicht mehr in Kraft ist, muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Herr<br />

Christian Krottenauer ist nun ab 1. Mai 2011 der neue Vertragspartner.<br />

12


Dieser Mietvertrag ist vorerst befristet bis 31. 12. 2011. Die übrigen Vertragspunkte bleiben<br />

unverändert. Der Vertrag wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />

<strong>GR</strong> Ammer merkt in seiner Funktion als Jugendreferent an, dass der Verein aufgelöst werden<br />

musste, dass sich das JUZ aber sehr, sehr gut sowohl quantitativ als auch in der Art<br />

und Weise der Leitung entwickelt. In diesem Zusammenhang erwähnt er besonders Herrn<br />

Krottenauer Christian. Die Jugendlichen nehmen ganz bewusst das Angebot außerhalb<br />

von Vereinstätigkeiten an.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Engagierten, besonders bei <strong>GR</strong> Ammer und <strong>GR</strong><br />

Agostini und stellt den Antrag auf Beschlussfassung des beiliegenden Vertrages .<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig beschlossen<br />

14. Plaichinger Karl, Lambacherstr. 2; Verlängerung von Pachtverträgen<br />

Vorlage: HVW/2011/254<br />

Sachverhalt:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> hat, so der Vorsitzende, mit Herrn Karl Plaichinger 2 Pachtverträge<br />

für den Schulparkplatz und Parkplatz Kitzmantel abgeschlossen, welche beide<br />

mit 30. Juni dieses Jahres auslaufen.<br />

Nach mehreren Gesprächen mit Herrn Karl Plaichinger würde auch anstatt der Pachtverhältnisse<br />

ein Grundtausch für die beiden Parkflächen im Ausmaß von ca. 928 m² (Schulparkplatz)<br />

und 2.616 m² (Kitzmantelparkplatz) in Frage kommen. Auf Grund der Entscheidung<br />

im GV wurden Herrn Karl Plaichinger Tauschgrundstücke angeboten. Er hat sich<br />

hiefür eine Bedenkzeit erbeten und für diese Zeit müssen die Pachtverhältnisse verlängert<br />

werden.<br />

Da nun durch die Nutzung des Parkplatzes durch die Kitzmantelbesucher der seinerzeit<br />

festgelegte „Pachtschilling“ nicht mehr angemessen ist, wurde vom Verpächter um eine<br />

Erhöhung (Anpassung an den Pachtzins Schwarzelmüllerparkplatz) gebeten.<br />

<strong>GR</strong> Agostini weist explizit darauf hin, dass der „Pachtschilling“ unter den „€ 15,- - Erlass“<br />

fällt und ein Grundtausch, der den Wegfall des Pachtschillings bedeuten würde, jedenfalls<br />

erstrebenswert ist.<br />

Herrn Plaichinger Karl wurde bereits eine Grundfläche angeboten, diesbezügliche Verhandlungen<br />

werden fortgeführt, so der Vorsitzende.<br />

Auf Grund der Notwendigkeit stellt der Vorsitzende daher den Antrag folgendes zu beschließen:<br />

1. Verlängerung beider Pachtverhältnisse bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über<br />

einen Grundtausch.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

2. Erhöhung des Pachtschillings für Parkplatz Kitzmantelfabrik von € 0,1506 auf<br />

€ 0,28/m²/Monat (2.616m² x 0,28 = € 732,48 incl. UST pro Monat).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

13


15. Optionsvertrag Wolfmeir; Beschlussfassung<br />

Vorlage: HVW/2011/256<br />

Sachverhalt:<br />

Der Kaufvertrag bezüglich ehem. „Schmiedinger-Haus“, so GV Götschhofer, wurde mit<br />

Herrn Wolfmeir abgeschlossen, im Juni unterzeichnet und ist wirksam.<br />

Nun wird lt. beiliegendem Optionsvertrag ein Grundtausch entlang der Messenbacherstrasse<br />

westlich vom neuen „Wolfmeir-Haus“ (ehem. Schuhgeschäft) im Ausmaß von ca.<br />

50 m² zu Gunsten von Herrn Wolfmeier und nördlich vom neuen „Wolfmeir-Haus“ bzw.<br />

südlich vom ehem. „Schmiedinger-Haus) ebenfalls im Ausmaß von ca. 50 m² zu Gunsten<br />

der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> angestrebt (siehe beiliegender Plan).<br />

Der beiliegende Optionsvertrag wurde vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und der Vorsitzende<br />

stellt den Antrag auf Beschlussfassung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

16. Grundtransaktion Ö.Rotes Kreuz/Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>; Änderung<br />

Vorlage: HVW/2011/251<br />

Sachverhalt:<br />

In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>GR</strong> am 31. 3. 2009, so der Vorsitzende, wurde ein flächengleicher<br />

Grundtausch im Ausmaß von 1.500 m² beschlossen; die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> übergibt<br />

eine Teilfläche der Parz. Nr. 47/2, und übernimmt dafür die Parz. Nr. 411/4, beide KG<br />

Feldham.<br />

Auf Grund der fixen Grundstücksgröße von 1.500 m² und der Situierung des Dienststellengebäudes<br />

ist eine durchgehend geradlinige Festsetzung der Grundgrenze nicht möglich<br />

gewesen (siehe Beilage 1).<br />

In einer Besprechung mit Vertretern des Ö. Roten Kreuzes wurde von ihnen angeregt, die<br />

Grundgrenze durchgehend geradlinig festzulegen und die Differenzfläche zu den 1.500 m²<br />

von der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> zu erwerben (siehe Beilage 2).<br />

Die Differenzfläche von 306 m² wird um € 58,--/m² vom Ö. Roten Kreuz angekauft, im Gegenzug<br />

könnten diese Flächen, welche als Park- und Abstellflächen Verwendung finden,<br />

unentgeltlich und unbefristet von den beiden anderen Blaulichtorganisationen genutzt werden<br />

werden.<br />

Ebenso soll den Mitgliedern des Ö. Roten Kreuzes ein Zufahrtsrecht bei der an der westlichen<br />

Grundstücksgrenze der Parz. Nr. 47/2 zu errichtenden Zufahrtstraße eingeräumt<br />

werden.<br />

14


In Anbetracht der Sachlage beantragt der Vorsitzende, dass der Tauschvertrag vom<br />

31.3.2009 wie folgt abgeändert wird:<br />

1. Verkauf des Grundüberhanges von 306 m² um € 58,--/m² an das Ö: Rote Kreuz<br />

2. grundbücherliche Sicherstellung des Nutzungsrechtes als Park- und Abstellfläche<br />

für Polizei und Feuerwehr auf den verkauften Grundstücksteilflächen<br />

3. grundbücherliche Sicherstellung des Zufahrtrechts für Mitglieder des Ö. Roten<br />

Kreuzes an der zu errichtenden Zufahrtstraße entlang der westlichen Grundstücksgrenze<br />

der Parz. Nr. 47/2, KG Feldham<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

17. Verein zur Förderung der Infratstruktur KG/Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>; Beschlussfassung<br />

Einbringungs- und Bestandsvorvertrag für Errichtung Sicherheitszentrum<br />

Vorlage: HVW/2011/257<br />

Sachverhalt:<br />

Der Bau des neuen Feuerwehrhauses der FF <strong>Vorchdorf</strong>, so der Vorsitzende, und (evt.)<br />

auch Polizeidienststelle muss über die Gemeinde-KG abgewickelt werden.<br />

Hiezu ist erforderlich, dass das betroffene Grundstück an die KG übertragen und die Absichtserklärung,<br />

das Objekt nach Fertigstellung an die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> zu vermieten,<br />

beschlossen wird.<br />

Die beiden Verträge sind im Anhang ersichtlich und wurden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht- <br />

Der Vorsitzende stellt daher folgende Anträge:<br />

1. Übertragung der Parzelle Nr. 47/2, KG Feldham, an die Verein zur Förderung der<br />

Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> & Co KG (Einbringungsvertrag).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

2. Abschluss eines Vorvertrages betreffend Vermietung des Objektes an die Marktgemeinde<br />

<strong>Vorchdorf</strong> nach Fertigstellung<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

15


18. Flächenwidmungsplan-Änderungen:<br />

18.1. Schachinger Ferdinand, Fischböckau 52, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>; Umwidmung der Parzellen<br />

T 152, T 153 und T 154, von Grünland in Wohngebiet, im Ausmaß von max.<br />

1.300 m²<br />

Vorlage: Bauabt./2010/153<br />

Sachverhalt:<br />

Ansuchen der Familie Schachinger, so GV Kickinger als Obmann des Raumordnungsausschusses,<br />

auf Umwidmung der Parzellen T 152, T 153 und T 154, von Grünland in Wohngebiet<br />

im Ausmaß von ca. 1.000 m², zur Schaffung von Wohnraum für den Sohn.<br />

Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />

informiert.<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Aus ortsplanerischer Sicht ist hier gegen die Schaffung einer weiteren Bauparzelle mit der<br />

damit erforderlichen Umwidmung von derzeit Grünland in Wohngebiet nichts einzuwenden,<br />

da die Baulandentwicklung dem rechtswirksamen ÖEK entspricht.<br />

Positive Stellungnahmen:<br />

Agrarbezirksbehörde OÖ<br />

Stellungnahme Energie AG:<br />

Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass vor der aufsichtsbehördlichen Bewilligung des<br />

Flächenwidmungsplanes der Interessenskonflikt zwischen der Stromversorgungsinfrastruktur<br />

(i.d.R, Nutzungseinschränkungen durch das bestehende Mittelspannungsnetz)<br />

und der künftigen Nutzung der betroffenen Grundflächen zur Wahrung der Versorgungssicherheit<br />

zu lösen ist.<br />

Gegen die oben angeführte Änderung erhebt die Energie AG Oberösterreich Netz GmbH<br />

unter der Bedingung der Einhaltung nachstehender Auflagen keinen Einwand:<br />

Beiderseits der Leitungsachse ist ein Schutzstreifen von 6 m im Flächenwidmungsplan<br />

eingetragen, welcher als Vorbehaltsfläche für die Energieversorgung und die damit verbundene<br />

Wahrung der Versorgungssicherheit dient.<br />

Eine Nutzung der Parzellen außerhalb der Schutzstreifen unserer Leitungsanlagen ist im<br />

Regelfall möglich, eine Bebauung innerhalb dieses Schutzstreifens sollte grundsätzlich<br />

vermieden werden.<br />

Stellungnahme der Abteilung Raumordnung:<br />

Das gegenständliche Vorhaben sieht eine Ausweitung des schon ausgedehnten Wohnsiedlungsgeschehens<br />

im Bereich der Ortschaft Fischböckau vor.<br />

Diese Umwidmung kann vom fachlichen Standpunkt der Örtlichen Raumordnung im Sinne<br />

der Begründung der Gemeinde und des Planverfassers (Schaffung von Bauland in Übereinstimmung<br />

mit den Festlegungen des ÖEKs) vertreten werden.<br />

Stellungnahme der Abteilung Land- und Forstwirtschaft:<br />

Mit der gegenständlichen Umwidmung soll das nach Neuvermessung entstehende<br />

Grundstück 152, KG mit einem Gesamtausmaß von ca. 1000 m² von Grünland in Wohngebiet<br />

umgewidmet werden. Mit einem verbleibenden Grünlandpuffer von laut Plan 26 –<br />

16


28 m Breite schließt östlich der Wald auf den Grundstücken 136/1 und 157 an. Diese<br />

Waldflächen liegen auf der mäßig steilen bis steilen westexponierten Terassenböschung.<br />

Aus forstfachlicher Sicht ist im Verhältnis zwischen Bauland und Wald eine genügende<br />

Abstandhaltung zur Vermeindung von Gefahren für das nun entstehende Bauland durch<br />

allfällig umstürzende Bäume und für die Bewirtschaftbarkeit der Waldflächen besonders<br />

wichtig. Ein Abstand etwa einer Baumlänge (ca. 30 m) ist dazu die forstfachliche Grundforderung.<br />

Bei der vorliegenden Änderung Nr. 94 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 der<br />

Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> wird dies mit einem Abstand von 26 – 28 m weitestgehend eingehalten.<br />

Da die Waldfläche östlich des Umwidmungsbereiches und damit von der<br />

Hauptwindrichtung abgekehrt liegt, erscheint die geringfügige Unterschreitung des 30 m-<br />

Mindestabstandes als unproblematisch.<br />

Aus diesen Gründen bestehen keine Bedenken aus forstfachlicher Sicht gegen die Änderung<br />

Nr. 94 „Schachinger“ zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>.<br />

GV Kickinger ersucht daher der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 94 der Parzellen T<br />

152, T 153 und T 154, KG Theuerwang von Grünland in Wohngebiet im Ausmaß von ca.<br />

1.800 m² zuzustimmen.<br />

<strong>GR</strong> Ammer ersucht um Aufklärung über das tatsächlich umzuwidmende Flächenausmaß,<br />

da 3 verschieden Maße ausgewiesen sind.<br />

Nach kurzer Diskussion beantragt GV Dr. Götschhofer die Vertagung dieses Punktes und<br />

Klärung durch den Raumordnungs- bzw. Bau- und Straßenausschuss hinsichtlich der<br />

Straßenbreite und des tatsächlichen Flächenausmaßes der Umwidmung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig bewilligt.<br />

18.2. Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>, Betriebsbaugebiet Feldham, Umwidmung der GP T 5/1,<br />

T 8/1, T 20/6, KG Feldham, im Ausmaß von ca. 2.900 m² von Grünland in Betriebsbaugeniet<br />

bzw. Verkehrsfläche<br />

Vorlage: Bauabt./2011/222<br />

Sachverhalt:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> beabsichtigt, so GV Kickinger Obmann des Raumordnungsausschusses,<br />

den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan im Bereich GP T 5/1, T<br />

8/1 und T 20/6 (lt. noch nicht rechtsgültigen Teilungsausweis der Fa. Geodata – ZT GmbH<br />

GZ: 3069/11 Parzellen 8/5, 8/6 8/7 und 20/9), alle KG Feldham, im Ausmaß von ca. 2.900<br />

m² zu ändern.<br />

Davon sollen die Parzellen T 5/1, T 8/1 und T 20/6, alle KG Feldham, im Ausmaß von 2.400<br />

m² von Grünland in Betriebsbaugebiet und im Ausmaß von ca. 500 m² von Grünland in<br />

Verkehrsfläche der Gemeinde, Fließender Verkehr umgewidmet werden.<br />

Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />

informiert.<br />

17


Positive Stellungnahmen:<br />

Josef Wick & Söhne Wick GmbH<br />

Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Aus ortsplanerischer Sicht besteht gegen die beabsichtigten Umwidmungen der Parzellen<br />

T 5/1, T 8/1 und T 20/6, alle KG Feldham, von Grünland in Betriebsbaugebiet und Verkehrsfläche<br />

kein Einwand, da insbesondere die gegenständliche Baulandwidmung der<br />

hier vorgesehenen Baulandentwicklung des rechtswirksamen ÖEK entspricht.<br />

Stellungnahme der Abteilung Raumordnung:<br />

Die ggst. Umwidmung kann vom fachlichen Standpunkt der Örtlichen Raumordnung im<br />

Sinne der Begründung der Gemeinde und des Planverfassers (Schaffung vom Betriebsbaugebiet<br />

in Übereinstimmung mit den Festlegungen des ÖEKs) vertreten werden.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 98 der Parzellen<br />

T 5/1, T 8/1 und T20/6, KG Feldham, von Grünland in Betriebsbaugebiet im Ausmaß von<br />

ca. 2.400 m², der Parzellen T 5/1, T 8/1 und T 20/6, KG Feldham von Grünland in Verkehrsfläche<br />

– fließender Verkehr im Ausmaß von ca. 500 m² zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

19. Verordnung zur Abwehr der Verwilderung von unbebauten Grundstücken und Verbot<br />

der Müll- und Schuttablagerung vom 28.9.2010; Aufhebung der Verordnung<br />

Vorlage: Bauabt./2011/200<br />

Sachverhalt:<br />

Im Zuge der Verordnungsprüfung, so der Vorsitzende, wurde vom zuständigen Bearbeiter<br />

der Oö. Landesregierung festgestellt, das durch § 9 Abs. 2 Oö. Bautechnikgesetz und<br />

§ 73 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 bereits ausreichende gesetzliche Regelungen bestehen,<br />

die zur Hintanhaltung der beschriebenen Missstände an sich geeignet sind, und es der<br />

vorgelegten Verordnung an der Voraussetzung des § 41 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung<br />

mangelt. (Siehe beiliegende Verordnungsprüfung).<br />

Der vom Gemeinderat am 28.09.2010 gefasste Beschluss der Verordnung zur Abwehr der<br />

Verwilderung von unbebauten Grundstücken und Verbot der Müll- und Schuttablagerung<br />

ist daher aufzuheben.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

18


20. Grundabtretung Herr Wiener Johann, Moos 47 aufgrund Kanalerrichtung BA 19<br />

Vorlage: Bauabt./2011/234<br />

Sachverhalt:<br />

Folgende Vereinbarung zur Grundabtretung, so der Vorsitzende, wurde den betroffenen<br />

Parteien zur Unterzeichnung vorgelegt:<br />

Vereinbarung Grundabtretung<br />

Abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>, Schlossplatz 7, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>,<br />

vertreten durch Herrn Bürgermeister DI Gunter Schimpl und Herrn Johann Wiener, Moos<br />

47, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>.<br />

Aufgrund der Errichtung der Kanalisation (BA19) für die Liegenschaften Moos 47, 49 und<br />

57 wurde mit Herrn Wiener vereinbart, dass die bestehende Zufahrtsstrasse für die vorgenannten<br />

3 Liegenschaften welche auf den Grundstücken 4/2 bzw. 15/3 beide KG 42135<br />

(Moos) zur Zeit als Privatstraße vorhanden ist, ins öffentliche Gut abgetreten wird.<br />

Herr Wiener hat als Gegenleistung für die Abtretung zugestimmt, dass der Kanalstrang in<br />

gegenständlicher Privatstraße verlegt werden kann und somit auch die Liegenschaften<br />

Moos 49 bzw. Moos 57 an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden können. (Die<br />

Liegenschaften Moos 49 und 57 sind auch in der gelben Linie erfasst und somit war für<br />

die Verlegung dieses Kanalstrangs die Zustimmung von Herrn Wiener erforderlich!)<br />

Auf Basis einer gemeinsamen Besprechung erklären Sie sich dankenswerterweise bereit,<br />

die erforderlichen Grundflächen ins das öffentlichen Gut zu nachstehenden Bedingungen<br />

abzutreten:<br />

1. Die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong>, übernimmt von Herrn Johann Wiener die erforderliche<br />

Fläche im Ausmaß von ca. 600 m² wobei die Straßenbreite ca. 4 m beträgt und am<br />

Ende der Liegenschaft Moos 57 ein entsprechender Wendehammer ebenfalls abgetreten<br />

wird. (gegenständlicher Wendehammer ist für eine Straßenbreite von 4 m mit einer<br />

Freihaltezone von mindestens 6 x 11,5 m herzustellen)<br />

2. Die erforderliche Fläche wird nach Fertigstellung der Kanalisation bzw. nach Wiederherstellung<br />

der Zufahrtsstrasse durch einen Geometer vermessen.<br />

3. Von der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> werden sämtliche Kosten für die grundbücherliche<br />

Durchführung übernommen.<br />

4. Durch die kostenlose Abtretung ins öffentliche Gut gehen sämtliche Rechte und Pflichten<br />

auf die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> über.<br />

5. Die Kosten für Vermarkung und Vermessung übernimmt Herr Johannes Koller, Moos<br />

57, 4655 <strong>Vorchdorf</strong>.<br />

6. Herr Wiener bestätigt hiermit, dass gegenständliche Grundfläche einerseits lastenfrei<br />

und andererseits kostenlos ins öffentliche Gut abgetreten wird.<br />

19


7. Auf Wunsch von Herrn Johann Wiener wird gegenständliche Vereinbarung auch von<br />

der Raiba <strong>Vorchdorf</strong>, Schlossplatz 3, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> unterzeichnet bzw. stimmt diese<br />

der kostenlosen Abtretung ausdrücklich zu.<br />

8. Gegenständlicher Abtretung ins öffentliche Gut wurde in der <strong>Sitzung</strong> des Bau- und<br />

Straßenausschusses vom 15.11.2010 ausdrücklich zugestimmt.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der vorgetragenen Vereinbarung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

21. Berufung gegen den Baubescheid MAN vom 23.02.2010 (zugestellt am 13.04.2011)<br />

durch die Rechtsanwaltskanzlei Hochleitner Ransmayr - Frau Sodian Christine<br />

Vorlage: Bauabt./2011/271<br />

Sachverhalt: Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.02.2010<br />

Bau 42/4-09 2010 131-9 (zugestellt am 13.04.2011)<br />

Der Vorsitzende erklärt sich in gegenständlicher Sache für befangen, nimmt an der nachfolgenden<br />

Beratung und Beschlussfassung nicht teil und übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister<br />

Mitterlehner.<br />

Vizebürgermeister Mitterlehner übernimmt den Vorsitz und bringt folgenden Bericht:<br />

Mit Bescheid der OÖ. Landesregierung (IKD(BauR)-014273/1-2010-Be/Wm vom<br />

29.12.2010 wurde dem Rechtsvertreter (Rechtsanwaltskanzlei Hochleitner Ransmayr aus<br />

Eferding von Frau Sodian Christine, Pettenbacherstraße 95, 4655 <strong>Vorchdorf</strong> mitgeteilt,<br />

dass die gegen den Bescheid des Gemeinderates <strong>Vorchdorf</strong> vom 29.09.2010 erhobene<br />

Vorstellung hinsichtlich Spruchpunkt 3 (Zurückweisung des Antrages vom 15.02.2010<br />

gem. § 33 Abs. 1 OÖ. BauO aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung<br />

an die Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> zurückverwiesen wurde.<br />

Aufgrund der vorgenannten Vorstellungsentscheidung wurde der Berufungswerberin der<br />

Baubescheid vom 23.02.2010 zugestellt.<br />

Gegen diesen Bescheid hat die Einschreiterin vertreten durch die Kanzlei Hochleitner<br />

Ransmayr, Kirchenplatz 8, 4070 Eferding mit Schreiben vom 27.04.2011 die Berufung in<br />

offener Frist eingebracht.<br />

Die Berufungswerber haben in Ihrer Berufung folgende Einwände vorgebracht.<br />

Die Berufung gelangt nun vollinhaltlich zur Verlesung.<br />

Zu den in der Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters angeführten Einwendungen<br />

wird folgendes ausgeführt :<br />

1. Zum Vorbringen, dass das zu bebauende Grundstück 409/2, KG Feldham direkt an<br />

die EZ 222, KG Feldham bei welcher die Berufungswerberin Hälfteeigentümerin ist<br />

20


2. angrenzt wird berichtigt dass die EZ 222, KG Feldham durch die Parzelle 512/2,<br />

KG Feldham getrennt ist welche sich nicht im Besitz der Einschreiterin befindet. Jedoch<br />

aufgrund § 31 OÖ. BauO sind die Eigentümer im 50-m-Bereich zu laden und<br />

somit hat dies baurechtlich keine Auswirkung.<br />

3. Es wurde eingewendet, dass das Bauvorhaben in der Widmung Geschäftsgebiet<br />

nicht vereinbar ist und eine Umwidmung nur erfolgte, um den eingeräumten Nachbarschutz<br />

vor Immissionen gegenüber der Geschäftsgebietswidmung zu umgehen.<br />

Dazu wird angeführt, dass die gegenständliche Parzelle 409/2, KG Feldham im Zuge<br />

eines vor Erteilung des Baubescheides abgeschlossenen Umwidmungsverfahrens<br />

(Nr. 75 Flächenwidmungsplanes 4/2002) von Gebiet für Geschäftsbauten in<br />

Betriebsbaugebiet umgewidmet wurde. Das Bauvorhaben und die damit Verbunden<br />

Immissionen sind daher mit dem Bauvorhaben vereinbar. Weiters darf festgehalten<br />

werden, dass auch die Liegenschaft der Einschreiterin im Flächenwidmungsplan<br />

als Betriebsbaugebiet ausgewiesen ist und somit die Widmungskonformität<br />

mit zwei nebeneinander liegenden Betriebsbaugebieten gegeben ist.<br />

4. Die Berufungswerberin gibt an, dass Einwendungen gegen Bauvorhaben die im<br />

Flächenwidmungsplan unzulässig sind, nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes<br />

zulässig sind. Dazu wird nochmals auf das vor Erteilung der Baubewilligung<br />

abgeschlossene Umwidmungsverfahren Nr. 75 bei welchem der gegenständliche<br />

Bauplatz von Gebiet für Geschäftsbauten in Betriebsbaugebiet umgewidmet<br />

wurde verwiesen. Dazu ist festzuhalten, dass die Liegenschaft EZ 222, KG Feldham<br />

der Einschreiterin nicht direkt an das Grundstück 409/2, KG Feldham angrenzt und<br />

somit keine Parteinstellung im Umwidmungsverfahren gegeben war.<br />

5. Weiters wird von Seiten der Einschreiterin angeführt, dass für die dem Antrag auf<br />

Baubewilligung zugrunde liegende Grundstücke ein Raumordnungsprogramm der<br />

OÖ. Landesregierung für die Verwendung als Gebiete für Geschäftsbauten für den<br />

überörtlichen Bedarf besteht und dass mit der Umwidmung in Bauland „Betriebsbaugebiet“<br />

gegen den Inhalt des Raumordnungsprogramms verstoßen würde. Angegeben<br />

werden Verstöße gegen § 14 und § 3 Abs. 1 OÖ. ROG und dass ein Beschluss<br />

des Gemeinderates, der vorsieht, dass anstelle der jetzt bestehenden Geschäftsbauten-Widmung<br />

eine Rückwidmung in Betriebsbaugebiet sich nicht am Inhalt<br />

des Raumordnungsprogramms ausrichtet und somit nicht gesetzeskonform ist.<br />

Zu dieser Einwendung wird angeführt, dass im Stellungnahmeverfahren zum Umwidmungsverfahren<br />

Nr. 75 sämtliche Dienstellen der OÖ. Landesregierung zur Abgabe<br />

einer Stellungnahme aufgefordert wurden. Unter anderem auch die Abteilung<br />

„Überörtliche Raumplanung“. Diese hat mit Schreiben vom 02.10.2009 die Umwidmung<br />

von Geschäftsgebiet in Betriebsbaugebiet zur Kenntnis genommen und<br />

befürwortet, somit ist der behauptete Widerspruch bzw. Verstoß als irrelevant anzusehen.<br />

Eine Gesetzeswidrigkeit zum Raumordnungsprogramm der OÖ. Landesregierung<br />

kann auf Grund der Kenntnisnahme bzw. Befürwortung gegenständlicher<br />

Umwidmung von Geschäftsbaugebiet in Betriebsbaugebiet durch das Amt der OÖ.<br />

Landesregierung nicht erkannt werden.<br />

6. Es wird vorgebracht, dass die Umwidmung einem höchst subjektiven Individualinteresse<br />

der Firma Asamer diene. Zu dieser Einwendung wird entgegnet, dass im<br />

Ziel- und Maßnahmenkatalog des ÖEK als Idealziel für das Gemeindegebiet<br />

<strong>Vorchdorf</strong> das Bereitstellen von Erweiterungsmöglichkeiten für betriebliche Nutzung<br />

21


7. sowie die Ansiedelung von Betrieben und die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

des Wirtschaftsstandortes <strong>Vorchdorf</strong> zitiert werden. D.h. es ist kein<br />

subjektives Individualinteresse sonder ganz im Gegenteil, ein öffentliches Interesse<br />

– durch die Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben. Weiters sei darauf hingewiesen,<br />

dass eine ausreichende Grundlagenforschung samt Interessensabwägung<br />

sehr wohl erfolgte. D.h. die Verfassungs- bzw. Rechtswidrigkeit ist somit ebenfalls<br />

nicht begründbar.<br />

8. Kritisiert wird auch, dass die vorliegende Widmung gegen die zwingenden Bestimmungen<br />

des Mineralrohstoffgesetzes verstößt und dass der im Gesetz zwingend<br />

genannte Mindestabstand von 100 m zwischen einem Abbaugebiet und der Bauland-Widmungsfläche,<br />

in der Wohnbauten errichtet werden dürfen unterschritten<br />

wird.<br />

Dazu wird ausgeführt, dass die nötigen MinroG-Bewilligungen bereits erteilt sind.<br />

Damals waren die gegenständlichen Flächen ebenfalls als Betriebsbaugebiet gewidmet<br />

und es sind diese Mindestabstände nach dem Minro-Gesetz von anderen<br />

Behörden sicherzustellen bzw. zu prüfen. Weiters ist in der Widmungskategorgie<br />

Betriebsbaugebiet die Errichtung von Wohnbauten nicht möglich. Auch erlauben<br />

wir uns darauf hinzuweisen, dass der genannte 100 m Abstand zwischen Abbaugebiet<br />

und Bauland – Widmungsflächen (Wohnbauten) in diesem Fall nicht zutrifft<br />

da gegenständliche Widmung als Betriebsbaugebiet durchgeführt wurde und somit<br />

Wohnbauten automatisch ausgeschlossen werden.<br />

9. Die Berufungswerberin gibt weiters an, dass aus der Widmung Geschäftsbaugebiet<br />

ein subjektives Recht darauf besteht, dass die in dieser Widmung unzulässigen<br />

Immissionen durch ein Bauvorhaben nicht verwirklicht werden. Dazu sei folgendes<br />

festzuhalten: Auf die unzulässigen Immissionen wird nicht weiters eingegangen, da<br />

diese bereits ausführlich erläutert wurden.<br />

10. Zu der Argumentation der zu erwartenden starken Frequenz der an- und abfahrenden<br />

LKW´s und sonstiger Nutzfahrzeuge bzw. deren erhebliche Lärmbelästigungen<br />

auf das benachbarte Grundstück der Berufungswerberin sei festzuhalten, dass<br />

beide Grundstücke als Betriebsbaugebiet gewidmet sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar,<br />

warum Immissionen bzw. Emissionen des einen Grundstückes auf das<br />

andere Grundstück zu berücksichtigen sind, da beide die gleiche Widmungskategorie<br />

aufweisen. Weiters darf bezweifelt werden, dass eine Vertriebs- bzw. Werkstätte<br />

für Nutzfahrzeuge ein höheres Verkehrsaufkommen hervorruft als dies bei<br />

Bauten im Geschäftsbaugebiet der Fall ist. Der behauptete Immissionsschutz der<br />

Nachbarn ist somit ebenfalls nicht nachvollziehbar, da sich dieser ebenfalls auf die<br />

Wimdung Geschäftsbaugebiet bezieht, welche jedoch nicht mehr vorhanden ist.<br />

11. Die behaupteten schädlichen Umwelteinwirkungen welche Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile, oder jedenfalls Belästigungen der Nachbarschaft herbeiführen sind nicht<br />

nachvollziehbar, da dies im Gewerbeverfahren durch entsprechende Auflagen berücksichtigt<br />

wird. Wie von Seiten der Einschreiterin bei einer Nutzung Ihrer im Betriebsbaugebiet<br />

gelegenen Liegenschaft mit diesen behaupteten Umwelteinwirkungen<br />

umgegangen wird, ist hinterfragungswürdig aber nicht Gegenstand der Berufung.<br />

22


12. Der dann wiederum behauptete Widerspruch zum ÖEK, die fehlende Grundlagenforschung<br />

bzw. Interessensabwägung etc. wird von unserer Seite nicht nochmals<br />

widerlegt, da darauf bereits mehrmals eingegangen wurde.<br />

13. Eine Entwertung der Nachbarliegenschaft durch die Umwidmung von Geschäftsbaugebiet<br />

in Betriebsbaugebiet kann nicht nachvollzogen werden.<br />

14. Die bereits mehrmals erwähnte Nichtberücksichtigung der Einwendungen der Berufungswerberin<br />

wurde bereits hinlänglich entkräftet. Weiters darf darauf hingewiesen<br />

werden, dass das fehlen eines Verkehrskonzeptes nur dahin zu deuten ist, dass<br />

der Berufungswerberin bzw. deren Rechtsvertretung die Örtlichkeit nicht bekannt<br />

ist, da eine entsprechend ausgebildete Straße mit direkten Anschluss an die Autobahnabfahrt<br />

(Kreisverkehr) der A1 gegeben ist.<br />

15. Auf die als Beispiel angeführten Verfahrensmängel in der Stadtgemeinde Schwanenstadt<br />

wird nicht eingegangen.<br />

16. Abschließend sei noch festzuhalten, dass in der Stellungnahme des Ortsplaners,<br />

Ziviltechniker OG Hinterwirth – Architekten deutlich angeführt ist, dass eine Reduktion<br />

des Geschäftsbaugebietes durch Umwidmung in Betriebsbaugebiet auch dem<br />

textlichen Vorgaben des ÖEK entsprochen wird, bzw. die bereits vorgenannte Anbindung<br />

an die Autobahnabfahrt als hochrangiger Verkehrsknoten bezeichnet wird<br />

und somit ein Verkehrskonzept als erfüllt anzusehen ist.<br />

17. Die Berufungsbehörde ist bemüht auf sämtliche Argumente des ausgewiesenen<br />

Rechtsvertreters einzugehen jedoch wurde aus verwaltungsökonomischer Sicht auf<br />

die mehrmalige Wiederholung bzw. Entkräftung der behaupteten Rechtswidrigkeiten<br />

nicht mehrfach eingegangen sondern wurde eine Begründung wenn möglich zu<br />

den jeweiligen Argumenten bzw. deren Entkräftung nur einmal eingegangen.<br />

Der Bescheidentwurf zum Gegenstande gelangt nun vollinhaltlich zur Verlesung.<br />

GV Götschhofer informiert zusätzlich über den Sachverhalt.<br />

Vizebg. Mitterlehner beantragt die Fassung folgender Beschlüsse:<br />

1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid<br />

der Marktgemeinde <strong>Vorchdorf</strong> vom 23.02.2010, vollinhaltlich bestätigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

2. Beschluss über den zur Verlesung gelangten Bescheidentwurf<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

Der Bürgermeister übernimmt nun wieder den Vorsitz.<br />

23


22. Berufung gegen den Bescheid vom 29.03.2011 (Ersatzlose Behebung des Bescheides<br />

des Bürgermeisters vom 15.1.2010 - Götschhofer Karl u. Andrea vertreten durch<br />

Herrn D.I. Mag. Burghard Götschhofer - ABGESETZT<br />

Vorlage: Bauabt./2011/272<br />

Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

23. Allfälliges<br />

Gegen das letzte <strong>Sitzung</strong>sprotokoll vom 29.03.2011 wird kein Einwand erhoben. Der Vorsitzende<br />

erklärt die Verhandlungsschrift für genehmigt.<br />

Der Vorsitzende weist auf die Mobilitätswoche, Ende September hin, bei der die Möglichkeit<br />

besteht mit der Stern & Hafferl Bahn ohne Umsteigen von <strong>Vorchdorf</strong> nach Linz zu fahren.<br />

Am 24.9.2011 findet der 3-Gemeinden-Wandertag statt, bei welchem dieses Angebot<br />

der Bahn zum Pendeln verwendet wird. Weiters bedankt sich der Vorsitzende beim Umweltausschuss<br />

und hält fest, dass 40% der Energie für Mobilität aufgewendet wird und<br />

bittet die Gemeinderäte bei den Anrainer-Gemeinden pos. Stimmung zu machen.<br />

GV Lenzeder wirft die Frage auf, ob in Lambach die Gastschulbeiträge niedriger sind, weil<br />

viele Wimsbacher nicht mehr in <strong>Vorchdorf</strong> zur Schule gehen.<br />

Die Gründe für die sinkenden Schülerzahlen in <strong>Vorchdorf</strong>, so der Vorsitzende, sind sehr<br />

vielseitig.<br />

GV Baumgartinger spricht eine Einladung zum Sommerkino der Energiegruppe <strong>Vorchdorf</strong><br />

aus, mit Schmankerl aus der Region zum Abschluss.<br />

<strong>GR</strong> Huemer bemängelt die geringe Besucherfrequenz der Gemeinderäte bei Veranstaltungen<br />

der <strong>Vorchdorf</strong>er Vereine, in die die freiwilligen Helfer sehr viel Freizeit und Arbeit<br />

investieren. Er wünscht sich mehr <strong>GR</strong>-Präsenz.<br />

<strong>GR</strong> Krammel erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der „110 kV-Leitung“.<br />

Der Vorsitzende bittet Vizebg. Mitterlehner um eine kurze Stellungnahme, da er und GV<br />

Baumgartinger beim Landeshauptmann als Energierechtsvertreter vorgesprochen haben.<br />

Vizebg. Mitterlehner berichtet über den Stand der Dinge.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, dankt der Vorsitzende für<br />

die gute Zusammenarbeit und schließt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

..................................................................... ....................................................................<br />

Schriftführer Vorsitzender<br />

..................................................................... ....................................................................<br />

Gemeinderat ÖVP Gemeinderat SPÖ<br />

................................................................. ...................................................................<br />

Gemeinderat FPÖ Gemeinderat <strong>GR</strong>ÜNE<br />

Ohne – mit Erinnerung genehmigt<br />

in der Gemeinderatssitzung vom _________<br />

Der Bürgermeister:<br />

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