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Stellungnahme der Abteilung Raumordnung<br />

Aufgrund der negativen Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft<br />

wird vom fachlichen Standpunkt der örtlichen Raumordnung der gegenständlichen Umwidmung<br />

derzeit nicht zugestimmt. (Siehe Schreiben vom 2.11.2010)<br />

Aufgrund der vorgenannten negativen schriftlichen Stellungnahme wurde mit Herrn DI.<br />

Kadar am 5.11.2010 telefonisch Kontakt aufgenommen und gegenständlicher Antrag<br />

nochmals besprochen. Herrn Kadar wurde mitgeteilt, dass zurzeit ein weiterer Ausbau der<br />

öffentlichen Wasserversorgungsanlage nicht geplant ist und bei den Nachbarliegenschaften<br />

mittels Hausbrunnen eine einwandfreie Wasserversorgung gewährleistet ist. Aufgrund<br />

dieser Argumentation stellte Herr DI. Kadar eine positive Umwidmung trotz negativer Stellungnahme<br />

der Abteilung Grund- und Trinkwasser in Aussicht.<br />

Der Vorsitzende beantragt, die Änderung der Parzelle T 145/1, KG Theuerwang, im Ausmaß<br />

von ca. 1.500 m² von Grünland in Wohngebiet und die Ausweisung von ca. 1.500 m²<br />

Wohngebiet im ÖEK, sowie 1.500 m² Bauerwartungsland im ÖEK zu bewilligen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bewilligt<br />

6.3. <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>, Betriebsbaugebiet Feldham, Umwidmung der GP 5/6,<br />

5/7 und 5/8, KG Feldham, im Ausmaß von 7.895 m² von Grünland in Betriebsbaugebiet,<br />

und der GP 1/14, KG Feldham, im Ausmaß von 1.838 m², von Grünland in<br />

gemischtes Baugebiet<br />

Vorlage: Bauabt./2010/146<br />

Sachverhalt:<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong> beabsichtigt, so Vizebg. Mitterlehner, den rechtswirksamen<br />

Flächenwidmungsplan im Bereich GP T 5/6, 5,7, 5/8 und 1/14, KG Feldham, im Ausmaß<br />

von ca. 10.500m² zu ändern.<br />

Davon sollen die Parzellen 5/6, 5/7 und 5/8, im Ausmaß von 7.895 m² von Grünland in Betriebsbaugebiet,<br />

und die Parzelle 1/14, im Ausmaß von 1.838 m² von Grünland in eingeschränktes<br />

gemischtes Baugebiet umgewidmet werden.<br />

Weiters sollen im Zuge dieser Änderung die neu zu Grundstück Nr. 5/5 und 473/1 zugeschriebenen<br />

Teilstücke aus den Grundstücken 5/1 (Teilstücke 1, 2, 3 und 4) und 1/11<br />

(Teilstück 5) lt. Teilungsplanentwurf GZ: 2977/10 der Firma Geodata, im Ausmaß von 767<br />

m² von Grünland in Verkehrsfläche der Gemeinde, Fließender Verkehr umgewidmet werden.<br />

Die Nachbarin wurde mittels Verständigung über die Umwidmung informiert und es werden<br />

keine Einwände gegen diese Umwidmung erhoben.<br />

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