(96 KB) - .PDF - Marktgemeinde Vorchdorf
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Die Fa. Gollinger möchte für die geplante Erweiterung des Betriebs die Parzelle 888 im<br />
Ausmaß von 5.649 m² umwidmen lassen. Die Vergrößerung des Betriebes würde eine<br />
Schaffung von ca. 10 neuen Arbeitsplätzen und zugleich die Erhaltung der bestehenden<br />
20 Arbeitsplätze bedeuten.<br />
Im Zuge dieser Umwidmung soll eine Widmungskorrektur der Parzellen 886/3 und .149<br />
von Sondergebiet des Baulandes Kanalräumgewerbe in Betriebsbaugebiet erfolgen.<br />
Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />
informiert.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners<br />
Aus ortsplanerischer Sicht ist gegen die Betriebsstättenerweiterung der Fa. Gollinger im<br />
Prinzip nichts einzuwenden, vorausgesetzt dass die dazu erforderliche Änderung des ÖEK<br />
seitens der Aufsichtsbehörde akzeptiert und genehmigt wird.<br />
Positive Stellungnahmen<br />
Energie AG<br />
Agrarbezirksbehörde<br />
Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft<br />
Die Planungsfläche befindet sich im Grundwasserschongebiet Pettenbachrinne (VO LGBI.<br />
Nr. 11/1978, siehe Beilage) sowie innerhalb des Gebietes der wasserwirtschaftlichen<br />
Rahmenverfügung Almtal (VO LGBI. Nr. 78/1984), dem zu Folge das Interesse des Landes<br />
Oberösterreich an der Erhaltung der Qualität und Quantität der Quell- und Grundwasservorkommen<br />
im Widmungsgebiet als rechtliches Interesse anerkannt wird.<br />
Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Belange der Abwasserbeseitigung sowie<br />
der Wasserversorgung mit besonderer Sorgfalt wahrgenommen werden und es wird<br />
auf die diesbezüglichen wasserrechtlich festgelegten anzeige- und bewilligungspflichtigen<br />
Maßnahmen hingewiesen.<br />
Hinsichtlich Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung bestehen keine Anschlussmöglichkeiten<br />
an öffentlichen Anlagen und es wäre diese Umwidmung den Grundsätzen entsprechend<br />
wegen fehlender technischer Infrastruktur abzulehnen. Da es sich hier jedoch<br />
um einen bereits bestehenden Betrieb handelt, welcher aus abwassertechnischer Sicht<br />
nicht abwasserrelevant erscheint und weiterhin, auch nach Vergrößerung, nur häusliche<br />
Abwässer anfallen, kann der Umwidmung zugestimmt werden. Ebenso ist hinsichtlich der<br />
Wasserversorgung keine wesentliche Änderung durch die Umwidmung zu erwarten. Auf<br />
die entsprechenden hygienischen Anforderungen und Wassergüteüberprüfungen (lt. Angaben<br />
besteht ein Einzelbrunnen) ist zu achten.<br />
Stellungnahme der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz<br />
Die beabsichtigte Ausweitung des Betriebsbaugebietes zur Standortabsicherung für die<br />
bestehenden Betriebe ist nachvollziehbar. Eine maßgebliche Ausweitung gegenüber der<br />
derzeitigen Belastung des Landschaftsbildes ist durch die absehbaren Erweiterungen<br />
nicht mehr anzunehmen. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann daher die Zustimmung zur<br />
Änderung sowohl des ÖEK wie auch des Flächenwidmungsplanes vertreten werden.<br />
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