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(96 KB) - .PDF - Marktgemeinde Vorchdorf

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Die Fa. Gollinger möchte für die geplante Erweiterung des Betriebs die Parzelle 888 im<br />

Ausmaß von 5.649 m² umwidmen lassen. Die Vergrößerung des Betriebes würde eine<br />

Schaffung von ca. 10 neuen Arbeitsplätzen und zugleich die Erhaltung der bestehenden<br />

20 Arbeitsplätze bedeuten.<br />

Im Zuge dieser Umwidmung soll eine Widmungskorrektur der Parzellen 886/3 und .149<br />

von Sondergebiet des Baulandes Kanalräumgewerbe in Betriebsbaugebiet erfolgen.<br />

Die Nachbarn sowie die Grundeigentümer wurden mittels Verständigung über die Umwidmung<br />

informiert.<br />

Stellungnahme des Ortsplaners<br />

Aus ortsplanerischer Sicht ist gegen die Betriebsstättenerweiterung der Fa. Gollinger im<br />

Prinzip nichts einzuwenden, vorausgesetzt dass die dazu erforderliche Änderung des ÖEK<br />

seitens der Aufsichtsbehörde akzeptiert und genehmigt wird.<br />

Positive Stellungnahmen<br />

Energie AG<br />

Agrarbezirksbehörde<br />

Stellungnahme der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft<br />

Die Planungsfläche befindet sich im Grundwasserschongebiet Pettenbachrinne (VO LGBI.<br />

Nr. 11/1978, siehe Beilage) sowie innerhalb des Gebietes der wasserwirtschaftlichen<br />

Rahmenverfügung Almtal (VO LGBI. Nr. 78/1984), dem zu Folge das Interesse des Landes<br />

Oberösterreich an der Erhaltung der Qualität und Quantität der Quell- und Grundwasservorkommen<br />

im Widmungsgebiet als rechtliches Interesse anerkannt wird.<br />

Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Belange der Abwasserbeseitigung sowie<br />

der Wasserversorgung mit besonderer Sorgfalt wahrgenommen werden und es wird<br />

auf die diesbezüglichen wasserrechtlich festgelegten anzeige- und bewilligungspflichtigen<br />

Maßnahmen hingewiesen.<br />

Hinsichtlich Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung bestehen keine Anschlussmöglichkeiten<br />

an öffentlichen Anlagen und es wäre diese Umwidmung den Grundsätzen entsprechend<br />

wegen fehlender technischer Infrastruktur abzulehnen. Da es sich hier jedoch<br />

um einen bereits bestehenden Betrieb handelt, welcher aus abwassertechnischer Sicht<br />

nicht abwasserrelevant erscheint und weiterhin, auch nach Vergrößerung, nur häusliche<br />

Abwässer anfallen, kann der Umwidmung zugestimmt werden. Ebenso ist hinsichtlich der<br />

Wasserversorgung keine wesentliche Änderung durch die Umwidmung zu erwarten. Auf<br />

die entsprechenden hygienischen Anforderungen und Wassergüteüberprüfungen (lt. Angaben<br />

besteht ein Einzelbrunnen) ist zu achten.<br />

Stellungnahme der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz<br />

Die beabsichtigte Ausweitung des Betriebsbaugebietes zur Standortabsicherung für die<br />

bestehenden Betriebe ist nachvollziehbar. Eine maßgebliche Ausweitung gegenüber der<br />

derzeitigen Belastung des Landschaftsbildes ist durch die absehbaren Erweiterungen<br />

nicht mehr anzunehmen. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann daher die Zustimmung zur<br />

Änderung sowohl des ÖEK wie auch des Flächenwidmungsplanes vertreten werden.<br />

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