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(96 KB) - .PDF - Marktgemeinde Vorchdorf

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GR Ammer verweist auf die in der GR-Sitzung vom 30.3.2010 abgehandelte Flurbereinigungsangelegenheit<br />

in der Schart und der in diesem Zusammenhang geführten Diskussion<br />

sowie des ständig gestiegenen Gemeindebeitrages.<br />

Was ihn besonders interessieren würde ist aus welchem Grund die Gemeinde einen Beitrag<br />

leistet, bzw. ob davon auch profitiert wird.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es in dieser Angelegenheit eine Vorgeschichte gibt,<br />

die bis in die 70iger-Jahre zurückreicht. Vizebg. Mitterlehner hat sich intensiv mit der Sachlage<br />

befasst. Diese Flurbereinigung ist für alle Nutzer und auch Grundbesitzer in diesem<br />

Bereich von Vorteil. Nachdem auch das Land OÖ einen wesentlichen Beitrag leistet und<br />

nach langem Ringen diese Angelegenheit bereinigt werden kann, ersucht er um Zustimmung<br />

seitens der Gemeinderäte.<br />

GR Ammer will nicht dementieren das es Hintergründe für diese Flurbereinigung gibt. Er<br />

hofft, dass sich die GR-Mitglieder die Änderungen an Ort und Stelle angeschaut haben.<br />

Die Höhe des Gemeindebeitrages von € 3.560,-- ist im Vergleich zu den Kosten bei der<br />

Flurbereinigung Schart nicht hoch, hofft jedoch dass diese gerechtfertigt sind. Abschließend<br />

verweist er noch auf den immer wieder in den Vordergrund gerückten Spargedanken<br />

bei Entscheidungen.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Übernahme von 20 % der tatsächlichen Baukosten<br />

(lt. Schätzung € 3.600,--) durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

28 Stimmen dafür<br />

3 Gegenstimmen (GRÜNE)<br />

8. Fam. Jung, Harresau; Übernahme/Aufschließung einer Straße ins öffentl. Gut<br />

Vorlage: Allg.V./2010/024<br />

Sachverhalt:<br />

GV Götschhofer als Obmann des Bau- und Straßenausschusses teilt mit, dass die Ehegatten<br />

Jung um Übernahme der Aufschließungsstraße gemäß beiliegendem Teilungsplan<br />

des DI Vana Gmunden ins öffentl. Gut ersuchen. Als Bedingung wurde Ihnen mitgeteilt,<br />

dass die Abtretung kostenlos zu erfolgen hat bzw. dass wie üblich der Straßenunterbau<br />

(Frostkoffer und mechanisch stabilisierte Tragschicht) vom Grundbesitzer herzustellen ist.<br />

Da von den Ehegatten Jung über eine Treuhandabwicklung (Holme/Weidinger Rechtsanwälte<br />

OG) der Verkauf abgewickelt wird, wurde vereinbart, dass die Abtretung im Zuge der<br />

Vermessung erfolgen kann jedoch muss sichergestellt werden, dass die Straßenerrichtungskosten<br />

von den Ehegatten Jung getragen werden. Lt. beiliegendem Schreiben der<br />

Ehegatten Jung an deren Rechtsanwälte ist sichergestellt, dass die maximalen Errichtungskosten<br />

von € 35.000- direkt über das Treuhandkonto beglichen werden.<br />

Die Straßenerrichtung (Belagsarbeiten) sowie die Kanalisation werden im Zuge des BA 19<br />

mit ausgeschrieben und wird 2011 errichtet.<br />

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