(96 KB) - .PDF - Marktgemeinde Vorchdorf
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GR Ammer verweist auf die in der GR-Sitzung vom 30.3.2010 abgehandelte Flurbereinigungsangelegenheit<br />
in der Schart und der in diesem Zusammenhang geführten Diskussion<br />
sowie des ständig gestiegenen Gemeindebeitrages.<br />
Was ihn besonders interessieren würde ist aus welchem Grund die Gemeinde einen Beitrag<br />
leistet, bzw. ob davon auch profitiert wird.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es in dieser Angelegenheit eine Vorgeschichte gibt,<br />
die bis in die 70iger-Jahre zurückreicht. Vizebg. Mitterlehner hat sich intensiv mit der Sachlage<br />
befasst. Diese Flurbereinigung ist für alle Nutzer und auch Grundbesitzer in diesem<br />
Bereich von Vorteil. Nachdem auch das Land OÖ einen wesentlichen Beitrag leistet und<br />
nach langem Ringen diese Angelegenheit bereinigt werden kann, ersucht er um Zustimmung<br />
seitens der Gemeinderäte.<br />
GR Ammer will nicht dementieren das es Hintergründe für diese Flurbereinigung gibt. Er<br />
hofft, dass sich die GR-Mitglieder die Änderungen an Ort und Stelle angeschaut haben.<br />
Die Höhe des Gemeindebeitrages von € 3.560,-- ist im Vergleich zu den Kosten bei der<br />
Flurbereinigung Schart nicht hoch, hofft jedoch dass diese gerechtfertigt sind. Abschließend<br />
verweist er noch auf den immer wieder in den Vordergrund gerückten Spargedanken<br />
bei Entscheidungen.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Übernahme von 20 % der tatsächlichen Baukosten<br />
(lt. Schätzung € 3.600,--) durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vorchdorf</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
28 Stimmen dafür<br />
3 Gegenstimmen (GRÜNE)<br />
8. Fam. Jung, Harresau; Übernahme/Aufschließung einer Straße ins öffentl. Gut<br />
Vorlage: Allg.V./2010/024<br />
Sachverhalt:<br />
GV Götschhofer als Obmann des Bau- und Straßenausschusses teilt mit, dass die Ehegatten<br />
Jung um Übernahme der Aufschließungsstraße gemäß beiliegendem Teilungsplan<br />
des DI Vana Gmunden ins öffentl. Gut ersuchen. Als Bedingung wurde Ihnen mitgeteilt,<br />
dass die Abtretung kostenlos zu erfolgen hat bzw. dass wie üblich der Straßenunterbau<br />
(Frostkoffer und mechanisch stabilisierte Tragschicht) vom Grundbesitzer herzustellen ist.<br />
Da von den Ehegatten Jung über eine Treuhandabwicklung (Holme/Weidinger Rechtsanwälte<br />
OG) der Verkauf abgewickelt wird, wurde vereinbart, dass die Abtretung im Zuge der<br />
Vermessung erfolgen kann jedoch muss sichergestellt werden, dass die Straßenerrichtungskosten<br />
von den Ehegatten Jung getragen werden. Lt. beiliegendem Schreiben der<br />
Ehegatten Jung an deren Rechtsanwälte ist sichergestellt, dass die maximalen Errichtungskosten<br />
von € 35.000- direkt über das Treuhandkonto beglichen werden.<br />
Die Straßenerrichtung (Belagsarbeiten) sowie die Kanalisation werden im Zuge des BA 19<br />
mit ausgeschrieben und wird 2011 errichtet.<br />
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