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N I E D E R S C H R I F T - Gemeinde Bad Gastein

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) Änderung Schongebietsverordnung <strong>Gastein</strong>er Thermalquellen<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass es heute einen Lokalaugenschein mit Fachbeamten der<br />

Salzburger und Kärntner Landesregierung bezüglich der Änderung der Schongebietsverordnung<br />

der <strong>Gastein</strong>er Thermalquellen gegeben hat. Bekanntlich haben vor längerer Zeit<br />

andere <strong>Gemeinde</strong>n, die von dieser Schongebietsverordnung betroffen sind, bei der<br />

Landesregierung eine Änderung beantragt.<br />

Bis Mitte der 90-er Jahre war diese Schongebietsverordnung relativ auf das <strong>Gastein</strong>ertal<br />

beschränkt und ist dann massivst Richtung Norden (bis Wagrain) erweitert worden.<br />

Zur Zeit arbeitet die Landesregierung an einem Entwurf zur Abänderung dieser<br />

Schongebietsverordnung, wobei der Bereich im Norden massiv zurückgenommen und die<br />

Unterteilung der Kategorien von 3 auf 2 reduziert werden soll.<br />

Es wird immer nur von Modellen gesprochen, wobei natürlich vor 15 Jahren andere<br />

Erkenntnisse als heute vorgelegen sind.<br />

Ein Modell nach dem jetzigen Wissensstand wird erarbeitet und sieht zwei engere<br />

Schutzbereiche vor, einerseits das Gebiet des Reedsees mit seinen Spalten und Klüften, wo die<br />

Entstehung des Thermalwassers passieren dürfte und andererseits der Bereich, wo die Quellen<br />

austreten (Ortszentrum).<br />

Der Rest ist erweitertes Schongebiet mit relativ geringen Auflagen und Einschränkungen und<br />

wird sich voraussichtlich auf das <strong>Gastein</strong>ertal beschränken (exkl. Lend).<br />

Der Entwurf wird in den nächsten 2-3 Monaten den <strong>Gemeinde</strong>n zur Stellungnahme übermittelt<br />

werden.<br />

GR. Kandler vertritt die Meinung, dass eine Rücknahme des Schongebietes grundsätzlich nicht<br />

zu befürworten ist, da man dadurch bei gewissen Projekten die Parteistellung verlieren wird.<br />

Andererseits wird man sich auf Dauer die Einsprüche gegen alle möglichen Projekte im<br />

Hinblick auf den Fall Lend nicht leisten können, wo nichts erreicht werden konnte und nur<br />

immense Kosten angefallen sind.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass bereits Kosten in Höhe von ca. € 500.000,-- entstanden sind<br />

und seit Beginn in sämtlichen Verfahren die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> in keinem einzigen Fall<br />

nur ansatzweise recht bekommen hat.<br />

Der Amtsleiter weist darauf hin, dass es sich bei der Änderung der Schongebietsverordnung um<br />

ein Verordnungsgebungsverfahren handelt, wo es keine Parteistellung gibt, sondern die<br />

betroffenen Gebietskörperschaften nur Stellungnahmen abgeben können. Die einzige<br />

Möglichkeit wäre, als Wasserrechtsberechtigter anzuzeigen, dass man in einem subjektiv<br />

öffentlichen Recht durch eine rechtswidrige Verordnung verletzt wird und das nachzuweisen<br />

wäre kein juristisches sondern ein gutachterliches Problem, wo die Geologen aus fachlicher<br />

Sicht nachweisen müssten, warum das Schutzgebiet zurückgenommen wird. D.h., es würde ein<br />

Gutachterstreit unter Geologen werden.<br />

Über Anfrage von GR Moser, welche Auswirkungen die Rücknahme des Schongebietes im<br />

Norden auf das Verfahren Lend hätte, erklärt Mag. Hinterstoisser, dass damit die <strong>Gemeinde</strong> die<br />

Parteistellung verlieren würde.<br />

� Fortsetzung „nicht öffentlicher Teil“ – eigene Niederschrift<br />

______________________________________________ Seite<br />

11. öffentliche Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> – 23.03.2011<br />

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