N I E D E R S C H R I F T - Gemeinde Bad Gastein
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) Änderung Schongebietsverordnung <strong>Gastein</strong>er Thermalquellen<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass es heute einen Lokalaugenschein mit Fachbeamten der<br />
Salzburger und Kärntner Landesregierung bezüglich der Änderung der Schongebietsverordnung<br />
der <strong>Gastein</strong>er Thermalquellen gegeben hat. Bekanntlich haben vor längerer Zeit<br />
andere <strong>Gemeinde</strong>n, die von dieser Schongebietsverordnung betroffen sind, bei der<br />
Landesregierung eine Änderung beantragt.<br />
Bis Mitte der 90-er Jahre war diese Schongebietsverordnung relativ auf das <strong>Gastein</strong>ertal<br />
beschränkt und ist dann massivst Richtung Norden (bis Wagrain) erweitert worden.<br />
Zur Zeit arbeitet die Landesregierung an einem Entwurf zur Abänderung dieser<br />
Schongebietsverordnung, wobei der Bereich im Norden massiv zurückgenommen und die<br />
Unterteilung der Kategorien von 3 auf 2 reduziert werden soll.<br />
Es wird immer nur von Modellen gesprochen, wobei natürlich vor 15 Jahren andere<br />
Erkenntnisse als heute vorgelegen sind.<br />
Ein Modell nach dem jetzigen Wissensstand wird erarbeitet und sieht zwei engere<br />
Schutzbereiche vor, einerseits das Gebiet des Reedsees mit seinen Spalten und Klüften, wo die<br />
Entstehung des Thermalwassers passieren dürfte und andererseits der Bereich, wo die Quellen<br />
austreten (Ortszentrum).<br />
Der Rest ist erweitertes Schongebiet mit relativ geringen Auflagen und Einschränkungen und<br />
wird sich voraussichtlich auf das <strong>Gastein</strong>ertal beschränken (exkl. Lend).<br />
Der Entwurf wird in den nächsten 2-3 Monaten den <strong>Gemeinde</strong>n zur Stellungnahme übermittelt<br />
werden.<br />
GR. Kandler vertritt die Meinung, dass eine Rücknahme des Schongebietes grundsätzlich nicht<br />
zu befürworten ist, da man dadurch bei gewissen Projekten die Parteistellung verlieren wird.<br />
Andererseits wird man sich auf Dauer die Einsprüche gegen alle möglichen Projekte im<br />
Hinblick auf den Fall Lend nicht leisten können, wo nichts erreicht werden konnte und nur<br />
immense Kosten angefallen sind.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass bereits Kosten in Höhe von ca. € 500.000,-- entstanden sind<br />
und seit Beginn in sämtlichen Verfahren die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> in keinem einzigen Fall<br />
nur ansatzweise recht bekommen hat.<br />
Der Amtsleiter weist darauf hin, dass es sich bei der Änderung der Schongebietsverordnung um<br />
ein Verordnungsgebungsverfahren handelt, wo es keine Parteistellung gibt, sondern die<br />
betroffenen Gebietskörperschaften nur Stellungnahmen abgeben können. Die einzige<br />
Möglichkeit wäre, als Wasserrechtsberechtigter anzuzeigen, dass man in einem subjektiv<br />
öffentlichen Recht durch eine rechtswidrige Verordnung verletzt wird und das nachzuweisen<br />
wäre kein juristisches sondern ein gutachterliches Problem, wo die Geologen aus fachlicher<br />
Sicht nachweisen müssten, warum das Schutzgebiet zurückgenommen wird. D.h., es würde ein<br />
Gutachterstreit unter Geologen werden.<br />
Über Anfrage von GR Moser, welche Auswirkungen die Rücknahme des Schongebietes im<br />
Norden auf das Verfahren Lend hätte, erklärt Mag. Hinterstoisser, dass damit die <strong>Gemeinde</strong> die<br />
Parteistellung verlieren würde.<br />
� Fortsetzung „nicht öffentlicher Teil“ – eigene Niederschrift<br />
______________________________________________ Seite<br />
11. öffentliche Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> – 23.03.2011<br />
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